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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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Gesundheit und Pflege<br />

Maßnahme nachvollziehbar sinnvoll ist und im Haushalt des Patienten<br />

lebende Personen die Behandlungspflege nicht übernehmen können.<br />

Nur nach vorheriger Genehmigung werden die Kosten durch die Krankenkasse<br />

übernommen. Wenn keine Kostenzusage der Krankenkasse<br />

erfolgt sind die Kosten, in der Regel privat zu finanzieren.<br />

Die Dauer der Maßnahmen ist grundsätzlich nicht beschränkt.<br />

Hinweis: Verantwortlich für die (rechtzeitige) Beschaffung der<br />

Verordnung ist der Versicherte.<br />

Grundpflege<br />

Die Krankenkasse kann die Kosten der Grundpflege übernehmen, wenn<br />

durch die Pflege zu Hause ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder<br />

abgekürzt werden kann oder ein Krankenhausaufenthalt zwar geboten,<br />

aber nicht durchführbar ist. Die Dauer für die Kostenübernahme ist beschränkt<br />

auf maximal vier Wochen und wird nur im Ausnahmefall verlängert.<br />

Pflege nach Krankenhausaufenthalt<br />

Durch eine geordnete Pflegeüberleitung, bei der die Pflegekräfte des<br />

Krankenhauses und des häuslichen Pflegedienstes eng zusammenarbeiten,<br />

ist eine übergangslose optimale Versorgung möglich. Es kann ein<br />

Erstbesuch der Pflegekraft des häuslichen Pflegedienstes bereits im<br />

Krankenhaus erfolgen.<br />

Häusliche Versorgung<br />

Zur häuslichen Versorgung gehören z.B. Einkaufen und Erledigungen<br />

von Besorgungen, Kochen, Tisch decken, Spülen, Wäsche waschen<br />

und bügeln, Wohnungsreinigung, Versorgung mit Essen auf Rädern,<br />

Beratung zu Fragen der psychosozialen Notlage, Verleih von Pflegehilfsmitteln<br />

und Hausnotrufsystemen.<br />

Auch die Anleitung von Angehörigen kann zur häuslichen Versorgung<br />

gehören. Häufig sind pflegende Angehörige bereit, Pflege zu leisten,<br />

sind sich aber unsicher über die Richtigkeit der Verrichtungen. In solch<br />

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