Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Gesundheit und Pflege<br />
Maßnahme nachvollziehbar sinnvoll ist und im Haushalt des Patienten<br />
lebende Personen die Behandlungspflege nicht übernehmen können.<br />
Nur nach vorheriger Genehmigung werden die Kosten durch die Krankenkasse<br />
übernommen. Wenn keine Kostenzusage der Krankenkasse<br />
erfolgt sind die Kosten, in der Regel privat zu finanzieren.<br />
Die Dauer der Maßnahmen ist grundsätzlich nicht beschränkt.<br />
Hinweis: Verantwortlich für die (rechtzeitige) Beschaffung der<br />
Verordnung ist der Versicherte.<br />
Grundpflege<br />
Die Krankenkasse kann die Kosten der Grundpflege übernehmen, wenn<br />
durch die Pflege zu Hause ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder<br />
abgekürzt werden kann oder ein Krankenhausaufenthalt zwar geboten,<br />
aber nicht durchführbar ist. Die Dauer für die Kostenübernahme ist beschränkt<br />
auf maximal vier Wochen und wird nur im Ausnahmefall verlängert.<br />
Pflege nach Krankenhausaufenthalt<br />
Durch eine geordnete Pflegeüberleitung, bei der die Pflegekräfte des<br />
Krankenhauses und des häuslichen Pflegedienstes eng zusammenarbeiten,<br />
ist eine übergangslose optimale Versorgung möglich. Es kann ein<br />
Erstbesuch der Pflegekraft des häuslichen Pflegedienstes bereits im<br />
Krankenhaus erfolgen.<br />
Häusliche Versorgung<br />
Zur häuslichen Versorgung gehören z.B. Einkaufen und Erledigungen<br />
von Besorgungen, Kochen, Tisch decken, Spülen, Wäsche waschen<br />
und bügeln, Wohnungsreinigung, Versorgung mit Essen auf Rädern,<br />
Beratung zu Fragen der psychosozialen Notlage, Verleih von Pflegehilfsmitteln<br />
und Hausnotrufsystemen.<br />
Auch die Anleitung von Angehörigen kann zur häuslichen Versorgung<br />
gehören. Häufig sind pflegende Angehörige bereit, Pflege zu leisten,<br />
sind sich aber unsicher über die Richtigkeit der Verrichtungen. In solch<br />
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