Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Gesundheit und Pflege<br />
Informationen zur gesetzlichen Betreuung erhalten Sie bei:<br />
Betreuungsverein Main-Kinzig e.V.<br />
Frau Angelika Ulrich Telefon 0 61 84 / 5 47 15<br />
Am Altenzentrum, 63517 Rodenbach<br />
Fax 0 61 84 / 95 34 89<br />
E-Mail betreuungsverein-mkk@t-online.de<br />
Geschäftsstelle der Betreuungsbehörde<br />
Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau Telefon (06181) 292-2455<br />
Fax 0 61 81 / 292-2927<br />
5.7 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung<br />
Sie können Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie infolge eines Unfalles,<br />
einer schweren Krankheit oder durch das Nachlassen der geistigen<br />
Kräfte im <strong>Alter</strong> Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.<br />
Um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden,<br />
können folgende Vorsorgepapiere helfen:<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Sie ist eine privatrechtliche Willenserklärung. Hier gibt es keine gerichtliche<br />
Kontrolle, daher muss ein besonderes Vertrauensverhältnis zu<br />
der beauftragten Person bestehen. Meistens handelt es sich um enge<br />
Verwandte oder gute Freunde. Da der Geschäfts- oder Vertragspartner<br />
die Vorsorgevollmacht nicht akzeptieren muss, ist zu empfehlen, dass<br />
sie individuell gestaltet ist und beglaubigt oder beurkundet wird, um die<br />
Akzeptanz zu erhöhen. Bedingung ist, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig<br />
ist und der Bevollmächtigte mit der Aufgabe einverstanden<br />
ist. Es ist möglich, einer Person eine Generalvollmacht zu erteilen oder<br />
verschiedene Personen mit unterschiedlichen Aufgaben zu betrauen.