Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Finanzielle Unterstützungen<br />
Die danach verbleibenden Gesamtkosten werden zunächst in Höhe des<br />
auf hauswirtschaftliche Dienstleistungen entfallenden Anteils von 924€<br />
ungekürzt berücksichtigt, die verbleibenden Kosten werden um die<br />
„zumutbare Belastung“ gemindert.<br />
Pauschbetrag für persönliche Pflege durch einen Angehörigen<br />
Bei persönlicher Pflege einer hilflosen (Merkzeichen „H“) oder in Pflegestufe<br />
III eingeordneten Person in der eigenen Wohnung oder der<br />
Wohnung des Behinderten gibt es ein Wahlrecht:<br />
� Sie können entweder die tatsächlichen Kosten geltend machen.<br />
Hierbei werden die durch Belege nachgewiesenen Gesamtkosten<br />
allerdings um die „zumutbare Belastung“ gemindert oder<br />
� Sie können ohne besonderen Nachweis der Kosten einen<br />
Pflege-Pauschbetrag von 924 € in Anspruch nehmen (ohne<br />
Kürzung), wenn Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten.<br />
� Teilen sich mehrere Personen die Pflege, wird der Pauschbetrag<br />
nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt. 10<br />
Informationen:<br />
Finanzamt Hanau<br />
Freiheitsplatz 2, 63450 Hanau Telefon (06181) 101-1<br />
Sprechzeiten: Mo. + Mi. 7.30 – 12.00 Uhr<br />
Do. 14.30 – 18.00 Uhr<br />
10<br />
Textbeitrag: Auszug aus dem Steuerwegweiser für Behinderte des Hessischen Ministeriums<br />
für Finanzen (Stand März 2003)<br />
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