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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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Finanzielle Unterstützungen<br />

Die danach verbleibenden Gesamtkosten werden zunächst in Höhe des<br />

auf hauswirtschaftliche Dienstleistungen entfallenden Anteils von 924€<br />

ungekürzt berücksichtigt, die verbleibenden Kosten werden um die<br />

„zumutbare Belastung“ gemindert.<br />

Pauschbetrag für persönliche Pflege durch einen Angehörigen<br />

Bei persönlicher Pflege einer hilflosen (Merkzeichen „H“) oder in Pflegestufe<br />

III eingeordneten Person in der eigenen Wohnung oder der<br />

Wohnung des Behinderten gibt es ein Wahlrecht:<br />

� Sie können entweder die tatsächlichen Kosten geltend machen.<br />

Hierbei werden die durch Belege nachgewiesenen Gesamtkosten<br />

allerdings um die „zumutbare Belastung“ gemindert oder<br />

� Sie können ohne besonderen Nachweis der Kosten einen<br />

Pflege-Pauschbetrag von 924 € in Anspruch nehmen (ohne<br />

Kürzung), wenn Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten.<br />

� Teilen sich mehrere Personen die Pflege, wird der Pauschbetrag<br />

nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt. 10<br />

Informationen:<br />

Finanzamt Hanau<br />

Freiheitsplatz 2, 63450 Hanau Telefon (06181) 101-1<br />

Sprechzeiten: Mo. + Mi. 7.30 – 12.00 Uhr<br />

Do. 14.30 – 18.00 Uhr<br />

10<br />

Textbeitrag: Auszug aus dem Steuerwegweiser für Behinderte des Hessischen Ministeriums<br />

für Finanzen (Stand März 2003)<br />

41

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