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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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5.6 Gesetzliche Betreuung<br />

Gesundheit und Pflege<br />

Volljährige Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung, Demenz,<br />

geistiger oder körperlicher Behinderung hilfsbedürftig werden<br />

und ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können,<br />

erhalten einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter (§ 1896 BGB).<br />

Zu den alltäglichen Angelegenheiten gehören z. B. der Abschluss von<br />

Kauf- und Mietverträgen, medizinisch notwendige Behandlungen, die<br />

stationäre Unterbringung usw.<br />

Wenn das Vormundschaftsgericht nach Anhörung verschiedener Stellen<br />

die Einrichtung einer Betreuung für einen hilfsbedürftigen Menschen<br />

für notwendig erachtet, sucht die Betreuungsbehörde einen geeigneten<br />

und bereiten Betreuer (z. B. ehren-amtlich Tätige aus dem<br />

Verwandten- oder Bekanntenkreis, dem Betreuungsverein oder hauptberuflich<br />

tätige Berufsbetreuer) und schlägt diese Person dem<br />

Vormundschaftsgericht zur Bestellung vor.<br />

Nach dem Gesetz darf ein Betreuer nur für die Aufgabenkreise bestellt<br />

werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Diese Aufgabenkreise<br />

werden im Beschluss des Gerichtes angegeben. Die Betreuung wird auf<br />

maximal fünf Jahre befristet und nach einer Überprüfung aufgehoben<br />

oder verlängert.<br />

Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen,<br />

wie es dessen Wohl entspricht und nach Möglichkeit hat er dessen<br />

Wünsche zu berücksichtigen. Der gesetzliche Betreuer unterliegt der<br />

Kontrolle durch das Gericht. 18<br />

Für die gesetzliche Betreuung im Altkreis Hanau ist zuständig:<br />

Amtsgericht Hanau<br />

Nußallee 17, 63450 Hanau Telefon (06181) 297-0<br />

18 Textbeitrag: Seniorenberatung der Caritas, Josef Rath<br />

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