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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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Gesundheit und Pflege<br />

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gelten als pflegebedürftig,<br />

wenn sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens auf fremde<br />

Hilfe angewiesen sind. In der Regel ist der Pflegebedürftige mit einer<br />

oder mehreren gesundheitlichen Einschränkungen konfrontiert, die es<br />

ihm nicht erlauben sein Leben wie gewohnt weiterzuführen.<br />

Veränderungen in der Lebensgestaltung und in der Lebensplanung werden<br />

unvermeidlich. Die erforderlichen Veränderungen im Alltag richten<br />

sich in erster Linie nach den verbliebenen physischen und psychischen<br />

Fähigkeiten und nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen.<br />

Die nötigen Hilfen erhalten Pflegebedürftige häufig aus dem privaten<br />

Umfeld z.B. durch Familie, Freunde oder Nachbarn. Reichen diese<br />

Hilfen nicht aus oder sind sie nicht möglich, so können verschiedene<br />

professionelle Hilfsangebote in Anspruch genommen werden.<br />

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen ambulanter Pflege (der<br />

Pflege zu Hause) und stationärer Pflege (der Pflege in einem Heim).<br />

Über Form und Art der Hilfen, deren Finanzierung und deren Organisation<br />

informiert Sie dieses Kapitel. Adressen von Beratungsstellen in<br />

Hanau finden Sie am Ende des Kapitels 5.2 .<br />

5.1 Pflegeangebote<br />

5.1.1 Ambulante Pflege<br />

Vorrangig sind bei den ambulanten Hilfsangeboten die von den Krankenkassen<br />

zugelassen Pflegedienste zu nennen. Sie bieten ein weites<br />

Spektrum von Hilfen in Pflege, häuslicher Rehabilitation und häuslicher<br />

Versorgung.<br />

Behandlungspflege<br />

Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der behandelnde Arzt<br />

verordnen kann. Insbesondere sind dies: Injektionen, Verbandswechsel,<br />

Dekubitusbehandlung u. ä.<br />

Zu beachten ist, dass die Verordnung des behandelnden Arztes von der<br />

Krankenkasse genehmigt werden muss. Diese Genehmigung wird in<br />

der Regel ausschließlich dann ausgesprochen, wenn die verordnete

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