Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Gesundheit und Pflege<br />
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gelten als pflegebedürftig,<br />
wenn sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens auf fremde<br />
Hilfe angewiesen sind. In der Regel ist der Pflegebedürftige mit einer<br />
oder mehreren gesundheitlichen Einschränkungen konfrontiert, die es<br />
ihm nicht erlauben sein Leben wie gewohnt weiterzuführen.<br />
Veränderungen in der Lebensgestaltung und in der Lebensplanung werden<br />
unvermeidlich. Die erforderlichen Veränderungen im Alltag richten<br />
sich in erster Linie nach den verbliebenen physischen und psychischen<br />
Fähigkeiten und nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen.<br />
Die nötigen Hilfen erhalten Pflegebedürftige häufig aus dem privaten<br />
Umfeld z.B. durch Familie, Freunde oder Nachbarn. Reichen diese<br />
Hilfen nicht aus oder sind sie nicht möglich, so können verschiedene<br />
professionelle Hilfsangebote in Anspruch genommen werden.<br />
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen ambulanter Pflege (der<br />
Pflege zu Hause) und stationärer Pflege (der Pflege in einem Heim).<br />
Über Form und Art der Hilfen, deren Finanzierung und deren Organisation<br />
informiert Sie dieses Kapitel. Adressen von Beratungsstellen in<br />
Hanau finden Sie am Ende des Kapitels 5.2 .<br />
5.1 Pflegeangebote<br />
5.1.1 Ambulante Pflege<br />
Vorrangig sind bei den ambulanten Hilfsangeboten die von den Krankenkassen<br />
zugelassen Pflegedienste zu nennen. Sie bieten ein weites<br />
Spektrum von Hilfen in Pflege, häuslicher Rehabilitation und häuslicher<br />
Versorgung.<br />
Behandlungspflege<br />
Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der behandelnde Arzt<br />
verordnen kann. Insbesondere sind dies: Injektionen, Verbandswechsel,<br />
Dekubitusbehandlung u. ä.<br />
Zu beachten ist, dass die Verordnung des behandelnden Arztes von der<br />
Krankenkasse genehmigt werden muss. Diese Genehmigung wird in<br />
der Regel ausschließlich dann ausgesprochen, wenn die verordnete