Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Rente<br />
Für den Bezug aller <strong>Alter</strong>srenten gilt als Voraussetzung, dass Männer<br />
und Frauen ein bestimmtes Lebensalter erreicht (<strong>Alter</strong>sgrenze), eine<br />
Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt und einen Rentenantrag<br />
gestellt haben müssen.<br />
Neben der Regelaltersrente, die ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und<br />
einer Wartezeit von fünf Jahren bezogen werden kann, gibt es noch folgende<br />
<strong>Alter</strong>srenten:<br />
� für langjährig Versicherte<br />
� wegen Arbeitslosigkeit oder nach <strong>Alter</strong>steilzeitarbeit<br />
� für Frauen<br />
� für schwerbehinderte Menschen<br />
� für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute<br />
Teilrente (gleitender Ruhestand)<br />
Einerseits kann ein Teil der zustehenden <strong>Alter</strong>srente in Anspruch genommen<br />
werden, andererseits darf weiter innerhalb bestimmter Grenzen,<br />
die deutlich höher sind als beim Bezug der <strong>Alter</strong>srente als Vollrente,<br />
hinzuverdient werden.<br />
Ob von der Teilrente Gebrauch gemacht werden kann, hängt davon ab,<br />
dass entsprechende Teilzeitarbeitsplätze vorhanden sind.<br />
Erwerbsminderungsrente (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit)<br />
Menschen, die – möglicherweise schon in jungen Jahren – an einer<br />
schweren oder chronischen Krankheit oder den Folgen eines Unfalls<br />
leiden und deshalb vom Erwerbsleben ganz oder teilweise ausgeschlossen<br />
sind, können eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese besteht<br />
aus zwei Stufen:<br />
� volle Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen<br />
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden<br />
täglich,<br />
� halbe Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen<br />
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von drei bis unter sechs<br />
Stunden täglich.<br />
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