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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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Rente<br />

Für den Bezug aller <strong>Alter</strong>srenten gilt als Voraussetzung, dass Männer<br />

und Frauen ein bestimmtes Lebensalter erreicht (<strong>Alter</strong>sgrenze), eine<br />

Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt und einen Rentenantrag<br />

gestellt haben müssen.<br />

Neben der Regelaltersrente, die ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und<br />

einer Wartezeit von fünf Jahren bezogen werden kann, gibt es noch folgende<br />

<strong>Alter</strong>srenten:<br />

� für langjährig Versicherte<br />

� wegen Arbeitslosigkeit oder nach <strong>Alter</strong>steilzeitarbeit<br />

� für Frauen<br />

� für schwerbehinderte Menschen<br />

� für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute<br />

Teilrente (gleitender Ruhestand)<br />

Einerseits kann ein Teil der zustehenden <strong>Alter</strong>srente in Anspruch genommen<br />

werden, andererseits darf weiter innerhalb bestimmter Grenzen,<br />

die deutlich höher sind als beim Bezug der <strong>Alter</strong>srente als Vollrente,<br />

hinzuverdient werden.<br />

Ob von der Teilrente Gebrauch gemacht werden kann, hängt davon ab,<br />

dass entsprechende Teilzeitarbeitsplätze vorhanden sind.<br />

Erwerbsminderungsrente (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit)<br />

Menschen, die – möglicherweise schon in jungen Jahren – an einer<br />

schweren oder chronischen Krankheit oder den Folgen eines Unfalls<br />

leiden und deshalb vom Erwerbsleben ganz oder teilweise ausgeschlossen<br />

sind, können eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese besteht<br />

aus zwei Stufen:<br />

� volle Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen<br />

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden<br />

täglich,<br />

� halbe Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen<br />

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von drei bis unter sechs<br />

Stunden täglich.<br />

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