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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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Sterben und Bestatten<br />

� Der Sterbefall ist dem Einwohnermeldeamt zu melden.<br />

� Die Sterbeurkunde ist vom Standesamt des Sterbeortes ausstellen<br />

zu lassen.<br />

� Lebens- und Unfallversicherung, sowie Rentenversicherungsträger<br />

sind umgehend zu informieren.<br />

� Das zuständige Konsulat muss benachrichtigt werden.<br />

Sie müssen den Bestattungsort bestimmen. Art und Ort der Bestattung<br />

richten sich in erster Linie nach dem Wunsch des Verstorbenen. Liegt<br />

kein Wunsch des Verstorbenen vor, entscheiden die Hinterbliebenen.<br />

Soll der Verstorbene in seinem Wohnort bestattet werden, muss eine<br />

Grabstelle beim Friedhofsamt beantragt werden.<br />

Bei Migrantinnen und Migranten wird oft der ursprüngliche Heimatort<br />

gewählt. Dies ist mit einer Überführung und den dazugehörigen Formalitäten<br />

verbunden. Es ist daher ratsam, Beerdigungsinstitute zu wählen,<br />

die darin Erfahrungen haben.<br />

Sie müssen die Bestattungsart festlegen.<br />

Es werden vier Bestattungsarten unterschieden: Erdbestattung, Feuerbestattung,<br />

Seebestattung und anonyme Bestattung.<br />

Die Berechtigung, alle notwendigen Schritte einzuleiten haben die<br />

nächsten Angehörigen in der Reihenfolge: Ehegatte, Kinder oder<br />

deren Ehegatten, Enkel, nähere Verwandte und Verlobte. Eine umfassende<br />

organisatorische Unterstützung in einem Trauerfall erhalten Sie<br />

durch die professionelle Hilfe der Bestattungsinstitute. Diese erledigen<br />

in der Regel alle Formalitäten mit Behörden und anderen Institutionen.<br />

Notwendige Unterlagen des Verstorbenen<br />

� bei Ledigen: Geburtsurkunde und Reisepass / Personalausweis<br />

� bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch),<br />

Reisepass<br />

� bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bzw.<br />

Geburtsurkunde sowie Reisepass<br />

� bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde, Reisepass

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