Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Sterben und Bestatten<br />
� Der Sterbefall ist dem Einwohnermeldeamt zu melden.<br />
� Die Sterbeurkunde ist vom Standesamt des Sterbeortes ausstellen<br />
zu lassen.<br />
� Lebens- und Unfallversicherung, sowie Rentenversicherungsträger<br />
sind umgehend zu informieren.<br />
� Das zuständige Konsulat muss benachrichtigt werden.<br />
Sie müssen den Bestattungsort bestimmen. Art und Ort der Bestattung<br />
richten sich in erster Linie nach dem Wunsch des Verstorbenen. Liegt<br />
kein Wunsch des Verstorbenen vor, entscheiden die Hinterbliebenen.<br />
Soll der Verstorbene in seinem Wohnort bestattet werden, muss eine<br />
Grabstelle beim Friedhofsamt beantragt werden.<br />
Bei Migrantinnen und Migranten wird oft der ursprüngliche Heimatort<br />
gewählt. Dies ist mit einer Überführung und den dazugehörigen Formalitäten<br />
verbunden. Es ist daher ratsam, Beerdigungsinstitute zu wählen,<br />
die darin Erfahrungen haben.<br />
Sie müssen die Bestattungsart festlegen.<br />
Es werden vier Bestattungsarten unterschieden: Erdbestattung, Feuerbestattung,<br />
Seebestattung und anonyme Bestattung.<br />
Die Berechtigung, alle notwendigen Schritte einzuleiten haben die<br />
nächsten Angehörigen in der Reihenfolge: Ehegatte, Kinder oder<br />
deren Ehegatten, Enkel, nähere Verwandte und Verlobte. Eine umfassende<br />
organisatorische Unterstützung in einem Trauerfall erhalten Sie<br />
durch die professionelle Hilfe der Bestattungsinstitute. Diese erledigen<br />
in der Regel alle Formalitäten mit Behörden und anderen Institutionen.<br />
Notwendige Unterlagen des Verstorbenen<br />
� bei Ledigen: Geburtsurkunde und Reisepass / Personalausweis<br />
� bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch),<br />
Reisepass<br />
� bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bzw.<br />
Geburtsurkunde sowie Reisepass<br />
� bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde, Reisepass