Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Gesundheit und Pflege<br />
5.2.1 Leistungsarten in der häuslichen Pflege<br />
Es gibt verschiedene Leistungsarten in der häuslichen Pflege. Die Auswahl<br />
zwischen Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung obliegt dem<br />
Versicherten, es sei denn, dass die Pflege durch Angehörige nicht<br />
sichergestellt ist. In diesem Fall kann die Geldleistung nicht gewählt<br />
werden.<br />
Geldleistung<br />
Diese Leistungsform empfiehlt sich, wenn die Pflege ausschließlich<br />
von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden übernommen wird. Der für<br />
die Pflegestufe maßgebliche Betrag wird dem Pflegebedürftigen monatlich<br />
ausgezahlt und soll für die Pflege verwendet werden.<br />
Pflegestufe 1 205 Euro<br />
Pflegestufe 2 410 Euro<br />
Pflegestufe 3 665 Euro<br />
Wichtig:<br />
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz § 37 sind Pflegebedürftige, die<br />
die sog. Geldleistung gewählt haben, gehalten, halbjährlich, in Pflegestufen<br />
I u. II sowie vierteljährlich in der Pflegestufe III, ein<br />
Pflegeberatungsgespräch<br />
abzurufen. Ziel ist es, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu<br />
beraten sowie die Sicherstellung der Pflege festzustellen. Über das Pflegeberatungsgespräch<br />
wird ein Nachweis ausgestellt, der dem Pflegebedürftigen<br />
ausgehändigt wird und von diesem an die zuständige Pflegekasse<br />
weitergeleitet werden muss. Ohne einen solchen Nachweis sind<br />
die Pflegekassen berechtigt, die Zahlung des Pflegegeldes einzustellen<br />
bzw. zu kürzen.