Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Gesundheit und Pflege<br />
5.2.5 Soziale Sicherung der Pflegepersonen<br />
Pflegepersonen, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig<br />
sind, können durch die Pflegeversicherung eine eigenständige Absicherung<br />
ihrer <strong>Alter</strong>sversorgung, Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen<br />
und Hilfe bei der beruflichen Wiedereingliederung erhalten.<br />
5.2.6 Leistungen in der stationären Pflege<br />
Tagespflege<br />
Je nach Stufe der Pflegebedürftigkeit werden monatlich Aufwendungen<br />
in Höhe der Sachleistungen siehe oben übernommen.<br />
Kurzzeitpflege<br />
Leistungen der Kurzzeitpflege werden für längstens vier Wochen im<br />
Gesamtwert von bis zu 1.432 Euro im Kalenderjahr erbracht.<br />
Vollstationäre Pflege<br />
Seit 1. Juli 1996 erhalten auch Pflegebedürftige in Heimen monatlich<br />
Leistungen der Pflegeversicherung, abgestuft in drei Pflegestufen.<br />
Pflegestufe 1 1.023 Euro<br />
Pflegestufe 2 1.279 Euro<br />
Pflegestufe 3 1.432 Euro<br />
Pflegestufe 3a 1.918 Euro (in Härtefällen)<br />
5.2.7 Abrechnungssystem<br />
Die vertragliche Gestaltung hinsichtlich der Abrechnung ist in den jeweiligen<br />
Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Hessen besteht<br />
derzeit das „Modulsystem“. Verschiedene Einzelleistungen werden in<br />
Modulen zusammengefasst und als solche verrechnet.<br />
Grundpflegerische Leistungen:<br />
Im Bereich der Grundpflege gibt es folgende Module:<br />
� Kleine Pflege z.B. Waschen der Füße<br />
� Große Pflege z.B. Ganzkörperwaschung<br />
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