05.12.2012 Aufrufe

H.-J. Bahl -Von der Vorsorge bis zur stationären Rehabilitation

H.-J. Bahl -Von der Vorsorge bis zur stationären Rehabilitation

H.-J. Bahl -Von der Vorsorge bis zur stationären Rehabilitation

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1<br />

<strong>Rehabilitation</strong> in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendheilkunde<br />

14. und 15. Januar in Berchtesgaden<br />

-Hermann Josef <strong>Bahl</strong>, Bochum-


2<br />

Hermann-Josef <strong>Bahl</strong><br />

Abteilungsleiter <strong>Rehabilitation</strong><br />

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See<br />

Kin<strong>der</strong>heilbehandlung<br />

von <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong><br />

<strong>bis</strong> <strong>zur</strong> <strong>stationären</strong> <strong>Rehabilitation</strong>


3<br />

Regel- Regel und Son<strong>der</strong>leistungen in <strong>der</strong><br />

knappschaftlichen Krankenversicherung<br />

für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche


4<br />

Früherkennungsuntersuchungen


5<br />

U1<br />

U2<br />

U3<br />

U4<br />

U5<br />

Kin<strong>der</strong>untersuchungen<br />

� Erkennen von lebensbedrohlichen Zuständen<br />

� unter an<strong>der</strong>em werden Atmung, Herzschlag,<br />

Reflexe, Muskeltätigkeit, Hautfarbe kontrolliert<br />

Körpermaße, Reifezeichen, Haut, Organe,<br />

Skelettsystem, Motorik und Nervensystem<br />

Organfunktionen, Ernährungszustand, Gehör,<br />

Screening auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation<br />

Motorik, Skelett, Nervensystem<br />

Reaktion <strong>der</strong> Sinnesorgane, Beweglichkeit<br />

Neugeborenen-<br />

Erstuntersuchung<br />

3. - 10. Lebenstag<br />

4. - 5. Lebenswoche<br />

3. - 4. Lebensmonat<br />

6. - 7. Lebensmonat


6<br />

U6<br />

U7<br />

U7a<br />

U8<br />

U9<br />

Bewegungskontrolle, Prüfung <strong>der</strong><br />

Augen und Ohren, Muskulatur,<br />

Sprachentwicklung<br />

Bewegungskontrolle, Prüfung <strong>der</strong><br />

Augen und Ohren, Muskulatur,<br />

Sprachentwicklung<br />

gehäufte Infektionen, Sprachentwicklung,Verhaltensauffälligkeiten,<br />

Schutzimpfungen<br />

vollständig, Prüfung <strong>der</strong> Augen<br />

Sprachentwicklung, körperliche und<br />

geistige Entwicklung, Verhaltensentwicklung,<br />

Geschicklichkeit,<br />

Organfunktionen<br />

Sprachentwicklung, körperliche und<br />

geistige Entwicklung, Verhaltensentwicklung,<br />

Geschicklichkeit,<br />

Organfunktionen, Schulfähigkeit<br />

10.- 12. Lebensmonat<br />

21.- 24. Lebensmonat<br />

34.- 36. Lebensmonat<br />

46.- 48. Lebensmonat<br />

60.- 64. Lebensmonat


7<br />

• Bei je<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>untersuchung überprüft <strong>der</strong> Arzt, ob sich das Kind<br />

altersgerecht entwickelt.<br />

• Er untersucht das Kind körperlich und prüft, ob Auffälligkeiten <strong>der</strong><br />

Sinnesorgane, des Bewegungsapparates, des Nervensystems o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>er Organe vorliegen.


8<br />

J1<br />

Jugenduntersuchung<br />

� Körperliche Untersuchung hinsichtlich Wachstum<br />

und körperliche Entwicklung sowie Pubertätsentwicklung<br />

� Anamnese auf auffällige seelische o<strong>der</strong> schulische<br />

Entwicklungen sowie auf gesundheitsgefährdendes<br />

Verhalten<br />

13. - 14. Lebensjahr<br />

Ziel <strong>der</strong> J1 Untersuchung ist u.a. die Früherkennung von Risikofaktoren,<br />

wie z. B. gesundheitsgehfährdendes Verhalten<br />

(Rauchen o<strong>der</strong> Alkohol- bzw.Drogenkonsum).


9<br />

Neugeborenen-Hörscreening<br />

� In den Leistungskatalog <strong>der</strong> GKV ist für Neugeborene mit Wirkung ab dem 01.<br />

Januar 2009 ein Neugeborenen-Hörscreening aufgenommen worden.<br />

� Das Neugeborenen-Hörscreening dient <strong>der</strong> Erkennung beidseitiger Hörstörungen<br />

ab einem Hörverlust von 35 dB. Solche Hörstörungen sollen <strong>bis</strong> zum Ende des<br />

dritten Lebensmonats diagnostiziert und eine entsprechende Therapie <strong>bis</strong> Ende<br />

des sechsten Lebensmonats eingeleitet werden.<br />

� Das Hörscreening kann in stationärem Rahmen (Entbindungsanstaltspflege) o<strong>der</strong><br />

auch ambulant - z.B. nach Hausgeburten - durchgeführt werden.


� Die Knappschaft übernimmt die Kosten für das so genannte erweiterte Neugeborenen-<br />

Screening.<br />

� Das Screening dient <strong>der</strong> Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und<br />

endokrinen Störungen bei Neugeborenen, die die körperliche und geistige Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> in nicht geringfügigem Maße gefährden.<br />

� Durch das Screening soll eine unverzügliche Therapieeinleitung im Krankheitsfall<br />

ermöglicht werden.<br />

10<br />

Erweitertes Neugeborenen-Screening


11<br />

Die Knappschaft bietet Ihren Versicherten zwei zusätzliche<br />

Kin<strong>der</strong>untersuchungen (U10/U 11) und eine weitere<br />

Jugendgesundheitsuntersuchung (J2) an.<br />

U10<br />

U11<br />

J2<br />

Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und<br />

Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und<br />

Kieferanomalien, Medienverhalten<br />

Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und<br />

Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und<br />

Kieferanomalien, Medienverhalten,<br />

Pubertätsentwicklung<br />

Medizinische Risiken:<br />

Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes;<br />

Körperhaltung und Fitness, Sozialisationsund<br />

Verhaltensstörungen, Entwicklung <strong>der</strong><br />

Sexualität, Medienverhalten, Umgang mit<br />

Drogen<br />

7. - 8. Lebensjahr<br />

9. - 10. Lebensjahr<br />

16. - 17. Lebensjahr


12<br />

Hautkrebsvorsorge


13<br />

Hautkrebsvorsorgeuntersuchung<br />

� Jährlich erkranken in Deutschland über 75.000 Menschen an Hautkrebs. Allein rund<br />

7.000 Menschen erkranken am beson<strong>der</strong>s gefährlichen malignen Melanom, dem<br />

„Schwarzen Krebs“.<br />

� Eine <strong>Vorsorge</strong>untersuchung auf Hautkrebs, das so genannte Hautkrebs-Screening, ist<br />

seit dem 01. Juli 2008 im Rahmen <strong>der</strong> Krebs-Früherkennungs-Untersuchungen<br />

Bestandteil des allgemeinen Leistungskataloges <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherung geworden.<br />

� Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung bei Kostenabrechnung<br />

über die Krankenversichertenkarte haben alle Versicherte<br />

� ab dem 35 Lebensjahr<br />

� alle zwei Jahre


� Die Knappschaft bietet die <strong>Vorsorge</strong>untersuchung <strong>der</strong> Haut als Son<strong>der</strong>leistung auch allen<br />

Versicherten, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für diese Untersuchung<br />

müssen Versicherte <strong>der</strong> Knappschaft nichts bezahlen, auch keine Praxisgebühr.<br />

� Die Praxisgebühr fällt erst an, wenn neben <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>untersuchung weitere ärztliche<br />

Behandlungsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich werden (Kuration). - Diese Aussage gilt auch für das<br />

Hautkrebsscreening in <strong>der</strong> Regelversorgung ab dem 35. Lebensjahr. -<br />

� Die Son<strong>der</strong>leistung <strong>der</strong> Knappschaft umfasst eine gezielte Befun<strong>der</strong>hebung, eine standardisierte<br />

Ganzkörperinspektion <strong>der</strong> gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller<br />

Hautfalten (Intertrigenes), die Befundmitteilung mit diesbezüglicher Beratung sowie die<br />

Dokumentation <strong>der</strong> Untersuchung.<br />

� Auflichtmikroskopie ist im Son<strong>der</strong>vertrag <strong>der</strong> Knappschaft enthalten. Keine Möglichkeit für IGeL<br />

� Die <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen können bei entsprechend qualifizierten Fachärzten für Haut- und<br />

Geschlechtskrankheiten in Anspruch genommen werden. Die Kosten sind bundesweit über die<br />

Krankenversichertenkarte abrechenbar (Sachleistung).<br />

14<br />

Knappschaftliche Beson<strong>der</strong>heit


15<br />

§ 30 SGB IX - Früherkennung und<br />

Frühför<strong>der</strong>ung<br />

- Interdisziplinäre Frühför<strong>der</strong>ung -


16<br />

Interdisziplinäre Frühför<strong>der</strong>ung<br />

� Der Anspruch auf die Komplexleistung „Früherkennung und Frühför<strong>der</strong>ung“ besteht für<br />

behin<strong>der</strong>te und von Behin<strong>der</strong>ung bedrohte Kin<strong>der</strong> ab Geburt <strong>bis</strong> zum Schuleintritt<br />

� Die interdisziplinären Frühför<strong>der</strong>stellen erbringen die Komplexleistung auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

eines individuellen Konzeptes<br />

� Inhalt und Umfang <strong>der</strong> Komplexleistung beinhalten:<br />

� Die interdisziplinäre Eingangsdiagnostik<br />

� Das Erstellen des För<strong>der</strong>- und Behandlungsplans<br />

� Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Behandlung (För<strong>der</strong>einheiten) auf <strong>der</strong> Grundlage des För<strong>der</strong>- und<br />

Behandlungsplans<br />

� Die interdisziplinäre Verlaufsdiagnostik sowie<br />

� Die interdisziplinäre Abschlussdiagnostik


17<br />

Interdisziplinäre Frühför<strong>der</strong>ung<br />

� Verzahnung von medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen<br />

� Im Einzugsgebiet <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe<br />

(= NRW) schließt das Dezernat VIII.3 (gemeinsam mit an<strong>der</strong>en Kassen o<strong>der</strong> Kassenverbänden)<br />

entsprechende Verträge mit potentiellen „Interdisziplinären Frühför<strong>der</strong>stellen“<br />

und den zuständigen Sozialhilfeträgern.<br />

� Für das übrige Bundesgebiet sind die Vertragsbereiche <strong>der</strong> jeweiligen Regionaldirektionen<br />

zuständig.


18<br />

§ 43 Absatz 2 SGB V<br />

Ergänzende Leistungen <strong>zur</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Sozialmedizinische Nachsorge


19<br />

Sozialmedizinische Nachsorge<br />

� Anspruchsberechtigt sind chronisch kranke o<strong>der</strong> schwerstkranke Kin<strong>der</strong> und Jugendliche, die das<br />

14. Lebensjahr und in beson<strong>der</strong>s schweren Fällen das 18. Lebensjahr, noch nicht vollendet<br />

haben.<br />

� Die Krankenkasse erbringt die Leistung, wenn die Nachsorge wegen <strong>der</strong> Art, Schwere und Dauer<br />

<strong>der</strong> Erkrankung notwendig ist, um den <strong>stationären</strong> Aufenthalt zu verkürzen o<strong>der</strong> die<br />

anschließende ambulante ärztliche Behandlung zu sichern.<br />

� Die häusliche Versorgung nach <strong>der</strong> Entlassung aus <strong>der</strong> <strong>stationären</strong> Akutversorgung o<strong>der</strong> einer<br />

<strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung erweist sich oft äußerst schwierig. Hier soll die sozialmedizinische<br />

Nachsorge als Hilfe <strong>zur</strong> Selbsthilfe unterstützend wirken.<br />

� Die Maßnahmen umfassen die erfor<strong>der</strong>liche Analyse des Versorgungsbedarfs, die Koordinierung<br />

<strong>der</strong> verordneten Leistungen sowie die Anleitung und Motivierung des Kindes/Jugendlichen <strong>zur</strong><br />

Inanspruchnahme <strong>der</strong> verordneten Leistungen.


20<br />

§ 43 Absatz 1 Nr.2 SGB V<br />

Ergänzende Leistungen <strong>zur</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Patientenschulungen


21<br />

Patientenschulungen<br />

� Die Knappschaft übernimmt - als Ermessensleistung - Patientenschulungen für<br />

chronisch Kranke, wenn zuletzt eine Krankenbehandlung geleistet wurde bzw. diese<br />

noch geleistet wird<br />

� Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Schulungen für Asthmatiker, Diabetiker o<strong>der</strong><br />

Versicherte, die an Neuro<strong>der</strong>mitis erkrankt sind.<br />

� Durch die Teilnahme an Patientenschulungen sollen chronisch Kranke in erster Linie<br />

zu einem besseren Krankheitsselbstmanagement sowie <strong>zur</strong> Vermeidung und<br />

Reduzierung von Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen befähigt und damit<br />

auch ihre Lebensqualität erhöht werden im Sinne <strong>der</strong> Hilfe <strong>zur</strong> Selbsthilfe.<br />

� Vorheriges Antrags- und Genehmigungsverfahren.


22<br />

Ambulante <strong>Vorsorge</strong>leistungen<br />

in anerkannten Kurorten<br />

� Reicht ambulante Behandlung am Wohnort nicht aus, kann eine ambulante <strong>Vorsorge</strong>-leistung an<br />

einem anerkannten Kurort aus medizinischen Gründen notwendig sein.<br />

� Die Leistungen beinhalten bei einer „Regelkurdauer“ von 3 Wochen (21 Tage):<br />

� Kurärztliche Behandlung,<br />

� Übernahme <strong>der</strong> ärztlich verordneten Kurmittel unter Abzug <strong>der</strong> für Arznei, Verband- und<br />

Heilmittel gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile,<br />

� Beteiligung an den Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, An- und Abreise mit<br />

13,00 Euro pro Kalen<strong>der</strong>tag<br />

� Satzungsleistung <strong>der</strong> Knappschaft : Für chronisch kranke Kleinkin<strong>der</strong> beträgt <strong>der</strong> Zuschuss<br />

21,00 EUR pro Kalen<strong>der</strong>tag!<br />

Kleinkin<strong>der</strong> sind Kin<strong>der</strong>, die das 1. Lebensjahr vollendet und das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


23<br />

Ambulante Psychotherapie<br />

für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

� Richtlinien-Psychotherapien: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,<br />

analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie bei - durch die jeweilige<br />

Kassenärztliche Vereinigung - zugelassenen Leistungserbringern (Ärzte bzw.<br />

Psychotherapeuten)<br />

� Die Einbeziehung des sozialen Umfelds in das psychotherapeutische Vorgehen<br />

bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen ist in den Richtlinien vorgesehen.<br />

� Die Einbeziehung <strong>der</strong> Bezugspersonen, die auf die neurotische Störung des<br />

Kindes einen bestimmten Einfluss haben, ist ein unabdingbarer Bestandteil<br />

einer zweckmäßigen und ökonomisch vertretbaren Kin<strong>der</strong>- und - in Grenzen -<br />

Jugendlichenpsychotherapie.<br />

� Kostenabrechnung im Sachleistungssystem (über die KV-Karte).


24<br />

Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen


Rechtsgrundlage<br />

§ 24 SGB V<br />

Abs. 1 - Versicherte haben unter den in § 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus<br />

medizinischen Gründen erfor<strong>der</strong>liche <strong>Vorsorge</strong>leistung in einer Einrichtung des<br />

Müttergenesungswerks o<strong>der</strong> einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form einer<br />

Mutter-Kind-Maßnahme erbracht werden. Satz 1 gilt auch für Vater-Kind-Maßnahmen in<br />

dafür geeigneten Einrichtungen...<br />

§ 41 SGB V<br />

Abs.1 - Versicherte haben unter den in § 27 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus<br />

medizinischen Gründen erfor<strong>der</strong>liche <strong>Rehabilitation</strong>sleistung in einer Einrichtung des<br />

Müttergenesungswerks o<strong>der</strong> einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form einer<br />

Mutter-Kind-Maßnahme erbracht werden. Satz 1 gilt auch für Vater-Kind-Maßnahmen in<br />

dafür geeigneten Einrichtungen...<br />

Leistungsformen<br />

� Stationäre <strong>Vorsorge</strong>leistung nach § 24 SGB V in Form einer Mutter / Vater – Maßnahme<br />

� Stationäre <strong>Vorsorge</strong>leistung nach § 24 SGB V in Form einer Mutter / Vater – Kind – Maßnahme<br />

� Stationäre <strong>Rehabilitation</strong>sleistung nach § 41 SGB V in Form einer Mutter / Vater – Maßnahme<br />

� Stationäre <strong>Rehabilitation</strong>sleistung nach § 41 SGB V in Form einer Mutter / Vater – Kind –<br />

Maßnahme<br />

25


Anspruchsberechtigter Personenkreis<br />

� Mütter / Väter, in <strong>der</strong>en Haushalt mindestens ein Kind (< 18 Jahre ) lebt (� aktive Erziehungsphase)<br />

� Bei den im gemeinsamen Haushalt lebenden Kin<strong>der</strong>n muss es sich um<br />

handeln<br />

Inanspruchnahme bei <strong>der</strong> Knappschaft-Bahn-See<br />

abgerechnete Maßnahmen<br />

Kin<strong>der</strong>, die an <strong>der</strong> Maßnahme<br />

teilgenommen haben<br />

26<br />

- nach § 10 SGB V familienversicherte Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> um<br />

- behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong><br />

� Großmütter, die regelmäßig ihre Enkelkin<strong>der</strong> betreuen (von <strong>der</strong> Versicherten ist ein<br />

Nachweis über die regelmäßige Betreuung zu erbringen)<br />

� Maßgebend ist immer die Gesundheitsgefährdung bzw. Gesundheitsstörung <strong>der</strong> Mutter/des Vaters; steht die<br />

Erkrankung des Kindes im Vor<strong>der</strong>grund, käme allenfalls eine Kin<strong>der</strong>heilbehandlung in Betracht.<br />

2009<br />

1.474<br />

1.937<br />

2010<br />

1.370 (<strong>bis</strong> Oktober 2010)<br />

1.854 (<strong>bis</strong> Oktober 2010)


27<br />

Kin<strong>der</strong>heilbehandlung durch die gesetzliche<br />

Rentenversicherung


28<br />

Kin<strong>der</strong>heilbehandlung durch die gesetzliche<br />

Rentenversicherung<br />

Gesetzliche Grundlage<br />

� sonstige Leistung <strong>zur</strong> Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in<br />

Verbindung mit den Gemeinsamen Richtlinien für<br />

Kin<strong>der</strong>heilbehandlungen (KiHB-Richtlinien)


29<br />

Kin<strong>der</strong>heilbehandlung durch die gesetzliche<br />

Rentenversicherung<br />

Persönliche Voraussetzungen (§ 2 Abs. 1 KiHB-Richtlinien)<br />

� Eine erhebliche Gefährdung <strong>der</strong> Gesundheit bzw. eine wesentliche<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> Gesundheit<br />

kann<br />

� durch Leistung voraussichtlich beseitigt bzw. gebessert o<strong>der</strong><br />

wie<strong>der</strong>hergestellt werden<br />

und<br />

� hat Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit.


30<br />

Kin<strong>der</strong>heilbehandlung durch die gesetzliche<br />

Rentenversicherung<br />

Persönliche Voraussetzungen (§ 2 Abs. 1 KiHB-Richtlinien)<br />

Insbeson<strong>der</strong>e kommen Leistungen bei folgenden Erkrankungen in Frage:<br />

� Krankheiten <strong>der</strong> Atemwege, Allergische Krankheiten, Hautkrankheiten,<br />

Herz- und Kreislaufkrankheiten, Leber-, Magen-Darmkrankheiten,<br />

Nieren- und Harnwegskrankheiten, Stoffwechselkrankheiten,<br />

Entzündliche und nichtentzündliche Krankheiten des Bewegungsapparates,<br />

Neurologische Erkrankungen, Psychosomatische und psychomotorische<br />

Störungen, Verhaltensstörungen,Übergewicht in Verbindung mit weiteren<br />

Risikofaktoren und an<strong>der</strong>en Erkrankungen.<br />

Kin<strong>der</strong>heilbehandlungen werden grundsätzlich nicht erbracht bei akuten<br />

Krankheiten und Infektionskrankheiten (z. B. Diphtherie und Scharlach).


31<br />

Kin<strong>der</strong>heilbehandlung durch die gesetzliche<br />

Rentenversicherung<br />

Verfahrensabsprache zu Anträgen <strong>der</strong> „Familienorientierten <strong>Rehabilitation</strong>“ (FOR)<br />

� zwischen Kranken- und Rentenversicherung<br />

� <strong>zur</strong> Sicherstellung von Leistungen für schwerst chronisch kranke Kin<strong>der</strong> und<br />

ihren Familien in Einzelfällen<br />

� im Rahmen <strong>der</strong> Leistungsgesetze von Renten- und Krankenversicherung<br />

� um nach einheitlichen Voraussetzungen unbürokratisch <strong>Rehabilitation</strong>sleistungen<br />

mit familienorientierter Zielstellung durchführen zu können<br />

Schwerst chronische Erkrankungen bei Kin<strong>der</strong> sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />

Krebserkrankungen, Mukoviszidose, Zustand nach Operationen am Herzen o<strong>der</strong><br />

nach Organtransplantationen


32<br />

Kin<strong>der</strong>heilbehandlung durch die gesetzliche Rentenversicherung<br />

90000<br />

75000<br />

60000<br />

45000<br />

30000<br />

15000<br />

0<br />

Anträge auf Kin<strong>der</strong>rehabilitation - gesamte Deutsche Rentenversicherung -<br />

75636<br />

80143<br />

85166 84211<br />

81048<br />

72903<br />

2005 2006 2007 2008 2009 Okt.<br />

2009<br />

70099<br />

Okt.<br />

2010


33<br />

Kin<strong>der</strong>heilbehandlung durch die gesetzliche Rentenversicherung<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

Anträge auf Kin<strong>der</strong>rehabilitation - Deutsche Rentenversicherung KBS -<br />

2623<br />

2442<br />

2540<br />

2272<br />

2117<br />

2007 2008 2009 Okt. 2009 Okt. 2010


34<br />

Kin<strong>der</strong>heilbehandlung durch die gesetzliche Rentenversicherung<br />

Im Jahr 2009 wurden innerhalb <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung<br />

� insgesamt 36254 Leistungen durchgeführt<br />

� die durchschnittliche Dauer betrug 33 Pflegetage<br />

� bei einem Durchschnittsalter von 10,4 Jahren


35<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!