28.07.2015 Aufrufe

BVI 2015

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

REGULIERUNG | 39<br />

Förderung der betrieblichen<br />

Altersvorsorge<br />

Der BMAS-Vorstoß zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)<br />

hat Bewegung in die Diskussion gebracht. Doch sozialpartnerschaftlich getragene<br />

Einrichtungen betrieblicher Altersvorsorge (EbAV), kurz Tariffonds, sind nicht der richtige<br />

Weg. Der <strong>BVI</strong> plädiert unverändert für die Einführung eines Opting Out.<br />

VON KRISTINA SCHWEDLER | ABTEILUNGSDIREKTORIN STEUERN, ALTERSVORSORGE, STATISTIK<br />

Die Regierung hat mit ihrem<br />

Vorschlag zur Einrichtung<br />

von Tariffonds die Diskussion<br />

um die Stärkung der bAV<br />

in Gang gebracht. Konkret will das<br />

Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

(BMAS) sozialpartnerschaftlich<br />

getragene Einrichtungen betrieblicher<br />

Altersvorsorge, sogenannte Tariffonds,<br />

aufbauen, um die bAV vor allem bei<br />

kleinen und mittleren Unternehmen zu<br />

fördern. Der Tariffonds soll die Garantie<br />

der Mindestleistung übernehmen können,<br />

so dass der Arbeitgeber eine reine<br />

Beitragszusage erteilen kann. Das Ausfallrisiko<br />

des Tariffonds würde vom<br />

Pensionssicherungsverein abgedeckt.<br />

Ob der Vorschlag in dieser Legislaturperiode<br />

realisiert werden kann, ist auch<br />

angesichts des Zeitplans fraglich. So<br />

möchte das BMF zunächst die Ergebnisse<br />

der Studie zu den „Optimierungsmöglichkeiten<br />

bei den bestehenden<br />

steuer- und sozialversicherungsrechtlichen<br />

Förderregelungen der bAV“ abwarten.<br />

Die Studie war zunächst für das<br />

Frühjahr <strong>2015</strong> angekündigt. Nun wird<br />

sie vermutlich zum Jahresende veröffentlicht.<br />

Im Anschluss erfolgt die Ausarbeitung<br />

des entsprechenden Referentenentwurfs.<br />

Derzeit überwiegen jedoch die ablehnenden<br />

Stimmen, und auch der <strong>BVI</strong><br />

sieht den BMAS-Vorstoß kritisch. Dies<br />

würde den Wettbewerb zwischen den<br />

Durchführungswegen verzerren, denn<br />

nach den BMAS-Plänen würde die<br />

Beitragsgarantie des Arbeitgebers entfallen.<br />

Die bAV hat noch großes Entwicklungspotenzial<br />

vor allem bei kleinen und<br />

mittleren Unternehmen. Die 2002 eingeführte<br />

Entgeltumwandlung brachte<br />

nicht die erhoffte Breitenwirkung. Um<br />

die Verbreitung in der Fläche zu erhöhen,<br />

plädiert der <strong>BVI</strong> daher für die Einführung<br />

einer automatischen Entgeltumwandlung<br />

mit Ausstiegsoption, im<br />

Fachjargon als „Opting Out“ bezeichnet.<br />

Beim Opting Out führt der Arbeitgeber<br />

automatisch einen Teil des Gehalts<br />

steuer- und sozialabgabenfrei für<br />

die Altersvorsorge ab, es sei denn, der<br />

Arbeitnehmer widerspricht. Diese Lösung<br />

können die Tarifparteien umsetzen,<br />

ohne den Gesetzgeber auf den<br />

Plan zu rufen. Bei dieser Variante bliebe<br />

außerdem die Wahlfreiheit bei den<br />

Durchführungswegen bestehen – anders<br />

als bei den Tariffonds.<br />

Um die Verbreitung<br />

der bAV in der<br />

Fläche zu erhöhen,<br />

plädiert der <strong>BVI</strong><br />

für ein „Opting<br />

Out“.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!