BVI 2015
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
REGULIERUNG | 39<br />
Förderung der betrieblichen<br />
Altersvorsorge<br />
Der BMAS-Vorstoß zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)<br />
hat Bewegung in die Diskussion gebracht. Doch sozialpartnerschaftlich getragene<br />
Einrichtungen betrieblicher Altersvorsorge (EbAV), kurz Tariffonds, sind nicht der richtige<br />
Weg. Der <strong>BVI</strong> plädiert unverändert für die Einführung eines Opting Out.<br />
VON KRISTINA SCHWEDLER | ABTEILUNGSDIREKTORIN STEUERN, ALTERSVORSORGE, STATISTIK<br />
Die Regierung hat mit ihrem<br />
Vorschlag zur Einrichtung<br />
von Tariffonds die Diskussion<br />
um die Stärkung der bAV<br />
in Gang gebracht. Konkret will das<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />
(BMAS) sozialpartnerschaftlich<br />
getragene Einrichtungen betrieblicher<br />
Altersvorsorge, sogenannte Tariffonds,<br />
aufbauen, um die bAV vor allem bei<br />
kleinen und mittleren Unternehmen zu<br />
fördern. Der Tariffonds soll die Garantie<br />
der Mindestleistung übernehmen können,<br />
so dass der Arbeitgeber eine reine<br />
Beitragszusage erteilen kann. Das Ausfallrisiko<br />
des Tariffonds würde vom<br />
Pensionssicherungsverein abgedeckt.<br />
Ob der Vorschlag in dieser Legislaturperiode<br />
realisiert werden kann, ist auch<br />
angesichts des Zeitplans fraglich. So<br />
möchte das BMF zunächst die Ergebnisse<br />
der Studie zu den „Optimierungsmöglichkeiten<br />
bei den bestehenden<br />
steuer- und sozialversicherungsrechtlichen<br />
Förderregelungen der bAV“ abwarten.<br />
Die Studie war zunächst für das<br />
Frühjahr <strong>2015</strong> angekündigt. Nun wird<br />
sie vermutlich zum Jahresende veröffentlicht.<br />
Im Anschluss erfolgt die Ausarbeitung<br />
des entsprechenden Referentenentwurfs.<br />
Derzeit überwiegen jedoch die ablehnenden<br />
Stimmen, und auch der <strong>BVI</strong><br />
sieht den BMAS-Vorstoß kritisch. Dies<br />
würde den Wettbewerb zwischen den<br />
Durchführungswegen verzerren, denn<br />
nach den BMAS-Plänen würde die<br />
Beitragsgarantie des Arbeitgebers entfallen.<br />
Die bAV hat noch großes Entwicklungspotenzial<br />
vor allem bei kleinen und<br />
mittleren Unternehmen. Die 2002 eingeführte<br />
Entgeltumwandlung brachte<br />
nicht die erhoffte Breitenwirkung. Um<br />
die Verbreitung in der Fläche zu erhöhen,<br />
plädiert der <strong>BVI</strong> daher für die Einführung<br />
einer automatischen Entgeltumwandlung<br />
mit Ausstiegsoption, im<br />
Fachjargon als „Opting Out“ bezeichnet.<br />
Beim Opting Out führt der Arbeitgeber<br />
automatisch einen Teil des Gehalts<br />
steuer- und sozialabgabenfrei für<br />
die Altersvorsorge ab, es sei denn, der<br />
Arbeitnehmer widerspricht. Diese Lösung<br />
können die Tarifparteien umsetzen,<br />
ohne den Gesetzgeber auf den<br />
Plan zu rufen. Bei dieser Variante bliebe<br />
außerdem die Wahlfreiheit bei den<br />
Durchführungswegen bestehen – anders<br />
als bei den Tariffonds.<br />
Um die Verbreitung<br />
der bAV in der<br />
Fläche zu erhöhen,<br />
plädiert der <strong>BVI</strong><br />
für ein „Opting<br />
Out“.