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Richtlinien Urlaubsgesuche für Lernende - Schule Werthenstein

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3.3 Einreichungsfristen für Gesuche welche die Klassenlehrpersonen bewilligt, 5 Unterrichtstage im Voraus für Gesuche welche die Schulleitung bewilligt, 2 Wochen im Voraus3.4 Definition JokertageJokertage, im Sinne von individuell einsetzbaren Freitagen, schreiben das Recht der Elternfest, Ihr Kind ohne nähere Begründung, während einer festgelegten beschränkten Anzahlvon Tagen oder Halbtagen, nicht in die <strong>Schule</strong> zu schicken. Die Jokertage ersetzengrundsätzlich den Urlaub ohne Rechtsanspruch.3.4.1 Sinn und ZweckGrundsätzlich gilt für alle Kinder die Schulpflicht, Urlaube sind Ausnahmefälle. Mit denJokertagen erhalten die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, in eigener Verantwortungund ohne Begründung ihr Kind vom Unterricht zu dispensieren.Die Erziehungsberechtigten haben die Klassenlehrperson spätestens 3 Unterrichtstage vorBezug der Jokertage mit dem entsprechenden Formular zu orientieren. Damit sollenkurzfristige oder wetterabhängige Urlaubstage verunmöglicht werden (beispielsweise baden,skifahren usw.).3.4.2 <strong>Richtlinien</strong> und Eckwerte JokertageAnzahlDen Erziehungsberechtigten der <strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong> stehen pro Jahr 4 Schulhalbtage zurVerfügung.BezugJokertage können als Halbtage oder als ganze Tage bezogen werden, nicht jedochstundenweise, oder an zwei aufeinanderfolgenden Tagen.Nicht bezogene Jokertage verfallen und können nicht auf das folgende Schuljahr übertragenwerden.Einschränkungen An Tagen mit besonderen Klassen- oder Schulanlässen wie Schulreise, Sporttag,Schullager, Projektwoche usw. können keine Jokertage bezogen werden. 1 Woche unmittelbar vor und nach den Sommerferien können keine Jokertage bezogenwerden. Bei verspätet eingereichten Gesuchen. Möchte eine grosse Zahl <strong>Lernende</strong> derselben Klasse gleichzeitig Jokertagebeanspruchen, ist die Klassenlehrperson befugt, diese Zahl auf ein vernünftiges Mass zubeschränken. Wenn ein Urlaub ohne Rechtsanspruch von mehr als zwei Tagen bewilligt wird, verfallenfür das laufende Schuljahr die Jokertage.KontrolleZuständig für die Kontrolle der Jokertage ist die Klassenlehrperson.__________________________________________________________________________________________<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong> 2009 Seite 2<strong>Richtlinien</strong> Urlaubsgesuch für <strong>Lernende</strong>


NachholunterrichtVerpasster Unterrichtsstoff muss von den <strong>Lernende</strong>n in eigener Verantwortungnachgearbeitet werden. Verpasste Lernkontrollen / Prüfungen müssen nachgeholt werden.Entschuldigte AbsenzenJokertage gelten als entschuldigte Absenzen.Unentschuldigte AbsenzenUnentschuldigte Absenzen von <strong>Lernende</strong>n haben zur Folge, dass in diesem Schuljahr keineJokertage mehr bezogen werden können.Genehmigt durch die Schulpflege am 12. Februar 2009/mu__________________________________________________________________________________________<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong> 2009 Seite 3<strong>Richtlinien</strong> Urlaubsgesuch für <strong>Lernende</strong>

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