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Konzept Integrative FÃķrderung - Schule Werthenstein

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IF<strong>Integrative</strong> FörderungKindergarten und Primarschule<strong>Konzept</strong> 2006


1.VorwortDie Volksschule hat einerseits einen allgemein bildenden Auftrag zu erfüllen und andererseitsjedes Kind möglichst individuell in seinen besonderen Lernvoraussetzungen zu fördern. Diesist für die Lehrpersonen und die ganze <strong>Schule</strong> eine grosse Herausforderung.Zur Förderung von Lernenden mit besonderen Bedürfnissen stehen im Kanton Luzern diefolgenden zwei Grundmodelle zur Verfügung:• Seperative Schulung in Kleinklassen oder Werkschulen und mit ambulanten Angeboten• <strong>Integrative</strong> Förderung (IF)Im Frühling 2005 durchleuchtete eine Arbeitsgruppe die Förderangebote der <strong>Schule</strong><strong>Werthenstein</strong>. Ebenfalls wurden die zwei Grundmodelle (Separation sowie Integration) desKantons in Bezug auf unsere <strong>Schule</strong> miteinander verglichen. Daraus folgte eine Präsentation,die sich an den Gemeinderat, die Schulpflege und die Lehrpersonen richtete. Die Beteiligtensprachen sich anschliessend grossmehrheitlich zugunsten des Modells „<strong>Integrative</strong> Förderung“aus.Darauf folgend wurde im September 2005 die Arbeitsgruppe „<strong>Integrative</strong> Förderung <strong>Schule</strong><strong>Werthenstein</strong>“ bestehend aus Schulleitung, Schulpsychologin, Schulpflegpräsidentin,Kindergartenlehrperson sowie je einer Vertretung des Lehrteams Oberdorf und Schachengegründet.Nach dem Studium diverser IF-<strong>Konzept</strong>e anderer <strong>Schule</strong>n, dem Einbezug des kantonalenArbeitspapiers, dem Abwägen von Vor- und Nachteilen verschiedener Formen sowie demstetigen Austausch allenfalls Beteiligter entstand das vorliegende <strong>Konzept</strong>.Es umfasst die <strong>Integrative</strong> Förderung der <strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong> vom Kindergarten bis zumEnde der Primarschule.2. GrundlagenDie <strong>Integrative</strong> Förderung (IF) der <strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong> stützt sich auf folgende Grundlagen: Gesetz über die Volksschulbildung im Kanton Luzern vom 22. März 1999 / SRL Nr.400a Verordnung über die Förderangebote der Volksschule vom 21. Dezember 1999 / SRLNr.406 Arbeitspapier „<strong>Integrative</strong> Förderung“, Amt für Volksschulbildung Leitbild der <strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 20062


4. Zielgruppe4.1. Lernende mit Lernschwächen/ LernbehinderungZiel ist die punktuelle oder andauernde Unterstützung von Lernenden mit Lernschwierigkeiten.Lernschwierigkeiten beinhalten sowohl Probleme mit der Erfassung und Verarbeitungschulischer Inhalte, als auch Schwierigkeiten betreffend Aufmerksamkeit, Konzentration,Wahrnehmung und Arbeitstechniken. Die <strong>Integrative</strong> Förderung versucht hier eine Stütze imBereich der Sach- und Selbstkompetenz zu sein.4.2. Lernende mit VerhaltensauffälligkeitenZiel ist die Integration von Lernenden mit Verhaltensauffälligkeiten in die Regelklasse, sodass diese erstens den regulären Unterricht nicht belasten und zweitens sich selber imFortsetzen einer erfolgreichen schulischen Laufbahn nicht im Wege stehen. Die <strong>Integrative</strong>Förderung versucht hier eine Unterstützung im Bereich Selbst- und Sozialkompetenz zu sein.Verändert sich mit Hilfe der IF ein Verhalten nicht, ist der Beizug weiterer Institutionen(SPD, KJPD...) zu überlegen.4.3. Lernende mit TeilleistungsschwächenAls Teilleistungsschwächen gelten Lese-/Rechtschreibschwächen oder Rechenschwächen beidurchschnittlichen schulischen Leistungen und durchschnittlicher Intelligenz. Die <strong>Integrative</strong>Förderung versucht hier eine Stütze im Bereich der Sachkompetenz zu sein.4.4. Deutsch als Zweitsprache (DaZ)In der ersten Zeit hat die Förderung im Bereiche der deutschen Sprache für neuzugezogene,fremdsprachige Kinder Vorrang. Diese Förderung geschieht unabhängig vom IF-Unterricht inForm von DaZ. Sofern nötig, ist aber eine angemessene IF-Förderung deswegen nichtgrundsätzlich ausgeschlossen.4.5. Besonders begabte LernendeZiel ist es Lernende mit besonders hoher Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft durchspeziellen Projektunterricht zusätzlich zu fördern.Der Förderunterricht besonders begabter Lernenden findet an der <strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong>bereits heute erfolgreich statt (<strong>Konzept</strong> Juni 2002). Der bestehende Unterricht wird beibehaltenund geschieht unabhängig vom IF-Unterricht.<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 20064


4.6. AbgrenzungGeistigbehinderte Kinder mit Sonderschulstatus im Sinne der IV werden nur bedingt aufgenommen.Für Körper- oder Sinnesbehinderte können, je nach Möglichkeit der <strong>Schule</strong>, Ausnahmengemacht werden.Darüber entscheidet, nach Eingang eines schriftlichen Antrags der Erziehungsberechtigtendie Schulpflege in Absprache mit der Schulleitung und Lehrperson.5. Pflichten, Aufgaben und Zusammenarbeit aller IF-BeteiligtenBei auftretenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten ist die IF-Lehrperson erste Ansprechspersonfür die Klassenlehrperson. Sie entscheiden zusammen über weitere Massnahmen.5.1. DirektbeteiligteKlassenlehrperson- Hat Hauptverantwortung und trägt alle nötigen Informationen für die Förderungder Lernenden mit speziellen Bedürfnissen zusammen- Legt gemeinsam mit Fachlehrperson Massnahmen zur Förderung fest, setzt dieseim Unterricht um und überprüft deren Wirkungsweise periodisch- Plant und gestaltet in Zusammenarbeit mit der IF-Lehrperson die Kontakte zu denErziehungsberechtigten- Stellt aufgrund der Lernzielvereinbarung in Zusammenarbeit mit der IF-Lehrpersondas Schulzeugnis aus und bespricht und ergänzt mit ihr den Lernbericht- Ist verantwortlich, dass ein Übergabegespräch (Stufenwechsel) zwischen allen Beteiligten(IF-Lehrperson / Klassenlehrperson / Kindergartenlehrperson) stattfindetIF-Lehrperson (Schulische Heilpädagogin)- Erfasst, unterstützt und fördert Lernende mit speziellen Bedürfnissen- Trägt die Mitverantwortung für die Förderung von Lernenden mit speziellen Bedürfnissenund Begabungen- Legt gemeinsam mit der Klassenlehrperson die Massnahmen zur Förderung fest,setzt sie im IF-Unterricht um und überprüft deren Wirkungsweise periodisch- Entlastet, unterstützt und berät die Klassenlehrperson im Schulalltag (Triage)- Orientiert zusammen mit der Klassenlehrperson die Erziehungsberechtigten bei<strong>Schule</strong>intritt über das Angebot der IF- Orientiert neue Lehrpersonen über das <strong>Konzept</strong> IF, insbesondere über die Zusammenarbeitund Pflichten aller Beteiligten an der IF- Plant und gestaltet in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson die Kontakte mitden Erziehungsberechtigten und nimmt die Ergebnisse schriftlich auf<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 20065


Das Begleitteam <strong>Integrative</strong> Förderung- konstituiert sich selber- erarbeitet Grundlagen für die <strong>Integrative</strong> Förderung und deren Einführung(<strong>Konzept</strong>beschrieb, Ziele der IF, Leitbild, Ablauf, Pflichtenhefte)- evaluiert das Integrationskonzept und arbeitet Änderungsvorschläge zuhandender Schulpflege aus- unterstützt und initiiert Weiterbildung- setzt sich für integrationsfördernde Rahmenbedingungen ein- ist aktiv in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit- liegt im Verantwortungsbereich der SchulleitungSchulpflege- Gibt die strategischen Ziele der IF vor- Sorgt für geeignete Rahmenbedingungen wie IF-Schulräume, materielle undfinanzielle Mittel- Setzt sich für IF-Interessen ein: Ideelle und konzeptionelle Unterstützung,Öffentlichkeitsarbeit- Ist anstellende Behörde für die IF-LehrpersonenGemeinderat- unterstützt die <strong>Integrative</strong> Förderung ideell und durch Bereitstellung undFinanzierung von optimalen Rahmenbedingungen5.2. Zusammenarbeit mit DienststellenDie Fachleute von Schuldiensten - Logopädie, Schulpsychologie und Psychomotorik stehenallen Beteiligten als fachliche Beratung zur Verfügung. Sind bei der Förderung eines Kindesmehrere Fachleute beteiligt, ist es sinnvoll, dass diese Massnahmen durch die IF-Lehrpersonkoordiniert werden.Schulpsychologischer Dienst (SPD)- Ist verantwortlich für die Abklärung von Lernenden- Empfiehlt und beantragt entsprechende Massnahmen (z.B. Lernzielanpassung)und allfällige Zuweisungen an weitere Fachstellen- Steht für nachstehende Beratungen zur Verfügung: Fallbesprechungen mitKlassen- und IF-Lehrpersonen, problembezogene Unterrichtsberatung- Steht für Interventionen in Schulklassen bereit- Stellt sich für Konfliktmanagement zur Verfügung- Arbeitet bei Bedarf im IF-Begleitteam mit<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 20067


Logopädischer Dienst- Ist zuständig für die Reihenerfassung im Kindergarten- Klärt Kinder im Vorschulalter und Lernende der Volksschule mit Kommunikationsstörungender gesprochenen und geschriebenen Sprache einzeln ab- Empfiehlt nach erfolgter Reihenerfassung/der Einzelabklärung entsprechendeMassnahmen- Führt bei festgestellter Indikation Therapien durch und arbeitet dabei auch mitErziehungsberechtigten, Lehrpersonen und anderen Fachpersonen des zubehandelnden Lernenden zusammen- Berät Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen und weitere Fach- und Bezugspersonen- Leistet PräventionsarbeitPsychomotorische Therapiestelle- Klärt Kinder im Vorschulalter und in der Volksschule mit Störungen der Grob-,Fein- und Grafomotorik ab- Empfiehlt die entsprechenden Massnahmen- Führt Therapien mit den Kindern durch und bezieht Erziehungsberechtigte,Lehrpersonen und andere beteiligte Personen in die Therapiearbeit mit ein- Steht zur Verfügung für die Beratung respektive Zusammenarbeit mit denErziehungsberechtigten, Klassenlehrpersonen und IF-Lehrpersonen- Leistet Präventionsarbeit<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 20068


6. Arbeitsschwerpunkte der IF in den verschiedenen StufenKindergartenFrüherfassung• Erfassen des Entwicklungsstandes• Einleiten von Fördermassnahmen• Üben von Grundfertigkeiten1./2. KlassePrävention• Ursachenklärung• Beobachten, Unterstützen und Zeit geben• Förderung der basalen Fähigkeiten3./4. KlasseLernziele• Entlastung schaffen• Anpassen der Lernziele auf individuelleFähigkeiten5./6. KlasseKonkrete Lernbereiche• Eigenständiges Denken• Unterstützen in konkreten Unterrichtfächern• Lerntechniken und Arbeitsweisen• Übernahme von Eigenverantwortung• Hilfe zur Selbsthilfe<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 20069


7. Mögliche ArbeitsformenDie Klassenlehrperson und die IF-Lehrperson besprechen die Arbeitsformen, die denBedürfnissen der Schülerin oder des Schülers am besten entsprechen. Je nach pädagogischemErmessen können auch mehrere Formen zur Förderung eingesetzt werden,z.B. Einzelförderung oder die Förderung in der Klasse. Die verschiedenen Arbeitsformenkönnen wie folgt aussehen:1. Die Regelklassenlehrperson arbeitet alleinemit der Klasse.Die IF-Lehrperson beteiligt sich am Aufbau der <strong>Integrative</strong>nFörderung und gestaltet die Unterrichtsformen mit. Beiauftretenden Schwierigkeiten kann die Klassenlehrperson dieIF-Lehrperson beiziehen.2. Regelklassenlehrperson und die IF-Lehrpersonunterrichten die Klasse gemeinsam – verschiedeneFormen des Teamteaching.Innerhalb des Werkstattunterrichts beispielsweise stehenLehrperson und IF-Lehrperson allen Kindern für Fragen zurVerfügung; die IF-Lehrperson übernimmt die Führung derKlasse, während die Lehrperson beispielsweise bei einzelnenLernenden den Stand der Lernentwicklung untersucht oderumgekehrt. Es ist sinnvoll, diese Form von Teamteachingregelmässig einzusetzen.3. Die IF-Lehrperson unterrichtet in ihrem Raum eineGruppe von Kindern mit speziellen Bedürfnissen.4. Die IF-Lehrperson unterrichtet im IF-Raum einegemischte Gruppe von Schülerinnen und Schülern.5. Die IF-Lehrperson unterrichtet im IF-Raum einKind mit speziellen Bedürfnissen (Einzelförderung/Förderdiagnostik/Lerncoaching/DaZ).<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 200610


8. Ablaufschema der <strong>Integrative</strong>n FörderungKlassenlehrperson (LP) stellt bei einem Kindbesondere Bedürfnisse festLP sucht nach eigenen Lösungen Problem kann von LP selber gelöst werdenBeratung von IF-Lehrperson Problem kann von LP selber gelöst werdenErziehungsberechtigte sind nichteinverstandenErziehungsberechtigten wird von LP für dasKind befristete (3 Monate) IF vorschlagenOrientierung der Schulleitung (SL),gemeinsames Gespräch mit denErziehungsberechtigtenMit Einverständnis derErziehungsberechtigten beginnt die IF-Lehrperson mit dem Kind zu arbeitenProblem kann innert nützlicher Frist und mitEinigkeit aller Beteiligten gelöst werden (keinZusatzeintrag)Erziehungsberechtigte sind nichtBei Uneinigkeit der Beteiligten odereinverstanden erschwerten Rahmenbedingungen erfolgt imEinverständnis der Erziehungsberechtigteneine Abklärung beim SPD oder KJPDOrientierung der SL, gemeinsamesGespräch mit den ErziehungsberechtigtenBei Indikation für IF erteilt SL Bewilligung,LP und IF-Lehrperson legen Förderanteilund Förderbereich festLernziele der Regelklasse trotz IF nichterreicht (mehr als 6 Monate IF)Kind erreicht mit der IF die Lernziele derRegelklasse (kein Zeugniseintrag)Eventuelle Repetition der KlasseErziehungsberechtigte sind nichteinverstanden.Orientierung der SL, gemeinsamesGespräch mit den Erziehungsberechtigten *Eventuell Repetition der Klasse* Stellen sich die Erziehungsberechtigtengegen eine Förderung nach individuellenLernzielen, wird dies schriftlich festgehaltenund von allen Beteiligten unterzeichnet.IF kann durch die SL verfügt werden.Rekursinstanz ist das BildungsdepartementLP und IF-Lehrperson legen individuelleLernziele in einzelnen Fächern oder generellfest. Die Abmachungen werden schriftlichfestgehalten und mit denErziehungsberechtigten vereinbart(Lernzielvereinbarung)Nach Einverständnis der Erziehungsberechtigten:IF mit individueller Lernzielanpassung(Zeugniseintrag, Lernbericht,Förderplanung)Fortsetzung der Förderung Ende der individuellen Lernziele undBeurteilung beim Erreichen der Lernziele derRegelklasse mit IFRegelmässige Besprechung mitSchuldiensten: Kotrollgespräche, Planungweiterer SchritteWeitere Massnahmen werden denErziehungsberechtigten vorgeschlagen<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 200611


9. EinschulungÜber die Form der Einschulung entscheiden die Erziehungsberechtigten mit Unterstützungder Kindergarten- und der IF-Lehrperson grundsätzlich gemeinsam. Bei fehlendemEinverständnis der Erziehungsberechtigten wird das Kind mit Unterschrift der Eltern trotzdemeingeschult. Die 1.Klass -Lehrperson übernimmt die weiteren Schritte. Die Einschulung wirdindividuell abgesprochen.ErläuterungenBei Zweifel an der Schulreife und Schulfähigkeit eines Kindes leitet die Kindergartenlehrpersonein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten ein. Für die Abklärung durch den SPDbraucht sie die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Die Kindergärtnerin kann alsvorhergehenden Schritt den SPD zur Beratung beiziehen.Ablauf der IF-EinschulungIm Kindergarten werden alle Kinder im Rahmen von IF gefördert. AlleErziehungsberechtigten werden durch die Kindergartenlehrperson und dieIF-Lehrperson über die IF informiert.Wenn Kinder nicht vorbehaltlos eingeschult werden können, erfolgt einBeratungsgespräch zwischen Eltern, Kindergarten- und IF-Lehrperson.Entscheid 1.Klasse mit Beobachtung/Unterstützung durch die IF-Lehrperson von Anfang an.Ende 1.Semester findet erstes GBF-Gespräch statt. Bei Bedarf wird dieOption von 3 Jahren 1./2. Klasse vorgestellt und die weitere Vorgehensweisevereinbart.Entscheid2. KindergartenjahrFortsetzung 1.KlasseAnfangs des 1.Semesters der 2.Klasse:Förderdiagnostische PhaseFörderdiagnostische Phase:Auswertungsgespräch bis Herbstferien der 2.Klasse IF ohneindividuelleLernzieleIF mitindividuellenLernzielenRepetition2.KlasseIF ohneindividuelleLernzieleIF mitindividuellenLernzielen 2. Kl. mitRückstellung indie 1.Klasse *Repetition2.KlasseIF mit ind.Lernzielen3. Klasse3. KlasseRepetition2.Klasse3. Klassemit ind.Lernzielen*(bis spätestens Ende 1.Semester. In der Regel keine Repetition der 1.Klasse)<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 200612


10. Beurteilung, Lernzielreduktion, Lernzielanpassung10.1. GrundsatzDie <strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong> lässt die Prinzipien von „Ganzheitlich Beurteilen und Fördern“einfliessen. Selbstkompetenz, Sozialkompetenz werden neben der Sachkompetenz bewusstgefördert und beurteilt.10.2. WeichenstellungWenn bei einem Lernenden in der Primarschule trotz IF–Unterstützung während 3 Monatendie Regelklassenziele nicht erreicht werden, müssen die Eltern informiert werden. Nachweiteren 3 Monaten erfolgt eine schulpsychologische Abklärung, um das weitere Vorgehenfestlegen zu können. Die Erziehungsberechtigten müssen dazu ihre Einwilligung geben.Besteht zwischen LP und Erziehungsberechtigten keine Einigung, entscheidet dieSchulleitung. (Siehe Ablaufschema S.11)10.3. ZusammenarbeitLernende und Erziehungsberechtigte werden in der Regel zweimal pro Jahr zur Beurteilungder Situation, Besprechung des Leistungsstandes und zur Planung weiterer Schritte für dieFörderung des Lernenden zu einer Besprechung eingeladen. Die Ziele für das kommendeSemester werden festgelegt und werden durch die IF–Lehrperson schriftlich festgehaltenund den Beteiligten abgegeben.10.4. Unterstützung von Lernenden ohne LernzielanpassungKinder können ohne schulpsychologische Abklärung mit IF gefördert werden. Die Dauerdieser Förderung hängt im Wesentlichen von den Bedürfnissen der Kinder und der Einigkeitder beteiligten Personen (Klassenlehrperson, IF-Lehrperson und Erziehungsberechtigte) ab.Bei Uneinigkeit oder erschwerten Rahmenbedingungen wird eine Abklärung durch den SPDangestrebt.Es gibt Lernende, welche vorübergehend eine intensivere Betreuung benötigen. Eine solchekann durch die IF-Lehrperson erfolgen. Ziel ist es die Lernziele der Klasse zu erreichen.Dauer:Nach der dreimonatigen förderdiagnostischen Phase dauert eine Unterstützung ohneLernzielanpassung maximal 6 Monate ohne Unterbruch. Für eine darüber hinausgehendeWeiterführung der IF-Unterstützung muss ein begründeter Antrag (mit dem Einverständnisder Erziehungsberechtigten) zum Entscheid an die Schulleitung gestellt werden.Wenn ein Lernender nach einen Jahr IF-Unterstützung die Klassenlernziele nicht erreicht,sind in diesen Fächern individuelle Lernziele oder eine Klassenwiederholung verpflichtend.Ansonsten entfällt der Anspruch auf IF-Unterstützung.Beurteilung:Die Beurteilungspraxis entspricht dem üblichen Verfahren (GBF oder Noten).Bei Lernenden, die ohne individuelle Lernzielanpassung gefördert werden, werden dieLeistungen gemäss „Verordnung über die Beurteilung der Lernenden und über die<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 200613


Übertrittsverfahren“ beurteilt. Im Zeugnis erfolgt für die Lernenden ohne individuelle Lernzielein der Regel kein spezieller Eintrag.10.5. Unterstützung von Lernenden mit LernzielanpassungErreicht ein Lernender trotz bereits erfolgten unterstützenden Massnahmen die Lernziele ineinem oder mehreren Fächern nicht, können in diesen Fächern die Lernziele angepasstwerden. Dies geschieht auf Antrag der Lehrperson und im Einverständnis mit denErziehungsberechtigten. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Es wird empfohlen, denSPD für die Entscheidung beizuziehen.In einer Vereinbarung werden die individuellen Lernziele festgelegt. In den Fächern, in deneneine Lernzielanpassung erfolgt, ist die IF-Lehrperson für die Definition der Lernzieleverantwortlich. Diese werden semesterweise festgelegt und mit der Klassenlehrperson, denErziehungsberechtigten und evtl. dem Lernenden besprochen.Beurteilung:Ebenfalls semesterweise erfolgt ein mündlicher und schriftlicher Lernbericht, welcher dieNotengebung ersetzt.Lernende mit individuellen Lernzielen in einzelnen Fächern, in welchen eine entsprechendeVereinbarung getroffen worden ist, erhalten in diesen Fächern keine Noten. Das Zeugniserhält im Weiteren den Eintrag „<strong>Integrative</strong> Förderung: Individuelle Lernziele“.10.6. KlassenwiederholungDie Möglichkeit der Repetition einer Klasse bleibt auch für Kinder mit IF bestehen, wenndadurch eine voraussichtliche positive Entwicklung in ihrer Persönlichkeit oder im schulischenBereich eingeleitet werden kann.10.7. DispensationenBei Überforderung oder Unterforderung der Lernenden werden die Erziehungsberechtigtenfrühzeitig informiert. Wenn fachliche Dispensationen sich aufdrängen, wird dies in einemElterngespräch fundiert begründet.Über vorzunehmende Dispensationen wird die Schulleitung informiert.Die Vereinbarung der Dispensation wird zwischen den Erziehungsberechtigten, der oder demLernenden, der Klassenlehrperson und der IF–Lehrperson getroffen und auf dem IF–Vereinbarungsformular von allen Beteiligten unterschrieben. Der Schulleitung wird eine Kopiedieser Vereinbarung zugestellt.Bei Uneinigkeiten bezüglich Dispensationen entscheidet die Schulleitung.Die Dispensation wird im Zeugnis eingetragen.Die durch die Dispensation freiwerdenden Stunden werden in der Regel für die <strong>Integrative</strong>Förderung eingesetzt.10.8. Übertrittsverfahren in die OberstufeLernende, welche in der 5./6. Klasse individuelle Lernziele haben, weil sie die Klassenzielenicht erreichen, besuchen in der Regel anschliessend Niveau D der Sekundarstufe 1. Sie<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 200614


sind jedoch trotzdem ins übliche Übertrittsverfahren eingebunden.10.9. IF-EndeDie integrative Förderung wird bei einem Lernenden beendet, wenn er die Lernziele derRegelklasse voraussichtlich selbstständig erreichen kann. Die Schulleitung bestätigt dieAufhebung.Wenn ein Lernender nach einen Jahr IF-Unterstützung die Klassenlernziele nicht erreicht,sind in diesen Fächern individuelle Lernziele oder eine Klassenwiederholung verpflichtend.Ansonsten entfällt der Anspruch auf IF-Unterstützung.10.10. WohnortswechselLernende, die durch IF mit individuellen Lernzielen unterstützt werden, treten bei einemWohnortswechsel in eine Gemeinde mit seperativer Förderung in der Regel in eine Kleinklassebzw. Niveau D der Sekundarstufe 1 ein.11. <strong>Konzept</strong>genehmigungDie Arbeitsgruppe „<strong>Integrative</strong> Förderung <strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong>“ stellt den Antrag diesem<strong>Konzept</strong> zuzustimmen und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten, damit im Schuljahr2006/2007 mit IF-Unterricht gestartet werden kann.Schulpflege <strong>Werthenstein</strong>Die PräsidentinDer Gemeinderat <strong>Werthenstein</strong>_____________________Januar 2006 Januar 2006_____________________AG „<strong>Integrative</strong> Förderung <strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong>“Bea Maag (SPD)Bea Heitzmann (SPF)Regula Bolliger/ Ines Birrer (SL)Eveline Krieger (KG-LP)Stefan Müller (LP Oberdorf)Franziska Meile (LP Schachen)<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 200615


<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 200616

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