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Konzept Integrative FÃķrderung - Schule Werthenstein

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Übertrittsverfahren“ beurteilt. Im Zeugnis erfolgt für die Lernenden ohne individuelle Lernzielein der Regel kein spezieller Eintrag.10.5. Unterstützung von Lernenden mit LernzielanpassungErreicht ein Lernender trotz bereits erfolgten unterstützenden Massnahmen die Lernziele ineinem oder mehreren Fächern nicht, können in diesen Fächern die Lernziele angepasstwerden. Dies geschieht auf Antrag der Lehrperson und im Einverständnis mit denErziehungsberechtigten. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Es wird empfohlen, denSPD für die Entscheidung beizuziehen.In einer Vereinbarung werden die individuellen Lernziele festgelegt. In den Fächern, in deneneine Lernzielanpassung erfolgt, ist die IF-Lehrperson für die Definition der Lernzieleverantwortlich. Diese werden semesterweise festgelegt und mit der Klassenlehrperson, denErziehungsberechtigten und evtl. dem Lernenden besprochen.Beurteilung:Ebenfalls semesterweise erfolgt ein mündlicher und schriftlicher Lernbericht, welcher dieNotengebung ersetzt.Lernende mit individuellen Lernzielen in einzelnen Fächern, in welchen eine entsprechendeVereinbarung getroffen worden ist, erhalten in diesen Fächern keine Noten. Das Zeugniserhält im Weiteren den Eintrag „<strong>Integrative</strong> Förderung: Individuelle Lernziele“.10.6. KlassenwiederholungDie Möglichkeit der Repetition einer Klasse bleibt auch für Kinder mit IF bestehen, wenndadurch eine voraussichtliche positive Entwicklung in ihrer Persönlichkeit oder im schulischenBereich eingeleitet werden kann.10.7. DispensationenBei Überforderung oder Unterforderung der Lernenden werden die Erziehungsberechtigtenfrühzeitig informiert. Wenn fachliche Dispensationen sich aufdrängen, wird dies in einemElterngespräch fundiert begründet.Über vorzunehmende Dispensationen wird die Schulleitung informiert.Die Vereinbarung der Dispensation wird zwischen den Erziehungsberechtigten, der oder demLernenden, der Klassenlehrperson und der IF–Lehrperson getroffen und auf dem IF–Vereinbarungsformular von allen Beteiligten unterschrieben. Der Schulleitung wird eine Kopiedieser Vereinbarung zugestellt.Bei Uneinigkeiten bezüglich Dispensationen entscheidet die Schulleitung.Die Dispensation wird im Zeugnis eingetragen.Die durch die Dispensation freiwerdenden Stunden werden in der Regel für die <strong>Integrative</strong>Förderung eingesetzt.10.8. Übertrittsverfahren in die OberstufeLernende, welche in der 5./6. Klasse individuelle Lernziele haben, weil sie die Klassenzielenicht erreichen, besuchen in der Regel anschliessend Niveau D der Sekundarstufe 1. Sie<strong>Schule</strong> <strong>Werthenstein</strong><strong>Konzept</strong> <strong>Integrative</strong> FörderungJanuar 200614

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