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Satzung und Ordnungen - RFV Bottwartal e.V. - Reit- und Fahrverein ...

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<strong>Satzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ordnungen</strong> Seite 2<strong>Satzung</strong>des <strong>Reit</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fahrverein</strong> <strong>Bottwartal</strong> e. V.1. Der Verein heißt: „ <strong>Reit</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fahrverein</strong> <strong>Bottwartal</strong> e.V. „ <strong>und</strong> hat seinen Sitz in Großbottwar.§ 12. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.3. Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.4. Der Verein ist dem Landesverband der <strong>Reit</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fahrverein</strong>e Baden-Württembergangeschlossen.1. Der Verein dient1. der Förderung des <strong>Reit</strong>- <strong>und</strong> Fahrsports, insbesondere der Ausbildung der Jugend imUmgang mit Pferden;2. der Abhaltung von pferdesportlichen Veranstaltungen.§2Der Verein verfolgt ausschließlich <strong>und</strong> unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.2. Der Verein verfolgt nicht die wirtschaftlichen Belange seiner Mitglieder <strong>und</strong> unterhält keinenwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern übt eine ausschließlich gemeinnützige Tätigkeit aus.Hierbei arbeitet er mit anderen einschlägigen Vereinigungen zusammen.3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitgliedererhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind oder durchunverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.§ 3Verpflichtung gegenüber dem Pferd1. Die Mitglieder sind hinsichtlich der ihnen anvertrauten Pferde verpflichtet, stets die Gr<strong>und</strong>sätzedes Tierschutzes zu beachten, insbesondere1.1. die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen <strong>und</strong>verhaltens- <strong>und</strong> tierschutzgerecht unterzubringen,1.2. den Pferden ausreichend Bewegung zu ermöglichen,1.3. die Gr<strong>und</strong>sätze verhaltens- <strong>und</strong> tierschutzgerechter Pferdeausbildung zu wahren, d.h. einPferd nicht unreiterlich zu behandeln, z.B. zu quälen, zu missbrauchen oder unzulänglich zutransportieren.2. Auf Turnieren unterwerfen sich die Mitglieder der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) derDeutschen <strong>Reit</strong>erlichen Vereinigung (FN) einschließlich ihrer Rechtsordnung. Verstöße gegen diedort aufgeführten Verhaltensregeln (§ 920 LPO) können gemäß § 921 LPO mit Verwarnung,Geldbußen <strong>und</strong>/oder Sperren geahndet werden. Außerdem können dem Mitglied die Kosten desVerfahrens auferlegt <strong>und</strong> die Entscheidung veröffentlicht werden.<strong>Reit</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fahrverein</strong> <strong>Bottwartal</strong> e.V.Stand: 16.03.2012

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