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Satzung und Ordnungen - RFV Bottwartal e.V. - Reit- und Fahrverein ...

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<strong>Satzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ordnungen</strong> Seite 8Unterricht1. Unterricht darf auf der <strong>Reit</strong>anlage nur durch vom Vorstand autorisierte Personen abgehaltenwerden. Der Vorstand entscheidet über Art <strong>und</strong> Umfang des Unterrichts i. d. R. aufschriftlichen Antrag. Als Unterricht ist zu unterstellen, wenn Anweisungen gegen Vergütungerteilt werden.2. Eine Teilnahme von Gastreitern an vom Vereinsreitlehrer durchgeführten <strong>Reit</strong>st<strong>und</strong>en ist inAusnahmefällen zulässig. Über Art <strong>und</strong> Umfang entscheidet der Vorstand i. d. R. aufschriftlichen Antrag.3. Die St<strong>und</strong>engebühren werden monatlich nachträglich auf der Basis der vom <strong>Reit</strong>- oderVoltigierlehrer geführten Anwesenheitslisten im Lastschriftverfahren abgebucht.4. Für vom Verein ausgerichtete Veranstaltungen können spezielle Gebühren angesetzt werden.Vereinsheimbewirtschaftung1. Jedes aktive Mitglied verpflichtet sich, mindestens einmal im Kalenderjahr in einer Woche den<strong>Reit</strong>erstüblesdienst zu übernehmen.2. Ein entsprechender Plan hängt in der <strong>Reit</strong>halle öffentlich zum Eintrag aus.3. Kinder <strong>und</strong> Jugendliche werden durch einen Elternteil vertreten.4. Ersatzweise werden 150 Euro per Lastschrift eingezogen.Ableisten von Arbeitsst<strong>und</strong>en1. Aktive Mitglieder haben einen Arbeitseinsatz von 30 St<strong>und</strong>en bei Veranstaltungen des Vereins<strong>und</strong> bei Arbeiten an der <strong>Reit</strong>anlage zu leisten. Für aktive Familien ab 4 Aktive gilt dieObergrenze von 100 Arbeitsst<strong>und</strong>en pro Jahr.2. Kinder <strong>und</strong> Jugendliche unter 14 Jahren können durch ein Elternteil vertreten werden.3. Der Arbeitseinsatz ist bis zum Jahresende beim Vorstand schriftlich nachzuweisen.4. Liegt der Nachweis nicht fristgerecht vor bzw. wurden die Arbeitsst<strong>und</strong>en nur teilweisegeleistet, werden für jede nicht geleistete Arbeitsst<strong>und</strong>en 10 Euro pro St<strong>und</strong>e per Lastschriftabgebucht.Mitgliedsbeiträge1. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich innerhalb von 6 Wochen nach der ordentlichenMitgliederversammlung abgebucht.2. Eine Änderung des Mitgliederstatus oder der gewünschten Anlagenbenutzung ist maximaleinmal im Jahr auf schriftlichen Antrag beim Vorstand möglich. Die Änderungen werden imFolgemonat wirksam.Zahlungsmodalitäten1. Aus verwaltungstechnischen Gründen werden alle in dieser Ordnung genannten Beträge imRahmen des Lastschriftverfahrens eingezogen. Daher benötigen wir von jedem Mitglied eineEinzugsermächtigung.2. Bei fälligen Mahnungen werden die dem Verein entstandenen Kosten berechnet, mindestensjedoch 10 Euro Nichtmitglieder <strong>und</strong> 5 Euro Mitglieder. Nach zweimaliger Mahnung erfolgtgemäß § 5 1.3.a unserer Vereinssatzung Ausschluss aus unserem Verein.Datenschutz <strong>und</strong> rechtlicher Hinweis1. Die Mitgliederdaten werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes per EDV erfasst <strong>und</strong>bearbeitet.2. Ist eine Bestimmung dieser Gebührenordnung nichtig, so bleiben die übrigen Regelungendavon unberührt.<strong>Reit</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fahrverein</strong> <strong>Bottwartal</strong> e.V.Stand: 16.03.2012

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