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Wirtschaft & Rechtfer kann bei etwa gleichem Aufwand biszu einem 7 % höheren Zuschlagspreismitbieten. Einkünfte aus Landwirtschafterzielen Personen, die landwirtschaftlicheFlächen als Eigentümer oder Pächterbewirtschaften und als Tierhalter aufden ersten 20 ha nicht mehr als zehnVieheinheiten (VE) je Hektar erzeugenoder halten. Eine Kuh wird beispielsweisemit einer Vieheinheit gerechnet, einPferd unter drei Jahren mit 0,7 VE undeines über drei Jahre mit 1,10 VE. DerFaktor der Vieheinheit hängt vom Futterbedarfdes Tieres ab.Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofsvom 31.03.2004 ist die Ausbildungvon Pferden zu Renn- und Turnierpferdendem Bereich der Land- und Forstwirtschaftzuzurechnen, wenn der Betriebseiner Größe nach eine ausreichendeFuttergrundlage bietet und diePferde nicht nur ganz kurzfristig dortverbleiben und nach erfolgter Ausbildungan Dritte veräußert werden. Pferdehändlerwerden ihr Geschäft nichtüber einen landwirtschaftlichen Betriebabwickeln können. Ausbilder und Pferdezüchter,die nicht gerade eine Reitanlageoder einen Pferdezuchtbetriebhaben, sollten diese Möglichkeit jedochmit ihrem Steuerberater berechnen undeventuell im Bereich der Umsatzsteuereine Optimierung durchführen.„Unnötige“ SteuerbelastungenvermeidenBetriebe mit Pensionspferdehaltungsollten als Gewerbe- oder als Landwirtschaftsbetriebdie bewirtschaftetenFlächen im Auge behalten. Im Falle vonVerlusten können diese nicht mit an-Werden z.B. 30 Pferde auf 2 halandwirtschaftliche Fläche gehaltenist nachstehende Berechnungdurchzuführen:30 Pferde x 1,1 Vieheinheit/Pferd33,00 Vieheinheitenmax. Vieheinheiten im BereichLandwirtschaft 2 ha x 10 VE20,00 VieheinheitenÜberhang 13,00 Vieheinheitenderen positiven Einkünften verrechnetwerden, wenn keine ausreichende Futtergrundlagegegeben ist. Verluste könnenbei einem derartigen Betrieb nurmit zukünftigen Gewinnen verrechnetwerden. Bei Betriebsgründungen sind inderartigen Fällen häufig unnötige Steuerbelastungengegeben. Diese führenzumeist erst bei Betriebsprüfungen zuBelastungen und wandeln den schönstenNebenbetrieb in ein teures Freizeitunternehmenum.Verkäufer ist PrivatpersonZuschlagspreis für das Pferd 10.000,00 €Verbandsgebühren6 % Vermittlungsgebühr 600,00 €+ 19 % Umsatzsteuer 114,00 €714,00 €+ 1,19 % Versicherungsprämie 119,00 €833,00 € 833,00 €➞ Aufwand des Käufers 10.833,00 €Verkäufer ist UnternehmerZuschlagspreis für das Pferd 10.000,00 €+ 19 % Umsatzsteuer 1.900,00 €11.900,00 €Verbandsgebühren6 % Vermittlungsgebühr 600,00 €+ 19 % Umsatzsteuer 114,00 €714,00 €+ 1,19 % Versicherungsprämie 119,00 €833,00 € 833,00 €➞ Aufwand des Käufers 12.733,00 €Verkäufer ist LandwirtWenn die Umsatzsteuer als ersteHürde genommen wurde, muss dieEinkommensteuer als nächste Hürdegenommen werden. Ein Ausklammernwie bei der Umsatzsteuer ist hier nichtmöglich. Landwirtschaftliche und gewerblicheBetriebe sind gleichermaßenbetroffen. Auf die Anrechnung der Gewerbesteuersoll hier nicht eingegangenwerden. Kleine Betriebe, die durchPferdezucht und Pferdeausbildung Gewinneerzielen, sollten die Gewinner-Beispiel für die Abrechnungsmethode des Hannoveraner VerbandesZuschlagspreis für das Pferd 10.000,00 €+ 10,7 % Umsatzsteuer 1.070,00 €11.070,00 €Verbandsgebühren6 % Vermittlungsgebühr 600,00 €+ 19 % Umsatzsteuer 114,00 €714,00 €+ 1,19 % Versicherungsprämie 119,00 €833,00 € 833,00 €➞ Aufwand des Käufers 11.903,00 €Pferde Zucht & Haltung 1/2015135

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