PDF-Download - BDO AG
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DAs neue rechnunGsleGunGsrecht<br />
Am 23. Dezember 2011 haben die eidgenössischen Räte das neue Rechnungslegungsrecht verabschiedet.<br />
Die neuen Bestimmungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft und sind somit erstmals<br />
für die Buchführung und den Abschluss 2015 anzuwenden.<br />
Das Rechnungslegungsrecht wurde umfassend überarbeitet. Ziel war unter anderem eine verstärkte<br />
Ausrichtung an die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse, die Verbesserung der Transparenz und die<br />
Gleichbehandlung der verschiedenen Rechtsformen. Die Anpassungen sind grundsätzlich rechtsformneutral.<br />
Aus diesem Grunde sind alle Unternehmen von den Neuerungen betroffen.<br />
Das neue Recht differenziert nach Unternehmensgrösse und stellt entsprechend unterschiedliche<br />
Anforderungen an das Rechnungswesen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Bestimmungen des neuen<br />
Rechnungslegungsrechts an Informationsveranstaltungen (<strong>BDO</strong> Aktuell) und an Workshops mit<br />
vertiefter Wissensvermittlung vor:<br />
<strong>BDO</strong> Referenten geben Ihnen zum Thema Neues Rechnungslegungsrecht kompetent Auskunft und<br />
freuen sich auf Ihre Teilnahme an einer der Veranstaltungen:<br />
<strong>BDO</strong> Aktuell (für kleinere und mittlere Unternehmen)<br />
• Darstellung, Gliederung und Bewertung der Aktiven und Passiven<br />
• Darstellung und Gliederung der Erfolgsrechnung<br />
• Neue Bestandteile des Anhanges<br />
• Auswirkungen in der Praxis<br />
• Einfluss des neuen Rechnungslegungsrechts auf die Steuern der Unternehmen<br />
• Praktische Beispiele<br />
<strong>BDO</strong> Workshop (für mittlere und grössere Unternehmen)<br />
• Themen des <strong>BDO</strong> Aktuell<br />
• Zusätzliche Vorschriften für grössere Unternehmen (Angaben im Anhang, Geldflussrechnung,<br />
Lagebericht)<br />
• Abschlüsse nach anerkannten Standards (Direktvergleiche zu Swiss GAAP FER)<br />
• Anforderungen an die Konzernrechnung<br />
• Praxisbeispiele<br />
Zielgruppe<br />
Unternehmer und Unternehmerinnen, Geschäftsführer, Finanzverantwortliche, Verwaltungsräte und<br />
weitere interessierte Kreise.