Marken - Eine Informationsbroschüre zum Markenschutz - DPMA
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Übertragung, Lizenzierung und<br />
Verpfändung<br />
<strong>Marken</strong> können gekauft und verkauft werden.<br />
Während der gesamten Schutzdauer Ihrer<br />
Marke können Sie diese jederzeit ganz oder<br />
teilweise auf Dritte übertragen. Dieser Rechtsübergang<br />
wird im Register vermerkt, wenn<br />
Sie oder der Erwerber einen entsprechenden<br />
Umschreibungsantrag beim <strong>DPMA</strong> stellen<br />
und Unterlagen einreichen (<strong>zum</strong> Beispiel<br />
einen Vertrag), aus denen sich die Übertragung<br />
des <strong>Marken</strong>rechts ergibt.<br />
Ebenso können Sie die Marke durch Erteilung<br />
einer Lizenz anderen <strong>zum</strong> Gebrauch überlassen.<br />
Das durch die <strong>Marken</strong>eintragung begründete<br />
Recht können Sie auch verpfänden. Auf entsprechenden<br />
Antrag, den entweder Sie oder<br />
der Sicherungsnehmer stellen können, führt<br />
ein solches Pfandrecht zur Eintragung einer<br />
Verfügungsbeschränkung im Register.<br />
Kollektivmarke<br />
Auch mehrere Unternehmen, die gleiche<br />
Waren herstellen oder Dienstleistungen<br />
erbringen und dieselbe Produktkennzeichnung<br />
nutzen wollen, können als Verband<br />
den <strong>Marken</strong>schutz in Form einer sogenannten<br />
Kollektivmarke erlangen (beispielsweise:<br />
RAL-Gütezeichen, Bioland).<br />
MARKENSCHUTZ | 25