05.12.2012 Aufrufe

Marken - Eine Informationsbroschüre zum Markenschutz - DPMA

Marken - Eine Informationsbroschüre zum Markenschutz - DPMA

Marken - Eine Informationsbroschüre zum Markenschutz - DPMA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Übertragung, Lizenzierung und<br />

Verpfändung<br />

<strong>Marken</strong> können gekauft und verkauft werden.<br />

Während der gesamten Schutzdauer Ihrer<br />

Marke können Sie diese jederzeit ganz oder<br />

teilweise auf Dritte übertragen. Dieser Rechtsübergang<br />

wird im Register vermerkt, wenn<br />

Sie oder der Erwerber einen entsprechenden<br />

Umschreibungsantrag beim <strong>DPMA</strong> stellen<br />

und Unterlagen einreichen (<strong>zum</strong> Beispiel<br />

einen Vertrag), aus denen sich die Übertragung<br />

des <strong>Marken</strong>rechts ergibt.<br />

Ebenso können Sie die Marke durch Erteilung<br />

einer Lizenz anderen <strong>zum</strong> Gebrauch überlassen.<br />

Das durch die <strong>Marken</strong>eintragung begründete<br />

Recht können Sie auch verpfänden. Auf entsprechenden<br />

Antrag, den entweder Sie oder<br />

der Sicherungsnehmer stellen können, führt<br />

ein solches Pfandrecht zur Eintragung einer<br />

Verfügungsbeschränkung im Register.<br />

Kollektivmarke<br />

Auch mehrere Unternehmen, die gleiche<br />

Waren herstellen oder Dienstleistungen<br />

erbringen und dieselbe Produktkennzeichnung<br />

nutzen wollen, können als Verband<br />

den <strong>Marken</strong>schutz in Form einer sogenannten<br />

Kollektivmarke erlangen (beispielsweise:<br />

RAL-Gütezeichen, Bioland).<br />

MARKENSCHUTZ | 25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!