Marken - Eine Informationsbroschüre zum Markenschutz - DPMA
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26 | MARKENSCHUTZ<br />
<strong>Marken</strong>schutz im Ausland<br />
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihren <strong>Marken</strong>schutz<br />
auf das Ausland auszudehnen: auf<br />
ausgewählte Länder, die gesamte Europäische<br />
Union oder weltweit.<br />
<strong>Marken</strong>schutz in ausgewählten Ländern<br />
Sie können Ihre Marke direkt in einzelnen<br />
gewünschten Ländern anmelden und gegebenenfalls<br />
den Zeitrang der deutschen Voranmeldung<br />
(sogenannte Priorität) in Anspruch<br />
nehmen. Empfehlenswert ist dabei in jedem<br />
Fall die Einschaltung eines im jeweiligen<br />
Land zugelassenen Rechts- oder Patentanwalts.<br />
<strong>Marken</strong>schutz in der Europäischen Union<br />
Beabsichtigen Sie, Ihre Produkte oder Dienstleistungen<br />
im gesamten Gebiet der Europäischen<br />
Union (EU) einheitlich zu kennzeich-<br />
nen, können Sie mit einem einzigen Verfahren<br />
beim Harmonisierungsamt für den<br />
Binnenmarkt in Alicante (Spanien) die Eintragung<br />
einer sogenannte Gemeinschaftsmarke<br />
beantragen, die im gesamten Gebiet der<br />
Gemeinschaft wirksam ist.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur<br />
jeder Inhaber einer älteren Gemeinschaftsmarke,<br />
sondern auch jeder Inhaber einer nationalen<br />
Marke aus diesen Ländern <strong>zum</strong> Widerspruch<br />
berechtigt ist. Bei dessen Erfolg wird<br />
Ihrer Marke für den gesamten EU-Bereich die<br />
Eintragung versagt. Anmeldungen für Ge -<br />
meinschaftsmarken können direkt beim Harmonisierungsamt<br />
(http://oami.europa.eu)<br />
oder beim Deutschen Patent- und <strong>Marken</strong>amt<br />
eingereicht werden.<br />
HABM – die Instanz für europäischen<br />
<strong>Marken</strong>schutz<br />
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt<br />
mit Sitz in Alicante, Spanien. Das HABM ist<br />
eine Agentur der Europäischen Union, die<br />
für die Eintragung von <strong>Marken</strong> und<br />
Geschmacksmustern zuständig ist, die in<br />
allen 27 Ländern der EU gültig sind. Mehr<br />
unter www.oami.europa.eu.