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Marken - Eine Informationsbroschüre zum Markenschutz - DPMA

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26 | MARKENSCHUTZ<br />

<strong>Marken</strong>schutz im Ausland<br />

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihren <strong>Marken</strong>schutz<br />

auf das Ausland auszudehnen: auf<br />

ausgewählte Länder, die gesamte Europäische<br />

Union oder weltweit.<br />

<strong>Marken</strong>schutz in ausgewählten Ländern<br />

Sie können Ihre Marke direkt in einzelnen<br />

gewünschten Ländern anmelden und gegebenenfalls<br />

den Zeitrang der deutschen Voranmeldung<br />

(sogenannte Priorität) in Anspruch<br />

nehmen. Empfehlenswert ist dabei in jedem<br />

Fall die Einschaltung eines im jeweiligen<br />

Land zugelassenen Rechts- oder Patentanwalts.<br />

<strong>Marken</strong>schutz in der Europäischen Union<br />

Beabsichtigen Sie, Ihre Produkte oder Dienstleistungen<br />

im gesamten Gebiet der Europäischen<br />

Union (EU) einheitlich zu kennzeich-<br />

nen, können Sie mit einem einzigen Verfahren<br />

beim Harmonisierungsamt für den<br />

Binnenmarkt in Alicante (Spanien) die Eintragung<br />

einer sogenannte Gemeinschaftsmarke<br />

beantragen, die im gesamten Gebiet der<br />

Gemeinschaft wirksam ist.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur<br />

jeder Inhaber einer älteren Gemeinschaftsmarke,<br />

sondern auch jeder Inhaber einer nationalen<br />

Marke aus diesen Ländern <strong>zum</strong> Widerspruch<br />

berechtigt ist. Bei dessen Erfolg wird<br />

Ihrer Marke für den gesamten EU-Bereich die<br />

Eintragung versagt. Anmeldungen für Ge -<br />

meinschaftsmarken können direkt beim Harmonisierungsamt<br />

(http://oami.europa.eu)<br />

oder beim Deutschen Patent- und <strong>Marken</strong>amt<br />

eingereicht werden.<br />

HABM – die Instanz für europäischen<br />

<strong>Marken</strong>schutz<br />

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt<br />

mit Sitz in Alicante, Spanien. Das HABM ist<br />

eine Agentur der Europäischen Union, die<br />

für die Eintragung von <strong>Marken</strong> und<br />

Geschmacksmustern zuständig ist, die in<br />

allen 27 Ländern der EU gültig sind. Mehr<br />

unter www.oami.europa.eu.

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