Wettspiele 2010 - Golf.de
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DGV-Ausschusses <strong>Wettspiele</strong> davon, das Teilnahmerecht <strong>de</strong>r Mannschaften <strong>de</strong>s<br />
DGV-Mitglie<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>n <strong>Wettspiele</strong>n in <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Spielsaison. Ziffer 17.2 fin<strong>de</strong>t<br />
entsprechend Anwendung.<br />
15.5 Das Hausrecht am Austragungsort steht <strong>de</strong>m jeweiligen Hausrechtsinhaber zu.<br />
Soweit Hausrechtsinhaber DGV-Mitglie<strong>de</strong>r sind, sind diese gehalten, ihr Hausrecht<br />
für die Dauer eines Wettspiels (Spieltags) einschließlich <strong>de</strong>r Übungsrun<strong>de</strong> unter<br />
angemessener Berücksichtigung <strong>de</strong>r wettspielbezogenen Verbandsinteressen <strong>de</strong>s<br />
DGV bzw. <strong>de</strong>s zuständigen LGV/Region auszuüben.<br />
16. Spieltermine und -orte; Spielleitung<br />
16.1 Der DGV-Ausschuss <strong>Wettspiele</strong> legt für je<strong>de</strong> Spielsaison so früh wie möglich die<br />
Spieltermine fest. Die Spielorte wer<strong>de</strong>n durch das DGV-Präsidium o<strong>de</strong>r durch die<br />
LGV-Vorstän<strong>de</strong> festgelegt (vgl. dazu Ziffer 15.1). Der DGV gibt Spieltermine und<br />
-orte in <strong>de</strong>n Wettspielausschreibungen und/o<strong>de</strong>r per Rundschreiben bzw. in sonst<br />
geeigneter Form <strong>de</strong>n beteiligten DGV-Mitglie<strong>de</strong>rn bekannt.<br />
16.2 Verlegungen von Spielterminen und/o<strong>de</strong>r -orten wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n DGV-Ausschuss<br />
<strong>Wettspiele</strong> bzw. die zuständigen LGV/Region im Einzelfall nach sachgemäßem<br />
Ermessen vorgenommen.<br />
16.3 Spielleitungen wer<strong>de</strong>n vom DGV bzw. <strong>de</strong>m zuständigen LGV/Region durch allgemeine<br />
Regelungen und/o<strong>de</strong>r im Einzelfall bestimmt und bestehen aus min<strong>de</strong>stens<br />
drei Personen, soweit nicht im Einzelfall Ausnahmen notwendig sind.<br />
17. Unsportliches Verhalten<br />
17.1 Eine DGV-Mitglied kann durch Entscheidung <strong>de</strong>s DGV-Ausschusses <strong>Wettspiele</strong><br />
verwarnt, mit Auflagen belegt, vom Spielbetrieb einer Spielsaison (auch nachträglich)<br />
ausgeschlossen o<strong>de</strong>r weitergehend gesperrt wer<strong>de</strong>n, wenn die Mannschaft,<br />
einzelne bzw. alle Spieler o<strong>de</strong>r Begleitpersonen sich in einem unentschuldbaren<br />
Einzelfall o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rholt grob unsportlich verhalten. Grob unsportliches Verhalten<br />
liegt insbeson<strong>de</strong>re vor, wenn gegen die traditionell herausgebil<strong>de</strong>ten und allgemein<br />
anerkannten Verhaltensregeln beim <strong>Golf</strong>sport nachhaltig verstoßen wird (z.<br />
B. unentschuldigtes Nichtantreten; schwerwiegen<strong>de</strong>r Verstoß gegen die Etikette)<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Sportbetrieb bzw. an<strong>de</strong>re DGV-Mitglie<strong>de</strong>r/Mannschaften o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r DGV<br />
Nachteile o<strong>de</strong>r Beeinträchtigungen erlei<strong>de</strong>n. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für die Absage<br />
<strong>de</strong>r Teilnahme weniger als 7 Tage vor <strong>de</strong>m Wettspielbeginn, die bei verständiger<br />
Würdigung nach <strong>de</strong>n Grundsätzen einer fairen Sportausübung nicht hingenommen<br />
wer<strong>de</strong>n muss.<br />
17.2 Ein Ausschluss führt im Regelfall zum Abstieg <strong>de</strong>r Mannschaft in die nächstniedrigere<br />
Liga o<strong>de</strong>r, im Falle eines beson<strong>de</strong>rs schwerwiegen<strong>de</strong>n Verstoßes, in eine<br />
noch weiter darunter befindliche Liga. Die Entscheidung darüber trifft <strong>de</strong>r DGV-Ausschuss<br />
<strong>Wettspiele</strong> (§19 Abs. 3 DGV-Satzung). Bei <strong>de</strong>n Mannschaftsmeisterschaften<br />
166 www.golf.<strong>de</strong>/dgv/wettspiele