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nr. <strong>02</strong> | 2006 Offizielles Mitteilungsblatt der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
<strong>Nordlicht</strong><br />
März 2006 | 9. jahrgang<br />
A K T U E L L<br />
DAUERKRISE GESUNDHEITSWESEN<br />
WAS WIR BRAUCHEN,<br />
DAMIT ES HIER BESSER WIRD
VORWORT<br />
Dr. Bodo Kosanke,<br />
Finanzvorstand, KVSH<br />
Liebe Leserinnen,<br />
liebe Leser,<br />
Ist der 18. Januar die Wende? War dieser Tag mehr als eine Reminiszenz an 68?<br />
Beeindruckend und bundesweit verbindend war dieser Tag auf jeden Fall.Weitere<br />
solche Tage kündigen sich an.<br />
Das BMG schickte 15 Seiten Gegendarstellung: Die Ärzte hätten doch allen<br />
Grund zufrieden zu sein.Wir meinen: Nein, da werden Äpfel mit Birnen verglichen.<br />
Für den 18. Januar war der Notdienst doppelt und dreifach abgesichert.Wir<br />
hatten keine „Not mit dem Dienst“, kümmern uns aber um seine<br />
Neustrukturierung. In manchen Regionen geben Hausärzte mit durchschnittlich<br />
60 Jahren ihre Praxis auf und über 40 Prozent sind dort bereits älter als 57 Jahre –<br />
da bricht in absehbarer Zeit vieles weg.<br />
Diese Zahlen diskutieren wir mit dem Sozialministerium, vor allem aber auch<br />
vor Ort mit den Bürgermeistern und finden dort offene Ohren: Sie erkennen die<br />
Probleme der Vertragsärzte als infrastrukturelles Problem ihrer Gemeinde. Sie<br />
wollen beim Aufbau von Anlaufpraxen für den Notdienst aktiv mithelfen – ein<br />
ungewohntes, ein wohltuendes Politikerlebnis.<br />
Mehrere Artikel dieses Heftes beschäftigen sich mit konkreten Problemen der<br />
Praxisführung, auch: der Praxisaufgabe.<br />
Wenn wir in zwei, drei Jahren auf den 18. Januar 2006 zurückblicken werden,<br />
erkennen wir vielleicht, dass dieser Tag eine Wende brachte.Wie sagte<br />
Bürgermeister Henningsen von Süderbrarup in unserem Kappelner Gespräch am<br />
22. Februar: „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.“ Wir brauchen in der<br />
Politik ein neues Verhältnis zur Vertragsärztlichkeit.<br />
Ihr<br />
EDITORIAL 3<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL
4 INHALT<br />
in eine neue Welt – Der KBV-<br />
Vorsitzende droht mit Ausstieg der KVen aus<br />
dem System. Die Ärztegenossenschaft soll<br />
die Modalitäten eines „geordneten“ System-<br />
13Aufbruch<br />
ausstiegs prüfen.<br />
TITELTHEMEN<br />
Dauerthema im NORDLICHT:<br />
Schon seit über zwei Jahren<br />
wird über eine<br />
Neustrukturierung<br />
10Ein<br />
des organisierten<br />
Notdienstes diskutiert. Es geht<br />
konkret um ein Modell, dass sowohl<br />
für Ärzte als auch für Patienten<br />
attraktiv ist.<br />
Die Not mit dem Dienst ... ......................................................................................................................................10<br />
Neustrukturierung des organisierten Notdienstes<br />
Ärztliches Handeln in Freiheit und Verantwortung................................................12<br />
Titelkommentar von Dr. Klaus Bittmann<br />
Aufbruch in eine neue Welt ................................................................................................................................13<br />
Ist der 18. Januar vielleicht der Auftakt für eine neue Musik?<br />
Warum Äpfel und Birnen nicht zu vergleichen sind..............................................15<br />
Klarstellungen zum BMGS-Papier über den Umsatz der Ärzte.<br />
Propaganda statt Fakten........................................................................................................................................18<br />
Bundesministerium für Gesundheit „informiert“ ...<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
AKTUELLES<br />
Nachrichten ............................................................................ 07<br />
• Mehr Service und Neuorganisation der Praxisberatung<br />
• Paffrath jetzt AOK-Chef<br />
• Medizinwissen online<br />
• Großer Andrang bei der EDV-Messe.......................................... 08<br />
• Ulla Schmidt unpopulär<br />
• Zahl der Hausärzte erneut gesunken<br />
• Organspende-Ländervergleich.................................................. 09<br />
• DMP-Daten werden elektronisch versendet<br />
Bericht von der Abgeordnetenversammlung<br />
„Die Steine beginnen zu tanzen“.................................................. 22<br />
STANDARDS<br />
Bundesgesundheitsministerium<br />
versucht mit<br />
15Das<br />
einem<br />
15 Seiten starken Papier über<br />
Umsätze der Ärzteschaft den<br />
Sozialneid in Deutschland zu<br />
schüren. Die Vergleiche hinken<br />
jedoch gewaltig. Es ist, als ob<br />
man Äpfel mit Birnen<br />
verglichen hat.<br />
KV-Hauptgeschäftsführer<br />
Dr. Ralph Ennenbach bringt<br />
eine Klarstellung.<br />
Editorial .................................................................................... 03<br />
Forum ........................................................................................ 06<br />
Seminarkalender.................................................................. 40<br />
Steckbrief der Abgeordneten Dr. Wilfried Bönke .......... 44<br />
Kolumne.................................................................................... 45<br />
Termine .................................................................................... 46<br />
Telefon ...................................................................................... 47<br />
Kreisstellen ............................................................................ 48<br />
KV INTERN<br />
INHALT 5<br />
Wartezeiten,Über-<br />
36Lange<br />
stunden,<br />
Arbeiten von früh bis spät<br />
und das Gefühl zu haben,<br />
im eigenen Öl zu braten<br />
und Fehler zu übersehen.<br />
Arbeiten mit dem Europäischen<br />
Praxisassessment<br />
hilft weiter.<br />
Psychotherapie<br />
Psychotherapie ist mehr als Richtlinienpsychotherapie.............. 21<br />
AVWG tut Ärzten und Patienten weh.......................... 24<br />
Gastkommentar .................................................................. 25<br />
Betriebswirtschaftliche Beratung<br />
Vorsicht bei Ausscheidensregelung.............................................. 26<br />
Steuerlich bleibt alles anders ...................................................... 27<br />
Qualitätssicherung<br />
Rehabilitation im Wandel .............................................................. 28<br />
Rehabilitations-Richtlinien<br />
des Gemeinsamen Bundesausschusses ....................................... 30<br />
Einführung des Mammographie-Screening-Programms<br />
in <strong>Schleswig</strong>-Holstein ................................................................... 31<br />
Ausschreibung: Vergabe von Versorgungsaufträgen<br />
im Rahmen des Programms zur Früherkennung<br />
von Brustkrebs durch Mammographie-Screening ....................... 32<br />
Vom Praxisfrust zur Praxislust ..................................................... 36<br />
Praxis<br />
EBM 2000plus................................................................................ 41<br />
Ärztliche Abteilung<br />
Neonatalogische Versorgung in Krankenhäusern......................... 42<br />
Aut-idem, Vogelgrippe, Impfung, RKI<br />
Abrechnung<br />
Formularänderung zum 01.April 2006 .......................................... 43<br />
BEILAGEN<br />
• Flyer „Betrifft Brust“<br />
• Programm „Medica“<br />
• Broschüre „Krebs ... und dann?“<br />
• Patienteninfo<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL
6 FORUM<br />
NORDLICHT 1/2006:<br />
Arznei- und Heilmittelvereinbarungen<br />
Nun hat mich vor einigen Tagen die neue Heilmittelverordnung erreicht.<br />
Wie gewohnt: rückwirkend, das hilft ja bei der Steuerung<br />
enorm. Warum lassen wir uns immer wieder zu Verwaltern eines<br />
Budgets machen, das doch eigentlich ein begrenztes Budget der<br />
Krankenkassen ist (die Gründe für diese Begrenzung haben wir ja<br />
nicht zu vertreten)? Es geht doch auch einfacher: Ärzte und Ärztinnen<br />
tun das, was sie können: eine Verordnung ausstellen mit vernünftiger<br />
Indikation (meinetwegen nach dem Katalog), der Patient<br />
lässt sich diese dann bei seiner Krankenkasse genehmigen und kann<br />
dann die Leistung in Anspruch nehmen. Wenn in der zweiten Quartalshälfte<br />
der Kasse kein Geld mehr zur Verfügung steht, darf der/die<br />
Kassenangestellte das dann dem Versicherten erklären.<br />
Und schon kommen die Einwände: Die Kasse hat ihren Sitz an<br />
der polnischen Grenze oder im Allgäu? Schade, aber da kann sich<br />
der Versicherte ja von den ersparten Prämien ein Faxgerät kaufen;<br />
jedenfalls ist es nicht unser ärztliches Problem. Das haben wir uns nur<br />
immer aufs Auge drücken lassen. Die Bürokratie blockiert alle Fili-<br />
NORDLICHT 1/2006:<br />
Die DMPs gehören abgeschafft!<br />
Selbst dem naivsten und kooperationswilligsten<br />
Hausarzt muß nach Lektüre des<br />
„NORDLICHT“ Nr. 01/2006, Artikel S. 32 und<br />
38 aufgegangen sein, dass erstens ein DMP-<br />
Patient immer das Arzneimittelbudget sprengen<br />
muss und zweitens wir Hausärzte zu Bütteln<br />
der Krankenkassen umfunktioniert werden<br />
sollen.<br />
Gemeint ist damit, dass eindeutig wir<br />
Hausärzte administrative Aufgaben der Krankenkassen<br />
vornehmen, wenn wir Patienten<br />
als solche einstufen, die für die DMPs in Frage<br />
kommen. Das soll die Krankenkassen in die<br />
AUFRUF ZUM UNGEHORSAM – ODER:<br />
Das Heilmittelbudget als Salzsteuer<br />
Politik lebt von Symbolen – GesundheitspoIitik leider auch mit<br />
Symptomen. Als ein Symptom unserer kranken Kassenmedizin verstehe<br />
ich das seit Jahresbeginn lautlos installierte individuelle Heilmittelbudget.<br />
Was liegt ihm zugrunde? Der Positivkatalog Heilmittelverordnung<br />
war kollektiv budgetiert, was aus der Sicht des kleinen Kassenarztes<br />
eher eine Kalkulationsgrundlage der Krankenkassen denn eine Restriktion<br />
für den Verordner sein konnte. Wenn im Heilmittelkatalog<br />
Indikationen vorgesehen und Wirtschaftlichkeit etc. beachtet werden,<br />
müsste hier eigentlich das, was erforderlich scheint, auch regressangstfrei<br />
möglich sein.<br />
Oh janusköpfige KV! Soeben noch stellst Du Dich erfolgreich in<br />
die Phalanx der die Unmöglichkeit unseres Kassenmedizinsystems<br />
Anprangernden und organisierst per Entscheidungen über die Vertretungshandhabung<br />
während der Streiktage, deren korrekte Umsetzung,<br />
und dann beugst Du Dich dem Diktat der Kassen (...) Wah-<br />
Lage versetzen, sich ihren Anteil am RSA zu<br />
sichern. Das aber kann nicht unsere Aufgabe<br />
sein, sondern die des MdK! Um aber diesen<br />
Verwaltungsakt für die Krankenkassen und<br />
ihren MdK zu erleichtern, schlage ich vor,<br />
die „DMP-Patienten“ in der Abrechnung mit<br />
einer „Schein"-ziffer zu versehen und gleichzeitig<br />
schon beim ersten persönlichen Arzt-<br />
Patient-Kontakt die Chronikerziffer einzusetzen,<br />
da es sich um Patienten handelt, die<br />
im Verlauf eines Quartals mehr als einmal<br />
die Praxis aufsuchen werden.<br />
So könnten einige Millionen Euro Verwal-<br />
alen der Kassen? Kann sein, jedenfalls nicht unsere Praxen, die in<br />
der letzten Zeit zu reinen Verwaltungsstellen zu mutieren drohen.<br />
Und wenn wir schon mal dabei sind: kann es unter der Drohung der<br />
Malus-Bonus-Regelung für die Tagesdosen der Medikamente dort<br />
nicht genauso gehen?<br />
Nochmal: Ärzte sollen das tun, was sie am besten können, Medikamente<br />
nach bestem Wissen und Gewissen verordnen (natürlich unter<br />
Berücksichtigung von Generika und anderer Möglichkeiten, Kosten<br />
niedrig zu halten – also wie bisher), die sicherlich auch notwendige<br />
Bürokratie gehört den Versicherern. Ob die Kassen den Versicherten<br />
den Bezug der Medikamente dann erlauben – wiederum<br />
nicht unser Problem. Im Falle eines gesundheitlichen Schadens nach<br />
einer Verweigerung kann sich die Justiz ja dann mit der Kasse auseinandersetzen;<br />
wir haben unsere Pflicht getan.<br />
Undenkbar? Dann frage ich: muss die K(B)V wirklich jede Zumutung<br />
unterschreiben, die ihr vorgelegt wird?<br />
MICHAEL HUBER, PRAKT. ARZT, KIEL<br />
tungsarbeiten gespart, die so genannten<br />
Info-Center abgeschafft und die dabei frei<br />
werdenden Gelder fiir das Medikamentenbudget<br />
der DMP-Patienten verwendet werden,<br />
die dann aus den allgemeinen Medikamentenbudgets<br />
ohnehin herausgerechnet<br />
werden müssten.<br />
Mit dieser Lösung wäre allen Parteien gedient;<br />
bei strittigen Fragen kann sich ja der<br />
MdK mit dem behandelnden Hausarzt auseinandersetzen.<br />
BERND WÄLLER, INTERNIST, NIEBÜLL<br />
ren wir unser Gesicht und stärken wir unserer KV für zukünftige<br />
(Nach-)Verhandlungen den Rücken; HeiImittelverordnungen nur<br />
noch auf Grünem oder Privatrezept (also etwa: „sechsmal Krankengymnastik,<br />
sechsmal Wärme, D: BWS-Syndrom"), versehen mit dem<br />
Zusatz; „Ärztlich dringend erforderlich. Verordnung gemäß Heilmittelkatalog<br />
derzeit gesundheitspolitisch unmöglich gemacht. Wir<br />
bitten die Krankenkasse um Genehmigung” und Verlagerung des<br />
Kostenrisikos auf die Kassenseite.<br />
Mahatma Gandhi hat seinen gewaltlosen und erfolgreichen Kampf<br />
um die Freiheit seiner Heimat unter anderem mit dem bewussten Affront<br />
gegen die Salzsteuer der Kolonialmacht geführt. Das individuelle<br />
Heilmittelbudget könnte unsere Salzsteuer werden. Wehren wir<br />
uns mit Rückgrat gegen eine unzumutbare neue Belastung unserer<br />
Arbeit! Leisten wir Widerstand!<br />
DR. MED. MARTIN GATTERMANN,<br />
ALLGEMEINARZT, ST.-PETER-ORDING<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
NACHRICHTEN<br />
AOK SH<br />
Paffrath jetzt AOK-Chef<br />
Kiel – Der bisherige<br />
AOK-Vize Dr. Dieter Paffrath<br />
ist zum neuen Vorstandsvorsitzenden<br />
der<br />
AOK <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
gewählt worden. Sein<br />
Stellvertreter wird Jürgen<br />
Stier. So entschied jetzt<br />
der Verwaltungsrat der<br />
Ortskrankenkasse im<br />
Norden. Die Amtszeit beträgt<br />
sechs Jahre.<br />
NEUE INTERNETSEITEN DES DIMDI<br />
Medizinwissen online<br />
AKTUELL 7<br />
ZULASSUNG<br />
Mehr Service und Neuorganisation der Praxisberatung<br />
Seit vielen Jahren<br />
hat Manfred<br />
Diehl mit seinem<br />
Team in der ZulassungsabteilungNiederlassungsberatungen<br />
durchgeführt. Verstärkt<br />
wurde diese<br />
Beratungstätigkeit<br />
bereits vor einigen<br />
Jahren durch Diplom-Volkswirtin<br />
Marion Grosse, die<br />
als betriebswirt-<br />
Hat die Abteilung<br />
gewechselt,<br />
Marion Grosse.<br />
schaftliche Beraterin in der Zulassungsabteilung<br />
tätig war. Nunmehr ist sie in unsere<br />
Abteilung zurückgekehrt, und die Praxisberatung<br />
wird wieder „unter einem Dach“<br />
durchgeführt.<br />
Unter der Telefonnummer 04551 883 881<br />
können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.<br />
Wir bieten kombinierte Beratungen<br />
an, bei denen Sie sowohl zulassungsrechtliche<br />
als auch betriebswirtschaftliche Fragen<br />
erörtern können oder Sie vereinbaren eine<br />
Einzelberatung.<br />
Dr. Dieter Paffrath,<br />
neuer AOK-Chef<br />
Neu bieten wir so genannte „Workshops“<br />
an, die für einen kleineren Teilnehmerkreis zu<br />
speziellen Themen stattfinden. Folgende<br />
Themenkomplexe bieten wir an:<br />
- Niederlassung als Vertragsarzt,<br />
- Praxisabgabe,<br />
- Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums,<br />
- Job-Sharing.<br />
In den Workshops sollen Sie durch Kurzvorträge<br />
unseres Beratungsteams und daran<br />
anschließende Diskussionen über bestimmte<br />
Themenbereiche informiert werden. Wir hoffen<br />
sehr, dass dieses Zusatzangebot angenommen<br />
wird.<br />
Diese Termine stehen bereits fest:<br />
- 15.03.2006 Workshop für<br />
niederlassungswillige Ärzte,<br />
- 29.03.2006 Workshop zur Praxisabgabe,<br />
- 05.04.2006 Workshop zum Thema MVZ,<br />
- 12.04.2006 Workshop zum Job-Sharing,<br />
- 19.04.2006 Workshop für<br />
niederlassungswillige Ärzte,<br />
- 10.05.2006 Workshop zum Thema MVZ,<br />
- 17.05.2006 Workshop zur Praxisabgabe<br />
alle Termine um 15.00 Uhr.<br />
Anmelden können Sie sich unter der Telefonnummer<br />
04551 883 881 jeweils bis eine<br />
Woche vor dem Termin. Die Teilnahme an<br />
den Workshops ist kostenlos.<br />
Ein erster Workshop zu dem Thema MVZ<br />
hat bereits stattgefunden. Teilgenommen haben<br />
ca. zehn Ärzte, die konkrete Pläne für<br />
die Gründung Medizinischer Versorgungszentren<br />
hatten. Im Rahmen des Workshops<br />
konnten sämtliche Fragen beantwortet werden<br />
und es fand zudem eine angeregte Diskussion<br />
zwischen den Teilnehmern des<br />
Workshops statt. Gerade der Austausch unter<br />
den Teilnehmern der Workshops unterscheidet<br />
diese von den herkömmlichen Einzelberatungen.<br />
Gleichzeitig beinhalten die<br />
Workshops die Chance, Fragen beantwortet<br />
zu bekommen, die man alleine nicht gehabt<br />
hätte. Wir freuen uns daher auf die nächsten<br />
Workshops und Ihre Fragen!<br />
BIANCA HARTZ, KVSH<br />
Köln- Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information<br />
(DIMDI) hat seine 12.000 Internetseiten auf Barrierefreiheit umgestellt und präsentiert<br />
sich in einer neuen Gestaltung. Diese Umstellung geht einher mit der Einführung<br />
eines neuen Corporate Designs und eines neuen Logos. Unter<br />
www.dimdi.de kann in rund 70 Datenbanken zu Medizin, Arzneimitteln und Toxikologie<br />
recherchiert werden. Darüber hinaus bietet der Auftritt zahlreiche weitere<br />
Informationen aus dem gesamten Gesundheitswesen:<br />
- Medizinische Klassifikationen und Begriffssysteme<br />
- Informationssystem Medizinprodukte<br />
- Informationssystem Arzneimittel<br />
- Informationssystem Health Technology Assessment (HTA)<br />
- Informationsplattform Telematik<br />
- Informationsplattform Arzt + Patient<br />
Heute verzeichnet das DIMDI jährlich rund dreizehn Millionen Seitenaufrufe,<br />
das entspricht etwa 35.000 Aufrufen pro Tag. Das große Interesse am DIMDI belegen<br />
auch die Newsletterabonnements, die von 5.000 in 20<strong>02</strong> auf heute 10.000 anstiegen.<br />
QUELLE: WWW.DIMDI.DE<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL
8 AKTUELL<br />
ERSTE IT-MESSE DER KVSH<br />
Großer Andrang auf der EDV-Messe<br />
Bad Segeberg – (Q) Mit viel Lob von Besuchern und insbesondere<br />
Ausstellern ist die EDV-Messe der KV im Februar bedacht worden.<br />
„Sehr gute Organisation, großes Interesse der Ärzte, gute Gespräche<br />
– wir kommen wieder“ hieß es fast unisono von den 15 Ausstellern,<br />
die sich bei dem öffentlichen Bewerbungsverfahren als erste gemeldet<br />
hatten. Über 400 Ärzte und psychologische Psychotherapeuten<br />
hatten den Weg nach Segeberg gefunden.<br />
Bereits vor Beginn standen die ersten Besucher vor der Tür. Der<br />
große Andrang riss bis in den Nachmittag nicht ab, sodass einige<br />
Aussteller kaum Zeit fanden, das reichhaltige Catering in Anspruch<br />
zu nehmen. „Sicherlich kann man das hier mit der Medica nicht vergleichen,<br />
aber was die Gespräche mit den Besuchern betrifft, ist es<br />
hier fast genauso gut“, gab ein Softwareanbieter zu Protokoll. Die<br />
Ärzte interessierten sich insbesondere für Abrechnungssoftware für<br />
die tägliche Praxis, Verminderung der Bürokratie durch Softwaresysteme<br />
und ganz besonders für die bevorstehende elektronische Ge-<br />
UMFRAGEN<br />
Ulla Schmidt unpopulär<br />
BERLIN – Etwa 100 Tage nach dem Start von<br />
Schwarz-Rot muss Vizekanzler Franz Müntefering<br />
(SPD) gegen schlechte Popularitätswerte<br />
kämpfen. Nach einer Forsa-Umfrage für „Bild<br />
am Sonntag“ gehört der Arbeits- und Sozialminister<br />
nach Gesundheitsministerin Ulla Schmidt<br />
(SPD) zu den großen Verlierern im Kabinett von<br />
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Nur 37<br />
Prozent der Befragten sind mit der Arbeit Münteferings<br />
zufrieden. 51 Prozent sind unzufrieden.<br />
Schmidt kommt auf 27 Prozent Zustimmung<br />
und 61 Prozent Ablehnung.<br />
QUELLE: DPA<br />
FRANZ MÜNTEFERING<br />
ULLA SCHMIDT<br />
37 %<br />
51 %<br />
27 %<br />
61 %<br />
ZUFRIEDEN UNZUFRIEDEN<br />
Der Informationsbedarf war sehr groß, da wurde es schon mal eng.<br />
sundheitskarte, die die Praxiswelt gravierend verändern wird. Die<br />
Vorträge zu diesem Thema waren bis auf den letzten Platz ausgebucht.<br />
Auf Grund des großen Zuspruchs wird der Vorstand diese Veranstaltung<br />
zu einem regelmäßigen Angebot der KV machen.<br />
KBV<br />
Zahl der Hausärzte<br />
erneut gesunken<br />
Berlin – Die Zahl der Hausärzte ist im vergangenen<br />
Jahr erneut gesunken. Das geht aus neuen Zahlen der<br />
<strong>Kassenärztliche</strong>n Bundesvereinigung (KBV) hervor. In<br />
den ostdeutschen Bundesländern nahm die Zahl der<br />
Hausärzte demnach um 1,5 Prozent ab. 2004 waren<br />
dort 8.545 Ärzte in der hausärztlichen Versorgung tätig.<br />
Ende 2005 betrug ihre Zahl nur noch 8.416. In ganz<br />
Deutschland nahm die Zahl der Hausärzte um 0,2 Prozent<br />
ab. Gab es am 31. Dezember 2004 in Deutschland<br />
noch 53.119 Hausärzte, so waren es Ende 2005 nur<br />
noch 53.011. QUELLE: KBV<br />
Einladung<br />
zur<br />
Festveranstaltung<br />
30 Jahre IdH – Interessengemeinschaft der Heilberufe<br />
Verleihung der Medienpreise Gesundheit 2005<br />
Vortrag von<br />
Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder, Bundesgesundheitsministerium<br />
Donnerstag, 23. März 2006, 19.30 bis 21.00 Uhr<br />
im Kieler Schloss in Kiel (Kleiner Saal), Wall/Eggerstedtstraße<br />
(ausreichend Parkplätze in drei nahe gelegenen Parkhäusern)<br />
Herzlich eingeladen sind alle interessierten Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Zahnärzte<br />
sowie deren MitarbeiterInnen. Musikalische Umrahmung. Erfrischungen. Der Eintritt ist frei.<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
Im Ländervergleich liegt <strong>Schleswig</strong>-Holstein bei der Zahl der Organspender<br />
vor Nordrhein-Westfalen auf dem vorletzten Platz. Nach<br />
Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) kamen im vergangenen<br />
Jahr auf eine Million Einwohner nur 11,3 Organspender. Bundesweit<br />
waren es 14,8 Spender auf eine Million Einwohner. Die TK beruft<br />
sich dabei auf Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation.<br />
Derzeit warten in <strong>Schleswig</strong>-Holstein mehr als 400 Menschen auf<br />
ein Spenderorgan. Die TK empfiehlt, sich einen Organspendeausweis<br />
anzuschaffen und darin die Spendenbereitschaft zu dokumentieren.<br />
„Immer noch müssen sich über die Hälfte der Angehörigen<br />
auf den mutmaßlichen Willen des Organspenders stützen“, sagte<br />
Volker Clasen, Sprecher der TK in <strong>Schleswig</strong>-Holstein. Den Ausweis<br />
erhält man in vielen Apotheken und Arztpraxen, bei den Krankenkassen<br />
und im Internet unter www.tk-online.de.<br />
EDMP: DOKUMENTATION WEITER ERLEICHTERT<br />
Daten werden elektronisch versendet<br />
Ab 01.03.06 können die Dokumentationsdaten per Email aus dem geschützten<br />
Internetbereich der KVSH an die Datenstelle gesendet werden.<br />
Bad Segeberg/Kiel: Durch die effektive Zusammenarbeit zwischen<br />
der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) DMP, der KVSH und der Datenstelle<br />
in Leipzig ist es gelungen, in kurzer Zeit den Ärzten eine weitere<br />
eDMP-Variante anzubieten. War es nach bisherigem Vertrag<br />
möglich, elektronische Dokumentationsdaten per Diskette oder CD<br />
an die Datenstelle zu versenden, ist nun auch der Versand der Dokumentationsdaten<br />
per Email aus dem geschützten Internetbereich<br />
der KVSH per Email möglich. Für die Nutzer entfallen damit die Kosten<br />
für die Datenträger und die Versendung. Die Prozesse können<br />
schneller abgewickelt werden.<br />
Grundvoraussetzung für die Nutzung dieses Systems ist ein schriftlicher<br />
Antrag bei der KVSH. Auf dieser Grundlage erhalten die Ärzte<br />
die Zugangsdaten für den geschützten Internetbereich der KVSH.<br />
In der Arztpraxis werden die zu versendenden Dokumentationsda-<br />
ORGANSPENDE: LÄNDERVERGLEICH<br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein Vorletzter<br />
ten wie auch schon bisher praktiziert, verschlüsselt abgespeichert.<br />
Dann erfolgt die Einwahl in den geschützten Bereich. Von dort aus<br />
werden die zu versendenden Daten hochgeladen und automatisch<br />
ein zweites Mal verschlüsselt. Danach können die Daten abgeschickt<br />
werden. Auf dem Server der KVSH werden die Daten nach dem Versand<br />
sofort gelöscht. „Mit der zweifachen Verschlüsselung und dem<br />
automatischen Löschvorgang ist das Verfahren datenschutzrechtlich<br />
korrekt“, sagt Werner Loges, Datenschutzbeauftragter der ARGE<br />
DMP, der auch an der Entwicklung beteiligt war.<br />
Von der Datenstelle erhält der Arzt wie gewohnt die so genannte<br />
Versandliste der Daten, die er mit seiner Unterschrift fristgerecht<br />
bestätigen muss. Bis zur Einführung der digitalen Signatur kann auf<br />
dieses Dokument nicht verzichtet werden. Der Versicherte erhält<br />
nach der Erhebung der Befunde einen Ausdruck der Daten, damit er<br />
seine Werte und Zielvereinbarungen schriftlich nachvollziehen kann.<br />
MARTIN KOLL, ARGE DMP SH<br />
TERMIN FREIHALTEN<br />
3. MAI<br />
HALLE 400 IN KIEL, AN DER HALLE 400 1<br />
„Die Zukunft der ambulanten Medizin“<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
9
10 TITELTHEMA<br />
DIE NOT MIT DEM DIENST ...<br />
Neustrukturierung des<br />
organisierten Notdienstes<br />
RALF W. BÜCHNER, KVSH<br />
Schon seit über zwei Jahren<br />
wird eine Neustrukturierung<br />
des organisierten Notdienstes<br />
diskutiert. Durch den Ärztemangel<br />
in einigen Regionen, der sich in den<br />
kommenden Jahren absehbar dramatisch<br />
verschärfen wird (siehe Abb.<br />
1 und 2), wie auch auf Grund der sehr<br />
unterschiedlichen Dienstbelastung für<br />
die Kolleginnen und Kollegen ist nunmehr<br />
eine faire, nachhaltige und rasche Lösung<br />
dieser Fragen notwendig.<br />
In Zusammenhang mit den aktuellen Ärzteprotesten<br />
findet dieses Thema auch in der Öffentlichkeit<br />
große Aufmerksamkeit. Patienten und auch Kommunalpolitiker<br />
nehmen zunehmend wahr, dass die ärztliche<br />
Versorgung keine Enklave in der Gesellschaft darstellt,<br />
die vom allgemeinen Strukturwandel und vom<br />
Trend zur Zentralisierung verschont bleiben könnte.<br />
Insofern finden die Bemühungen, hier eine neue und<br />
gerechtere Struktur zu finden, durch die die Notdienstversorgung<br />
auch in Zukunft sichergestellt werden<br />
kann, Verständnis und Zustimmung.<br />
Derzeit gibt es in <strong>Schleswig</strong>-Holstein 145<br />
Notdienstringe unterschiedlicher Größe.<br />
In Flensburg, Rendsburg, Kiel, Neumünster,<br />
Lübeck, Wedel und Brunsbüttel<br />
existieren Anlaufpraxen.<br />
Ziele der Neustrukturierung sind<br />
- Konzentration der Notdiensteinrichtung<br />
- Anlaufpraxen an Krankenhäusern<br />
- Verzahnung der Anlaufpraxis mit dem<br />
fahrenden Dienst<br />
- Kooperation mit anderen Einrichtungen (z.<br />
B. Rettungsdienst)<br />
- Effizienzgewinne durch eine zentrale einheitliche<br />
Rufnummer<br />
- Optimierung der Fahrbereiche<br />
- Pauschalierte Vergütung je Diensttag<br />
- Kenntlichmachung des vertragsärztlichen<br />
Notdienstes.<br />
Diese Ziele wurden in über 60 Veranstaltungen<br />
vor Ort seit Beginn des letzten Jahres gemeinsam<br />
formuliert und werden von allen Gremien<br />
der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
getragen.<br />
Die Struktur der Anlaufpraxis sieht so aus,<br />
dass während der Kern-Öffnungszeiten (standardabhängig,<br />
z. B. von 19.00 bis 22.00 Uhr) die Besetzung<br />
durch niedergelassene Vertragsärzte erfolgt, während<br />
außerhalb dieser Kernzeiten (insbesondere in der tiefen<br />
Nacht), wo die Inanspruchnahme sehr gering ist, die<br />
ohnehin am Krankenhaus tätigen Kolleginnen und<br />
Kollegen – natürlich gegen entsprechende fallbezogene<br />
Honorierung ihrer Tätigkeit – die Versorgung übernehmen<br />
würden.<br />
Dieses Modell ist für Patienten attraktiv, weil im Notfall<br />
immer klar ist, wohin sie sich wenden müssen, und<br />
der personelle technische und logistische Hintergrund<br />
des Krankenhauses in greifbarer Nähe vorhanden ist,<br />
sofern er gebraucht wird. Für das Krankenhaus ist das<br />
Modell der Anlaufpraxen deshalb attraktiv, weil<br />
einerseits der Standort gesichert werden<br />
kann und andererseits<br />
die sehr mühsamen<br />
Abb. 1 – Status Quo Versorgung 2006<br />
Allgemeinmediziner/ Praktische Ärzte<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
und zeitraubenden Fehlbelegungs-Diskussionen<br />
mit dem Medizinischen<br />
Dienst der Krankenkassen<br />
so weitestgehend vermieden werden<br />
können.<br />
Für die Krankenkassen ist diese Lösung deshalb<br />
attraktiv, weil Versicherte nicht einfach von<br />
sich aus die Krankenhausambulanz aufsuchen und<br />
dort Notdienstleistungen in Anspruch nehmen können,<br />
sondern zunächst durch erfahrene niedergelassene<br />
Ärztinnen und Ärzte im Rahmen des vertragsärztlichen<br />
Notdienstes untersucht und behandelt werden.<br />
Für uns Ärztinnen und Ärzte – last not least – ist<br />
die Anlaufpraxis dadurch attraktiv, dass wir unsere Notdienste<br />
gerechter und flexibler gestalten können.<br />
Abb. 2 – Prognose der Versorgung 2015<br />
Allgemeinmediziner/ Praktische Ärzte<br />
Abb. 3 Übersicht über die Einzugsbereiche von Belegkrankenhäusern<br />
und Hauptkrankenhäusern in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
Überall, wo das Modell der Anlaufpraxis gut funktioniert,<br />
ist die Zahl der Hausbesuche gesunken, sodass<br />
sich die Anbindung der fahrenden Dienste an die<br />
Anlaufpraxen empfiehlt. Eine grobe Übersicht, welche<br />
Standorte in Frage kommen, zeigt die <strong>Schleswig</strong>-Holstein-Karte,<br />
wo um alle Krankenhäuser Einzugsbereiche<br />
mit einem Radius von 20 Kilometern dargestellt<br />
sind (Abb. 3).<br />
Eine Arbeitsgruppe mit Kreisstellenvorsitzenden,<br />
dem Vorsitzenden des Notdienstausschusses<br />
und des Beratenden Fachausschusses<br />
für die hausärztliche<br />
Versorgung sowie Vertretern der Ärztekammer<br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein trifft<br />
sich nunmehr 14tägig, um die konkrete<br />
Ausgestaltung dieses Notdienstkonzeptes<br />
sowie die Organisationsform<br />
zügig zu konkretisieren. Anregungen<br />
aus den Regionen sind willkommen.<br />
Es zeichnet sich eine zentrale Notdienstorganisation<br />
mit Sitz in Bad Segeberg ab,<br />
in der die Kreisstellen ihre Kenntnis der Verhältnisse<br />
vor Ort einbringen und wesentliche<br />
Entscheidungskompetenz haben werden.<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
11
12 KOMMENTAR TITELTHEMA<br />
Ärztliches Handeln in Freiheit<br />
und Verantwortung<br />
DR. KLAUS BITTMANN, KVSH<br />
Unter diesem Motto fand am 18.<strong>02</strong>.2006 eine außerordentliche Vertreterversammlung der KBV statt, ein<br />
entsprechender Forderungskatalog wurde für die zukünftige Gesundheitspolitik verabschiedet.<br />
Es hört sich eigentlich vernünftig an, eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einem freiheitlichen, von<br />
sozialer Marktwirtschaft geprägten, wettbewerblich leistungsstarken Staat. Gleichzeitig gehen nicht nur<br />
Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Patienten auf die Straße und demonstrieren in einer nicht gekannten<br />
Vehemenz gegen diesen Staat und seine Gesundheitspolitik. Da stimmt etwas nicht, da ist etwas faul.<br />
Es werden Gesetze erlassen, die von Verbesserung der Versorgung, Patientenrechten, Flexibilisierung des<br />
Vertragsarztrechtes und Sicherung der Sozialstruktur im Gesundheitswesen sprechen. Gleichzeitig fällt in<br />
vielen Krankenhäusern der Putz von den Wänden, Ärzte mit 60 Stunden Arbeitszeit erhalten für ca. 30 Prozent<br />
ihrer Leistung keine Honorierung, Helferinnen fürchten um ihren Arbeitsplatz, Patienten erleben längere<br />
Wartezeiten und weitere Wege bei notwendiger Diagnostik und Therapie, Arznei- und Heilmittel werden<br />
rationiert – dieses Szenario wird mit viel Bürokratie dokumentiert, kontrolliert, misstrauisch überwacht und<br />
datentechnisch registriert.<br />
Durch kontinuierliche Desinformation aus dem Hause des Bundesgesundheitsministeriums soll der<br />
Eindruck erweckt werden, unser Gesundheitssystem sei ganz in Ordnung, mit sozialpädagogischen<br />
Kunstgriffen werden wir eines Besseren belehrt.Was nicht sein darf, ist auch nicht! Wir alle wissen, was Sache<br />
ist:<br />
Freiheit und Eigenverantwortung werden im Gesundheitssystem eingeschränkt, unterdrückt und<br />
zugeschüttet durch Kostendämpfungsgesetze und anmaßende Regulierung bis zur haftungsrelevanten<br />
täglichen Therapiedosis eines Medikamentes. Bitterkeit macht sich breit, wenn sich ein moderner<br />
demokratischer Staat steuernder Instrumente bedient, die Leistungsfähigkeit, Engagement des Individuums<br />
und Eigenverantwortung unterdrücken, aus Sparzwang oder wegen Geringschätzung.Wir sind der Staat und<br />
nicht umgekehrt. Ich spreche von Bürgerrechten, einem der höchsten Güter unserer zivilisierten Welt.<br />
Die Pflichtmitgliedschaft in einer KV ist nicht als Strafe, sondern als sozialbefriedende Säule unseres<br />
Gesundheitswesens durch Selbstverwaltung angelegt. Diese Pflichtmitgliedschaft ist in Frage zu stellen, wenn<br />
ein Staat diese Selbstverwaltung missbraucht, um ordnungspolitisch freie Heilfürsorge zu ökonomisieren und<br />
zu regulieren. Ich sage dieses als Vorsitzender einer KV, weil die Handlungsfähigkeit in Selbstverwaltung derart<br />
eingeschränkt wird, dass Therapiefreiheit und vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung durch<br />
Selbstverwaltung kaum noch zu schützen sind. Ich habe volles Verständnis für die laufenden Protestaktionen<br />
und für Widerstandsbereitschaft. Ein Rückblick in die Geschichte zeigt neben den erkennbaren Realitäten die<br />
Notwendigkeit zum Handeln.Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung!<br />
Das AVWG ist nur die Spitze eines Eisberges – wie wenig dies von den Mitgliedern des Bundestages erkannt<br />
werden darf, lässt sich an der zur Verabschiedung dieses Gesetzes dokumentierten Bundestagsdebatte erkennen.<br />
Die vernichtende Beurteilung des Bundesrates, der bei diesem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz dennoch<br />
den Vermittlungsausschuss anrufen kann, beweist unsere berechtigten Sorgen und Argumente.<br />
Eine beratungsresistente Politik, die Entmündigung als Reform versteht und billigend in Kauf nimmt, dass<br />
die Schicht der Leistungsträger auch außerhalb unseres Berufsstandes diesem Staat das Vertrauen entzieht,<br />
muss mit anhaltendem und verschärftem Widerstand rechnen.<br />
Bereits 1948 wurden fast gleichlautende Forderungen an die junge Nachkriegsdemokratie gestellt, wie sie<br />
jetzt von der <strong>Kassenärztliche</strong>n Bundesvereinigung aufgestellt werden. Dies gibt zu denken, aber damit ist es<br />
nicht getan. Daher stehen uns allen unruhige Zeiten bevor, die Existenznöte von vielen Praxen und die Sorge<br />
um die zukünftige Versorgung der Patienten und Versicherten sind nur ein Teil der belegbaren<br />
Fehlentwicklung. Ärztliches Handeln in Freiheit und Verantwortung ist weniger eine Forderung als eine Pflicht,<br />
gegebenenfalls außerhalb der Körperschaften. Für diese Verpflichtung gilt es zu streiten.<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
TITELTHEMA<br />
AUFBRUCH IN EINE NEUE WELT<br />
Ist der 18. Januar vielleicht Auftakt für eine neue Musik in dem seit<br />
Jahren kakophonen Konzert, GKV Opus 1993 ff.<br />
DR. BODO KOSANKE, KVSH<br />
Neue Töne sind in der Tat zu hören. Der Vorsitzende<br />
der KBV droht mit Ausstieg der KVen<br />
aus dem System. Die Ärztegenossen beauftragen<br />
in Neumünster ihre Genossenschaft, die Modalitäten<br />
eines „geordneten“ Ausstiegs vorzubereiten.<br />
Die KVSH rückt der Öffentlichkeit mit Ärztemangel<br />
und Leistungsverknappung im Notdienst zu Leibe.<br />
Wo wird das alles hinführen? Welcher Melodie darf<br />
der Vertragsarzt Vertrauen schenken? Wo liegt die mittelund<br />
langfristige Perspektive?<br />
KV kann nicht anstiften<br />
In der letzten Redaktionskonferenz des NORDLICHTS<br />
eine wilde Diskussion. Wie sähe der Ausstieg denn realiter<br />
aus? Kann die KVSH ihre Mitglieder guten Gewissens<br />
überhaupt in diese Richtung nachzudenken<br />
anstiften?<br />
Sie kann nicht anstiften. Denn der Ausstieg des einzelnen<br />
Vertragsarztes ist seine höchst persönliche existentielle<br />
Risikoabwägung. Selbst hocherboste Vertragsärzte<br />
haben ihre Zulassung nur dann abgegeben,<br />
um privat weiterzumachen, wenn sie sich ihres Patientenzulaufs<br />
absolut sicher waren.<br />
Die vertragsärztliche Praxis ist ein mittelständischer<br />
Betrieb, an dem viel hängt. Existentielle Entscheidungen<br />
müssen sich über viele Jahre rechnen – Familienunternehmen<br />
– auch in der Großindustrie – neigen zu<br />
Entscheidungen, bei denen Kontinuität ein großes Gewicht<br />
hat.<br />
Dies weiß auch der Gesetzgeber, weswegen er im<br />
berühmten § 95 b des Sozialgesetzbuches zum „Kollektiven<br />
Verzicht auf die Zulassung“ (siehe Kasten) verzichtende<br />
Vertragsärzte für sechs Jahre aussperrt. Dieser<br />
perfekten Bedrohung entspricht im § 72 a Absatz 4<br />
(siehe Kasten) die Verlockung für „Streikbrecher“: wer<br />
als erste für die „verzichtenden Vertragsärzte“ sich von<br />
den Krankenkassen einkaufen lässt, dem winkt eine<br />
„höhere Vergütung“.<br />
§ 95 b<br />
Kollektiver Verzicht auf die Zulassung<br />
(1) Mit den Pflichten eines Vertragsarztes ist es nicht vereinbar, in einem mit<br />
anderen Ärzten aufeinander abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf die Zulassung<br />
als Vertragsarzt zu verzichten.<br />
(2) Verzichten Vertragsärzte in einem mit anderen Vertragsärzten aufeinander<br />
abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf ihre Zulassung als Vertragsarzt und<br />
kommt es aus diesem Grund zur Feststellung der Aufsichtsbehörde nach § 72a<br />
Abs. 1, kann eine erneute Zulassung frühestens nach Ablauf von sechs Jahren<br />
nach Abgabe der Verzichtserklärung erteilt werden.<br />
(3) Nimmt ein Versicherter einen Arzt oder Zahnarzt in Anspruch, der auf seine<br />
Zulassung nach Absatz 1 verzichtet hat, zahlt die Krankenkasse die Vergütung<br />
mit befreiender Wirkung an den Arzt oder Zahnarzt. Der Vergütungsanspruch<br />
gegen die Krankenkasse ist auf das 1,0fache des Gebührensatzes der Gebührenordnung<br />
für Ärzte oder der Gebührenordnung für Zahnärzte beschränkt. Ein<br />
Vergütungsanspruch des Arztes oder Zahnarztes gegen den Versicherten besteht<br />
nicht. Abweichende Vereinbarungen sind nichtig.<br />
18. Januar und rechtlicher Rahmen<br />
der KV-Optionen<br />
Soweit zum Entscheidungsrahmen des einzelnen Vertragsarztes. In welchem<br />
Rahmen aber kann die KV darauf „verzichten“, die Pflichten des Sozialgesetzbuches<br />
zu erfüllen? Möglicherweise hat der Rahmen die spendable Breite einer mathematischen<br />
Linie. Ich glaube, dass die Zeit nach dem 18. Januar ein Nachdenken<br />
über diesen Rahmen auslösen wird.<br />
Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat am 15. Januar den Vorstand aufgefordert,<br />
bei seiner weiteren Begleitung der Ärzteproteste „alle rechtlichen Möglichkeiten“<br />
auszuschöpfen, d. h. den Rahmen so breit zu nehmen, wie immer es<br />
rechtlich noch zu verantworten ist. Sicher steht der Körperschaft öffentlichen<br />
Rechts das Recht zu, sich Gedanken darüber zu machen, ob die Geschäftsgrundlagen<br />
ihrer Inpflichtnahme durch den Staat heute noch erfüllt sind.<br />
Sofort fallen einem mehrere Gesetze ein, mit denen der Normgeber selbst die Rolle<br />
der KV aushöhlt: Der § 140 SGB V organisiert Sicherstellung jenseits der KV. Der<br />
§ 85 SGB V mit entsprechenden Artikeln zurrt die Veränderung der Gesamtvergütung<br />
so fest, dass Vertragsverhandlungen zum Kollektivvertrag uninteressant geworden<br />
sind – damit aber kann die KV einem weiten Bereich ihrer Pflicht, die Interessen<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
13
14 TITELTHEMA<br />
§ 72a<br />
Übergang des Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen<br />
(1) Haben mehr als 50 vom Hundert aller in einem Zulassungsbezirk oder einem<br />
regionalen Planungsbereich niedergelassenen Vertragsärzte auf ihre Zulassung<br />
nach § 95b Abs. 1 verzichtet oder die vertragsärztliche Versorgung verweigert<br />
und hat die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der Landesverbände der<br />
Krankenkassen, der Verbände der Ersatzkassen und der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong><br />
festgestellt, daß dadurch die vertragsärztliche Versorgung nicht mehr sichergestellt<br />
ist, erfüllen insoweit die Krankenkassen und ihre Verbände den Sicherstellungsauftrag.<br />
(2) An der Erfüllung des Sicherstellungsauftrags nach Absatz 1 wirkt die <strong>Kassenärztliche</strong><br />
<strong>Vereinigung</strong> insoweit mit, als die vertragsärztliche Versorgung weiterhin<br />
durch zugelassene oder ermächtigte Ärzte sowie durch ermächtigte ärztlich<br />
geleitete Einrichtungen durchgeführt wird.<br />
(3) Erfüllen die Krankenkassen den Sicherstellungsauftrag, schließen die Krankenkassen<br />
oder die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen<br />
gemeinsam und einheitlich Einzel- oder Gruppenverträge mit Ärzten,<br />
Zahnärzten, Krankenhäusern oder sonstigen geeigneten Einrichtungen. Sie können<br />
auch Eigeneinrichtungen gemäß § 140 Abs. 2 errichten. Mit Ärzten oder<br />
Zahnärzten, die in einem mit anderen Vertragsärzten aufeinander abgestimmten<br />
Verfahren oder Verhalten auf ihre Zulassung als Vertragsarzt verzichten (§<br />
95b Abs. 1), dürfen keine Verträge nach Satz 1 abgeschlossen werden.<br />
(4) Die Verträge nach Absatz 3 dürfen mit unterschiedlichem Inhalt abgeschlossen<br />
werden. Die Höhe der vereinbarten Vergütung an Ärzte oder Zahnärzte<br />
soll sich an Inhalt, Umfang und Schwierigkeit der zugesagten Leistungen,<br />
an erweiterten Gewährleistungen oder eingeräumten Garantien oder vereinbarten<br />
Verfahren zur Qualitätssicherung orientieren. Ärzten, die unmittelbar<br />
nach der Feststellung der Aufsichtsbehörde nach Absatz 1 Verträge nach Absatz<br />
3 abschließen, können höhere Vergütungsansprüche eingeräumt werden als Ärzten,<br />
mit denen erst später Verträge abgeschlossen werden.<br />
(5) Soweit für die Sicherstellung der Versorgung Verträge nach Absatz 3 nicht<br />
ausreichen, können auch mit Ärzten und geeigneten Einrichtungen mit Sitz im<br />
Ausland Verträge zur Versorgung der Versicherten geschlossen werden.<br />
(6) Ärzte oder Einrichtungen, mit denen nach Absatz 3 und 5 Verträge zur Versorgung<br />
der Versicherten geschlossen worden sind, sind verpflichtet und befugt,<br />
die für die Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen und die für die Abrechnung<br />
der vertraglichen Vergütung notwendigen Angaben, die aus der Erbringung,<br />
der Verordnung sowie der Abgabe von Versicherungsleistungen entstehen,<br />
aufzuzeichnen und den Krankenkassen mitzuteilen.<br />
ihrer Mitglieder zu vertreten (§ 72 Absatz 2 SGB V, siehe Kästchen),<br />
kaum nachkommen.<br />
Jetzt meldet sich ein Gesetzesvorhaben zum Vertragsarztrecht.<br />
Darin heißt es: „Sofern ein MVZ als juristische Person betrieben<br />
wird, wird es ab 01. Januar 2007 Mitglied seiner <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />
<strong>Vereinigung</strong>“. Die KV wird vom Gesetzgeber als „Selbstverwaltung“<br />
gesehen. Das „Selbst“ kommt dadurch zu Stande, dass die<br />
Mitglieder als Selbstverwaltungsorgane handeln.<br />
Geschäftsgrundlage anders<br />
Geschäftsgrundlage hierfür war in früheren Jahren sicher,<br />
dass die „ordentlichen“ Mitglieder niedergelassene Ärzte waren.<br />
Die Psychotherapeuten kamen als neue Mitglieder hinzu<br />
– sie sind in vielen wesentlichen Merkmalen ihres Berufes mit<br />
dem Arztberuf vergleichbar, sodass bis dahin alle Mitglieder<br />
noch ein klares „Selbst"-verständnis ihrer Profession und ihres<br />
Tuns und Wollens haben konnten – wie der 18. Januar ja<br />
auch eindrucksvoll bewies.<br />
Dieses „Selbst"-verständnis kann in meinen Augen<br />
aber eine „juristische Person“ nicht umschließen. Wenn<br />
das MVZ z. B., weil „Mitglied“ der KV, in deren Vertreterversammlung<br />
ihren Geschäftsführer hineinwählt, dann<br />
gibt es kein einheitliches „Selbst"-verständnis mehr.<br />
Durch solche gesetzliche Veränderungen der „Geschäftsgrundlage“<br />
werden Überlegungen provoziert, wie der<br />
schmale Rahmen eines Protestgebarens der KV verbreitert<br />
werden kann. Es schleicht sich der Gedanke ein, dass<br />
diese Verbreiterung zu mehr führt als nur zu einem Tanz auf<br />
dem schmalen Grat einer mathematischen Linie.<br />
In der letzten VV der KBV sagte ihr Vorsitzender: „In der<br />
Abwägung der Vor- und Nachteile des Körperschaftsstatus<br />
bin ich der Auffassung,dass er nach wie vor sinnvoll ist.<br />
Aber eines sage ich auch ganz deutlich: wenn die Politik<br />
versucht, über das KBV-System die heutige Unterfinanzierung<br />
weiter zu zementieren, wenn die Knebelung der<br />
Vertragsärzte – entgegen den auch politisch geäußerten<br />
Absichten – noch weiter zunimmt, wenn weiterhin die<br />
Rationierungsentscheidungen auf einzelne Ärzte abgeschoben<br />
werden, dann werde ich selbst derjenige sein, der<br />
die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft, das Abschaffen<br />
des Sicherstellungsauftrages und die Entbindung von<br />
allen hoheitlichen Aufgaben fordert.“<br />
Das gesetzgeberische Facelifting der alten Dame KV<br />
führt mehr und mehr dazu, dass ihre geborenen Mitglieder<br />
sie nicht mehr wiedererkennen. Der Staat muss<br />
jetzt bei seinen Operationen sehr Acht geben, denn<br />
die alte Dame möchte nicht in Vereinsamung sterben.<br />
Den Job der Konkursverwalterin für eine marode GKV<br />
hat sie schon immer abgelehnt.<br />
Wir wollen nicht die Sargträger dieser KV sein. Daher<br />
heißt es jetzt die Stimmung nutzen und Perspektiven<br />
schaffen.<br />
§ 72 Absatz 2<br />
(2) Die vertragsärztliche Versorgung ist im Rahmen<br />
der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des<br />
Gemeinsamen Bundesausschusses durch schriftliche<br />
Verträge der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong>en mit<br />
den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, daß<br />
eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche<br />
Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung<br />
des allgemein anerkannten Standes der medizinischen<br />
Erkenntnisse gewährleistet ist und die<br />
ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden.<br />
Wird das Selbstverständnis der<br />
KV bald zu Grabe getragen?<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
Warum Äpfel und ...<br />
Mit einem 15-Seitenpapier über Umsätze<br />
der Ärzte schürt das Schmidt-Ministerium<br />
den Sozialneid in Deutschland.<br />
Wir geben hier eine Klarstellung, denn<br />
die Vergleiche hinken gewaltig.<br />
1999 2003 Veränderung<br />
Hausärzte<br />
durchschnittl.<br />
Veränderung<br />
1999-2003 p.a.<br />
Honorar in Mrd.<br />
Euro 9,7 10,2 5,18 % 1,30 %<br />
Zahl der Ärzte 58.615 58.<strong>02</strong>7 -1,00 % -0,25 %<br />
Honorar je Arzt 165.296 175.621 6,25 % 1,56 %<br />
Fachärzte<br />
Honorar in<br />
Mrd. Euro 11,5 13,1 14,03 % 3,51 %<br />
Zahl der Ärzte 52.535 57.434 9,33 % 2,33 %<br />
Honorar je Arzt 219.012 228.427 4,30 % 1,07 %<br />
Tabelle 1: Entwicklung der Arzthonorare im Bundesmittel (ohne Psychotherapeuten)<br />
DR. RALPH ENNENBACH, KVSH<br />
TITELTHEMA<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
15<br />
Auf dem Höhepunkt der Ärzteproteste im Januar<br />
kam das Bundesministerium mit einem<br />
Pressepapier „Zahlen und Fakten zur Situation<br />
der Ärzteschaft“ auf den Markt. In den engeren Blickpunkt<br />
werden dabei u. a. die Ärztehonorare genommen.<br />
Wie schön, dass BMGS nimmt sich des Themas<br />
einmal an, möchte man meinen. Was sind die Aussagen<br />
seitens des BMGS? Die Hauptaussage des Papiers<br />
beginnt mit der nachfolgenden Tabelle 1.<br />
Ausgehend von diesen (korrekten) Werten innerhalb<br />
der Presseinfo unterstellt das Ministerium einen Kostensatz<br />
von 56 Prozent und ermittelt für die alten Bundesländer<br />
ein rechnerisches Überschussergebnis von<br />
84.976 Euro. Schließlich verweist das BMGS auf einen<br />
hinzukommenden aber nicht exakt bezifferten Privatanteil<br />
und vergleicht das Gesamtergebnis mit dem<br />
durchschnittlichen Bruttoarbeitnehmerentgelt aus dem<br />
Jahre 2004 in Höhe von 32.834 Euro. Ergänzend wird<br />
auch auf das durchschnittliche Volkseinkommen je Erwerbstätigen<br />
in Höhe von 42.192 Euro hingewiesen.<br />
Sind Birnen rund?<br />
Was für eine Aussage wird da eigentlich geboren?<br />
Vergleichen wir in Zukunft etwa die Umsätze und Gewinne<br />
von Unternehmen der Großindustrie mit denen<br />
von Handwerksbetrieben um klarzumachen, dass<br />
die Großindustrie per se kein Problem haben kann?<br />
Oder beweisen wir, das Birnen exakt rund sind, weil<br />
wir diese mit Bananen vergleichen und zu dem gewünschten<br />
Ergebnis kommen? Wobei das letzte Beispiel<br />
wiederum systematisch doch nicht zum Vergleich<br />
des BMGS passt, da beide Früchte die Gemeinsamkeit<br />
haben, keinen Notdienst am Wochenende machen zu<br />
müssen.
16 TITELTHEMA<br />
Durchschnittl. KV-Einnahmen 2004 170.833<br />
Privateinnahmen (ca. 15 Prozent) 30.147<br />
Summe Praxiseinnahmen 200.980<br />
Betriebskosten (56 % Kostensatz) 112.549<br />
Praxisüberschuss 88.431<br />
Steuern 18.645<br />
Ärzteversorgung SH 12.048<br />
Höchstbeitrag GKV und<br />
Pflegeversicherung<br />
6.770<br />
Nettoeinkommen 50.968<br />
Zusatzabgaben<br />
infolge Selbstständigkeit<br />
... Birnen nicht<br />
zu vergleichen sind<br />
– Krankentagegeldversicherung 1.500<br />
– Darlehenstilgung 6.000<br />
effektiv verfügbares Einkommen 47.334<br />
mtl. effektives Nettoeinkommen 3.747<br />
Tabelle 2<br />
Verfügbares Einkommen<br />
aus GKV für Hausärzte<br />
in SH in 2004<br />
Sachlichkeit?<br />
Man kann nur zu dem Schluss kommen, dass nicht<br />
die sachliche Aufbereitung eines sensiblen Themas im<br />
Vordergrund stand, sondern die Wirkung auf Presse<br />
und Öffentlichkeit. Die beabsichtigte Botschaft ist offenbar,<br />
dass die Ärzte in Deutschland auf einem hohen<br />
Niveau und reichlich unbegründet jammern. Vergegenwärtigt<br />
man sich eine seit einigen Jahren zunehmende<br />
Anfälligkeit der Presse zum Einstieg in Neiddebatten,<br />
braucht man hinsichtlich der politischen<br />
Absicht einer Diskreditierung der Ärzteproteste keine<br />
weiteren Zweifel zu hegen.<br />
Was stimmt nun wirklich?<br />
Wir gehen hier in Tabelle 2 konkret der Frage nach,<br />
wie die Honorarsituation der in <strong>Schleswig</strong>-Holstein tätigen<br />
Hausärzte zu beurteilen ist. Deren Durchschnittshonorar<br />
aus GKV 2004 beträgt genau 170.883<br />
Euro. Hierzu kommen Privateinnahmen von rund 15<br />
Prozent, sodass man von einem Gesamtumsatz in<br />
Höhe von (auf volle Tausend gerundet) 200.000 Euro<br />
ausgehen darf. Bei 56 Prozent Betriebsausgaben verbleibt<br />
ein Praxisüberschuss in Höhe von rund 88.000<br />
Euro; nach Abzug diverser Pflichtabgaben und Steuern<br />
verbleibt ein monatliches „Rohnetto“ von 4.250<br />
Euro. Berücksichtigt man weitere regelhaft mit der Freiberuflichkeit<br />
einhergehende Verpflichtungen wie Darlehenstilgung<br />
oder auch eine Krankentagegeldversicherung,<br />
so verbleibt ein real verfügbares Nettoeinkommen<br />
in Höhe von mtl. 3.750 Euro. In diesem Betrag<br />
ist keine weitere Risikovorsorge hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen<br />
Risiken enthalten.<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
Sind 3.750 Euro netto zu viel?<br />
Es hängt schlicht vom Vergleich ab. Da der freiberufliche<br />
Arzt einige Verpflichtungen hat, die der normale<br />
Berufstätige nicht kennt, sind Vergleiche idealerweise<br />
zu anderen Freiberuflern anzustellen. Anderes<br />
hinkt aus systematischen Gründen. Geht man jedoch<br />
ein wenig auf den Hang des BMGS ein, Vergleiche<br />
zu abhängig beschäftigten Arbeitnehmern anzustellen,<br />
dann ist ein Vergleich im Rahmen einer Vergütung<br />
von BAT Ib oder des besoldungsseitigen Pendants A14<br />
sicher nicht anmaßend, sondern eher ein unterer<br />
Benchmark. Diese Vergütung, welche für Oberärzte im<br />
Krankenhaus als Grundgehalt, für wissenschaftliche<br />
Mitarbeiter mit mehrjähriger Berufserfahrung aber<br />
auch für Oberstudienräte gilt, umfasst qualitativ einiges,<br />
was bei dem sozialen Prestige und Status der nach<br />
allgemeinem Empfinden bei niedergelassenen Ärzten<br />
mitschwingt.<br />
Oberarztgrundgehalt Bruttojahresgehalt<br />
BAT Ib, verheiratet, 2 Kinder in der<br />
Endstufe (ohne Mehrarbeitszuschläge)<br />
Arbeitgeberanteile Sozialversicherung<br />
(21 %)<br />
62.762<br />
13.180<br />
Summe 75.942<br />
Steuern 11.596<br />
Ärzteversorgung SH 12.048<br />
Höchstbeitrag GKV und<br />
Pflegeversicherung<br />
Nettoeinkommen<br />
= verfügbares Einkommen<br />
6.770<br />
45.528<br />
mtl. Nettoeinkommen 3.794<br />
Das Nähere entnehme man Tabelle 3. Es verbleibt<br />
ein Anhaltswert von knapp 3.800 Euro netto, sodass<br />
der freiberufliche Hausarzt faktisch wie der Angestellte<br />
abschneidet. Nun muss man aber auch die Grenzen<br />
des Vergleichs ansprechen. Der Arbeitnehmer hat eine<br />
regelhafte Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden (wobei<br />
ich dies bei einem Oberarzt relativiert sehe), unterliegt<br />
nicht den Verpflichtungen des Notdienstes mit<br />
resultierenden Wochenarbeitszeiten von 50 und mehr<br />
Stunden und trägt nicht das Risiko eines Betriebes mit<br />
Angestellten und laufenden Verpflichtungen. Der<br />
Niedergelassene muss für dieses Risiko eigentlich einen<br />
Einkommenszuschlag erwirtschaften können. Das entspricht<br />
etwa den korrespondierenden Eigenschaften<br />
eines Aktien- im Verhältnis zu einem Rentenpapier.<br />
Tabelle 3<br />
Nettoeinkommen eines<br />
BAT1b Arbeitnehmers<br />
(Beispiel Oberarzt)<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
17<br />
Die Gefahr des Durchschnitts.<br />
Es kommt noch eines hinzu. Unsere Zahlen<br />
waren Durchschnittswerte. Für ein Drittel aller<br />
Ärzte treffen Abweichungen im Honorar von<br />
einigen 10.000 Euro nach unten zu. Daher<br />
liegt das verfügbare monatliche Einkommen<br />
für viele Ärzte unterhalb von 3.000 Euro und<br />
weniger. Und dies bei unbestrittener Sicherstellungsrelevanz<br />
der Praxissitze.<br />
Situation der Fachärzte<br />
Es würde eine eigene, sehr umfangreiche und komplizierte<br />
Analyse erfordern, die Honorarsituation der<br />
Fachärzte hinreichend exakt zu beschreiben. Die<br />
Heterogenität macht den Unterschied. Hier kommen<br />
sowohl die unterschiedliche Kostensituation als auch<br />
Differenzierungen hinsichtlich der Leistungsbereiche<br />
zusammen. Daher begnüge ich mich mit ein paar Hinweisen:<br />
Seit 1999 sind eine Reihe von neuen Leistungen<br />
in den EBM aufgenommen worden, sodass diese<br />
Honorare bei der Analyse bereinigt werden müssten.<br />
Ferner partizipieren nur wenige fachärztliche Gruppen<br />
an den wenigen dynamischen Leistungsbereichen<br />
wie etwa die Prävention oder die Mutterschaftsvorsorge.<br />
Bereinigt man die Honorare um diese Leistungsbereiche<br />
und betrachtet den „Versorgungskernbereich“,<br />
so ergeben sich andere und sogar rückläufige<br />
Honorare. Dazu trägt wesentlich die krude Mechanik<br />
der Haus- und Facharzttrennung im Kopfpauschalensystem<br />
bei, infolge derer der zu den Primärkassen<br />
wechselnde Ersatzkassenversicherte zu einem<br />
überproportionalen Kopfpauschalenverlust der Fachärzte<br />
führt. Das haben wir schon einige Male im NORD-<br />
LICHT ausführlich beschrieben. Im Fazit kommt es eben<br />
doch zu einem effektiven Honorarverlust der Fachärzte.<br />
Betrachtet man die Fachärzte (ohne Psychotherapeuten)<br />
und nimmt die „Sonderposten” Labor- und<br />
Dialysesachkosten, Prävention und Mutterschaftsvorsorge<br />
heraus, ist das Durchschnittshonorar zwischen<br />
1999 und 2004 von 187.200 Euro auf 179.960 Euro um<br />
mehr als vier Prozent gefallen.<br />
Fazit<br />
Ein Einkommen in Höhe eines Gymnasiallehrers ist<br />
unattraktiv und inakzeptabel, wenn man es dem Risiko<br />
der Freiberuflichkeit und den Belastungen als „Sicherstellungsknecht“<br />
gegenüberstellt. Dieses Fazit<br />
kann man aber als BMGS offenbar schlecht verkaufen<br />
oder auch nicht einsehen; wir tun es umso lieber. Entsprechend<br />
müssen und werden wir mit unserer Pressearbeit<br />
gegenhalten.<br />
PS: Ich bedanke mich bei Marion Grosse für die<br />
Unterstützung bei der zahlenmäßigen Illustration<br />
dieses Beitrags.
18 TITELTHEMA<br />
PROPAGANDA<br />
Bundesministerium für<br />
Gesundheit „informiert“ ...<br />
RALF W. BÜCHNER, KVSH<br />
In einer umfangreichen Presseerklärung vom 17.<br />
Januar 2006 versucht das Bundesgesundheitsministerium<br />
(BMG) darzulegen, dass unser Gesundheitssystem<br />
(noch) kein Problem mit dem demographischen<br />
Wandel bzw. – wie Frau Schmidt es nennt –<br />
der Gesellschaft des langen Lebens habe, die Arzteinkommen<br />
vergleichsweise prima seien, die Belastung<br />
durch Bürokratie im Gesundheitswesen kein ernstliches<br />
Problem darstelle und der Ärztemangel allenfalls<br />
in einigen Regionen in den neuen Bundesländern Realität,<br />
ansonsten aber allenfalls „apokalyptischer Reiter“<br />
der ärztlichen Interessenvertreter sei.<br />
Was ist nun von solch profunden, mit mancherlei<br />
Zahlen, Tabellen und Statistiken angereicherten regierungsamtlichen<br />
Verlautbarungen zu halten?<br />
Der demographische Wandel wirkt schon heute<br />
nachhaltig und destabilisierend auf die gesetzliche<br />
Krankenversicherung (GKV). Wie Abb. 1 zeigt, ist der<br />
Anteil für ärztliche Leistungen bzw. Arztpraxen (Leistungsausgaben<br />
der GKV für Allgemeinversicherte in<br />
Prozent vom Grundlohn je Mitglied) über lange Jahre<br />
nahezu konstant, während im Krankenhausbereich<br />
ein spürbarer Anstieg zu verzeichnen ist.<br />
Der größte Anteil mit der ausgeprägtesten Anstiegsdynamik<br />
ist jedoch der Solidarbeitrag für die Krankenversicherung<br />
der Rentner. Das dies so ist, liegt jedoch<br />
nicht allein an der demographischen Entwicklung,<br />
sondern auch an politischen „Verschiebebahnhöfen“,<br />
insbesondere dem Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz<br />
(KVKG) von 1977. Mit ihm<br />
wurde der Beitrag der Rentner zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />
von 17 Prozent auf 11,8 Prozent reduziert.<br />
Das führte im Jahr 2003 zu einem Defizit der<br />
Krankenversicherung der Rentner in den alten Bundesländern<br />
von 29,5 Milliarden Euro (Abb. 2) und in der gesamten<br />
Bundesrepublik von 36,2 Milliarden Euro (Abb.<br />
3). Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ohne die Absenkung<br />
der Beiträge für Rentner im Jahre 1977 (nach<br />
dem Motto: „Die Rente ist sicher!“) die gesetzliche Krankenversicherung<br />
über ein Gutteil der Mittel verfügen<br />
könnte, die heute fehlen. Dass die Schere immer weiter<br />
auseinander klaffen muss, ist der graphischen Darstellung<br />
zu entnehmen.<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006<br />
Abb. 1<br />
Abb. 2<br />
Abb. 3
STATT FAKTEN<br />
Hinsichtlich des Märchens von den Millionen-Einkommen<br />
der Ärzte – noch vor wenigen Jahren sprach<br />
Frau Schmidt auf dem Ärztetag in Köln davon – gilt<br />
dasselbe wie hinsichtlich des Märchens von der Kostenexplosion,<br />
die bekanntlich niemals stattgefunden<br />
hat. Betrachtet man die Entwicklung des realen Honorars<br />
– also nicht des Einkommens! – und des realen<br />
Bruttoverdienstes von Angestellten (Abb. 4) indexiert<br />
über die vergangenen Jahre, so ergibt sich bei dem<br />
Bruttoverdienst der Angestellten ein Zuwachs von 8,6<br />
Prozent, während die realen Honorare der Ärzte – und<br />
es sei nochmals betont, dass dies der Umsatz ist, nicht<br />
das Einkommen! – demgegenüber im selben Zeitraum<br />
um 3,1 Prozent gesunken sind. Insgesamt ergibt sich ein<br />
Rückstand des realen Arzthonorares von 11,7 Prozent.<br />
Wenn das Ministerium argumentiert, die Arzteinkommen<br />
seien in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen,<br />
so ist dies eine Frage der Betrachtungsweise<br />
bzw. des gewählten Zeitfensters (Abb. 5). In der Zeit<br />
von 1996 bis 2000 sind die Arzthonorare deutlich gesunken<br />
und haben sich dann im Zeitraum von 2001<br />
bis 2003 wieder etwas erholt, um ab 2004 wieder zu<br />
sinken. Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass das Niveau<br />
im Jahre 2004 noch immer unter dem des Jahres<br />
1996 liegt!<br />
Die Belastung der Ärztinnen und Ärzte durch Bürokratie<br />
– in Eckernförde und anderswo verdeutlicht<br />
durch eine Wäscheleine, an der sämtliche Formulare<br />
aufgehängt wurden – beträgt nach einer aktuellen Studie<br />
27 Prozent (Abb. 6). Das ist auf Grund meiner persönlichen<br />
Erfahrungen eher unter- als übertrieben.<br />
Geht man von 117.000 Praxen in Deutschland mit<br />
durchschnittlich 14 Stunden Bürokratie-Aufwand pro<br />
Woche in 46 Wochen im Jahr 2005 aus, ergibt sich auf<br />
Grund dieses Prozentsatzes eine Summe von 75 Millionen<br />
Stunden im Jahr 2005 an bürokratischer Belastung<br />
zulasten der Patienten. 75 Millionen Stunden,<br />
die nicht dafür zur Verfügung standen, kranken Menschen<br />
zuzuhören, sie zu untersuchen, zu behandeln<br />
und – auch am Ende ihres Lebens – zu begleiten ...<br />
Welch eine Verschwendung, die unsere Gesellschaft<br />
bzw. die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker<br />
meinen, sich leisten und uns zumuten zu können!<br />
Abb. 4<br />
Abb. 5<br />
Abb. 6 Belastung durch Bürokratie<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
19
20 TITELTHEMA<br />
Schließlich wollen wir uns noch der Behauptung zuwenden,<br />
der Ärztemangel sei allenfalls ein Phänomen<br />
in einigen Regionen der neuen Bundesländer. Abb. 6<br />
zeigt, dass <strong>Schleswig</strong>-Holstein den höchsten Anteil an<br />
Hausärztinnen und Hausärzten über 59 Jahre in den<br />
alten Bundesländern hat, wo der Anteil zwischen 14<br />
und 17 Prozent liegt. In <strong>Schleswig</strong>-Holstein liegt er jedoch<br />
bei 21,6 Prozent. Die weißen Flecken in der Versorgungslandschaft<br />
(Abb. 7) im Jahre 2006 werden sich<br />
im Jahr 2015 (Abb. 8) deutlich, und in einigen Regionen<br />
drastisch vermehrt haben.<br />
Insofern bleibt festzustellen, dass die Aussagen des<br />
Bundesgesundheitsministeriums nicht der Realität<br />
entsprechen. Daten und Fakten müssen differenziert<br />
und im zeitlichen Zusammenhang betrachtet werden.<br />
Geschieht dies nicht, setzt sich das Ministerium – gewollt<br />
oder ungewollt – dem Vorwurf tendenziöser und<br />
propagandistischer „Information“ der Öffentlichkeit<br />
aus.<br />
Das Bundesgesundheitsministerium folgt dem<br />
Grundsatz: Eine starke Behauptung ist besser als ein<br />
schwacher Beweis. In der politischen Diskussion ein<br />
immer wieder gern herangezogenes Prinzip.<br />
Abb. 7 Anzahl der Hausärzte über 59 Jahre<br />
Abb. 8 Status Quo Versorgung Allgemeinmediziner / Praktische Ärzte 2006<br />
Abb. 9 Versorgung Allgemeinmediziner / Praktische Ärzte 2015<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
KV INTERN PSYCHOTHERAPIE 21<br />
Psychotherapie ist mehr als<br />
Richtlinienpsychotherapie oder die Reduktion<br />
psychotherapeutischer Leistungspotentiale<br />
„Der Reduktion<br />
der Psychotherapie<br />
entgegen<br />
wirken – das ist<br />
das Schlagwort<br />
für Psychotherapeuten”<br />
Heiko Borchers, psychologischer<br />
Psychotherapeut,<br />
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut<br />
Im Zuge der Verknappung finanzieller Mittel im<br />
Gesundheitssystem Deutschlands erleben medizinische<br />
wie psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten<br />
eine ständige Einschränkung. Da mögen<br />
Politiker noch so oft behaupten, dass jeder Bürger<br />
auch weiterhin eine qualitativ hochwertige und die<br />
für ihn notwendige medizinische oder psychotherapeutische<br />
Versorgung erfahren wird. Diese Aussage<br />
gehört neben der Behauptung, die Renten seien sicher,<br />
mit zu den unglaubwürdigsten überhaupt.<br />
Moderne Behandlungsmethodik wird verhindert<br />
Die Medizin wie auch die Psychotherapie kann heute<br />
weitaus mehr als das, was der großen Mehrheit der Bevölkerung<br />
an medizinischer und psychotherapeutischer<br />
Versorgung zugestanden wird. Beispielsweise<br />
umfasst das, was Psychotherapeuten leisten können,<br />
deutlich mehr als nur die psychotherapeutischen Verfahren,<br />
die Eingang gefunden haben in die so genannten<br />
Richtlinien und die sich unter dem Begriff<br />
der antragspflichtigen Psychotherapie wiederfinden.<br />
Vom Wissenschaftlichen Beirat anerkannt sind weit<br />
mehr psychotherapeutische Verfahren als die drei<br />
Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch<br />
fundierte Psychotherapie und analytische<br />
Psychotherapie. An den hochpotenten psychotherapeutischen<br />
Verfahren Gesprächspsychotherapie und<br />
Neuropsychologie kann man sehr deutlich erkennen,<br />
dass der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen<br />
den Einzug weiterer psychotherapeutischer Behandlungsverfahren<br />
in das Leistungsspektrum der gesetzlichen<br />
Krankenkassen systematisch zu verhindern<br />
versucht.<br />
Auch die Richtlinien schränken ein<br />
Doch auch die Verfahren, die sich im System der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung befinden, erfahren<br />
durch eng ausgelegte Indikationsregeln eine enorme<br />
Einschränkung in ihren therapeutischen Möglichkeiten.<br />
Ein Beispiel dafür ist der Ausschluss von Richtlinienpsychotherapie<br />
als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
bei Abhängigkeit von Alkohol, Drogen<br />
oder Medikamenten ohne vorangegangene Entgiftungsbehandlung.<br />
Das bedeutet dann, dass beispielsweise<br />
ein jugendlicher Patient mit der heute nicht<br />
selten auftretenden Diagnose Cannabismissbrauch<br />
nicht gegenwärtig abstinent (ICD-10 F12.22, F12.24<br />
oder F12.25) im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie<br />
nicht behandelt werden darf. Auch lässt sich eine<br />
psychotherapeutische Notfallversorgung in Folge eines<br />
akuten traumatischen Ereignisses nicht unter dem<br />
Mantel der Richtlinienpsychotherapie durchführen.<br />
Dabei steht außer Frage, dass eine große Anzahl – wenn<br />
nicht sogar alle Vertragspsychotherapeuten über die<br />
Kompetenzen verfügen, derartige Störungen oder<br />
Krankheitsbilder ambulant behandeln zu können.<br />
Die Honorarsituation schmälert das Angebot<br />
Vor allem von ärztlichen Psychotherapeuten wird<br />
bemängelt, dass die besondere Stützung der antragspflichtigen<br />
Psychotherapie dazu führt, dass das an sich<br />
innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zur<br />
Verfügung stehende psychotherapeutische Leistungsspektrum<br />
eine weitere Einschränkung erfährt. Diesmal<br />
sind nicht Wissenschaftlicher Beirat oder der<br />
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die<br />
Bremser sondern die Behandler selbst. Sie sehen sich<br />
auf Grund der zugespitzten Honorarsituation gezwungen,<br />
die für sie wenig lukrativen psychotherapeutischen<br />
Leistungen weniger oder gar nicht anzubieten.<br />
Letztlich führt das zu einer weiteren Reduktion<br />
des psychotherapeutischen Leistungsspektrum vor allem<br />
für gesetzlich versicherte Patienten.<br />
Sich die Zuversicht nicht nehmen lassen<br />
Der Reduktion der Psychotherapie entgegen wirken<br />
– das ist das Schlagwort für Psychotherapeuten, deren<br />
Verbandsvertreter und selbstverständlich auch für die<br />
Psychotherapeutenkammer <strong>Schleswig</strong>-Holstein. Der<br />
Vorstand der Psychotherapeutenkammer will sich seine<br />
Zuversicht bezüglich der Etablierung weiterer psychotherapeutischer<br />
Kompetenzen innerhalb des Gesundheitssystem<br />
nicht nehmen lassen. Er hat sich auch<br />
deshalb dazu entschlossen, einen Norddeutschen<br />
Psychotherapeutentag unter dem Motto „Vielfalt in<br />
der Psychotherapie“ durchzuführen. Diese zweitägige<br />
Veranstaltung findet am 9. und 10. Juni 2006 in Kiel<br />
statt und beginnt mit einem Eingangsreferat zum oben<br />
genannten Motto, gehalten von Prof. Dr. R. Richter,<br />
dem Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer.<br />
Es folgen dann diverse Workshops und Vorträge,<br />
die vornehmlich zum Ziel haben, Bereiche außerhalb<br />
der Richtlinienpsychotherapie zu beleuchten und damit<br />
das breite Spektrum psychotherapeutischer Kompentenz<br />
zu verdeutlichen. Es sind alle ärztlichen<br />
Psychotherapeuten/innen, Psychologischen Psychotherapeuten/innen,<br />
Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeuten/innen<br />
aber auch interessierte Psychiater/innen<br />
und Neurologen/innen sowie an der<br />
Psychotherapie interessierte Haus- und Fachärzte/innen<br />
herzlich eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.<br />
Das Programm erhalten Sie bei der Psychotherapeutenkammer<br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
Tel.: 0431/ 66 11 99-0 oder www.pksh.de<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL
22 KV INTERN ABGEORDNETENVERSAMMLUNG<br />
„DIE STEINE BEGINNEN<br />
ZU TANZEN”<br />
Abgeordnetenversammlung handelt<br />
konsequent und weitsichtig.<br />
KARSTEN WILKENING, KVSH<br />
Steine sind geduldig und haben schon so manches gesehen<br />
und erlebt. So wie die Megalithen von Stonehenge. Seit Jahrhunderten<br />
sind sie in ihrer ursprünglichen Struktur standhaft<br />
geblieben und haben vieles erduldet. Aber manchmal meint man,<br />
dass sie sich wie von allein bewegen, um sich neu zu formieren.<br />
Auch die Ärzteschaft hat bislang jeder Erosion des Systems Stand<br />
gehalten. Die Abgeordnetenversammlung am 15.<strong>02</strong>.2006 zeigte aber<br />
deutlich, dass auf Seiten der Ärzte ein hohes Maß an Innovationsbereitschaft<br />
besteht. Die Ärzte als Fundamentsteine des Gesundheitsystems<br />
sind in Bewegung und nutzen intensiv ihre Freiräume<br />
zur Gestaltung des Systems.<br />
Missachtung der ärztlichen Freiheit durch die Politik<br />
Der Vorsitzende der KVSH, Dr. Klaus Bittmann, brachte es in seiner<br />
Eingangsbetrachtung auf den Punkt: Die pauschale Missachtung<br />
der ärztlichen Freiheit durch die Politik hat die Widerstandsbereitschaft<br />
aller Ärzte gestärkt! Die Ärzteproteste sind das markante<br />
Signal der Aufbruchstimmung an die Politik und werden durch das<br />
AVWG (Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetz – 48 Buchstaben!)<br />
nochmals verschärft. Die Bevölkerung zeigt Anerkennung<br />
und Verständnis für das Begehren der Ärzte, sodass die KVSH weiter<br />
die notwendigen Veränderungen für Patienten und Ärzte konsequent<br />
einfordern wird. Gespräche mit dem Landesministerium erfolgen<br />
in konstruktiver Atmosphäre, denn ein Systemwandel ist notwendig.<br />
Doch das bislang nicht öffentlich diskutierte Eckpunktepapier der<br />
großen Koalition zur nächsten Gesundheitsreform deutet einerseits<br />
auf gewisse Freiräume, andererseits aber auch auf noch mehr Staatsbzw.<br />
Fremdbestimmung hin: die Aufhebung von Altersgrenzen und<br />
Teilzeitarbeit mögen sich positiv auswirken. Wenn aber die juristische<br />
Person (z. B. die Trägergesellschaft) eines MVZ als Mitglied in eine KV<br />
aufzunehmen wäre und das Teilnahmerecht des BMGS am Bewertungsausschuss<br />
festgeschrieben werden soll, dann wird der Einfluss<br />
des Staates unmittelbar.<br />
Die Gespräche der KVSH mit den SANA-Kliniken zeigen aber, wie<br />
mit Krankenhäusern auch unter den jetzt schon geltenden Rahmenbedingungen<br />
erfolgreich kooperiert werden könnte: Gemeinsame<br />
Anlaufpraxen am Krankenhaus in Verbindung mit einem Gesundheitszentrum,<br />
das den Schutz der Freiberuflichkeit garantiert.<br />
Gerade im Zusammenhang mit der notwendigen Neuordnung des<br />
vertragsärztlichen Notdienstes wären solche Kooperationen von beiderseitigem<br />
Vorteil.<br />
Den Schluss seiner Ausführungen unterstrich Dr. Bittmann mit<br />
einer Resolution. Sie fordert ärztliches Handeln in Freiheit und Verantwortung!<br />
Es erfolgte aber keine Abstimmung, denn die Resolution<br />
stammte aus dem Jahr 1949 und wurde in der Festschrift zum 100jährigen<br />
Bestehen des Hartmannbundes formuliert.<br />
Zahlen widerlegen Behauptungen der Politik<br />
Anschließend machte der stellvertretende Vorsitzende der KVSH,<br />
Ralf Büchner, anhand von wenigen prägnanten Zahlen und Diagrammen<br />
deutlich, dass viele Behauptungen der Politik wenig Substanz<br />
haben. So sind z. B. die Arzneimittelausgaben 2005 je Versichertem<br />
in <strong>Schleswig</strong>-Holstein die niedrigsten bundesweit und müssen<br />
nicht noch weiter vom AVWG sanktioniert werden. Außerdem hat<br />
die demographische Entwicklung zu Divergenzen bei Beitragsaufkommen<br />
und Leistungsausgaben in der Krankenversicherung der<br />
Rentner geführt. Eine Entwicklung, die sich schon Mitte der siebziger<br />
Jahre deutlich abzeichnete – allerdings ohne eine angemessene<br />
Reaktion der Politik, sodass gegenwärtig allein in diesem Bereich<br />
ein Defizit von gut 36 Mrd. Euro zu verzeichnen ist. Ebenso zeigt seit<br />
1999 die Entwicklung des realen Honorars je Arzt und des realen<br />
Bruttoverdienstes von Angestellten deutliche Unterschiede. Angestellte<br />
konnten zulegen, Ärzte mussten dagegen Einbußen hinnehmen.<br />
Ob diese Zahlen hinter den dicken Mauern des Ministeriums<br />
in Berlin gehört werden wollen, ist allerdings fraglich.<br />
Konsequente Neuordnung des Notdienstes<br />
Am Beispiel des Themas Notdienst führte der Finanzvorstand der<br />
KVSH, Dr. Bodo Kosanke, aus, dass es nicht immer einfach ist, mit berechtigten<br />
Anliegen in das Ohr eines Anderen zu gelangen. Deshalb<br />
ließ er Zahlen sprechen. Und die Zahlen aus allen Bereichen <strong>Schleswig</strong>-Holsteins<br />
machten es mehr als deutlich: Der Anteil der über 57-<br />
Jährigen in <strong>Schleswig</strong>-Holstein stieg im Vergleich von 1996 bis 2005<br />
stark an, während der Anteil der unter 45-Jährigen kräftig sank. Diese<br />
Zahlen werden gegenwärtig von der KVSH an viele kommunale Vertreter<br />
im Lande herangetragen und in Diskussionsrunden direkt vor<br />
Ort vorgestellt. Damit soll die notwendige Sensibilität der Kommunalpolitiker<br />
geschärft werden, damit sich dann die Landespolitik<br />
(von der politischen Basis gestützt) des Problems annimmt.<br />
Vor diesem Hintergrund erläuterte der stellvertretende Vorsitzende<br />
der KVSH, Ralf Büchner, dass die Umstrukturierung des Notdienstes<br />
konsequent fortgesetzt wird. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern<br />
des Vorstandes, der Kreisstellen, des Fachausschusses Hausärzte,<br />
der Ärztekammer, des Notdienstausschusses und der Verwaltung<br />
trifft sich alle 14 Tage, um die notwendigen Prozesse in die Wege<br />
zu leiten. Die Ergebnisse aus inzwischen über 60 Vor-Ort-Gesprächen<br />
mit Ärzten, Notdienstringen und Kommunalpolitikern wer-<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
den in die Überlegungen einbezogen. Die hohe Belastung im Notdienst<br />
auf dem Lande macht es für viele Ärzte immer schwieriger,<br />
interessierte Nachfolger für die Praxis zu finden. Diese Entwicklun<br />
darf sich nicht verschärfen, sodass eine gut ausgestattete Anlaufpraxis<br />
an einem Krankenhaus eine angemessene Alternative darstellt.<br />
Der eingeschlagene Weg zur Neuordnung des vertragsärztlichen<br />
Notdienstes in <strong>Schleswig</strong>-Holstein wird von der Abgeordnetenversammlung<br />
in jeder Hinsicht unterstützt und als unumkehrbar<br />
eingeschätzt. Ausnahmen innerhalb der neuen Struktur sind nicht<br />
vorgesehen.<br />
Fachausschüsse mit konkreten Projekten<br />
Aus den Fachausschüssen berichtete zuerst der Vorsitzende des<br />
Fachausschusses Hausärzte, Dr. Stefan Jost. Er dankte dem Vorstand<br />
für die geschlossene Teilnahme an den Protesten in Berlin. Aus seiner<br />
Sicht sind die Massenproteste das Mittel der Wahl. Auch seien Proteste<br />
gegen das AVWG notwendig. Gerade die Hausärzte verzeichnen<br />
ein hohes Verordnungsvolumen und werden durch das AVWG hart<br />
getroffen. Aus seiner Sicht offenbart ein volkswirtschaftlich reiches<br />
Land durch das AVWG wieder einmal mehr die Armut in der Sozialversicherung.<br />
Umso mehr setzt der hausärztliche Fachausschuss<br />
auf einen regen Informationsaustausch in der Ärzteschaft, hat das<br />
AVWG früh thematisiert und den Vorstand der KVSH gebeten, die<br />
Tagestherapiekosten im Vorwege zu ermitteln. Die Massenproteste<br />
gegenüber den Bundestagsabgeordneten wurden unterstützt und<br />
konkrete Gespräche mit dem Vorstandsvorsitzenden der AOK <strong>Schleswig</strong>-Holstein,<br />
Dr. Dieter Paffrath, geführt. Ziel ist, kooperative Projekte<br />
im Bereich der Arzneimittel zu starten und sinnvolle Wege für<br />
Medikamenteneinsparungen zu beschreiten. „Die Steine beginnen<br />
zu tanzen“ – mit diesen Worten umschrieb Dr. Jost sehr treffend<br />
seine Sicht von hausärztlichem Innovationsstreben und hausärztlicher<br />
Verlässlichkeit bzw. Gewicht in der Versorgung.<br />
Im Bereich der Fachärzteschaft gab es nach Auskunft des Vorsitzenden<br />
des Fachausschusses, Bernd Thomas, viel Arbeit an der<br />
Schnittstelle zur Psychiatrie und der Definition der Psychotherapie.<br />
Auch Fragen und Abläufe rund um Laborleistungen wurden zusammen<br />
mit dem Vorsitzenden der Fachgruppe der Laborärzte, Dr.<br />
Andreas Bobrowski, geklärt. Im Fazit sieht Thomas eine gute und<br />
strukturierte Zusammenarbeit der Fachausschüsse.<br />
Auch die Arbeit des Fachausschuss der Psychotherapeuten war<br />
von konkreten Aufgaben gekennzeichnet und wurde vom Vorsitzenden,<br />
Heiko Borchers, vorgestellt. So ist man in der Klärung, wie<br />
die Diskrepanz zwischen der Zulassung als „Vollerwerbspraxis“ und<br />
einer realen Wochenarbeitszeit von eventuell nur zwölf Stunden gelöst<br />
werden kann. Eine neue Form der Teilzulassung wäre aus Sicht<br />
des Ausschusses denkbar. Ebenso eine Koordinierungsstelle für freie<br />
Kapazitäten bei der Psychotherapie. Konkret werden gegenwärtig<br />
Qualitätsanforderungen an eine psychotherapeutische Praxis im<br />
Rahmen der Qualitätssicherung definiert. Auch Borchers schätzt die<br />
Arbeit zwischen den Fachausschüssen sehr positiv ein.<br />
HVV liefert erste konkrete Daten<br />
Vom Hauptgeschäftsführer der KVSH, Dr. Ralph Ennenbach, wurden<br />
die Ergebnisse der Honorarabrechnung für das Quartal III/2005<br />
im Detail vorgestellt (s. auch den Artikel von Dr. Ennenbach im NORD-<br />
LICHT 1/2006 auf den Seiten 24-29).<br />
Wieder sind es diverse Effekte, die Einfluss auf die Ergebnisse der<br />
Honorarverteilung genommen haben. Einige davon seien beispielhaft<br />
genannt: Wanderungen zwischen Haus- und Facharztzulassung,<br />
Mitgliederverlust bei den Krankenkassen (z. B. AOK), Hartz<br />
IV-Effekte (beitragsfrei mitversichert) etc. Im Saldo konnte die im<br />
HVV festgelegte Verlustbegrenzung auf maximal drei Prozent je Fach-<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
23<br />
gruppe noch gehalten werden, da der Gesamtverlust im Vorwege etwas<br />
weniger als drei Prozent betrug.<br />
Die Einführung des EBM 2000plus und das Anwenden von 1/3<br />
Toolfaktor hat zwar zu einem erhöhten Abfordern von Punkten geführt<br />
– das notwendige Geld fehlt jedoch. Sollte es zu weiteren starken<br />
Abweichungen zwischen realer Entwicklung und Regelungen<br />
im HVV kommen, müsste dieser zusammen mit den Krankenkassen<br />
partiell nachgebessert werden. Dafür sind aber noch weitere Daten<br />
aus der Abrechnung des Quartals IV/2005 abzuwarten, um relativ<br />
belastbare Aussagen machen zu können.<br />
Die Rückführung der Psychotherapeutenvergütungen sollen nach<br />
Abschluss der Verhandlungen mit den Krankenkassen über einen<br />
Zeitraum von acht Quartalen erfolgen. Die Facharztpraxen werden<br />
dadurch um voraussichtlich 350,-- Euro/Quartal belastet.<br />
Erste Informationen zum Morbiditätsbezogenen Regelleistungsvolumen<br />
(Morbi-RSA) wurden vom Vorsitzenden des HVM-Ausschusses<br />
Dr. Christian Sellschopp gegeben. Er gab einen kurzen<br />
Sachstandsbericht und betonte, dass die Anwendung des ICD-Schlüssels<br />
die Voraussetzung ist, damit eine Einteilung in Risikoklassen<br />
vorgenommen werden kann. Das System wird noch weiter entwikkelt<br />
und ist gerade im Hinblick auf die Beitragssatzstabilität der Krankenkassen<br />
auf den Prüfstand zu stellen.<br />
Neue Verträge in Sicht<br />
Mit der Gmünder Ersatzkasse steht die KVSH kurz vor Abschluss<br />
eines Vertrages nach § 73b SGB V zur Hausarztzentrierten Versorgung<br />
ab dem 01.04.2006. Leistungen der Kinder- und Jugendärzte<br />
im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung werden voraussichtlich<br />
in einem separaten Vertrag geregelt.<br />
Das Ambulante Operieren wird rückwirkend zum 01.01.2006 mit<br />
allen Primärkassen (auch Knappschaft und Seekasse) neu geregelt.<br />
Mit den Ersatzkassen ist ein neuer Vertrag ab dem 01.04.2006 geplant<br />
(der Altvertrag ist bis dahin verlängert).<br />
In der Honorarvereinbarung 2005 wurde festgelegt, dass alle neu<br />
in den EBM aufgenommenen Leistungen extrabudgetär mit einem<br />
festen Punktwert vergütet werden. Die Verhandlungen für die Behandlung<br />
von malignen Melanomen durch niedergelassene Strahlentherapeuten<br />
sind teilweise abgeschlossen; die Schmerztherapievereinbarung<br />
läuft gegenwärtig noch bis zum 30.06.2006 mit dem<br />
Ziel, in der Zwischenzeit eine landesweite Vereinbarung zur Integrierten<br />
Versorgung zu schließen. Das Konzept der Landesarbeitsgemeinschaft<br />
zur Geriatrie ist noch nicht fertig, wird aber weiterentwickelt.<br />
Die Abgeordnetenversammlung zeigte, dass die Ärzteschaft bereit<br />
ist zum Handeln und politische Aktionen von innovativen Neuerungen<br />
in <strong>Schleswig</strong>-Holstein flankiert werden.
24<br />
BERICHT<br />
AVWG – TUT ÄRZTEN<br />
UND PATIENTEN WEH<br />
RALF W. BÜCHNER, KVSH<br />
Das Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz<br />
(AVWG) wurde am 17. Februar 2006 verabschiedet. Trotz<br />
eindringlicher Appelle und nachhaltiger Argumentation<br />
von Patientenvertretern und Ärzteschaft hat die Koalition nicht die<br />
Kraft gefunden, sich von diesem erneuten dirigistischen Irrweg zu<br />
befreien. Im Gegenteil bleibt die Bonus/Malus-Regelung im Gesetz<br />
verankert. Auch die Öffnungsklausel für regionale Vereinbarungen<br />
ermöglicht es – im Gegensatz zur Annahme mancher Kollegen<br />
– nicht, dem Malus auf Landesebene zu entgehen. Da entsprechende<br />
Regresse sofort abgezogen werden, ist von einem zinslosen<br />
Darlehen an die Krankenkassen in erheblicher Höhe und<br />
von erheblicher Dauer auszugehen. Da einzelne Krankenkassen<br />
jeweils unterschiedliche Rabattierungsvereinbarungen mit verschiedenen<br />
Pharma-Herstellern treffen können, wird der bürokratische<br />
Aufwand sowohl für eine Prüfung als auch in der Frage,<br />
wie viel eine Patientin bzw. ein Patient für ihr Medikament zuzahlen<br />
muss, absolut unüberschaubar und astronomisch ansteigen.<br />
Vermutlich wird die Gesundheitsministerin in einigen Monaten<br />
die Selbstverwaltung dafür verantwortlich machen, dass die von<br />
Anfang an unrealistischen Einsparziele nicht erreicht werden konnten<br />
und eine vernünftige Umsetzung des durch und durch unvernünftigen<br />
und für alle Ärztinnen und Ärzte wie auch Patienten ehrenrührigen,<br />
weil Vertrauen zerstörenden Gesetzes nicht bewerkstelligt<br />
werden konnte.<br />
In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass nach Aussage<br />
des Vorsitzenden des BKK-Bundesverbandes (am 18.01.2006 in Berlin)<br />
die Arzneimittelausgabe je Versicherten in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
bundesweit am niedrigsten sind (vergl. Abb.). Das macht deutlich, dass<br />
freiwillige Qualitätszirkelarbeit in <strong>Schleswig</strong>-Holstein und auch Q-<br />
Pharm, die äußerst kostengünstige Arzneimitteltochter der Ärztegenossenschaft<br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein, das Ihre zu dieser Situation beigetragen<br />
haben.<br />
Das AVWG mit seinem monströsen 48 Buchstaben langen Namen<br />
ist trauriger Höhepunkt der politischen Misstrauenskultur und Kontroll-<br />
und Reglementierungsmentalität. Dieses Gesetz ist keinem<br />
Menschen im ganzen Land zuzumuten, ganz besonders deplatziert<br />
ist es aber auf Grund der nachgewiesenermaßen sehr sparsamen<br />
Arzneimittelverordnung in <strong>Schleswig</strong>-Holstein.<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
Protestaktion und Ethik –<br />
welcher Maßstab gilt<br />
Von niedergelassenen Ärzten wird erwartet, ihre Patienten bedarfsgerecht zu<br />
behandeln, und dies bis an die Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und<br />
darüber hinaus. Anders sind Reaktionen auf den öffentlichen Protest von Ärzten<br />
nicht zu verstehen.<br />
Einige Zitate.<br />
Die Spitzenverbände der Krankenkassen bezeichnen in einer gemeinsamen<br />
Erklärung die Protestaktionen zumindest der niedergelassenen Ärzte als<br />
„wirklichkeitsfremd“ (Frankfurter Rundschau vom 17.01.2006). Das<br />
Bundesgesundheitsministerium nannte die Klagen der Ärzte überzogen<br />
(Frankfurter Allgemeine vom 17.01.2006). Und die Tageszeitung vom 18.01.2006<br />
meinte: „Die Aktionen und Forderungen der niedergelassenen Ärzte sind politisch<br />
und sachlich so unhaltbar wie peinlich.“<br />
Über Protestaktionen kann es unterschiedliche Auffassungen geben. Bedenklich<br />
wird es, wenn diejenigen, die politische Verantwortung und damit auch<br />
Verantwortung für die Finanzierung des Gesundheitswesens tragen, diese Reaktion<br />
als unethisch bezeichnen. So meinte Frau Kühn-Mengel, die Patientenbeauftragte<br />
der Bundesregierung: „Mit dem Stil dieser Aktion werde zudem die Grenze des<br />
guten Geschmacks und der Ethik eindeutig überschritten“ (Facharzt.de vom<br />
03.<strong>02</strong>.2006). Und die Bundesgesundheitsministerin Schmidt sagt: „Wer als<br />
Kassenarzt notwendige Medikamente verweigert, um damit zu zeigen, wie sich eine<br />
angebliche Rationierung auswirkt, der handelt im Sinne seines Auftrags unethisch<br />
und im allgemeinen Bewusstsein unmoralisch“ (Berliner Zeitung vom 03.<strong>02</strong>.2006).<br />
Hier stellt sich die Frage nach Ursache und Wirkung. Ursächlich ist die<br />
Unterfinanzierung des Gesundheitswesens und dabei insbesondere der<br />
ambulanten ärztlichen Versorgung. Ethisches Handeln endet jedoch dort, wo die<br />
finanziellen Mittel für eine bedarfsgerechte Versorgung erschöpft sind. Anderenfalls<br />
müsste die Ärzteschaft stillschweigend akzeptieren, auch bei einer sich<br />
kontinuierlich verschlechternden Finanzierung ihrer Leistungen unverändert<br />
bedarfsgerecht zu behandeln. Dies wäre das Ende der ambulanten ärztlichen<br />
Versorgung durch freiberuflich tätige Ärzte.<br />
GASTKOMMENTAR 25<br />
Prof. Dr. med. Fritz Beske<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL
26 KV INTERN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG<br />
Vorsicht bei Ausscheidensregelung<br />
in Gemeinschaftspraxisverträgen!<br />
Niemals unkritisch und ohne<br />
Überprüfung der individuellen Situation<br />
Musterverträge verwenden!<br />
MARION GROSSE, BETRIEBSWIRT-<br />
SCHAFTLICHE BERATUNG<br />
Seit einiger Zeit sind Musterverträge<br />
in Gebrauch, die in der Ausscheidensregelung<br />
den Verzicht des ausscheidenden<br />
Partners auf seine Zulassung<br />
vorsehen. Unter dem Paragraphen „Pflichten<br />
des ausscheidenden Arztes“ findet sich<br />
folgende Formulierung: „Scheidet ein Gesellschafter<br />
aus der Gesellschaft aus, so ist er<br />
mit dem Tag des Ausscheidens zum Verzicht auf<br />
den von ihm besetzten Vertragsarztsitz verpflichtet.<br />
...“ Dieser Text und weitere Ausführungen hierzu<br />
finden sich unter anderem in den „Frankfurter Musterverträgen“<br />
(hier § 29) und meines Wissens im Mustervertrag<br />
des Hausärzteverbandes für Gemeinschaftspraxen.<br />
Nur ein Textvorschlag<br />
Zunächst ist anzumerken, dass es sich hier lediglich<br />
um einen Textvorschlag handelt. Zur Begründung dieses<br />
Textvorschlages in den Frankfurter Musterverträgen<br />
heißt es hierzu unter anderem: „Damit die Praxis in<br />
der bisherigen Struktur weiter bestehen kann, ist eine<br />
Regelung empfehlenswert, dass ein Gesellschafter bei<br />
Ausscheiden seine Zulassung in der Gemeinschaftspraxis<br />
belässt.... Im Fall des OLG Stuttgart vom<br />
21.<strong>02</strong>.2001... verklagten die beiden verbliebenen Gesellschafter<br />
einer Gemeinschaftspraxis den ausgeschiedenen<br />
Kollegen auf Schadenersatz, weil er nicht<br />
zu Gunsten der Gemeinschaftspraxis auf seine Zulassung<br />
verzichtet habe und damit der Gemeinschaftspraxis<br />
der Sitz verloren ging.... Grundsätzlich erkannte<br />
das OLG das berechtigte Interesse am Erhalt der Praxisstruktur,<br />
zumal diese auch wirtschaftliche Grundlage<br />
der Praxisorganisation sei.... Angesichts der schweren<br />
Beeinträchtigung der Berufsfreiheit des ausscheidenden<br />
Kollegen konnte in dem Fall das Interesse der<br />
Gemeinschaftspraxis aber nicht die bedingungslose<br />
Verpflichtung zum Zulassungsverzicht rechtfertigen.<br />
Wichtig war dem Gericht die Ausgewogenheit von Leistung<br />
und Gegenleistung....“<br />
§<br />
Liberalisierung ermöglicht vielfältige<br />
Kooperationen<br />
Aus diesem Sachverhalt ergibt sich für die Verfasser<br />
die Empfehlung, eine Verpflichtung des Ausscheidenden<br />
zum Verzicht auf die Zulassung im Gemeinschaftspraxisvertrag<br />
bei Bedarf vorzusehen. Die Argumentation<br />
ist durchaus nachvollziehbar für besondere<br />
Einzelfälle. Sie sollte jedoch auf gar keinen Fall als<br />
grundsätzliche Regelung in Gemeinschaftspraxisverträgen<br />
Anwendung finden. Da nicht davon ausgegangen<br />
werden kann, dass jede Praxis-Ehe bis zum Erreichen<br />
des Rentenalters hält, muss den Partnern für den<br />
Trennungsfall vertraglich die Möglichkeit gegeben werden,<br />
ihre weitere berufliche Tätigkeit unbeschadet auch<br />
allein oder in anderen Kooperationen fortzusetzen. Es<br />
sei denn, eine besondere Interessenlage erfordert die<br />
oben genannte Regelung.<br />
(Sinnvolle Konkurrenzschutzklauseln bleiben von<br />
diesen Überlegungen selbstverständlich unberührt.)<br />
Die liberalisierte Berufsordnung ermöglicht vielfältige<br />
Kooperationen mit der Folge rascher Strukturänderungen.<br />
Eine Verpflichtung zum Zulassungsverzicht<br />
wäre hier glatter beruflicher Selbstmord. Deshalb wird<br />
dringend empfohlen, jeden Mustervertrag genau zu<br />
studieren und Regelungen, die ja nur als Vorschläge<br />
gedacht sind, der individuellen Situation anzupassen,<br />
zu streichen oder zu ergänzen.<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
Steuerlich bleibt alles anders<br />
2006 und 2007 hat sich für die<br />
Praxis steuerlich vieles geändert.<br />
Wir geben Ihnen hier einen<br />
Überblick.<br />
MARION GROSSE, KVSH<br />
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG<br />
Steuerberaterkosten<br />
im privaten Bereich sind nicht mehr absetzbar.<br />
Hierzu zählt vor allem das Honorar<br />
für die Erstellung der Einkommensteuererklärung,<br />
Kosten für Steuerfachliteratur und<br />
-software. Weiterhin absetzbar sind jedoch<br />
die Steuerberaterkosten für die Erstellung der<br />
Einnahmen-Überschussrechnung und die<br />
laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung für<br />
die Praxis. Der Steuerberater muss also eine<br />
getrennte Rechnung für betriebliche und private<br />
Leistungen aufstellen.<br />
Freibeträge für Abfindungen<br />
bei Auflösung von Arbeitsverhältnissen, z. B. mit Arzthelferinnen,<br />
wurden abgeschafft.<br />
Beiträge zur Sozialversicherung für die Angestellten<br />
werden ab 01.01.2006 schon am drittletzten Bankarbeitstag<br />
des laufenden Monats fällig. (Fälligkeit bedeutet<br />
Eingang der Zahlung auf dem Konto der Einzugsstelle.) Für 2006<br />
müssen die Arbeitgeber auf diese Weise gleich dreizehn mal die Beiträge<br />
überweisen. Am 15. Januar wurden nämlich die Beiträge für<br />
Dezember 2005 gezahlt und am 27. Januar wurden die Beiträge für<br />
den laufenden Monat fällig. Das spült 20 Milliarden Euro in die Sozialkassen.<br />
Einen höheren Verwaltungsaufwand haben die Arbeitgeber<br />
zu erwarten, deren Mitarbeiter ein variables Entgelt, z. B. durch<br />
Überstunden, Leistungszulagen oder stundenweise Bezahlung beziehen.<br />
Hier muss zum vorgezogenen Zahlungstermin zunächst geschätzt<br />
und im Folgemonat der Nachzahlungs- oder Erstattungsbetrag<br />
verrechnet werden.<br />
Dienst- und Geschäftswagenbesteuerung<br />
hat sich erhöht. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.<br />
Supervisionsleistungen eines Psychotherapeuten<br />
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind diese Leistungen<br />
nicht umsatzsteuerbefreit, da deren Hauptzweck nicht der<br />
Schutz der Gesundheit ist, sondern der qualifizierten Ausbildung<br />
eines Therapeuten dient.<br />
Regelbeitrag des Versorgungswerkes <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
beträgt 1.<strong>02</strong>3,76 Euro im Monat für 2006. Der Betrag entspricht<br />
immer dem Höchstbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Zum Vergleich: 859,50 Euro für 20<strong>02</strong>, 994,50 Euro für 2003, 1.004,26<br />
Euro für 2004, 1.014,00 Euro für 2005. Die Beiträge haben sich in diesem<br />
Zeitraum um 19 Prozent erhöht.<br />
Geplante Änderungen ab 2007<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
27<br />
Das häusliche Arbeitszimmer<br />
ist ab 01.01.2007 steuerlich nur noch absetzbar, wenn es den „alleinigen<br />
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen<br />
Tätigkeit darstellt“, z. B. die Psychotherapeutenpraxis in der eigenen<br />
Wohnung. Wer sein Arbeitszimmer nur gelegentlich für Praxistätigkeiten<br />
nutzt, kann nicht mehr anteilige Miete, Abschreibungen<br />
oder Stromkosten etc. geltend machen. Dem Arzt<br />
sei es in der Regel zuzumuten, die Arbeiten außerhalb<br />
der Sprechstunden in seinen Praxisräumen zu erledigen.<br />
Entfernungspauschale für Angestellte<br />
Ab 01.01.2007 wird die Pendlerpauschale für die ersten<br />
20 Entfernungskilometer gestrichen. Ihre Helferin kann<br />
also erst 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen, ab dem<br />
21. Kilometer. Wer näher an der Praxis wohnt, kann nichts<br />
mehr absetzen. Für Angestellte mit langen Anfahrtswegen<br />
bedeutet dies für 200 Arbeitstage und 20 Entfernungskilometer<br />
dann eine zusätzliche Steuerpflicht für 1.200 Euro, bei<br />
30 Prozent Steuersatz 360 Euro Kosten.<br />
Die Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftige erhöhen<br />
sich auf 30 Prozent.<br />
Privatbereich<br />
Die Eigenheimzulage für Hauskäufer und Bauherren ist<br />
seit 01.01.2006 endgültig abgeschafft.<br />
Ab 2007 wird der Sparerfreibetrag reduziert auf 750/1.500<br />
Euro. Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es nur noch<br />
bis zum 25. (bisher 27.) Lebensjahr des Kindes.<br />
Spekulationsfrist entfällt<br />
Ab 2007 entfällt die Spekulationsfrist von zehn Jahren für Immobilienverkäufe<br />
und ein Jahr für Wertpapierverkäufe. Das heißt: Alle Gewinne<br />
aus diesen Geschäften sind künftig immer steuerpflichtig. Dies<br />
gilt offenbar auch für langjährigen Immobilienbesitz. Gerade hier dürfte<br />
dringender Beratungsbedarf bestehen. Bitte wenden Sie sich an Ihren<br />
Steuerberater, wenn Sie 2006 noch Maßnahmen ergreifen wollen.<br />
Mehrwertsteuererhöhung<br />
Ab 2007 wird die Mehrwertsteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent heraufgesetzt.<br />
Der ermäßigte MWST-Satz von sieben Prozent bleibt.<br />
Wer für 2007 Anschaffungen privat oder die Praxis plant, sollte überlegen,<br />
ob es sich lohnt, diese in 2006 vorzuziehen.<br />
Die Mehrwertsteuererhöhung wird erhebliche Auswirkungen auch<br />
auf die Arzneimittelausgaben haben. Denn in Deutschland wird (anders<br />
als in anderen Ländern) noch immer der volle Mehrwertsteuersatz<br />
auf Arzneimittel erhoben. Hierzu mehr in einem der nächsten Hefte.<br />
Diese Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig. Sollten Sie Fragen<br />
im Zusammenhang mit diesen Änderungen haben oder weitergehende<br />
Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll<br />
an Ihren Steuerberater.<br />
Ein abschließender Tipp:<br />
Falls Sie einen Umsatzrückgang erkennen, kann beim Finanzamt<br />
eine entsprechende Anpassung der Steuervorauszahlungen beantragt<br />
werden. Der Steuerberater wird entsprechende Belege vorbereiten.<br />
Falls es sich um einen Honorarrückgang im KV-Bereich handelt,<br />
kann die Betriebswirtschaftliche Beratung Ihnen geeignete<br />
Nachweise zur Verfügung stellen.
28 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG<br />
REHABILITATION IM<br />
WANDEL Demographischer Wandel bringt erhöhten<br />
Bedarf an akutgeriatrischer Versorgung<br />
DIPL.-MED. KATRIN BREUNINGER, FACHÄRZTIN<br />
FÜR INNERE MEDIZIN, SOZIALMEDIZIN,<br />
PHYSIKALISCHE THERAPIE, MDK NORD, LEITERIN<br />
FACHBEREICH REHABILITATION<br />
DR. MED. THOMAS STAMM, FACHARZT FÜR<br />
NEUROLOGIE, PSYCHIATRIE, PSYCHOTHERAPIE,<br />
FACHARZT FÜR PHYSIKALISCHE UND<br />
REHABILITATIVE MEDIZIN, KLINISCHE GERIATRIE,<br />
SOZIALMEDIZIN<br />
Rehabilitation im Wandel<br />
Die Rehabilitation ist ein wesentlicher Baustein in<br />
der Behandlungskette unserer Patienten. Rehabilitation<br />
umfasst alle Maßnahmen medizinischer, schulisch-pädagogischer,<br />
beruflicher und sozialer Art, die erforderlich<br />
sind, um drohende oder eingetretene Behinderung<br />
zu verringern bzw. zu verhindern. Ziel der<br />
Rehabilitation ist es, Behinderte zu befähigen aus eigener<br />
Kraft einen Platz in der Gesellschaft zu erhalten<br />
oder wiederzuerlangen. Die Rehabilitation befindet<br />
sich in einem tiefgreifenden Wandel. Eine entscheidende<br />
Ursache für diese Veränderung ist die demographische<br />
Herausforderung.<br />
Diese demographische Herausforderung verändert<br />
das Alters- und Diagnosespektrum unserer Patienten<br />
in Klinik und Praxis. 1994 wurden in Deutschland 14,5<br />
Millionen Krankenhauspatienten stationär behandelt.<br />
4,5 Millionen, d. h. 31 Prozent waren über 65 Jahre.<br />
2005 wurden 18,5 Millionen Patienten stationär behandelt.<br />
Dabei lag der Anteil der über 65-jährigen Patienten<br />
bei 7,9 Millionen, d. h. bei 42,7 Prozent. Dies<br />
entspricht einem Zuwachs von 11,7 Prozent in elf Jahren.<br />
Abb. 2 Die Verweildauer<br />
stationärer Behandlungen<br />
nahm kontinuierlich<br />
ab, für die 65-75-Jährigen<br />
von 16,8 auf<br />
12,2 Tage. Für die über<br />
75 Jährigen sank die<br />
Aufenthaltsdauer von<br />
18,6 auf 13,6 Tage.<br />
Abb. 1 Die demographische<br />
Herausforderung<br />
gilt im besonderen Maß<br />
für <strong>Schleswig</strong>-Holstein.<br />
In <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
ist die Gruppe der über<br />
60-Jährigen mit über<br />
655.000 Personen<br />
größer als die der unter<br />
20-Jährigen mit 590.000<br />
Personen. Die über<br />
80-jährigen Personen<br />
weisen den größten<br />
Zuwachs auf.<br />
Charakteristisch für diese Krankheiten ist die Multimorbidität,<br />
die hochgradige Gefährdung der selbstständigen<br />
Lebensführung, das Nebeneinander der<br />
Akuterkrankung und Funktionseinschränkungen sowie<br />
die verringerten Adaptations- und Kompensationsmöglichkeiten,<br />
was einen erhöhten Rehabilitationsbedarf,<br />
somatopsychisch und psychosozial begründet.<br />
Die Einführung der DRGs in die Krankenhausbehandlung<br />
hat durch Verkürzung der Verweildauer diese<br />
Entwicklung beschleunigt.<br />
Der Bedarf an regionaler akutgeriatrischer Versorgung<br />
und Nachsorge nimmt kontinuierlich zu. Die<br />
AHB-Verfahren, veranlasst durch das Krankenhaus,<br />
nehmen ebenfalls zu, während die stationären Heilverfahren<br />
und die ambulanten Kompakt-Kuren weiter<br />
abnehmen.<br />
Hausärzte spielen für die Identifikation von Patienten,<br />
die eine ambulante oder stationäre indikationsbezogene<br />
Rehabilitation benötigen, eine wichtige Rolle.<br />
Am 01. April 2004 traten die Richtlinien des gemeinsamen<br />
Bundesaussschusses über die Leistungen von medizinischer<br />
Rehabilitation in Kraft. Sie lösten die überholten<br />
Rehabilitations-Richtlinien aus dem Jahr 1975 ab.<br />
Diese regelten ein Mitteilungsverfahren zwischen Ärzten<br />
und Krankenkassen über vorliegende Behinderungen.<br />
Den Ansprüchen des neuen SGB IX nach selbstbestimmter<br />
Teilhabe Behinderter und von Behinderung bedrohter<br />
Menschen wurde dieses Verfahren nicht gerecht.<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
Die Richtlinien vom 01. April 2004 wurden lange erwartet,<br />
denn nach Einschätzung der Experten bestanden<br />
eine Über-, Unter- und Fehlversorgung in der<br />
medizinischen Rehabilitation (Prof. Schwarz, 2001,<br />
Hannover). Diese neuen Rehabilitations-Richtlinien<br />
beruhen auf der Konzeption und dem Begriffssystem<br />
der ICF der WHO (2001).<br />
Grundlage der ICF ist ein biopsychosoziales Krankheitsmodell,<br />
d. h. wenn bei krankheitsbedingten nicht<br />
nur vorübergehende Beeinträchtigungen von Aktivitäten<br />
des täglichen Lebens kurative Maßnahmen<br />
nicht mehr ausreichen, kann eine Rehabilitation indiziert<br />
sein.<br />
Durch die Berücksichtigung aller Ebenen der ICF<br />
einschließlich der Kontextfaktoren werden die individuellen<br />
Gesundheitsprobleme des Patienten strukturiert<br />
beschrieben.<br />
Die Rolle der Vertragsärzte im Antragsverfahren<br />
wurde durch die neuen Richtlinien gestärkt, gleichzeitig<br />
ist jedoch für die Einleitung der Rehabilitation<br />
vermehrte Kompetenz erforderlich.<br />
Abb. 3 Parallel zu der<br />
dynamischen Zunahme<br />
älterer Patienten im<br />
Krankenhaus kommt es<br />
zu einem zunehmenden<br />
Wandel des Krankheitsspektrums<br />
der Patienten.<br />
Alterskrankheiten<br />
mit deutlichem<br />
Wachstum sind Demenz,<br />
Schlaganfall, Stürze<br />
und Frakturen, Diabetes<br />
mellitus und Folgeerkrankungen.<br />
Abb. 4 Mit diesen gewandeltenKrankheitsspektren<br />
geht einher<br />
ein wachsender Bedarf<br />
an geriatrischer Rehabilitation.<br />
In <strong>Schleswig</strong>-<br />
Holstein ist die geriatrische<br />
Rehabilitation integriert<br />
in das Krankenhaus.<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
29<br />
Die Übergangsfrist, in der Ärzte auch ohne belegbare<br />
Kompetenz Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />
verordnen können, endet am 31.03.2006.<br />
Zum Ausbau der rehabilitativen vertragsärztlichen<br />
Kompetenz dient eine 16-stündige Fortbildung unter<br />
besonderer Berücksichtigung der ICF.<br />
Diese neuen Rehabilitations-Richtlinien bieten Vorteile<br />
aus Sicht der Vertragsärzte, der Versicherten, des<br />
MDK und der gesetzlichen Krankenversicherungen:<br />
· Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten<br />
und Krankenkassen<br />
· Stärkung der Lotsenfunktion von Hausärzten im<br />
Hinblick auf eine rehabilitative Versorgung<br />
· bundesweit einheitliche Verordnungsformulare<br />
· Beseitigung von Sprachverwirrungen durch Ausrichtung<br />
der Rehabilitations-Richtlinien an der ICF<br />
· verbesserte Früherkennung von Rehabilitationsbedarf<br />
· starke Berücksichtigung der Patientenwünsche durch<br />
zeitnahe Rehabilitationsabklärung<br />
· Förderung einer regionalen Nachsorge nach der Rehabilitation.
30 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG<br />
REHABILITATIONS-RICHTLINIEN<br />
DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES<br />
DIETRICH BARTZ, KVSH<br />
Die in dem Beitrag von Katrin Breuninger und Dr. Thomas<br />
Stamm angesprochenen Rehabilitations-Richtlinien des<br />
Gemeinsamen Bundesausschusses sehen ein strukturiertes<br />
Verfahren zur Einleitung einer Rehabilitation bei Versicherten vor.<br />
Dieses Verfahren ist zweigestuft:<br />
Der Arzt teilt mit Hilfe einer Kurzinformation der Krankenkasse<br />
mit, dass seine jeweiligen Patienten möglicherweise von der Rehabilitationsmaßnahme<br />
profitieren können. Diese Kurzinformation<br />
erfolgt auf einem Kurzformular (Muster 60), das keine zusätzliche<br />
Vergütung auslöst.<br />
Sind die Maßnahmen der Rehabilitation aussichtsreich, stellt die<br />
Krankenkasse dem Arzt ein vierseitiges Formular zur Verfügung<br />
(Muster 61), auf dem eine eingehende Anamneseuntersuchung sowie<br />
eine entsprechende Übersicht über bisherige Maßnahmen mitgeteilt<br />
werden. Die Beratung und Erstellung dieses Gutachtens zur<br />
medizinischen Rehabilitation erfordert besondere Kenntnisse. Aus<br />
diesem Grunde sind nach den neuen Richtlinien nur solche Vertragsärzte<br />
verordnungsberechtigt, die über eine rehabilitationsmedizinische<br />
Qualifikation verfügen. Die Erstellung des Rehabilitationsgutachtens<br />
wird mit 810 Punkten unter Ansatz der Gebührenordnungsposition<br />
01611 EBM 2000plus vergütet.<br />
Die <strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> erteilt auf Antrag entsprechende<br />
Genehmigungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
Anzeige<br />
· Gebietsbezeichnung „Physikalische und Rehabilitative Medizin“<br />
oder<br />
· Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ oder<br />
· Zusatzbezeichnung „Rehabilitationswesen“ oder<br />
· Fakultative Weiterbildung „Klinische Geriatrie“ oder<br />
· eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer stationären oder ambulanten<br />
Rehabilitationseinrichtung oder<br />
· Erstellung von mindestens 20 Rehabilitationsgutachten auch für<br />
andere Sozialleistungsträger im Jahr vor Erteilung der Genehmigung<br />
oder<br />
· Teilnahme an der Fortbildung von 16 Stunden, die von der <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />
<strong>Vereinigung</strong> anerkannt ist. Rehabilitationsgutachten<br />
im Sinne dieser Richtlinien können auch Rehabilitationsgutachten<br />
für Rentenversicherungsträger oder für die Unfallversicherung<br />
sein.<br />
Die Übergangsfrist, nach der Ärzte auch ohne Nachweis besonderer<br />
Zusatzqualifikation weiterhin entsprechende Rehabilitationsleistungen<br />
zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
verordnen können, endet nach jetzigem Stand am 31.03.2006. Allerdings<br />
ist davon auszugehen, dass die Übergangsfrist noch einmal, jetzt<br />
bis zum 31.03.2007 verlängert und die Fortbildungsveranstaltung<br />
auf acht Stunden reduziert wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
wird in diesen Tagen darüber beraten. Sobald die Beschlüsse vorliegen,<br />
werden wir kurzfristig eine Fortbildungsveranstaltung nach<br />
dem neuen Curriculum anbieten.
EINFÜHRUNG<br />
DES MAMMOGRAPHIE-SCREENING-PROGRAMMS<br />
IN SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />
KVSH startet Ausschreibung der Versorgungsaufträge<br />
DIETRICH BARTZ, KVSH<br />
Mit dem parteiübergreifenden Bundestagsbeschluss vom<br />
28. Juni 20<strong>02</strong> wurde die Einführung eines qualitätsgesicherten<br />
bundesweiten und bevölkerungsbezogenen Mammographie-Screenings<br />
für Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis<br />
zum Ende des 70. Lebensjahres nach den Europäischen Leitlinien<br />
beschlossen. Die Hauptunterschiede eines organisierten Mammographie-Screenings<br />
zur bisherigen Versorgung in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
besteht in der Herstellung des Bevölkerungsbezuges über ein<br />
Einladungssystem, das die Einwohnermeldedaten nutzt. Ähnlich<br />
wie bei QuaMaDi, der schleswig-holsteinischen Qualitätsoffensive<br />
zur Verbesserung der Brustdiagnostik werden auch im Zusammenhang<br />
mit dem Mammographie-Screening Qualitätssicherungs-<br />
und Qualitätsmanagementinstrumente nach den Europäischen<br />
Leitlinien installiert und das Programm kontinuierlich evaluiert.<br />
31<br />
Nachdem die Krankenkassen in <strong>Schleswig</strong>-Holstein die KVSH mit<br />
der Errichtung der Zentralen Stelle beauftragt haben, ist eine wichtige<br />
Voraussetzung für die schrittweise Umsetzung des bundesweiten<br />
Screeningprogramms geschaffen worden.<br />
Um die Einführung in <strong>Schleswig</strong>-Holstein zu beschleunigen, hat<br />
sich die KVSH, obwohl die Verträge mit den Kassen über die Errichtung<br />
einer Zentralen Stelle noch nicht abgeschlossen worden sind,<br />
entschlossen, die Versorgungsaufträge auszuschreiben.<br />
In Abstimmung mit den schleswig-holsteinischen Krankenkassen<br />
ist das regionale Versorgungsprogramm in vier Screeningeinheiten<br />
unterteilt worden. Siehe hierzu auch nachstehende Ausschreibung.<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL
32 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG<br />
Öffentliche Ausschreibung der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein:<br />
Vergabe von Versorgungsaufträgen<br />
an<br />
Programmverantwortliche Vertragsärztinnen und Vertragsärzte<br />
für das Land <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
im Rahmen des Programms zur Früherkennung von<br />
Brustkrebs durch Mammographie-Screening<br />
gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über<br />
die Früherkennung von Krebserkrankungen Krebsfrüherkennungs-Richtlinien) vom<br />
15. Dezember 2003 und der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (BMV-Ä/EKV).<br />
Präambel<br />
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zum 01.<br />
Januar 2004 in dem Abschnitt B der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien<br />
ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch<br />
Mammographie-Screening eingeführt. Die weitere Ausgestaltung<br />
wurde in der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV festgelegt. Der vollständige<br />
Text beider Regelungen kann im Internet unter www.kbv.de –<br />
Rechtsquellen – eingesehen oder bei der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong><br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein (KVSH) angefordert werden.<br />
Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch<br />
Mammographie-Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit<br />
in der anspruchsberechtigten Bevölkerung<br />
(Frauen ab dem Alter von 50 bis zum Ende des 70. Lebensjahres).<br />
Gleichzeitig sollen die Belastungen, die mit dem Mammographie-<br />
Screening verbunden sein können, minimiert werden. Das Programm<br />
ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert, das für<br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein die Grenzen des Bundeslandes und damit das<br />
Gebiet der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein (KVSH)<br />
umfasst. Das regionale Versorgungsprogramm ist wiederum in regionale<br />
Screening-Einheiten untergliedert.<br />
1. Verfahren der Ausschreibung<br />
Die KVSH führt ein öffentliches Ausschreibungsverfahren der<br />
Versorgungsaufträge durch. Die Ausschreibung richtet sich an Fachärzte<br />
für Radiologie, Radiologische Diagnostik oder Diagnostische<br />
Radiologie sowie an Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,<br />
die im Bereich der KVSH zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen<br />
sind und sich um die Genehmigung zur Übernahme eines<br />
Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung<br />
von Brustkrebs als so genannter Programmverantwortlicher<br />
Arzt bewerben möchten.<br />
Das Verfahren verläuft zweistufig (§ 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV):<br />
1. Bei der Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung nach<br />
§ 5 Abs.1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV (vgl. Ziffer 10 dieser Ausschreibung)<br />
erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt,<br />
die er zusammen mit seinem Konzept zur Organisation<br />
des Versorgungsauftrages bis zum 20. Mai 2006 bei der<br />
KVSH in Bad Segeberg einreicht.<br />
2. Gemäß § 4 Abs. 2c der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV kann die KVSH im<br />
Einvernehmen mit den Verbänden der schleswig-holsteinischen<br />
Krankenkassen nach pflichtgemäßem Ermessen eine Genehmigung<br />
– unter Auflagen – zur Übernahme des Versorgungsauftrages<br />
erteilen.<br />
Das Auswahlverfahren wird bis spätestens 20. Juli 2006 abge -<br />
schlossen sein.<br />
Entscheidungsgrundlage ist das von den Bewerbern vollständig<br />
und fristgerecht eingereichte Konzept zur Organisation<br />
des Versorgungsauftrages. Aus diesem muss hervorgehen, dass<br />
für die entsprechende Screening-Einheit die Anforderungen an<br />
das Mammographie-Screening gemäß Krebsfrüherkennungs-<br />
Richtlinien und der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllt und im Routinebetrieb<br />
aufrechterhalten werden können. Die Anforderungen<br />
an das Konzept sind in Abschnitt B Nr. 4 i) Abs. 4 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien<br />
näher beschrieben. Das Konzept<br />
zur Organisation des Versorgungsauftrages muss detaillierte<br />
Angaben beinhalten zu<br />
- persönlichen Voraussetzungen des Bewerbers,<br />
- Verfügbarkeit und Qualifikationen der im Rahmen des Versorgungsauftrages<br />
kooperierenden Ärzte und radiologischen<br />
Fachkräfte und<br />
- sachlichen Voraussetzungen, insbesondere baulichen Maßnahmen,<br />
mobilen Mammographie-Einrichtungen und apparativer<br />
Ausstattung.<br />
(Siehe hierzu auch Ziffer 12 dieser Ausschreibung).<br />
Die fachliche Qualifikation des Programmverantwortlichen<br />
Arztes setzt u. a. voraus, dass dieser zum Führen der Gebietsbezeichnung<br />
Diagnostische Radiologie, Radiologische Diagnostik,<br />
Radiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe berechtigt<br />
ist und insgesamt seine spezifische fachliche Qualifikation<br />
für die Erstellung und Befundung von Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />
nachgewiesen hat. Näheres hierzu ist in<br />
den §§ 24 Abs. 1 und 3, 26 und 27 Abs. 1 und 2 der Anlage 9.2<br />
BMV-Ä/EKV festgelegt.<br />
Für die Auswahl sind neben der persönlichen Qualifikation des<br />
Bewerbers die Verfügbarkeit, die Qualifikation der kooperierenden<br />
Ärzte sowie seiner Mitarbeiter in der Screening-Einheit, Praxis-<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
ausstattung, Praxisorganisation und apparative Ausstattung sowie<br />
die geeignete räumliche Zuordnung für die Versorgung der Frauen<br />
maßgeblich.<br />
Bei mehreren gleichgeeigneten Bewerbern, die einen Versorgungsauftrag<br />
übernehmen wollen, entscheidet die bestmögliche<br />
räumliche Zuordnung für die Versorgung der Frauen. Die<br />
Genehmigung für die Übernahme des Versorgungsauftrages<br />
durch den Programmverantwortlichen Arzt wird den nach diesen<br />
Kriterien ausgewählten Bewerbern durch die KVSH im Einvernehmen<br />
mit den schleswig-holsteinischen Krankenkassen<br />
erteilt.<br />
Die Übernahme des Versorgungsauftrages wird unter Auflagen<br />
genehmigt, die von den Programmverantwortlichen Ärzten<br />
innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung<br />
und vor Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen und<br />
nachzuweisen sind.<br />
In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht<br />
selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist auf<br />
Antrag des Arztes nach Zustimmung der KVSH durch Fristverlängerung<br />
abgewichen werden.<br />
Zu den Auflagen zählen insbesondere die Erfüllung der fachlichen,<br />
personellen und sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung<br />
des Versorgungsauftrages nach § 5 Abs. 5 des BMV-Ä/EKV.<br />
Werden die Auflagen nicht erfüllt, ist die Genehmigung zu widerrufen.<br />
Vor Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages<br />
wird die Screening-Einheit zusätzlich einer Zertifizierung durch<br />
die Kooperationsgemeinschaft unterworfen.<br />
2. Versorgungsaufträge / Screening-Einheiten<br />
Eine Screening-Einheit soll gemäß Abschnitt B Nr. 4 b) Abs. 2<br />
der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien etwa 800.000 bis 1.000.000<br />
Einwohner umfassen. Im Einvernehmen mit den schleswig-holsteinischen<br />
Krankenkassen und vor dem Hintergrund der bewährten<br />
QuaMaDi-Strukturen wurde <strong>Schleswig</strong>-Holstein in vier<br />
Screening-Einheiten eingeteilt. Eine Screening-Einheit besteht aus<br />
einer oder mehreren Mammographie-Einheiten, in der die Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />
erstellt und einer oder mehreren<br />
Einheiten zur Abklärungsdiagnostik, in der die Abklärungsuntersuchungen<br />
im Rahmen des Früherkennungsprogramms<br />
durchgeführt werden.<br />
In dieser Ausschreibung werden die Versorgungsaufträge für folgende<br />
vier Regionen ausgeschrieben:<br />
Screening-Einheit 1 „Kernregion“:<br />
Landeshauptstadt Kiel, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön,<br />
Stadt Neumünster<br />
Einwohner: 720.460<br />
weibliche Bevölkerung (50 – 69 Jahre): 90.929<br />
Screening-Einheit 2 „östliches <strong>Schleswig</strong>-Holstein“:<br />
Kreis Ostholstein, Hansestadt Lübeck, Kreis Stormarn, östlicher<br />
Kreis Segeberg*, Kreis Herzogtum-Lauenburg<br />
Einwohner: 903.737<br />
weibliche Bevölkerung (50 – 69 Jahre): 121.132<br />
Screening-Einheit 3 „südwestliches <strong>Schleswig</strong>-Holstein“:<br />
westlicher Kreis Segeberg*, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis<br />
Dithmarschen<br />
Einwohner: 752.192<br />
weibliche Bevölkerung (50 – 69 Jahre): 99.248<br />
Screening-Einheit 4 „nördliches <strong>Schleswig</strong>-Holstein“:<br />
Stadt Flensburg, Kreis <strong>Schleswig</strong>-Flensburg, Kreis Nordfriesland<br />
Einwohner: 452.371<br />
weibliche Bevölkerung (50 – 69 Jahre): 57.513<br />
*Die Grenze zwischen dem östlichen und dem östlichen Kreis<br />
Segeberg verläuft an der östlichen Grenze der Ämter Bad Bramstedt-Land,<br />
Kaltenkirchen-Land, Kisdorf und Itzstedt.<br />
3. Inhalt der Versorgungsaufträge<br />
Der Versorgungsauftrag umfasst die notwendige ärztliche Behandlung<br />
und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung,<br />
Information sowie übergreifende Versorgungsorganisation und<br />
-steuerung. Der Versorgungsauftrag ist umfassend und vollständig<br />
zu erfüllen. Der Versorgungsauftrag beinhaltet gemäß § 3 Abs.<br />
3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV:<br />
- Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperationsgemeinschaft<br />
und dem Referenzzentrum (§ 7)<br />
- Überprüfung des Anspruches der Frau auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm<br />
vor Erstellung der Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />
(§ 8)<br />
- Erstellung der Screening-Mammographie-Aufnahmen (§ 9)<br />
- Organisation und Durchführung der Befundung der Screening-<br />
Mammographie-Aufnahmen (§ 10)<br />
- Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11)<br />
- Durchführung der Abklärungsdiagnostik ( § 12)<br />
- Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13)<br />
- Ergänzende ärztliche Aufklärung (§ 14)<br />
- Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
(§ 15).<br />
4. Ablauf der Versorgungsschritte<br />
Über die Zentrale Stelle erhalten die anspruchsberechtigten<br />
Frauen eine Einladung mit einem konkreten Termin in einer bestimmten<br />
Mammographie-Einheit. Grundsätzlich soll die in der<br />
Einladung genannte Mammographie-Einheit aufgesucht werden.<br />
Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Zentralen<br />
Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst zu<br />
klären, ob die Frau das Merkblatt zum Früherkennungsprogramm<br />
(Anlage IV der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien) über die Zentrale<br />
Stelle erhalten hat und ob auf Grund des standardisierten Fragebogens<br />
zur Anamnese (Anlage V der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien)<br />
ein Leistungsanspruch der Frau besteht. Auf Verlangen wird<br />
die Frau zusätzlich über Strahlen- und Datenschutz im Rahmen<br />
des Screening-Programms informiert. Die Mammographieaufnahmen<br />
werden unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen<br />
Arztes von einer radiologischen Fachkraft erstellt.<br />
Der Programmverantwortliche Arzt organisiert die Doppelbefundung<br />
der Aufnahmen und führt die Ergebnisse der Doppelbefundung<br />
zusammen und leitet gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung<br />
im Rahmen einer Konsensuskonferenz ein. Diese Konsensuskonferenzen<br />
sollen in der Regel mindestens einmal pro Woche<br />
zusammen mit den beiden befundenden Ärzten stattfinden. Bei<br />
weiterhin auffälligen Befunden werden die betroffenen Frauen in<br />
die Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik eingeladen. Diese ist<br />
mindestens einmal in der Woche durchzuführen. Die Sprechstunde<br />
zur Abklärungsdiagnostik umfasst folgende Maßnahmen:<br />
- Information und Aufklärung der Frau<br />
- Erhebung der weitergehenden Anamnese<br />
- Indikationsstellung und, soweit erforderlich, Durchführung der<br />
klinischen Untersuchung<br />
- bildgebende Untersuchungen<br />
- Biopsien.<br />
Der Programmverantwortliche Arzt kann MRT-Untersuchungen<br />
und Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle veranlassen, histopathologische<br />
Untersuchungen der durch die Biopsie gewonnenen<br />
Präparate sind von ihm zu veranlassen.<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
33
34 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG<br />
Bleibt der Verdacht auf eine maligne Erkrankung der Brust bestehen,<br />
ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens<br />
einmal in der Woche eine präoperative Fallkonferenz ein.<br />
Teilnehmer sind u. a. der künftige Operateur und der Pathologe.<br />
Die Qualitätssicherung bezieht sich auf die gesamte Versorgungskette<br />
des Programms und betrifft die fachliche Qualifikation aller beteiligten<br />
Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und<br />
technischen Aspekte sowie die Evaluation des gesamten Programms.<br />
5. Kooperation<br />
Die Leistungen des Versorgungsauftrages können nach dem<br />
Stand der medizinischen Erkenntnisse und in Kooperation mit anderen<br />
an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten<br />
erbracht werden. Hierzu zählen:<br />
a) Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach § 25 der Anlage<br />
9.2 zum BMV-Ä/EKV die eine konsiliarische Befundung der Mammographieaufnahmen<br />
vornehmen und gegebenenfalls an den gemeinsamen<br />
Konsensuskonferenzen teilnehmen.<br />
b)Ärzte nach § 27 Abs. 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die auf Veranlassung<br />
des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen<br />
der Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle<br />
durchführen.<br />
c) Pathologen nach § 28 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV, die die Beurteilung<br />
der histopathologischen Präparate im Rahmen der Abklärungsdiagnostik<br />
durchführen.<br />
d)Programmverantwortliche Ärzte sollen auch mit angestellten<br />
Krankenhausärzten kooperieren, die nach § 13 Anlage 9.2 zum<br />
BMV-Ä/EKV an prä- und postoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen<br />
teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach § 29<br />
der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV erhalten können.<br />
6. Erstellung der Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />
Die Screening-Mammographie-Aufnahmen sind durch eine radiologische<br />
Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen<br />
Arztes zu erstellen. Die radiologischen<br />
Fachkräfte haben die Voraussetzungen nach § 24 Abs. 2 der Anlage<br />
9.2 BMV-Ä/EKV zu erfüllen.<br />
Der Programmverantwortliche Arzt muss durch organisatorische<br />
Maßnahmen sicherstellen, dass er unabhängig vom Ort der Erstellung<br />
der Aufnahmen für die radiologische Fachkraft jederzeit erreichbar<br />
ist und erforderlichenfalls in angemessener Zeit vor Ort<br />
sein kann.<br />
7. Durchführung der Befundung der<br />
Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />
Der Programmverantwortliche Arzt hat die Befundung der Mammographie-Screening-Aufnahmen<br />
nach den Vorschriften des § 10<br />
der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV zu organisieren und durchzuführen.<br />
Er hat insbesondere zu gewährleisten, dass die Aufnahmen von<br />
zwei Ärzten unabhängig befundet werden. Der Programmverantwortliche<br />
Arzt hat dabei zu beachten, dass jedem befundenden<br />
Arzt die Möglichkeit gegeben wird, dass er die geforderte Anzahl von<br />
jährlich zu befundenden Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />
erreichen kann.<br />
Der Programmverantwortliche Arzt kann an der Doppelbefundung<br />
teilnehmen. In diesem Fall übernimmt sein Partner in der<br />
Berufsausübungsgemeinschaft gemäß § 3 Abs. 2 den Versorgungsauftrag.<br />
8. Abrechnung / Vergütung<br />
Gemäß § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV müssen die Voraussetzungen<br />
zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen des<br />
EBM, die dem Versorgungsauftrag jeweils zugeordnet sind (Nrn.:<br />
01750, 01752, 01753, 01754), von den Programmverantwortlichen<br />
Ärzten erfüllt und die Leistungen bei entsprechender Indikationsstellung<br />
persönlich durchgeführt werden.<br />
Davon ausgenommen sind Leistungen, die nach dem Vertrag<br />
von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst werden können<br />
bzw. veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche<br />
Arzt kann die Befundung von Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />
(§ 18) sowie die Durchführung von Stanzbiopsien unter<br />
Röntgenkontrolle (§ 19) und muss die Durchführung der histopathologischen<br />
Untersuchung (§ 20) an andere am Screening-Programm<br />
teilnehmende Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung<br />
nach § 16 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erteilt worden ist,<br />
übertragen.<br />
Die Vergütung der Leistungen erfolgt extrabudgetär.<br />
9. Punktwert<br />
Mit den schleswig-holsteinischen Krankenkassen wurde auf der<br />
Basis der Bundesempfehlung nach § 86 SGB V folgende Punktwertstaffelungen<br />
vereinbart:<br />
Auslastung Punktwert<br />
bis einschließlich 40 Prozent 5,1 Cent<br />
>40 bis 50 Prozent 4,9 Cent<br />
>50 bis 60 Prozent 4,7 Cent<br />
>60 Prozent 4,5 Cent<br />
- Der Punktwert für die ärztlichen Leistungen ist abhängig von<br />
der Auslastung der Screening-Einheit.<br />
- Der Grad der Auslastung wird für jedes Quartal und für jede<br />
Screening-Einheit individuell ermittelt. Grundlage für die Berechnung<br />
ist die Zahl der in jedem Quartal untersuchten Frauen<br />
geteilt durch die Zahl der für dieses Quartal zum Mammographie-Screening<br />
eingeladenen Frauen.<br />
- Die KVSH ermittelt den Honoraranspruch der am Mammographie-Screening<br />
teilnehmenden Ärzte und setzt das Honorar unter<br />
Berücksichtigung des zehn prozentigen Aufschlages sowie<br />
der satzungsmäßigen Verwaltungskosten fest.<br />
- In den Gebührenziffern für Leistungen des Mammographie-<br />
Screenings ist ein Aufschlag in Höhe von zehn Prozent für den organisatorischen<br />
Overhead (ohne Zentrale Stelle) enthalten. Daher<br />
werden die Punktwerte um zehn Prozent gemindert.<br />
10. Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Bei Bewerbung um einen Versorgungsauftrag in einer der hiermit<br />
ausgeschriebenen vier Screening-Einheiten erhält der Bewerber<br />
von der KVSH die Bewerbungsunterlagen, wenn folgende Voraussetzungen<br />
gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllt<br />
und gegenüber der KVSH vollständig nachgewiesen werden:<br />
a) Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Radiologie,<br />
Radiologische Diagnostik, Diagnostische Radiologie oder Frauenheilkunde<br />
und Geburtshilfe<br />
b)die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach § 18<br />
a) Abs. 1 und 2 der Röntgenverordnung<br />
c) Erfüllung der fachlichen Voraussetzung zur Ausführung und Abrechnung<br />
von Leistungen der kurativen Mammographie gemäß<br />
der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135<br />
Abs. 2 SGB V<br />
d)Erfüllung der fachlichen Voraussetzung zur Ausführung und Abrechnung<br />
von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma<br />
gemäß Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V.<br />
Sollten diese Voraussetzungen bereits gegenüber der KVSH nachgewiesen<br />
worden sein, so ist ein erneuter Nachweis nicht erforderlich.<br />
Dies ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit der Abgabe<br />
einer Bewerbung.<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
Für die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich<br />
auch zwei Ärzte, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig<br />
sind, bewerben. In einem solchen Fall muss jeder der Ärzte die Voraussetzungen<br />
für die Übernahme des Versorgungsauftrages als<br />
Programmverantwortlicher Arzt erfüllen. Jeder benötigt eine Genehmigung.<br />
11. Wahlmöglichkeit zwischen analogen und<br />
digitalen Bildempfängern<br />
Gemäß den mit Wirkung zum 01. Mai 2005 in Kraft getretenen Änderungen<br />
der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV hat der Programmverantwortliche<br />
Arzt grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, sich bei der Erstellung<br />
und Befundung von Mammographie-Aufnahmen im Rahmen<br />
des Screenings für einen analogen (Filmfoliensystem) oder<br />
digitalen (Speicherfoliensystem, integriertes System) Bildempfänger<br />
entscheiden zu können. Es werden daher Bewerbungen für<br />
beide Verfahren angenommen. Eine gleichzeitige Anwendung der<br />
analogen und digitalen Mammographie innerhalb einer Screening-Einheit<br />
ist dabei nicht zulässig. Ein eventuell späterer Wechsel<br />
von der analogen zur digitalen Mammographie oder umgekehrt<br />
setzt eine Rezertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft<br />
Mammographie voraus.<br />
12. Genehmigungsverfahren<br />
Die Bewerbungsunterlagen und das Konzept zur Organisation des<br />
Versorgungsauftrages sind bis zum 20. Mai 2006 bei der KVSH einzureichen.<br />
Das Konzept muss nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-<br />
Ä/EKV detaillierte Angaben enthalten zu:<br />
a) persönlichen Voraussetzungen<br />
- Angaben zur Teilnahme an dem multidisziplinären Kurs zur<br />
Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang<br />
2 Nr. 1<br />
- gegebenenfalls Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms<br />
b) Verfügbarkeit und Qualifikation der im Rahmen des Versorgungsauftrages<br />
kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte<br />
in einer Screening-Einheit<br />
- gegebenenfalls Mitbewerber auf Übernahme des Versorgungsauftrages<br />
im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft<br />
(§ 3 Abs. 2)<br />
- Vertreter (§ 32 Abs. 3)<br />
- Ärzte, die veranlasste Leistungen übernehmen (Abschnitt C)<br />
- radiologische Fachkräfte (§ 24 Abs. 2)<br />
c) sachlichen Voraussetzungen, d. h. Planung und Stand der Praxisausstattung<br />
( § 31) insbesondere<br />
- bauliche Maßnahmen, mobile Mammographie-Einheiten<br />
- apparative Ausstattung (Röntgengeräte für Screening-Aufnahmen,<br />
Geräte für die Abklärungsdiagnostik).<br />
Nach Prüfung der eingereichten Konzepte kann die KVSH im<br />
Einvernehmen mit den Kassenverbänden in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
eine Genehmigung zur Durchführung des Versorgungsauftrages<br />
erteilen, die mit Auflagen verbunden sein wird. Nach § 5 Abs. 5 der<br />
Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV zählen zu diesen Auflagen<br />
- Zulassung gemäß § 25 RöV zur Durchführung der Röntgenuntersuchungen<br />
- fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />
(§ 24 Abs. 1 und 2)<br />
- fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1)<br />
- fachliche Befähigung zur Biopsie unter Ultraschallkontrolle<br />
(§ 27 Abs. 1)<br />
- Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche<br />
Ärzte<br />
- Praxisausstattung und -organisation (Abschnitt G)<br />
- apparative Ausstattung der Röntgendiagnostikeinrichtungen<br />
(§ 33 Nr. 1) und Ultraschalldiagnostikeinrichtungen (§ 34)<br />
- Tätigkeit über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem<br />
Referenzzentrum<br />
- Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J).<br />
Diese Auflagen sind innerhalb von neun Monaten nach Erteilung<br />
der Genehmigung und vor Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages<br />
zu erfüllen und nachzuweisen.<br />
In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber<br />
zu vertreten haben, kann von der genannten Frist auf Antrag des<br />
Arztes nach Zustimmung der KVSH durch Fristverlängerung abgewichen<br />
werden.<br />
Die Genehmigung für die Übernahme eines Versorgungsauftrages<br />
wird unbefristet aber mit Auflagen (Abschnitt B 4 i) Abs. 7 der<br />
Krebsfrüherkennungs-Richtlinien) erteilt. Werden die Auflagen<br />
nicht erfüllt, ist die Genehmigung zu widerrufen.<br />
13. Bewerbungsfristen und Anschrift<br />
Die Bewerbung für den Erhalt der vorläufigen Genehmigung zur<br />
Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit<br />
erfolgt in zwei Stufen:<br />
- Der Bewerber muss unter Nachweis der Voraussetzungen (siehe<br />
Ziffer 10 dieser Ausschreibung) formlos den Antrag auf Zusendung<br />
der Bewerbungsunterlagen bei der KVSH stellen.<br />
- Bei Erfüllung der Bewerbungsvoraussetzungen versendet die<br />
KVSH die vollständigen Bewerbungsunterlagen. Anhand der<br />
Vorgaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollständige Versorgungsplan<br />
bis spätestens 20. Mai 2006 bei der<br />
<strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein,<br />
Abt. Qualitätssicherung<br />
Stichwort: Ausschreibung Mammographie-Screening<br />
Bismarckallee 1 – 3<br />
23795 Bad Segeberg<br />
einzureichen.<br />
Nach diesem Zeitpunkt können keine Bewerbungen mehr angenommen<br />
werden.<br />
14. Ansprechpartner<br />
Für Rückfragen steht als Ansprechpartner zur Verfügung:<br />
Dietrich Bartz, Leiter der Qualitätssicherung,<br />
Tel.: 04551/883-266,<br />
Fax-Nr.: 04551/883-374,<br />
Email: Dietrich.Bartz@kvsh.de<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
35
36 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG<br />
VOM PRAXISFRUST ZUR PRAXISLUST!<br />
Erste Erfahrungen mit dem Europäischen Praxisassessment (EPA)<br />
KATJA AHLERS, DR. RALF ROHDE-KAMPMANN<br />
Wie kamen wir zu EPA?<br />
Lange Wartezeiten, Überstunden, Arbeiten von früh bis spät, das Gefühl<br />
haben im eigenen Öl zu braten, Fehler zu übersehen, und medizinisch<br />
nicht immer auf dem neuesten Stand zu sein, zuwenig Freizeit,<br />
sinkendes Einkommen, sich verschlechterndes Betriebsklima<br />
und last not least Stress mit der Familie. Dieses Szenario kennen engagierte<br />
Allgemeinärzte.<br />
Das wollten wir in unserer Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin<br />
durch die Einführung von Qualitätsmanagement ändern.<br />
Vor zwei Jahren analysierten wir deshalb systematisch die QM-Systeme<br />
für Arztpraxen. Katja Ahlers, eine unserer engagierten Mitarbeiter<br />
und ich hospitierten in ISO-zertifizierten Praxen, bei den Qualitätspraxen,<br />
lernten als Pilotpraxis das KBV-System QEP kennen und<br />
besuchten Vollprofis, wie den Gewinner des European Quality Award<br />
2001, den Schweizer Zahnarztkollegen Dr. Harr. Alle Systeme hatten<br />
ihren eigenen Reiz, aber sämtliche leider auch einen gemeinsamen<br />
Nachteil. Sie lieferten keine professionelle Istanalyse aus der Sicht<br />
des hausärztlichen Praktikers und primär war ein arbeitsaufwändiger<br />
Aufbau eines bürokratisch wirkenden Qualitätsmanagementsystems<br />
notwendig.<br />
Wir wollten keine aufwändige Sekundärorganisation mit unklarem<br />
Benefit neben der Praxis aufbauen. Als Vollblutallgemeinarzt hatte ich<br />
diesbezüglich andere Wünsche: Unser QM-System sollte sich in die<br />
laufende Praxis integrieren, das Team unterstützen und Verbesserungspotentiale<br />
erkennen lassen. Blinde Flecken im Betriebsablauf<br />
sollten durch den Besuch eines Visitors aufgedeckt und bearbeitet<br />
werden. Ein QM-System für die Praxis soll sich in die laufende Praxis<br />
integrieren lassen und valide Verbesserungspotentiale aufzeigen.<br />
Wir haben alle deutschen Qualitätsmanagementsysteme analysiert<br />
und uns schließlich für das Europäische Praxisassessment entschieden.<br />
EPA ist leicht umsetzbar und beeinträchtigt den Praxisablauf<br />
kaum. Der Sinn ist nicht zu kontrollieren, sondern eine edukative<br />
und kontinuierliche Unterstützung des Praxisteams.<br />
Wir zeigen anhand praktischer Beispiele wie sich unsere Praxis<br />
dank EPA von der typischen Hamsterrad- zur preisgekrönten Qualitätspraxis<br />
entwickelt hat.<br />
EPA ist ein auf europäischer Ebene wissenschaftlich evaluiertes hausärztlich<br />
orientiertes Qualitätsmanagementsystem, das systematisch<br />
weiterentwickelt wird. Das Grundkonzept von EPA ist der ständige<br />
Qualitätskreislauf, es berücksichtigt mehrperspektivisch die Sicht der<br />
Praxisinhaber, Mitarbeiter und Patienten.<br />
EPA verlangt nicht den Aufbau eines komplizierten Systems oder<br />
das bürokratische Schreiben von Handbüchern. Es holt die Praxen dort<br />
ab, wo sie stehen und unterstützt mit der Praxis den Kreislauf der ständigen<br />
Verbesserung punktgenau an den Schwachstellen. Es ermöglicht<br />
externe Vergleiche auf nationaler und internationaler Ebene und<br />
berücksichtigt internationale Entwicklungen.<br />
Im Juni 2003 wurde unsere Praxis erstmals von einem EPA-Visitor<br />
besucht. Der Gesamtaufwand für das gesamte Team betrug ca.<br />
zwölf Stunden inklusive Teambesprechung.<br />
Ablauf des Europäischen Praxisassessments<br />
1. Selbstbewertung der Praxis (Fragebogen)<br />
2. Befragung von 75 Patienten (Fragebogen)<br />
3. Befragung aller Mitarbeiter (Fragebogen)<br />
4. Besuch/Begehung der Praxis durch einen speziellen Visitor<br />
5. Interview mit dem Hausarzt<br />
6. Teambesprechung mit Feedback<br />
7. Problemorientiertes Handbuch (schriftliches Feedback)<br />
8. Hier werden die Ergebnisse einer Praxis dargestellt und dadurch<br />
Hinweise für eine mögliche Neuausrichtung gegeben.<br />
9. Passwortgeschützter Zugang zur Benchmarking – Datenbank<br />
und Zugang zu weiteren Informationsmaterialien<br />
(z.B. Checklisten, Artikel..)<br />
10. Zertifizierung durch die unabhängige Stiftung Praxistest<br />
Die eigenen Schwächen waren für uns sehr überraschend. Insbesondere,<br />
weil wir uns im Vorfeld bereits mit Qualitätsmanagement<br />
auseinandergesetzt hatten. Innerhalb eines Jahres nach der Istanalyse<br />
und Teambesprechungen haben wir es geschafft, zufriedener<br />
und medizinisch professioneller zu arbeiten. Wie kann das funktionieren?<br />
Zunächst erfolgte die valide Istanalyse der gesamten Praxis<br />
(Punkt 1-5). In der anschließenden Teamsitzung gab ein geschulter<br />
Visitor den Ärzten und Mitarbeitern mit Unterstützung des Online-<br />
Beratungstools Visotool ein Feedback der Schwächen und Stärken der<br />
Praxis. So entstand ein objektives Bild, wo die eigene Praxis im Vergleich<br />
mit anderen steht und realistisches Entwicklungspotential<br />
konnte identifiziert werden. Während der Teambesprechung erhielten<br />
wir viele Anregungen für Verbesserungen.<br />
Was ist aufgefallen?<br />
Wir waren überrascht, welche Fülle von Anregungen unser Visitor<br />
in der Teambesprechung für uns parat hatte. Insgeheim glaubten<br />
alle von uns, wir wären gut organisiert und gerade was Sicherheit<br />
der Patienten angeht, gäbe es in unserer Praxis kaum Verbesserungspotential.<br />
So trafen wir uns gutgelaunt zur Teambesprechung<br />
im Wartezimmer in der Hoffnung, viel Positives über unsere Praxis<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
zu hören. Unser Visitor moderierte die Teambesprechung und rasch<br />
entstand eine entspannte kollegiale Atmosphäre. Wir erhielten zunächst<br />
Rückmeldungen sowie Anerkennung für einige besondere<br />
Stärken unseres Teams. Danach öffnete der Moderator behutsam<br />
unseren Blick für Schwächen, die bis dahin verborgen waren:<br />
In der Teambesprechung erfolgte ein Online-Vergleich (Visotool)<br />
mit anderen Praxen. Dabei wurde für alle gut sichtbar die Auswertung<br />
mit einem Beamer an die Wand projiziert. Unsere Praxis ist rot dargestellt,<br />
der Durchschnitt der anderen Praxen blau. Im Grobraster<br />
fallen Stärken im Bereich Qualität und Sicherheit, sowie Menschen<br />
auf. Schwächen sind in den Bereichen Infrastruktur und Finanzen<br />
deutlich. Zunächst besprechen wir den Bereich Infrastruktur.<br />
Nach einem Mausklick auf den Punkt Infrastruktur wurden unsere<br />
Schwächen per Beamer vorgestellt und verdeutlicht.<br />
Die Domaine Infrastruktur zum Beispiel betrachtet die Erreichbarkeit<br />
bzw. Zugang und Verfügbarkeit der Praxis für Patienten, die<br />
Räumlichkeiten und Ausstattung, die Informations-Technologie-Sicherheit<br />
und die medizinische sowie die nicht-medizinische Ausstattung.<br />
Diese beeinflussen die Qualität der medizinischen Versorgung<br />
einer Hausarztpraxis. Die Arbeit sollte so effizient wie möglich<br />
gestaltet werden, die Arbeitsbedingungen erleichtert und die Praxisatmosphäre<br />
möglichst gut sein. Die Räumlichkeiten einer Praxis prägen<br />
das äußere Erscheinungsbild und beeinflussen maßgeblich Arbeitsabläufe<br />
und Arbeitszufriedenheit. Deutlich werden im Vergleich<br />
zum Durchschnitt Schwächen im Bereich Erreichbarkeit und IT-Sicherheit.<br />
In der Detailansicht wird deutlich warum<br />
Unser Personal im Anmeldungsbereich war nicht explizit geschult,<br />
dringende Fälle zu erkennen und adäquat damit umzugehen. Zwar<br />
haben alle Notfallerfahrung, aber es gab kein abgestimmtes Verfahren<br />
wie z. B. mit Patienten, die Luftnot haben, umgegangen wird.<br />
Weiterhin stellt sich heraus, das auf unserem Praxisschild nicht angegeben<br />
ist, welcher Arzt wie außerhalb unserer Sprechzeiten ärztlich<br />
erreichbar ist.<br />
Im Unterpunkt IT-Sicherheit wurde festgestellt, dass nicht alle unsere<br />
Rechner, die am Internet angeschlossen sind, durch einen Firewall<br />
und Virenscanner geschützt werden. Das System zeigt detailliert<br />
wichtige Schwachstellen auf und verwaltet sogar online Lösungen.<br />
So kann durch einen Mausklick auf die to-do-Liste ein neuer<br />
Bildschirm aufgerufen werden, der in Echtzeit die Bearbeitung der<br />
Schwachstellen im Team ermöglicht und Verantwortung, Terminierung,<br />
und besprochene Lösungen abspeichert.<br />
Wer den Computer nicht favorisiert, bekommt einen Ausdruck<br />
der Praxisanalyse und kann schriftlich mit den erhobenen Informationen<br />
weiterarbeiten. Wir haben aber die Vorteile der Internetversion<br />
kennen und schätzen gelernt. Durch die Nutzung der Computerversion<br />
reduziert sich der eigene Arbeitsaufwand beträchtlich.<br />
Auch bei der medizinischen Ausstattung gab es Auffälligkeiten, die<br />
uns überraschten. Dem Visitor fielen im Laborbereich für Kinder-<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
37
38 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG<br />
hände erreichbare Notfallmedikamente auf. Dieses Problem wurde<br />
noch in der Teamsitzung als vordringlich behandelt und gelöst.<br />
Das Team plant seitdem systematischer unter Nutzung des Visotools,<br />
wie ein Problem optimal gelöst werden kann. Welche Maßnahme ist<br />
erforderlich um die Verbesserung zu erreichen? Wie können wir feststellen,<br />
ob die Maßnahme zu einer Verbesserung geführt hat? Wie<br />
wird das Ergebnis gemessen? Wer ist dafür verantwortlich? Wann wird<br />
die Maßnahme durchgeführt?<br />
Wie erfolgt die Kommunikation der Maßnahmen in das Team?<br />
Wir arbeiten heute mit der übersichtlichen to-do-Liste des Visotools,<br />
die mit wenig Aufwand in der Praxisbesprechung aktualisiert und<br />
dann ausgehängt wird. Der besondere Clou: Sie können in der Liste<br />
nach erledigten Maßnahmen, Terminen und Verantwortlichen<br />
suchen lassen. So sind Verantwortlichkeiten und Terminierungen<br />
eindeutig zugeordnet. Dadurch bekommen Sie rasch einen Überblick,<br />
wer bis wann welche Aufgaben zu erledigen hat. Verbindlichkeiten,<br />
Beschreibungen von Praxisabläufen und eindeutige Zuordnung<br />
von Verantwortung werden seitdem in Arbeitsbeschreibungen<br />
für alle nachvollziehbar beschrieben.<br />
Notfallkoffer<br />
Unsere Praxis hat etwa alle zwei Wochen Dienst. Echte (lebensbedrohliche)<br />
Notfälle sind selten. Daher ist es notwendig, dass wichtige<br />
Notfallmedikamente vorhanden und einsatztauglich sind. Bisher<br />
waren die Ärzte unserer Praxis von einer regelmäßigen Wartung<br />
der Ampullen ausgegangen. Die EPA-Visitation zeigte aber, dass das<br />
genaue Vorgehen nicht abgesprochen war und somit auch keine regelmäßige<br />
Kontrolle stattfand.<br />
Die Verantwortlichkeiten für den Notfallkoffer und Zubehör waren<br />
nicht eindeutig geregelt. Auch ein regelmäßiges Notfalltraining für das<br />
Team wurde nicht durchgeführt. Zwar verfügten die Arzthelferinnen<br />
über Erfahrungen im Notdienst, aber es gab keine gemeinsam verabschiedete<br />
Vorgehensweise wie z. B. bei Patienten mit Druck auf der<br />
Brust umgegangen wird. In dreizehn Prozent der EPA-visitierten Praxen<br />
sind Haltbarkeitsdaten der Notfallmedikamente im Notfallkoffer,<br />
in 21 Prozent in der Arzttasche überschritten, in nur 72 Prozent der<br />
Praxen sind die essentiellen Notfallmedikamente vorhanden.<br />
Welche Medikamente gehören in den Notfallkoffer?<br />
Was ist notwendig, was verzichtbar? Wollen und müssen wir für alle<br />
möglichen Notfälle gerüstet sein? Oder beschränken wir uns auf die<br />
häufigen Notfälle? Für den hausärztlichen Bereich gibt es keine gesicherten<br />
Vorgaben. Diese Fragen sind für jede Praxis individuell zu<br />
stellen. Stadtpraxen in Krankenhausnähe benötigen eine andere<br />
Ausrüstung als weit entfernte Landpraxen. Dank der EPA-Notfallmedikamentenliste<br />
fühlen wir uns jetzt mit weniger Medikamenten<br />
sicherer als vorher und haben weniger Verwaltungsaufwand bei<br />
der Wartung der Medikamente.<br />
So entstand punktgenau ohne bürokratischen Aufwand eine to-do-Liste<br />
unserer Schwachpunkte, die wir systematisch ohne großen Aufwand<br />
abarbeiten konnten. Die komplette Liste würde den Rahmen des Artikels<br />
sprengen.<br />
Wie hat sich die Praxis mit EPA weiterentwickelt?<br />
Identifizierung von Entwicklungspotential: Wir haben gelernt, wie<br />
wichtig regelmäßige und gut organisierte Teambesprechungen sind.<br />
Anhand des Visotools bearbeiten wir kontinuierlich unsere Schwächen<br />
im Team, verteilen Verantwortung und feste Termine. Wenn<br />
die Praxis Zusatzinformationen und Unterstützung zu Fragestellungen<br />
benötigt, sind diese für die meisten Bereiche in Echtzeit online<br />
abrufbar.<br />
Beispiel: Unsere Praxis hatte noch kein Recallsystem. Wie kann<br />
man ein Recallsystem aufbauen? Welche Vorteile bietet es? Welche Erfahrungen<br />
haben Kollegen damit gemacht? Lohnt sich die Beschäftigung<br />
damit. Visotool hilft unter dem Punkt Materialien weiter.<br />
Hier finden Sie Hintergrundinformationen, Checklisten, Arbeitsbeschreibungen,<br />
sowie Tipps und Tricks zu den verschiedenen Praxisbereichen.<br />
Dort sind die entsprechenden Informationen zu ihren<br />
Schwachpunkten oder Interessengebieten abrufbar.<br />
In diesem Fall kann zum Beispiel ein Artikel über Recallsysteme direkt<br />
eingesehen und heruntergeladen werden.<br />
Förderung und Einbeziehung der Mitarbeiter<br />
Hier wird deutlich, dass Mitarbeiter zwar gefördert und gefordert,<br />
aber zu wenig gelobt wurden! Die Motivation unserer Mitarbeiter<br />
resultiert primär aus sinnvoller Arbeit und konkreten Zielsetzungen.<br />
Diese sollten lohnenswert für alle Beteiligten und nicht nur finanziell<br />
lukrativ für die Praxisinhaber sein. Nach Studium der Materialen zur<br />
Praxisführung im Visotool hat sich die Organisationsentwicklung<br />
unserer Praxis grundsätzlich geändert. Aus der früher patriarchalischen<br />
Praxis ist ein lernendes Team geworden.<br />
Authentizität und Vorbildfunktion der Leitung werden durch das<br />
tägliche Gespräch mit allen Mitarbeitern auch über außerberufliche<br />
Dinge ausgebaut.<br />
Alle Mitarbeiter werden jährlich schriftlich durch unser Team und<br />
im Mitarbeitergespräch beurteilt. Jeder beurteilt sich selbst nach der<br />
gleichen Matrix. Dies fördert ein offenes Klima und ermöglicht persönliche<br />
Veränderungen und Reifungsprozesse.<br />
Die Weiterbildung wird praxisrelevant und persönlich orientiert<br />
mit den Mitarbeitern abgesprochen. Diese Weiterbildungen werden<br />
schriftlich festgehalten, können während der Arbeitszeit absolviert<br />
werden und werden bezahlt. Aus jedem Fortbildungstag werden drei<br />
Verbesserungsvorschläge zurückgebracht und ein kurzer Vortrag für<br />
das Team gehalten.<br />
So haben wir uns zunächst das notwendige Werkzeug (Teamsitzungen,<br />
Messung der Mitarbeiterzufriedenheit etc.) und vor allem<br />
Softskills erarbeitet, die Grundlagen für eine teamorientierte Arztpraxis<br />
schaffen können. Als Orientierung dienten damals die Fragen<br />
aus dem Interviewbogen des EPA-Visitors und unsere identifizierten<br />
Schwachpunkte.<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
Durch intensivere Kommunikation mit den Mitarbeitern werden<br />
die wichtigsten Praxisbereiche beleuchtet und systematisch abgearbeitet.<br />
Ziele, Strategien, Erreichtes und zu veränderndes Praxisgeschehen<br />
werden im Team systematisch identifiziert, abgearbeitet<br />
und in einem Zyklus der ständigen Verbesserung weiterentwickelt.<br />
Wöchentlich wird die Zufriedenheit des Teams erfragt, um möglichst<br />
rasch Kommunikations- und Verbesserungsbedarf zu erkennen.<br />
Was hat EPA für uns gebracht?<br />
1. Sowohl wichtige medizinische, als auch organisatorische Problempunkte,<br />
die wir aus Betriebsblindheit im Praxisalltag nicht erkennen<br />
konnten, wurden vom Visitor oder durch die Befragungen<br />
systematisch festgestellt (z. B. Medikamente für Kinderhände erreichbar,<br />
zu lange Wartezeiten, kein Recallsystem).<br />
2. Wir erhielten wichtige Anregungen für den Aufbau unserer Teamsitzungen<br />
sowie den Umgang mit den Mitarbeitern.<br />
3. Mit dem Visotool gelang uns mit geringem Aufwand neben dem<br />
laufenden Praxisbetrieb der Aufbau eines praxisgerechten problemorientierten<br />
QM-Systems.<br />
4. In der Teamsitzung wurde durch das sofortige Feedback ein Verbesserungsprozess<br />
initiiert, der unser Team motivierte mit den<br />
wichtigsten Schwachpunkten anzufangen.<br />
5. Durch die Nutzung des Visotools verbessern wir uns kontinuierlich.<br />
6. Wir erhalten weiterhin Hilfen und Anregungen durch die ständig<br />
wachsende Datenbank (Checklisten, Hilfsmittel, Artikel). Insbesondere<br />
der Aufbau des Recallsystems, die Einführung von Fehlerkultur<br />
und die ausgeprägte Mitarbeiterorientierung waren Anregungen<br />
durch EPA.<br />
7. Der jederzeit mögliche anonyme Vergleich mit den jeweils besten<br />
strukturgleichen Praxen regt zu ständigem Dazulernen an<br />
(Benchmarking).<br />
8. Im Qualitätszirkel tauschen wir uns kollegial mit anderen EPA-<br />
Praxen aus.<br />
9. Durch die kontinuierliche Arbeit mit anderen EPA-Praxen entsteht<br />
mehr Kollegialität, wir helfen einander und der Konkurrenzdruck<br />
sinkt.<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />
39<br />
Visotool Beispiel<br />
Mitarbeiterorientierung<br />
10.Wir haben uns durch die Stiftung „Praxissiegel” zertifizieren lassen.<br />
Damit genügen wir vermutlich zukünftigen gesetzlichen Anforderungen.<br />
11 EPA liefert einen wichtigen Beitrag für die Professionalisierung<br />
des Faches Allgemeinmedizin. Wir vereinbaren Gesundheitsziele<br />
mit den Patienten, nutzen Leitlinien intensiver und haben mehr<br />
Zeit für die Beratung der Patienten.<br />
12.Wir arbeiten kompetenter, verdienen mehr und haben mehr Spaß<br />
bei der Arbeit. Alle Beteiligten (Ärzte, Patienten, Mitarbeiter) sind<br />
zufriedener.<br />
Unsere Erfahrung zeigt deutlich:<br />
Qualitätsmanagement in der Hausarztpraxis mit EPA ist<br />
rasch umsetzbar, macht Sinn und Spaß<br />
Innerhalb eines Jahres nach der Istanalyse und Teambesprechungen<br />
haben wir es geschafft, zufriedener und medizinisch professioneller<br />
zu arbeiten. Die Praxistätigkeit macht mehr Spaß, wir<br />
arbeiten weniger, aber verdienen mehr als vorher. Unser gesamtes<br />
Team arbeitet systematischer und damit erfolgreicher. Viele Fehler,<br />
die im Praxisalltag übersehen wurden, haben wir aufgearbeitet. Das<br />
gesamte Team hat Qualitätsmanagement als Chance begriffen die<br />
Praxis aktiv neu zu gestalten. Dabei diente das Visotool als Skelett<br />
und Anregung ein Qualitätsmanagementsystem mit überschaubarem<br />
Aufwand im laufenden Praxisbetrieb aufzubauen. Mittlerweile<br />
können wir die Früchte unserer Arbeit genießen und arbeiten unter<br />
ganz anderen Arbeitsbedingungen als früher. Die durch EPA induzierten<br />
kontinuierlichen Verbesserungen unserer Praxisabläufe<br />
haben den Rahmen geschaffen für grundsätzliche Veränderungen<br />
unserer Praxisorganisation. Nach nur 18 Monaten mit EPA ist aus<br />
unserer Praxis ein lebender Organismus geworden und wir sind für<br />
unsere Entwicklung mit dem 2. Preis des Berliner Gesundheitspreises<br />
2004 ausgezeichnet worden.<br />
Ihre Ansprechpartnerin in Sachen EPA:<br />
Petra Wippenbeck, AQUA – Institut für angewandte<br />
Qualitätsförderung und Forschung Tel. 0551-7895214<br />
Mail: p.wippenbeck@aqua-institut.de
40 WAS? WANN? WO?<br />
SEMINARE<br />
29. März<br />
14.s.t.-17.00 Uhr<br />
Anmeldung<br />
und Auskunft<br />
Anmeldungen bitte schriftlich<br />
bis zum<br />
20. März (gern auch<br />
per Fax oder Email) an die<br />
<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong><br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
Qualitätssicherung<br />
Mareike Ralf<br />
Bismarckallee 1 – 6,<br />
23795 Bad Segeberg<br />
KONTAKT<br />
Telefon: 04551 883 332<br />
Fax: 04551 883 374<br />
E-Mail:<br />
mareike.ralf@kvsh.de<br />
24. Mai<br />
14.s.t.-17.00 Uhr<br />
Anmeldung<br />
und Auskunft<br />
Anmeldungen bitte schriftlich<br />
bis zum<br />
15. Mai (gern auch per<br />
Fax oder Email) an die<br />
<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong><br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
Qualitätssicherung<br />
Mareike Ralf<br />
Bismarckallee 1 – 6,<br />
23795 Bad Segeberg<br />
KONTAKT<br />
Telefon: 04551 883 332<br />
Fax: 04551 883 374<br />
E-Mail:<br />
mareike.ralf@kvsh.de<br />
Seminar für Arzthelferinnen<br />
„Die Arztabrechnung – Sie fragen, wir antworten”<br />
Referenten: Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualittätssicherung<br />
Peter Tietgen, Abrechnungsleiter<br />
Ernst Sievers, stellvertretender Abrechnungsleiter<br />
Gastreferent: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle<br />
Ort: Hotel Altes Gymnasium, Süderstraße 6-8, 25813 Husum<br />
Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Abrechnungsfragen<br />
zum neuen EBM und zur GOÄ erörtern.<br />
Das Seminar ist kostenfrei.<br />
Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge<br />
des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.<br />
Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen folgender Kreise:<br />
Nordfriesland, <strong>Schleswig</strong>-Flensburg, Flensburg-Stadt, Dithmarschen<br />
Seminar für Arzthelferinnen<br />
„Die Arztabrechnung – Sie fragen, wir antworten”<br />
Referenten: Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualittätssicherung<br />
Peter Tietgen, Abrechnungsleiter<br />
Ernst Sievers, stellvertretender Abrechnungsleiter<br />
Gastreferent: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle<br />
Ort: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1-6,<br />
23795 Bad Segeberg<br />
Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Abrechnungsfragen<br />
zum neuen EBM und zur GOÄ erörtern.<br />
Das Seminar ist kostenfrei.<br />
Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.<br />
Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das NORDLICHT.<br />
Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge<br />
des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.<br />
Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen folgender Kreise:<br />
Segeberg, Lübeck, Ostholstein, Hzgt. Lauenburg, Stormarn.<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
EBM 2000PLUS<br />
- Besuchsleistungen, Visite und Wegepauschalen -<br />
Unsere umfassende Hilfestellung zum Thema „Hausbesuch” bringt Sie auf den neuesten Stand der Dinge.<br />
Primärkassen Wegegeld<br />
in DKM, bzw.<br />
innerorts Wegepauschale<br />
oder bei Hausärzten<br />
Wegegeldfaktor<br />
Ersatzkassen<br />
Wegepauschalen nach<br />
Radius Nrn.<br />
4<strong>02</strong>20 bis 4<strong>02</strong>30<br />
KV INTERN PRAXIS 41<br />
01410 01411* 01412* 01413 01414 91414 011<strong>02</strong><br />
Besuch<br />
eines<br />
Kranken<br />
Dringender Besuch,<br />
unverzügl. nach Bestellung<br />
19 – 22 h,<br />
oder Sa. So. + an<br />
Feiertagen, 24. +<br />
31.12. von 07 bis<br />
19 h oder Besuch<br />
im organisierten<br />
Not(fall)dienst<br />
Dringender Besuch,<br />
unverzügl. nach<br />
Bestellung bei<br />
Unterbrechung der<br />
Sprechstd. mit<br />
Verlassen der<br />
Praxisräume, 22 bis<br />
07 h, oder Sa. So.<br />
+an Feiertagen,<br />
24. + 31.12. von<br />
19 bis 07 h<br />
Besuch<br />
eines weiteren<br />
Kranken<br />
Visite auf<br />
der<br />
Belegstation<br />
Erste Visite<br />
je Visitentag<br />
auf der<br />
Belegstation<br />
Inanspruchnahme<br />
des Vertragsarztes<br />
an Samstagen<br />
zwischen 07 und<br />
14 h<br />
ja ja ja nein nein ja nein<br />
ja ja ja nein nein ja nein<br />
organisierter Notfall nein ja nein ja nein nein nein<br />
Notfall 15 h ja nein nein nein nein nein nein<br />
geplante Besuche incl.<br />
Familie<br />
ja nein nein ja nein nein nein<br />
angef. Besuch 21 h nein ja nein nein nein nein nein<br />
angef. Besuch 16 h ja nein nein nein nein nein nein<br />
angef. aus der<br />
Sprechstd. 10.30 h<br />
Fam. Besuch im Heim<br />
bei besonderer<br />
Anforderung<br />
erste Visite auf der Belegstation<br />
je Visitentag<br />
Jede weitere Visite<br />
auf der Belegsstation<br />
je Visitentag<br />
nein nein ja nein nein nein nein<br />
nein nein nein ja nein nein ja<br />
nein nein nein nein nein ja nein<br />
nein nein nein nein ja nein nein<br />
* Nachtbesuche ab 19 bis 07.00 Uhr sind zusätzlich mit „A“ zu kennzeichenn, damit die höher bewertete Nachtpauchale oder die höher<br />
bewerteten Nachtdoppelkilometer vergütet werden.<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL
42<br />
KV INTERN<br />
QUALITÄTS-<br />
SICHERUNG DER<br />
VERSORGUNG<br />
VON FRÜH- UND<br />
NEUGEBORENEN<br />
AUT-IDEM<br />
VERDACHT AUF<br />
VOGELGRIPPE<br />
PERTUSSIS<br />
INFLUENZA<br />
Neonatologische Versorgung in Krankenhäusern<br />
Am 01. Januar 2006 ist eine Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Frühund<br />
Neugeborenen in Kraft getreten. Mit dieser Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen<br />
die Krankenhäuser mit ihren Entbindungsabteilungen vier unterschiedlichen Versorgungsleveln zugeordnet<br />
werden. Eine rechtliche Bewertung dieser neuen Vereinbarung durch die KBV hat ergeben, dass eine Zuordnung<br />
der Schwangeren zu den jeweils für sie „richtigen“ Entbindungsabteilungen im Innenverhältnis von den Krankenhäusern<br />
selbst auf Grund eigener Beurteilung vorgenommen werden muss. Eine Verantwortung der einweisenden<br />
Ärzte für eine Versorgung der Schwangeren gemäß den in der Vereinbarung für den Krankenhaussektor<br />
vorgegebenen Qualitätslevel ist nach Auffassung der KBV aus haftungsrechtlichen Gründen abzulehnen.<br />
Gerne senden wir Ihnen die Vereinbarung zu. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Vereinbarung im Internet<br />
unter www.kvsh.de einzusehen.<br />
Dietrich Bartz<br />
Verordnung<br />
Wenn bei einer Verordnung aut-idem zugelassen wird, kann der Apotheker nach dem Rahmenvertrag zwischen<br />
den Krankenkassen und Apothekern entweder das genannte Präparat oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel<br />
abgeben, die in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbereich<br />
zugelassen sind.<br />
Wird nur der Wirkstoff genannt, darf der Apotheker nur unter den drei preisgünstigsten Präparaten wählen.<br />
Keine Kassenleistung<br />
Auf Grund der Presseinformationen über die Vogelgrippefälle in Mecklenburg-Vorpommern kann es sein,<br />
dass in den Praxen verunsicherte Patienten erscheinen, die möglicherweise Kontakt mit verendeten Vögeln<br />
hatten. Das RKI hat hierzu auf seiner Internetseite ein Stufenschema zur Diagnostik veröffentlicht (www.rki.de).<br />
Hierzu ist anzumerken, dass der Influenza Schnelltest keine Kassenleistung ist und für die Diagnostik keine<br />
zusätzliche EBM-Ziffer existiert.<br />
Impfung<br />
Die Techniker Krankenkasse teilt mit, dass Sie die Kosten für die Pertussisauffrischimpfung im Alter von fünf<br />
bis sechs Jahren nach der STIKO-Empfehlung vom 20.01.2006 übernimmt. Das bedeutet, dass die Td Impfung<br />
durch die TdaP zu ersetzen ist. Der Impfstoff ist auf einem Privatrezept zu verordnen und die Impfziffer über den<br />
Behandlungsausweis abzurechnen. Die Kosten für den Impfstoff erstattet die TK ihren Patienten.<br />
RKI entscheidet<br />
Erst wenn das RKI mitgeteilt hat, dass eine Influenza ausgebrochen ist, sind die Verordnungen von Influenza-<br />
Präparaten zu Kassenlasten möglich. Zur Zeit gibt es in Deutschland keine Influenza, sodass diese Präparate auch<br />
nicht zu Kassenlasten verordnet werden können.<br />
Die Influenza wird regelmäßig vom RKI mitgeteilt und die Risikogebiete sind der Ärztezeitung zu entnehmen<br />
oder über www.rki.de abrufbar.<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
MUSTER 39<br />
MUSTER 40<br />
MUSTER 80<br />
MUSTER 70 A<br />
Formularänderung zum 01. April 2006<br />
Die Dokumentationsbögen zur Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer sind überarbeitet worden.<br />
Der Altbestand darf aufgebraucht werden!<br />
Der Dokumentationsbogen „Behandlungsanspruch von im Ausland Versicherten” ist in DIN A5 Format<br />
geändert worden. Der Altbestand darf nicht über den 01. April 2006 aufgebraucht werden.<br />
Auf Grund der Richtlinienänderung (Klarstellung zum Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung,<br />
Anzahl der Zyklen) wird der Folge-Behandlungsplan bereits zum 16. Februar 2006 gültig. Das<br />
Vordruckmuster steht aber erst zum 01. April 2006 zur Verfügung. Für die kurze Übergangszeit ist der<br />
Folge-Behandlungsplan anhand der Anlage II der Richtlinien vorzulegen.<br />
Alle Vordrucke sind über den Paul-Albrecht-Verlag in Lütjensee zu beziehen.<br />
KV INTERN 43<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL
44 STECKBRIEF<br />
!<br />
Wer vertritt meine Interessen in der Abgeordnetenversammlung? Welche Ansichten haben die gewählten Vertreter?<br />
Das NORDLICHT stellt Ihnen an dieser Stelle in einer Serie die Abgeordneten vor.<br />
1. Ihre Ziele für die kommende Wahlperiode:<br />
2. Ihre Assoziationen, wenn Sie das<br />
Wort Gesundheitswesen hören?<br />
3. Ihre Gedanken, wenn Sie morgens die Praxis<br />
betreten und abends, wenn Sie sie verlassen?<br />
4. Wie halten Sie sich bei Marathonsitzungen fit?<br />
5. Wodurch zeichnet sich für Sie ein<br />
guter Patient aus?<br />
6. Welchen Politiker würden Sie gern treffen<br />
und was würden Sie ihn fragen?<br />
7. Die größte medizinische Errungenschaft?<br />
8. Wie überzeugen Sie einen Kollegen,<br />
Ihnen Ihren Notdienst abzunehmen?<br />
9. Ihr guter Rat für Ihren Praxisnachfolger:<br />
10. Ihr bester Arztwitz?<br />
11. Wo sehen Sie die KVSH in zehn Jahren?<br />
NAME GEBURTSDATUM<br />
DR.WILFRIED BÖNKE<br />
FAMILIE<br />
verheiratet, vier Kinder<br />
SITZ DER PRAXIS FACHRICHTUNG<br />
Oldenburg Allgemeinarzt<br />
WAHLPERIODE WEITERE ÄMTER<br />
12.08.1950<br />
II.Wahlperiode Fachausschuss Hausärzte<br />
Echte integrative Modelle.<br />
Politik- und Bürokratiebaustelle, die die ärztliche Solidarität herausfordert.<br />
Immer(noch) zuversichtlich-gelassen.<br />
Interesse.<br />
Leidensfähigkeit.<br />
Halte noch Ausschau den dem glaubwürdigen Vertreter der „neuen<br />
Ehrlichkeit”.<br />
Zahnmedizin.<br />
Tauschgeschäft.<br />
Weiterentwicklung von Gemeinschaftsstrukturen.<br />
Ultimativ beantwortet im NORDLICHT 07/05.<br />
Bad Segeberg bleibt wohl noch lange Mittelpunkt der SH-Arztwelt.<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
KV INTERN KOLUMNE / SERIE SELBSTHILFEGRUPPEN 45<br />
WIE ICH ES SEHE ...<br />
Evidenzbasierte<br />
Leitlinien –<br />
medizinischer<br />
Segen oder<br />
vertragsärztlicher<br />
Fluch? Dr. Michael Drews<br />
Wann ist ein Haus- oder Facharzt eigentlich<br />
ein „guter“ Arzt? Welche diagnostisch-therapeutischen<br />
Maßnahmen eines solchen<br />
„guten“ Arztes gewährleisten eine optimale Patientenbehandlung<br />
und sind somit ein uneingeschränkter<br />
Segen für den Patienten? Richtig: ein „guter“ Arzt<br />
muss sich heute auf dem alleinseligmachenden Gebiet<br />
der evidenzbasierten Medizin tummeln, um wissenschaftlich,<br />
juristisch und in Bezug auf Prüfmaßnahmen<br />
unanfechtbar zu sein.<br />
Alle therapeutischen Maßnahmen der Vergangenheit,<br />
die als überlieferter Medizinschatz der ärztlichen<br />
Erfahrung nach dem Patienten Linderung oder sogar<br />
Heilung brachten, sind bei dieser Leitlinien-Gläubigkeit<br />
letztlich Placebo-Müll, wenn sie nicht durch die<br />
harten Kriterien einer evidenzbasierten Leitlinienstatistik<br />
abgesichert sind. So zumindest könnte man fast<br />
meinen, wenn man die heutige Leitlinieneuphorie<br />
sieht, die ärztliche Erfahrung fast schon mit einem arroganten<br />
Fingerschnippen als statistisch nicht signifikantes<br />
Medizinwerkeln auf Heilpraktikemiveau abtut.<br />
Was Leitlinien gläubige Medizinstatistiker jedoch<br />
nicht wahrhaben wollen, ist die schlichte Tatsache,<br />
dass es dennoch bewährte Therapiestrategien gibt, die<br />
niemals einen solchen Zertifizierungsstempel der evidenzbasierten<br />
Leitlinientreue erhalten werden. Und<br />
dies liegt nicht etwa daran, dass solche Therapiestrategien<br />
nicht viel tausendfach bewährt und wirksam<br />
sind und dem Patienten nicht helfen. Es wird sich vielmehr<br />
einfach kein Sponsor in der pharmazeutischen<br />
Industrie finden, der auch nur einen müden Euro in finanziell<br />
aufwändige Studien steckt, wenn anschließend<br />
nicht ein entsprechender Profit zu erreichen ist.<br />
Der Stempel „evidenzbasierte Leitlinienmedizin“ wird<br />
auf dem medikamentösen Sektor nach entsprechend<br />
aufwändigen Studien letztlich nur jenen Präparaten<br />
zuerkannt werden, die in ihrer praktischen Anwen-<br />
SERIE: Selbsthilfegruppen in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
InGE Kiel e. V.<br />
(Interessengemeinschaft<br />
Epilepsie)<br />
Die Interessengemeinschaft Epilepsie „InGE”<br />
e.V. ist eine Selbsthilfegruppe für epilepsiekranke<br />
Menschen und Eltern betroffener Kinder<br />
und Angehöriger. Die Gruppe gibt es seit Februar<br />
1997 und seit 2000 besteht sie als eingetragener Verein,<br />
seit Januar 2005 ist sie als gemeinnützig anerkannt.<br />
Die Gruppe trifft sich immer am zweiten Mittwoch<br />
im Monat immer um 20 Uhr, außer in den Sommerferien.<br />
Treffpunkt ist der Handwerkerhof „Fecit” im Faluner<br />
Weg 30 in 24109 Kiel. Hier werden Informationen<br />
ausgetauscht, man redet über auftretende Probleme<br />
und sucht gemeinsam nach Lösungen. Manchmal<br />
sind auch Referenten zu Gast, die über spezielle<br />
Themen informieren. Daneben ist man sehr aktiv im<br />
dung einen entsprechenden Profit in Aussicht stellen.<br />
Bereits seit Jahren oder Jahrzehnten etablierte Arzneimittel<br />
ohne jeglichen Patentschutz fallen von vornherein<br />
durch dieses Raster.<br />
Einige Krankenkassen scheinen seit einiger Zeit dazu<br />
überzugehen, als Messlatte für angeblich „unwirtschaftlich“<br />
agierende Kolleginnen oder Kollegen bei<br />
der entsprechenden Wirtschaftlichkeitsprüfung die evidenzbasierten<br />
Medizinleitlinien anzuführen. Medikamente,<br />
die einen solchen Zertifizierungsstempel nicht<br />
nachweisen können, werden als „unwirtschaftlich“ abqualifiziert<br />
und den Kollegen während der Prüfmaßnahme<br />
angekreidet. Die Krankenkassen wären im ureigensten<br />
Interesse gut beraten, diesen Weg nicht weiter<br />
zu beschreiten! Wenn wir Vertragsärzte nämlich geschlossen<br />
die evidenzbasierten Medizinleitlinien im<br />
Praxisalltag anwenden würden (z. B. Cholinesterasehemmer<br />
für etwa eine Million Alzheimerpatienten, Heparin-Injektionen<br />
für emboliegefährdete Alterspatienten,<br />
eine teure Osteoporoseprophylaxe für Millionen<br />
gefährdeter Patienten – diese Liste ließe sich für<br />
jedes Medizingebiet beliebig fortführen), wäre dieses System<br />
innerhalb eines Quartals restlos bankrott.<br />
Evidenzbasierte Medizinleitlinien sind eine Hilfe für<br />
den Medizinalltag – sie sind jedoch nur ein Mosaiksteinchen<br />
bei der diagnostisch-therapeutischen Betreuung<br />
von Patienten. Sie sind aber mit Sicherheit<br />
nicht der unanfechtbare „medizinische Stein der Weisen“.<br />
Wir sollten deshalb bei aller evidenzbasierten<br />
Medizingläubigkeit nicht vergessen, dass ärztliche Erfahrung,<br />
Fingerspitzengefühl, Intuition und Pragmatismus<br />
fur eine Arzt-Patienten-Beziehung weiterhin<br />
unumgänglich sind. Haus- und Fachärzte können auch<br />
dann „gute“ und gleichzeitig wirtschaftlich agierende<br />
Mediziner sein, wenn sie nicht immer und bei jedem<br />
Patienten und an jedem Tag hundertprozentig in evidenzbasierte<br />
Leitlinien-Schubladen passen.<br />
Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Es gibt einmal im Monat<br />
einen Infostand, um die Menschen über Epilepsie<br />
aufzuklären und zu informieren.<br />
Feedback ist für den Verein unersetzlich:<br />
Kontakt:<br />
Corina Kusserow<br />
Bergenring 6, 24109 Kiel<br />
Tel.: 0431 53 16 77<br />
E-Mail: kusserow@ki.tng.de<br />
Kristina Oeser<br />
Jaegerallee 37, 24159 Kiel<br />
Tel.: 0431 369 91 37<br />
www.inge-kiel.de<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL
46 WAS? WANN? WO?<br />
VERANSTALTUNGEN Nur<br />
<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
15. MÄRZ, 15.00 UHR<br />
WORKSHOP FÜR NIEDERLASSUNGSWILLIGE ÄRZTE<br />
29. MÄRZ, 15.00 UHR<br />
WORKSHOP ZUR PRAXISABGABE<br />
05. APRIL, 15.00 UHR<br />
WORKSHOP ZUM THEMA MVZ<br />
12. APRIL, 15.00 UHR<br />
WORKSHOP ZUM JOB-SHARING<br />
19. APRIL, 15.00 UHR<br />
WORKSHOP FÜR NIEDERLASSUNGSWILLIGE ÄRZTE<br />
10. MAI, 15.00 UHR<br />
WORKSHOP ZUM THEMA MVZ<br />
10. MAI, 15.00 UHR<br />
WORKSHOP ZUR PRAXISABGABE<br />
Ort: <strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong>, Bismarckallee 1-6,<br />
23795 Bad Segeberg<br />
Anmeldung und Info zu allen Terminen: Tel. 04551 88 3 8 81<br />
Kreisstellen<br />
14. MÄRZ<br />
SONO ARBEITSKREIS: DUPLEXSONOGRAPHIE DER<br />
BEIN- UND ARMVENEN<br />
Ort: Diako, Radiologisches Institut<br />
Info: Kreisstelle Flensburg-Stadt<br />
Tel. 0461 429 39, Fax: 0461 468 91<br />
15. MÄRZ<br />
FORTBILDUNG OSTEOPOROSE<br />
Ort: Diako, Fliednersaal<br />
Info: Kreisstelle Flensburg-Stadt<br />
Tel. 0461 429 39, Fax: 0461 468 91<br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
08. MÄRZ<br />
WORKSHOP „GESUNDHEIT IM ALTER“<br />
Impulsreferate: Prof. Dr. Richardt, Herzzentrum Segeberger Kliniken<br />
Dr. Katalinic, Krebsregister <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
Ort: Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung,<br />
Esmarchstraße 4-6, Seminarraum 1, 23795 Bad Segeberg<br />
18. MÄRZ, 09.00 UHR<br />
Seminar für Ärzte, Pflegepersonal und Patienten<br />
ORGANTRANSPLANTATION<br />
Ort: UKSH Campus Kiel, Hörsaal der Chirurgie,<br />
Arnold-Heller-Str. 7, 24105 Kiel<br />
09. – 10. JUNI<br />
1. NORDDEUTSCHER PSYCHOTHERAPEUTENTAG „VIEL-<br />
FALT IN DER PSYCHOTHERAPIE“<br />
Ort: Halle 400, An der Halle 400 Nr. 1, 24143 Kiel<br />
Info: Psychotherapeutenkammer <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
Tel. 0431 66 11 99 0<br />
für KVSH-Termine<br />
übernehmen wir Gewähr.<br />
24. – 26. MÄRZ<br />
REHA-ARZT-CURRICILUM<br />
Für die Veranstaltung werden 22 Fortbildungspunkte vergeben.<br />
Leitung: Dr. Werner Kurrat<br />
Ort: Asklepios Nordseeklinik, Westerland/Sylt<br />
Info: Kathrin Wilke,<br />
Tel. 04651 835 60 70<br />
Mail: W.kurrat@asklepios.com<br />
26. – 30. APRIL<br />
NEURODERMITIS-/PSORIASIS-TRAINER-SEMINAR<br />
Ort: Klinik für Dermatologie und Allergologie der Asklepios-Nordseeklinik<br />
Westerland, Norderstraße 81, 25980 Westerland/Sylt<br />
Info: Kathrin Wilke<br />
Tel. 04651 835 60 70, Fax 04651 835 60 74<br />
Mail: N.buhles@asklepios.com<br />
19. UND 20. MAI<br />
JAHRESTAGUNG DER NORDDEUTSCHEN<br />
GESELLSCHAFT FÜR NUKLEARMEDIZIN (NGN)<br />
Ort: Radisson Senator Hotel, Lübeck<br />
Info: www.ngn-home.org<br />
Deutschland<br />
17. – 19. MÄRZ UND 25. – 26. MÄRZ<br />
DIAGNOSTIK UND THERAPIE SCHLAFBEZOGENER<br />
ATMUNGSSTÖRUNGEN NACH DEN BUB-RICHTLINIEN<br />
Wissenschaftl. Leitung: Dr. med. Jan Hollandt, HNO-Facharzt,<br />
Lübeck<br />
Ort: AK Wandsbek (Geriatrie), Hamburg<br />
Info: Nord Service Projects B. Breetzke Kongressdienst<br />
Tel. 04193 75 76 77, Fax: 04193 75 76 88<br />
Mail: nsp-breetzke@web.de<br />
24. – 27. MAI<br />
30. JAHRESTAGUNG FÜR SEXUALMEDIZIN<br />
“100 JAHRE SEXUALWISSENSCHAFT – WAS<br />
BINDET UNS?”<br />
Ort: Langenbeck-Virchow-Haus, Charité Campus Mitte,<br />
Luisenstraße 58 – 59, 10117 Berlin<br />
Info: Dr. David Goecker, Anna Konrad,Akademie fürSexualmedizin<br />
Tel. 030 450 52 93 04, Fax: 030 450 52 99 92<br />
Mail: tagung.sexualmedizin@charite.de<br />
<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006
KONTAKT<br />
<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
Bismarckallee 1 – 6<br />
23795 Bad Segeberg<br />
Hauptanschluss: 04551 / 883-0<br />
Fax: 04551 / 883-209<br />
ANSPRECHPARTNER IN DER KVSH 47<br />
Vorsitzender......................................................Dr. Klaus Bittmann ....................................................................................217/486<br />
Stellv. Vorsitzender ............................................Ralf W. Büchner..........................................................................................217/486<br />
Finanzvorstand..................................................Dr. Bodo Kosanke ......................................................................................218/355<br />
Hauptgeschäftsführer........................................Dr. Ralph Ennenbach ..................................................................................218/355<br />
Abrechnung – Leiter..........................................Peter Tietgen/Ernst Sievers ....................................(Fax: -322) ............267/245/388<br />
Abrechnungs-Hotline / EBM-Hotline.................................................................................................................................. 388 / 883<br />
Amb. Operieren ................................................Aenne Villwock..................................................................................................369<br />
Arthroskopie (QS) ..............................................Aenne Villwock ................................................................................................369<br />
Arznei – Verträge und Beratung ........................Dr. Marion Packenius ............................................ ..........................................351<br />
Arznei – Verträge und Beratung ........................Thomas Frohberg..............................................................................................304<br />
Ärztl. Stelle (Röntgen ) ......................................Dietrich Bartz/Angelika Rott / Uta Markl ..............................................266/386/393<br />
Ärztl. Stelle (Nuklearmed./Strahlenther.) ............Dietrich Bartz/Thomas Müller ....................................................................266/325<br />
Arztregister ....................................................Katja Fiehn/Anja Scheil/Dorit Scheske................................................................254<br />
Assistenz-Genehmigung....................................Petra Fitzner/Brigitte Gottwald ....................................................................384/255<br />
Asthma-Schulung ............................................Melanie Krille ....................................................................................................321<br />
Qualitätssicherungskomm.-Drogensub. ............Astrid Patscha ......................................................(Fax: -392) ..........................340<br />
Betriebswirtschaftliche Beratung ......................Marion Grosse ..................................................................................................343<br />
Chirotherapie (Genehmigung) ............................Helga Hartz ......................................................................................................453<br />
Dialyse-Kommission/LDL; QS ............................Marion Rampoldt ..............................................................................................444<br />
Diabetes-Kommission (QS) ................................Aenne Villwock..................................................................................................369<br />
Diabetes-DMP und Vereinbarung ......................Helga Hartz/Caroline Polonji/Marion Rampoldt ....................................453/280/444<br />
EDV in der Arztpraxis ........................................Timo Rickers/Thomas Stefaniw..................................................................286/307<br />
ESWL................................................................Marion Rampoldt ..............................................................................................444<br />
Finanzbuchhaltung............................................Erich Neugebauer ............................................................................................241<br />
Formularausgabe ..............................................Sylvia Warzecha................................................................................................250<br />
Fortbildung f. Ärzte / Arzthelferinnen..................Mareike Ralf ....................................................................................................332<br />
Herzschrittmacherkontrollen..............................Andrea Schless ................................................................................................459<br />
Honorar ( Leiter) und HVM ................................Karl-Heinz Buthmann ............................................ ..........................................208<br />
HVM-Team........................................................Inge Feddern ........................................................ ..........................................383<br />
Internet ............................................................Jakob Wilder ....................................................................................................475<br />
Invasive Kardiologie ..........................................Andrea Schless ................................................................................................459<br />
Kernspintomographie-Komm./Genehmig. ..........Ute Tasche ........................................................................................................485<br />
Koloskopie-Kommission ....................................Melanie Krille ....................................................................................................321<br />
Kommunikation, Presseinformationen................Robert Quentin ....................................................(Fax: -396) ..........................381<br />
Krankengeldzahlungen......................................Doris Eppel ......................................................................................................220<br />
Laborleistung (O III) Kommission........................Marion Rampoldt ..............................................................................................444<br />
Langzeit-EKG (Genehmigung) ............................Andrea Schless ................................................................................................459<br />
Mammographie ................................................Angelika Masuch ..............................................................................................458<br />
Niederlassung / Zulassung ................................Susanne Bach-Nagel/André Zwaka/Evelyn Kreker ..............................378/327/346<br />
........................................................................Daniel Jacoby ..................................................................................................259<br />
Niederlassungsberatung....................................Bianca Hartz/Evelyn Kreker/Susanne Bach-Nagel/André Zwaka ........................254<br />
<strong>Nordlicht</strong> aktuell................................................Hildegard Laitenberger ........................................(Fax: -396) ..........................356<br />
Onkologie-Kommission......................................Aenne Villwock..................................................................................................369<br />
Otoakustische Emissionen ................................Andrea Schless ................................................................................................459<br />
Personal............................................................Monique Müller/Anke Tonn/Anke Siemers ..............(Fax: -451) ............275/295/333<br />
Photodyn. Therapie am Augenhintergrund..........Andrea Schless ................................................................................................459<br />
Phys.-Med. Leistungen (Genehmig.) ..................Helga Hartz ......................................................................................................453<br />
Plausibilitätsausschuss ....................................Ulrike Moszeik ..................................................................................................336<br />
Psychotherapie ................................................Melanie Krille ....................................................................................................321<br />
Qualitätssicherung – Leiter................................Dietrich Bartz ......................................................(Fax: -374)....................266/262<br />
Qualitätszirkel / Qualitätsmanagement ..............Regina Steffen/Kathrin Zander/Angelika Ströbel ....(Fax: -374) ............292/382/204<br />
QuaMaDi ..........................................................Kathrin Zander/Dietrich Bartz ....................................................................382/266<br />
Radiologie-Kommission ....................................Dietrich Bartz/Monika Vogt/Anja Lange ................................................266/366/360<br />
Recht – Leiter – Justitiar ..................................Klaus-Henning Sterzik................................................................................230/251<br />
Recht................................................................Maria Behrenbeck/Dagmar Hergert-Lüder/Tom-Christian Brümmer ....251/265/474<br />
Röntgen (Anträge) ............................................Ute Tasche ........................................................................................................485<br />
Röntgen (Qualitätssicherung) ............................Anja Lange........................................................................................................360<br />
Rückforderungen der Kostenträger ....................Heinz Szardenings ............................................................................................323<br />
Schlafapnoe......................................................Marion Rampoldt ..............................................................................................444<br />
Schmerztherapie ..............................................Monika Vogt......................................................................................................366<br />
Sonographie-Kommission ................................Sabrina Kämpf/Susanne Paap ....................................................................533/228<br />
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ........................Melanie Krille ....................................................................................................321<br />
Sprechstundenbedarf / Arznei............................Heidi Dabelstein................................................................................................353<br />
Struktur und Verträge ........................................Ekkehard Becker ..................................................(Fax: -488) ..........................331<br />
Teilzahlungen....................................................Brunhild Böttcher/Dirk Ludwig ..................................................................231/233<br />
Umweltmedizin / Umweltausschuss ..................Marion Rampoldt ..............................................................................................444<br />
Verordnung medizin. Rehaleistungen ................Andrea Schless ................................................................................................459<br />
Verträge (Sonstige)............................................Martin Maisch ..................................................................................................244<br />
Widersprüche (Abteilung Recht) ........................Gudrun Molitor ..................................................................................................439<br />
Zulassung – Leiterin ........................................Bianca Hartz..........................................................(Fax: -276)....................255/358<br />
Zytologie (Kommission) ....................................Marion Rampoldt ..............................................................................................444<br />
IMPRESSUM<br />
<strong>Nordlicht</strong> aktuell<br />
Offizielles Mitteilungsblatt der<br />
<strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong><br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong><br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
Dr. Klaus Bittmann<br />
(Vorsitzender, v.i.S.d.P.)<br />
Redaktion:<br />
Robert Quentin (Q) (Leitung)<br />
Hildegard Laitenberger<br />
(Heftmanagement)<br />
Jakob Wilder (JW) (Textgestaltung)<br />
Redaktionsbeirat:<br />
Dr. Klaus Bittmann<br />
Ralf Wilhelm Büchner<br />
Dr. Michael Drews<br />
Dr. Ralph Ennenbach<br />
Reinhardt Hassenstein<br />
Dr. Bodo Kosanke<br />
Anschrift der Redaktion:<br />
Bismarckallee 1–6<br />
23795 Bad Segeberg<br />
Tel.: 04551 / 883 356<br />
Fax: 04551 / 883 396<br />
http://www.kvsh.de<br />
Email: presse@kvsh.de<br />
Grafik: LayoutDeluxe, Hamburg<br />
Druck: Grafik + Druck, Kiel<br />
Das <strong>Nordlicht</strong> erscheint monatlich<br />
als Informationsorgan der Mitglieder<br />
der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong><br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein.<br />
Namentlich gekennzeichnete Beiträge<br />
und Leserbriefe geben nicht<br />
immer die Meinung des Herausgebers<br />
wieder; sie dienen dem freien<br />
Meinungsaustausch. Jede Einsendung<br />
behandelt die Redaktion sorgfältig.<br />
Die Redaktion behält sich die<br />
Auswahl der Zuschriften sowie<br />
deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich<br />
vor. Die Zeitschrift, alle<br />
Beiträge und Abbildungen sind<br />
urheberrechtlich geschützt. Nachdruck<br />
nur mit schriftlichem Einverständnis<br />
des Herausgebers. Wenn<br />
aus Gründen der Lesbarkeit die<br />
männliche Form eines Wortes genutzt<br />
wird („der Arzt“), ist hiermit<br />
selbstverständlich auch die weibliche<br />
Form gemeint („die Ärztin“).<br />
Preis je Heft: 6 Euro plus Porto.<br />
<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL
IHRE ANSPRECHPARTNER IN DEN KREISSTELLEN DER KVSH<br />
Kiel<br />
Kreisstelle:<br />
Herzog Friedrich Str. 49, 24103 Kiel,<br />
Tel.: 0431 / 932 22<br />
Fax: 0431 / 971 96 82<br />
Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt,<br />
Tel.: 0431 / 931 31<br />
Fax: 0431 / 974 13 22<br />
mail: Kreisstelle.Kiel@kvsh.de<br />
Lübeck<br />
Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck,<br />
Tel.: 0451 / 722 40<br />
Fax: 0451 / 706 31 79<br />
Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt,<br />
Tel.: 0451 / 610 90 0<br />
Fax: 0451 / 610 90 10<br />
mail: kvhl@dgn.de<br />
Flensburg<br />
Kreisstelle: Meisenstr. 16, 24939 Flensburg,<br />
Tel.: 0461 / 42939<br />
Fax: 0461 / 46891<br />
Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt,<br />
Tel.: 0461 / 277 00<br />
Fax: 0461 / 281 49<br />
mail: Kreisstelle.Flensburg@kvsh.de<br />
Neumünster<br />
Dr. Norbert Spilok, Chirurg,<br />
Tel.: 04321 / 94 77 0<br />
Fax: 04321 / 94 77 77 00<br />
mail: Kreisstelle.Neumuenster@kvsh.de<br />
PRÜFINSTANZEN WIRTSCHAFTLICHKEIT<br />
Kreis Dithmarschen<br />
Dr. Wolf-Günter Riesenkampff, Allgemeinarzt,<br />
Tel.: 04854 / 900 10<br />
Fax: 04854 / 90 48 11<br />
mail: Kreisstelle.Dithmarschen@kvsh.de<br />
Kreis Herzogtum Lauenburg<br />
Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin,<br />
Tel.: 04541 / 35 85<br />
Fax: 04541 / 843 91<br />
mail: Kreisstelle.Lauenburg@kvsh.de<br />
Kreis Nordfriesland<br />
Dr. Thomas Maurer, Allgemeinarzt,<br />
Tel.: 04662 / 30 01<br />
Fax: 04662 / 30 <strong>02</strong><br />
mail: Kreisstelle.Nordfriesland@kvsh.de<br />
Kreis Ostholstein<br />
Bernd Thomas, Augenarzt,<br />
Tel.: 04362 / 90 04 40<br />
Fax: 04362 / 90 04 41<br />
mail: Kreisstelle.Ostholstein@kvsh.de<br />
Kreis Pinneberg<br />
Dr. Michael Renner, Radiologe,<br />
Tel.: 04121 / 48 29 29<br />
Fax: 04121 / 48 29 29<br />
mail: Kreisstelle.Pinneberg@kvsh.de<br />
Kreis Plön<br />
Dr. Hans-Joachim Wirtz, Chirurg,<br />
Tel.: 04342 / 71 97 97<br />
Fax: 04342 / 71 97 99<br />
mail: Kreisstelle.Ploen@kvsh.de<br />
Kreis Rendsburg-Eckernförde<br />
Carl Culemeyer, Allgemeinarzt,<br />
Tel.: 04353 / 99 89 01<br />
Fax: 04353 / 99 89 01<br />
mail: KVKreisRdEck@aol.com<br />
Kreis <strong>Schleswig</strong>-Flensburg<br />
Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt,<br />
Tel.: 04621 / 525 44<br />
Fax: 04621 / 515 00<br />
mail: Kreisstelle.<strong>Schleswig</strong>@kvsh.de<br />
Kreis Segeberg<br />
Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt,<br />
Tel.: 04551 / 40 55<br />
Fax: 04551 / 922 05<br />
mail: Kreisstelle.Segeberg@kvsh.de<br />
Kreis Steinburg<br />
Gerhard Marioth, Radiologe,<br />
Tel.: 04821 / 620 98<br />
Fax: 04821 / 35 17<br />
mail: Kreisstelle.Steinburg@kvsh.de<br />
Kreis Stormarn<br />
Dr. Hans Irmer, Arzt,<br />
Tel.: 041<strong>02</strong> / 526 10<br />
Fax: 041<strong>02</strong> / 526 78<br />
mail: Kreisstelle.Stormarn@kvsh.de<br />
Rosenstraße 28 – 23795 Bad Segeberg – Telefon 04551 / 9010-0 – Fax 04551 / 90 10 22<br />
Vorsitzender des Prüfungsausschusses ............ Prof. Günther Jansen ....................................................................................................................................9010-0<br />
Vorsitzender des Beschwerdeausschusses ...... Dr. Johann David Wadephul............................................................................................................................9010-0<br />
Leiter der Dienststelle ...................................... Jörg Schröder ..............................................................................................................................................901<strong>02</strong>1<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfung Arznei...................... Dr. Johannes Packenius ................................................................................................................................901018<br />
Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung ................ Elsbeth Kampen, Katja Hellmer ........................................................................................................901<strong>02</strong>3, 901<strong>02</strong>4<br />
Arznei allgemein .............................................. Manuela Johnsen, Melanie Hoffmann, Tanja Bauer ............................................................901<strong>02</strong>0, 901019, 901016<br />
Verordnungen (Arznei/Heilmittel) ...................... Dr. Johannes Packenius, Elsbeth Kampen ........................................................................................901018, 901<strong>02</strong>3<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfung Honorar .................. Hans-Peter Morwinski, Birgit Wiese, ................................................................................................901011, 901012<br />
........................................................................ Manfred Vogt, Iris Flaegel ................................................................................................................901013, 901015<br />
Zweitmeinungsverfahren:<br />
Rheuma .......................................................... Birgit Wiese, Barbara Maschke ........................................................................................................901012, 901<strong>02</strong>5<br />
Gastro.............................................................. Hans-Peter Morwinski ..................................................................................................................................901011