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nr. <strong>02</strong> | 2006 Offizielles Mitteilungsblatt der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

<strong>Nordlicht</strong><br />

März 2006 | 9. jahrgang<br />

A K T U E L L<br />

DAUERKRISE GESUNDHEITSWESEN<br />

WAS WIR BRAUCHEN,<br />

DAMIT ES HIER BESSER WIRD


VORWORT<br />

Dr. Bodo Kosanke,<br />

Finanzvorstand, KVSH<br />

Liebe Leserinnen,<br />

liebe Leser,<br />

Ist der 18. Januar die Wende? War dieser Tag mehr als eine Reminiszenz an 68?<br />

Beeindruckend und bundesweit verbindend war dieser Tag auf jeden Fall.Weitere<br />

solche Tage kündigen sich an.<br />

Das BMG schickte 15 Seiten Gegendarstellung: Die Ärzte hätten doch allen<br />

Grund zufrieden zu sein.Wir meinen: Nein, da werden Äpfel mit Birnen verglichen.<br />

Für den 18. Januar war der Notdienst doppelt und dreifach abgesichert.Wir<br />

hatten keine „Not mit dem Dienst“, kümmern uns aber um seine<br />

Neustrukturierung. In manchen Regionen geben Hausärzte mit durchschnittlich<br />

60 Jahren ihre Praxis auf und über 40 Prozent sind dort bereits älter als 57 Jahre –<br />

da bricht in absehbarer Zeit vieles weg.<br />

Diese Zahlen diskutieren wir mit dem Sozialministerium, vor allem aber auch<br />

vor Ort mit den Bürgermeistern und finden dort offene Ohren: Sie erkennen die<br />

Probleme der Vertragsärzte als infrastrukturelles Problem ihrer Gemeinde. Sie<br />

wollen beim Aufbau von Anlaufpraxen für den Notdienst aktiv mithelfen – ein<br />

ungewohntes, ein wohltuendes Politikerlebnis.<br />

Mehrere Artikel dieses Heftes beschäftigen sich mit konkreten Problemen der<br />

Praxisführung, auch: der Praxisaufgabe.<br />

Wenn wir in zwei, drei Jahren auf den 18. Januar 2006 zurückblicken werden,<br />

erkennen wir vielleicht, dass dieser Tag eine Wende brachte.Wie sagte<br />

Bürgermeister Henningsen von Süderbrarup in unserem Kappelner Gespräch am<br />

22. Februar: „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.“ Wir brauchen in der<br />

Politik ein neues Verhältnis zur Vertragsärztlichkeit.<br />

Ihr<br />

EDITORIAL 3<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL


4 INHALT<br />

in eine neue Welt – Der KBV-<br />

Vorsitzende droht mit Ausstieg der KVen aus<br />

dem System. Die Ärztegenossenschaft soll<br />

die Modalitäten eines „geordneten“ System-<br />

13Aufbruch<br />

ausstiegs prüfen.<br />

TITELTHEMEN<br />

Dauerthema im NORDLICHT:<br />

Schon seit über zwei Jahren<br />

wird über eine<br />

Neustrukturierung<br />

10Ein<br />

des organisierten<br />

Notdienstes diskutiert. Es geht<br />

konkret um ein Modell, dass sowohl<br />

für Ärzte als auch für Patienten<br />

attraktiv ist.<br />

Die Not mit dem Dienst ... ......................................................................................................................................10<br />

Neustrukturierung des organisierten Notdienstes<br />

Ärztliches Handeln in Freiheit und Verantwortung................................................12<br />

Titelkommentar von Dr. Klaus Bittmann<br />

Aufbruch in eine neue Welt ................................................................................................................................13<br />

Ist der 18. Januar vielleicht der Auftakt für eine neue Musik?<br />

Warum Äpfel und Birnen nicht zu vergleichen sind..............................................15<br />

Klarstellungen zum BMGS-Papier über den Umsatz der Ärzte.<br />

Propaganda statt Fakten........................................................................................................................................18<br />

Bundesministerium für Gesundheit „informiert“ ...<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


AKTUELLES<br />

Nachrichten ............................................................................ 07<br />

• Mehr Service und Neuorganisation der Praxisberatung<br />

• Paffrath jetzt AOK-Chef<br />

• Medizinwissen online<br />

• Großer Andrang bei der EDV-Messe.......................................... 08<br />

• Ulla Schmidt unpopulär<br />

• Zahl der Hausärzte erneut gesunken<br />

• Organspende-Ländervergleich.................................................. 09<br />

• DMP-Daten werden elektronisch versendet<br />

Bericht von der Abgeordnetenversammlung<br />

„Die Steine beginnen zu tanzen“.................................................. 22<br />

STANDARDS<br />

Bundesgesundheitsministerium<br />

versucht mit<br />

15Das<br />

einem<br />

15 Seiten starken Papier über<br />

Umsätze der Ärzteschaft den<br />

Sozialneid in Deutschland zu<br />

schüren. Die Vergleiche hinken<br />

jedoch gewaltig. Es ist, als ob<br />

man Äpfel mit Birnen<br />

verglichen hat.<br />

KV-Hauptgeschäftsführer<br />

Dr. Ralph Ennenbach bringt<br />

eine Klarstellung.<br />

Editorial .................................................................................... 03<br />

Forum ........................................................................................ 06<br />

Seminarkalender.................................................................. 40<br />

Steckbrief der Abgeordneten Dr. Wilfried Bönke .......... 44<br />

Kolumne.................................................................................... 45<br />

Termine .................................................................................... 46<br />

Telefon ...................................................................................... 47<br />

Kreisstellen ............................................................................ 48<br />

KV INTERN<br />

INHALT 5<br />

Wartezeiten,Über-<br />

36Lange<br />

stunden,<br />

Arbeiten von früh bis spät<br />

und das Gefühl zu haben,<br />

im eigenen Öl zu braten<br />

und Fehler zu übersehen.<br />

Arbeiten mit dem Europäischen<br />

Praxisassessment<br />

hilft weiter.<br />

Psychotherapie<br />

Psychotherapie ist mehr als Richtlinienpsychotherapie.............. 21<br />

AVWG tut Ärzten und Patienten weh.......................... 24<br />

Gastkommentar .................................................................. 25<br />

Betriebswirtschaftliche Beratung<br />

Vorsicht bei Ausscheidensregelung.............................................. 26<br />

Steuerlich bleibt alles anders ...................................................... 27<br />

Qualitätssicherung<br />

Rehabilitation im Wandel .............................................................. 28<br />

Rehabilitations-Richtlinien<br />

des Gemeinsamen Bundesausschusses ....................................... 30<br />

Einführung des Mammographie-Screening-Programms<br />

in <strong>Schleswig</strong>-Holstein ................................................................... 31<br />

Ausschreibung: Vergabe von Versorgungsaufträgen<br />

im Rahmen des Programms zur Früherkennung<br />

von Brustkrebs durch Mammographie-Screening ....................... 32<br />

Vom Praxisfrust zur Praxislust ..................................................... 36<br />

Praxis<br />

EBM 2000plus................................................................................ 41<br />

Ärztliche Abteilung<br />

Neonatalogische Versorgung in Krankenhäusern......................... 42<br />

Aut-idem, Vogelgrippe, Impfung, RKI<br />

Abrechnung<br />

Formularänderung zum 01.April 2006 .......................................... 43<br />

BEILAGEN<br />

• Flyer „Betrifft Brust“<br />

• Programm „Medica“<br />

• Broschüre „Krebs ... und dann?“<br />

• Patienteninfo<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL


6 FORUM<br />

NORDLICHT 1/2006:<br />

Arznei- und Heilmittelvereinbarungen<br />

Nun hat mich vor einigen Tagen die neue Heilmittelverordnung erreicht.<br />

Wie gewohnt: rückwirkend, das hilft ja bei der Steuerung<br />

enorm. Warum lassen wir uns immer wieder zu Verwaltern eines<br />

Budgets machen, das doch eigentlich ein begrenztes Budget der<br />

Krankenkassen ist (die Gründe für diese Begrenzung haben wir ja<br />

nicht zu vertreten)? Es geht doch auch einfacher: Ärzte und Ärztinnen<br />

tun das, was sie können: eine Verordnung ausstellen mit vernünftiger<br />

Indikation (meinetwegen nach dem Katalog), der Patient<br />

lässt sich diese dann bei seiner Krankenkasse genehmigen und kann<br />

dann die Leistung in Anspruch nehmen. Wenn in der zweiten Quartalshälfte<br />

der Kasse kein Geld mehr zur Verfügung steht, darf der/die<br />

Kassenangestellte das dann dem Versicherten erklären.<br />

Und schon kommen die Einwände: Die Kasse hat ihren Sitz an<br />

der polnischen Grenze oder im Allgäu? Schade, aber da kann sich<br />

der Versicherte ja von den ersparten Prämien ein Faxgerät kaufen;<br />

jedenfalls ist es nicht unser ärztliches Problem. Das haben wir uns nur<br />

immer aufs Auge drücken lassen. Die Bürokratie blockiert alle Fili-<br />

NORDLICHT 1/2006:<br />

Die DMPs gehören abgeschafft!<br />

Selbst dem naivsten und kooperationswilligsten<br />

Hausarzt muß nach Lektüre des<br />

„NORDLICHT“ Nr. 01/2006, Artikel S. 32 und<br />

38 aufgegangen sein, dass erstens ein DMP-<br />

Patient immer das Arzneimittelbudget sprengen<br />

muss und zweitens wir Hausärzte zu Bütteln<br />

der Krankenkassen umfunktioniert werden<br />

sollen.<br />

Gemeint ist damit, dass eindeutig wir<br />

Hausärzte administrative Aufgaben der Krankenkassen<br />

vornehmen, wenn wir Patienten<br />

als solche einstufen, die für die DMPs in Frage<br />

kommen. Das soll die Krankenkassen in die<br />

AUFRUF ZUM UNGEHORSAM – ODER:<br />

Das Heilmittelbudget als Salzsteuer<br />

Politik lebt von Symbolen – GesundheitspoIitik leider auch mit<br />

Symptomen. Als ein Symptom unserer kranken Kassenmedizin verstehe<br />

ich das seit Jahresbeginn lautlos installierte individuelle Heilmittelbudget.<br />

Was liegt ihm zugrunde? Der Positivkatalog Heilmittelverordnung<br />

war kollektiv budgetiert, was aus der Sicht des kleinen Kassenarztes<br />

eher eine Kalkulationsgrundlage der Krankenkassen denn eine Restriktion<br />

für den Verordner sein konnte. Wenn im Heilmittelkatalog<br />

Indikationen vorgesehen und Wirtschaftlichkeit etc. beachtet werden,<br />

müsste hier eigentlich das, was erforderlich scheint, auch regressangstfrei<br />

möglich sein.<br />

Oh janusköpfige KV! Soeben noch stellst Du Dich erfolgreich in<br />

die Phalanx der die Unmöglichkeit unseres Kassenmedizinsystems<br />

Anprangernden und organisierst per Entscheidungen über die Vertretungshandhabung<br />

während der Streiktage, deren korrekte Umsetzung,<br />

und dann beugst Du Dich dem Diktat der Kassen (...) Wah-<br />

Lage versetzen, sich ihren Anteil am RSA zu<br />

sichern. Das aber kann nicht unsere Aufgabe<br />

sein, sondern die des MdK! Um aber diesen<br />

Verwaltungsakt für die Krankenkassen und<br />

ihren MdK zu erleichtern, schlage ich vor,<br />

die „DMP-Patienten“ in der Abrechnung mit<br />

einer „Schein"-ziffer zu versehen und gleichzeitig<br />

schon beim ersten persönlichen Arzt-<br />

Patient-Kontakt die Chronikerziffer einzusetzen,<br />

da es sich um Patienten handelt, die<br />

im Verlauf eines Quartals mehr als einmal<br />

die Praxis aufsuchen werden.<br />

So könnten einige Millionen Euro Verwal-<br />

alen der Kassen? Kann sein, jedenfalls nicht unsere Praxen, die in<br />

der letzten Zeit zu reinen Verwaltungsstellen zu mutieren drohen.<br />

Und wenn wir schon mal dabei sind: kann es unter der Drohung der<br />

Malus-Bonus-Regelung für die Tagesdosen der Medikamente dort<br />

nicht genauso gehen?<br />

Nochmal: Ärzte sollen das tun, was sie am besten können, Medikamente<br />

nach bestem Wissen und Gewissen verordnen (natürlich unter<br />

Berücksichtigung von Generika und anderer Möglichkeiten, Kosten<br />

niedrig zu halten – also wie bisher), die sicherlich auch notwendige<br />

Bürokratie gehört den Versicherern. Ob die Kassen den Versicherten<br />

den Bezug der Medikamente dann erlauben – wiederum<br />

nicht unser Problem. Im Falle eines gesundheitlichen Schadens nach<br />

einer Verweigerung kann sich die Justiz ja dann mit der Kasse auseinandersetzen;<br />

wir haben unsere Pflicht getan.<br />

Undenkbar? Dann frage ich: muss die K(B)V wirklich jede Zumutung<br />

unterschreiben, die ihr vorgelegt wird?<br />

MICHAEL HUBER, PRAKT. ARZT, KIEL<br />

tungsarbeiten gespart, die so genannten<br />

Info-Center abgeschafft und die dabei frei<br />

werdenden Gelder fiir das Medikamentenbudget<br />

der DMP-Patienten verwendet werden,<br />

die dann aus den allgemeinen Medikamentenbudgets<br />

ohnehin herausgerechnet<br />

werden müssten.<br />

Mit dieser Lösung wäre allen Parteien gedient;<br />

bei strittigen Fragen kann sich ja der<br />

MdK mit dem behandelnden Hausarzt auseinandersetzen.<br />

BERND WÄLLER, INTERNIST, NIEBÜLL<br />

ren wir unser Gesicht und stärken wir unserer KV für zukünftige<br />

(Nach-)Verhandlungen den Rücken; HeiImittelverordnungen nur<br />

noch auf Grünem oder Privatrezept (also etwa: „sechsmal Krankengymnastik,<br />

sechsmal Wärme, D: BWS-Syndrom"), versehen mit dem<br />

Zusatz; „Ärztlich dringend erforderlich. Verordnung gemäß Heilmittelkatalog<br />

derzeit gesundheitspolitisch unmöglich gemacht. Wir<br />

bitten die Krankenkasse um Genehmigung” und Verlagerung des<br />

Kostenrisikos auf die Kassenseite.<br />

Mahatma Gandhi hat seinen gewaltlosen und erfolgreichen Kampf<br />

um die Freiheit seiner Heimat unter anderem mit dem bewussten Affront<br />

gegen die Salzsteuer der Kolonialmacht geführt. Das individuelle<br />

Heilmittelbudget könnte unsere Salzsteuer werden. Wehren wir<br />

uns mit Rückgrat gegen eine unzumutbare neue Belastung unserer<br />

Arbeit! Leisten wir Widerstand!<br />

DR. MED. MARTIN GATTERMANN,<br />

ALLGEMEINARZT, ST.-PETER-ORDING<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


NACHRICHTEN<br />

AOK SH<br />

Paffrath jetzt AOK-Chef<br />

Kiel – Der bisherige<br />

AOK-Vize Dr. Dieter Paffrath<br />

ist zum neuen Vorstandsvorsitzenden<br />

der<br />

AOK <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

gewählt worden. Sein<br />

Stellvertreter wird Jürgen<br />

Stier. So entschied jetzt<br />

der Verwaltungsrat der<br />

Ortskrankenkasse im<br />

Norden. Die Amtszeit beträgt<br />

sechs Jahre.<br />

NEUE INTERNETSEITEN DES DIMDI<br />

Medizinwissen online<br />

AKTUELL 7<br />

ZULASSUNG<br />

Mehr Service und Neuorganisation der Praxisberatung<br />

Seit vielen Jahren<br />

hat Manfred<br />

Diehl mit seinem<br />

Team in der ZulassungsabteilungNiederlassungsberatungen<br />

durchgeführt. Verstärkt<br />

wurde diese<br />

Beratungstätigkeit<br />

bereits vor einigen<br />

Jahren durch Diplom-Volkswirtin<br />

Marion Grosse, die<br />

als betriebswirt-<br />

Hat die Abteilung<br />

gewechselt,<br />

Marion Grosse.<br />

schaftliche Beraterin in der Zulassungsabteilung<br />

tätig war. Nunmehr ist sie in unsere<br />

Abteilung zurückgekehrt, und die Praxisberatung<br />

wird wieder „unter einem Dach“<br />

durchgeführt.<br />

Unter der Telefonnummer 04551 883 881<br />

können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.<br />

Wir bieten kombinierte Beratungen<br />

an, bei denen Sie sowohl zulassungsrechtliche<br />

als auch betriebswirtschaftliche Fragen<br />

erörtern können oder Sie vereinbaren eine<br />

Einzelberatung.<br />

Dr. Dieter Paffrath,<br />

neuer AOK-Chef<br />

Neu bieten wir so genannte „Workshops“<br />

an, die für einen kleineren Teilnehmerkreis zu<br />

speziellen Themen stattfinden. Folgende<br />

Themenkomplexe bieten wir an:<br />

- Niederlassung als Vertragsarzt,<br />

- Praxisabgabe,<br />

- Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums,<br />

- Job-Sharing.<br />

In den Workshops sollen Sie durch Kurzvorträge<br />

unseres Beratungsteams und daran<br />

anschließende Diskussionen über bestimmte<br />

Themenbereiche informiert werden. Wir hoffen<br />

sehr, dass dieses Zusatzangebot angenommen<br />

wird.<br />

Diese Termine stehen bereits fest:<br />

- 15.03.2006 Workshop für<br />

niederlassungswillige Ärzte,<br />

- 29.03.2006 Workshop zur Praxisabgabe,<br />

- 05.04.2006 Workshop zum Thema MVZ,<br />

- 12.04.2006 Workshop zum Job-Sharing,<br />

- 19.04.2006 Workshop für<br />

niederlassungswillige Ärzte,<br />

- 10.05.2006 Workshop zum Thema MVZ,<br />

- 17.05.2006 Workshop zur Praxisabgabe<br />

alle Termine um 15.00 Uhr.<br />

Anmelden können Sie sich unter der Telefonnummer<br />

04551 883 881 jeweils bis eine<br />

Woche vor dem Termin. Die Teilnahme an<br />

den Workshops ist kostenlos.<br />

Ein erster Workshop zu dem Thema MVZ<br />

hat bereits stattgefunden. Teilgenommen haben<br />

ca. zehn Ärzte, die konkrete Pläne für<br />

die Gründung Medizinischer Versorgungszentren<br />

hatten. Im Rahmen des Workshops<br />

konnten sämtliche Fragen beantwortet werden<br />

und es fand zudem eine angeregte Diskussion<br />

zwischen den Teilnehmern des<br />

Workshops statt. Gerade der Austausch unter<br />

den Teilnehmern der Workshops unterscheidet<br />

diese von den herkömmlichen Einzelberatungen.<br />

Gleichzeitig beinhalten die<br />

Workshops die Chance, Fragen beantwortet<br />

zu bekommen, die man alleine nicht gehabt<br />

hätte. Wir freuen uns daher auf die nächsten<br />

Workshops und Ihre Fragen!<br />

BIANCA HARTZ, KVSH<br />

Köln- Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information<br />

(DIMDI) hat seine 12.000 Internetseiten auf Barrierefreiheit umgestellt und präsentiert<br />

sich in einer neuen Gestaltung. Diese Umstellung geht einher mit der Einführung<br />

eines neuen Corporate Designs und eines neuen Logos. Unter<br />

www.dimdi.de kann in rund 70 Datenbanken zu Medizin, Arzneimitteln und Toxikologie<br />

recherchiert werden. Darüber hinaus bietet der Auftritt zahlreiche weitere<br />

Informationen aus dem gesamten Gesundheitswesen:<br />

- Medizinische Klassifikationen und Begriffssysteme<br />

- Informationssystem Medizinprodukte<br />

- Informationssystem Arzneimittel<br />

- Informationssystem Health Technology Assessment (HTA)<br />

- Informationsplattform Telematik<br />

- Informationsplattform Arzt + Patient<br />

Heute verzeichnet das DIMDI jährlich rund dreizehn Millionen Seitenaufrufe,<br />

das entspricht etwa 35.000 Aufrufen pro Tag. Das große Interesse am DIMDI belegen<br />

auch die Newsletterabonnements, die von 5.000 in 20<strong>02</strong> auf heute 10.000 anstiegen.<br />

QUELLE: WWW.DIMDI.DE<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL


8 AKTUELL<br />

ERSTE IT-MESSE DER KVSH<br />

Großer Andrang auf der EDV-Messe<br />

Bad Segeberg – (Q) Mit viel Lob von Besuchern und insbesondere<br />

Ausstellern ist die EDV-Messe der KV im Februar bedacht worden.<br />

„Sehr gute Organisation, großes Interesse der Ärzte, gute Gespräche<br />

– wir kommen wieder“ hieß es fast unisono von den 15 Ausstellern,<br />

die sich bei dem öffentlichen Bewerbungsverfahren als erste gemeldet<br />

hatten. Über 400 Ärzte und psychologische Psychotherapeuten<br />

hatten den Weg nach Segeberg gefunden.<br />

Bereits vor Beginn standen die ersten Besucher vor der Tür. Der<br />

große Andrang riss bis in den Nachmittag nicht ab, sodass einige<br />

Aussteller kaum Zeit fanden, das reichhaltige Catering in Anspruch<br />

zu nehmen. „Sicherlich kann man das hier mit der Medica nicht vergleichen,<br />

aber was die Gespräche mit den Besuchern betrifft, ist es<br />

hier fast genauso gut“, gab ein Softwareanbieter zu Protokoll. Die<br />

Ärzte interessierten sich insbesondere für Abrechnungssoftware für<br />

die tägliche Praxis, Verminderung der Bürokratie durch Softwaresysteme<br />

und ganz besonders für die bevorstehende elektronische Ge-<br />

UMFRAGEN<br />

Ulla Schmidt unpopulär<br />

BERLIN – Etwa 100 Tage nach dem Start von<br />

Schwarz-Rot muss Vizekanzler Franz Müntefering<br />

(SPD) gegen schlechte Popularitätswerte<br />

kämpfen. Nach einer Forsa-Umfrage für „Bild<br />

am Sonntag“ gehört der Arbeits- und Sozialminister<br />

nach Gesundheitsministerin Ulla Schmidt<br />

(SPD) zu den großen Verlierern im Kabinett von<br />

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Nur 37<br />

Prozent der Befragten sind mit der Arbeit Münteferings<br />

zufrieden. 51 Prozent sind unzufrieden.<br />

Schmidt kommt auf 27 Prozent Zustimmung<br />

und 61 Prozent Ablehnung.<br />

QUELLE: DPA<br />

FRANZ MÜNTEFERING<br />

ULLA SCHMIDT<br />

37 %<br />

51 %<br />

27 %<br />

61 %<br />

ZUFRIEDEN UNZUFRIEDEN<br />

Der Informationsbedarf war sehr groß, da wurde es schon mal eng.<br />

sundheitskarte, die die Praxiswelt gravierend verändern wird. Die<br />

Vorträge zu diesem Thema waren bis auf den letzten Platz ausgebucht.<br />

Auf Grund des großen Zuspruchs wird der Vorstand diese Veranstaltung<br />

zu einem regelmäßigen Angebot der KV machen.<br />

KBV<br />

Zahl der Hausärzte<br />

erneut gesunken<br />

Berlin – Die Zahl der Hausärzte ist im vergangenen<br />

Jahr erneut gesunken. Das geht aus neuen Zahlen der<br />

<strong>Kassenärztliche</strong>n Bundesvereinigung (KBV) hervor. In<br />

den ostdeutschen Bundesländern nahm die Zahl der<br />

Hausärzte demnach um 1,5 Prozent ab. 2004 waren<br />

dort 8.545 Ärzte in der hausärztlichen Versorgung tätig.<br />

Ende 2005 betrug ihre Zahl nur noch 8.416. In ganz<br />

Deutschland nahm die Zahl der Hausärzte um 0,2 Prozent<br />

ab. Gab es am 31. Dezember 2004 in Deutschland<br />

noch 53.119 Hausärzte, so waren es Ende 2005 nur<br />

noch 53.011. QUELLE: KBV<br />

Einladung<br />

zur<br />

Festveranstaltung<br />

30 Jahre IdH – Interessengemeinschaft der Heilberufe<br />

Verleihung der Medienpreise Gesundheit 2005<br />

Vortrag von<br />

Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder, Bundesgesundheitsministerium<br />

Donnerstag, 23. März 2006, 19.30 bis 21.00 Uhr<br />

im Kieler Schloss in Kiel (Kleiner Saal), Wall/Eggerstedtstraße<br />

(ausreichend Parkplätze in drei nahe gelegenen Parkhäusern)<br />

Herzlich eingeladen sind alle interessierten Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Zahnärzte<br />

sowie deren MitarbeiterInnen. Musikalische Umrahmung. Erfrischungen. Der Eintritt ist frei.<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


Im Ländervergleich liegt <strong>Schleswig</strong>-Holstein bei der Zahl der Organspender<br />

vor Nordrhein-Westfalen auf dem vorletzten Platz. Nach<br />

Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) kamen im vergangenen<br />

Jahr auf eine Million Einwohner nur 11,3 Organspender. Bundesweit<br />

waren es 14,8 Spender auf eine Million Einwohner. Die TK beruft<br />

sich dabei auf Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation.<br />

Derzeit warten in <strong>Schleswig</strong>-Holstein mehr als 400 Menschen auf<br />

ein Spenderorgan. Die TK empfiehlt, sich einen Organspendeausweis<br />

anzuschaffen und darin die Spendenbereitschaft zu dokumentieren.<br />

„Immer noch müssen sich über die Hälfte der Angehörigen<br />

auf den mutmaßlichen Willen des Organspenders stützen“, sagte<br />

Volker Clasen, Sprecher der TK in <strong>Schleswig</strong>-Holstein. Den Ausweis<br />

erhält man in vielen Apotheken und Arztpraxen, bei den Krankenkassen<br />

und im Internet unter www.tk-online.de.<br />

EDMP: DOKUMENTATION WEITER ERLEICHTERT<br />

Daten werden elektronisch versendet<br />

Ab 01.03.06 können die Dokumentationsdaten per Email aus dem geschützten<br />

Internetbereich der KVSH an die Datenstelle gesendet werden.<br />

Bad Segeberg/Kiel: Durch die effektive Zusammenarbeit zwischen<br />

der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) DMP, der KVSH und der Datenstelle<br />

in Leipzig ist es gelungen, in kurzer Zeit den Ärzten eine weitere<br />

eDMP-Variante anzubieten. War es nach bisherigem Vertrag<br />

möglich, elektronische Dokumentationsdaten per Diskette oder CD<br />

an die Datenstelle zu versenden, ist nun auch der Versand der Dokumentationsdaten<br />

per Email aus dem geschützten Internetbereich<br />

der KVSH per Email möglich. Für die Nutzer entfallen damit die Kosten<br />

für die Datenträger und die Versendung. Die Prozesse können<br />

schneller abgewickelt werden.<br />

Grundvoraussetzung für die Nutzung dieses Systems ist ein schriftlicher<br />

Antrag bei der KVSH. Auf dieser Grundlage erhalten die Ärzte<br />

die Zugangsdaten für den geschützten Internetbereich der KVSH.<br />

In der Arztpraxis werden die zu versendenden Dokumentationsda-<br />

ORGANSPENDE: LÄNDERVERGLEICH<br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein Vorletzter<br />

ten wie auch schon bisher praktiziert, verschlüsselt abgespeichert.<br />

Dann erfolgt die Einwahl in den geschützten Bereich. Von dort aus<br />

werden die zu versendenden Daten hochgeladen und automatisch<br />

ein zweites Mal verschlüsselt. Danach können die Daten abgeschickt<br />

werden. Auf dem Server der KVSH werden die Daten nach dem Versand<br />

sofort gelöscht. „Mit der zweifachen Verschlüsselung und dem<br />

automatischen Löschvorgang ist das Verfahren datenschutzrechtlich<br />

korrekt“, sagt Werner Loges, Datenschutzbeauftragter der ARGE<br />

DMP, der auch an der Entwicklung beteiligt war.<br />

Von der Datenstelle erhält der Arzt wie gewohnt die so genannte<br />

Versandliste der Daten, die er mit seiner Unterschrift fristgerecht<br />

bestätigen muss. Bis zur Einführung der digitalen Signatur kann auf<br />

dieses Dokument nicht verzichtet werden. Der Versicherte erhält<br />

nach der Erhebung der Befunde einen Ausdruck der Daten, damit er<br />

seine Werte und Zielvereinbarungen schriftlich nachvollziehen kann.<br />

MARTIN KOLL, ARGE DMP SH<br />

TERMIN FREIHALTEN<br />

3. MAI<br />

HALLE 400 IN KIEL, AN DER HALLE 400 1<br />

„Die Zukunft der ambulanten Medizin“<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

9


10 TITELTHEMA<br />

DIE NOT MIT DEM DIENST ...<br />

Neustrukturierung des<br />

organisierten Notdienstes<br />

RALF W. BÜCHNER, KVSH<br />

Schon seit über zwei Jahren<br />

wird eine Neustrukturierung<br />

des organisierten Notdienstes<br />

diskutiert. Durch den Ärztemangel<br />

in einigen Regionen, der sich in den<br />

kommenden Jahren absehbar dramatisch<br />

verschärfen wird (siehe Abb.<br />

1 und 2), wie auch auf Grund der sehr<br />

unterschiedlichen Dienstbelastung für<br />

die Kolleginnen und Kollegen ist nunmehr<br />

eine faire, nachhaltige und rasche Lösung<br />

dieser Fragen notwendig.<br />

In Zusammenhang mit den aktuellen Ärzteprotesten<br />

findet dieses Thema auch in der Öffentlichkeit<br />

große Aufmerksamkeit. Patienten und auch Kommunalpolitiker<br />

nehmen zunehmend wahr, dass die ärztliche<br />

Versorgung keine Enklave in der Gesellschaft darstellt,<br />

die vom allgemeinen Strukturwandel und vom<br />

Trend zur Zentralisierung verschont bleiben könnte.<br />

Insofern finden die Bemühungen, hier eine neue und<br />

gerechtere Struktur zu finden, durch die die Notdienstversorgung<br />

auch in Zukunft sichergestellt werden<br />

kann, Verständnis und Zustimmung.<br />

Derzeit gibt es in <strong>Schleswig</strong>-Holstein 145<br />

Notdienstringe unterschiedlicher Größe.<br />

In Flensburg, Rendsburg, Kiel, Neumünster,<br />

Lübeck, Wedel und Brunsbüttel<br />

existieren Anlaufpraxen.<br />

Ziele der Neustrukturierung sind<br />

- Konzentration der Notdiensteinrichtung<br />

- Anlaufpraxen an Krankenhäusern<br />

- Verzahnung der Anlaufpraxis mit dem<br />

fahrenden Dienst<br />

- Kooperation mit anderen Einrichtungen (z.<br />

B. Rettungsdienst)<br />

- Effizienzgewinne durch eine zentrale einheitliche<br />

Rufnummer<br />

- Optimierung der Fahrbereiche<br />

- Pauschalierte Vergütung je Diensttag<br />

- Kenntlichmachung des vertragsärztlichen<br />

Notdienstes.<br />

Diese Ziele wurden in über 60 Veranstaltungen<br />

vor Ort seit Beginn des letzten Jahres gemeinsam<br />

formuliert und werden von allen Gremien<br />

der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

getragen.<br />

Die Struktur der Anlaufpraxis sieht so aus,<br />

dass während der Kern-Öffnungszeiten (standardabhängig,<br />

z. B. von 19.00 bis 22.00 Uhr) die Besetzung<br />

durch niedergelassene Vertragsärzte erfolgt, während<br />

außerhalb dieser Kernzeiten (insbesondere in der tiefen<br />

Nacht), wo die Inanspruchnahme sehr gering ist, die<br />

ohnehin am Krankenhaus tätigen Kolleginnen und<br />

Kollegen – natürlich gegen entsprechende fallbezogene<br />

Honorierung ihrer Tätigkeit – die Versorgung übernehmen<br />

würden.<br />

Dieses Modell ist für Patienten attraktiv, weil im Notfall<br />

immer klar ist, wohin sie sich wenden müssen, und<br />

der personelle technische und logistische Hintergrund<br />

des Krankenhauses in greifbarer Nähe vorhanden ist,<br />

sofern er gebraucht wird. Für das Krankenhaus ist das<br />

Modell der Anlaufpraxen deshalb attraktiv, weil<br />

einerseits der Standort gesichert werden<br />

kann und andererseits<br />

die sehr mühsamen<br />

Abb. 1 – Status Quo Versorgung 2006<br />

Allgemeinmediziner/ Praktische Ärzte<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


und zeitraubenden Fehlbelegungs-Diskussionen<br />

mit dem Medizinischen<br />

Dienst der Krankenkassen<br />

so weitestgehend vermieden werden<br />

können.<br />

Für die Krankenkassen ist diese Lösung deshalb<br />

attraktiv, weil Versicherte nicht einfach von<br />

sich aus die Krankenhausambulanz aufsuchen und<br />

dort Notdienstleistungen in Anspruch nehmen können,<br />

sondern zunächst durch erfahrene niedergelassene<br />

Ärztinnen und Ärzte im Rahmen des vertragsärztlichen<br />

Notdienstes untersucht und behandelt werden.<br />

Für uns Ärztinnen und Ärzte – last not least – ist<br />

die Anlaufpraxis dadurch attraktiv, dass wir unsere Notdienste<br />

gerechter und flexibler gestalten können.<br />

Abb. 2 – Prognose der Versorgung 2015<br />

Allgemeinmediziner/ Praktische Ärzte<br />

Abb. 3 Übersicht über die Einzugsbereiche von Belegkrankenhäusern<br />

und Hauptkrankenhäusern in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

Überall, wo das Modell der Anlaufpraxis gut funktioniert,<br />

ist die Zahl der Hausbesuche gesunken, sodass<br />

sich die Anbindung der fahrenden Dienste an die<br />

Anlaufpraxen empfiehlt. Eine grobe Übersicht, welche<br />

Standorte in Frage kommen, zeigt die <strong>Schleswig</strong>-Holstein-Karte,<br />

wo um alle Krankenhäuser Einzugsbereiche<br />

mit einem Radius von 20 Kilometern dargestellt<br />

sind (Abb. 3).<br />

Eine Arbeitsgruppe mit Kreisstellenvorsitzenden,<br />

dem Vorsitzenden des Notdienstausschusses<br />

und des Beratenden Fachausschusses<br />

für die hausärztliche<br />

Versorgung sowie Vertretern der Ärztekammer<br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein trifft<br />

sich nunmehr 14tägig, um die konkrete<br />

Ausgestaltung dieses Notdienstkonzeptes<br />

sowie die Organisationsform<br />

zügig zu konkretisieren. Anregungen<br />

aus den Regionen sind willkommen.<br />

Es zeichnet sich eine zentrale Notdienstorganisation<br />

mit Sitz in Bad Segeberg ab,<br />

in der die Kreisstellen ihre Kenntnis der Verhältnisse<br />

vor Ort einbringen und wesentliche<br />

Entscheidungskompetenz haben werden.<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

11


12 KOMMENTAR TITELTHEMA<br />

Ärztliches Handeln in Freiheit<br />

und Verantwortung<br />

DR. KLAUS BITTMANN, KVSH<br />

Unter diesem Motto fand am 18.<strong>02</strong>.2006 eine außerordentliche Vertreterversammlung der KBV statt, ein<br />

entsprechender Forderungskatalog wurde für die zukünftige Gesundheitspolitik verabschiedet.<br />

Es hört sich eigentlich vernünftig an, eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einem freiheitlichen, von<br />

sozialer Marktwirtschaft geprägten, wettbewerblich leistungsstarken Staat. Gleichzeitig gehen nicht nur<br />

Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Patienten auf die Straße und demonstrieren in einer nicht gekannten<br />

Vehemenz gegen diesen Staat und seine Gesundheitspolitik. Da stimmt etwas nicht, da ist etwas faul.<br />

Es werden Gesetze erlassen, die von Verbesserung der Versorgung, Patientenrechten, Flexibilisierung des<br />

Vertragsarztrechtes und Sicherung der Sozialstruktur im Gesundheitswesen sprechen. Gleichzeitig fällt in<br />

vielen Krankenhäusern der Putz von den Wänden, Ärzte mit 60 Stunden Arbeitszeit erhalten für ca. 30 Prozent<br />

ihrer Leistung keine Honorierung, Helferinnen fürchten um ihren Arbeitsplatz, Patienten erleben längere<br />

Wartezeiten und weitere Wege bei notwendiger Diagnostik und Therapie, Arznei- und Heilmittel werden<br />

rationiert – dieses Szenario wird mit viel Bürokratie dokumentiert, kontrolliert, misstrauisch überwacht und<br />

datentechnisch registriert.<br />

Durch kontinuierliche Desinformation aus dem Hause des Bundesgesundheitsministeriums soll der<br />

Eindruck erweckt werden, unser Gesundheitssystem sei ganz in Ordnung, mit sozialpädagogischen<br />

Kunstgriffen werden wir eines Besseren belehrt.Was nicht sein darf, ist auch nicht! Wir alle wissen, was Sache<br />

ist:<br />

Freiheit und Eigenverantwortung werden im Gesundheitssystem eingeschränkt, unterdrückt und<br />

zugeschüttet durch Kostendämpfungsgesetze und anmaßende Regulierung bis zur haftungsrelevanten<br />

täglichen Therapiedosis eines Medikamentes. Bitterkeit macht sich breit, wenn sich ein moderner<br />

demokratischer Staat steuernder Instrumente bedient, die Leistungsfähigkeit, Engagement des Individuums<br />

und Eigenverantwortung unterdrücken, aus Sparzwang oder wegen Geringschätzung.Wir sind der Staat und<br />

nicht umgekehrt. Ich spreche von Bürgerrechten, einem der höchsten Güter unserer zivilisierten Welt.<br />

Die Pflichtmitgliedschaft in einer KV ist nicht als Strafe, sondern als sozialbefriedende Säule unseres<br />

Gesundheitswesens durch Selbstverwaltung angelegt. Diese Pflichtmitgliedschaft ist in Frage zu stellen, wenn<br />

ein Staat diese Selbstverwaltung missbraucht, um ordnungspolitisch freie Heilfürsorge zu ökonomisieren und<br />

zu regulieren. Ich sage dieses als Vorsitzender einer KV, weil die Handlungsfähigkeit in Selbstverwaltung derart<br />

eingeschränkt wird, dass Therapiefreiheit und vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung durch<br />

Selbstverwaltung kaum noch zu schützen sind. Ich habe volles Verständnis für die laufenden Protestaktionen<br />

und für Widerstandsbereitschaft. Ein Rückblick in die Geschichte zeigt neben den erkennbaren Realitäten die<br />

Notwendigkeit zum Handeln.Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung!<br />

Das AVWG ist nur die Spitze eines Eisberges – wie wenig dies von den Mitgliedern des Bundestages erkannt<br />

werden darf, lässt sich an der zur Verabschiedung dieses Gesetzes dokumentierten Bundestagsdebatte erkennen.<br />

Die vernichtende Beurteilung des Bundesrates, der bei diesem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz dennoch<br />

den Vermittlungsausschuss anrufen kann, beweist unsere berechtigten Sorgen und Argumente.<br />

Eine beratungsresistente Politik, die Entmündigung als Reform versteht und billigend in Kauf nimmt, dass<br />

die Schicht der Leistungsträger auch außerhalb unseres Berufsstandes diesem Staat das Vertrauen entzieht,<br />

muss mit anhaltendem und verschärftem Widerstand rechnen.<br />

Bereits 1948 wurden fast gleichlautende Forderungen an die junge Nachkriegsdemokratie gestellt, wie sie<br />

jetzt von der <strong>Kassenärztliche</strong>n Bundesvereinigung aufgestellt werden. Dies gibt zu denken, aber damit ist es<br />

nicht getan. Daher stehen uns allen unruhige Zeiten bevor, die Existenznöte von vielen Praxen und die Sorge<br />

um die zukünftige Versorgung der Patienten und Versicherten sind nur ein Teil der belegbaren<br />

Fehlentwicklung. Ärztliches Handeln in Freiheit und Verantwortung ist weniger eine Forderung als eine Pflicht,<br />

gegebenenfalls außerhalb der Körperschaften. Für diese Verpflichtung gilt es zu streiten.<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


TITELTHEMA<br />

AUFBRUCH IN EINE NEUE WELT<br />

Ist der 18. Januar vielleicht Auftakt für eine neue Musik in dem seit<br />

Jahren kakophonen Konzert, GKV Opus 1993 ff.<br />

DR. BODO KOSANKE, KVSH<br />

Neue Töne sind in der Tat zu hören. Der Vorsitzende<br />

der KBV droht mit Ausstieg der KVen<br />

aus dem System. Die Ärztegenossen beauftragen<br />

in Neumünster ihre Genossenschaft, die Modalitäten<br />

eines „geordneten“ Ausstiegs vorzubereiten.<br />

Die KVSH rückt der Öffentlichkeit mit Ärztemangel<br />

und Leistungsverknappung im Notdienst zu Leibe.<br />

Wo wird das alles hinführen? Welcher Melodie darf<br />

der Vertragsarzt Vertrauen schenken? Wo liegt die mittelund<br />

langfristige Perspektive?<br />

KV kann nicht anstiften<br />

In der letzten Redaktionskonferenz des NORDLICHTS<br />

eine wilde Diskussion. Wie sähe der Ausstieg denn realiter<br />

aus? Kann die KVSH ihre Mitglieder guten Gewissens<br />

überhaupt in diese Richtung nachzudenken<br />

anstiften?<br />

Sie kann nicht anstiften. Denn der Ausstieg des einzelnen<br />

Vertragsarztes ist seine höchst persönliche existentielle<br />

Risikoabwägung. Selbst hocherboste Vertragsärzte<br />

haben ihre Zulassung nur dann abgegeben,<br />

um privat weiterzumachen, wenn sie sich ihres Patientenzulaufs<br />

absolut sicher waren.<br />

Die vertragsärztliche Praxis ist ein mittelständischer<br />

Betrieb, an dem viel hängt. Existentielle Entscheidungen<br />

müssen sich über viele Jahre rechnen – Familienunternehmen<br />

– auch in der Großindustrie – neigen zu<br />

Entscheidungen, bei denen Kontinuität ein großes Gewicht<br />

hat.<br />

Dies weiß auch der Gesetzgeber, weswegen er im<br />

berühmten § 95 b des Sozialgesetzbuches zum „Kollektiven<br />

Verzicht auf die Zulassung“ (siehe Kasten) verzichtende<br />

Vertragsärzte für sechs Jahre aussperrt. Dieser<br />

perfekten Bedrohung entspricht im § 72 a Absatz 4<br />

(siehe Kasten) die Verlockung für „Streikbrecher“: wer<br />

als erste für die „verzichtenden Vertragsärzte“ sich von<br />

den Krankenkassen einkaufen lässt, dem winkt eine<br />

„höhere Vergütung“.<br />

§ 95 b<br />

Kollektiver Verzicht auf die Zulassung<br />

(1) Mit den Pflichten eines Vertragsarztes ist es nicht vereinbar, in einem mit<br />

anderen Ärzten aufeinander abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf die Zulassung<br />

als Vertragsarzt zu verzichten.<br />

(2) Verzichten Vertragsärzte in einem mit anderen Vertragsärzten aufeinander<br />

abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf ihre Zulassung als Vertragsarzt und<br />

kommt es aus diesem Grund zur Feststellung der Aufsichtsbehörde nach § 72a<br />

Abs. 1, kann eine erneute Zulassung frühestens nach Ablauf von sechs Jahren<br />

nach Abgabe der Verzichtserklärung erteilt werden.<br />

(3) Nimmt ein Versicherter einen Arzt oder Zahnarzt in Anspruch, der auf seine<br />

Zulassung nach Absatz 1 verzichtet hat, zahlt die Krankenkasse die Vergütung<br />

mit befreiender Wirkung an den Arzt oder Zahnarzt. Der Vergütungsanspruch<br />

gegen die Krankenkasse ist auf das 1,0fache des Gebührensatzes der Gebührenordnung<br />

für Ärzte oder der Gebührenordnung für Zahnärzte beschränkt. Ein<br />

Vergütungsanspruch des Arztes oder Zahnarztes gegen den Versicherten besteht<br />

nicht. Abweichende Vereinbarungen sind nichtig.<br />

18. Januar und rechtlicher Rahmen<br />

der KV-Optionen<br />

Soweit zum Entscheidungsrahmen des einzelnen Vertragsarztes. In welchem<br />

Rahmen aber kann die KV darauf „verzichten“, die Pflichten des Sozialgesetzbuches<br />

zu erfüllen? Möglicherweise hat der Rahmen die spendable Breite einer mathematischen<br />

Linie. Ich glaube, dass die Zeit nach dem 18. Januar ein Nachdenken<br />

über diesen Rahmen auslösen wird.<br />

Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat am 15. Januar den Vorstand aufgefordert,<br />

bei seiner weiteren Begleitung der Ärzteproteste „alle rechtlichen Möglichkeiten“<br />

auszuschöpfen, d. h. den Rahmen so breit zu nehmen, wie immer es<br />

rechtlich noch zu verantworten ist. Sicher steht der Körperschaft öffentlichen<br />

Rechts das Recht zu, sich Gedanken darüber zu machen, ob die Geschäftsgrundlagen<br />

ihrer Inpflichtnahme durch den Staat heute noch erfüllt sind.<br />

Sofort fallen einem mehrere Gesetze ein, mit denen der Normgeber selbst die Rolle<br />

der KV aushöhlt: Der § 140 SGB V organisiert Sicherstellung jenseits der KV. Der<br />

§ 85 SGB V mit entsprechenden Artikeln zurrt die Veränderung der Gesamtvergütung<br />

so fest, dass Vertragsverhandlungen zum Kollektivvertrag uninteressant geworden<br />

sind – damit aber kann die KV einem weiten Bereich ihrer Pflicht, die Interessen<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

13


14 TITELTHEMA<br />

§ 72a<br />

Übergang des Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen<br />

(1) Haben mehr als 50 vom Hundert aller in einem Zulassungsbezirk oder einem<br />

regionalen Planungsbereich niedergelassenen Vertragsärzte auf ihre Zulassung<br />

nach § 95b Abs. 1 verzichtet oder die vertragsärztliche Versorgung verweigert<br />

und hat die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der Landesverbände der<br />

Krankenkassen, der Verbände der Ersatzkassen und der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong><br />

festgestellt, daß dadurch die vertragsärztliche Versorgung nicht mehr sichergestellt<br />

ist, erfüllen insoweit die Krankenkassen und ihre Verbände den Sicherstellungsauftrag.<br />

(2) An der Erfüllung des Sicherstellungsauftrags nach Absatz 1 wirkt die <strong>Kassenärztliche</strong><br />

<strong>Vereinigung</strong> insoweit mit, als die vertragsärztliche Versorgung weiterhin<br />

durch zugelassene oder ermächtigte Ärzte sowie durch ermächtigte ärztlich<br />

geleitete Einrichtungen durchgeführt wird.<br />

(3) Erfüllen die Krankenkassen den Sicherstellungsauftrag, schließen die Krankenkassen<br />

oder die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen<br />

gemeinsam und einheitlich Einzel- oder Gruppenverträge mit Ärzten,<br />

Zahnärzten, Krankenhäusern oder sonstigen geeigneten Einrichtungen. Sie können<br />

auch Eigeneinrichtungen gemäß § 140 Abs. 2 errichten. Mit Ärzten oder<br />

Zahnärzten, die in einem mit anderen Vertragsärzten aufeinander abgestimmten<br />

Verfahren oder Verhalten auf ihre Zulassung als Vertragsarzt verzichten (§<br />

95b Abs. 1), dürfen keine Verträge nach Satz 1 abgeschlossen werden.<br />

(4) Die Verträge nach Absatz 3 dürfen mit unterschiedlichem Inhalt abgeschlossen<br />

werden. Die Höhe der vereinbarten Vergütung an Ärzte oder Zahnärzte<br />

soll sich an Inhalt, Umfang und Schwierigkeit der zugesagten Leistungen,<br />

an erweiterten Gewährleistungen oder eingeräumten Garantien oder vereinbarten<br />

Verfahren zur Qualitätssicherung orientieren. Ärzten, die unmittelbar<br />

nach der Feststellung der Aufsichtsbehörde nach Absatz 1 Verträge nach Absatz<br />

3 abschließen, können höhere Vergütungsansprüche eingeräumt werden als Ärzten,<br />

mit denen erst später Verträge abgeschlossen werden.<br />

(5) Soweit für die Sicherstellung der Versorgung Verträge nach Absatz 3 nicht<br />

ausreichen, können auch mit Ärzten und geeigneten Einrichtungen mit Sitz im<br />

Ausland Verträge zur Versorgung der Versicherten geschlossen werden.<br />

(6) Ärzte oder Einrichtungen, mit denen nach Absatz 3 und 5 Verträge zur Versorgung<br />

der Versicherten geschlossen worden sind, sind verpflichtet und befugt,<br />

die für die Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen und die für die Abrechnung<br />

der vertraglichen Vergütung notwendigen Angaben, die aus der Erbringung,<br />

der Verordnung sowie der Abgabe von Versicherungsleistungen entstehen,<br />

aufzuzeichnen und den Krankenkassen mitzuteilen.<br />

ihrer Mitglieder zu vertreten (§ 72 Absatz 2 SGB V, siehe Kästchen),<br />

kaum nachkommen.<br />

Jetzt meldet sich ein Gesetzesvorhaben zum Vertragsarztrecht.<br />

Darin heißt es: „Sofern ein MVZ als juristische Person betrieben<br />

wird, wird es ab 01. Januar 2007 Mitglied seiner <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />

<strong>Vereinigung</strong>“. Die KV wird vom Gesetzgeber als „Selbstverwaltung“<br />

gesehen. Das „Selbst“ kommt dadurch zu Stande, dass die<br />

Mitglieder als Selbstverwaltungsorgane handeln.<br />

Geschäftsgrundlage anders<br />

Geschäftsgrundlage hierfür war in früheren Jahren sicher,<br />

dass die „ordentlichen“ Mitglieder niedergelassene Ärzte waren.<br />

Die Psychotherapeuten kamen als neue Mitglieder hinzu<br />

– sie sind in vielen wesentlichen Merkmalen ihres Berufes mit<br />

dem Arztberuf vergleichbar, sodass bis dahin alle Mitglieder<br />

noch ein klares „Selbst"-verständnis ihrer Profession und ihres<br />

Tuns und Wollens haben konnten – wie der 18. Januar ja<br />

auch eindrucksvoll bewies.<br />

Dieses „Selbst"-verständnis kann in meinen Augen<br />

aber eine „juristische Person“ nicht umschließen. Wenn<br />

das MVZ z. B., weil „Mitglied“ der KV, in deren Vertreterversammlung<br />

ihren Geschäftsführer hineinwählt, dann<br />

gibt es kein einheitliches „Selbst"-verständnis mehr.<br />

Durch solche gesetzliche Veränderungen der „Geschäftsgrundlage“<br />

werden Überlegungen provoziert, wie der<br />

schmale Rahmen eines Protestgebarens der KV verbreitert<br />

werden kann. Es schleicht sich der Gedanke ein, dass<br />

diese Verbreiterung zu mehr führt als nur zu einem Tanz auf<br />

dem schmalen Grat einer mathematischen Linie.<br />

In der letzten VV der KBV sagte ihr Vorsitzender: „In der<br />

Abwägung der Vor- und Nachteile des Körperschaftsstatus<br />

bin ich der Auffassung,dass er nach wie vor sinnvoll ist.<br />

Aber eines sage ich auch ganz deutlich: wenn die Politik<br />

versucht, über das KBV-System die heutige Unterfinanzierung<br />

weiter zu zementieren, wenn die Knebelung der<br />

Vertragsärzte – entgegen den auch politisch geäußerten<br />

Absichten – noch weiter zunimmt, wenn weiterhin die<br />

Rationierungsentscheidungen auf einzelne Ärzte abgeschoben<br />

werden, dann werde ich selbst derjenige sein, der<br />

die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft, das Abschaffen<br />

des Sicherstellungsauftrages und die Entbindung von<br />

allen hoheitlichen Aufgaben fordert.“<br />

Das gesetzgeberische Facelifting der alten Dame KV<br />

führt mehr und mehr dazu, dass ihre geborenen Mitglieder<br />

sie nicht mehr wiedererkennen. Der Staat muss<br />

jetzt bei seinen Operationen sehr Acht geben, denn<br />

die alte Dame möchte nicht in Vereinsamung sterben.<br />

Den Job der Konkursverwalterin für eine marode GKV<br />

hat sie schon immer abgelehnt.<br />

Wir wollen nicht die Sargträger dieser KV sein. Daher<br />

heißt es jetzt die Stimmung nutzen und Perspektiven<br />

schaffen.<br />

§ 72 Absatz 2<br />

(2) Die vertragsärztliche Versorgung ist im Rahmen<br />

der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des<br />

Gemeinsamen Bundesausschusses durch schriftliche<br />

Verträge der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong>en mit<br />

den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, daß<br />

eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche<br />

Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung<br />

des allgemein anerkannten Standes der medizinischen<br />

Erkenntnisse gewährleistet ist und die<br />

ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden.<br />

Wird das Selbstverständnis der<br />

KV bald zu Grabe getragen?<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


Warum Äpfel und ...<br />

Mit einem 15-Seitenpapier über Umsätze<br />

der Ärzte schürt das Schmidt-Ministerium<br />

den Sozialneid in Deutschland.<br />

Wir geben hier eine Klarstellung, denn<br />

die Vergleiche hinken gewaltig.<br />

1999 2003 Veränderung<br />

Hausärzte<br />

durchschnittl.<br />

Veränderung<br />

1999-2003 p.a.<br />

Honorar in Mrd.<br />

Euro 9,7 10,2 5,18 % 1,30 %<br />

Zahl der Ärzte 58.615 58.<strong>02</strong>7 -1,00 % -0,25 %<br />

Honorar je Arzt 165.296 175.621 6,25 % 1,56 %<br />

Fachärzte<br />

Honorar in<br />

Mrd. Euro 11,5 13,1 14,03 % 3,51 %<br />

Zahl der Ärzte 52.535 57.434 9,33 % 2,33 %<br />

Honorar je Arzt 219.012 228.427 4,30 % 1,07 %<br />

Tabelle 1: Entwicklung der Arzthonorare im Bundesmittel (ohne Psychotherapeuten)<br />

DR. RALPH ENNENBACH, KVSH<br />

TITELTHEMA<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

15<br />

Auf dem Höhepunkt der Ärzteproteste im Januar<br />

kam das Bundesministerium mit einem<br />

Pressepapier „Zahlen und Fakten zur Situation<br />

der Ärzteschaft“ auf den Markt. In den engeren Blickpunkt<br />

werden dabei u. a. die Ärztehonorare genommen.<br />

Wie schön, dass BMGS nimmt sich des Themas<br />

einmal an, möchte man meinen. Was sind die Aussagen<br />

seitens des BMGS? Die Hauptaussage des Papiers<br />

beginnt mit der nachfolgenden Tabelle 1.<br />

Ausgehend von diesen (korrekten) Werten innerhalb<br />

der Presseinfo unterstellt das Ministerium einen Kostensatz<br />

von 56 Prozent und ermittelt für die alten Bundesländer<br />

ein rechnerisches Überschussergebnis von<br />

84.976 Euro. Schließlich verweist das BMGS auf einen<br />

hinzukommenden aber nicht exakt bezifferten Privatanteil<br />

und vergleicht das Gesamtergebnis mit dem<br />

durchschnittlichen Bruttoarbeitnehmerentgelt aus dem<br />

Jahre 2004 in Höhe von 32.834 Euro. Ergänzend wird<br />

auch auf das durchschnittliche Volkseinkommen je Erwerbstätigen<br />

in Höhe von 42.192 Euro hingewiesen.<br />

Sind Birnen rund?<br />

Was für eine Aussage wird da eigentlich geboren?<br />

Vergleichen wir in Zukunft etwa die Umsätze und Gewinne<br />

von Unternehmen der Großindustrie mit denen<br />

von Handwerksbetrieben um klarzumachen, dass<br />

die Großindustrie per se kein Problem haben kann?<br />

Oder beweisen wir, das Birnen exakt rund sind, weil<br />

wir diese mit Bananen vergleichen und zu dem gewünschten<br />

Ergebnis kommen? Wobei das letzte Beispiel<br />

wiederum systematisch doch nicht zum Vergleich<br />

des BMGS passt, da beide Früchte die Gemeinsamkeit<br />

haben, keinen Notdienst am Wochenende machen zu<br />

müssen.


16 TITELTHEMA<br />

Durchschnittl. KV-Einnahmen 2004 170.833<br />

Privateinnahmen (ca. 15 Prozent) 30.147<br />

Summe Praxiseinnahmen 200.980<br />

Betriebskosten (56 % Kostensatz) 112.549<br />

Praxisüberschuss 88.431<br />

Steuern 18.645<br />

Ärzteversorgung SH 12.048<br />

Höchstbeitrag GKV und<br />

Pflegeversicherung<br />

6.770<br />

Nettoeinkommen 50.968<br />

Zusatzabgaben<br />

infolge Selbstständigkeit<br />

... Birnen nicht<br />

zu vergleichen sind<br />

– Krankentagegeldversicherung 1.500<br />

– Darlehenstilgung 6.000<br />

effektiv verfügbares Einkommen 47.334<br />

mtl. effektives Nettoeinkommen 3.747<br />

Tabelle 2<br />

Verfügbares Einkommen<br />

aus GKV für Hausärzte<br />

in SH in 2004<br />

Sachlichkeit?<br />

Man kann nur zu dem Schluss kommen, dass nicht<br />

die sachliche Aufbereitung eines sensiblen Themas im<br />

Vordergrund stand, sondern die Wirkung auf Presse<br />

und Öffentlichkeit. Die beabsichtigte Botschaft ist offenbar,<br />

dass die Ärzte in Deutschland auf einem hohen<br />

Niveau und reichlich unbegründet jammern. Vergegenwärtigt<br />

man sich eine seit einigen Jahren zunehmende<br />

Anfälligkeit der Presse zum Einstieg in Neiddebatten,<br />

braucht man hinsichtlich der politischen<br />

Absicht einer Diskreditierung der Ärzteproteste keine<br />

weiteren Zweifel zu hegen.<br />

Was stimmt nun wirklich?<br />

Wir gehen hier in Tabelle 2 konkret der Frage nach,<br />

wie die Honorarsituation der in <strong>Schleswig</strong>-Holstein tätigen<br />

Hausärzte zu beurteilen ist. Deren Durchschnittshonorar<br />

aus GKV 2004 beträgt genau 170.883<br />

Euro. Hierzu kommen Privateinnahmen von rund 15<br />

Prozent, sodass man von einem Gesamtumsatz in<br />

Höhe von (auf volle Tausend gerundet) 200.000 Euro<br />

ausgehen darf. Bei 56 Prozent Betriebsausgaben verbleibt<br />

ein Praxisüberschuss in Höhe von rund 88.000<br />

Euro; nach Abzug diverser Pflichtabgaben und Steuern<br />

verbleibt ein monatliches „Rohnetto“ von 4.250<br />

Euro. Berücksichtigt man weitere regelhaft mit der Freiberuflichkeit<br />

einhergehende Verpflichtungen wie Darlehenstilgung<br />

oder auch eine Krankentagegeldversicherung,<br />

so verbleibt ein real verfügbares Nettoeinkommen<br />

in Höhe von mtl. 3.750 Euro. In diesem Betrag<br />

ist keine weitere Risikovorsorge hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen<br />

Risiken enthalten.<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


Sind 3.750 Euro netto zu viel?<br />

Es hängt schlicht vom Vergleich ab. Da der freiberufliche<br />

Arzt einige Verpflichtungen hat, die der normale<br />

Berufstätige nicht kennt, sind Vergleiche idealerweise<br />

zu anderen Freiberuflern anzustellen. Anderes<br />

hinkt aus systematischen Gründen. Geht man jedoch<br />

ein wenig auf den Hang des BMGS ein, Vergleiche<br />

zu abhängig beschäftigten Arbeitnehmern anzustellen,<br />

dann ist ein Vergleich im Rahmen einer Vergütung<br />

von BAT Ib oder des besoldungsseitigen Pendants A14<br />

sicher nicht anmaßend, sondern eher ein unterer<br />

Benchmark. Diese Vergütung, welche für Oberärzte im<br />

Krankenhaus als Grundgehalt, für wissenschaftliche<br />

Mitarbeiter mit mehrjähriger Berufserfahrung aber<br />

auch für Oberstudienräte gilt, umfasst qualitativ einiges,<br />

was bei dem sozialen Prestige und Status der nach<br />

allgemeinem Empfinden bei niedergelassenen Ärzten<br />

mitschwingt.<br />

Oberarztgrundgehalt Bruttojahresgehalt<br />

BAT Ib, verheiratet, 2 Kinder in der<br />

Endstufe (ohne Mehrarbeitszuschläge)<br />

Arbeitgeberanteile Sozialversicherung<br />

(21 %)<br />

62.762<br />

13.180<br />

Summe 75.942<br />

Steuern 11.596<br />

Ärzteversorgung SH 12.048<br />

Höchstbeitrag GKV und<br />

Pflegeversicherung<br />

Nettoeinkommen<br />

= verfügbares Einkommen<br />

6.770<br />

45.528<br />

mtl. Nettoeinkommen 3.794<br />

Das Nähere entnehme man Tabelle 3. Es verbleibt<br />

ein Anhaltswert von knapp 3.800 Euro netto, sodass<br />

der freiberufliche Hausarzt faktisch wie der Angestellte<br />

abschneidet. Nun muss man aber auch die Grenzen<br />

des Vergleichs ansprechen. Der Arbeitnehmer hat eine<br />

regelhafte Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden (wobei<br />

ich dies bei einem Oberarzt relativiert sehe), unterliegt<br />

nicht den Verpflichtungen des Notdienstes mit<br />

resultierenden Wochenarbeitszeiten von 50 und mehr<br />

Stunden und trägt nicht das Risiko eines Betriebes mit<br />

Angestellten und laufenden Verpflichtungen. Der<br />

Niedergelassene muss für dieses Risiko eigentlich einen<br />

Einkommenszuschlag erwirtschaften können. Das entspricht<br />

etwa den korrespondierenden Eigenschaften<br />

eines Aktien- im Verhältnis zu einem Rentenpapier.<br />

Tabelle 3<br />

Nettoeinkommen eines<br />

BAT1b Arbeitnehmers<br />

(Beispiel Oberarzt)<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

17<br />

Die Gefahr des Durchschnitts.<br />

Es kommt noch eines hinzu. Unsere Zahlen<br />

waren Durchschnittswerte. Für ein Drittel aller<br />

Ärzte treffen Abweichungen im Honorar von<br />

einigen 10.000 Euro nach unten zu. Daher<br />

liegt das verfügbare monatliche Einkommen<br />

für viele Ärzte unterhalb von 3.000 Euro und<br />

weniger. Und dies bei unbestrittener Sicherstellungsrelevanz<br />

der Praxissitze.<br />

Situation der Fachärzte<br />

Es würde eine eigene, sehr umfangreiche und komplizierte<br />

Analyse erfordern, die Honorarsituation der<br />

Fachärzte hinreichend exakt zu beschreiben. Die<br />

Heterogenität macht den Unterschied. Hier kommen<br />

sowohl die unterschiedliche Kostensituation als auch<br />

Differenzierungen hinsichtlich der Leistungsbereiche<br />

zusammen. Daher begnüge ich mich mit ein paar Hinweisen:<br />

Seit 1999 sind eine Reihe von neuen Leistungen<br />

in den EBM aufgenommen worden, sodass diese<br />

Honorare bei der Analyse bereinigt werden müssten.<br />

Ferner partizipieren nur wenige fachärztliche Gruppen<br />

an den wenigen dynamischen Leistungsbereichen<br />

wie etwa die Prävention oder die Mutterschaftsvorsorge.<br />

Bereinigt man die Honorare um diese Leistungsbereiche<br />

und betrachtet den „Versorgungskernbereich“,<br />

so ergeben sich andere und sogar rückläufige<br />

Honorare. Dazu trägt wesentlich die krude Mechanik<br />

der Haus- und Facharzttrennung im Kopfpauschalensystem<br />

bei, infolge derer der zu den Primärkassen<br />

wechselnde Ersatzkassenversicherte zu einem<br />

überproportionalen Kopfpauschalenverlust der Fachärzte<br />

führt. Das haben wir schon einige Male im NORD-<br />

LICHT ausführlich beschrieben. Im Fazit kommt es eben<br />

doch zu einem effektiven Honorarverlust der Fachärzte.<br />

Betrachtet man die Fachärzte (ohne Psychotherapeuten)<br />

und nimmt die „Sonderposten” Labor- und<br />

Dialysesachkosten, Prävention und Mutterschaftsvorsorge<br />

heraus, ist das Durchschnittshonorar zwischen<br />

1999 und 2004 von 187.200 Euro auf 179.960 Euro um<br />

mehr als vier Prozent gefallen.<br />

Fazit<br />

Ein Einkommen in Höhe eines Gymnasiallehrers ist<br />

unattraktiv und inakzeptabel, wenn man es dem Risiko<br />

der Freiberuflichkeit und den Belastungen als „Sicherstellungsknecht“<br />

gegenüberstellt. Dieses Fazit<br />

kann man aber als BMGS offenbar schlecht verkaufen<br />

oder auch nicht einsehen; wir tun es umso lieber. Entsprechend<br />

müssen und werden wir mit unserer Pressearbeit<br />

gegenhalten.<br />

PS: Ich bedanke mich bei Marion Grosse für die<br />

Unterstützung bei der zahlenmäßigen Illustration<br />

dieses Beitrags.


18 TITELTHEMA<br />

PROPAGANDA<br />

Bundesministerium für<br />

Gesundheit „informiert“ ...<br />

RALF W. BÜCHNER, KVSH<br />

In einer umfangreichen Presseerklärung vom 17.<br />

Januar 2006 versucht das Bundesgesundheitsministerium<br />

(BMG) darzulegen, dass unser Gesundheitssystem<br />

(noch) kein Problem mit dem demographischen<br />

Wandel bzw. – wie Frau Schmidt es nennt –<br />

der Gesellschaft des langen Lebens habe, die Arzteinkommen<br />

vergleichsweise prima seien, die Belastung<br />

durch Bürokratie im Gesundheitswesen kein ernstliches<br />

Problem darstelle und der Ärztemangel allenfalls<br />

in einigen Regionen in den neuen Bundesländern Realität,<br />

ansonsten aber allenfalls „apokalyptischer Reiter“<br />

der ärztlichen Interessenvertreter sei.<br />

Was ist nun von solch profunden, mit mancherlei<br />

Zahlen, Tabellen und Statistiken angereicherten regierungsamtlichen<br />

Verlautbarungen zu halten?<br />

Der demographische Wandel wirkt schon heute<br />

nachhaltig und destabilisierend auf die gesetzliche<br />

Krankenversicherung (GKV). Wie Abb. 1 zeigt, ist der<br />

Anteil für ärztliche Leistungen bzw. Arztpraxen (Leistungsausgaben<br />

der GKV für Allgemeinversicherte in<br />

Prozent vom Grundlohn je Mitglied) über lange Jahre<br />

nahezu konstant, während im Krankenhausbereich<br />

ein spürbarer Anstieg zu verzeichnen ist.<br />

Der größte Anteil mit der ausgeprägtesten Anstiegsdynamik<br />

ist jedoch der Solidarbeitrag für die Krankenversicherung<br />

der Rentner. Das dies so ist, liegt jedoch<br />

nicht allein an der demographischen Entwicklung,<br />

sondern auch an politischen „Verschiebebahnhöfen“,<br />

insbesondere dem Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz<br />

(KVKG) von 1977. Mit ihm<br />

wurde der Beitrag der Rentner zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />

von 17 Prozent auf 11,8 Prozent reduziert.<br />

Das führte im Jahr 2003 zu einem Defizit der<br />

Krankenversicherung der Rentner in den alten Bundesländern<br />

von 29,5 Milliarden Euro (Abb. 2) und in der gesamten<br />

Bundesrepublik von 36,2 Milliarden Euro (Abb.<br />

3). Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ohne die Absenkung<br />

der Beiträge für Rentner im Jahre 1977 (nach<br />

dem Motto: „Die Rente ist sicher!“) die gesetzliche Krankenversicherung<br />

über ein Gutteil der Mittel verfügen<br />

könnte, die heute fehlen. Dass die Schere immer weiter<br />

auseinander klaffen muss, ist der graphischen Darstellung<br />

zu entnehmen.<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006<br />

Abb. 1<br />

Abb. 2<br />

Abb. 3


STATT FAKTEN<br />

Hinsichtlich des Märchens von den Millionen-Einkommen<br />

der Ärzte – noch vor wenigen Jahren sprach<br />

Frau Schmidt auf dem Ärztetag in Köln davon – gilt<br />

dasselbe wie hinsichtlich des Märchens von der Kostenexplosion,<br />

die bekanntlich niemals stattgefunden<br />

hat. Betrachtet man die Entwicklung des realen Honorars<br />

– also nicht des Einkommens! – und des realen<br />

Bruttoverdienstes von Angestellten (Abb. 4) indexiert<br />

über die vergangenen Jahre, so ergibt sich bei dem<br />

Bruttoverdienst der Angestellten ein Zuwachs von 8,6<br />

Prozent, während die realen Honorare der Ärzte – und<br />

es sei nochmals betont, dass dies der Umsatz ist, nicht<br />

das Einkommen! – demgegenüber im selben Zeitraum<br />

um 3,1 Prozent gesunken sind. Insgesamt ergibt sich ein<br />

Rückstand des realen Arzthonorares von 11,7 Prozent.<br />

Wenn das Ministerium argumentiert, die Arzteinkommen<br />

seien in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen,<br />

so ist dies eine Frage der Betrachtungsweise<br />

bzw. des gewählten Zeitfensters (Abb. 5). In der Zeit<br />

von 1996 bis 2000 sind die Arzthonorare deutlich gesunken<br />

und haben sich dann im Zeitraum von 2001<br />

bis 2003 wieder etwas erholt, um ab 2004 wieder zu<br />

sinken. Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass das Niveau<br />

im Jahre 2004 noch immer unter dem des Jahres<br />

1996 liegt!<br />

Die Belastung der Ärztinnen und Ärzte durch Bürokratie<br />

– in Eckernförde und anderswo verdeutlicht<br />

durch eine Wäscheleine, an der sämtliche Formulare<br />

aufgehängt wurden – beträgt nach einer aktuellen Studie<br />

27 Prozent (Abb. 6). Das ist auf Grund meiner persönlichen<br />

Erfahrungen eher unter- als übertrieben.<br />

Geht man von 117.000 Praxen in Deutschland mit<br />

durchschnittlich 14 Stunden Bürokratie-Aufwand pro<br />

Woche in 46 Wochen im Jahr 2005 aus, ergibt sich auf<br />

Grund dieses Prozentsatzes eine Summe von 75 Millionen<br />

Stunden im Jahr 2005 an bürokratischer Belastung<br />

zulasten der Patienten. 75 Millionen Stunden,<br />

die nicht dafür zur Verfügung standen, kranken Menschen<br />

zuzuhören, sie zu untersuchen, zu behandeln<br />

und – auch am Ende ihres Lebens – zu begleiten ...<br />

Welch eine Verschwendung, die unsere Gesellschaft<br />

bzw. die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker<br />

meinen, sich leisten und uns zumuten zu können!<br />

Abb. 4<br />

Abb. 5<br />

Abb. 6 Belastung durch Bürokratie<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

19


20 TITELTHEMA<br />

Schließlich wollen wir uns noch der Behauptung zuwenden,<br />

der Ärztemangel sei allenfalls ein Phänomen<br />

in einigen Regionen der neuen Bundesländer. Abb. 6<br />

zeigt, dass <strong>Schleswig</strong>-Holstein den höchsten Anteil an<br />

Hausärztinnen und Hausärzten über 59 Jahre in den<br />

alten Bundesländern hat, wo der Anteil zwischen 14<br />

und 17 Prozent liegt. In <strong>Schleswig</strong>-Holstein liegt er jedoch<br />

bei 21,6 Prozent. Die weißen Flecken in der Versorgungslandschaft<br />

(Abb. 7) im Jahre 2006 werden sich<br />

im Jahr 2015 (Abb. 8) deutlich, und in einigen Regionen<br />

drastisch vermehrt haben.<br />

Insofern bleibt festzustellen, dass die Aussagen des<br />

Bundesgesundheitsministeriums nicht der Realität<br />

entsprechen. Daten und Fakten müssen differenziert<br />

und im zeitlichen Zusammenhang betrachtet werden.<br />

Geschieht dies nicht, setzt sich das Ministerium – gewollt<br />

oder ungewollt – dem Vorwurf tendenziöser und<br />

propagandistischer „Information“ der Öffentlichkeit<br />

aus.<br />

Das Bundesgesundheitsministerium folgt dem<br />

Grundsatz: Eine starke Behauptung ist besser als ein<br />

schwacher Beweis. In der politischen Diskussion ein<br />

immer wieder gern herangezogenes Prinzip.<br />

Abb. 7 Anzahl der Hausärzte über 59 Jahre<br />

Abb. 8 Status Quo Versorgung Allgemeinmediziner / Praktische Ärzte 2006<br />

Abb. 9 Versorgung Allgemeinmediziner / Praktische Ärzte 2015<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


KV INTERN PSYCHOTHERAPIE 21<br />

Psychotherapie ist mehr als<br />

Richtlinienpsychotherapie oder die Reduktion<br />

psychotherapeutischer Leistungspotentiale<br />

„Der Reduktion<br />

der Psychotherapie<br />

entgegen<br />

wirken – das ist<br />

das Schlagwort<br />

für Psychotherapeuten”<br />

Heiko Borchers, psychologischer<br />

Psychotherapeut,<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut<br />

Im Zuge der Verknappung finanzieller Mittel im<br />

Gesundheitssystem Deutschlands erleben medizinische<br />

wie psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten<br />

eine ständige Einschränkung. Da mögen<br />

Politiker noch so oft behaupten, dass jeder Bürger<br />

auch weiterhin eine qualitativ hochwertige und die<br />

für ihn notwendige medizinische oder psychotherapeutische<br />

Versorgung erfahren wird. Diese Aussage<br />

gehört neben der Behauptung, die Renten seien sicher,<br />

mit zu den unglaubwürdigsten überhaupt.<br />

Moderne Behandlungsmethodik wird verhindert<br />

Die Medizin wie auch die Psychotherapie kann heute<br />

weitaus mehr als das, was der großen Mehrheit der Bevölkerung<br />

an medizinischer und psychotherapeutischer<br />

Versorgung zugestanden wird. Beispielsweise<br />

umfasst das, was Psychotherapeuten leisten können,<br />

deutlich mehr als nur die psychotherapeutischen Verfahren,<br />

die Eingang gefunden haben in die so genannten<br />

Richtlinien und die sich unter dem Begriff<br />

der antragspflichtigen Psychotherapie wiederfinden.<br />

Vom Wissenschaftlichen Beirat anerkannt sind weit<br />

mehr psychotherapeutische Verfahren als die drei<br />

Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch<br />

fundierte Psychotherapie und analytische<br />

Psychotherapie. An den hochpotenten psychotherapeutischen<br />

Verfahren Gesprächspsychotherapie und<br />

Neuropsychologie kann man sehr deutlich erkennen,<br />

dass der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen<br />

den Einzug weiterer psychotherapeutischer Behandlungsverfahren<br />

in das Leistungsspektrum der gesetzlichen<br />

Krankenkassen systematisch zu verhindern<br />

versucht.<br />

Auch die Richtlinien schränken ein<br />

Doch auch die Verfahren, die sich im System der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung befinden, erfahren<br />

durch eng ausgelegte Indikationsregeln eine enorme<br />

Einschränkung in ihren therapeutischen Möglichkeiten.<br />

Ein Beispiel dafür ist der Ausschluss von Richtlinienpsychotherapie<br />

als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

bei Abhängigkeit von Alkohol, Drogen<br />

oder Medikamenten ohne vorangegangene Entgiftungsbehandlung.<br />

Das bedeutet dann, dass beispielsweise<br />

ein jugendlicher Patient mit der heute nicht<br />

selten auftretenden Diagnose Cannabismissbrauch<br />

nicht gegenwärtig abstinent (ICD-10 F12.22, F12.24<br />

oder F12.25) im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie<br />

nicht behandelt werden darf. Auch lässt sich eine<br />

psychotherapeutische Notfallversorgung in Folge eines<br />

akuten traumatischen Ereignisses nicht unter dem<br />

Mantel der Richtlinienpsychotherapie durchführen.<br />

Dabei steht außer Frage, dass eine große Anzahl – wenn<br />

nicht sogar alle Vertragspsychotherapeuten über die<br />

Kompetenzen verfügen, derartige Störungen oder<br />

Krankheitsbilder ambulant behandeln zu können.<br />

Die Honorarsituation schmälert das Angebot<br />

Vor allem von ärztlichen Psychotherapeuten wird<br />

bemängelt, dass die besondere Stützung der antragspflichtigen<br />

Psychotherapie dazu führt, dass das an sich<br />

innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zur<br />

Verfügung stehende psychotherapeutische Leistungsspektrum<br />

eine weitere Einschränkung erfährt. Diesmal<br />

sind nicht Wissenschaftlicher Beirat oder der<br />

Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die<br />

Bremser sondern die Behandler selbst. Sie sehen sich<br />

auf Grund der zugespitzten Honorarsituation gezwungen,<br />

die für sie wenig lukrativen psychotherapeutischen<br />

Leistungen weniger oder gar nicht anzubieten.<br />

Letztlich führt das zu einer weiteren Reduktion<br />

des psychotherapeutischen Leistungsspektrum vor allem<br />

für gesetzlich versicherte Patienten.<br />

Sich die Zuversicht nicht nehmen lassen<br />

Der Reduktion der Psychotherapie entgegen wirken<br />

– das ist das Schlagwort für Psychotherapeuten, deren<br />

Verbandsvertreter und selbstverständlich auch für die<br />

Psychotherapeutenkammer <strong>Schleswig</strong>-Holstein. Der<br />

Vorstand der Psychotherapeutenkammer will sich seine<br />

Zuversicht bezüglich der Etablierung weiterer psychotherapeutischer<br />

Kompetenzen innerhalb des Gesundheitssystem<br />

nicht nehmen lassen. Er hat sich auch<br />

deshalb dazu entschlossen, einen Norddeutschen<br />

Psychotherapeutentag unter dem Motto „Vielfalt in<br />

der Psychotherapie“ durchzuführen. Diese zweitägige<br />

Veranstaltung findet am 9. und 10. Juni 2006 in Kiel<br />

statt und beginnt mit einem Eingangsreferat zum oben<br />

genannten Motto, gehalten von Prof. Dr. R. Richter,<br />

dem Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer.<br />

Es folgen dann diverse Workshops und Vorträge,<br />

die vornehmlich zum Ziel haben, Bereiche außerhalb<br />

der Richtlinienpsychotherapie zu beleuchten und damit<br />

das breite Spektrum psychotherapeutischer Kompentenz<br />

zu verdeutlichen. Es sind alle ärztlichen<br />

Psychotherapeuten/innen, Psychologischen Psychotherapeuten/innen,<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeuten/innen<br />

aber auch interessierte Psychiater/innen<br />

und Neurologen/innen sowie an der<br />

Psychotherapie interessierte Haus- und Fachärzte/innen<br />

herzlich eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.<br />

Das Programm erhalten Sie bei der Psychotherapeutenkammer<br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

Tel.: 0431/ 66 11 99-0 oder www.pksh.de<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL


22 KV INTERN ABGEORDNETENVERSAMMLUNG<br />

„DIE STEINE BEGINNEN<br />

ZU TANZEN”<br />

Abgeordnetenversammlung handelt<br />

konsequent und weitsichtig.<br />

KARSTEN WILKENING, KVSH<br />

Steine sind geduldig und haben schon so manches gesehen<br />

und erlebt. So wie die Megalithen von Stonehenge. Seit Jahrhunderten<br />

sind sie in ihrer ursprünglichen Struktur standhaft<br />

geblieben und haben vieles erduldet. Aber manchmal meint man,<br />

dass sie sich wie von allein bewegen, um sich neu zu formieren.<br />

Auch die Ärzteschaft hat bislang jeder Erosion des Systems Stand<br />

gehalten. Die Abgeordnetenversammlung am 15.<strong>02</strong>.2006 zeigte aber<br />

deutlich, dass auf Seiten der Ärzte ein hohes Maß an Innovationsbereitschaft<br />

besteht. Die Ärzte als Fundamentsteine des Gesundheitsystems<br />

sind in Bewegung und nutzen intensiv ihre Freiräume<br />

zur Gestaltung des Systems.<br />

Missachtung der ärztlichen Freiheit durch die Politik<br />

Der Vorsitzende der KVSH, Dr. Klaus Bittmann, brachte es in seiner<br />

Eingangsbetrachtung auf den Punkt: Die pauschale Missachtung<br />

der ärztlichen Freiheit durch die Politik hat die Widerstandsbereitschaft<br />

aller Ärzte gestärkt! Die Ärzteproteste sind das markante<br />

Signal der Aufbruchstimmung an die Politik und werden durch das<br />

AVWG (Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetz – 48 Buchstaben!)<br />

nochmals verschärft. Die Bevölkerung zeigt Anerkennung<br />

und Verständnis für das Begehren der Ärzte, sodass die KVSH weiter<br />

die notwendigen Veränderungen für Patienten und Ärzte konsequent<br />

einfordern wird. Gespräche mit dem Landesministerium erfolgen<br />

in konstruktiver Atmosphäre, denn ein Systemwandel ist notwendig.<br />

Doch das bislang nicht öffentlich diskutierte Eckpunktepapier der<br />

großen Koalition zur nächsten Gesundheitsreform deutet einerseits<br />

auf gewisse Freiräume, andererseits aber auch auf noch mehr Staatsbzw.<br />

Fremdbestimmung hin: die Aufhebung von Altersgrenzen und<br />

Teilzeitarbeit mögen sich positiv auswirken. Wenn aber die juristische<br />

Person (z. B. die Trägergesellschaft) eines MVZ als Mitglied in eine KV<br />

aufzunehmen wäre und das Teilnahmerecht des BMGS am Bewertungsausschuss<br />

festgeschrieben werden soll, dann wird der Einfluss<br />

des Staates unmittelbar.<br />

Die Gespräche der KVSH mit den SANA-Kliniken zeigen aber, wie<br />

mit Krankenhäusern auch unter den jetzt schon geltenden Rahmenbedingungen<br />

erfolgreich kooperiert werden könnte: Gemeinsame<br />

Anlaufpraxen am Krankenhaus in Verbindung mit einem Gesundheitszentrum,<br />

das den Schutz der Freiberuflichkeit garantiert.<br />

Gerade im Zusammenhang mit der notwendigen Neuordnung des<br />

vertragsärztlichen Notdienstes wären solche Kooperationen von beiderseitigem<br />

Vorteil.<br />

Den Schluss seiner Ausführungen unterstrich Dr. Bittmann mit<br />

einer Resolution. Sie fordert ärztliches Handeln in Freiheit und Verantwortung!<br />

Es erfolgte aber keine Abstimmung, denn die Resolution<br />

stammte aus dem Jahr 1949 und wurde in der Festschrift zum 100jährigen<br />

Bestehen des Hartmannbundes formuliert.<br />

Zahlen widerlegen Behauptungen der Politik<br />

Anschließend machte der stellvertretende Vorsitzende der KVSH,<br />

Ralf Büchner, anhand von wenigen prägnanten Zahlen und Diagrammen<br />

deutlich, dass viele Behauptungen der Politik wenig Substanz<br />

haben. So sind z. B. die Arzneimittelausgaben 2005 je Versichertem<br />

in <strong>Schleswig</strong>-Holstein die niedrigsten bundesweit und müssen<br />

nicht noch weiter vom AVWG sanktioniert werden. Außerdem hat<br />

die demographische Entwicklung zu Divergenzen bei Beitragsaufkommen<br />

und Leistungsausgaben in der Krankenversicherung der<br />

Rentner geführt. Eine Entwicklung, die sich schon Mitte der siebziger<br />

Jahre deutlich abzeichnete – allerdings ohne eine angemessene<br />

Reaktion der Politik, sodass gegenwärtig allein in diesem Bereich<br />

ein Defizit von gut 36 Mrd. Euro zu verzeichnen ist. Ebenso zeigt seit<br />

1999 die Entwicklung des realen Honorars je Arzt und des realen<br />

Bruttoverdienstes von Angestellten deutliche Unterschiede. Angestellte<br />

konnten zulegen, Ärzte mussten dagegen Einbußen hinnehmen.<br />

Ob diese Zahlen hinter den dicken Mauern des Ministeriums<br />

in Berlin gehört werden wollen, ist allerdings fraglich.<br />

Konsequente Neuordnung des Notdienstes<br />

Am Beispiel des Themas Notdienst führte der Finanzvorstand der<br />

KVSH, Dr. Bodo Kosanke, aus, dass es nicht immer einfach ist, mit berechtigten<br />

Anliegen in das Ohr eines Anderen zu gelangen. Deshalb<br />

ließ er Zahlen sprechen. Und die Zahlen aus allen Bereichen <strong>Schleswig</strong>-Holsteins<br />

machten es mehr als deutlich: Der Anteil der über 57-<br />

Jährigen in <strong>Schleswig</strong>-Holstein stieg im Vergleich von 1996 bis 2005<br />

stark an, während der Anteil der unter 45-Jährigen kräftig sank. Diese<br />

Zahlen werden gegenwärtig von der KVSH an viele kommunale Vertreter<br />

im Lande herangetragen und in Diskussionsrunden direkt vor<br />

Ort vorgestellt. Damit soll die notwendige Sensibilität der Kommunalpolitiker<br />

geschärft werden, damit sich dann die Landespolitik<br />

(von der politischen Basis gestützt) des Problems annimmt.<br />

Vor diesem Hintergrund erläuterte der stellvertretende Vorsitzende<br />

der KVSH, Ralf Büchner, dass die Umstrukturierung des Notdienstes<br />

konsequent fortgesetzt wird. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern<br />

des Vorstandes, der Kreisstellen, des Fachausschusses Hausärzte,<br />

der Ärztekammer, des Notdienstausschusses und der Verwaltung<br />

trifft sich alle 14 Tage, um die notwendigen Prozesse in die Wege<br />

zu leiten. Die Ergebnisse aus inzwischen über 60 Vor-Ort-Gesprächen<br />

mit Ärzten, Notdienstringen und Kommunalpolitikern wer-<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


den in die Überlegungen einbezogen. Die hohe Belastung im Notdienst<br />

auf dem Lande macht es für viele Ärzte immer schwieriger,<br />

interessierte Nachfolger für die Praxis zu finden. Diese Entwicklun<br />

darf sich nicht verschärfen, sodass eine gut ausgestattete Anlaufpraxis<br />

an einem Krankenhaus eine angemessene Alternative darstellt.<br />

Der eingeschlagene Weg zur Neuordnung des vertragsärztlichen<br />

Notdienstes in <strong>Schleswig</strong>-Holstein wird von der Abgeordnetenversammlung<br />

in jeder Hinsicht unterstützt und als unumkehrbar<br />

eingeschätzt. Ausnahmen innerhalb der neuen Struktur sind nicht<br />

vorgesehen.<br />

Fachausschüsse mit konkreten Projekten<br />

Aus den Fachausschüssen berichtete zuerst der Vorsitzende des<br />

Fachausschusses Hausärzte, Dr. Stefan Jost. Er dankte dem Vorstand<br />

für die geschlossene Teilnahme an den Protesten in Berlin. Aus seiner<br />

Sicht sind die Massenproteste das Mittel der Wahl. Auch seien Proteste<br />

gegen das AVWG notwendig. Gerade die Hausärzte verzeichnen<br />

ein hohes Verordnungsvolumen und werden durch das AVWG hart<br />

getroffen. Aus seiner Sicht offenbart ein volkswirtschaftlich reiches<br />

Land durch das AVWG wieder einmal mehr die Armut in der Sozialversicherung.<br />

Umso mehr setzt der hausärztliche Fachausschuss<br />

auf einen regen Informationsaustausch in der Ärzteschaft, hat das<br />

AVWG früh thematisiert und den Vorstand der KVSH gebeten, die<br />

Tagestherapiekosten im Vorwege zu ermitteln. Die Massenproteste<br />

gegenüber den Bundestagsabgeordneten wurden unterstützt und<br />

konkrete Gespräche mit dem Vorstandsvorsitzenden der AOK <strong>Schleswig</strong>-Holstein,<br />

Dr. Dieter Paffrath, geführt. Ziel ist, kooperative Projekte<br />

im Bereich der Arzneimittel zu starten und sinnvolle Wege für<br />

Medikamenteneinsparungen zu beschreiten. „Die Steine beginnen<br />

zu tanzen“ – mit diesen Worten umschrieb Dr. Jost sehr treffend<br />

seine Sicht von hausärztlichem Innovationsstreben und hausärztlicher<br />

Verlässlichkeit bzw. Gewicht in der Versorgung.<br />

Im Bereich der Fachärzteschaft gab es nach Auskunft des Vorsitzenden<br />

des Fachausschusses, Bernd Thomas, viel Arbeit an der<br />

Schnittstelle zur Psychiatrie und der Definition der Psychotherapie.<br />

Auch Fragen und Abläufe rund um Laborleistungen wurden zusammen<br />

mit dem Vorsitzenden der Fachgruppe der Laborärzte, Dr.<br />

Andreas Bobrowski, geklärt. Im Fazit sieht Thomas eine gute und<br />

strukturierte Zusammenarbeit der Fachausschüsse.<br />

Auch die Arbeit des Fachausschuss der Psychotherapeuten war<br />

von konkreten Aufgaben gekennzeichnet und wurde vom Vorsitzenden,<br />

Heiko Borchers, vorgestellt. So ist man in der Klärung, wie<br />

die Diskrepanz zwischen der Zulassung als „Vollerwerbspraxis“ und<br />

einer realen Wochenarbeitszeit von eventuell nur zwölf Stunden gelöst<br />

werden kann. Eine neue Form der Teilzulassung wäre aus Sicht<br />

des Ausschusses denkbar. Ebenso eine Koordinierungsstelle für freie<br />

Kapazitäten bei der Psychotherapie. Konkret werden gegenwärtig<br />

Qualitätsanforderungen an eine psychotherapeutische Praxis im<br />

Rahmen der Qualitätssicherung definiert. Auch Borchers schätzt die<br />

Arbeit zwischen den Fachausschüssen sehr positiv ein.<br />

HVV liefert erste konkrete Daten<br />

Vom Hauptgeschäftsführer der KVSH, Dr. Ralph Ennenbach, wurden<br />

die Ergebnisse der Honorarabrechnung für das Quartal III/2005<br />

im Detail vorgestellt (s. auch den Artikel von Dr. Ennenbach im NORD-<br />

LICHT 1/2006 auf den Seiten 24-29).<br />

Wieder sind es diverse Effekte, die Einfluss auf die Ergebnisse der<br />

Honorarverteilung genommen haben. Einige davon seien beispielhaft<br />

genannt: Wanderungen zwischen Haus- und Facharztzulassung,<br />

Mitgliederverlust bei den Krankenkassen (z. B. AOK), Hartz<br />

IV-Effekte (beitragsfrei mitversichert) etc. Im Saldo konnte die im<br />

HVV festgelegte Verlustbegrenzung auf maximal drei Prozent je Fach-<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

23<br />

gruppe noch gehalten werden, da der Gesamtverlust im Vorwege etwas<br />

weniger als drei Prozent betrug.<br />

Die Einführung des EBM 2000plus und das Anwenden von 1/3<br />

Toolfaktor hat zwar zu einem erhöhten Abfordern von Punkten geführt<br />

– das notwendige Geld fehlt jedoch. Sollte es zu weiteren starken<br />

Abweichungen zwischen realer Entwicklung und Regelungen<br />

im HVV kommen, müsste dieser zusammen mit den Krankenkassen<br />

partiell nachgebessert werden. Dafür sind aber noch weitere Daten<br />

aus der Abrechnung des Quartals IV/2005 abzuwarten, um relativ<br />

belastbare Aussagen machen zu können.<br />

Die Rückführung der Psychotherapeutenvergütungen sollen nach<br />

Abschluss der Verhandlungen mit den Krankenkassen über einen<br />

Zeitraum von acht Quartalen erfolgen. Die Facharztpraxen werden<br />

dadurch um voraussichtlich 350,-- Euro/Quartal belastet.<br />

Erste Informationen zum Morbiditätsbezogenen Regelleistungsvolumen<br />

(Morbi-RSA) wurden vom Vorsitzenden des HVM-Ausschusses<br />

Dr. Christian Sellschopp gegeben. Er gab einen kurzen<br />

Sachstandsbericht und betonte, dass die Anwendung des ICD-Schlüssels<br />

die Voraussetzung ist, damit eine Einteilung in Risikoklassen<br />

vorgenommen werden kann. Das System wird noch weiter entwikkelt<br />

und ist gerade im Hinblick auf die Beitragssatzstabilität der Krankenkassen<br />

auf den Prüfstand zu stellen.<br />

Neue Verträge in Sicht<br />

Mit der Gmünder Ersatzkasse steht die KVSH kurz vor Abschluss<br />

eines Vertrages nach § 73b SGB V zur Hausarztzentrierten Versorgung<br />

ab dem 01.04.2006. Leistungen der Kinder- und Jugendärzte<br />

im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung werden voraussichtlich<br />

in einem separaten Vertrag geregelt.<br />

Das Ambulante Operieren wird rückwirkend zum 01.01.2006 mit<br />

allen Primärkassen (auch Knappschaft und Seekasse) neu geregelt.<br />

Mit den Ersatzkassen ist ein neuer Vertrag ab dem 01.04.2006 geplant<br />

(der Altvertrag ist bis dahin verlängert).<br />

In der Honorarvereinbarung 2005 wurde festgelegt, dass alle neu<br />

in den EBM aufgenommenen Leistungen extrabudgetär mit einem<br />

festen Punktwert vergütet werden. Die Verhandlungen für die Behandlung<br />

von malignen Melanomen durch niedergelassene Strahlentherapeuten<br />

sind teilweise abgeschlossen; die Schmerztherapievereinbarung<br />

läuft gegenwärtig noch bis zum 30.06.2006 mit dem<br />

Ziel, in der Zwischenzeit eine landesweite Vereinbarung zur Integrierten<br />

Versorgung zu schließen. Das Konzept der Landesarbeitsgemeinschaft<br />

zur Geriatrie ist noch nicht fertig, wird aber weiterentwickelt.<br />

Die Abgeordnetenversammlung zeigte, dass die Ärzteschaft bereit<br />

ist zum Handeln und politische Aktionen von innovativen Neuerungen<br />

in <strong>Schleswig</strong>-Holstein flankiert werden.


24<br />

BERICHT<br />

AVWG – TUT ÄRZTEN<br />

UND PATIENTEN WEH<br />

RALF W. BÜCHNER, KVSH<br />

Das Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz<br />

(AVWG) wurde am 17. Februar 2006 verabschiedet. Trotz<br />

eindringlicher Appelle und nachhaltiger Argumentation<br />

von Patientenvertretern und Ärzteschaft hat die Koalition nicht die<br />

Kraft gefunden, sich von diesem erneuten dirigistischen Irrweg zu<br />

befreien. Im Gegenteil bleibt die Bonus/Malus-Regelung im Gesetz<br />

verankert. Auch die Öffnungsklausel für regionale Vereinbarungen<br />

ermöglicht es – im Gegensatz zur Annahme mancher Kollegen<br />

– nicht, dem Malus auf Landesebene zu entgehen. Da entsprechende<br />

Regresse sofort abgezogen werden, ist von einem zinslosen<br />

Darlehen an die Krankenkassen in erheblicher Höhe und<br />

von erheblicher Dauer auszugehen. Da einzelne Krankenkassen<br />

jeweils unterschiedliche Rabattierungsvereinbarungen mit verschiedenen<br />

Pharma-Herstellern treffen können, wird der bürokratische<br />

Aufwand sowohl für eine Prüfung als auch in der Frage,<br />

wie viel eine Patientin bzw. ein Patient für ihr Medikament zuzahlen<br />

muss, absolut unüberschaubar und astronomisch ansteigen.<br />

Vermutlich wird die Gesundheitsministerin in einigen Monaten<br />

die Selbstverwaltung dafür verantwortlich machen, dass die von<br />

Anfang an unrealistischen Einsparziele nicht erreicht werden konnten<br />

und eine vernünftige Umsetzung des durch und durch unvernünftigen<br />

und für alle Ärztinnen und Ärzte wie auch Patienten ehrenrührigen,<br />

weil Vertrauen zerstörenden Gesetzes nicht bewerkstelligt<br />

werden konnte.<br />

In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass nach Aussage<br />

des Vorsitzenden des BKK-Bundesverbandes (am 18.01.2006 in Berlin)<br />

die Arzneimittelausgabe je Versicherten in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

bundesweit am niedrigsten sind (vergl. Abb.). Das macht deutlich, dass<br />

freiwillige Qualitätszirkelarbeit in <strong>Schleswig</strong>-Holstein und auch Q-<br />

Pharm, die äußerst kostengünstige Arzneimitteltochter der Ärztegenossenschaft<br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein, das Ihre zu dieser Situation beigetragen<br />

haben.<br />

Das AVWG mit seinem monströsen 48 Buchstaben langen Namen<br />

ist trauriger Höhepunkt der politischen Misstrauenskultur und Kontroll-<br />

und Reglementierungsmentalität. Dieses Gesetz ist keinem<br />

Menschen im ganzen Land zuzumuten, ganz besonders deplatziert<br />

ist es aber auf Grund der nachgewiesenermaßen sehr sparsamen<br />

Arzneimittelverordnung in <strong>Schleswig</strong>-Holstein.<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


Protestaktion und Ethik –<br />

welcher Maßstab gilt<br />

Von niedergelassenen Ärzten wird erwartet, ihre Patienten bedarfsgerecht zu<br />

behandeln, und dies bis an die Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und<br />

darüber hinaus. Anders sind Reaktionen auf den öffentlichen Protest von Ärzten<br />

nicht zu verstehen.<br />

Einige Zitate.<br />

Die Spitzenverbände der Krankenkassen bezeichnen in einer gemeinsamen<br />

Erklärung die Protestaktionen zumindest der niedergelassenen Ärzte als<br />

„wirklichkeitsfremd“ (Frankfurter Rundschau vom 17.01.2006). Das<br />

Bundesgesundheitsministerium nannte die Klagen der Ärzte überzogen<br />

(Frankfurter Allgemeine vom 17.01.2006). Und die Tageszeitung vom 18.01.2006<br />

meinte: „Die Aktionen und Forderungen der niedergelassenen Ärzte sind politisch<br />

und sachlich so unhaltbar wie peinlich.“<br />

Über Protestaktionen kann es unterschiedliche Auffassungen geben. Bedenklich<br />

wird es, wenn diejenigen, die politische Verantwortung und damit auch<br />

Verantwortung für die Finanzierung des Gesundheitswesens tragen, diese Reaktion<br />

als unethisch bezeichnen. So meinte Frau Kühn-Mengel, die Patientenbeauftragte<br />

der Bundesregierung: „Mit dem Stil dieser Aktion werde zudem die Grenze des<br />

guten Geschmacks und der Ethik eindeutig überschritten“ (Facharzt.de vom<br />

03.<strong>02</strong>.2006). Und die Bundesgesundheitsministerin Schmidt sagt: „Wer als<br />

Kassenarzt notwendige Medikamente verweigert, um damit zu zeigen, wie sich eine<br />

angebliche Rationierung auswirkt, der handelt im Sinne seines Auftrags unethisch<br />

und im allgemeinen Bewusstsein unmoralisch“ (Berliner Zeitung vom 03.<strong>02</strong>.2006).<br />

Hier stellt sich die Frage nach Ursache und Wirkung. Ursächlich ist die<br />

Unterfinanzierung des Gesundheitswesens und dabei insbesondere der<br />

ambulanten ärztlichen Versorgung. Ethisches Handeln endet jedoch dort, wo die<br />

finanziellen Mittel für eine bedarfsgerechte Versorgung erschöpft sind. Anderenfalls<br />

müsste die Ärzteschaft stillschweigend akzeptieren, auch bei einer sich<br />

kontinuierlich verschlechternden Finanzierung ihrer Leistungen unverändert<br />

bedarfsgerecht zu behandeln. Dies wäre das Ende der ambulanten ärztlichen<br />

Versorgung durch freiberuflich tätige Ärzte.<br />

GASTKOMMENTAR 25<br />

Prof. Dr. med. Fritz Beske<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL


26 KV INTERN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG<br />

Vorsicht bei Ausscheidensregelung<br />

in Gemeinschaftspraxisverträgen!<br />

Niemals unkritisch und ohne<br />

Überprüfung der individuellen Situation<br />

Musterverträge verwenden!<br />

MARION GROSSE, BETRIEBSWIRT-<br />

SCHAFTLICHE BERATUNG<br />

Seit einiger Zeit sind Musterverträge<br />

in Gebrauch, die in der Ausscheidensregelung<br />

den Verzicht des ausscheidenden<br />

Partners auf seine Zulassung<br />

vorsehen. Unter dem Paragraphen „Pflichten<br />

des ausscheidenden Arztes“ findet sich<br />

folgende Formulierung: „Scheidet ein Gesellschafter<br />

aus der Gesellschaft aus, so ist er<br />

mit dem Tag des Ausscheidens zum Verzicht auf<br />

den von ihm besetzten Vertragsarztsitz verpflichtet.<br />

...“ Dieser Text und weitere Ausführungen hierzu<br />

finden sich unter anderem in den „Frankfurter Musterverträgen“<br />

(hier § 29) und meines Wissens im Mustervertrag<br />

des Hausärzteverbandes für Gemeinschaftspraxen.<br />

Nur ein Textvorschlag<br />

Zunächst ist anzumerken, dass es sich hier lediglich<br />

um einen Textvorschlag handelt. Zur Begründung dieses<br />

Textvorschlages in den Frankfurter Musterverträgen<br />

heißt es hierzu unter anderem: „Damit die Praxis in<br />

der bisherigen Struktur weiter bestehen kann, ist eine<br />

Regelung empfehlenswert, dass ein Gesellschafter bei<br />

Ausscheiden seine Zulassung in der Gemeinschaftspraxis<br />

belässt.... Im Fall des OLG Stuttgart vom<br />

21.<strong>02</strong>.2001... verklagten die beiden verbliebenen Gesellschafter<br />

einer Gemeinschaftspraxis den ausgeschiedenen<br />

Kollegen auf Schadenersatz, weil er nicht<br />

zu Gunsten der Gemeinschaftspraxis auf seine Zulassung<br />

verzichtet habe und damit der Gemeinschaftspraxis<br />

der Sitz verloren ging.... Grundsätzlich erkannte<br />

das OLG das berechtigte Interesse am Erhalt der Praxisstruktur,<br />

zumal diese auch wirtschaftliche Grundlage<br />

der Praxisorganisation sei.... Angesichts der schweren<br />

Beeinträchtigung der Berufsfreiheit des ausscheidenden<br />

Kollegen konnte in dem Fall das Interesse der<br />

Gemeinschaftspraxis aber nicht die bedingungslose<br />

Verpflichtung zum Zulassungsverzicht rechtfertigen.<br />

Wichtig war dem Gericht die Ausgewogenheit von Leistung<br />

und Gegenleistung....“<br />

§<br />

Liberalisierung ermöglicht vielfältige<br />

Kooperationen<br />

Aus diesem Sachverhalt ergibt sich für die Verfasser<br />

die Empfehlung, eine Verpflichtung des Ausscheidenden<br />

zum Verzicht auf die Zulassung im Gemeinschaftspraxisvertrag<br />

bei Bedarf vorzusehen. Die Argumentation<br />

ist durchaus nachvollziehbar für besondere<br />

Einzelfälle. Sie sollte jedoch auf gar keinen Fall als<br />

grundsätzliche Regelung in Gemeinschaftspraxisverträgen<br />

Anwendung finden. Da nicht davon ausgegangen<br />

werden kann, dass jede Praxis-Ehe bis zum Erreichen<br />

des Rentenalters hält, muss den Partnern für den<br />

Trennungsfall vertraglich die Möglichkeit gegeben werden,<br />

ihre weitere berufliche Tätigkeit unbeschadet auch<br />

allein oder in anderen Kooperationen fortzusetzen. Es<br />

sei denn, eine besondere Interessenlage erfordert die<br />

oben genannte Regelung.<br />

(Sinnvolle Konkurrenzschutzklauseln bleiben von<br />

diesen Überlegungen selbstverständlich unberührt.)<br />

Die liberalisierte Berufsordnung ermöglicht vielfältige<br />

Kooperationen mit der Folge rascher Strukturänderungen.<br />

Eine Verpflichtung zum Zulassungsverzicht<br />

wäre hier glatter beruflicher Selbstmord. Deshalb wird<br />

dringend empfohlen, jeden Mustervertrag genau zu<br />

studieren und Regelungen, die ja nur als Vorschläge<br />

gedacht sind, der individuellen Situation anzupassen,<br />

zu streichen oder zu ergänzen.<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


Steuerlich bleibt alles anders<br />

2006 und 2007 hat sich für die<br />

Praxis steuerlich vieles geändert.<br />

Wir geben Ihnen hier einen<br />

Überblick.<br />

MARION GROSSE, KVSH<br />

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG<br />

Steuerberaterkosten<br />

im privaten Bereich sind nicht mehr absetzbar.<br />

Hierzu zählt vor allem das Honorar<br />

für die Erstellung der Einkommensteuererklärung,<br />

Kosten für Steuerfachliteratur und<br />

-software. Weiterhin absetzbar sind jedoch<br />

die Steuerberaterkosten für die Erstellung der<br />

Einnahmen-Überschussrechnung und die<br />

laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung für<br />

die Praxis. Der Steuerberater muss also eine<br />

getrennte Rechnung für betriebliche und private<br />

Leistungen aufstellen.<br />

Freibeträge für Abfindungen<br />

bei Auflösung von Arbeitsverhältnissen, z. B. mit Arzthelferinnen,<br />

wurden abgeschafft.<br />

Beiträge zur Sozialversicherung für die Angestellten<br />

werden ab 01.01.2006 schon am drittletzten Bankarbeitstag<br />

des laufenden Monats fällig. (Fälligkeit bedeutet<br />

Eingang der Zahlung auf dem Konto der Einzugsstelle.) Für 2006<br />

müssen die Arbeitgeber auf diese Weise gleich dreizehn mal die Beiträge<br />

überweisen. Am 15. Januar wurden nämlich die Beiträge für<br />

Dezember 2005 gezahlt und am 27. Januar wurden die Beiträge für<br />

den laufenden Monat fällig. Das spült 20 Milliarden Euro in die Sozialkassen.<br />

Einen höheren Verwaltungsaufwand haben die Arbeitgeber<br />

zu erwarten, deren Mitarbeiter ein variables Entgelt, z. B. durch<br />

Überstunden, Leistungszulagen oder stundenweise Bezahlung beziehen.<br />

Hier muss zum vorgezogenen Zahlungstermin zunächst geschätzt<br />

und im Folgemonat der Nachzahlungs- oder Erstattungsbetrag<br />

verrechnet werden.<br />

Dienst- und Geschäftswagenbesteuerung<br />

hat sich erhöht. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.<br />

Supervisionsleistungen eines Psychotherapeuten<br />

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind diese Leistungen<br />

nicht umsatzsteuerbefreit, da deren Hauptzweck nicht der<br />

Schutz der Gesundheit ist, sondern der qualifizierten Ausbildung<br />

eines Therapeuten dient.<br />

Regelbeitrag des Versorgungswerkes <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

beträgt 1.<strong>02</strong>3,76 Euro im Monat für 2006. Der Betrag entspricht<br />

immer dem Höchstbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Zum Vergleich: 859,50 Euro für 20<strong>02</strong>, 994,50 Euro für 2003, 1.004,26<br />

Euro für 2004, 1.014,00 Euro für 2005. Die Beiträge haben sich in diesem<br />

Zeitraum um 19 Prozent erhöht.<br />

Geplante Änderungen ab 2007<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

27<br />

Das häusliche Arbeitszimmer<br />

ist ab 01.01.2007 steuerlich nur noch absetzbar, wenn es den „alleinigen<br />

Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen<br />

Tätigkeit darstellt“, z. B. die Psychotherapeutenpraxis in der eigenen<br />

Wohnung. Wer sein Arbeitszimmer nur gelegentlich für Praxistätigkeiten<br />

nutzt, kann nicht mehr anteilige Miete, Abschreibungen<br />

oder Stromkosten etc. geltend machen. Dem Arzt<br />

sei es in der Regel zuzumuten, die Arbeiten außerhalb<br />

der Sprechstunden in seinen Praxisräumen zu erledigen.<br />

Entfernungspauschale für Angestellte<br />

Ab 01.01.2007 wird die Pendlerpauschale für die ersten<br />

20 Entfernungskilometer gestrichen. Ihre Helferin kann<br />

also erst 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen, ab dem<br />

21. Kilometer. Wer näher an der Praxis wohnt, kann nichts<br />

mehr absetzen. Für Angestellte mit langen Anfahrtswegen<br />

bedeutet dies für 200 Arbeitstage und 20 Entfernungskilometer<br />

dann eine zusätzliche Steuerpflicht für 1.200 Euro, bei<br />

30 Prozent Steuersatz 360 Euro Kosten.<br />

Die Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftige erhöhen<br />

sich auf 30 Prozent.<br />

Privatbereich<br />

Die Eigenheimzulage für Hauskäufer und Bauherren ist<br />

seit 01.01.2006 endgültig abgeschafft.<br />

Ab 2007 wird der Sparerfreibetrag reduziert auf 750/1.500<br />

Euro. Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es nur noch<br />

bis zum 25. (bisher 27.) Lebensjahr des Kindes.<br />

Spekulationsfrist entfällt<br />

Ab 2007 entfällt die Spekulationsfrist von zehn Jahren für Immobilienverkäufe<br />

und ein Jahr für Wertpapierverkäufe. Das heißt: Alle Gewinne<br />

aus diesen Geschäften sind künftig immer steuerpflichtig. Dies<br />

gilt offenbar auch für langjährigen Immobilienbesitz. Gerade hier dürfte<br />

dringender Beratungsbedarf bestehen. Bitte wenden Sie sich an Ihren<br />

Steuerberater, wenn Sie 2006 noch Maßnahmen ergreifen wollen.<br />

Mehrwertsteuererhöhung<br />

Ab 2007 wird die Mehrwertsteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent heraufgesetzt.<br />

Der ermäßigte MWST-Satz von sieben Prozent bleibt.<br />

Wer für 2007 Anschaffungen privat oder die Praxis plant, sollte überlegen,<br />

ob es sich lohnt, diese in 2006 vorzuziehen.<br />

Die Mehrwertsteuererhöhung wird erhebliche Auswirkungen auch<br />

auf die Arzneimittelausgaben haben. Denn in Deutschland wird (anders<br />

als in anderen Ländern) noch immer der volle Mehrwertsteuersatz<br />

auf Arzneimittel erhoben. Hierzu mehr in einem der nächsten Hefte.<br />

Diese Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig. Sollten Sie Fragen<br />

im Zusammenhang mit diesen Änderungen haben oder weitergehende<br />

Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll<br />

an Ihren Steuerberater.<br />

Ein abschließender Tipp:<br />

Falls Sie einen Umsatzrückgang erkennen, kann beim Finanzamt<br />

eine entsprechende Anpassung der Steuervorauszahlungen beantragt<br />

werden. Der Steuerberater wird entsprechende Belege vorbereiten.<br />

Falls es sich um einen Honorarrückgang im KV-Bereich handelt,<br />

kann die Betriebswirtschaftliche Beratung Ihnen geeignete<br />

Nachweise zur Verfügung stellen.


28 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG<br />

REHABILITATION IM<br />

WANDEL Demographischer Wandel bringt erhöhten<br />

Bedarf an akutgeriatrischer Versorgung<br />

DIPL.-MED. KATRIN BREUNINGER, FACHÄRZTIN<br />

FÜR INNERE MEDIZIN, SOZIALMEDIZIN,<br />

PHYSIKALISCHE THERAPIE, MDK NORD, LEITERIN<br />

FACHBEREICH REHABILITATION<br />

DR. MED. THOMAS STAMM, FACHARZT FÜR<br />

NEUROLOGIE, PSYCHIATRIE, PSYCHOTHERAPIE,<br />

FACHARZT FÜR PHYSIKALISCHE UND<br />

REHABILITATIVE MEDIZIN, KLINISCHE GERIATRIE,<br />

SOZIALMEDIZIN<br />

Rehabilitation im Wandel<br />

Die Rehabilitation ist ein wesentlicher Baustein in<br />

der Behandlungskette unserer Patienten. Rehabilitation<br />

umfasst alle Maßnahmen medizinischer, schulisch-pädagogischer,<br />

beruflicher und sozialer Art, die erforderlich<br />

sind, um drohende oder eingetretene Behinderung<br />

zu verringern bzw. zu verhindern. Ziel der<br />

Rehabilitation ist es, Behinderte zu befähigen aus eigener<br />

Kraft einen Platz in der Gesellschaft zu erhalten<br />

oder wiederzuerlangen. Die Rehabilitation befindet<br />

sich in einem tiefgreifenden Wandel. Eine entscheidende<br />

Ursache für diese Veränderung ist die demographische<br />

Herausforderung.<br />

Diese demographische Herausforderung verändert<br />

das Alters- und Diagnosespektrum unserer Patienten<br />

in Klinik und Praxis. 1994 wurden in Deutschland 14,5<br />

Millionen Krankenhauspatienten stationär behandelt.<br />

4,5 Millionen, d. h. 31 Prozent waren über 65 Jahre.<br />

2005 wurden 18,5 Millionen Patienten stationär behandelt.<br />

Dabei lag der Anteil der über 65-jährigen Patienten<br />

bei 7,9 Millionen, d. h. bei 42,7 Prozent. Dies<br />

entspricht einem Zuwachs von 11,7 Prozent in elf Jahren.<br />

Abb. 2 Die Verweildauer<br />

stationärer Behandlungen<br />

nahm kontinuierlich<br />

ab, für die 65-75-Jährigen<br />

von 16,8 auf<br />

12,2 Tage. Für die über<br />

75 Jährigen sank die<br />

Aufenthaltsdauer von<br />

18,6 auf 13,6 Tage.<br />

Abb. 1 Die demographische<br />

Herausforderung<br />

gilt im besonderen Maß<br />

für <strong>Schleswig</strong>-Holstein.<br />

In <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

ist die Gruppe der über<br />

60-Jährigen mit über<br />

655.000 Personen<br />

größer als die der unter<br />

20-Jährigen mit 590.000<br />

Personen. Die über<br />

80-jährigen Personen<br />

weisen den größten<br />

Zuwachs auf.<br />

Charakteristisch für diese Krankheiten ist die Multimorbidität,<br />

die hochgradige Gefährdung der selbstständigen<br />

Lebensführung, das Nebeneinander der<br />

Akuterkrankung und Funktionseinschränkungen sowie<br />

die verringerten Adaptations- und Kompensationsmöglichkeiten,<br />

was einen erhöhten Rehabilitationsbedarf,<br />

somatopsychisch und psychosozial begründet.<br />

Die Einführung der DRGs in die Krankenhausbehandlung<br />

hat durch Verkürzung der Verweildauer diese<br />

Entwicklung beschleunigt.<br />

Der Bedarf an regionaler akutgeriatrischer Versorgung<br />

und Nachsorge nimmt kontinuierlich zu. Die<br />

AHB-Verfahren, veranlasst durch das Krankenhaus,<br />

nehmen ebenfalls zu, während die stationären Heilverfahren<br />

und die ambulanten Kompakt-Kuren weiter<br />

abnehmen.<br />

Hausärzte spielen für die Identifikation von Patienten,<br />

die eine ambulante oder stationäre indikationsbezogene<br />

Rehabilitation benötigen, eine wichtige Rolle.<br />

Am 01. April 2004 traten die Richtlinien des gemeinsamen<br />

Bundesaussschusses über die Leistungen von medizinischer<br />

Rehabilitation in Kraft. Sie lösten die überholten<br />

Rehabilitations-Richtlinien aus dem Jahr 1975 ab.<br />

Diese regelten ein Mitteilungsverfahren zwischen Ärzten<br />

und Krankenkassen über vorliegende Behinderungen.<br />

Den Ansprüchen des neuen SGB IX nach selbstbestimmter<br />

Teilhabe Behinderter und von Behinderung bedrohter<br />

Menschen wurde dieses Verfahren nicht gerecht.<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


Die Richtlinien vom 01. April 2004 wurden lange erwartet,<br />

denn nach Einschätzung der Experten bestanden<br />

eine Über-, Unter- und Fehlversorgung in der<br />

medizinischen Rehabilitation (Prof. Schwarz, 2001,<br />

Hannover). Diese neuen Rehabilitations-Richtlinien<br />

beruhen auf der Konzeption und dem Begriffssystem<br />

der ICF der WHO (2001).<br />

Grundlage der ICF ist ein biopsychosoziales Krankheitsmodell,<br />

d. h. wenn bei krankheitsbedingten nicht<br />

nur vorübergehende Beeinträchtigungen von Aktivitäten<br />

des täglichen Lebens kurative Maßnahmen<br />

nicht mehr ausreichen, kann eine Rehabilitation indiziert<br />

sein.<br />

Durch die Berücksichtigung aller Ebenen der ICF<br />

einschließlich der Kontextfaktoren werden die individuellen<br />

Gesundheitsprobleme des Patienten strukturiert<br />

beschrieben.<br />

Die Rolle der Vertragsärzte im Antragsverfahren<br />

wurde durch die neuen Richtlinien gestärkt, gleichzeitig<br />

ist jedoch für die Einleitung der Rehabilitation<br />

vermehrte Kompetenz erforderlich.<br />

Abb. 3 Parallel zu der<br />

dynamischen Zunahme<br />

älterer Patienten im<br />

Krankenhaus kommt es<br />

zu einem zunehmenden<br />

Wandel des Krankheitsspektrums<br />

der Patienten.<br />

Alterskrankheiten<br />

mit deutlichem<br />

Wachstum sind Demenz,<br />

Schlaganfall, Stürze<br />

und Frakturen, Diabetes<br />

mellitus und Folgeerkrankungen.<br />

Abb. 4 Mit diesen gewandeltenKrankheitsspektren<br />

geht einher<br />

ein wachsender Bedarf<br />

an geriatrischer Rehabilitation.<br />

In <strong>Schleswig</strong>-<br />

Holstein ist die geriatrische<br />

Rehabilitation integriert<br />

in das Krankenhaus.<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

29<br />

Die Übergangsfrist, in der Ärzte auch ohne belegbare<br />

Kompetenz Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />

verordnen können, endet am 31.03.2006.<br />

Zum Ausbau der rehabilitativen vertragsärztlichen<br />

Kompetenz dient eine 16-stündige Fortbildung unter<br />

besonderer Berücksichtigung der ICF.<br />

Diese neuen Rehabilitations-Richtlinien bieten Vorteile<br />

aus Sicht der Vertragsärzte, der Versicherten, des<br />

MDK und der gesetzlichen Krankenversicherungen:<br />

· Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten<br />

und Krankenkassen<br />

· Stärkung der Lotsenfunktion von Hausärzten im<br />

Hinblick auf eine rehabilitative Versorgung<br />

· bundesweit einheitliche Verordnungsformulare<br />

· Beseitigung von Sprachverwirrungen durch Ausrichtung<br />

der Rehabilitations-Richtlinien an der ICF<br />

· verbesserte Früherkennung von Rehabilitationsbedarf<br />

· starke Berücksichtigung der Patientenwünsche durch<br />

zeitnahe Rehabilitationsabklärung<br />

· Förderung einer regionalen Nachsorge nach der Rehabilitation.


30 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG<br />

REHABILITATIONS-RICHTLINIEN<br />

DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES<br />

DIETRICH BARTZ, KVSH<br />

Die in dem Beitrag von Katrin Breuninger und Dr. Thomas<br />

Stamm angesprochenen Rehabilitations-Richtlinien des<br />

Gemeinsamen Bundesausschusses sehen ein strukturiertes<br />

Verfahren zur Einleitung einer Rehabilitation bei Versicherten vor.<br />

Dieses Verfahren ist zweigestuft:<br />

Der Arzt teilt mit Hilfe einer Kurzinformation der Krankenkasse<br />

mit, dass seine jeweiligen Patienten möglicherweise von der Rehabilitationsmaßnahme<br />

profitieren können. Diese Kurzinformation<br />

erfolgt auf einem Kurzformular (Muster 60), das keine zusätzliche<br />

Vergütung auslöst.<br />

Sind die Maßnahmen der Rehabilitation aussichtsreich, stellt die<br />

Krankenkasse dem Arzt ein vierseitiges Formular zur Verfügung<br />

(Muster 61), auf dem eine eingehende Anamneseuntersuchung sowie<br />

eine entsprechende Übersicht über bisherige Maßnahmen mitgeteilt<br />

werden. Die Beratung und Erstellung dieses Gutachtens zur<br />

medizinischen Rehabilitation erfordert besondere Kenntnisse. Aus<br />

diesem Grunde sind nach den neuen Richtlinien nur solche Vertragsärzte<br />

verordnungsberechtigt, die über eine rehabilitationsmedizinische<br />

Qualifikation verfügen. Die Erstellung des Rehabilitationsgutachtens<br />

wird mit 810 Punkten unter Ansatz der Gebührenordnungsposition<br />

01611 EBM 2000plus vergütet.<br />

Die <strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> erteilt auf Antrag entsprechende<br />

Genehmigungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

Anzeige<br />

· Gebietsbezeichnung „Physikalische und Rehabilitative Medizin“<br />

oder<br />

· Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ oder<br />

· Zusatzbezeichnung „Rehabilitationswesen“ oder<br />

· Fakultative Weiterbildung „Klinische Geriatrie“ oder<br />

· eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer stationären oder ambulanten<br />

Rehabilitationseinrichtung oder<br />

· Erstellung von mindestens 20 Rehabilitationsgutachten auch für<br />

andere Sozialleistungsträger im Jahr vor Erteilung der Genehmigung<br />

oder<br />

· Teilnahme an der Fortbildung von 16 Stunden, die von der <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />

<strong>Vereinigung</strong> anerkannt ist. Rehabilitationsgutachten<br />

im Sinne dieser Richtlinien können auch Rehabilitationsgutachten<br />

für Rentenversicherungsträger oder für die Unfallversicherung<br />

sein.<br />

Die Übergangsfrist, nach der Ärzte auch ohne Nachweis besonderer<br />

Zusatzqualifikation weiterhin entsprechende Rehabilitationsleistungen<br />

zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

verordnen können, endet nach jetzigem Stand am 31.03.2006. Allerdings<br />

ist davon auszugehen, dass die Übergangsfrist noch einmal, jetzt<br />

bis zum 31.03.2007 verlängert und die Fortbildungsveranstaltung<br />

auf acht Stunden reduziert wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

wird in diesen Tagen darüber beraten. Sobald die Beschlüsse vorliegen,<br />

werden wir kurzfristig eine Fortbildungsveranstaltung nach<br />

dem neuen Curriculum anbieten.


EINFÜHRUNG<br />

DES MAMMOGRAPHIE-SCREENING-PROGRAMMS<br />

IN SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />

KVSH startet Ausschreibung der Versorgungsaufträge<br />

DIETRICH BARTZ, KVSH<br />

Mit dem parteiübergreifenden Bundestagsbeschluss vom<br />

28. Juni 20<strong>02</strong> wurde die Einführung eines qualitätsgesicherten<br />

bundesweiten und bevölkerungsbezogenen Mammographie-Screenings<br />

für Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis<br />

zum Ende des 70. Lebensjahres nach den Europäischen Leitlinien<br />

beschlossen. Die Hauptunterschiede eines organisierten Mammographie-Screenings<br />

zur bisherigen Versorgung in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

besteht in der Herstellung des Bevölkerungsbezuges über ein<br />

Einladungssystem, das die Einwohnermeldedaten nutzt. Ähnlich<br />

wie bei QuaMaDi, der schleswig-holsteinischen Qualitätsoffensive<br />

zur Verbesserung der Brustdiagnostik werden auch im Zusammenhang<br />

mit dem Mammographie-Screening Qualitätssicherungs-<br />

und Qualitätsmanagementinstrumente nach den Europäischen<br />

Leitlinien installiert und das Programm kontinuierlich evaluiert.<br />

31<br />

Nachdem die Krankenkassen in <strong>Schleswig</strong>-Holstein die KVSH mit<br />

der Errichtung der Zentralen Stelle beauftragt haben, ist eine wichtige<br />

Voraussetzung für die schrittweise Umsetzung des bundesweiten<br />

Screeningprogramms geschaffen worden.<br />

Um die Einführung in <strong>Schleswig</strong>-Holstein zu beschleunigen, hat<br />

sich die KVSH, obwohl die Verträge mit den Kassen über die Errichtung<br />

einer Zentralen Stelle noch nicht abgeschlossen worden sind,<br />

entschlossen, die Versorgungsaufträge auszuschreiben.<br />

In Abstimmung mit den schleswig-holsteinischen Krankenkassen<br />

ist das regionale Versorgungsprogramm in vier Screeningeinheiten<br />

unterteilt worden. Siehe hierzu auch nachstehende Ausschreibung.<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL


32 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG<br />

Öffentliche Ausschreibung der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein:<br />

Vergabe von Versorgungsaufträgen<br />

an<br />

Programmverantwortliche Vertragsärztinnen und Vertragsärzte<br />

für das Land <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

im Rahmen des Programms zur Früherkennung von<br />

Brustkrebs durch Mammographie-Screening<br />

gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über<br />

die Früherkennung von Krebserkrankungen Krebsfrüherkennungs-Richtlinien) vom<br />

15. Dezember 2003 und der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (BMV-Ä/EKV).<br />

Präambel<br />

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zum 01.<br />

Januar 2004 in dem Abschnitt B der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien<br />

ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch<br />

Mammographie-Screening eingeführt. Die weitere Ausgestaltung<br />

wurde in der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV festgelegt. Der vollständige<br />

Text beider Regelungen kann im Internet unter www.kbv.de –<br />

Rechtsquellen – eingesehen oder bei der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein (KVSH) angefordert werden.<br />

Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch<br />

Mammographie-Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit<br />

in der anspruchsberechtigten Bevölkerung<br />

(Frauen ab dem Alter von 50 bis zum Ende des 70. Lebensjahres).<br />

Gleichzeitig sollen die Belastungen, die mit dem Mammographie-<br />

Screening verbunden sein können, minimiert werden. Das Programm<br />

ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert, das für<br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein die Grenzen des Bundeslandes und damit das<br />

Gebiet der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein (KVSH)<br />

umfasst. Das regionale Versorgungsprogramm ist wiederum in regionale<br />

Screening-Einheiten untergliedert.<br />

1. Verfahren der Ausschreibung<br />

Die KVSH führt ein öffentliches Ausschreibungsverfahren der<br />

Versorgungsaufträge durch. Die Ausschreibung richtet sich an Fachärzte<br />

für Radiologie, Radiologische Diagnostik oder Diagnostische<br />

Radiologie sowie an Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,<br />

die im Bereich der KVSH zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen<br />

sind und sich um die Genehmigung zur Übernahme eines<br />

Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung<br />

von Brustkrebs als so genannter Programmverantwortlicher<br />

Arzt bewerben möchten.<br />

Das Verfahren verläuft zweistufig (§ 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV):<br />

1. Bei der Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung nach<br />

§ 5 Abs.1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV (vgl. Ziffer 10 dieser Ausschreibung)<br />

erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt,<br />

die er zusammen mit seinem Konzept zur Organisation<br />

des Versorgungsauftrages bis zum 20. Mai 2006 bei der<br />

KVSH in Bad Segeberg einreicht.<br />

2. Gemäß § 4 Abs. 2c der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV kann die KVSH im<br />

Einvernehmen mit den Verbänden der schleswig-holsteinischen<br />

Krankenkassen nach pflichtgemäßem Ermessen eine Genehmigung<br />

– unter Auflagen – zur Übernahme des Versorgungsauftrages<br />

erteilen.<br />

Das Auswahlverfahren wird bis spätestens 20. Juli 2006 abge -<br />

schlossen sein.<br />

Entscheidungsgrundlage ist das von den Bewerbern vollständig<br />

und fristgerecht eingereichte Konzept zur Organisation<br />

des Versorgungsauftrages. Aus diesem muss hervorgehen, dass<br />

für die entsprechende Screening-Einheit die Anforderungen an<br />

das Mammographie-Screening gemäß Krebsfrüherkennungs-<br />

Richtlinien und der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllt und im Routinebetrieb<br />

aufrechterhalten werden können. Die Anforderungen<br />

an das Konzept sind in Abschnitt B Nr. 4 i) Abs. 4 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien<br />

näher beschrieben. Das Konzept<br />

zur Organisation des Versorgungsauftrages muss detaillierte<br />

Angaben beinhalten zu<br />

- persönlichen Voraussetzungen des Bewerbers,<br />

- Verfügbarkeit und Qualifikationen der im Rahmen des Versorgungsauftrages<br />

kooperierenden Ärzte und radiologischen<br />

Fachkräfte und<br />

- sachlichen Voraussetzungen, insbesondere baulichen Maßnahmen,<br />

mobilen Mammographie-Einrichtungen und apparativer<br />

Ausstattung.<br />

(Siehe hierzu auch Ziffer 12 dieser Ausschreibung).<br />

Die fachliche Qualifikation des Programmverantwortlichen<br />

Arztes setzt u. a. voraus, dass dieser zum Führen der Gebietsbezeichnung<br />

Diagnostische Radiologie, Radiologische Diagnostik,<br />

Radiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe berechtigt<br />

ist und insgesamt seine spezifische fachliche Qualifikation<br />

für die Erstellung und Befundung von Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />

nachgewiesen hat. Näheres hierzu ist in<br />

den §§ 24 Abs. 1 und 3, 26 und 27 Abs. 1 und 2 der Anlage 9.2<br />

BMV-Ä/EKV festgelegt.<br />

Für die Auswahl sind neben der persönlichen Qualifikation des<br />

Bewerbers die Verfügbarkeit, die Qualifikation der kooperierenden<br />

Ärzte sowie seiner Mitarbeiter in der Screening-Einheit, Praxis-<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


ausstattung, Praxisorganisation und apparative Ausstattung sowie<br />

die geeignete räumliche Zuordnung für die Versorgung der Frauen<br />

maßgeblich.<br />

Bei mehreren gleichgeeigneten Bewerbern, die einen Versorgungsauftrag<br />

übernehmen wollen, entscheidet die bestmögliche<br />

räumliche Zuordnung für die Versorgung der Frauen. Die<br />

Genehmigung für die Übernahme des Versorgungsauftrages<br />

durch den Programmverantwortlichen Arzt wird den nach diesen<br />

Kriterien ausgewählten Bewerbern durch die KVSH im Einvernehmen<br />

mit den schleswig-holsteinischen Krankenkassen<br />

erteilt.<br />

Die Übernahme des Versorgungsauftrages wird unter Auflagen<br />

genehmigt, die von den Programmverantwortlichen Ärzten<br />

innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung<br />

und vor Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen und<br />

nachzuweisen sind.<br />

In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht<br />

selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist auf<br />

Antrag des Arztes nach Zustimmung der KVSH durch Fristverlängerung<br />

abgewichen werden.<br />

Zu den Auflagen zählen insbesondere die Erfüllung der fachlichen,<br />

personellen und sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung<br />

des Versorgungsauftrages nach § 5 Abs. 5 des BMV-Ä/EKV.<br />

Werden die Auflagen nicht erfüllt, ist die Genehmigung zu widerrufen.<br />

Vor Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages<br />

wird die Screening-Einheit zusätzlich einer Zertifizierung durch<br />

die Kooperationsgemeinschaft unterworfen.<br />

2. Versorgungsaufträge / Screening-Einheiten<br />

Eine Screening-Einheit soll gemäß Abschnitt B Nr. 4 b) Abs. 2<br />

der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien etwa 800.000 bis 1.000.000<br />

Einwohner umfassen. Im Einvernehmen mit den schleswig-holsteinischen<br />

Krankenkassen und vor dem Hintergrund der bewährten<br />

QuaMaDi-Strukturen wurde <strong>Schleswig</strong>-Holstein in vier<br />

Screening-Einheiten eingeteilt. Eine Screening-Einheit besteht aus<br />

einer oder mehreren Mammographie-Einheiten, in der die Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />

erstellt und einer oder mehreren<br />

Einheiten zur Abklärungsdiagnostik, in der die Abklärungsuntersuchungen<br />

im Rahmen des Früherkennungsprogramms<br />

durchgeführt werden.<br />

In dieser Ausschreibung werden die Versorgungsaufträge für folgende<br />

vier Regionen ausgeschrieben:<br />

Screening-Einheit 1 „Kernregion“:<br />

Landeshauptstadt Kiel, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön,<br />

Stadt Neumünster<br />

Einwohner: 720.460<br />

weibliche Bevölkerung (50 – 69 Jahre): 90.929<br />

Screening-Einheit 2 „östliches <strong>Schleswig</strong>-Holstein“:<br />

Kreis Ostholstein, Hansestadt Lübeck, Kreis Stormarn, östlicher<br />

Kreis Segeberg*, Kreis Herzogtum-Lauenburg<br />

Einwohner: 903.737<br />

weibliche Bevölkerung (50 – 69 Jahre): 121.132<br />

Screening-Einheit 3 „südwestliches <strong>Schleswig</strong>-Holstein“:<br />

westlicher Kreis Segeberg*, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis<br />

Dithmarschen<br />

Einwohner: 752.192<br />

weibliche Bevölkerung (50 – 69 Jahre): 99.248<br />

Screening-Einheit 4 „nördliches <strong>Schleswig</strong>-Holstein“:<br />

Stadt Flensburg, Kreis <strong>Schleswig</strong>-Flensburg, Kreis Nordfriesland<br />

Einwohner: 452.371<br />

weibliche Bevölkerung (50 – 69 Jahre): 57.513<br />

*Die Grenze zwischen dem östlichen und dem östlichen Kreis<br />

Segeberg verläuft an der östlichen Grenze der Ämter Bad Bramstedt-Land,<br />

Kaltenkirchen-Land, Kisdorf und Itzstedt.<br />

3. Inhalt der Versorgungsaufträge<br />

Der Versorgungsauftrag umfasst die notwendige ärztliche Behandlung<br />

und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung,<br />

Information sowie übergreifende Versorgungsorganisation und<br />

-steuerung. Der Versorgungsauftrag ist umfassend und vollständig<br />

zu erfüllen. Der Versorgungsauftrag beinhaltet gemäß § 3 Abs.<br />

3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV:<br />

- Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperationsgemeinschaft<br />

und dem Referenzzentrum (§ 7)<br />

- Überprüfung des Anspruches der Frau auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm<br />

vor Erstellung der Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />

(§ 8)<br />

- Erstellung der Screening-Mammographie-Aufnahmen (§ 9)<br />

- Organisation und Durchführung der Befundung der Screening-<br />

Mammographie-Aufnahmen (§ 10)<br />

- Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11)<br />

- Durchführung der Abklärungsdiagnostik ( § 12)<br />

- Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13)<br />

- Ergänzende ärztliche Aufklärung (§ 14)<br />

- Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

(§ 15).<br />

4. Ablauf der Versorgungsschritte<br />

Über die Zentrale Stelle erhalten die anspruchsberechtigten<br />

Frauen eine Einladung mit einem konkreten Termin in einer bestimmten<br />

Mammographie-Einheit. Grundsätzlich soll die in der<br />

Einladung genannte Mammographie-Einheit aufgesucht werden.<br />

Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Zentralen<br />

Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst zu<br />

klären, ob die Frau das Merkblatt zum Früherkennungsprogramm<br />

(Anlage IV der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien) über die Zentrale<br />

Stelle erhalten hat und ob auf Grund des standardisierten Fragebogens<br />

zur Anamnese (Anlage V der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien)<br />

ein Leistungsanspruch der Frau besteht. Auf Verlangen wird<br />

die Frau zusätzlich über Strahlen- und Datenschutz im Rahmen<br />

des Screening-Programms informiert. Die Mammographieaufnahmen<br />

werden unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen<br />

Arztes von einer radiologischen Fachkraft erstellt.<br />

Der Programmverantwortliche Arzt organisiert die Doppelbefundung<br />

der Aufnahmen und führt die Ergebnisse der Doppelbefundung<br />

zusammen und leitet gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung<br />

im Rahmen einer Konsensuskonferenz ein. Diese Konsensuskonferenzen<br />

sollen in der Regel mindestens einmal pro Woche<br />

zusammen mit den beiden befundenden Ärzten stattfinden. Bei<br />

weiterhin auffälligen Befunden werden die betroffenen Frauen in<br />

die Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik eingeladen. Diese ist<br />

mindestens einmal in der Woche durchzuführen. Die Sprechstunde<br />

zur Abklärungsdiagnostik umfasst folgende Maßnahmen:<br />

- Information und Aufklärung der Frau<br />

- Erhebung der weitergehenden Anamnese<br />

- Indikationsstellung und, soweit erforderlich, Durchführung der<br />

klinischen Untersuchung<br />

- bildgebende Untersuchungen<br />

- Biopsien.<br />

Der Programmverantwortliche Arzt kann MRT-Untersuchungen<br />

und Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle veranlassen, histopathologische<br />

Untersuchungen der durch die Biopsie gewonnenen<br />

Präparate sind von ihm zu veranlassen.<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

33


34 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG<br />

Bleibt der Verdacht auf eine maligne Erkrankung der Brust bestehen,<br />

ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens<br />

einmal in der Woche eine präoperative Fallkonferenz ein.<br />

Teilnehmer sind u. a. der künftige Operateur und der Pathologe.<br />

Die Qualitätssicherung bezieht sich auf die gesamte Versorgungskette<br />

des Programms und betrifft die fachliche Qualifikation aller beteiligten<br />

Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und<br />

technischen Aspekte sowie die Evaluation des gesamten Programms.<br />

5. Kooperation<br />

Die Leistungen des Versorgungsauftrages können nach dem<br />

Stand der medizinischen Erkenntnisse und in Kooperation mit anderen<br />

an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten<br />

erbracht werden. Hierzu zählen:<br />

a) Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach § 25 der Anlage<br />

9.2 zum BMV-Ä/EKV die eine konsiliarische Befundung der Mammographieaufnahmen<br />

vornehmen und gegebenenfalls an den gemeinsamen<br />

Konsensuskonferenzen teilnehmen.<br />

b)Ärzte nach § 27 Abs. 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die auf Veranlassung<br />

des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen<br />

der Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle<br />

durchführen.<br />

c) Pathologen nach § 28 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV, die die Beurteilung<br />

der histopathologischen Präparate im Rahmen der Abklärungsdiagnostik<br />

durchführen.<br />

d)Programmverantwortliche Ärzte sollen auch mit angestellten<br />

Krankenhausärzten kooperieren, die nach § 13 Anlage 9.2 zum<br />

BMV-Ä/EKV an prä- und postoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen<br />

teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach § 29<br />

der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV erhalten können.<br />

6. Erstellung der Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />

Die Screening-Mammographie-Aufnahmen sind durch eine radiologische<br />

Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen<br />

Arztes zu erstellen. Die radiologischen<br />

Fachkräfte haben die Voraussetzungen nach § 24 Abs. 2 der Anlage<br />

9.2 BMV-Ä/EKV zu erfüllen.<br />

Der Programmverantwortliche Arzt muss durch organisatorische<br />

Maßnahmen sicherstellen, dass er unabhängig vom Ort der Erstellung<br />

der Aufnahmen für die radiologische Fachkraft jederzeit erreichbar<br />

ist und erforderlichenfalls in angemessener Zeit vor Ort<br />

sein kann.<br />

7. Durchführung der Befundung der<br />

Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />

Der Programmverantwortliche Arzt hat die Befundung der Mammographie-Screening-Aufnahmen<br />

nach den Vorschriften des § 10<br />

der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV zu organisieren und durchzuführen.<br />

Er hat insbesondere zu gewährleisten, dass die Aufnahmen von<br />

zwei Ärzten unabhängig befundet werden. Der Programmverantwortliche<br />

Arzt hat dabei zu beachten, dass jedem befundenden<br />

Arzt die Möglichkeit gegeben wird, dass er die geforderte Anzahl von<br />

jährlich zu befundenden Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />

erreichen kann.<br />

Der Programmverantwortliche Arzt kann an der Doppelbefundung<br />

teilnehmen. In diesem Fall übernimmt sein Partner in der<br />

Berufsausübungsgemeinschaft gemäß § 3 Abs. 2 den Versorgungsauftrag.<br />

8. Abrechnung / Vergütung<br />

Gemäß § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV müssen die Voraussetzungen<br />

zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen des<br />

EBM, die dem Versorgungsauftrag jeweils zugeordnet sind (Nrn.:<br />

01750, 01752, 01753, 01754), von den Programmverantwortlichen<br />

Ärzten erfüllt und die Leistungen bei entsprechender Indikationsstellung<br />

persönlich durchgeführt werden.<br />

Davon ausgenommen sind Leistungen, die nach dem Vertrag<br />

von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst werden können<br />

bzw. veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche<br />

Arzt kann die Befundung von Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />

(§ 18) sowie die Durchführung von Stanzbiopsien unter<br />

Röntgenkontrolle (§ 19) und muss die Durchführung der histopathologischen<br />

Untersuchung (§ 20) an andere am Screening-Programm<br />

teilnehmende Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung<br />

nach § 16 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erteilt worden ist,<br />

übertragen.<br />

Die Vergütung der Leistungen erfolgt extrabudgetär.<br />

9. Punktwert<br />

Mit den schleswig-holsteinischen Krankenkassen wurde auf der<br />

Basis der Bundesempfehlung nach § 86 SGB V folgende Punktwertstaffelungen<br />

vereinbart:<br />

Auslastung Punktwert<br />

bis einschließlich 40 Prozent 5,1 Cent<br />

>40 bis 50 Prozent 4,9 Cent<br />

>50 bis 60 Prozent 4,7 Cent<br />

>60 Prozent 4,5 Cent<br />

- Der Punktwert für die ärztlichen Leistungen ist abhängig von<br />

der Auslastung der Screening-Einheit.<br />

- Der Grad der Auslastung wird für jedes Quartal und für jede<br />

Screening-Einheit individuell ermittelt. Grundlage für die Berechnung<br />

ist die Zahl der in jedem Quartal untersuchten Frauen<br />

geteilt durch die Zahl der für dieses Quartal zum Mammographie-Screening<br />

eingeladenen Frauen.<br />

- Die KVSH ermittelt den Honoraranspruch der am Mammographie-Screening<br />

teilnehmenden Ärzte und setzt das Honorar unter<br />

Berücksichtigung des zehn prozentigen Aufschlages sowie<br />

der satzungsmäßigen Verwaltungskosten fest.<br />

- In den Gebührenziffern für Leistungen des Mammographie-<br />

Screenings ist ein Aufschlag in Höhe von zehn Prozent für den organisatorischen<br />

Overhead (ohne Zentrale Stelle) enthalten. Daher<br />

werden die Punktwerte um zehn Prozent gemindert.<br />

10. Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Bei Bewerbung um einen Versorgungsauftrag in einer der hiermit<br />

ausgeschriebenen vier Screening-Einheiten erhält der Bewerber<br />

von der KVSH die Bewerbungsunterlagen, wenn folgende Voraussetzungen<br />

gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllt<br />

und gegenüber der KVSH vollständig nachgewiesen werden:<br />

a) Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Radiologie,<br />

Radiologische Diagnostik, Diagnostische Radiologie oder Frauenheilkunde<br />

und Geburtshilfe<br />

b)die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach § 18<br />

a) Abs. 1 und 2 der Röntgenverordnung<br />

c) Erfüllung der fachlichen Voraussetzung zur Ausführung und Abrechnung<br />

von Leistungen der kurativen Mammographie gemäß<br />

der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135<br />

Abs. 2 SGB V<br />

d)Erfüllung der fachlichen Voraussetzung zur Ausführung und Abrechnung<br />

von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma<br />

gemäß Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V.<br />

Sollten diese Voraussetzungen bereits gegenüber der KVSH nachgewiesen<br />

worden sein, so ist ein erneuter Nachweis nicht erforderlich.<br />

Dies ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit der Abgabe<br />

einer Bewerbung.<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


Für die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich<br />

auch zwei Ärzte, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig<br />

sind, bewerben. In einem solchen Fall muss jeder der Ärzte die Voraussetzungen<br />

für die Übernahme des Versorgungsauftrages als<br />

Programmverantwortlicher Arzt erfüllen. Jeder benötigt eine Genehmigung.<br />

11. Wahlmöglichkeit zwischen analogen und<br />

digitalen Bildempfängern<br />

Gemäß den mit Wirkung zum 01. Mai 2005 in Kraft getretenen Änderungen<br />

der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV hat der Programmverantwortliche<br />

Arzt grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, sich bei der Erstellung<br />

und Befundung von Mammographie-Aufnahmen im Rahmen<br />

des Screenings für einen analogen (Filmfoliensystem) oder<br />

digitalen (Speicherfoliensystem, integriertes System) Bildempfänger<br />

entscheiden zu können. Es werden daher Bewerbungen für<br />

beide Verfahren angenommen. Eine gleichzeitige Anwendung der<br />

analogen und digitalen Mammographie innerhalb einer Screening-Einheit<br />

ist dabei nicht zulässig. Ein eventuell späterer Wechsel<br />

von der analogen zur digitalen Mammographie oder umgekehrt<br />

setzt eine Rezertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft<br />

Mammographie voraus.<br />

12. Genehmigungsverfahren<br />

Die Bewerbungsunterlagen und das Konzept zur Organisation des<br />

Versorgungsauftrages sind bis zum 20. Mai 2006 bei der KVSH einzureichen.<br />

Das Konzept muss nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-<br />

Ä/EKV detaillierte Angaben enthalten zu:<br />

a) persönlichen Voraussetzungen<br />

- Angaben zur Teilnahme an dem multidisziplinären Kurs zur<br />

Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang<br />

2 Nr. 1<br />

- gegebenenfalls Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms<br />

b) Verfügbarkeit und Qualifikation der im Rahmen des Versorgungsauftrages<br />

kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte<br />

in einer Screening-Einheit<br />

- gegebenenfalls Mitbewerber auf Übernahme des Versorgungsauftrages<br />

im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft<br />

(§ 3 Abs. 2)<br />

- Vertreter (§ 32 Abs. 3)<br />

- Ärzte, die veranlasste Leistungen übernehmen (Abschnitt C)<br />

- radiologische Fachkräfte (§ 24 Abs. 2)<br />

c) sachlichen Voraussetzungen, d. h. Planung und Stand der Praxisausstattung<br />

( § 31) insbesondere<br />

- bauliche Maßnahmen, mobile Mammographie-Einheiten<br />

- apparative Ausstattung (Röntgengeräte für Screening-Aufnahmen,<br />

Geräte für die Abklärungsdiagnostik).<br />

Nach Prüfung der eingereichten Konzepte kann die KVSH im<br />

Einvernehmen mit den Kassenverbänden in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

eine Genehmigung zur Durchführung des Versorgungsauftrages<br />

erteilen, die mit Auflagen verbunden sein wird. Nach § 5 Abs. 5 der<br />

Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV zählen zu diesen Auflagen<br />

- Zulassung gemäß § 25 RöV zur Durchführung der Röntgenuntersuchungen<br />

- fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von Screening-Mammographie-Aufnahmen<br />

(§ 24 Abs. 1 und 2)<br />

- fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1)<br />

- fachliche Befähigung zur Biopsie unter Ultraschallkontrolle<br />

(§ 27 Abs. 1)<br />

- Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche<br />

Ärzte<br />

- Praxisausstattung und -organisation (Abschnitt G)<br />

- apparative Ausstattung der Röntgendiagnostikeinrichtungen<br />

(§ 33 Nr. 1) und Ultraschalldiagnostikeinrichtungen (§ 34)<br />

- Tätigkeit über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem<br />

Referenzzentrum<br />

- Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J).<br />

Diese Auflagen sind innerhalb von neun Monaten nach Erteilung<br />

der Genehmigung und vor Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages<br />

zu erfüllen und nachzuweisen.<br />

In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber<br />

zu vertreten haben, kann von der genannten Frist auf Antrag des<br />

Arztes nach Zustimmung der KVSH durch Fristverlängerung abgewichen<br />

werden.<br />

Die Genehmigung für die Übernahme eines Versorgungsauftrages<br />

wird unbefristet aber mit Auflagen (Abschnitt B 4 i) Abs. 7 der<br />

Krebsfrüherkennungs-Richtlinien) erteilt. Werden die Auflagen<br />

nicht erfüllt, ist die Genehmigung zu widerrufen.<br />

13. Bewerbungsfristen und Anschrift<br />

Die Bewerbung für den Erhalt der vorläufigen Genehmigung zur<br />

Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit<br />

erfolgt in zwei Stufen:<br />

- Der Bewerber muss unter Nachweis der Voraussetzungen (siehe<br />

Ziffer 10 dieser Ausschreibung) formlos den Antrag auf Zusendung<br />

der Bewerbungsunterlagen bei der KVSH stellen.<br />

- Bei Erfüllung der Bewerbungsvoraussetzungen versendet die<br />

KVSH die vollständigen Bewerbungsunterlagen. Anhand der<br />

Vorgaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollständige Versorgungsplan<br />

bis spätestens 20. Mai 2006 bei der<br />

<strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein,<br />

Abt. Qualitätssicherung<br />

Stichwort: Ausschreibung Mammographie-Screening<br />

Bismarckallee 1 – 3<br />

23795 Bad Segeberg<br />

einzureichen.<br />

Nach diesem Zeitpunkt können keine Bewerbungen mehr angenommen<br />

werden.<br />

14. Ansprechpartner<br />

Für Rückfragen steht als Ansprechpartner zur Verfügung:<br />

Dietrich Bartz, Leiter der Qualitätssicherung,<br />

Tel.: 04551/883-266,<br />

Fax-Nr.: 04551/883-374,<br />

Email: Dietrich.Bartz@kvsh.de<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

35


36 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG<br />

VOM PRAXISFRUST ZUR PRAXISLUST!<br />

Erste Erfahrungen mit dem Europäischen Praxisassessment (EPA)<br />

KATJA AHLERS, DR. RALF ROHDE-KAMPMANN<br />

Wie kamen wir zu EPA?<br />

Lange Wartezeiten, Überstunden, Arbeiten von früh bis spät, das Gefühl<br />

haben im eigenen Öl zu braten, Fehler zu übersehen, und medizinisch<br />

nicht immer auf dem neuesten Stand zu sein, zuwenig Freizeit,<br />

sinkendes Einkommen, sich verschlechterndes Betriebsklima<br />

und last not least Stress mit der Familie. Dieses Szenario kennen engagierte<br />

Allgemeinärzte.<br />

Das wollten wir in unserer Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin<br />

durch die Einführung von Qualitätsmanagement ändern.<br />

Vor zwei Jahren analysierten wir deshalb systematisch die QM-Systeme<br />

für Arztpraxen. Katja Ahlers, eine unserer engagierten Mitarbeiter<br />

und ich hospitierten in ISO-zertifizierten Praxen, bei den Qualitätspraxen,<br />

lernten als Pilotpraxis das KBV-System QEP kennen und<br />

besuchten Vollprofis, wie den Gewinner des European Quality Award<br />

2001, den Schweizer Zahnarztkollegen Dr. Harr. Alle Systeme hatten<br />

ihren eigenen Reiz, aber sämtliche leider auch einen gemeinsamen<br />

Nachteil. Sie lieferten keine professionelle Istanalyse aus der Sicht<br />

des hausärztlichen Praktikers und primär war ein arbeitsaufwändiger<br />

Aufbau eines bürokratisch wirkenden Qualitätsmanagementsystems<br />

notwendig.<br />

Wir wollten keine aufwändige Sekundärorganisation mit unklarem<br />

Benefit neben der Praxis aufbauen. Als Vollblutallgemeinarzt hatte ich<br />

diesbezüglich andere Wünsche: Unser QM-System sollte sich in die<br />

laufende Praxis integrieren, das Team unterstützen und Verbesserungspotentiale<br />

erkennen lassen. Blinde Flecken im Betriebsablauf<br />

sollten durch den Besuch eines Visitors aufgedeckt und bearbeitet<br />

werden. Ein QM-System für die Praxis soll sich in die laufende Praxis<br />

integrieren lassen und valide Verbesserungspotentiale aufzeigen.<br />

Wir haben alle deutschen Qualitätsmanagementsysteme analysiert<br />

und uns schließlich für das Europäische Praxisassessment entschieden.<br />

EPA ist leicht umsetzbar und beeinträchtigt den Praxisablauf<br />

kaum. Der Sinn ist nicht zu kontrollieren, sondern eine edukative<br />

und kontinuierliche Unterstützung des Praxisteams.<br />

Wir zeigen anhand praktischer Beispiele wie sich unsere Praxis<br />

dank EPA von der typischen Hamsterrad- zur preisgekrönten Qualitätspraxis<br />

entwickelt hat.<br />

EPA ist ein auf europäischer Ebene wissenschaftlich evaluiertes hausärztlich<br />

orientiertes Qualitätsmanagementsystem, das systematisch<br />

weiterentwickelt wird. Das Grundkonzept von EPA ist der ständige<br />

Qualitätskreislauf, es berücksichtigt mehrperspektivisch die Sicht der<br />

Praxisinhaber, Mitarbeiter und Patienten.<br />

EPA verlangt nicht den Aufbau eines komplizierten Systems oder<br />

das bürokratische Schreiben von Handbüchern. Es holt die Praxen dort<br />

ab, wo sie stehen und unterstützt mit der Praxis den Kreislauf der ständigen<br />

Verbesserung punktgenau an den Schwachstellen. Es ermöglicht<br />

externe Vergleiche auf nationaler und internationaler Ebene und<br />

berücksichtigt internationale Entwicklungen.<br />

Im Juni 2003 wurde unsere Praxis erstmals von einem EPA-Visitor<br />

besucht. Der Gesamtaufwand für das gesamte Team betrug ca.<br />

zwölf Stunden inklusive Teambesprechung.<br />

Ablauf des Europäischen Praxisassessments<br />

1. Selbstbewertung der Praxis (Fragebogen)<br />

2. Befragung von 75 Patienten (Fragebogen)<br />

3. Befragung aller Mitarbeiter (Fragebogen)<br />

4. Besuch/Begehung der Praxis durch einen speziellen Visitor<br />

5. Interview mit dem Hausarzt<br />

6. Teambesprechung mit Feedback<br />

7. Problemorientiertes Handbuch (schriftliches Feedback)<br />

8. Hier werden die Ergebnisse einer Praxis dargestellt und dadurch<br />

Hinweise für eine mögliche Neuausrichtung gegeben.<br />

9. Passwortgeschützter Zugang zur Benchmarking – Datenbank<br />

und Zugang zu weiteren Informationsmaterialien<br />

(z.B. Checklisten, Artikel..)<br />

10. Zertifizierung durch die unabhängige Stiftung Praxistest<br />

Die eigenen Schwächen waren für uns sehr überraschend. Insbesondere,<br />

weil wir uns im Vorfeld bereits mit Qualitätsmanagement<br />

auseinandergesetzt hatten. Innerhalb eines Jahres nach der Istanalyse<br />

und Teambesprechungen haben wir es geschafft, zufriedener<br />

und medizinisch professioneller zu arbeiten. Wie kann das funktionieren?<br />

Zunächst erfolgte die valide Istanalyse der gesamten Praxis<br />

(Punkt 1-5). In der anschließenden Teamsitzung gab ein geschulter<br />

Visitor den Ärzten und Mitarbeitern mit Unterstützung des Online-<br />

Beratungstools Visotool ein Feedback der Schwächen und Stärken der<br />

Praxis. So entstand ein objektives Bild, wo die eigene Praxis im Vergleich<br />

mit anderen steht und realistisches Entwicklungspotential<br />

konnte identifiziert werden. Während der Teambesprechung erhielten<br />

wir viele Anregungen für Verbesserungen.<br />

Was ist aufgefallen?<br />

Wir waren überrascht, welche Fülle von Anregungen unser Visitor<br />

in der Teambesprechung für uns parat hatte. Insgeheim glaubten<br />

alle von uns, wir wären gut organisiert und gerade was Sicherheit<br />

der Patienten angeht, gäbe es in unserer Praxis kaum Verbesserungspotential.<br />

So trafen wir uns gutgelaunt zur Teambesprechung<br />

im Wartezimmer in der Hoffnung, viel Positives über unsere Praxis<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


zu hören. Unser Visitor moderierte die Teambesprechung und rasch<br />

entstand eine entspannte kollegiale Atmosphäre. Wir erhielten zunächst<br />

Rückmeldungen sowie Anerkennung für einige besondere<br />

Stärken unseres Teams. Danach öffnete der Moderator behutsam<br />

unseren Blick für Schwächen, die bis dahin verborgen waren:<br />

In der Teambesprechung erfolgte ein Online-Vergleich (Visotool)<br />

mit anderen Praxen. Dabei wurde für alle gut sichtbar die Auswertung<br />

mit einem Beamer an die Wand projiziert. Unsere Praxis ist rot dargestellt,<br />

der Durchschnitt der anderen Praxen blau. Im Grobraster<br />

fallen Stärken im Bereich Qualität und Sicherheit, sowie Menschen<br />

auf. Schwächen sind in den Bereichen Infrastruktur und Finanzen<br />

deutlich. Zunächst besprechen wir den Bereich Infrastruktur.<br />

Nach einem Mausklick auf den Punkt Infrastruktur wurden unsere<br />

Schwächen per Beamer vorgestellt und verdeutlicht.<br />

Die Domaine Infrastruktur zum Beispiel betrachtet die Erreichbarkeit<br />

bzw. Zugang und Verfügbarkeit der Praxis für Patienten, die<br />

Räumlichkeiten und Ausstattung, die Informations-Technologie-Sicherheit<br />

und die medizinische sowie die nicht-medizinische Ausstattung.<br />

Diese beeinflussen die Qualität der medizinischen Versorgung<br />

einer Hausarztpraxis. Die Arbeit sollte so effizient wie möglich<br />

gestaltet werden, die Arbeitsbedingungen erleichtert und die Praxisatmosphäre<br />

möglichst gut sein. Die Räumlichkeiten einer Praxis prägen<br />

das äußere Erscheinungsbild und beeinflussen maßgeblich Arbeitsabläufe<br />

und Arbeitszufriedenheit. Deutlich werden im Vergleich<br />

zum Durchschnitt Schwächen im Bereich Erreichbarkeit und IT-Sicherheit.<br />

In der Detailansicht wird deutlich warum<br />

Unser Personal im Anmeldungsbereich war nicht explizit geschult,<br />

dringende Fälle zu erkennen und adäquat damit umzugehen. Zwar<br />

haben alle Notfallerfahrung, aber es gab kein abgestimmtes Verfahren<br />

wie z. B. mit Patienten, die Luftnot haben, umgegangen wird.<br />

Weiterhin stellt sich heraus, das auf unserem Praxisschild nicht angegeben<br />

ist, welcher Arzt wie außerhalb unserer Sprechzeiten ärztlich<br />

erreichbar ist.<br />

Im Unterpunkt IT-Sicherheit wurde festgestellt, dass nicht alle unsere<br />

Rechner, die am Internet angeschlossen sind, durch einen Firewall<br />

und Virenscanner geschützt werden. Das System zeigt detailliert<br />

wichtige Schwachstellen auf und verwaltet sogar online Lösungen.<br />

So kann durch einen Mausklick auf die to-do-Liste ein neuer<br />

Bildschirm aufgerufen werden, der in Echtzeit die Bearbeitung der<br />

Schwachstellen im Team ermöglicht und Verantwortung, Terminierung,<br />

und besprochene Lösungen abspeichert.<br />

Wer den Computer nicht favorisiert, bekommt einen Ausdruck<br />

der Praxisanalyse und kann schriftlich mit den erhobenen Informationen<br />

weiterarbeiten. Wir haben aber die Vorteile der Internetversion<br />

kennen und schätzen gelernt. Durch die Nutzung der Computerversion<br />

reduziert sich der eigene Arbeitsaufwand beträchtlich.<br />

Auch bei der medizinischen Ausstattung gab es Auffälligkeiten, die<br />

uns überraschten. Dem Visitor fielen im Laborbereich für Kinder-<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

37


38 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG<br />

hände erreichbare Notfallmedikamente auf. Dieses Problem wurde<br />

noch in der Teamsitzung als vordringlich behandelt und gelöst.<br />

Das Team plant seitdem systematischer unter Nutzung des Visotools,<br />

wie ein Problem optimal gelöst werden kann. Welche Maßnahme ist<br />

erforderlich um die Verbesserung zu erreichen? Wie können wir feststellen,<br />

ob die Maßnahme zu einer Verbesserung geführt hat? Wie<br />

wird das Ergebnis gemessen? Wer ist dafür verantwortlich? Wann wird<br />

die Maßnahme durchgeführt?<br />

Wie erfolgt die Kommunikation der Maßnahmen in das Team?<br />

Wir arbeiten heute mit der übersichtlichen to-do-Liste des Visotools,<br />

die mit wenig Aufwand in der Praxisbesprechung aktualisiert und<br />

dann ausgehängt wird. Der besondere Clou: Sie können in der Liste<br />

nach erledigten Maßnahmen, Terminen und Verantwortlichen<br />

suchen lassen. So sind Verantwortlichkeiten und Terminierungen<br />

eindeutig zugeordnet. Dadurch bekommen Sie rasch einen Überblick,<br />

wer bis wann welche Aufgaben zu erledigen hat. Verbindlichkeiten,<br />

Beschreibungen von Praxisabläufen und eindeutige Zuordnung<br />

von Verantwortung werden seitdem in Arbeitsbeschreibungen<br />

für alle nachvollziehbar beschrieben.<br />

Notfallkoffer<br />

Unsere Praxis hat etwa alle zwei Wochen Dienst. Echte (lebensbedrohliche)<br />

Notfälle sind selten. Daher ist es notwendig, dass wichtige<br />

Notfallmedikamente vorhanden und einsatztauglich sind. Bisher<br />

waren die Ärzte unserer Praxis von einer regelmäßigen Wartung<br />

der Ampullen ausgegangen. Die EPA-Visitation zeigte aber, dass das<br />

genaue Vorgehen nicht abgesprochen war und somit auch keine regelmäßige<br />

Kontrolle stattfand.<br />

Die Verantwortlichkeiten für den Notfallkoffer und Zubehör waren<br />

nicht eindeutig geregelt. Auch ein regelmäßiges Notfalltraining für das<br />

Team wurde nicht durchgeführt. Zwar verfügten die Arzthelferinnen<br />

über Erfahrungen im Notdienst, aber es gab keine gemeinsam verabschiedete<br />

Vorgehensweise wie z. B. bei Patienten mit Druck auf der<br />

Brust umgegangen wird. In dreizehn Prozent der EPA-visitierten Praxen<br />

sind Haltbarkeitsdaten der Notfallmedikamente im Notfallkoffer,<br />

in 21 Prozent in der Arzttasche überschritten, in nur 72 Prozent der<br />

Praxen sind die essentiellen Notfallmedikamente vorhanden.<br />

Welche Medikamente gehören in den Notfallkoffer?<br />

Was ist notwendig, was verzichtbar? Wollen und müssen wir für alle<br />

möglichen Notfälle gerüstet sein? Oder beschränken wir uns auf die<br />

häufigen Notfälle? Für den hausärztlichen Bereich gibt es keine gesicherten<br />

Vorgaben. Diese Fragen sind für jede Praxis individuell zu<br />

stellen. Stadtpraxen in Krankenhausnähe benötigen eine andere<br />

Ausrüstung als weit entfernte Landpraxen. Dank der EPA-Notfallmedikamentenliste<br />

fühlen wir uns jetzt mit weniger Medikamenten<br />

sicherer als vorher und haben weniger Verwaltungsaufwand bei<br />

der Wartung der Medikamente.<br />

So entstand punktgenau ohne bürokratischen Aufwand eine to-do-Liste<br />

unserer Schwachpunkte, die wir systematisch ohne großen Aufwand<br />

abarbeiten konnten. Die komplette Liste würde den Rahmen des Artikels<br />

sprengen.<br />

Wie hat sich die Praxis mit EPA weiterentwickelt?<br />

Identifizierung von Entwicklungspotential: Wir haben gelernt, wie<br />

wichtig regelmäßige und gut organisierte Teambesprechungen sind.<br />

Anhand des Visotools bearbeiten wir kontinuierlich unsere Schwächen<br />

im Team, verteilen Verantwortung und feste Termine. Wenn<br />

die Praxis Zusatzinformationen und Unterstützung zu Fragestellungen<br />

benötigt, sind diese für die meisten Bereiche in Echtzeit online<br />

abrufbar.<br />

Beispiel: Unsere Praxis hatte noch kein Recallsystem. Wie kann<br />

man ein Recallsystem aufbauen? Welche Vorteile bietet es? Welche Erfahrungen<br />

haben Kollegen damit gemacht? Lohnt sich die Beschäftigung<br />

damit. Visotool hilft unter dem Punkt Materialien weiter.<br />

Hier finden Sie Hintergrundinformationen, Checklisten, Arbeitsbeschreibungen,<br />

sowie Tipps und Tricks zu den verschiedenen Praxisbereichen.<br />

Dort sind die entsprechenden Informationen zu ihren<br />

Schwachpunkten oder Interessengebieten abrufbar.<br />

In diesem Fall kann zum Beispiel ein Artikel über Recallsysteme direkt<br />

eingesehen und heruntergeladen werden.<br />

Förderung und Einbeziehung der Mitarbeiter<br />

Hier wird deutlich, dass Mitarbeiter zwar gefördert und gefordert,<br />

aber zu wenig gelobt wurden! Die Motivation unserer Mitarbeiter<br />

resultiert primär aus sinnvoller Arbeit und konkreten Zielsetzungen.<br />

Diese sollten lohnenswert für alle Beteiligten und nicht nur finanziell<br />

lukrativ für die Praxisinhaber sein. Nach Studium der Materialen zur<br />

Praxisführung im Visotool hat sich die Organisationsentwicklung<br />

unserer Praxis grundsätzlich geändert. Aus der früher patriarchalischen<br />

Praxis ist ein lernendes Team geworden.<br />

Authentizität und Vorbildfunktion der Leitung werden durch das<br />

tägliche Gespräch mit allen Mitarbeitern auch über außerberufliche<br />

Dinge ausgebaut.<br />

Alle Mitarbeiter werden jährlich schriftlich durch unser Team und<br />

im Mitarbeitergespräch beurteilt. Jeder beurteilt sich selbst nach der<br />

gleichen Matrix. Dies fördert ein offenes Klima und ermöglicht persönliche<br />

Veränderungen und Reifungsprozesse.<br />

Die Weiterbildung wird praxisrelevant und persönlich orientiert<br />

mit den Mitarbeitern abgesprochen. Diese Weiterbildungen werden<br />

schriftlich festgehalten, können während der Arbeitszeit absolviert<br />

werden und werden bezahlt. Aus jedem Fortbildungstag werden drei<br />

Verbesserungsvorschläge zurückgebracht und ein kurzer Vortrag für<br />

das Team gehalten.<br />

So haben wir uns zunächst das notwendige Werkzeug (Teamsitzungen,<br />

Messung der Mitarbeiterzufriedenheit etc.) und vor allem<br />

Softskills erarbeitet, die Grundlagen für eine teamorientierte Arztpraxis<br />

schaffen können. Als Orientierung dienten damals die Fragen<br />

aus dem Interviewbogen des EPA-Visitors und unsere identifizierten<br />

Schwachpunkte.<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


Durch intensivere Kommunikation mit den Mitarbeitern werden<br />

die wichtigsten Praxisbereiche beleuchtet und systematisch abgearbeitet.<br />

Ziele, Strategien, Erreichtes und zu veränderndes Praxisgeschehen<br />

werden im Team systematisch identifiziert, abgearbeitet<br />

und in einem Zyklus der ständigen Verbesserung weiterentwickelt.<br />

Wöchentlich wird die Zufriedenheit des Teams erfragt, um möglichst<br />

rasch Kommunikations- und Verbesserungsbedarf zu erkennen.<br />

Was hat EPA für uns gebracht?<br />

1. Sowohl wichtige medizinische, als auch organisatorische Problempunkte,<br />

die wir aus Betriebsblindheit im Praxisalltag nicht erkennen<br />

konnten, wurden vom Visitor oder durch die Befragungen<br />

systematisch festgestellt (z. B. Medikamente für Kinderhände erreichbar,<br />

zu lange Wartezeiten, kein Recallsystem).<br />

2. Wir erhielten wichtige Anregungen für den Aufbau unserer Teamsitzungen<br />

sowie den Umgang mit den Mitarbeitern.<br />

3. Mit dem Visotool gelang uns mit geringem Aufwand neben dem<br />

laufenden Praxisbetrieb der Aufbau eines praxisgerechten problemorientierten<br />

QM-Systems.<br />

4. In der Teamsitzung wurde durch das sofortige Feedback ein Verbesserungsprozess<br />

initiiert, der unser Team motivierte mit den<br />

wichtigsten Schwachpunkten anzufangen.<br />

5. Durch die Nutzung des Visotools verbessern wir uns kontinuierlich.<br />

6. Wir erhalten weiterhin Hilfen und Anregungen durch die ständig<br />

wachsende Datenbank (Checklisten, Hilfsmittel, Artikel). Insbesondere<br />

der Aufbau des Recallsystems, die Einführung von Fehlerkultur<br />

und die ausgeprägte Mitarbeiterorientierung waren Anregungen<br />

durch EPA.<br />

7. Der jederzeit mögliche anonyme Vergleich mit den jeweils besten<br />

strukturgleichen Praxen regt zu ständigem Dazulernen an<br />

(Benchmarking).<br />

8. Im Qualitätszirkel tauschen wir uns kollegial mit anderen EPA-<br />

Praxen aus.<br />

9. Durch die kontinuierliche Arbeit mit anderen EPA-Praxen entsteht<br />

mehr Kollegialität, wir helfen einander und der Konkurrenzdruck<br />

sinkt.<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL<br />

39<br />

Visotool Beispiel<br />

Mitarbeiterorientierung<br />

10.Wir haben uns durch die Stiftung „Praxissiegel” zertifizieren lassen.<br />

Damit genügen wir vermutlich zukünftigen gesetzlichen Anforderungen.<br />

11 EPA liefert einen wichtigen Beitrag für die Professionalisierung<br />

des Faches Allgemeinmedizin. Wir vereinbaren Gesundheitsziele<br />

mit den Patienten, nutzen Leitlinien intensiver und haben mehr<br />

Zeit für die Beratung der Patienten.<br />

12.Wir arbeiten kompetenter, verdienen mehr und haben mehr Spaß<br />

bei der Arbeit. Alle Beteiligten (Ärzte, Patienten, Mitarbeiter) sind<br />

zufriedener.<br />

Unsere Erfahrung zeigt deutlich:<br />

Qualitätsmanagement in der Hausarztpraxis mit EPA ist<br />

rasch umsetzbar, macht Sinn und Spaß<br />

Innerhalb eines Jahres nach der Istanalyse und Teambesprechungen<br />

haben wir es geschafft, zufriedener und medizinisch professioneller<br />

zu arbeiten. Die Praxistätigkeit macht mehr Spaß, wir<br />

arbeiten weniger, aber verdienen mehr als vorher. Unser gesamtes<br />

Team arbeitet systematischer und damit erfolgreicher. Viele Fehler,<br />

die im Praxisalltag übersehen wurden, haben wir aufgearbeitet. Das<br />

gesamte Team hat Qualitätsmanagement als Chance begriffen die<br />

Praxis aktiv neu zu gestalten. Dabei diente das Visotool als Skelett<br />

und Anregung ein Qualitätsmanagementsystem mit überschaubarem<br />

Aufwand im laufenden Praxisbetrieb aufzubauen. Mittlerweile<br />

können wir die Früchte unserer Arbeit genießen und arbeiten unter<br />

ganz anderen Arbeitsbedingungen als früher. Die durch EPA induzierten<br />

kontinuierlichen Verbesserungen unserer Praxisabläufe<br />

haben den Rahmen geschaffen für grundsätzliche Veränderungen<br />

unserer Praxisorganisation. Nach nur 18 Monaten mit EPA ist aus<br />

unserer Praxis ein lebender Organismus geworden und wir sind für<br />

unsere Entwicklung mit dem 2. Preis des Berliner Gesundheitspreises<br />

2004 ausgezeichnet worden.<br />

Ihre Ansprechpartnerin in Sachen EPA:<br />

Petra Wippenbeck, AQUA – Institut für angewandte<br />

Qualitätsförderung und Forschung Tel. 0551-7895214<br />

Mail: p.wippenbeck@aqua-institut.de


40 WAS? WANN? WO?<br />

SEMINARE<br />

29. März<br />

14.s.t.-17.00 Uhr<br />

Anmeldung<br />

und Auskunft<br />

Anmeldungen bitte schriftlich<br />

bis zum<br />

20. März (gern auch<br />

per Fax oder Email) an die<br />

<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

Qualitätssicherung<br />

Mareike Ralf<br />

Bismarckallee 1 – 6,<br />

23795 Bad Segeberg<br />

KONTAKT<br />

Telefon: 04551 883 332<br />

Fax: 04551 883 374<br />

E-Mail:<br />

mareike.ralf@kvsh.de<br />

24. Mai<br />

14.s.t.-17.00 Uhr<br />

Anmeldung<br />

und Auskunft<br />

Anmeldungen bitte schriftlich<br />

bis zum<br />

15. Mai (gern auch per<br />

Fax oder Email) an die<br />

<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

Qualitätssicherung<br />

Mareike Ralf<br />

Bismarckallee 1 – 6,<br />

23795 Bad Segeberg<br />

KONTAKT<br />

Telefon: 04551 883 332<br />

Fax: 04551 883 374<br />

E-Mail:<br />

mareike.ralf@kvsh.de<br />

Seminar für Arzthelferinnen<br />

„Die Arztabrechnung – Sie fragen, wir antworten”<br />

Referenten: Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualittätssicherung<br />

Peter Tietgen, Abrechnungsleiter<br />

Ernst Sievers, stellvertretender Abrechnungsleiter<br />

Gastreferent: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle<br />

Ort: Hotel Altes Gymnasium, Süderstraße 6-8, 25813 Husum<br />

Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Abrechnungsfragen<br />

zum neuen EBM und zur GOÄ erörtern.<br />

Das Seminar ist kostenfrei.<br />

Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge<br />

des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.<br />

Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen folgender Kreise:<br />

Nordfriesland, <strong>Schleswig</strong>-Flensburg, Flensburg-Stadt, Dithmarschen<br />

Seminar für Arzthelferinnen<br />

„Die Arztabrechnung – Sie fragen, wir antworten”<br />

Referenten: Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualittätssicherung<br />

Peter Tietgen, Abrechnungsleiter<br />

Ernst Sievers, stellvertretender Abrechnungsleiter<br />

Gastreferent: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle<br />

Ort: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1-6,<br />

23795 Bad Segeberg<br />

Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Abrechnungsfragen<br />

zum neuen EBM und zur GOÄ erörtern.<br />

Das Seminar ist kostenfrei.<br />

Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.<br />

Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das NORDLICHT.<br />

Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge<br />

des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.<br />

Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen folgender Kreise:<br />

Segeberg, Lübeck, Ostholstein, Hzgt. Lauenburg, Stormarn.<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


EBM 2000PLUS<br />

- Besuchsleistungen, Visite und Wegepauschalen -<br />

Unsere umfassende Hilfestellung zum Thema „Hausbesuch” bringt Sie auf den neuesten Stand der Dinge.<br />

Primärkassen Wegegeld<br />

in DKM, bzw.<br />

innerorts Wegepauschale<br />

oder bei Hausärzten<br />

Wegegeldfaktor<br />

Ersatzkassen<br />

Wegepauschalen nach<br />

Radius Nrn.<br />

4<strong>02</strong>20 bis 4<strong>02</strong>30<br />

KV INTERN PRAXIS 41<br />

01410 01411* 01412* 01413 01414 91414 011<strong>02</strong><br />

Besuch<br />

eines<br />

Kranken<br />

Dringender Besuch,<br />

unverzügl. nach Bestellung<br />

19 – 22 h,<br />

oder Sa. So. + an<br />

Feiertagen, 24. +<br />

31.12. von 07 bis<br />

19 h oder Besuch<br />

im organisierten<br />

Not(fall)dienst<br />

Dringender Besuch,<br />

unverzügl. nach<br />

Bestellung bei<br />

Unterbrechung der<br />

Sprechstd. mit<br />

Verlassen der<br />

Praxisräume, 22 bis<br />

07 h, oder Sa. So.<br />

+an Feiertagen,<br />

24. + 31.12. von<br />

19 bis 07 h<br />

Besuch<br />

eines weiteren<br />

Kranken<br />

Visite auf<br />

der<br />

Belegstation<br />

Erste Visite<br />

je Visitentag<br />

auf der<br />

Belegstation<br />

Inanspruchnahme<br />

des Vertragsarztes<br />

an Samstagen<br />

zwischen 07 und<br />

14 h<br />

ja ja ja nein nein ja nein<br />

ja ja ja nein nein ja nein<br />

organisierter Notfall nein ja nein ja nein nein nein<br />

Notfall 15 h ja nein nein nein nein nein nein<br />

geplante Besuche incl.<br />

Familie<br />

ja nein nein ja nein nein nein<br />

angef. Besuch 21 h nein ja nein nein nein nein nein<br />

angef. Besuch 16 h ja nein nein nein nein nein nein<br />

angef. aus der<br />

Sprechstd. 10.30 h<br />

Fam. Besuch im Heim<br />

bei besonderer<br />

Anforderung<br />

erste Visite auf der Belegstation<br />

je Visitentag<br />

Jede weitere Visite<br />

auf der Belegsstation<br />

je Visitentag<br />

nein nein ja nein nein nein nein<br />

nein nein nein ja nein nein ja<br />

nein nein nein nein nein ja nein<br />

nein nein nein nein ja nein nein<br />

* Nachtbesuche ab 19 bis 07.00 Uhr sind zusätzlich mit „A“ zu kennzeichenn, damit die höher bewertete Nachtpauchale oder die höher<br />

bewerteten Nachtdoppelkilometer vergütet werden.<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL


42<br />

KV INTERN<br />

QUALITÄTS-<br />

SICHERUNG DER<br />

VERSORGUNG<br />

VON FRÜH- UND<br />

NEUGEBORENEN<br />

AUT-IDEM<br />

VERDACHT AUF<br />

VOGELGRIPPE<br />

PERTUSSIS<br />

INFLUENZA<br />

Neonatologische Versorgung in Krankenhäusern<br />

Am 01. Januar 2006 ist eine Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Frühund<br />

Neugeborenen in Kraft getreten. Mit dieser Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen<br />

die Krankenhäuser mit ihren Entbindungsabteilungen vier unterschiedlichen Versorgungsleveln zugeordnet<br />

werden. Eine rechtliche Bewertung dieser neuen Vereinbarung durch die KBV hat ergeben, dass eine Zuordnung<br />

der Schwangeren zu den jeweils für sie „richtigen“ Entbindungsabteilungen im Innenverhältnis von den Krankenhäusern<br />

selbst auf Grund eigener Beurteilung vorgenommen werden muss. Eine Verantwortung der einweisenden<br />

Ärzte für eine Versorgung der Schwangeren gemäß den in der Vereinbarung für den Krankenhaussektor<br />

vorgegebenen Qualitätslevel ist nach Auffassung der KBV aus haftungsrechtlichen Gründen abzulehnen.<br />

Gerne senden wir Ihnen die Vereinbarung zu. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Vereinbarung im Internet<br />

unter www.kvsh.de einzusehen.<br />

Dietrich Bartz<br />

Verordnung<br />

Wenn bei einer Verordnung aut-idem zugelassen wird, kann der Apotheker nach dem Rahmenvertrag zwischen<br />

den Krankenkassen und Apothekern entweder das genannte Präparat oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel<br />

abgeben, die in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbereich<br />

zugelassen sind.<br />

Wird nur der Wirkstoff genannt, darf der Apotheker nur unter den drei preisgünstigsten Präparaten wählen.<br />

Keine Kassenleistung<br />

Auf Grund der Presseinformationen über die Vogelgrippefälle in Mecklenburg-Vorpommern kann es sein,<br />

dass in den Praxen verunsicherte Patienten erscheinen, die möglicherweise Kontakt mit verendeten Vögeln<br />

hatten. Das RKI hat hierzu auf seiner Internetseite ein Stufenschema zur Diagnostik veröffentlicht (www.rki.de).<br />

Hierzu ist anzumerken, dass der Influenza Schnelltest keine Kassenleistung ist und für die Diagnostik keine<br />

zusätzliche EBM-Ziffer existiert.<br />

Impfung<br />

Die Techniker Krankenkasse teilt mit, dass Sie die Kosten für die Pertussisauffrischimpfung im Alter von fünf<br />

bis sechs Jahren nach der STIKO-Empfehlung vom 20.01.2006 übernimmt. Das bedeutet, dass die Td Impfung<br />

durch die TdaP zu ersetzen ist. Der Impfstoff ist auf einem Privatrezept zu verordnen und die Impfziffer über den<br />

Behandlungsausweis abzurechnen. Die Kosten für den Impfstoff erstattet die TK ihren Patienten.<br />

RKI entscheidet<br />

Erst wenn das RKI mitgeteilt hat, dass eine Influenza ausgebrochen ist, sind die Verordnungen von Influenza-<br />

Präparaten zu Kassenlasten möglich. Zur Zeit gibt es in Deutschland keine Influenza, sodass diese Präparate auch<br />

nicht zu Kassenlasten verordnet werden können.<br />

Die Influenza wird regelmäßig vom RKI mitgeteilt und die Risikogebiete sind der Ärztezeitung zu entnehmen<br />

oder über www.rki.de abrufbar.<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


MUSTER 39<br />

MUSTER 40<br />

MUSTER 80<br />

MUSTER 70 A<br />

Formularänderung zum 01. April 2006<br />

Die Dokumentationsbögen zur Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer sind überarbeitet worden.<br />

Der Altbestand darf aufgebraucht werden!<br />

Der Dokumentationsbogen „Behandlungsanspruch von im Ausland Versicherten” ist in DIN A5 Format<br />

geändert worden. Der Altbestand darf nicht über den 01. April 2006 aufgebraucht werden.<br />

Auf Grund der Richtlinienänderung (Klarstellung zum Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung,<br />

Anzahl der Zyklen) wird der Folge-Behandlungsplan bereits zum 16. Februar 2006 gültig. Das<br />

Vordruckmuster steht aber erst zum 01. April 2006 zur Verfügung. Für die kurze Übergangszeit ist der<br />

Folge-Behandlungsplan anhand der Anlage II der Richtlinien vorzulegen.<br />

Alle Vordrucke sind über den Paul-Albrecht-Verlag in Lütjensee zu beziehen.<br />

KV INTERN 43<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL


44 STECKBRIEF<br />

!<br />

Wer vertritt meine Interessen in der Abgeordnetenversammlung? Welche Ansichten haben die gewählten Vertreter?<br />

Das NORDLICHT stellt Ihnen an dieser Stelle in einer Serie die Abgeordneten vor.<br />

1. Ihre Ziele für die kommende Wahlperiode:<br />

2. Ihre Assoziationen, wenn Sie das<br />

Wort Gesundheitswesen hören?<br />

3. Ihre Gedanken, wenn Sie morgens die Praxis<br />

betreten und abends, wenn Sie sie verlassen?<br />

4. Wie halten Sie sich bei Marathonsitzungen fit?<br />

5. Wodurch zeichnet sich für Sie ein<br />

guter Patient aus?<br />

6. Welchen Politiker würden Sie gern treffen<br />

und was würden Sie ihn fragen?<br />

7. Die größte medizinische Errungenschaft?<br />

8. Wie überzeugen Sie einen Kollegen,<br />

Ihnen Ihren Notdienst abzunehmen?<br />

9. Ihr guter Rat für Ihren Praxisnachfolger:<br />

10. Ihr bester Arztwitz?<br />

11. Wo sehen Sie die KVSH in zehn Jahren?<br />

NAME GEBURTSDATUM<br />

DR.WILFRIED BÖNKE<br />

FAMILIE<br />

verheiratet, vier Kinder<br />

SITZ DER PRAXIS FACHRICHTUNG<br />

Oldenburg Allgemeinarzt<br />

WAHLPERIODE WEITERE ÄMTER<br />

12.08.1950<br />

II.Wahlperiode Fachausschuss Hausärzte<br />

Echte integrative Modelle.<br />

Politik- und Bürokratiebaustelle, die die ärztliche Solidarität herausfordert.<br />

Immer(noch) zuversichtlich-gelassen.<br />

Interesse.<br />

Leidensfähigkeit.<br />

Halte noch Ausschau den dem glaubwürdigen Vertreter der „neuen<br />

Ehrlichkeit”.<br />

Zahnmedizin.<br />

Tauschgeschäft.<br />

Weiterentwicklung von Gemeinschaftsstrukturen.<br />

Ultimativ beantwortet im NORDLICHT 07/05.<br />

Bad Segeberg bleibt wohl noch lange Mittelpunkt der SH-Arztwelt.<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


KV INTERN KOLUMNE / SERIE SELBSTHILFEGRUPPEN 45<br />

WIE ICH ES SEHE ...<br />

Evidenzbasierte<br />

Leitlinien –<br />

medizinischer<br />

Segen oder<br />

vertragsärztlicher<br />

Fluch? Dr. Michael Drews<br />

Wann ist ein Haus- oder Facharzt eigentlich<br />

ein „guter“ Arzt? Welche diagnostisch-therapeutischen<br />

Maßnahmen eines solchen<br />

„guten“ Arztes gewährleisten eine optimale Patientenbehandlung<br />

und sind somit ein uneingeschränkter<br />

Segen für den Patienten? Richtig: ein „guter“ Arzt<br />

muss sich heute auf dem alleinseligmachenden Gebiet<br />

der evidenzbasierten Medizin tummeln, um wissenschaftlich,<br />

juristisch und in Bezug auf Prüfmaßnahmen<br />

unanfechtbar zu sein.<br />

Alle therapeutischen Maßnahmen der Vergangenheit,<br />

die als überlieferter Medizinschatz der ärztlichen<br />

Erfahrung nach dem Patienten Linderung oder sogar<br />

Heilung brachten, sind bei dieser Leitlinien-Gläubigkeit<br />

letztlich Placebo-Müll, wenn sie nicht durch die<br />

harten Kriterien einer evidenzbasierten Leitlinienstatistik<br />

abgesichert sind. So zumindest könnte man fast<br />

meinen, wenn man die heutige Leitlinieneuphorie<br />

sieht, die ärztliche Erfahrung fast schon mit einem arroganten<br />

Fingerschnippen als statistisch nicht signifikantes<br />

Medizinwerkeln auf Heilpraktikemiveau abtut.<br />

Was Leitlinien gläubige Medizinstatistiker jedoch<br />

nicht wahrhaben wollen, ist die schlichte Tatsache,<br />

dass es dennoch bewährte Therapiestrategien gibt, die<br />

niemals einen solchen Zertifizierungsstempel der evidenzbasierten<br />

Leitlinientreue erhalten werden. Und<br />

dies liegt nicht etwa daran, dass solche Therapiestrategien<br />

nicht viel tausendfach bewährt und wirksam<br />

sind und dem Patienten nicht helfen. Es wird sich vielmehr<br />

einfach kein Sponsor in der pharmazeutischen<br />

Industrie finden, der auch nur einen müden Euro in finanziell<br />

aufwändige Studien steckt, wenn anschließend<br />

nicht ein entsprechender Profit zu erreichen ist.<br />

Der Stempel „evidenzbasierte Leitlinienmedizin“ wird<br />

auf dem medikamentösen Sektor nach entsprechend<br />

aufwändigen Studien letztlich nur jenen Präparaten<br />

zuerkannt werden, die in ihrer praktischen Anwen-<br />

SERIE: Selbsthilfegruppen in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

InGE Kiel e. V.<br />

(Interessengemeinschaft<br />

Epilepsie)<br />

Die Interessengemeinschaft Epilepsie „InGE”<br />

e.V. ist eine Selbsthilfegruppe für epilepsiekranke<br />

Menschen und Eltern betroffener Kinder<br />

und Angehöriger. Die Gruppe gibt es seit Februar<br />

1997 und seit 2000 besteht sie als eingetragener Verein,<br />

seit Januar 2005 ist sie als gemeinnützig anerkannt.<br />

Die Gruppe trifft sich immer am zweiten Mittwoch<br />

im Monat immer um 20 Uhr, außer in den Sommerferien.<br />

Treffpunkt ist der Handwerkerhof „Fecit” im Faluner<br />

Weg 30 in 24109 Kiel. Hier werden Informationen<br />

ausgetauscht, man redet über auftretende Probleme<br />

und sucht gemeinsam nach Lösungen. Manchmal<br />

sind auch Referenten zu Gast, die über spezielle<br />

Themen informieren. Daneben ist man sehr aktiv im<br />

dung einen entsprechenden Profit in Aussicht stellen.<br />

Bereits seit Jahren oder Jahrzehnten etablierte Arzneimittel<br />

ohne jeglichen Patentschutz fallen von vornherein<br />

durch dieses Raster.<br />

Einige Krankenkassen scheinen seit einiger Zeit dazu<br />

überzugehen, als Messlatte für angeblich „unwirtschaftlich“<br />

agierende Kolleginnen oder Kollegen bei<br />

der entsprechenden Wirtschaftlichkeitsprüfung die evidenzbasierten<br />

Medizinleitlinien anzuführen. Medikamente,<br />

die einen solchen Zertifizierungsstempel nicht<br />

nachweisen können, werden als „unwirtschaftlich“ abqualifiziert<br />

und den Kollegen während der Prüfmaßnahme<br />

angekreidet. Die Krankenkassen wären im ureigensten<br />

Interesse gut beraten, diesen Weg nicht weiter<br />

zu beschreiten! Wenn wir Vertragsärzte nämlich geschlossen<br />

die evidenzbasierten Medizinleitlinien im<br />

Praxisalltag anwenden würden (z. B. Cholinesterasehemmer<br />

für etwa eine Million Alzheimerpatienten, Heparin-Injektionen<br />

für emboliegefährdete Alterspatienten,<br />

eine teure Osteoporoseprophylaxe für Millionen<br />

gefährdeter Patienten – diese Liste ließe sich für<br />

jedes Medizingebiet beliebig fortführen), wäre dieses System<br />

innerhalb eines Quartals restlos bankrott.<br />

Evidenzbasierte Medizinleitlinien sind eine Hilfe für<br />

den Medizinalltag – sie sind jedoch nur ein Mosaiksteinchen<br />

bei der diagnostisch-therapeutischen Betreuung<br />

von Patienten. Sie sind aber mit Sicherheit<br />

nicht der unanfechtbare „medizinische Stein der Weisen“.<br />

Wir sollten deshalb bei aller evidenzbasierten<br />

Medizingläubigkeit nicht vergessen, dass ärztliche Erfahrung,<br />

Fingerspitzengefühl, Intuition und Pragmatismus<br />

fur eine Arzt-Patienten-Beziehung weiterhin<br />

unumgänglich sind. Haus- und Fachärzte können auch<br />

dann „gute“ und gleichzeitig wirtschaftlich agierende<br />

Mediziner sein, wenn sie nicht immer und bei jedem<br />

Patienten und an jedem Tag hundertprozentig in evidenzbasierte<br />

Leitlinien-Schubladen passen.<br />

Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Es gibt einmal im Monat<br />

einen Infostand, um die Menschen über Epilepsie<br />

aufzuklären und zu informieren.<br />

Feedback ist für den Verein unersetzlich:<br />

Kontakt:<br />

Corina Kusserow<br />

Bergenring 6, 24109 Kiel<br />

Tel.: 0431 53 16 77<br />

E-Mail: kusserow@ki.tng.de<br />

Kristina Oeser<br />

Jaegerallee 37, 24159 Kiel<br />

Tel.: 0431 369 91 37<br />

www.inge-kiel.de<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL


46 WAS? WANN? WO?<br />

VERANSTALTUNGEN Nur<br />

<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

15. MÄRZ, 15.00 UHR<br />

WORKSHOP FÜR NIEDERLASSUNGSWILLIGE ÄRZTE<br />

29. MÄRZ, 15.00 UHR<br />

WORKSHOP ZUR PRAXISABGABE<br />

05. APRIL, 15.00 UHR<br />

WORKSHOP ZUM THEMA MVZ<br />

12. APRIL, 15.00 UHR<br />

WORKSHOP ZUM JOB-SHARING<br />

19. APRIL, 15.00 UHR<br />

WORKSHOP FÜR NIEDERLASSUNGSWILLIGE ÄRZTE<br />

10. MAI, 15.00 UHR<br />

WORKSHOP ZUM THEMA MVZ<br />

10. MAI, 15.00 UHR<br />

WORKSHOP ZUR PRAXISABGABE<br />

Ort: <strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong>, Bismarckallee 1-6,<br />

23795 Bad Segeberg<br />

Anmeldung und Info zu allen Terminen: Tel. 04551 88 3 8 81<br />

Kreisstellen<br />

14. MÄRZ<br />

SONO ARBEITSKREIS: DUPLEXSONOGRAPHIE DER<br />

BEIN- UND ARMVENEN<br />

Ort: Diako, Radiologisches Institut<br />

Info: Kreisstelle Flensburg-Stadt<br />

Tel. 0461 429 39, Fax: 0461 468 91<br />

15. MÄRZ<br />

FORTBILDUNG OSTEOPOROSE<br />

Ort: Diako, Fliednersaal<br />

Info: Kreisstelle Flensburg-Stadt<br />

Tel. 0461 429 39, Fax: 0461 468 91<br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

08. MÄRZ<br />

WORKSHOP „GESUNDHEIT IM ALTER“<br />

Impulsreferate: Prof. Dr. Richardt, Herzzentrum Segeberger Kliniken<br />

Dr. Katalinic, Krebsregister <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

Ort: Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung,<br />

Esmarchstraße 4-6, Seminarraum 1, 23795 Bad Segeberg<br />

18. MÄRZ, 09.00 UHR<br />

Seminar für Ärzte, Pflegepersonal und Patienten<br />

ORGANTRANSPLANTATION<br />

Ort: UKSH Campus Kiel, Hörsaal der Chirurgie,<br />

Arnold-Heller-Str. 7, 24105 Kiel<br />

09. – 10. JUNI<br />

1. NORDDEUTSCHER PSYCHOTHERAPEUTENTAG „VIEL-<br />

FALT IN DER PSYCHOTHERAPIE“<br />

Ort: Halle 400, An der Halle 400 Nr. 1, 24143 Kiel<br />

Info: Psychotherapeutenkammer <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

Tel. 0431 66 11 99 0<br />

für KVSH-Termine<br />

übernehmen wir Gewähr.<br />

24. – 26. MÄRZ<br />

REHA-ARZT-CURRICILUM<br />

Für die Veranstaltung werden 22 Fortbildungspunkte vergeben.<br />

Leitung: Dr. Werner Kurrat<br />

Ort: Asklepios Nordseeklinik, Westerland/Sylt<br />

Info: Kathrin Wilke,<br />

Tel. 04651 835 60 70<br />

Mail: W.kurrat@asklepios.com<br />

26. – 30. APRIL<br />

NEURODERMITIS-/PSORIASIS-TRAINER-SEMINAR<br />

Ort: Klinik für Dermatologie und Allergologie der Asklepios-Nordseeklinik<br />

Westerland, Norderstraße 81, 25980 Westerland/Sylt<br />

Info: Kathrin Wilke<br />

Tel. 04651 835 60 70, Fax 04651 835 60 74<br />

Mail: N.buhles@asklepios.com<br />

19. UND 20. MAI<br />

JAHRESTAGUNG DER NORDDEUTSCHEN<br />

GESELLSCHAFT FÜR NUKLEARMEDIZIN (NGN)<br />

Ort: Radisson Senator Hotel, Lübeck<br />

Info: www.ngn-home.org<br />

Deutschland<br />

17. – 19. MÄRZ UND 25. – 26. MÄRZ<br />

DIAGNOSTIK UND THERAPIE SCHLAFBEZOGENER<br />

ATMUNGSSTÖRUNGEN NACH DEN BUB-RICHTLINIEN<br />

Wissenschaftl. Leitung: Dr. med. Jan Hollandt, HNO-Facharzt,<br />

Lübeck<br />

Ort: AK Wandsbek (Geriatrie), Hamburg<br />

Info: Nord Service Projects B. Breetzke Kongressdienst<br />

Tel. 04193 75 76 77, Fax: 04193 75 76 88<br />

Mail: nsp-breetzke@web.de<br />

24. – 27. MAI<br />

30. JAHRESTAGUNG FÜR SEXUALMEDIZIN<br />

“100 JAHRE SEXUALWISSENSCHAFT – WAS<br />

BINDET UNS?”<br />

Ort: Langenbeck-Virchow-Haus, Charité Campus Mitte,<br />

Luisenstraße 58 – 59, 10117 Berlin<br />

Info: Dr. David Goecker, Anna Konrad,Akademie fürSexualmedizin<br />

Tel. 030 450 52 93 04, Fax: 030 450 52 99 92<br />

Mail: tagung.sexualmedizin@charite.de<br />

<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL <strong>02</strong> | 2006


KONTAKT<br />

<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

Bismarckallee 1 – 6<br />

23795 Bad Segeberg<br />

Hauptanschluss: 04551 / 883-0<br />

Fax: 04551 / 883-209<br />

ANSPRECHPARTNER IN DER KVSH 47<br />

Vorsitzender......................................................Dr. Klaus Bittmann ....................................................................................217/486<br />

Stellv. Vorsitzender ............................................Ralf W. Büchner..........................................................................................217/486<br />

Finanzvorstand..................................................Dr. Bodo Kosanke ......................................................................................218/355<br />

Hauptgeschäftsführer........................................Dr. Ralph Ennenbach ..................................................................................218/355<br />

Abrechnung – Leiter..........................................Peter Tietgen/Ernst Sievers ....................................(Fax: -322) ............267/245/388<br />

Abrechnungs-Hotline / EBM-Hotline.................................................................................................................................. 388 / 883<br />

Amb. Operieren ................................................Aenne Villwock..................................................................................................369<br />

Arthroskopie (QS) ..............................................Aenne Villwock ................................................................................................369<br />

Arznei – Verträge und Beratung ........................Dr. Marion Packenius ............................................ ..........................................351<br />

Arznei – Verträge und Beratung ........................Thomas Frohberg..............................................................................................304<br />

Ärztl. Stelle (Röntgen ) ......................................Dietrich Bartz/Angelika Rott / Uta Markl ..............................................266/386/393<br />

Ärztl. Stelle (Nuklearmed./Strahlenther.) ............Dietrich Bartz/Thomas Müller ....................................................................266/325<br />

Arztregister ....................................................Katja Fiehn/Anja Scheil/Dorit Scheske................................................................254<br />

Assistenz-Genehmigung....................................Petra Fitzner/Brigitte Gottwald ....................................................................384/255<br />

Asthma-Schulung ............................................Melanie Krille ....................................................................................................321<br />

Qualitätssicherungskomm.-Drogensub. ............Astrid Patscha ......................................................(Fax: -392) ..........................340<br />

Betriebswirtschaftliche Beratung ......................Marion Grosse ..................................................................................................343<br />

Chirotherapie (Genehmigung) ............................Helga Hartz ......................................................................................................453<br />

Dialyse-Kommission/LDL; QS ............................Marion Rampoldt ..............................................................................................444<br />

Diabetes-Kommission (QS) ................................Aenne Villwock..................................................................................................369<br />

Diabetes-DMP und Vereinbarung ......................Helga Hartz/Caroline Polonji/Marion Rampoldt ....................................453/280/444<br />

EDV in der Arztpraxis ........................................Timo Rickers/Thomas Stefaniw..................................................................286/307<br />

ESWL................................................................Marion Rampoldt ..............................................................................................444<br />

Finanzbuchhaltung............................................Erich Neugebauer ............................................................................................241<br />

Formularausgabe ..............................................Sylvia Warzecha................................................................................................250<br />

Fortbildung f. Ärzte / Arzthelferinnen..................Mareike Ralf ....................................................................................................332<br />

Herzschrittmacherkontrollen..............................Andrea Schless ................................................................................................459<br />

Honorar ( Leiter) und HVM ................................Karl-Heinz Buthmann ............................................ ..........................................208<br />

HVM-Team........................................................Inge Feddern ........................................................ ..........................................383<br />

Internet ............................................................Jakob Wilder ....................................................................................................475<br />

Invasive Kardiologie ..........................................Andrea Schless ................................................................................................459<br />

Kernspintomographie-Komm./Genehmig. ..........Ute Tasche ........................................................................................................485<br />

Koloskopie-Kommission ....................................Melanie Krille ....................................................................................................321<br />

Kommunikation, Presseinformationen................Robert Quentin ....................................................(Fax: -396) ..........................381<br />

Krankengeldzahlungen......................................Doris Eppel ......................................................................................................220<br />

Laborleistung (O III) Kommission........................Marion Rampoldt ..............................................................................................444<br />

Langzeit-EKG (Genehmigung) ............................Andrea Schless ................................................................................................459<br />

Mammographie ................................................Angelika Masuch ..............................................................................................458<br />

Niederlassung / Zulassung ................................Susanne Bach-Nagel/André Zwaka/Evelyn Kreker ..............................378/327/346<br />

........................................................................Daniel Jacoby ..................................................................................................259<br />

Niederlassungsberatung....................................Bianca Hartz/Evelyn Kreker/Susanne Bach-Nagel/André Zwaka ........................254<br />

<strong>Nordlicht</strong> aktuell................................................Hildegard Laitenberger ........................................(Fax: -396) ..........................356<br />

Onkologie-Kommission......................................Aenne Villwock..................................................................................................369<br />

Otoakustische Emissionen ................................Andrea Schless ................................................................................................459<br />

Personal............................................................Monique Müller/Anke Tonn/Anke Siemers ..............(Fax: -451) ............275/295/333<br />

Photodyn. Therapie am Augenhintergrund..........Andrea Schless ................................................................................................459<br />

Phys.-Med. Leistungen (Genehmig.) ..................Helga Hartz ......................................................................................................453<br />

Plausibilitätsausschuss ....................................Ulrike Moszeik ..................................................................................................336<br />

Psychotherapie ................................................Melanie Krille ....................................................................................................321<br />

Qualitätssicherung – Leiter................................Dietrich Bartz ......................................................(Fax: -374)....................266/262<br />

Qualitätszirkel / Qualitätsmanagement ..............Regina Steffen/Kathrin Zander/Angelika Ströbel ....(Fax: -374) ............292/382/204<br />

QuaMaDi ..........................................................Kathrin Zander/Dietrich Bartz ....................................................................382/266<br />

Radiologie-Kommission ....................................Dietrich Bartz/Monika Vogt/Anja Lange ................................................266/366/360<br />

Recht – Leiter – Justitiar ..................................Klaus-Henning Sterzik................................................................................230/251<br />

Recht................................................................Maria Behrenbeck/Dagmar Hergert-Lüder/Tom-Christian Brümmer ....251/265/474<br />

Röntgen (Anträge) ............................................Ute Tasche ........................................................................................................485<br />

Röntgen (Qualitätssicherung) ............................Anja Lange........................................................................................................360<br />

Rückforderungen der Kostenträger ....................Heinz Szardenings ............................................................................................323<br />

Schlafapnoe......................................................Marion Rampoldt ..............................................................................................444<br />

Schmerztherapie ..............................................Monika Vogt......................................................................................................366<br />

Sonographie-Kommission ................................Sabrina Kämpf/Susanne Paap ....................................................................533/228<br />

Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ........................Melanie Krille ....................................................................................................321<br />

Sprechstundenbedarf / Arznei............................Heidi Dabelstein................................................................................................353<br />

Struktur und Verträge ........................................Ekkehard Becker ..................................................(Fax: -488) ..........................331<br />

Teilzahlungen....................................................Brunhild Böttcher/Dirk Ludwig ..................................................................231/233<br />

Umweltmedizin / Umweltausschuss ..................Marion Rampoldt ..............................................................................................444<br />

Verordnung medizin. Rehaleistungen ................Andrea Schless ................................................................................................459<br />

Verträge (Sonstige)............................................Martin Maisch ..................................................................................................244<br />

Widersprüche (Abteilung Recht) ........................Gudrun Molitor ..................................................................................................439<br />

Zulassung – Leiterin ........................................Bianca Hartz..........................................................(Fax: -276)....................255/358<br />

Zytologie (Kommission) ....................................Marion Rampoldt ..............................................................................................444<br />

IMPRESSUM<br />

<strong>Nordlicht</strong> aktuell<br />

Offizielles Mitteilungsblatt der<br />

<strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

Dr. Klaus Bittmann<br />

(Vorsitzender, v.i.S.d.P.)<br />

Redaktion:<br />

Robert Quentin (Q) (Leitung)<br />

Hildegard Laitenberger<br />

(Heftmanagement)<br />

Jakob Wilder (JW) (Textgestaltung)<br />

Redaktionsbeirat:<br />

Dr. Klaus Bittmann<br />

Ralf Wilhelm Büchner<br />

Dr. Michael Drews<br />

Dr. Ralph Ennenbach<br />

Reinhardt Hassenstein<br />

Dr. Bodo Kosanke<br />

Anschrift der Redaktion:<br />

Bismarckallee 1–6<br />

23795 Bad Segeberg<br />

Tel.: 04551 / 883 356<br />

Fax: 04551 / 883 396<br />

http://www.kvsh.de<br />

Email: presse@kvsh.de<br />

Grafik: LayoutDeluxe, Hamburg<br />

Druck: Grafik + Druck, Kiel<br />

Das <strong>Nordlicht</strong> erscheint monatlich<br />

als Informationsorgan der Mitglieder<br />

der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein.<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge<br />

und Leserbriefe geben nicht<br />

immer die Meinung des Herausgebers<br />

wieder; sie dienen dem freien<br />

Meinungsaustausch. Jede Einsendung<br />

behandelt die Redaktion sorgfältig.<br />

Die Redaktion behält sich die<br />

Auswahl der Zuschriften sowie<br />

deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich<br />

vor. Die Zeitschrift, alle<br />

Beiträge und Abbildungen sind<br />

urheberrechtlich geschützt. Nachdruck<br />

nur mit schriftlichem Einverständnis<br />

des Herausgebers. Wenn<br />

aus Gründen der Lesbarkeit die<br />

männliche Form eines Wortes genutzt<br />

wird („der Arzt“), ist hiermit<br />

selbstverständlich auch die weibliche<br />

Form gemeint („die Ärztin“).<br />

Preis je Heft: 6 Euro plus Porto.<br />

<strong>02</strong> | 2006 <strong>Nordlicht</strong> AKTUELL


IHRE ANSPRECHPARTNER IN DEN KREISSTELLEN DER KVSH<br />

Kiel<br />

Kreisstelle:<br />

Herzog Friedrich Str. 49, 24103 Kiel,<br />

Tel.: 0431 / 932 22<br />

Fax: 0431 / 971 96 82<br />

Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt,<br />

Tel.: 0431 / 931 31<br />

Fax: 0431 / 974 13 22<br />

mail: Kreisstelle.Kiel@kvsh.de<br />

Lübeck<br />

Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck,<br />

Tel.: 0451 / 722 40<br />

Fax: 0451 / 706 31 79<br />

Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt,<br />

Tel.: 0451 / 610 90 0<br />

Fax: 0451 / 610 90 10<br />

mail: kvhl@dgn.de<br />

Flensburg<br />

Kreisstelle: Meisenstr. 16, 24939 Flensburg,<br />

Tel.: 0461 / 42939<br />

Fax: 0461 / 46891<br />

Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt,<br />

Tel.: 0461 / 277 00<br />

Fax: 0461 / 281 49<br />

mail: Kreisstelle.Flensburg@kvsh.de<br />

Neumünster<br />

Dr. Norbert Spilok, Chirurg,<br />

Tel.: 04321 / 94 77 0<br />

Fax: 04321 / 94 77 77 00<br />

mail: Kreisstelle.Neumuenster@kvsh.de<br />

PRÜFINSTANZEN WIRTSCHAFTLICHKEIT<br />

Kreis Dithmarschen<br />

Dr. Wolf-Günter Riesenkampff, Allgemeinarzt,<br />

Tel.: 04854 / 900 10<br />

Fax: 04854 / 90 48 11<br />

mail: Kreisstelle.Dithmarschen@kvsh.de<br />

Kreis Herzogtum Lauenburg<br />

Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin,<br />

Tel.: 04541 / 35 85<br />

Fax: 04541 / 843 91<br />

mail: Kreisstelle.Lauenburg@kvsh.de<br />

Kreis Nordfriesland<br />

Dr. Thomas Maurer, Allgemeinarzt,<br />

Tel.: 04662 / 30 01<br />

Fax: 04662 / 30 <strong>02</strong><br />

mail: Kreisstelle.Nordfriesland@kvsh.de<br />

Kreis Ostholstein<br />

Bernd Thomas, Augenarzt,<br />

Tel.: 04362 / 90 04 40<br />

Fax: 04362 / 90 04 41<br />

mail: Kreisstelle.Ostholstein@kvsh.de<br />

Kreis Pinneberg<br />

Dr. Michael Renner, Radiologe,<br />

Tel.: 04121 / 48 29 29<br />

Fax: 04121 / 48 29 29<br />

mail: Kreisstelle.Pinneberg@kvsh.de<br />

Kreis Plön<br />

Dr. Hans-Joachim Wirtz, Chirurg,<br />

Tel.: 04342 / 71 97 97<br />

Fax: 04342 / 71 97 99<br />

mail: Kreisstelle.Ploen@kvsh.de<br />

Kreis Rendsburg-Eckernförde<br />

Carl Culemeyer, Allgemeinarzt,<br />

Tel.: 04353 / 99 89 01<br />

Fax: 04353 / 99 89 01<br />

mail: KVKreisRdEck@aol.com<br />

Kreis <strong>Schleswig</strong>-Flensburg<br />

Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt,<br />

Tel.: 04621 / 525 44<br />

Fax: 04621 / 515 00<br />

mail: Kreisstelle.<strong>Schleswig</strong>@kvsh.de<br />

Kreis Segeberg<br />

Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt,<br />

Tel.: 04551 / 40 55<br />

Fax: 04551 / 922 05<br />

mail: Kreisstelle.Segeberg@kvsh.de<br />

Kreis Steinburg<br />

Gerhard Marioth, Radiologe,<br />

Tel.: 04821 / 620 98<br />

Fax: 04821 / 35 17<br />

mail: Kreisstelle.Steinburg@kvsh.de<br />

Kreis Stormarn<br />

Dr. Hans Irmer, Arzt,<br />

Tel.: 041<strong>02</strong> / 526 10<br />

Fax: 041<strong>02</strong> / 526 78<br />

mail: Kreisstelle.Stormarn@kvsh.de<br />

Rosenstraße 28 – 23795 Bad Segeberg – Telefon 04551 / 9010-0 – Fax 04551 / 90 10 22<br />

Vorsitzender des Prüfungsausschusses ............ Prof. Günther Jansen ....................................................................................................................................9010-0<br />

Vorsitzender des Beschwerdeausschusses ...... Dr. Johann David Wadephul............................................................................................................................9010-0<br />

Leiter der Dienststelle ...................................... Jörg Schröder ..............................................................................................................................................901<strong>02</strong>1<br />

Wirtschaftlichkeitsprüfung Arznei...................... Dr. Johannes Packenius ................................................................................................................................901018<br />

Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung ................ Elsbeth Kampen, Katja Hellmer ........................................................................................................901<strong>02</strong>3, 901<strong>02</strong>4<br />

Arznei allgemein .............................................. Manuela Johnsen, Melanie Hoffmann, Tanja Bauer ............................................................901<strong>02</strong>0, 901019, 901016<br />

Verordnungen (Arznei/Heilmittel) ...................... Dr. Johannes Packenius, Elsbeth Kampen ........................................................................................901018, 901<strong>02</strong>3<br />

Wirtschaftlichkeitsprüfung Honorar .................. Hans-Peter Morwinski, Birgit Wiese, ................................................................................................901011, 901012<br />

........................................................................ Manfred Vogt, Iris Flaegel ................................................................................................................901013, 901015<br />

Zweitmeinungsverfahren:<br />

Rheuma .......................................................... Birgit Wiese, Barbara Maschke ........................................................................................................901012, 901<strong>02</strong>5<br />

Gastro.............................................................. Hans-Peter Morwinski ..................................................................................................................................901011

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