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Programm Nr. 10 Herbst & Winter 2012 / 2013 Tel ... - OnTour-Berlin

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AGB AGB<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

<strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong><br />

1. Anmeldung und Vertragsschluss<br />

Mit einer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung<br />

bietet die Vertragspartnerin/der Vertragspartner,<br />

im Folgenden Kunden genannt,<br />

den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.<br />

Diese Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen<br />

für die gesamte Gruppe. Der Kunde erkennt<br />

diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

mit der Anmeldung an. Die Buchung wird<br />

verbindlich, sobald die bestellte Leistung von<br />

<strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong>, im Folgenden auch Veranstalter<br />

genannt, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder<br />

mündlich bestätigt wird.<br />

2. Preise<br />

Die Preise werden im <strong>Programm</strong>heft und auf<br />

der Internetseite zu jeder Tour aufgeführt.<br />

Gruppenpreise sowie Preise für individuell<br />

organisierte Veranstaltungen richten sich nach<br />

der individuell zu treffenden Vereinbarung<br />

und müssen durch <strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> schriftlich<br />

bestätigt werden.<br />

3. Zahlungen<br />

Bei Stadtführungen erfolgt die Bezahlung der<br />

Leistung in bar vor Beginn der Führung an den<br />

jeweiligen Stadtführer. Bei Stadtrundfahrten<br />

und Tagesfahrten ist das Entgelt bis zu dem in<br />

der Teilnahmebestätigung genannten Termin<br />

an den Veranstalter zu überweisen. Nach<br />

Zustimmung durch den Veranstalter kann die<br />

Bezahlung auch vor der Fahrt beim Reiseleiter<br />

am Bus, bei Gruppenbuchungen auch nach<br />

Durchführung der Veranstaltung per Rechnung<br />

ohne jeden Abzug erfolgen. Bei der Organisation<br />

von Großveranstaltungen kann eine<br />

Anzahlung verlangt werden.<br />

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet<br />

der Veranstalter für jede Mahnung eine Gebühr<br />

von 3,00,- €. Sollten höhere Kosten entstehen,<br />

behält sich der Veranstalter vor, diese dem<br />

Kunden zu berechnen.<br />

4. Leistungen und Leistungsänderungen<br />

Der Umfang der vertraglichen Leistungen<br />

ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung<br />

des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen<br />

der schriftlichen Bestätigung durch den<br />

Veranstalter.<br />

Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt<br />

nicht zum Einbehalt der Vertragssumme<br />

oder zum Teilabzug, sofern hierfür Gründe<br />

ursächlich sind, die der Veranstalter nicht zu<br />

vertreten hat. Der Veranstalter übernimmt keine<br />

Haftung, wenn auf Grund höherer Gewalt,<br />

wie Unwetter oder Katastrophen, Teile oder die<br />

gesamte Führung nicht möglich sein sollten.<br />

Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch den<br />

Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht,<br />

diese Leistungen durch gleichwertige andere<br />

Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist<br />

verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu<br />

setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter<br />

dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder<br />

einen kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />

Bestimmte Führungen wie z.B. Botschaften,<br />

Medienanstalten, Reichstag und andere Bundeseinrichtungen<br />

unterliegen der Bestätigung<br />

durch externe Stellen. Trotz der sorgfältigen<br />

Vorbereitung kann es vorkommen, dass diese<br />

Termine kurzfristig abgesagt werden müssen.<br />

In diesem Fall hat der Kunde das Recht, vom<br />

Vertrag zurückzutreten und das geleistete Entgelt<br />

zurückzufordern. Darüber hinausgehende<br />

Schadensersatzansprüche, insbesondere der<br />

Ersatz der Reisekosten sind ausgeschlossen.<br />

Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen<br />

bestimmten Ablauf der Führung. Insbesondere<br />

behält sich der Veranstalter das Recht vor,<br />

die Führung auf Grund äußerer Umstände<br />

(Demonstrationen, Großveranstaltungen, Sperrungen,<br />

usw.) zu verändern. Bei Innenbesichtigungen<br />

ist zwecks Einhaltung der Hausordnungen<br />

und eventueller Vorschriften für Besucher<br />

den Anweisungen des Stadtführers Folge<br />

zu leisten. Zuwiderhandlungen können den<br />

Ausschluss aus der Führung begründen. Auch<br />

besteht keine Garantie, dass der im <strong>Programm</strong><br />

angegebene Stadtführer die Tour durchführt.<br />

5. Preisanpassung<br />

Als Veranstalter behält sich <strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> vor,<br />

die ausgeschriebenen Preise im Fall der Erhöhung<br />

von Fremdleistungen im entsprechenden<br />

Umfang anzupassen. Bei einer Preiserhöhung<br />

um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne<br />

Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.<br />

6. Rücktritt und Kündigung durch<br />

<strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong><br />

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom<br />

Vertrag zurücktreten:<br />

- bei höherer Gewalt<br />

- bei plötzlicher Krankheit eines Stadtführers<br />

- wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht<br />

wird. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt<br />

bei planmäßigen Fußtouren 5 Personen.<br />

Bei Touren mit Innenbesichtigungen oder<br />

aufgrund individueller Vereinbarungen<br />

kann die Mindestteilnehmerzahl auch<br />

höher liegen. Die Mindestteilnehmerzahl<br />

bei planmäßigen Busrundtouren und<br />

Tagestouren beträgt 25 Personen.<br />

- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer<br />

Gruppe des Kunden die Durchführung der<br />

Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung,<br />

nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem<br />

Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />

Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.<br />

- wenn der Kunde die vereinbarten<br />

Vertragsbedingungen nicht einhält.<br />

7. Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)<br />

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der<br />

gebuchten Veranstaltung zurücktreten.<br />

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist<br />

der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Der<br />

Rücktritt kann per <strong>Tel</strong>efon, Fax oder E-Mail<br />

gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.<br />

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt<br />

er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne<br />

vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der<br />

Veranstalter eine angemessene Entschädigung<br />

verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden<br />

konkret berechnen oder nach seiner Wahl<br />

einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend<br />

machen.<br />

Ein Rücktritt von den planmäßigen Stadtführungen<br />

ist bis zu 24 Stunden vor Führungsbeginn<br />

kostenfrei möglich. Danach beträgt der<br />

Aufwendungsersatz <strong>10</strong>0% des Führungspreises.<br />

Bei planmäßigen Stadtrundfahrten und<br />

Tagesfahrten sowie individuell organisierten<br />

Veranstaltungen wird als Entschädigung ein<br />

pauschalierter Prozentsatz vom Veranstaltungspreis<br />

geltend gemacht, der sich nach<br />

folgenden Kriterien berechnet:<br />

- bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />

kostenfrei<br />

- ab 21. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn<br />

25%<br />

- ab 14. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn<br />

30%<br />

- ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60%<br />

- am Tag der Veranstaltung und<br />

bei Nichterscheinen <strong>10</strong>0%.<br />

Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem<br />

Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder<br />

ein wesentlich geringerer Schaden entstanden<br />

ist, als die von ihm geforderte Pauschale.<br />

8. Haftung<br />

Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz,<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im<br />

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei<br />

eigenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem<br />

Handeln.<br />

<strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> haftet nicht für Leistungen, die<br />

als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter<br />

vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer<br />

Anbieter, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche,<br />

Bahn-, Bus- oder Taxifahrten<br />

usw.) und andere die in der Veranstaltungsbe-<br />

schreibung ausdrücklich als Fremdleistungen<br />

gekennzeichnet sind.<br />

9. Mitwirkungspflichten<br />

Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer<br />

Gruppe des Kunden sind verpflichtet, pünktlich<br />

zum Veranstaltungsbeginn am hierfür bestimmten<br />

Ort zu erscheinen. Verspätungen und alle<br />

daraus resultierenden Konsequenzen gehen zu<br />

Lasten des Kunden. Der Stadtführer / Reiseleiter<br />

ist nicht verpflichtet, länger als <strong>10</strong> Minuten<br />

auf den Kunden bzw. die Teilnehmer/innen zu<br />

warten. Nach Überschreiten dieses Zeitraumes<br />

gilt der Kunde als nicht erschienen.<br />

Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer<br />

Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei<br />

auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen<br />

der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,<br />

eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering<br />

zu halten. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen<br />

einer Gruppe des Kunden sind<br />

insbesondere verpflichtet, Beanstandungen<br />

unverzüglich <strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> mitzuteilen.<br />

<strong>10</strong>. Datenschutz<br />

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die<br />

für die Abwicklung der vereinbarten Leistung<br />

zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin<br />

vom Veranstalter für die Kundenbetreuung<br />

verwendet werden. Diese Daten werden im<br />

Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht<br />

an Dritte weitergegeben. Bundeseinrichtungen,<br />

Vertretungen der Bundesländer, Botschaften<br />

und Fernsehstudios verlangen aus Sicherheitsgründen<br />

vorab eine Teilnehmerliste mit<br />

folgenden zusätzlichen Daten: Geburtsdatum,<br />

Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Personalausweisnummer.<br />

Diese Daten müssen vorab<br />

von den Teilnehmern vorgelegt werden und<br />

dienen ausschließlich der Vorbereitung des<br />

Besuchs dieser Einrichtungen.<br />

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

der Allgemeinen Geschäftbedingungen hat<br />

nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages<br />

zur Folge.<br />

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort<br />

und Gerichtsstand<br />

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter<br />

und dem Kunden findet ausschließlich<br />

deutsches Recht Anwendung.<br />

Erfüllungsort ist <strong>Berlin</strong>.<br />

Ist der Kunde Kauffrau/Kaufmann, juristische<br />

Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches<br />

Sondervermögen, gilt der<br />

Gerichtsstand des Veranstalters als alleiniger,<br />

vereinbarter Gerichtsstand.<br />

26 <strong>Tel</strong>: 030 / 67 51 50 46 www.ontour-berlin.de<br />

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