Programm Nr. 10 Herbst & Winter 2012 / 2013 Tel ... - OnTour-Berlin
Programm Nr. 10 Herbst & Winter 2012 / 2013 Tel ... - OnTour-Berlin
Programm Nr. 10 Herbst & Winter 2012 / 2013 Tel ... - OnTour-Berlin
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AGB AGB<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
<strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong><br />
1. Anmeldung und Vertragsschluss<br />
Mit einer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung<br />
bietet die Vertragspartnerin/der Vertragspartner,<br />
im Folgenden Kunden genannt,<br />
den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.<br />
Diese Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen<br />
für die gesamte Gruppe. Der Kunde erkennt<br />
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
mit der Anmeldung an. Die Buchung wird<br />
verbindlich, sobald die bestellte Leistung von<br />
<strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong>, im Folgenden auch Veranstalter<br />
genannt, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder<br />
mündlich bestätigt wird.<br />
2. Preise<br />
Die Preise werden im <strong>Programm</strong>heft und auf<br />
der Internetseite zu jeder Tour aufgeführt.<br />
Gruppenpreise sowie Preise für individuell<br />
organisierte Veranstaltungen richten sich nach<br />
der individuell zu treffenden Vereinbarung<br />
und müssen durch <strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> schriftlich<br />
bestätigt werden.<br />
3. Zahlungen<br />
Bei Stadtführungen erfolgt die Bezahlung der<br />
Leistung in bar vor Beginn der Führung an den<br />
jeweiligen Stadtführer. Bei Stadtrundfahrten<br />
und Tagesfahrten ist das Entgelt bis zu dem in<br />
der Teilnahmebestätigung genannten Termin<br />
an den Veranstalter zu überweisen. Nach<br />
Zustimmung durch den Veranstalter kann die<br />
Bezahlung auch vor der Fahrt beim Reiseleiter<br />
am Bus, bei Gruppenbuchungen auch nach<br />
Durchführung der Veranstaltung per Rechnung<br />
ohne jeden Abzug erfolgen. Bei der Organisation<br />
von Großveranstaltungen kann eine<br />
Anzahlung verlangt werden.<br />
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet<br />
der Veranstalter für jede Mahnung eine Gebühr<br />
von 3,00,- €. Sollten höhere Kosten entstehen,<br />
behält sich der Veranstalter vor, diese dem<br />
Kunden zu berechnen.<br />
4. Leistungen und Leistungsänderungen<br />
Der Umfang der vertraglichen Leistungen<br />
ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung<br />
des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen<br />
der schriftlichen Bestätigung durch den<br />
Veranstalter.<br />
Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt<br />
nicht zum Einbehalt der Vertragssumme<br />
oder zum Teilabzug, sofern hierfür Gründe<br />
ursächlich sind, die der Veranstalter nicht zu<br />
vertreten hat. Der Veranstalter übernimmt keine<br />
Haftung, wenn auf Grund höherer Gewalt,<br />
wie Unwetter oder Katastrophen, Teile oder die<br />
gesamte Führung nicht möglich sein sollten.<br />
Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch den<br />
Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht,<br />
diese Leistungen durch gleichwertige andere<br />
Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist<br />
verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu<br />
setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter<br />
dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder<br />
einen kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />
Bestimmte Führungen wie z.B. Botschaften,<br />
Medienanstalten, Reichstag und andere Bundeseinrichtungen<br />
unterliegen der Bestätigung<br />
durch externe Stellen. Trotz der sorgfältigen<br />
Vorbereitung kann es vorkommen, dass diese<br />
Termine kurzfristig abgesagt werden müssen.<br />
In diesem Fall hat der Kunde das Recht, vom<br />
Vertrag zurückzutreten und das geleistete Entgelt<br />
zurückzufordern. Darüber hinausgehende<br />
Schadensersatzansprüche, insbesondere der<br />
Ersatz der Reisekosten sind ausgeschlossen.<br />
Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen<br />
bestimmten Ablauf der Führung. Insbesondere<br />
behält sich der Veranstalter das Recht vor,<br />
die Führung auf Grund äußerer Umstände<br />
(Demonstrationen, Großveranstaltungen, Sperrungen,<br />
usw.) zu verändern. Bei Innenbesichtigungen<br />
ist zwecks Einhaltung der Hausordnungen<br />
und eventueller Vorschriften für Besucher<br />
den Anweisungen des Stadtführers Folge<br />
zu leisten. Zuwiderhandlungen können den<br />
Ausschluss aus der Führung begründen. Auch<br />
besteht keine Garantie, dass der im <strong>Programm</strong><br />
angegebene Stadtführer die Tour durchführt.<br />
5. Preisanpassung<br />
Als Veranstalter behält sich <strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> vor,<br />
die ausgeschriebenen Preise im Fall der Erhöhung<br />
von Fremdleistungen im entsprechenden<br />
Umfang anzupassen. Bei einer Preiserhöhung<br />
um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne<br />
Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.<br />
6. Rücktritt und Kündigung durch<br />
<strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong><br />
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom<br />
Vertrag zurücktreten:<br />
- bei höherer Gewalt<br />
- bei plötzlicher Krankheit eines Stadtführers<br />
- wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht<br />
wird. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt<br />
bei planmäßigen Fußtouren 5 Personen.<br />
Bei Touren mit Innenbesichtigungen oder<br />
aufgrund individueller Vereinbarungen<br />
kann die Mindestteilnehmerzahl auch<br />
höher liegen. Die Mindestteilnehmerzahl<br />
bei planmäßigen Busrundtouren und<br />
Tagestouren beträgt 25 Personen.<br />
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer<br />
Gruppe des Kunden die Durchführung der<br />
Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung,<br />
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem<br />
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.<br />
- wenn der Kunde die vereinbarten<br />
Vertragsbedingungen nicht einhält.<br />
7. Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)<br />
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der<br />
gebuchten Veranstaltung zurücktreten.<br />
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist<br />
der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Der<br />
Rücktritt kann per <strong>Tel</strong>efon, Fax oder E-Mail<br />
gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.<br />
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt<br />
er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne<br />
vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der<br />
Veranstalter eine angemessene Entschädigung<br />
verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden<br />
konkret berechnen oder nach seiner Wahl<br />
einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend<br />
machen.<br />
Ein Rücktritt von den planmäßigen Stadtführungen<br />
ist bis zu 24 Stunden vor Führungsbeginn<br />
kostenfrei möglich. Danach beträgt der<br />
Aufwendungsersatz <strong>10</strong>0% des Führungspreises.<br />
Bei planmäßigen Stadtrundfahrten und<br />
Tagesfahrten sowie individuell organisierten<br />
Veranstaltungen wird als Entschädigung ein<br />
pauschalierter Prozentsatz vom Veranstaltungspreis<br />
geltend gemacht, der sich nach<br />
folgenden Kriterien berechnet:<br />
- bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />
kostenfrei<br />
- ab 21. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn<br />
25%<br />
- ab 14. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn<br />
30%<br />
- ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60%<br />
- am Tag der Veranstaltung und<br />
bei Nichterscheinen <strong>10</strong>0%.<br />
Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem<br />
Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder<br />
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden<br />
ist, als die von ihm geforderte Pauschale.<br />
8. Haftung<br />
Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz,<br />
gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im<br />
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei<br />
eigenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem<br />
Handeln.<br />
<strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> haftet nicht für Leistungen, die<br />
als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter<br />
vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer<br />
Anbieter, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche,<br />
Bahn-, Bus- oder Taxifahrten<br />
usw.) und andere die in der Veranstaltungsbe-<br />
schreibung ausdrücklich als Fremdleistungen<br />
gekennzeichnet sind.<br />
9. Mitwirkungspflichten<br />
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer<br />
Gruppe des Kunden sind verpflichtet, pünktlich<br />
zum Veranstaltungsbeginn am hierfür bestimmten<br />
Ort zu erscheinen. Verspätungen und alle<br />
daraus resultierenden Konsequenzen gehen zu<br />
Lasten des Kunden. Der Stadtführer / Reiseleiter<br />
ist nicht verpflichtet, länger als <strong>10</strong> Minuten<br />
auf den Kunden bzw. die Teilnehmer/innen zu<br />
warten. Nach Überschreiten dieses Zeitraumes<br />
gilt der Kunde als nicht erschienen.<br />
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer<br />
Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei<br />
auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen<br />
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,<br />
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering<br />
zu halten. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen<br />
einer Gruppe des Kunden sind<br />
insbesondere verpflichtet, Beanstandungen<br />
unverzüglich <strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> mitzuteilen.<br />
<strong>10</strong>. Datenschutz<br />
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die<br />
für die Abwicklung der vereinbarten Leistung<br />
zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin<br />
vom Veranstalter für die Kundenbetreuung<br />
verwendet werden. Diese Daten werden im<br />
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht<br />
an Dritte weitergegeben. Bundeseinrichtungen,<br />
Vertretungen der Bundesländer, Botschaften<br />
und Fernsehstudios verlangen aus Sicherheitsgründen<br />
vorab eine Teilnehmerliste mit<br />
folgenden zusätzlichen Daten: Geburtsdatum,<br />
Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Personalausweisnummer.<br />
Diese Daten müssen vorab<br />
von den Teilnehmern vorgelegt werden und<br />
dienen ausschließlich der Vorbereitung des<br />
Besuchs dieser Einrichtungen.<br />
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
der Allgemeinen Geschäftbedingungen hat<br />
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages<br />
zur Folge.<br />
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort<br />
und Gerichtsstand<br />
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter<br />
und dem Kunden findet ausschließlich<br />
deutsches Recht Anwendung.<br />
Erfüllungsort ist <strong>Berlin</strong>.<br />
Ist der Kunde Kauffrau/Kaufmann, juristische<br />
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches<br />
Sondervermögen, gilt der<br />
Gerichtsstand des Veranstalters als alleiniger,<br />
vereinbarter Gerichtsstand.<br />
26 <strong>Tel</strong>: 030 / 67 51 50 46 www.ontour-berlin.de<br />
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