06.12.2012 Aufrufe

1 - Invent

1 - Invent

1 - Invent

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

12. Leistungsanspruch<br />

Jeder Inhaber eines INVENT-Erlebnisschecks<br />

kann im selben INVENT-<br />

Partnerhotel nur einmal vom<br />

jeweiligen INVENT-Leistungsangebot<br />

Gebrauch machen.<br />

Ein Zusammenhängen von Erlebnisschecks<br />

in aufeinander folgenden<br />

Intervallen im selben Hotel ist nicht<br />

möglich. Dies ist auch dann<br />

ausgeschlossen, wenn der Scheckbegünstigte<br />

und die mitreisende Person<br />

bei Vorhandensein von zwei<br />

Reservierungsgutscheinen getauscht<br />

werden.<br />

Weiters können maximal zwei<br />

INVENT-Erlebnisschecks zu aufeinanderfolgenden<br />

Terminen in verschiedenen<br />

Hotels gebucht werden.<br />

13. Zwischenverkauf<br />

bei Versteigerungen<br />

Dem Hotelscheckbegünstigten ist ein<br />

Weiterverkauf über Versteigerungsplattformen<br />

z.B. via Internet<br />

ausdrücklich untersagt.<br />

Bei Missachtung verliert der Scheck<br />

seine Gültigkeit.<br />

14. Angaben im Scheckheft<br />

Die im Scheckheft gemachten<br />

Angaben sind laut Information zum<br />

Zeitpunkt des Druckes und<br />

vorbehaltlich Preisänderungen bzw.<br />

Satz- und Druckfehler.<br />

15. Konsumationsgutscheine<br />

Zusätzliche, von INVENT ausgestellte<br />

Konsumationsgutscheine können in<br />

Ihrem Wunschhotel (im Gegensatz<br />

zum Restaurantgutschein) für alle zur<br />

Verfügung stehenden Hotelleistungen<br />

verwendet werden.<br />

Diese Konsumationsgutscheine<br />

können nicht in bar abgelöst werden,<br />

Restbeträge verfallen.<br />

98<br />

16. Unwirksamkeit einzelner<br />

Bestimmungen<br />

Die eventuelle Unwirksamkeit<br />

einzelner Punkte dieser Reisebedingungen<br />

hat nicht die Unwirksamkeit<br />

der gesamten Reise- und Reservierungsbedingungen<br />

zur Folge.<br />

17. Gerichtsstand<br />

Als Gerichtsstand gilt das jeweils<br />

sachlich zuständige Gericht in<br />

A-4020 Linz vereinbart.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!