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Geschäftsbericht 2011 - Arbeitsmarktservice Österreich

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20<br />

Kurzarbeit<br />

Die Kurzarbeitsbeihilfe wird zur Vermeidung von<br />

Arbeitslosigkeit und zur weitgehenden Aufrechterhaltung<br />

des Beschäftigtenstandes eingesetzt. Die<br />

Kombination von Kurzarbeits- und Qualifizierungsbeihilfe<br />

ermöglicht es, die ausfallende Arbeitszeit<br />

für arbeitsmarktpolitisch und betrieblich sinnvolle<br />

Qualifizierungen zu nutzen.<br />

Die Beihilfe orientiert sich am fiktiven Arbeitslosengeld<br />

der von Freisetzungen bedrohten Arbeitskräfte<br />

und wird in Form von Pauschalsätzen für<br />

anfallende Kurzarbeitsstunden ausbezahlt, wobei<br />

Unternehmensgründung<br />

Mit dem Unternehmensgründungsprogramm des<br />

AMS werden arbeitslose Personen, die beabsichtigen<br />

sich selbstständig zu machen, bei der Umsetzung<br />

ihres Vorhabens unterstützt. Dies geschieht<br />

mit professioneller Gründungsberatung durch ein<br />

vom AMS beauftragtes Beratungsunternehmen, mit<br />

Beihilfen während der Teilnahme am Programm<br />

und unmittelbar nach Gründung sowie einer Förde-<br />

Ein-Personen-Unternehmensförderung<br />

Die Förderung in der Höhe von 25 % des laufenden<br />

Bruttoentgelts können Ein-Personen-Unternehmen<br />

erhalten, wenn sie arbeitslose Personen<br />

einstellen, die mindestens zwei Wochen arbeitslos<br />

vorgemerkt bzw. unmittelbar nach einer abgeschlossenen<br />

Ausbildung arbeitslos vorgemerkt<br />

sind. Das Arbeitsverhältnis muss ein Ausmaß von<br />

mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen<br />

Wochenstundenanzahl betragen und<br />

Lehrstellenförderung<br />

Die Förderung der Lehrausbildung durch das <strong>Arbeitsmarktservice</strong><br />

soll vor allem die Integration von<br />

Jugendlichen unterstützen, die arbeitsmarktpolitischen<br />

Problemgruppen angehören. Darüber hinaus<br />

geht es um die Förderung von Mädchen in Lehr-<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

die Pauschalsätze für Qualifizierungsstunden einen<br />

Bonus von 15% inkludieren. Die Dauer der Kurzarbeits-/Qualifizierungsbeihilfe<br />

ist vorerst mit sechs<br />

Monaten begrenzt. Verlängerungen bis zu einer<br />

Gesamtdauer des Beihilfenbezuges von 18 Monaten,<br />

bei Vorliegen besonderer Umstände auch darüber<br />

hinaus, sind zulässig.<br />

Für Kurzarbeit wurden im Jahr <strong>2011</strong> insgesamt 0,6<br />

Mio. € ausbezahlt. Damit konnten Arbeitsplätze<br />

von 147 Personen aufrecht erhalten werden.<br />

rung der für die Gründung notwendigen Qualifizierungen.<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> haben 894 Personen dieses Angebot<br />

in Anspruch genommen, davon haben 553 Personen<br />

erfolgreich gegründet. Der Mittelaufwand betrug<br />

0,7 Mio. €.<br />

muss länger als ein Monat dauern. Die maximal<br />

einjährige Förderung ist nur möglich, wenn nach<br />

5 Jahren wieder oder erstmalig eine ArbeitnehmerIn<br />

im Unternehmen vollversicherungspflichtig<br />

beschäftigt wird.<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> konnten 101 Personen mit insgesamt<br />

0,3 Mio € gefördert werden.<br />

berufen mit geringem Frauenanteil.<br />

Im Rahmen der Lehrstellenförderung konnten<br />

1.081 Jugendliche mit Hilfe des AMS Ausbildungs-<br />

plätze erhalten. Die Kosten dafür beliefen sich auf<br />

3,4 Mio. €.

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