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Bauzeiten- und Baukostenfalle

Problemstellung: Bauzeit und zeitabhängige Kosten in der Ausschreibung und Kalkulation, typischer Bauzeitnachtrag und praktisches Fallbeispiel, rechtliche Beurteilung und abschließende Empfehlung für Auftraggeber und Auftragnehmer.

Problemstellung: Bauzeit und zeitabhängige Kosten in der Ausschreibung und Kalkulation,
typischer Bauzeitnachtrag und praktisches Fallbeispiel,
rechtliche Beurteilung und abschließende Empfehlung
für Auftraggeber und Auftragnehmer.

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<strong>Bauzeiten</strong><strong>und</strong><br />

<strong>Baukostenfalle</strong><br />

baubinar<br />

Volltext<br />

www.baubinar.de ▪ Dr. jur. Alexander Tomic ▪ Maximilianstr. 58 ▪ 86150 Augsburg<br />

Tel. 0821/347-5000 ▪ Fax: 0821/347-5009


• Die seminarbegleitende Dokumentation mitsamt erteilten Auskünften<br />

erhebt wegen der Dynamik aller baurechtlichen <strong>und</strong> baubetrieblichen<br />

Einzelfragen keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit.<br />

• Die seminarbegleitende Dokumentation ist in all ihren Bestandteilen urheberrechtlich<br />

geschützt. Eine Weitergabe an Dritte sowie der Nachdruck<br />

oder Vervielfältigung – auch auszugsweise – ist nicht gestattet.<br />

• Die Schutzgebühr für den Volltext-Download beträgt 25,- * bzw. 50,- €<br />

zzgl. MwSt.<br />

* Für Teilnehmer des Volltext-zugehörigen baubinar-Seminars.


Inhaltsverzeichnis<br />

1.! Problemstellung: Bauzeit <strong>und</strong> zeitabhängige Kosten ...... 2!<br />

2.! Zeitabhängige Kosten in Ausschreibung <strong>und</strong> Kalkulation 8!<br />

2.1 Zeitabhängige Gemeinkosten in der Ausschreibung ...... 10!<br />

2.1.1! LV-Positionen ................................................................. 11!<br />

2.1.2! Allgemeine Kalkulationsanweisungen ................................. 14!<br />

2.1.3! Angaben zur Preisermittlung in Preis-Formblättern ............... 15!<br />

2.2 Zeitabhängige Gemeinkosten in der Kalkulation ........... 19!<br />

2.2.1! Urkalkulation .................................................................. 20!<br />

2.2.2! Nachtragskalkulation ....................................................... 26!<br />

3.! Typischer Bauzeitnachtrag ............................................ 33!<br />

3.1 Praktisches Fallbeispiel ................................................ 34!<br />

3.2 Drei wesentliche Elemente ........................................... 37!<br />

3.2.1! Schritt 1: Generierte Gemeinkosten ................................... 37!<br />

3.2.2! Schritt 2: Verkürzte Bezugszeiten ...................................... 38!<br />

3.2.3! Schritt 3: Maximierte Tagespauschalen .............................. 38!<br />

3.3 Rechtliche Beurteilung .................................................. 39!<br />

3.3.1! Generierte Gemeinkosten ................................................. 39!<br />

3.3.2! Verkürzte Bezugszeiten .................................................... 48!<br />

3.3.3! Maximierte Tagespauschalen ............................................ 55!<br />

4.! Abschließende Empfehlung an Auftraggeber <strong>und</strong><br />

Auftragnehmer ................................................................ 62!<br />

© Dr. jur. A. Tomic 2015 / 09 Bauzeit<br />

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1. Problemstellung: Bauzeit <strong>und</strong> zeitabhängige Kosten<br />

In diesem Abschnitt erfahren Sie:<br />

Aktuelles zur Vergabepraxis bei fallenden Preisen,<br />

steigenden Kosten <strong>und</strong> immer kürzeren <strong>Bauzeiten</strong>.<br />

Auswirkungen auf Kalkulation von zeitabhängigen Kosten.<br />

Wieso deshalb Streitigkeiten wegen Bauzeit geradezu vorprogrammiert<br />

sind.<br />

1 Bauvorhaben, wie der Flughafen Berlin Brandenburg, die<br />

Elbphilharmonie Hamburg oder das Bahnprojekt »Stuttgart 21«,<br />

zeigen, welche – im wahrsten Sinne des Wortes – kapitale Bedeutung<br />

die Bauzeit für Bauleistungen <strong>und</strong> Baukosten hat. Dabei<br />

sind die Großprojekte wie Berlin Brandenburg nur die Spitze<br />

eines Eisbergs, die, nur weil sie wegen der Höhe der Nachtragsforderungen<br />

aus der Masse herausragen, besonders viel Aufmerksamkeit<br />

durch die Presse erfahren. Es vergeht praktisch<br />

kein Tag, an dem nicht irgendwo irgendwer für Außenstehende<br />

schwer verständlich über auf unbestimmte Zeit hinausgeschobene<br />

Fertigstellungstermine <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene Mehrkosten berichtet.<br />

Es sind aber nicht nur die Bauvorhaben des (Steuer zahlenden)<br />

öffentlichen Interesses. Es ist die gesamte Baubranche,<br />

die es mehr <strong>und</strong> mehr mit dem Thema Bauzeit zu tun hat bzw.<br />

zu tun bekommt. Das Thema »Bauzeit« ist mittlerweile der<br />

Hauptumschlagplatz für Streitigkeiten am Bau.<br />

© Dr. jur. A. Tomic 2015 / 09 Bauzeit<br />

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2.1.3 Angaben zur Preisermittlung in Preis-Formblättern<br />

35 Bei öffentlichen Bauaufträgen mit einer Angebotssumme über<br />

50.000 € sind je nach Kalkulation bei Zuschlagskalkulation<br />

das Formblatt 221 <strong>und</strong> bei Kalkulation über die Endsumme<br />

das Formblatt 222, auf Verlangen außerdem das Formblatt 223<br />

zur Aufgliederung der Einheitspreise (unterhalb von 100.000 €<br />

für wichtige Positionen, ab 100.000 € für alle Positionen) mit<br />

dem Angebot einzureichen.<br />

36 Im Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) sind<br />

die (pauschalen) Zuschlagssätze für Baustellengemeinkosten,<br />

Allgemeine Geschäftskosten <strong>und</strong> Wagnis <strong>und</strong> Gewinn anzugeben.<br />

Im Unterschied zu den, einzelnen Baustellen zurechenbaren<br />

Baustellengemeinkosten sind Allgemeine Geschäftskosten<br />

laut KLR-Bau rein unternehmensbezogen:<br />

© Dr. jur. A. Tomic 2015 / 09 Bauzeit<br />

15


angaben meist nicht überein mit der tatsächlichen Kalkulation.<br />

Zweitens ist auch in diesem Formular vorgesehen, dass die Gemeinkosten<br />

in einer Gesamtsumme auf die Einzelkosten umzulegen<br />

sind <strong>und</strong> so ein mehr oder weniger willkürliches Durcheinander<br />

aus Einzel- <strong>und</strong> Gemeinkosten entsteht, welches nachher<br />

erst wieder aufwändig in einmalige <strong>und</strong> zeitabhängige Baustellengemeinkosten<br />

auseinanderdividiert werden muss.<br />

48 Zusätzlich verschärft wird das Ganze noch dadurch, dass Bieter<br />

das bei öffentlichen Vergaben geforderte Formblatt (222) zu Angaben<br />

der Baustellengemeinkosten vermehrt als Plattform dafür<br />

nutzen, sich durch besonders günstige »Discounter-Sätze«<br />

<strong>und</strong> dadurch vermeintlich niedrigere Nachtragsrisiken Wettbewerbsvorteile<br />

zu verschaffen. Die Discounter-Sätze sind möglich,<br />

© Dr. jur. A. Tomic 2015 / 09 Bauzeit<br />

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estehend aus einer in Bietergesprächen als »optimierten Bauablauf<br />

mit Terminvorteilen« propagierten, gegenüber dem<br />

Amtsentwurf gleich um sechs Monate verkürzten »Hauptbauzeit«<br />

für sog. Hauptbauarbeiten <strong>und</strong> einer dreimonatigen<br />

Nebenbauzeit für »Restarbeiten«, <strong>und</strong> zwar wie folgt:<br />

80 Die Hauptbauarbeiten während der verkürzten Hauptbauzeit<br />

(mit vorgezogener Fertigstellung von November Jahr 3 auf Anfang<br />

Mai Jahr 3 ) seien außerdem, was der Auftraggeber aber erst<br />

hinterher aus der Begründung zum Bauzeitnachtrag erfährt, mit<br />

»hoher Kapazitätsrate« <strong>und</strong> die Restarbeiten (von Anfang<br />

Mai Jahr 3 bis Juli Jahr 3 ) mit »niedriger Kapazitätsrate«<br />

kalkuliert.<br />

81 Dass der Auftragnehmer dementsprechend seine leistungs- <strong>und</strong><br />

vor allem zeitabhängigen Kosten mit »hoher Kapazitätsrate«<br />

kalkuliert <strong>und</strong> alle in der verkürzten »Hauptbauzeit« kritisch gestellten<br />

Leistungen mit viel engmaschiger ineinander greifenden<br />

Abhängigkeiten <strong>und</strong> entsprechend störanfälligerem Bauablauf<br />

© Dr. jur. A. Tomic 2015 / 09 Bauzeit<br />

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abhängige Kosten bezogen auf verkürzte Bezugszeiten nicht<br />

komprimiert kalkulieren darf, dann darf er aus solchen einseitig<br />

verkürzten Vertragsfristen ohne ausdrückliche Vereinbarung mit<br />

dem Auftraggeber auch keine zeitabhängigen Mehrkosten<br />

ableiten.<br />

120 So weit der Auftragnehmer dagegen die Leistung unter eigener<br />

Verantwortung ausführen darf (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1<br />

VOB/B), hat er ein Dispositionsrecht zu entscheiden, wann,<br />

wo <strong>und</strong> wie viel Mann <strong>und</strong> Maschinen er wie lang einsetzt, so wie<br />

etwa im folgenden beispielhaften Muster-Bauzeitplan aus dem<br />

Brückenbau:<br />

121 Insoweit ist er in der Wahl <strong>und</strong> Disposition seiner Mittel zur Einhaltung<br />

der Vertragsfristen frei (§ 5 Abs. 3 VOB/B), aber eben<br />

nur innerhalb des Rahmens, der ihm durch den Vertrag <strong>und</strong> ins-<br />

© Dr. jur. A. Tomic 2015 / 09 Bauzeit<br />

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132 Eine abstrakt konstante Zeitpauschale ohne den Nachweis, dass<br />

die Baustellengemeinkosten gleich bleiben, sich also entgegen<br />

dieser Grafik konstant verhalten, ist im Widerspruch zum allgemeinen<br />

Gr<strong>und</strong>satz der verursachungsgerechten Kostenzuordnung<br />

daher schon aus diesem Gr<strong>und</strong> nicht verursachungsgerecht.<br />

133 Zweitens wird die unabhängig vom konkreten Bauablauf gemittelt<br />

<strong>und</strong> konstant fortgeschriebene Tagespauschale oder,<br />

wie sie in Bauzeitnachträgen von Auftragnehmern gelegentlich<br />

© Dr. jur. A. Tomic 2015 / 09 Bauzeit<br />

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