X - Frauen Finanz Service
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an<br />
(nachfolgend Maklerinnen genannt)<br />
Auftrag<br />
Christina Böker u. Elke Weiskittel GbR<br />
<strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong><br />
Kurt-Schumacher-Str. 32<br />
30159 Hannover<br />
Tel. 0511- 16307-0 Fax 0511-16307-44<br />
von Auftraggeber/ in __________________________________________________<br />
(nachfolgend Kundin/Kunde genannt)<br />
wird folgende Vereinbarung getroffen:<br />
I. Worum geht es hier? (Kundenwunsch)<br />
1. Ich/Wir wünsche(n) Beratung zum passenden Versicherungsschutz für mich/uns unter Abwägung von<br />
Anbieter-, Produkt- und <strong>Service</strong>qualität, soweit nachvollziehbar bekannt.<br />
2. Die Maklerinnen haben mich/uns zu den Rahmenbedingungen und Grundlagen ihrer Tätigkeit als<br />
unabhängige Versicherungsmaklerinnen informiert.<br />
3. Der von mir/uns ausgewählte Versicherungsschutz soll mir/uns durch die Maklerinnen vermittelt werden.<br />
4. Es geht mir/uns um<br />
private Versicherungen betriebliche Versicherungen<br />
in den folgenden Versicherungssparten:<br />
Privathaftpflichtversicherung Krankenversicherung<br />
Hausratversicherung Lebensversicherung<br />
Wohngebäudeversicherung Rentenversicherung<br />
Rechtschutzversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
Unfallversicherung Berufshaftpflicht<br />
Geschäftsinhaltsversicherung __________________________<br />
_________________________ __________________________<br />
II. Was leisten die Maklerinnen? (Vertragsgegenstand)<br />
1. Die Maklerinnen werden von mir/uns beauftragt, für die Beschaffung des gewünschten Versicherungsschutzes<br />
auf der Grundlage meiner/ unserer Angaben, meine/ unsere Risikosituation zu analysieren und den Versicherungsbedarf<br />
zu entsprechend zu prüfen.<br />
1.1 Sie untersuchen fallbezogen Teile des Versicherungsmarktes und bemühen sich für mich/ uns entsprechende<br />
Deckungsangebote zu finden.<br />
1.2 Die Maklerinnen unterbreiten mir/uns die Angebote. Nach meiner/ unserer Auswahl der Versicherungsangebote/<br />
Versicherer vermitteln sie die für notwendig und sinnvoll erachteten Verträge.<br />
II. Was leisten die Maklerinnen auf Wunsch zusätzlich?<br />
1.1 Sofern gesondert vereinbart, unterstützen mich/uns die Maklerinnen dabei, meine/ unsere Versicherungsverträge<br />
zu verwalten (Verwaltungsassistenz) Wenn ich meine/unsere veränderten Risikoverhältnisse den<br />
Maklerinnen mitteile oder sich besondere Neuerungen ergeben, erhalten sie nach Absprache mit mir/ uns jeweils<br />
erneut Auftrag, für die Anpassung des Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen zu sorgen.<br />
1.2 Bei Schadenfällen aus verwaltungsassistierten Versicherungsverträgen, unterstützen die Maklerinnen<br />
mich/uns auf Wunsch bei außergerichtlichen Verhandlungen mit den Versicherern.<br />
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Christina Böker u. Elke Weiskittel GbR, <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong>, Kurt-Schumacher-Str. 32, 30159 Hannover<br />
Tel. 0511-16307-0, Fax. 0511-16307-44 www.frauenfinanzservice.de
2. Die Leistungen der Maklerinnen werden nur für die Verträge erbracht, für die eine Verwaltungsassistenz<br />
vereinbart wurde. Ein entsprechender Vertragsstatus kann jederzeit beim <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong> abgerufen<br />
werden.<br />
III Ausgenommen von der vorstehenden Vereinbarungen sind:<br />
3.1 Versicherungsverträge, welche die Kundin/-en selbst oder über Dritte ohne Beteiligung der Maklerinnen<br />
abschließen oder abgeschlossen haben, sofern hierfür keine ausdrückliche Vereinbarung für eine Verwaltungsassistenz<br />
besteht.<br />
3.2 Leistungen von Direktversicherern, Internetversicherern und Versicherern ohne Sitz oder Niederlassung in der<br />
Bundesrepublik Deutschland (es sei denn, hierzu wird in der Anlage eine besondere schriftliche Vereinbarung<br />
getroffen), sowie Gesellschaften, die nicht mit Maklern zusammenarbeiten.<br />
3.3 gesetzliche Sozialversicherungen.<br />
IV. Was kostet die Leistung der Maklerinnen? (Courtage)<br />
Das Entgelt für die Leistungen der Maklerinnen (Courtage) bei der Vermittlung und gegebenenfalls Verwaltungsassistenz<br />
der Versicherungsverträge ist Bestandteil der Versicherungsprämie und wird den Maklerinnen von den<br />
Versicherungsgesellschaften ausgezahlt<br />
V. Pflichten der Kundin/ des Kunden<br />
1. Veränderungen und Umstände, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sein können, müssen den<br />
Maklerinnen vor und während der Vermittlung, sowie während der Laufzeit des jeweiligen Versicherungsvertrages<br />
unverzüglich mitgeteilt werden. Verspätete oder unterbliebene Mitteilungen können das Bestehen des Versicherungsschutzes<br />
gefährden. Die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Anzeigepflichten der Kundin/ des<br />
Kunden gegenüber dem jeweiligen Versicherer, sowie sonstige Anzeigenobliegenheiten sind erst dann erfüllt,<br />
wenn sie beim Versicherer eingehen.<br />
2. Sollen die Maklerinnen bei der Verwaltung der Versicherungsverträge assistierend mitwirken, müssen sie<br />
stets über den aktuellen Informationsstand zu den Versicherungsverträgen verfügen. Die Kundin/Kunden<br />
wird/werden die Maklerinnen gewissenhaft in vollem Umfang aktuell informieren, damit der Risikoschutz an die<br />
Lebenssituation der Kundin/des Kunden angepasst werden können. Sofern sich die Kundin/ der Kunde direkt an<br />
die Versicherungsgesellschaften wendet, erhalten die Maklerinnen von ihr/ ihm zeitgleich inhaltlich Kenntnis per<br />
Post, Telefax oder E-Mail.<br />
VI. In welchem Umfang haften die Maklerinnen für Fehler? (Haftung)<br />
1. Die vertragliche Haftung der Maklerinnen gegenüber der Kundin/dem Kunden beschränkt sich der Höhe<br />
nach auf 1 Million Euro.<br />
2. Für vertragstypische Schäden, die der Kundin/den Kunden infolge einer von den Maklerinnen verübten<br />
wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haften die Maklerinnen auch dann, wenn ihnen lediglich<br />
leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche zu verstehen, deren<br />
ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglichen und auf deren Einhaltung die<br />
Kundinnen/Kunden regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit<br />
ausgeschlossen.<br />
3. Die Maklerinnen unterhalten während der Dauer dieses Vertrages auf eigene Kosten eine Berufshaftpflichtversicherung<br />
zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit möglicherweise ergebenden Haftpflichtgefahren für<br />
Vermögensschäden (Deckungssumme 1 Million Euro je Schadenfall)<br />
4. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften die<br />
Maklerinnen unbeschränkt.<br />
5. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des<br />
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Kundin/der Kunde Kenntnis von den Anspruch begründenden<br />
Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen<br />
müssen.<br />
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Christina Böker u. Elke Weiskittel GbR, <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong>, Kurt-Schumacher-Str. 32, 30159 Hannover<br />
Tel. 0511-16307-0, Fax. 0511-16307-44 www.frauenfinanzservice.de
VII. Kündigung/Vertragsbeendigung/Vertragsübernahme<br />
1. Dieser Vertrag kann von der Kundin/vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt<br />
werden. Die Maklerinnen können ihrerseits den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.<br />
Mit Beendigung des Vertrages stellen die Maklerinnen jegliche Tätigkeit für die Kundin/den Kunden mit sofortiger<br />
Wirkung ein.<br />
2. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Geschäftsaufgabe durch die Maklerinnen gibt die<br />
Kundin/der Kunde im Voraus ihre/seine Zustimmung zu einer Übernahme dieses Vertrages durch einen anderen<br />
Versicherungsmakler – auch wenn dieser in anderer Rechtsform, z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung (GmbH) arbeitet. Das Recht der Kundin/ des Kunden diesen Maklervertrag wie sonst auch mit sofortiger<br />
Wirkung schriftlich zu kündigen, gilt selbstverständlich auch für diesen Fall.<br />
VIII. Datenschutz<br />
1. Die Kundin/der Kunde willigt ein, dass die von den Maklerinnen angesprochenen Versicherer im erforderlichen<br />
Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle,<br />
Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung<br />
der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an deren<br />
Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für<br />
entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.<br />
2. Die Kundin/der Kunde willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen<br />
Durchführung der Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und<br />
Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die Maklerinnen weitergeben. Gesundheitsdaten<br />
dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an die Maklerinnen dürfen sie nur<br />
weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn die<br />
Kundin/der Kunde die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen<br />
Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen.<br />
IX. Welche Erklärungen dürfen die Maklerinnen im Namen der Kundin/des Kunden abgeben?<br />
1. Die Maklerinnen geben Willenserklärungen und sonstige Erklärungen gegenüber Versicherern im Namen<br />
der Kundin/des Kunden nur nach Abstimmung und daraus folgendem Auftrag der Kundin/dem Kunden ab<br />
(Konsenzprinzip). Kündigungen und/oder belastende Änderungen zu Versicherungsverträgen erfolgen nur nach<br />
Klärung mit der Kundin/ dem Kunden auf deren/dessen ausdrücklichen Auftrag hin.<br />
2. Erklärungen des Versicherers nehmen die Maklerinnen für die Kundin/ den Kunden zur Weiterleitung an<br />
diese entgegen.<br />
X. Klärungs- und Schlichtungsstellen<br />
Versicherungsombudsmann e.V.<br />
Professor Wolfgang Römer<br />
Postfach 08 06 22<br />
10006 Berlin<br />
www.versicherungsombudsmann.de<br />
Bundesanstalt für <strong>Finanz</strong>dienstleistungsaufsicht (BAFin)<br />
Graurheindorfer Straße 108<br />
53117 Bonn<br />
www.bafin.de<br />
X<br />
Ort, Datum, Unterschriften Kundin/Kunde Maklerin<br />
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Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Arno Surminski<br />
Leipziger Str. 104<br />
10117 Berlin<br />
www.pkv-ombudsmann.de<br />
Christina Böker u. Elke Weiskittel GbR, <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong>, Kurt-Schumacher-Str. 32, 30159 Hannover<br />
Tel. 0511-16307-0, Fax. 0511-16307-44 www.frauenfinanzservice.de