07.12.2012 Aufrufe

X - Frauen Finanz Service

X - Frauen Finanz Service

X - Frauen Finanz Service

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

an<br />

(nachfolgend Maklerinnen genannt)<br />

Auftrag<br />

Christina Böker u. Elke Weiskittel GbR<br />

<strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong><br />

Kurt-Schumacher-Str. 32<br />

30159 Hannover<br />

Tel. 0511- 16307-0 Fax 0511-16307-44<br />

von Auftraggeber/ in __________________________________________________<br />

(nachfolgend Kundin/Kunde genannt)<br />

wird folgende Vereinbarung getroffen:<br />

I. Worum geht es hier? (Kundenwunsch)<br />

1. Ich/Wir wünsche(n) Beratung zum passenden Versicherungsschutz für mich/uns unter Abwägung von<br />

Anbieter-, Produkt- und <strong>Service</strong>qualität, soweit nachvollziehbar bekannt.<br />

2. Die Maklerinnen haben mich/uns zu den Rahmenbedingungen und Grundlagen ihrer Tätigkeit als<br />

unabhängige Versicherungsmaklerinnen informiert.<br />

3. Der von mir/uns ausgewählte Versicherungsschutz soll mir/uns durch die Maklerinnen vermittelt werden.<br />

4. Es geht mir/uns um<br />

private Versicherungen betriebliche Versicherungen<br />

in den folgenden Versicherungssparten:<br />

Privathaftpflichtversicherung Krankenversicherung<br />

Hausratversicherung Lebensversicherung<br />

Wohngebäudeversicherung Rentenversicherung<br />

Rechtschutzversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Unfallversicherung Berufshaftpflicht<br />

Geschäftsinhaltsversicherung __________________________<br />

_________________________ __________________________<br />

II. Was leisten die Maklerinnen? (Vertragsgegenstand)<br />

1. Die Maklerinnen werden von mir/uns beauftragt, für die Beschaffung des gewünschten Versicherungsschutzes<br />

auf der Grundlage meiner/ unserer Angaben, meine/ unsere Risikosituation zu analysieren und den Versicherungsbedarf<br />

zu entsprechend zu prüfen.<br />

1.1 Sie untersuchen fallbezogen Teile des Versicherungsmarktes und bemühen sich für mich/ uns entsprechende<br />

Deckungsangebote zu finden.<br />

1.2 Die Maklerinnen unterbreiten mir/uns die Angebote. Nach meiner/ unserer Auswahl der Versicherungsangebote/<br />

Versicherer vermitteln sie die für notwendig und sinnvoll erachteten Verträge.<br />

II. Was leisten die Maklerinnen auf Wunsch zusätzlich?<br />

1.1 Sofern gesondert vereinbart, unterstützen mich/uns die Maklerinnen dabei, meine/ unsere Versicherungsverträge<br />

zu verwalten (Verwaltungsassistenz) Wenn ich meine/unsere veränderten Risikoverhältnisse den<br />

Maklerinnen mitteile oder sich besondere Neuerungen ergeben, erhalten sie nach Absprache mit mir/ uns jeweils<br />

erneut Auftrag, für die Anpassung des Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen zu sorgen.<br />

1.2 Bei Schadenfällen aus verwaltungsassistierten Versicherungsverträgen, unterstützen die Maklerinnen<br />

mich/uns auf Wunsch bei außergerichtlichen Verhandlungen mit den Versicherern.<br />

Seite 1 von 3<br />

Christina Böker u. Elke Weiskittel GbR, <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong>, Kurt-Schumacher-Str. 32, 30159 Hannover<br />

Tel. 0511-16307-0, Fax. 0511-16307-44 www.frauenfinanzservice.de


2. Die Leistungen der Maklerinnen werden nur für die Verträge erbracht, für die eine Verwaltungsassistenz<br />

vereinbart wurde. Ein entsprechender Vertragsstatus kann jederzeit beim <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong> abgerufen<br />

werden.<br />

III Ausgenommen von der vorstehenden Vereinbarungen sind:<br />

3.1 Versicherungsverträge, welche die Kundin/-en selbst oder über Dritte ohne Beteiligung der Maklerinnen<br />

abschließen oder abgeschlossen haben, sofern hierfür keine ausdrückliche Vereinbarung für eine Verwaltungsassistenz<br />

besteht.<br />

3.2 Leistungen von Direktversicherern, Internetversicherern und Versicherern ohne Sitz oder Niederlassung in der<br />

Bundesrepublik Deutschland (es sei denn, hierzu wird in der Anlage eine besondere schriftliche Vereinbarung<br />

getroffen), sowie Gesellschaften, die nicht mit Maklern zusammenarbeiten.<br />

3.3 gesetzliche Sozialversicherungen.<br />

IV. Was kostet die Leistung der Maklerinnen? (Courtage)<br />

Das Entgelt für die Leistungen der Maklerinnen (Courtage) bei der Vermittlung und gegebenenfalls Verwaltungsassistenz<br />

der Versicherungsverträge ist Bestandteil der Versicherungsprämie und wird den Maklerinnen von den<br />

Versicherungsgesellschaften ausgezahlt<br />

V. Pflichten der Kundin/ des Kunden<br />

1. Veränderungen und Umstände, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sein können, müssen den<br />

Maklerinnen vor und während der Vermittlung, sowie während der Laufzeit des jeweiligen Versicherungsvertrages<br />

unverzüglich mitgeteilt werden. Verspätete oder unterbliebene Mitteilungen können das Bestehen des Versicherungsschutzes<br />

gefährden. Die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Anzeigepflichten der Kundin/ des<br />

Kunden gegenüber dem jeweiligen Versicherer, sowie sonstige Anzeigenobliegenheiten sind erst dann erfüllt,<br />

wenn sie beim Versicherer eingehen.<br />

2. Sollen die Maklerinnen bei der Verwaltung der Versicherungsverträge assistierend mitwirken, müssen sie<br />

stets über den aktuellen Informationsstand zu den Versicherungsverträgen verfügen. Die Kundin/Kunden<br />

wird/werden die Maklerinnen gewissenhaft in vollem Umfang aktuell informieren, damit der Risikoschutz an die<br />

Lebenssituation der Kundin/des Kunden angepasst werden können. Sofern sich die Kundin/ der Kunde direkt an<br />

die Versicherungsgesellschaften wendet, erhalten die Maklerinnen von ihr/ ihm zeitgleich inhaltlich Kenntnis per<br />

Post, Telefax oder E-Mail.<br />

VI. In welchem Umfang haften die Maklerinnen für Fehler? (Haftung)<br />

1. Die vertragliche Haftung der Maklerinnen gegenüber der Kundin/dem Kunden beschränkt sich der Höhe<br />

nach auf 1 Million Euro.<br />

2. Für vertragstypische Schäden, die der Kundin/den Kunden infolge einer von den Maklerinnen verübten<br />

wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haften die Maklerinnen auch dann, wenn ihnen lediglich<br />

leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche zu verstehen, deren<br />

ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglichen und auf deren Einhaltung die<br />

Kundinnen/Kunden regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit<br />

ausgeschlossen.<br />

3. Die Maklerinnen unterhalten während der Dauer dieses Vertrages auf eigene Kosten eine Berufshaftpflichtversicherung<br />

zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit möglicherweise ergebenden Haftpflichtgefahren für<br />

Vermögensschäden (Deckungssumme 1 Million Euro je Schadenfall)<br />

4. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften die<br />

Maklerinnen unbeschränkt.<br />

5. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des<br />

Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Kundin/der Kunde Kenntnis von den Anspruch begründenden<br />

Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen<br />

müssen.<br />

Seite 2 von 3<br />

Christina Böker u. Elke Weiskittel GbR, <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong>, Kurt-Schumacher-Str. 32, 30159 Hannover<br />

Tel. 0511-16307-0, Fax. 0511-16307-44 www.frauenfinanzservice.de


VII. Kündigung/Vertragsbeendigung/Vertragsübernahme<br />

1. Dieser Vertrag kann von der Kundin/vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt<br />

werden. Die Maklerinnen können ihrerseits den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.<br />

Mit Beendigung des Vertrages stellen die Maklerinnen jegliche Tätigkeit für die Kundin/den Kunden mit sofortiger<br />

Wirkung ein.<br />

2. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Geschäftsaufgabe durch die Maklerinnen gibt die<br />

Kundin/der Kunde im Voraus ihre/seine Zustimmung zu einer Übernahme dieses Vertrages durch einen anderen<br />

Versicherungsmakler – auch wenn dieser in anderer Rechtsform, z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung (GmbH) arbeitet. Das Recht der Kundin/ des Kunden diesen Maklervertrag wie sonst auch mit sofortiger<br />

Wirkung schriftlich zu kündigen, gilt selbstverständlich auch für diesen Fall.<br />

VIII. Datenschutz<br />

1. Die Kundin/der Kunde willigt ein, dass die von den Maklerinnen angesprochenen Versicherer im erforderlichen<br />

Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle,<br />

Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung<br />

der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an deren<br />

Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für<br />

entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.<br />

2. Die Kundin/der Kunde willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen<br />

Durchführung der Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und<br />

Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die Maklerinnen weitergeben. Gesundheitsdaten<br />

dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an die Maklerinnen dürfen sie nur<br />

weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn die<br />

Kundin/der Kunde die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen<br />

Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen.<br />

IX. Welche Erklärungen dürfen die Maklerinnen im Namen der Kundin/des Kunden abgeben?<br />

1. Die Maklerinnen geben Willenserklärungen und sonstige Erklärungen gegenüber Versicherern im Namen<br />

der Kundin/des Kunden nur nach Abstimmung und daraus folgendem Auftrag der Kundin/dem Kunden ab<br />

(Konsenzprinzip). Kündigungen und/oder belastende Änderungen zu Versicherungsverträgen erfolgen nur nach<br />

Klärung mit der Kundin/ dem Kunden auf deren/dessen ausdrücklichen Auftrag hin.<br />

2. Erklärungen des Versicherers nehmen die Maklerinnen für die Kundin/ den Kunden zur Weiterleitung an<br />

diese entgegen.<br />

X. Klärungs- und Schlichtungsstellen<br />

Versicherungsombudsmann e.V.<br />

Professor Wolfgang Römer<br />

Postfach 08 06 22<br />

10006 Berlin<br />

www.versicherungsombudsmann.de<br />

Bundesanstalt für <strong>Finanz</strong>dienstleistungsaufsicht (BAFin)<br />

Graurheindorfer Straße 108<br />

53117 Bonn<br />

www.bafin.de<br />

X<br />

Ort, Datum, Unterschriften Kundin/Kunde Maklerin<br />

Seite 3 von 3<br />

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Arno Surminski<br />

Leipziger Str. 104<br />

10117 Berlin<br />

www.pkv-ombudsmann.de<br />

Christina Böker u. Elke Weiskittel GbR, <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong>, Kurt-Schumacher-Str. 32, 30159 Hannover<br />

Tel. 0511-16307-0, Fax. 0511-16307-44 www.frauenfinanzservice.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!