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X - Frauen Finanz Service

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2. Die Leistungen der Maklerinnen werden nur für die Verträge erbracht, für die eine Verwaltungsassistenz<br />

vereinbart wurde. Ein entsprechender Vertragsstatus kann jederzeit beim <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong> abgerufen<br />

werden.<br />

III Ausgenommen von der vorstehenden Vereinbarungen sind:<br />

3.1 Versicherungsverträge, welche die Kundin/-en selbst oder über Dritte ohne Beteiligung der Maklerinnen<br />

abschließen oder abgeschlossen haben, sofern hierfür keine ausdrückliche Vereinbarung für eine Verwaltungsassistenz<br />

besteht.<br />

3.2 Leistungen von Direktversicherern, Internetversicherern und Versicherern ohne Sitz oder Niederlassung in der<br />

Bundesrepublik Deutschland (es sei denn, hierzu wird in der Anlage eine besondere schriftliche Vereinbarung<br />

getroffen), sowie Gesellschaften, die nicht mit Maklern zusammenarbeiten.<br />

3.3 gesetzliche Sozialversicherungen.<br />

IV. Was kostet die Leistung der Maklerinnen? (Courtage)<br />

Das Entgelt für die Leistungen der Maklerinnen (Courtage) bei der Vermittlung und gegebenenfalls Verwaltungsassistenz<br />

der Versicherungsverträge ist Bestandteil der Versicherungsprämie und wird den Maklerinnen von den<br />

Versicherungsgesellschaften ausgezahlt<br />

V. Pflichten der Kundin/ des Kunden<br />

1. Veränderungen und Umstände, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sein können, müssen den<br />

Maklerinnen vor und während der Vermittlung, sowie während der Laufzeit des jeweiligen Versicherungsvertrages<br />

unverzüglich mitgeteilt werden. Verspätete oder unterbliebene Mitteilungen können das Bestehen des Versicherungsschutzes<br />

gefährden. Die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Anzeigepflichten der Kundin/ des<br />

Kunden gegenüber dem jeweiligen Versicherer, sowie sonstige Anzeigenobliegenheiten sind erst dann erfüllt,<br />

wenn sie beim Versicherer eingehen.<br />

2. Sollen die Maklerinnen bei der Verwaltung der Versicherungsverträge assistierend mitwirken, müssen sie<br />

stets über den aktuellen Informationsstand zu den Versicherungsverträgen verfügen. Die Kundin/Kunden<br />

wird/werden die Maklerinnen gewissenhaft in vollem Umfang aktuell informieren, damit der Risikoschutz an die<br />

Lebenssituation der Kundin/des Kunden angepasst werden können. Sofern sich die Kundin/ der Kunde direkt an<br />

die Versicherungsgesellschaften wendet, erhalten die Maklerinnen von ihr/ ihm zeitgleich inhaltlich Kenntnis per<br />

Post, Telefax oder E-Mail.<br />

VI. In welchem Umfang haften die Maklerinnen für Fehler? (Haftung)<br />

1. Die vertragliche Haftung der Maklerinnen gegenüber der Kundin/dem Kunden beschränkt sich der Höhe<br />

nach auf 1 Million Euro.<br />

2. Für vertragstypische Schäden, die der Kundin/den Kunden infolge einer von den Maklerinnen verübten<br />

wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haften die Maklerinnen auch dann, wenn ihnen lediglich<br />

leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche zu verstehen, deren<br />

ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglichen und auf deren Einhaltung die<br />

Kundinnen/Kunden regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit<br />

ausgeschlossen.<br />

3. Die Maklerinnen unterhalten während der Dauer dieses Vertrages auf eigene Kosten eine Berufshaftpflichtversicherung<br />

zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit möglicherweise ergebenden Haftpflichtgefahren für<br />

Vermögensschäden (Deckungssumme 1 Million Euro je Schadenfall)<br />

4. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften die<br />

Maklerinnen unbeschränkt.<br />

5. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des<br />

Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Kundin/der Kunde Kenntnis von den Anspruch begründenden<br />

Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen<br />

müssen.<br />

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Christina Böker u. Elke Weiskittel GbR, <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong>, Kurt-Schumacher-Str. 32, 30159 Hannover<br />

Tel. 0511-16307-0, Fax. 0511-16307-44 www.frauenfinanzservice.de

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