X - Frauen Finanz Service
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2. Die Leistungen der Maklerinnen werden nur für die Verträge erbracht, für die eine Verwaltungsassistenz<br />
vereinbart wurde. Ein entsprechender Vertragsstatus kann jederzeit beim <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong> abgerufen<br />
werden.<br />
III Ausgenommen von der vorstehenden Vereinbarungen sind:<br />
3.1 Versicherungsverträge, welche die Kundin/-en selbst oder über Dritte ohne Beteiligung der Maklerinnen<br />
abschließen oder abgeschlossen haben, sofern hierfür keine ausdrückliche Vereinbarung für eine Verwaltungsassistenz<br />
besteht.<br />
3.2 Leistungen von Direktversicherern, Internetversicherern und Versicherern ohne Sitz oder Niederlassung in der<br />
Bundesrepublik Deutschland (es sei denn, hierzu wird in der Anlage eine besondere schriftliche Vereinbarung<br />
getroffen), sowie Gesellschaften, die nicht mit Maklern zusammenarbeiten.<br />
3.3 gesetzliche Sozialversicherungen.<br />
IV. Was kostet die Leistung der Maklerinnen? (Courtage)<br />
Das Entgelt für die Leistungen der Maklerinnen (Courtage) bei der Vermittlung und gegebenenfalls Verwaltungsassistenz<br />
der Versicherungsverträge ist Bestandteil der Versicherungsprämie und wird den Maklerinnen von den<br />
Versicherungsgesellschaften ausgezahlt<br />
V. Pflichten der Kundin/ des Kunden<br />
1. Veränderungen und Umstände, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sein können, müssen den<br />
Maklerinnen vor und während der Vermittlung, sowie während der Laufzeit des jeweiligen Versicherungsvertrages<br />
unverzüglich mitgeteilt werden. Verspätete oder unterbliebene Mitteilungen können das Bestehen des Versicherungsschutzes<br />
gefährden. Die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Anzeigepflichten der Kundin/ des<br />
Kunden gegenüber dem jeweiligen Versicherer, sowie sonstige Anzeigenobliegenheiten sind erst dann erfüllt,<br />
wenn sie beim Versicherer eingehen.<br />
2. Sollen die Maklerinnen bei der Verwaltung der Versicherungsverträge assistierend mitwirken, müssen sie<br />
stets über den aktuellen Informationsstand zu den Versicherungsverträgen verfügen. Die Kundin/Kunden<br />
wird/werden die Maklerinnen gewissenhaft in vollem Umfang aktuell informieren, damit der Risikoschutz an die<br />
Lebenssituation der Kundin/des Kunden angepasst werden können. Sofern sich die Kundin/ der Kunde direkt an<br />
die Versicherungsgesellschaften wendet, erhalten die Maklerinnen von ihr/ ihm zeitgleich inhaltlich Kenntnis per<br />
Post, Telefax oder E-Mail.<br />
VI. In welchem Umfang haften die Maklerinnen für Fehler? (Haftung)<br />
1. Die vertragliche Haftung der Maklerinnen gegenüber der Kundin/dem Kunden beschränkt sich der Höhe<br />
nach auf 1 Million Euro.<br />
2. Für vertragstypische Schäden, die der Kundin/den Kunden infolge einer von den Maklerinnen verübten<br />
wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haften die Maklerinnen auch dann, wenn ihnen lediglich<br />
leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche zu verstehen, deren<br />
ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglichen und auf deren Einhaltung die<br />
Kundinnen/Kunden regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit<br />
ausgeschlossen.<br />
3. Die Maklerinnen unterhalten während der Dauer dieses Vertrages auf eigene Kosten eine Berufshaftpflichtversicherung<br />
zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit möglicherweise ergebenden Haftpflichtgefahren für<br />
Vermögensschäden (Deckungssumme 1 Million Euro je Schadenfall)<br />
4. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften die<br />
Maklerinnen unbeschränkt.<br />
5. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des<br />
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Kundin/der Kunde Kenntnis von den Anspruch begründenden<br />
Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen<br />
müssen.<br />
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Christina Böker u. Elke Weiskittel GbR, <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong>, Kurt-Schumacher-Str. 32, 30159 Hannover<br />
Tel. 0511-16307-0, Fax. 0511-16307-44 www.frauenfinanzservice.de