X - Frauen Finanz Service
X - Frauen Finanz Service
X - Frauen Finanz Service
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
VII. Kündigung/Vertragsbeendigung/Vertragsübernahme<br />
1. Dieser Vertrag kann von der Kundin/vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt<br />
werden. Die Maklerinnen können ihrerseits den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.<br />
Mit Beendigung des Vertrages stellen die Maklerinnen jegliche Tätigkeit für die Kundin/den Kunden mit sofortiger<br />
Wirkung ein.<br />
2. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Geschäftsaufgabe durch die Maklerinnen gibt die<br />
Kundin/der Kunde im Voraus ihre/seine Zustimmung zu einer Übernahme dieses Vertrages durch einen anderen<br />
Versicherungsmakler – auch wenn dieser in anderer Rechtsform, z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung (GmbH) arbeitet. Das Recht der Kundin/ des Kunden diesen Maklervertrag wie sonst auch mit sofortiger<br />
Wirkung schriftlich zu kündigen, gilt selbstverständlich auch für diesen Fall.<br />
VIII. Datenschutz<br />
1. Die Kundin/der Kunde willigt ein, dass die von den Maklerinnen angesprochenen Versicherer im erforderlichen<br />
Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle,<br />
Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung<br />
der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an deren<br />
Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für<br />
entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.<br />
2. Die Kundin/der Kunde willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen<br />
Durchführung der Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und<br />
Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die Maklerinnen weitergeben. Gesundheitsdaten<br />
dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an die Maklerinnen dürfen sie nur<br />
weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn die<br />
Kundin/der Kunde die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen<br />
Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen.<br />
IX. Welche Erklärungen dürfen die Maklerinnen im Namen der Kundin/des Kunden abgeben?<br />
1. Die Maklerinnen geben Willenserklärungen und sonstige Erklärungen gegenüber Versicherern im Namen<br />
der Kundin/des Kunden nur nach Abstimmung und daraus folgendem Auftrag der Kundin/dem Kunden ab<br />
(Konsenzprinzip). Kündigungen und/oder belastende Änderungen zu Versicherungsverträgen erfolgen nur nach<br />
Klärung mit der Kundin/ dem Kunden auf deren/dessen ausdrücklichen Auftrag hin.<br />
2. Erklärungen des Versicherers nehmen die Maklerinnen für die Kundin/ den Kunden zur Weiterleitung an<br />
diese entgegen.<br />
X. Klärungs- und Schlichtungsstellen<br />
Versicherungsombudsmann e.V.<br />
Professor Wolfgang Römer<br />
Postfach 08 06 22<br />
10006 Berlin<br />
www.versicherungsombudsmann.de<br />
Bundesanstalt für <strong>Finanz</strong>dienstleistungsaufsicht (BAFin)<br />
Graurheindorfer Straße 108<br />
53117 Bonn<br />
www.bafin.de<br />
X<br />
Ort, Datum, Unterschriften Kundin/Kunde Maklerin<br />
Seite 3 von 3<br />
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Arno Surminski<br />
Leipziger Str. 104<br />
10117 Berlin<br />
www.pkv-ombudsmann.de<br />
Christina Böker u. Elke Weiskittel GbR, <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong>, Kurt-Schumacher-Str. 32, 30159 Hannover<br />
Tel. 0511-16307-0, Fax. 0511-16307-44 www.frauenfinanzservice.de