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X - Frauen Finanz Service

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VII. Kündigung/Vertragsbeendigung/Vertragsübernahme<br />

1. Dieser Vertrag kann von der Kundin/vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt<br />

werden. Die Maklerinnen können ihrerseits den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.<br />

Mit Beendigung des Vertrages stellen die Maklerinnen jegliche Tätigkeit für die Kundin/den Kunden mit sofortiger<br />

Wirkung ein.<br />

2. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Geschäftsaufgabe durch die Maklerinnen gibt die<br />

Kundin/der Kunde im Voraus ihre/seine Zustimmung zu einer Übernahme dieses Vertrages durch einen anderen<br />

Versicherungsmakler – auch wenn dieser in anderer Rechtsform, z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung (GmbH) arbeitet. Das Recht der Kundin/ des Kunden diesen Maklervertrag wie sonst auch mit sofortiger<br />

Wirkung schriftlich zu kündigen, gilt selbstverständlich auch für diesen Fall.<br />

VIII. Datenschutz<br />

1. Die Kundin/der Kunde willigt ein, dass die von den Maklerinnen angesprochenen Versicherer im erforderlichen<br />

Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle,<br />

Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung<br />

der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an deren<br />

Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für<br />

entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.<br />

2. Die Kundin/der Kunde willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen<br />

Durchführung der Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und<br />

Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die Maklerinnen weitergeben. Gesundheitsdaten<br />

dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an die Maklerinnen dürfen sie nur<br />

weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn die<br />

Kundin/der Kunde die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen<br />

Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen.<br />

IX. Welche Erklärungen dürfen die Maklerinnen im Namen der Kundin/des Kunden abgeben?<br />

1. Die Maklerinnen geben Willenserklärungen und sonstige Erklärungen gegenüber Versicherern im Namen<br />

der Kundin/des Kunden nur nach Abstimmung und daraus folgendem Auftrag der Kundin/dem Kunden ab<br />

(Konsenzprinzip). Kündigungen und/oder belastende Änderungen zu Versicherungsverträgen erfolgen nur nach<br />

Klärung mit der Kundin/ dem Kunden auf deren/dessen ausdrücklichen Auftrag hin.<br />

2. Erklärungen des Versicherers nehmen die Maklerinnen für die Kundin/ den Kunden zur Weiterleitung an<br />

diese entgegen.<br />

X. Klärungs- und Schlichtungsstellen<br />

Versicherungsombudsmann e.V.<br />

Professor Wolfgang Römer<br />

Postfach 08 06 22<br />

10006 Berlin<br />

www.versicherungsombudsmann.de<br />

Bundesanstalt für <strong>Finanz</strong>dienstleistungsaufsicht (BAFin)<br />

Graurheindorfer Straße 108<br />

53117 Bonn<br />

www.bafin.de<br />

X<br />

Ort, Datum, Unterschriften Kundin/Kunde Maklerin<br />

Seite 3 von 3<br />

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Arno Surminski<br />

Leipziger Str. 104<br />

10117 Berlin<br />

www.pkv-ombudsmann.de<br />

Christina Böker u. Elke Weiskittel GbR, <strong>Frauen</strong><strong>Finanz</strong><strong>Service</strong>, Kurt-Schumacher-Str. 32, 30159 Hannover<br />

Tel. 0511-16307-0, Fax. 0511-16307-44 www.frauenfinanzservice.de

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