29.09.2015 Aufrufe

Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 18/2015

Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 18/2015

Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 18/2015

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Aktuell sieht die Planung vor, die Höhe des Pflichtangebots in der Regel am Börsenkurs zu<br />

orientieren. „Die nun kolportierte Idee, nicht den – wie ursprünglich geplant – durchschnittlichen<br />

Börsenkurs der letzten drei, sondern den der letzten sechs Monate als Basis zu nehmen, ändert<br />

nichts an unserer Kritik“, stellt Tüngler klar. „Der Börsenkurs bleibt, gerade bei kleinen Werten,<br />

manipulierbar. Auch wenn der verlängerte Zeitraum die Manipulation erschwert. Zudem unterliegt<br />

der Aktienkurs an der Börse extrem vielen externen Einflüssen, die mit dem Unternehmenswert<br />

nichts zu tun haben“, so Tüngler weiter. Daher müsse der Ertragswert als angemessene und manipulationsfreie<br />

Abfindung herangezogen werden. „Alles andere benachteiligt die freien Aktionäre und<br />

ermöglicht unnötig leicht den billigen Ausverkauf der deutschen Industrie“, ist Tüngler überzeugt.<br />

_______________<br />

SdK e.V.: Regierungskoalition beim Delisting auf Enteignungskurs<br />

Pressemitteilung der Aktionärsvereinigung SdK vom 24. September <strong>2015</strong><br />

München - Nach Medienberichten „feiert“ die Koalition den offenbar nunmehr gefundenen<br />

Kompromiss bei der Delisting-Regelung als Sieg des Anlegerschutzes. Doch die gegenüber dem ersten<br />

Entwurf geänderte Regelung, dass sich das zu unterbreitende Abfindungsangebot nun nicht mehr am<br />

Drei- sondern am Sechs-Monats-Durchschnittskurs zu orientierten hat, ist nicht mehr als ein fauler<br />

Kompromiss, offenbar zur Wahrung des Koalitionsfriedens.<br />

Die Kernforderungen der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie weiterer<br />

Anlegerschützer, nämlich die nach der Notwendigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses sowie<br />

der Einführung einer gerichtlich nachprüfbaren Abfindung zum vollen Verkehrswert im Zuge eines<br />

sogenannten <strong>Spruchverfahren</strong>s, wurden – sofern der in den Medienberichten erwähnte Kompromiss<br />

tatsächlich zutreffend ist – nicht berücksichtigt. Dabei hatte die SPD-Fraktion selbst noch in ihrer<br />

Pressemitteilung vom 07.09.<strong>2015</strong> die „Orientierung am Ertragswert“ als Bedingung für ein „faires<br />

Abfindungsangebot“ gefordert.<br />

Fakt ist und bleibt damit, der typische Kleinanleger ist kein Bestandteil der vom Gesetzgeber<br />

angedachten Schutzsystematik. Markus Kienle, Rechtsvorstand der SdK, bringt dies wie folgt auf den<br />

Punkt: „Der Gesetzgeber schützt mit der angedachten Regelung zum Delisting nur den Großanleger<br />

und dieser – dies sollte eigentlich Konsens sein – bedarf keines derartigen Schutzes.“<br />

Die entscheidende Schwäche des Börsenkurses als Anknüpfungsmaßstab ist in dessen Volatilität, die<br />

von verschiedenen – häufig auch zufälligen – Einflussfaktoren abhängt und gerade nicht zwingend<br />

den vollen Ertrags- (= Verkehrs-)Wert darstellt, zu sehen. Mit einer Verlängerung der<br />

Referenzperiode wird dieser Effekt gerade nicht ausgeschaltet, vor allem nicht in Zeiten eines<br />

schwachen Börsenumfeldes. Beredtes Beispiel für so eine Entwicklung vermag K+S nach dem<br />

Untergang des sog. Kalikartells zu sein.<br />

Gerade solche Entwicklungen, die eine gewisse Zeit für eine Adaption und damit auch eine Erholung<br />

<strong>Spruchverfahren</strong> <strong>aktuell</strong> - <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/<strong>2015</strong> <strong>SpruchZ</strong> <strong>2015</strong> Seite 356

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!