kleine Daten_Exposé_Altstadt_Palais
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Toleranzen<br />
Die üblichen und geforderten Maß- und Ebenheitstoleranzen werden zwar<br />
angestrebt, es kann jedoch bei einem Baudenkmal nicht zugesichert werden,<br />
dass diese immer und in vollem Umfang eingehalten werden.<br />
Allgemeine Festlegungen und Erläuterungen<br />
Bei dem Anwesen Vordere Ledergasse 8 handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Es ist<br />
mit der Nr. D-5-64-000-2060 in die Denkmalliste Bayern eingetragen. Das Benehmen<br />
ist (verfahrenstechnisch) hergestellt.<br />
Steuerliche Abschreibungen können in einem noch ausstehenden Verfahren nur<br />
dann geltend gemacht werden, wenn die vom Landesamt für Denkmalpflege<br />
festgelegten Vorgehensweisen, die denkmalpflegerischen Maßnahmen und alle<br />
damit verbundenen Leistungen in Vorbereitung, Planung und Ausführung, in<br />
sämtlichen Punkten erfüllt werden.<br />
Diese denkmalpflegerischen Maßnahmen müssen in enger Zusammenarbeit mit der<br />
Unteren Denkmalschutzbehörde erarbeitet werden und unterliegen ständiger<br />
Veränderung, da Untersuchungsergebnisse, die im Vorfeld der Planung und jeweils<br />
bei der Durchführung von Maßnahmen in einem Arbeitsprozess permanent in den<br />
denkmalpflegerischen Maßnahmenkatalog eingearbeitet werden müssen.<br />
Aus diesen Gründen kann eine endgültige Beschreibung des Endergebnisses der<br />
Baumaßnahme nicht zugesichert werden, da zahlreiche Einflussfaktoren<br />
berücksichtigt werden müssen. Dies gilt insbesondere dann, wenn vom Bauherrn<br />
gewünschte Maßnahmen von Seiten der Denkmalschutzbehörden abgelehnt<br />
werden.<br />
Für den Fall, dass abgelehnte Maßnahmen dennoch durchgeführt werden, kann dies<br />
zum teilweisen oder kompletten Entfall von Steuervergünstigungen führen.<br />
Gliederung in Einzelbaukörper bzw. Bauabschnitte<br />
Die Maßnahmen an diesem sehr komplexen Bauwerk können nicht in einem Zug<br />
durchgeführt werden. Vielmehr gliedern sich die Baumaßnahmen in viele<br />
Einzelmaßnahmen, die teilweise parallel durchgeführt werden können.<br />
Da, wie oben beschrieben, die Maßnahmen in einem Arbeitsprozess durchgeführt<br />
werden muss, ergibt sich kein chronologischer Arbeitsablauf, der in Listenform oder<br />
einem Bauzeitenplan konkret erfasst werden kann.<br />
Vielmehr können und müssen immer wieder Teilleistungen vorgezogen oder<br />
zurückgestellt werden.<br />
Die Einzelbaukörper bzw. Bauabschnitte, so wie sie hier verstanden werden, sind:<br />
BA 1) Das Vorderhaus<br />
BA 2) Das Treppenhaus<br />
BA 3) Der Mittelbau selbst<br />
BA 4) Der Mittelbau in Verbindung mit den Anbau, dem Verbindungsbau<br />
und dem ehemaligen Waschhaus<br />
Diese Grundbetrachtung soll in eine Zahlungsvereinbarung für Teilleistungen des<br />
AN mit einfließen.<br />
Vorbemerkung<br />
Die geplante Sanierung soll zum einen den heutigen Komfortbedürfnissen, Raumprogrammen<br />
und Wohnwünschen gerecht werden, andererseits soll die bauhistorische<br />
Vergangenheit erhalten und ablesbar bleiben.