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kleine Daten_Exposé_Altstadt_Palais

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Toleranzen<br />

Die üblichen und geforderten Maß- und Ebenheitstoleranzen werden zwar<br />

angestrebt, es kann jedoch bei einem Baudenkmal nicht zugesichert werden,<br />

dass diese immer und in vollem Umfang eingehalten werden.<br />

Allgemeine Festlegungen und Erläuterungen<br />

Bei dem Anwesen Vordere Ledergasse 8 handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Es ist<br />

mit der Nr. D-5-64-000-2060 in die Denkmalliste Bayern eingetragen. Das Benehmen<br />

ist (verfahrenstechnisch) hergestellt.<br />

Steuerliche Abschreibungen können in einem noch ausstehenden Verfahren nur<br />

dann geltend gemacht werden, wenn die vom Landesamt für Denkmalpflege<br />

festgelegten Vorgehensweisen, die denkmalpflegerischen Maßnahmen und alle<br />

damit verbundenen Leistungen in Vorbereitung, Planung und Ausführung, in<br />

sämtlichen Punkten erfüllt werden.<br />

Diese denkmalpflegerischen Maßnahmen müssen in enger Zusammenarbeit mit der<br />

Unteren Denkmalschutzbehörde erarbeitet werden und unterliegen ständiger<br />

Veränderung, da Untersuchungsergebnisse, die im Vorfeld der Planung und jeweils<br />

bei der Durchführung von Maßnahmen in einem Arbeitsprozess permanent in den<br />

denkmalpflegerischen Maßnahmenkatalog eingearbeitet werden müssen.<br />

Aus diesen Gründen kann eine endgültige Beschreibung des Endergebnisses der<br />

Baumaßnahme nicht zugesichert werden, da zahlreiche Einflussfaktoren<br />

berücksichtigt werden müssen. Dies gilt insbesondere dann, wenn vom Bauherrn<br />

gewünschte Maßnahmen von Seiten der Denkmalschutzbehörden abgelehnt<br />

werden.<br />

Für den Fall, dass abgelehnte Maßnahmen dennoch durchgeführt werden, kann dies<br />

zum teilweisen oder kompletten Entfall von Steuervergünstigungen führen.<br />

Gliederung in Einzelbaukörper bzw. Bauabschnitte<br />

Die Maßnahmen an diesem sehr komplexen Bauwerk können nicht in einem Zug<br />

durchgeführt werden. Vielmehr gliedern sich die Baumaßnahmen in viele<br />

Einzelmaßnahmen, die teilweise parallel durchgeführt werden können.<br />

Da, wie oben beschrieben, die Maßnahmen in einem Arbeitsprozess durchgeführt<br />

werden muss, ergibt sich kein chronologischer Arbeitsablauf, der in Listenform oder<br />

einem Bauzeitenplan konkret erfasst werden kann.<br />

Vielmehr können und müssen immer wieder Teilleistungen vorgezogen oder<br />

zurückgestellt werden.<br />

Die Einzelbaukörper bzw. Bauabschnitte, so wie sie hier verstanden werden, sind:<br />

BA 1) Das Vorderhaus<br />

BA 2) Das Treppenhaus<br />

BA 3) Der Mittelbau selbst<br />

BA 4) Der Mittelbau in Verbindung mit den Anbau, dem Verbindungsbau<br />

und dem ehemaligen Waschhaus<br />

Diese Grundbetrachtung soll in eine Zahlungsvereinbarung für Teilleistungen des<br />

AN mit einfließen.<br />

Vorbemerkung<br />

Die geplante Sanierung soll zum einen den heutigen Komfortbedürfnissen, Raumprogrammen<br />

und Wohnwünschen gerecht werden, andererseits soll die bauhistorische<br />

Vergangenheit erhalten und ablesbar bleiben.

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