Lehrgangsprogramm
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■ Zahnarztpraxis:<br />
Entsprechend der „Punktebewertung von Fortbildungen“ der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen<br />
Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) ist das Notfalltraining von den Landeszahnärztekammern<br />
(LZÄK) mit mind. 5 Punkten zertifiziert.<br />
11<br />
■ Arztpraxis:<br />
Gemäß §11 der „Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat“ der Bundesärztekammer erkennen die<br />
Ärztekammern von einer anderen Heilberufskammer anerkannte Fortbildungsmaßnahmen an.<br />
■ Ambulant operierende Ärzte:<br />
In den Richtlinien der BÄK zur Qualitätssicherung bei ambulanten Operationen wird die Notfallversorgung bei<br />
plötzlich auftretenden Notfällen besonders hervorgehoben.<br />
Es werden „… ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Notfallmedizin …“ vorausgesetzt.<br />
Außerdem hat „ … der Operateur … dafür Sorge zu tragen, dass … Assistenzpersonal … mit einer ausreichenden<br />
Qualifikation zur Verfügung steht …“ und „Gerätschaften … zur Notfallversorgung … in ausreichender Anzahl<br />
vorhanden sein müssen.“<br />
In der Qualitätssicherungsvereinbarung bei ambulanten Operationen gemäß § 115 b SGB V zwischen den Kostenträgern<br />
der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 01.10.2006<br />
wird die Bedeutung eines ausreichenden Notfallmanagements für ambulante operative Eingriffe betont. „Die Einrichtung<br />
… muss über einen Organisationsplan für Notfälle … verfügen. Das Personal muss an regelmäßigen<br />
Fortbildungen im Notfall-Management teilnehmen.“<br />
Neben einer angemessenen Notfallausrüstung und immer wieder aufgefrischten theoretischen Kenntnissen bedarf<br />
es auch eines ständig wiederkehrenden praktischen Simulationstrainings in Reanimation, Defibrillation und<br />
Intubation, um unerwartete Notfallsituationen als Praxisteam bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kompetent<br />
überbrücken zu können.<br />
Ein Notfalltraining ist zur Erfüllung der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung ambulanter Operationen<br />
und der Qualitätssicherungsvereinbarungen bei ambulanten Operationen nach § 115 b SGB V geeignet.<br />
■ Allergologisch tätige Ärztinnen und Ärzte:<br />
In den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Allergologie zur Hyposensibilisierung und allergenen Provokationstests<br />
wird die Patientenversorgung bei einem plötzlich eintretenden Notfall besonders hervorgehoben:<br />
„… das Personal … muss ausgebildet und erfahren sein …“, es „ … ist … regelmäßig überprüfte Ausrüstung<br />
zur kardiopulmonalen Wiederbelebung … vorzuhalten…“ und „damit die Notfallsituation reibungslos beherrscht<br />
werden kann, sollte der gesamte Notfallablauf mittels Trockenübungen in Abständen von sechs Monaten trainiert<br />
werden“. Auch der Berufsverband der Deutschen Dermatologen „… empfiehlt … notfallmedizinische Trainingsmaßnahmen<br />
… im Hinblick auf das ambulante Operieren und die Hyposensibilisierung …“.<br />
■ Gastrointestinale Endoskopien durchführende Ärztinnen und Ärzte:<br />
In den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten zur Sedierung in der<br />
gastrointestinalen Endoskopie wird die Patientenversorgung bei einem plötzlich eintretenden Notfall besonders<br />
betont:<br />
„Der … verantwortliche Arzt … soll in … Erkennung und Behandlung der zu erwartenden Nebenwirkungen, einschließlich<br />
der kardiopulmonalen Reanimation, dem Freimachen/Freihalten eines durchgängigen Luftwegs, der<br />
Intubation und manuelle Beatmung speziell geschult sein und sie beherrschen. … Analog … zählen zu den persönlichen<br />
Voraussetzungen für die Durchführung einer Analgosedierung die Beherrschung der Notfallsituation mit<br />
Korrektur kreislaufzirkulatorischer Probleme und die Fähigkeit zur endotrachealen Intubation. … Im Rahmen der<br />
Qualitätssicherung soll ein speziell auf die Sedierung ausgerichtetes Training für Ärzte und nichtärztliches Assistenzpersonal<br />
durchgeführt werden.“<br />
■ Qualitätsmaßnahme Belastungs-EKG:<br />
Im Rahmen der Qualitätsmaßnahme Belastungs-EKG im Zuge des Programms „Ausgezeichnete Patientenversorgung“<br />
der KV gehört zu den initialen Teilnahmevoraussetzungen:<br />
„Nachweis der Gerätequalität und des Vorhaltens einer Notfallausrüstung“ und der „Nachweis der fachlichen<br />
Kenntnisse des Praxispersonals zur Reanimation“.<br />
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