Zukünftige Auswirkungen der Sechs-Stunden-Regelung gemäß §24 EEG 2014
Eine Studie von Energy Brainpool im Auftrag des BWE. Stand: 11/2014
Eine Studie von Energy Brainpool im Auftrag des BWE.
Stand: 11/2014
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2.4. Wirkung auf die Vermarktung erneuerbarer Energien<br />
Negative Preise dienen zwar <strong>der</strong> verbesserten Markteffizienz, belasten aber durch die Gestaltung<br />
des För<strong>der</strong>mechanismus des <strong>EEG</strong> das <strong>EEG</strong>-Umlagekonto. Da die ÜNB gezwungen<br />
sind, den Strom am Spotmarkt zu veräußern, entstehen ihnen bei negativen Preisen unter<br />
Umständen erhebliche Kosten, welche teilweise auf die nichtprivilegierten Letztverbraucher<br />
umgelegt werden.<br />
Darüber hinaus wird Direktvermarktern erneuerbarer Energien im Marktprämienmodell bei<br />
stark negativen Preisen, d. h. solchen, die im Betrag die Höhe <strong>der</strong> erwarteten Marktprämie<br />
übersteigen, ein Anreiz gegeben, ihre fernsteuerbaren erneuerbaren Anlagen abzuregeln. Da<br />
Wind- und Solarstromanlagen dargebotsabhängig produzieren, gehen die Strommengen mit<br />
Produktionsgrenzkosten von 0 €/MWh dem Markt verloren. Erzeugen gleichzeitig noch<br />
emissionsbehaftete Kraftwerke mit Produktionsgrenzkosten Strom deutlich über 0 €/MWh,<br />
wi<strong>der</strong>spricht dies den Zielen <strong>der</strong> Energiewende und sollte deshalb möglichst vermieden<br />
werden.<br />
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