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SWH_GB_2014

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Anhang 39<br />

Anhang (gekürzte Fassung)<br />

1. Allgemeines<br />

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember <strong>2014</strong> ist aufgestellt nach den Vorschriften des 3. Buches<br />

des H<strong>GB</strong> für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren<br />

gegliedert. Die rechtsformspezifischen Vorschriften des § 42 GmbHG wurden<br />

beachtet.<br />

Die Stadtwerke Hilden GmbH sind von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und<br />

Konzernlageberichtes gem. § 291 Abs. 2 H<strong>GB</strong> sowie zur Offenlegung gem. § 325 H<strong>GB</strong> befreit, da die<br />

Gesellschaft in den nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss<br />

der Stadt Hilden Holding GmbH, Hilden, (größter Konsolidierungskreis; Amtsgericht Düsseldorf,<br />

HRB 45058) einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger elektronisch<br />

veröffentlicht.<br />

Im Berichtsjahr wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2009 bis 2011 abgeschlossen.<br />

Hierfür wurden in ausreichendem Umfang Rückstellungen gebildet. Zum Abschlussstichtag lag<br />

der abschließende Bericht über die steuerliche Außenprüfung vor.<br />

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst<br />

und werden linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten<br />

der selbsterstellten Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige<br />

Gemeinkosten ohne Fremdkapitalzinsen einbezogen.<br />

Nach den Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes werden ab dem Geschäftsjahr<br />

2010 die Abschreibungen auf die Zugänge nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter im Wert von bis zu 150 Euro werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.<br />

Für Wirtschaftsgüter im Wert von über 150 Euro bis 1.000 Euro werden Sammelposten gebildet<br />

und über fünf Jahre linear abgeschrieben.<br />

Für die vor 2010 zugegangenen Anlagegüter wurden steuerrechtliche Abschreibungsmethoden<br />

angewandt. Es wurde von der Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 4 EGH<strong>GB</strong> Gebrauch gemacht.<br />

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung zu niedrigeren<br />

beizulegenden Werten bilanziert.<br />

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu gewogenen Durchschnittspreisen unter Beachtung des<br />

Niederstwertprinzips. Soweit die Möglichkeit der Verwendung von Bau- und Installationsstoffen<br />

ungewiss ist, wird ein Bewertungsabschlag gem. § 253 Abs. 4 H<strong>GB</strong> vorgenommen.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung<br />

angemessener Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Risiken angesetzt. Zur Abdeckung des<br />

allgemeinen Kreditrisikos besteht eine Pauschalwertberichtigung.

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