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A_204a_Minden_Ravensberg_Verordnungen_Inventar_bd_5.pdf

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A <strong>204a</strong> <strong>Minden</strong>-<strong>Ravensberg</strong>, <strong>Verordnungen</strong> (<strong>Inventar</strong>) 68<br />

1791<br />

Nr. 314 Zehntordnung für das Fürstentum <strong>Minden</strong> und die Grafschaft <strong>Ravensberg</strong><br />

(Druck)<br />

1792<br />

Nr. 315 Circularverfügung der Kammer an die Superintendenten des Fürstentums<br />

<strong>Minden</strong> und der Grafschaft <strong>Ravensberg</strong>: Abstellung der eilfertigen<br />

Leichenpredigten<br />

1792<br />

Nr. 316 Feuerordnung des Generaldirektoriums (erweiterte) für die Dorfschaften<br />

des Fürstentums <strong>Minden</strong> und der Grafschaft <strong>Ravensberg</strong><br />

1792<br />

Nr. 317 Bescheid der Kammer an das Amt Sparrenberg-Enger, daß bei Erbverpachtungen<br />

die Prästanda auf der Sohlstätte stehen bleiben, wogegen<br />

der Erbpächter dem Besitzer die Kontribution nur zur Hälfte zu<br />

geben braucht<br />

1792<br />

Nr. 318 Hofrescript und Bericht der Kammer: Hemmung und Bestrafung der<br />

Forstverwüstungen<br />

1792<br />

Nr. 319 Hofrescript und Bericht der Kammer: Hemmung und Bestrafung der<br />

Forstverwüstungen<br />

1792<br />

Nr. 320 Zeugnis der ravensbergischen Landstände, des Propstes von Korff auf<br />

Waghorst und der Kammer: Observanz, daß dasjenige Wild, das ein<br />

Jagdberechtigter durch seine Hunde findet, aufjagt und verfolgt, ihm<br />

ganz allein gehört<br />

1793<br />

Nr. 321 Anfrage der Regierung, Entscheidung der Gesetz-Kommission und<br />

Bestätigungsreskript, ob Eigenhörige, wenn sie ohne das Gut, wozu<br />

sie bisher gehört haben, verkauft werden, auf die Vernäherung antragen<br />

und einen Vorzug vor dem Käufer verlangen können

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