03.11.2015 Aufrufe

dog & sport Ausgabe 01/2015

In unserer aktuellen Ausgabe geht es weiter mit Kommandotraining Teil II. Nach Go, Easy und Stop gehen wir an den weiteren Aufbau des richtigen Zughunde-Trainings. Nachdem wir euch viel über Canicross erzählt haben, befassen wir uns nun intensiver mit dem Thema Bikejöring Teil I. Wir zeigen euch das richtige Cool down und der VDSV stellt sich vor. Iron-Dog, Dog-Biathlon, Bikejöring Teil I, Kommandotraining Teil II, Das richtige Cool down, Vier Pfoten am Berg, Der VDSV stellt sich vor, Tellington Touch und vieles mehr...

In unserer aktuellen Ausgabe geht es weiter mit Kommandotraining Teil II. Nach Go, Easy und Stop gehen wir an den weiteren Aufbau des richtigen Zughunde-Trainings. Nachdem wir euch viel über Canicross erzählt haben, befassen wir uns nun intensiver mit dem Thema Bikejöring Teil I. Wir zeigen euch das richtige Cool down und der VDSV stellt sich vor.

Iron-Dog, Dog-Biathlon, Bikejöring Teil I, Kommandotraining Teil II, Das richtige Cool down, Vier Pfoten am Berg, Der VDSV stellt sich vor, Tellington Touch und vieles mehr...

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Hund und Recht<br />

Die Homepage<br />

Die Homepage der Veranstaltung muss ein Impressum<br />

haben. Zum 1. März 2007 wurde das Teledienstegesetz<br />

durch das Telemediengesetz ersetzt. § 5 TMG regelt<br />

Folgendes: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige,<br />

in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien<br />

folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar<br />

erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ Die Veranstaltung<br />

ist in der Regel auch „geschäftsmäßig“, da ein<br />

Startgeld erhoben wird. Hier reicht es aber, wenn Name,<br />

Adresse , Telefon und Mailadresse eines Verantwortlichen<br />

für die Veranstaltung angegeben wird, mit dem<br />

Kontakt aufgenommen werden kann.<br />

Alles andere, was man so in diversen Impressen (ja, die<br />

Mehrzahl heißt so) lesen kann, ist optional und abhängig<br />

von der Gestaltung der Homepage.<br />

Die Teilnehmer<br />

Grundsätzlich wird mit den Teilnehmern ein Vertrag<br />

geschlossen. Der Teilnehmer zahlt einen gewissen<br />

Betrag (Startgeld / Meldegeld) und kann dafür an der<br />

Veranstaltung teilnehmen.<br />

Geregelt werden muss aber auch die Frage, was passiert<br />

wenn der Teilnehmer – aus welchen Gründen auch<br />

immer – an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann,<br />

wenn der Teilnehmer sich bei der Veranstaltung verletzt<br />

oder sonst einen Schaden erleidet und wenn der<br />

Hund des Teilnehmers einen Schaden verursacht.<br />

Im Grundsatz könnte nämlich in all diesen Fällen der<br />

Veranstalter dem Geschädigten gegenüber haften.<br />

Man sollte daher Teilnahmebedingungen formulieren<br />

und mit den Teilnehmern vereinbaren. Juristisch gesehen<br />

sind das allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),<br />

die auch wiederum besonderen Voraussetzungen unterliegen.<br />

Zum einen müssen sie wirksam in die Vereinbarung<br />

mit dem Teilnehmer einbezogen werden, zum<br />

anderen müssen sie auch einer Inhaltskontrolle standhalten.<br />

Das Einbeziehen geschieht einfach in der Form,<br />

dass die Teilnehmer bei der Anmeldung erklären, dass<br />

sie die Teilnahmebedingungen gelesen haben und damit<br />

einverstanden sind. Nicht ausreichend ist insbesondere,<br />

dass auf der Homepage einfach nur steht, dass es<br />

diese Teilnahmebedingungen gibt.<br />

Bei der Inhaltskontrolle ist vor allem der „Haftungsausschluss“<br />

kritisch. Einen vollständigen Haftungsausschluss<br />

zu vereinbaren ist nämlich unzulässig und damit<br />

auch unwirksam. Möglich ist die Haftung zu beschränken,<br />

wenn Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes<br />

davon ausgenommen bleiben.<br />

Wenn man also alles falsch machen will, schreibt man<br />

auf die Homepage zur Veranstaltung einfach<br />

folgendes:<br />

„Der Veranstalter xy übernimmt keine Haftung!!<br />

Eine ausreichende Gespannhaftpflicht muß vorgelegt<br />

werden.<br />

Impfausweise mit den vorgeschriebenen Impfungen<br />

werden überprüft.“<br />

Wenn man es ein bißchen besser, aber immer noch<br />

falsch machen will, schreibt man auf das Formular zur<br />

Online Anmeldung folgendes:<br />

„Der Veranstalter xy übernimmt keine Haftung!!<br />

Eine ausreichende Gespannhaftpflicht muß vorgelegt<br />

werden.<br />

Impfausweise mit den vorgeschriebenen Impfungen<br />

werden überprüft.<br />

Ich nehme zur Kenntnis, dass ich an dieser Veranstaltung<br />

auf eigenes Risiko teilnehme.<br />

Ich erkenne die gültige Rennordnung des VDSV (lFSS<br />

Race Rules und Procedures) an.“<br />

Im ersten Fall sind diese Regelungen nicht einmal in<br />

das Vertragswerk mit dem Teilnehmer einbezogen, im<br />

zweiten Fall ist der Haftungsausschluss unwirksam,<br />

weil hier auch ein Haftungsausschluss für Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters formuliert ist.<br />

Diese Beispiele sind selbstverständlich nicht<br />

ausgedacht.<br />

Zulässig (und sinnvoll) ist folgende Formulierung:<br />

„Der Teilnehmer schließt alle Haftungsansprüche gegenüber<br />

dem Veranstalter, die aus eventuellen gesundheitlich-medizinischen<br />

Problemen als Folge der Teilnahme<br />

entstehen können, ausdrücklich aus.<br />

Der Teilnehmer erkennt weiter mit seiner Teilnahme an<br />

der Veranstaltung den Haftungsausschluss des Veranstalters<br />

für Personen- und/oder Sachschäden jeder Art<br />

an, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober<br />

Fahrlässigkeit des Veranstalters.“<br />

Sehr beliebt sind übrigens Formulierungen wie „Teilnahme<br />

auf eigene Gefahr“ oder „Teilnahme auf eigenes<br />

Risiko“.<br />

Handeln auf eigene Gefahr liegt dann vor, wenn sich<br />

jemand an einer gefährlichen Veranstaltung derart beteiligt,<br />

dass nach den Umständen die Beteiligung als<br />

Einwilligung in eine als möglich erkannte Verletzung<br />

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