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Mein Weg<br />
zu mehr Ruhe<br />
und Wohlbefinden<br />
Kontextfaktoren können sein:<br />
• Partner-/Eheprobleme/Trennung vom Partner<br />
• Tod des Partners bzw. naher Angehöriger<br />
• chronische Krankheiten/Suchtproblematik von<br />
Angehörigen<br />
• Verantwortung für die Pflege von Familienangehörigen<br />
• Schwierigkeiten bei der Problembewältigung,<br />
insbesondere von Alltagsproblemen<br />
• ständiger Zeitdruck<br />
• finanzielle Sorgen<br />
• Arbeitslosigkeit/berufliches Anforderungsprofil<br />
(Überforderung)<br />
• soziale Isolation<br />
• beengte Wohnverhältnisse.<br />
Auch können Mehrfachbelastungen durch Beruf, Familie<br />
oder Pflege von Angehörigen im Kontext von Erziehungsverantwortung<br />
bei mangelnden Fähigkeiten/Möglichkeiten<br />
der Kompensation im Zusammenhang mit den<br />
Aufgaben einer Mutter/eines Vaters Erziehungsschwierigkeiten<br />
die Notwendigkeit einer Maßnahme darstellen.<br />
Darüber hinaus können:<br />
• mangelnde Erziehungskompetenz<br />
• Teenagerschwangerschaft<br />
• erhöhte Belastung, beispielsweise durch häufige,<br />
über das alterstypische Maß hinausgehende, Infekte<br />
der Kinder<br />
• eine durch chronisch erkrankte, verhaltensauffällige,<br />
behinderte oder frühgeborene Kinder oder Mehrlingsgeburten<br />
beeinträchtigte Mutter-/Vater-Kind-Beziehung<br />
• die Alleinerziehung (nicht in Lebensgemeinschaft lebend)<br />
• mangelnde Unterstützung bei der Kindererziehung<br />
• fehlende Anerkennung der Mutter-/Vater-Rolle<br />
• die nicht gleichberechtigte Stellung der Frau/des<br />
Mannes in der Familie<br />
ursächlich für die Bewilligung einer Mutter-/Vater-Kind-<br />
Maßnahme sein.<br />
• zu befürchten ist, dass eine maßnahmebedingte<br />
Trennung von der Mutter zu psychischen Störungen<br />
des Kindes führen kann (z.B. aufgrund des Alters),<br />
oder<br />
• bei Müttern, insbesondere bei allein erziehenden<br />
und/oder berufstätigen Müttern, eine belastete Mutter-<br />
Kind-Beziehung verbessert werden soll,<br />
oder<br />
• wegen einer besonderen familiären Situation eine Trennung<br />
des/r Kindes/r von der Mutter unzumutbar ist,<br />
oder<br />
• das Kind während der Leistungsinanspruchnahme<br />
der Mutter nicht anderweitig betreut und versorgt<br />
werden kann und die Durchführung der Leistung für<br />
die Mutter daran scheitern kann, und die Mitaufnahme<br />
des/r Kindes/r den Erfolg der Rehabilitationsmaßnahme<br />
der Mutter nicht gefährdet.<br />
Die Möglichkeit zur Mitaufnahme besteht in der Regel für<br />
Kinder bis 12 Jahren, in besonderen Fällen bis 14 Jahren.<br />
Für behinderte Kinder gelten besondere Aufnahmekriterien.<br />
Bitte stimmen Sie die Terminvergabe jedoch mit<br />
uns ab, da zu klären ist, ob unsere Klinik für die Art der<br />
Behinderung geeignet ist.<br />
Bei vorliegender Indikation für eine Rehabilitation des<br />
Kindes kann nach gutachterlicher Empfehlung auch eine<br />
indikationsspezifische Rehabilitationsmaßname für Kinder<br />
in Betracht kommen.<br />
Wunsch- und Wahlrecht<br />
Jedem Versicherten steht grundsätzlich ein gesetzliches<br />
Wunsch- und Wahlrecht für eine geeignete Einrichtung<br />
zu. Nicht selten bestehen vertragliche Vereinbarungen<br />
zwischen der Klinik und einzelnen Kostenträgern.<br />
Bitte beachten Sie, dass eine Aufnahme in unserer Klinik<br />
nach Bewilligung auch ohne eine vertragliche Beziehung<br />
zu Ihrer Krankenkasse möglich ist. Bitte sprechen Sie<br />
uns bei Problemen diesbezüglich an.<br />
Weitere Kriterien<br />
Mutter-Kind-Maßnahmen können in Betracht kommen,<br />
wenn:<br />
• das Kind behandlungsbedürftig ist und in seiner<br />
Indikation entsprechend behandelt werden kann,<br />
oder<br />
Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
Der vertraglich fixierte und mit den Sozialversicherungsträgern<br />
vereinbarte Vergütungssatz erfüllt die Bedingungen<br />
der in § 12 SGB V verankerten Richtlinien. Somit<br />
besteht mit allen gesetzlichen Kassen eine gesicherte<br />
Abrechnungsgrundlage.<br />
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