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TION 2010 - Von der Kunst, mit dem Zuschauer - PSD-Tutorials.de

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Teil 1: Panoramafreiheit<br />

Was war passiert? Die Stiftung Preußische<br />

Schlösser und Gärten Bran<strong>de</strong>nburg hat in<br />

insgesamt drei Verfahren einen Fotografen<br />

und zwei Fotoagenturen verklagt und wollte<br />

ihnen die gewerbliche Nutzung von Foto-<br />

und Filmaufnahmen von <strong>de</strong>n verwalteten<br />

Parkanlagen und Schlössern verbieten lassen<br />

und Scha<strong>de</strong>nsersatz für <strong>de</strong>n bisher erfolgten<br />

Verkauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahmen haben (Az. 5 U 12/09; 5<br />

U 14/09; 5 U 3/09). Der Fotograf hatte eine DVD<br />

<strong>mit</strong> Aufnahmen von Parkanlagen, Schlössern<br />

und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en historischen Gebäu<strong>de</strong>n in<br />

Potsdam erstellt. Die Fotoagenturen hatten<br />

in einem Bildportal im Internet Bil<strong><strong>de</strong>r</strong> von<br />

Parkanlagen und Schlössern gegen Entgelt<br />

zum Download angeboten. Es han<strong>de</strong>lte sich<br />

in allen Fällen um Außenaufnahmen, die<br />

während <strong><strong>de</strong>r</strong> regulären Öffnungszeiten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anlagen entstan<strong>de</strong>n waren.<br />

Die Stiftung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Meinung, dass ihr aus<br />

<strong><strong>de</strong>m</strong> Eigentum an <strong>de</strong>n Kulturobjekten das<br />

alleinige Recht an Fotos von ihrem Eigentum<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong>en gewerblicher Verwertung zusteht.<br />

Es sei also verboten, ohne Erlaubnis und<br />

Zahlung einer Gebühr die Parkanlagen und<br />

Schlösser zu fotografieren und hinterher<br />

70 | <strong>PSD</strong>-TUTORIALS.DE COMMAG MAI <strong>2010</strong><br />

Bildquelle: archaeopteryx stocks<br />

diese Fotos bspw. auf Postkarten, in<br />

Bildbän<strong>de</strong>n, auf DVD o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig<br />

gewerblich zu verkaufen.<br />

Das Urteil. Das LG Potsdam als erste<br />

Instanz gab <strong>de</strong>n Klägern recht. Das<br />

OLG Bran<strong>de</strong>nburg als zweite Instanz<br />

hingegen schloss sich <strong>de</strong>n Fotografen<br />

an und wies letztlich die Klagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stiftung zurück. Denn es gebe kein<br />

Vorrecht <strong>de</strong>s Eigentümers, ein Bild<br />

seines Eigentums zu verwerten.<br />

Vielmehr haben Fotografen und<br />

Filmemacher das Recht, <strong>de</strong>n<br />

wirtschaftlichen Nutzen aus ihren<br />

Fotos und Filmaufnahmen selbst<br />

zu ziehen. An<strong><strong>de</strong>r</strong>enfalls wäre ein<br />

risikofreies Fotografieren und<br />

Filmen nur noch in <strong>de</strong>n eigenen<br />

vier Wän<strong>de</strong>n möglich. Wer nicht<br />

will, dass sein Eigentum fotografiert<br />

wird, müsse eben <strong>de</strong>n Zugang dazu<br />

verbieten o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Vorkehrungen<br />

treffen, dass es nicht gesehen wird.<br />

Stiftungen jedoch, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Zweck es<br />

ist, Kulturgüter für die Öffentlichkeit<br />

zu erhalten und zu präsentieren,

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