TION 2010 - Von der Kunst, mit dem Zuschauer - PSD-Tutorials.de
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Teil 1: Panoramafreiheit<br />
Was war passiert? Die Stiftung Preußische<br />
Schlösser und Gärten Bran<strong>de</strong>nburg hat in<br />
insgesamt drei Verfahren einen Fotografen<br />
und zwei Fotoagenturen verklagt und wollte<br />
ihnen die gewerbliche Nutzung von Foto-<br />
und Filmaufnahmen von <strong>de</strong>n verwalteten<br />
Parkanlagen und Schlössern verbieten lassen<br />
und Scha<strong>de</strong>nsersatz für <strong>de</strong>n bisher erfolgten<br />
Verkauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahmen haben (Az. 5 U 12/09; 5<br />
U 14/09; 5 U 3/09). Der Fotograf hatte eine DVD<br />
<strong>mit</strong> Aufnahmen von Parkanlagen, Schlössern<br />
und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en historischen Gebäu<strong>de</strong>n in<br />
Potsdam erstellt. Die Fotoagenturen hatten<br />
in einem Bildportal im Internet Bil<strong><strong>de</strong>r</strong> von<br />
Parkanlagen und Schlössern gegen Entgelt<br />
zum Download angeboten. Es han<strong>de</strong>lte sich<br />
in allen Fällen um Außenaufnahmen, die<br />
während <strong><strong>de</strong>r</strong> regulären Öffnungszeiten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anlagen entstan<strong>de</strong>n waren.<br />
Die Stiftung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Meinung, dass ihr aus<br />
<strong><strong>de</strong>m</strong> Eigentum an <strong>de</strong>n Kulturobjekten das<br />
alleinige Recht an Fotos von ihrem Eigentum<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong>en gewerblicher Verwertung zusteht.<br />
Es sei also verboten, ohne Erlaubnis und<br />
Zahlung einer Gebühr die Parkanlagen und<br />
Schlösser zu fotografieren und hinterher<br />
70 | <strong>PSD</strong>-TUTORIALS.DE COMMAG MAI <strong>2010</strong><br />
Bildquelle: archaeopteryx stocks<br />
diese Fotos bspw. auf Postkarten, in<br />
Bildbän<strong>de</strong>n, auf DVD o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig<br />
gewerblich zu verkaufen.<br />
Das Urteil. Das LG Potsdam als erste<br />
Instanz gab <strong>de</strong>n Klägern recht. Das<br />
OLG Bran<strong>de</strong>nburg als zweite Instanz<br />
hingegen schloss sich <strong>de</strong>n Fotografen<br />
an und wies letztlich die Klagen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Stiftung zurück. Denn es gebe kein<br />
Vorrecht <strong>de</strong>s Eigentümers, ein Bild<br />
seines Eigentums zu verwerten.<br />
Vielmehr haben Fotografen und<br />
Filmemacher das Recht, <strong>de</strong>n<br />
wirtschaftlichen Nutzen aus ihren<br />
Fotos und Filmaufnahmen selbst<br />
zu ziehen. An<strong><strong>de</strong>r</strong>enfalls wäre ein<br />
risikofreies Fotografieren und<br />
Filmen nur noch in <strong>de</strong>n eigenen<br />
vier Wän<strong>de</strong>n möglich. Wer nicht<br />
will, dass sein Eigentum fotografiert<br />
wird, müsse eben <strong>de</strong>n Zugang dazu<br />
verbieten o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Vorkehrungen<br />
treffen, dass es nicht gesehen wird.<br />
Stiftungen jedoch, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Zweck es<br />
ist, Kulturgüter für die Öffentlichkeit<br />
zu erhalten und zu präsentieren,