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emskurier-harsewinkel_26-11-2015

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Hallo liebe Kinder!<br />

Der Emskurier verlost 12 Adventskalender<br />

Welches Wort suchen wir?<br />

Lieber guter Weihnachtsmann,<br />

schau mich nicht so böse an.<br />

Stecke deine Rute ein -<br />

ich will auch immer . . . . . sein.<br />

Schickt uns eine E-Mail<br />

mit dem Lösungswort sowie eurer Adresse und<br />

Telefonnummer und euer Alter<br />

bis zum 27. November <strong>2015</strong> an:<br />

anzeigen@<strong>emskurier</strong>-<strong>harsewinkel</strong>.de<br />

Viel Glück!<br />

Nächtliche Führung<br />

… durch das Böckstiegel-Haus<br />

»Nachts im Museum« - im Peter-August-Böckstiegel-Haus<br />

findet wieder<br />

eine Führung zu später Stunde<br />

statt. In abendlicher Dunkelheit<br />

können Kinder und Erwachsene das<br />

Künstlerhaus mit Taschenlampe erforschen<br />

und dabei ganz neu entdecken.<br />

Durch den Lichtkegel der Taschenlampe<br />

werden Ausschnitte<br />

der Gemälde Böckstiegels mehr fokussiert<br />

und die ohnehin schon<br />

kraftvollen Farben wirken noch lebhafter.<br />

So kann das Werk Böckstiegels<br />

in einem ganz neuen Licht betrachtet<br />

werden - so wie auch der<br />

Maler oft nachts den Blick auf seine<br />

Kunst hatte.<br />

Die nächtliche Führung findet am 4.<br />

Dezember von 20 bis 21 Uhr statt.<br />

Die Kosten betragen für Erwachsene<br />

7 Euro, für Kinder ermäßigt 4 Euro.<br />

Eine Taschenlampe sollte mitgebracht<br />

werden.<br />

Auch wer dem Künstlerhaus schon<br />

einen Besuch abgestattet hat, kann<br />

hier neu überrascht werden. Bei<br />

Nacht entfaltet das ursprüngliche<br />

Bauernhaus seinen Charme auf<br />

ganz besondere Weise.<br />

Weitere Infos unter www.boeckstiegel-haus.de.<br />

Anmeldung und Information unter<br />

Telefon 05203/3297<br />

Erben<br />

Segen oder Qual?<br />

Wer hofft es nicht? Eine Erbschaft<br />

bringt »warmen Regen« – ein Grund<br />

zur Freude. Oft ist es aber anders.<br />

Was ist mit Schulden oder Schwarzgeld?<br />

Hier kann ganz schnell das eigene<br />

Hab und Gut in Gefahr geraten.<br />

Hinterlässt der Erblasser seinen Erben<br />

nämlich z.B. Schwarzgeld, müssen<br />

die Erben schnell handeln, um<br />

nicht selbst steuerstrafrechtlich behandelt<br />

zu werden. Häufiger als man<br />

denkt hat die Generation der heutigen<br />

»Vererber« in den zurückliegenden<br />

Jahrzehnten Vermögen auf ausländischen<br />

Konten »in Sicherheit gebracht«,<br />

um die anfallenden Zinsen<br />

in Deutschland nicht versteuern zu<br />

müssen. Wer im Erbfall davon Kenntnis<br />

erlangt, muss also handeln, um<br />

nicht als Steuerhinterzieher verantwortlich<br />

gemacht zu werden. Ein Erbe<br />

entgeht also dann der Strafbarkeit,<br />

wenn er als Erbe von Schwarzgeld<br />

erfährt und gegenüber der Finanzverwaltung<br />

diesen Tatbestand<br />

auch anzeigt. Wer hierzu, trotz<br />

Kenntnis, keine oder falsche Angaben<br />

macht, begeht eine eigene Steuerhinterziehung,<br />

für die er sich verantworten<br />

muss. Da Erben zur Abgabe<br />

einer Erbschaftssteuererklärung<br />

verpflichtet sind (unabhängig davon,<br />

ob Steuer anfällt oder nicht),<br />

muss diese vollständig sein, also<br />

auch ggf. bekanntes Schwarzgeld<br />

umfassen. Wenn aus dem Schwarzgeld<br />

auch Erträge, wie z.B. Zinsen,<br />

erwachsen, sind diese auch im Rahmen<br />

der eigenen Einkommensteuererklärung<br />

zu deklarieren. Unter Umständen<br />

können Erben auch zur Berichtigung<br />

früherer Steuererklärungen<br />

des Erblassers verpflichtet sein<br />

und haften auch auf Zinsen und<br />

Säumniszuschlägen. Da dies Beträge<br />

ausmachen könnte, die den<br />

Nachlass eventuell sogar aufzehren<br />

oder Schulden hervorrufen, kann angezeigt<br />

sein, das Erbe auszuschlagen,<br />

um nicht haften zu müssen. Zu<br />

berücksichtigen ist auch, dass ein<br />

Erbe, der Kenntnis von diesen Tatsachen<br />

hat, auch anderen Miterben<br />

oder Pflichtteilsberechtigten hiervor<br />

Kenntnis geben muss. Anderenfalls<br />

kann er sich des Verdachts des Betruges<br />

aussetzen. Hat er gegenüber<br />

der Finanzverwaltung aber schon<br />

falsche Angaben gemacht, kann er –<br />

wenn die Finanzbehörde noch keine<br />

Kenntnis davon hat – evtl. noch den<br />

Weg der Selbstanzeige wählen.<br />

Aber auch andere Fußangeln gibt es<br />

für den Erben. Erben übernehmen<br />

nämlich auch die Schulden des Erblassers.<br />

Die Haftung ist nicht nur auf<br />

den Nachlass beschränkt, sondern<br />

der Erbe haftet auch mit dem eigenen<br />

Vermögen. Für diesen Fall sieht<br />

das Gesetz die Möglichkeit der Erbausschlagung<br />

vor, die meist schnelles<br />

Handeln erfordert. Die Frist läuft<br />

über sechs Wochen und beginnt,<br />

wenn der potentielle Erbe von seiner<br />

Erbenstellung erfährt. Hat der Erblasser<br />

eine letztwillige Verfügung,<br />

z.B. ein Testament, hinterlassen, beginnt<br />

diese Frist, wenn das Nachlassgericht<br />

das Testament eröffnet<br />

und den Erben bekannt gegeben<br />

hat. Etwas mehr Zeit, nämlich sechs<br />

Monate, bleiben den Erben, die sich<br />

im Ausland aufhalten oder in Fällen,<br />

in denen der Erbe seinen letzten<br />

Wohnsitz im Ausland hatte. Eventuell<br />

kann ein Erbe auch noch einen<br />

Rettungsanker werfen, wenn er im<br />

Nachhinein von der Überschuldung<br />

des Erbes erfährt. Dann ist zu prüfen,<br />

ob die Annahme des Erbes wegen<br />

Irrtums über die Überschuldung<br />

angefochten werden kann. Auch hier<br />

ist schnell zu handeln, denn in diesem<br />

Fall beträgt die Frist ebenfalls<br />

nur sechs Wochen ab dem Zeitpunkt,<br />

an dem der Erbe die Sachlage erkennen<br />

konnte. Ausschlagungen<br />

und Anfechtungen können zu Protokoll<br />

des Nachlassgerichts erklärt<br />

oder bei einem Notar beglaubigt<br />

werden. In den meisten Fällen empfiehlt<br />

es sich, die Gegebenheiten<br />

rechtzeitig durch Ihren Rechtsanwalt<br />

prüfen zu lassen.<br />

Erben – Segen oder Qual?<br />

Seit 20 Jahren<br />

Ihr zuverlässiger Partner für<br />

Unternehmen und Privatpersonen<br />

Dirk Gehrs Rechtsanwalt<br />

Vertretungsbefugt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten<br />

Hesselteicher Straß e 12<br />

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Tel. 0 52 47/40 84 40<br />

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