Dokument 1600203 - Siebenhaar - Versicherungs
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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />
Brandschutz in Industrie und Gewerbe<br />
Zusammenfassung<br />
Das Brandrisiko ist ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für den Betrieb. Auch wenn in den letzten<br />
Jahrzehnten erhebliche Fortschritte im Brandschutz erzielt wurden, bleibt der Brand die weltweit größte<br />
Ursache für Sachschäden im Bereich gewerblicher und industrieller Betriebe und Anlagen. Hinzu kommen<br />
erhebliche Betriebsunterbrechungs- sowie Personenschäden. Die erzielten Fortschritte beziehen sich im<br />
Wesentlichen auf das Verstehen der heutigen Brandgefahren und auf den Schutz vor ihnen.<br />
Bei einem Brandschadenereignis ist meist ein Zusammenbrechen des Brandschutzkonzeptes mit den<br />
entsprechenden baulichen, technischen und organisatorischen Anlagen, Systemen und Maßnahmen zu<br />
verzeichnen. Ist dies nicht der Fall, entspricht das Brandschadenereignis genau dem Brandschutzkonzept.<br />
Bei der Schadenanalyse ist allerdings immer wieder festzustellen, dass das Brandschutzkonzept nicht für<br />
das vorhandene Risiko und dessen Auswirkungen geschaffen, ausgelegt und angepasst worden war. Der<br />
Kernpunkt des Versagens zum Zeitpunkt des unvorhersehbaren Schadenereignisses liegt meist in der<br />
nicht ordnungsgemäßen Implementierung und/oder Aufrechterhaltung eines risikoangepassten<br />
Brandschutzkonzeptes. Die im Betrieb vorhandenen Defizite erlauben dem "unvorhersehbaren" Ereignis<br />
anders als erwartet, dass es überhaupt stattfinden und/oder sich ungehindert ausbreiten konnte. Bei<br />
Betrieben, die in der Vergangenheit ein gerade noch glimpflich abgelaufenes Ereignis (Fastbrand) hatten,<br />
kamen häufig glückliche Umstände zum Tragen, die eine Katastrophe verhindert haben.<br />
Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Ursachen der Brandentstehung, die<br />
Gefährdungsanalyse und den Aufbau eines Brandschutzkonzeptes.<br />
1 Das Brandrisiko<br />
Risiko ist die Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit, dass ein in der Zukunft liegendes Ereignis eintritt,<br />
meist auf Grund von Fehlhandlungen und -einschätzungen bzw. unerwarteten Geschehnissen.<br />
Dieses meist zufällig und unerwartet auftretende Ereignis kann einen Betrieb oder ein Unternehmen in<br />
eine verheerende Lage bringen, unabhängig davon, ob das Ereignis durch eigenes schuldhaftes Verhalten<br />
oder durch Fremdverschulden entstanden ist. Solch ein Schadenereignis verursacht nicht nur einen<br />
unmittelbaren Schaden (Personen-, Sachschaden), sondern löst zusätzlich bedeutende nicht<br />
versicherbare Aufwendungen aus, beispielsweise Umsatzrückgänge durch Vertrauens-, Image-, Kundenund<br />
Marktverlust, Stillstandszeiten und Abwanderung qualifizierter Mitarbeiter. Im Extremfall kann<br />
dadurch die Existenz eines Betriebes bzw. Unternehmens gefährdet sein.<br />
Die Praxis zeigt, dass in den meisten Fällen der Brand verhindert oder in seinen Auswirkungen erheblich<br />
begrenzt werden kann, wenn das Brandschutzkonzept mit den entsprechenden baulichen, technischen<br />
und organisatorischen Maßnahmen risikogerecht ausgelegt und funktionstüchtig ist.<br />
Grundsätzlich basiert jedes Brandschutzkonzept auf den Komponenten:<br />
1. 1.Brandrisikoanalyse<br />
2. 2.Technische und organisatorische Brandrisikobegegnung<br />
3. 3.<strong>Versicherungs</strong>technische Brandrisikobegegnung.<br />
Bei der Brandrisikoanalyse handelt es sich um eine gründliche, kritische und vergleichende Analyse. Nach<br />
der Ist-Bestandsaufnahme und der Bewertung gilt es dann, dem erkannten Risiko adäquat zu begegnen.<br />
Dies wird in den Abschnitten 2 und 3 dargestellt.<br />
2 Brandrisikoanalyse<br />
Bei der Brandrisikoanalyse wird das Brandrisiko in seine Komponenten untergliedert und anschließend<br />
geordnet und ausgewertet (Identifizierung, Beschreibung, Bewertung). Das primäre Ziel einer<br />
Brandrisikoanalyse ist es, den Ist-Zustand des Brandrisikos festzustellen, um möglicherweise bestehende<br />
Probleme zu lösen oder eine Situation zu verbessern.<br />
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2.1 Streik-, Brandgefahren- und Betriebsunterbrechungsstudien<br />
Auf den ersten Blick scheinen die genannten Punkte wenig miteinander zu tun zu haben. Das Beispiel der<br />
Autoindustrie mit ihrer "Just-in-time"-Produktion zeigt, dass Betriebsunterbrechungen bei vernetzt<br />
arbeitenden Unternehmen gravierende Beeinträchtigungen mit sich bringen. Dazu gehört auch ein Brand<br />
in einem der Unternehmen. Spätestens nach einer Woche Betriebsstillstand ist bereits mit gravierenden<br />
Kosten bzw. Verlusten zu rechnen.<br />
Aus diesem Grunde sollte sich jedes Unternehmen über eine Betriebsunterbrechung und deren Folgen im<br />
Unternehmen im Klaren sein, um entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. Basis des<br />
Risikomanagements ist eine Betriebsunterbrechungsstudie (BU-Studie). Ziel ist, zu erkennen, wo die<br />
betriebskritischen Punkte liegen, um anschließend Maßnahmen einleiten zu können, die eine<br />
Betriebsunterbrechung verhindern bzw. sehr unwahrscheinlich machen. Außerdem wird analysiert, wie<br />
über eine Notfallplanung eine kurzfristige Wiederaufnahme der Produktion erfolgen kann. Eine BU-Studie<br />
kann zudem für eine richtig zugeschnittene Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung sehr hilfreich<br />
sein.<br />
Bei der Durchführung einer BU-Studie hat sich folgende Vorgehensweise als sinnvoll herausgestellt:<br />
2.1.1 Grobanalyse<br />
Die Grobanalyse zielt darauf ab, festzulegen, in welche Tiefe man bei einer<br />
Betriebsunterbrechungsanalyse hinsichtlich der Unterbrechungszeit (Tage, Wochen, Monate) und des<br />
Produktes bzw. Dienstleistung gehen will. Es ist zu entscheiden, ob alle Produkte bzw. Dienstleistungen<br />
einbezogen werden sollen oder ob eine Konzentration auf die ausschlaggebenden Teile der<br />
Wertschöpfungskette des Unternehmens erfolgen soll.<br />
2.1.2 Risiko-Ist-Aufnahme<br />
Im Rahmen einer Risiko-Ist-Aufnahme wird eine Bestandsaufnahme bezüglich wichtiger Rahmendaten des<br />
Unternehmens vorgenommen. Dabei kann man meist zwei Blöcke unterscheiden:<br />
Betriebsrelevante Faktoren<br />
Wertschöpfung der Betriebsbereiche und Produkte<br />
Marktstellung und -beherrschung<br />
Konkurrenzsituation<br />
Sach- und Vermögenswerte<br />
Auslastung von Standorten oder Betriebsbereichen<br />
Logistik von Fremdbezug und Zulieferung<br />
Produktspezifika<br />
Produktionsablauf und -vernetzung<br />
Energieversorgung und -erzeugung (Strom, Luft, Wasser etc.)<br />
Gesamtbauzeit von Gebäuden<br />
Liefer-, Aufstellungs- bzw. Installationszeit von speziellen Maschinen und Anlagen.<br />
Risiko-Absicherungsmaßnahmen<br />
Baulicher Art (Bauweise und bauliche Trennung)<br />
Technischer Art (Brandverhinderung, -meldung, -beherrschung und -bekämpfung)<br />
Organisatorischer Art (Brandverhinderung, -meldung, -beherrschung und -bekämpfung)<br />
Finanzieller Art (Teilrisiko selbst tragen, Restrisiko versichern).<br />
2.1.3 Risikoanalyse<br />
Bei der Risikoanalyse wird festgestellt, wo, in welcher Form und mit welcher Wahrscheinlichkeit es in<br />
einem Betrieb unter Berücksichtigung der Absicherungsmaßnahmen zu einem Schaden kommen kann und<br />
mit welchen Auswirkungen zu rechnen ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen:<br />
Entwicklung und Analyse möglicher Schadenszenarien<br />
Schätzung von Ausfallzeiten und Ausfallkosten<br />
Gegenüberstellung der Risikofaktoren und der Absicherungen<br />
Risikobewertung und Aufstellung einer Rangliste.<br />
2.1.4 Auswertung der Risikoanalyse und Vorschläge zur<br />
Risikoverbesserung<br />
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Auf Basis der Auswertung der Risikoanalyse werden Vorschläge unterbreitet, in welcher Form und mit<br />
welchen Maßnahmen eine Risikoverbesserung zu erreichen ist, die sich auf die nachstehenden Bereiche<br />
beziehen:<br />
Baulich (Bauart und bauliche Trennung)<br />
Technisch (Brandverhinderung, -meldung, -beherrschung und -bekämpfung)<br />
Organisatorisch (Brandverhinderung, -meldung, -beherrschung und -bekämpfung)<br />
Finanziell (Teilrisiko selbst tragen, Restrisiko versichern).<br />
2.1.5 Folgerungen aus einer BU-Studie<br />
Die Vorteile, die aus einer BU-Studie gewonnen werden können, stellen sich wie folgt dar:<br />
Gewährleistung der Lieferfähigkeit bei gut abgesichertem Risiko<br />
Erkennen interner Risiken<br />
Extern wirkende Risiken werden offenkundig<br />
Aufschluss über die Höhe eines eventuellen Schadens<br />
Aufschluss über die wahrscheinliche Unterbrechungszeit<br />
Aufdeckung von Schwachstellen<br />
Darstellung des wahrscheinlichen Schadens (EML)<br />
Darstellung des möglichen Höchstschadens (PML)<br />
Aussagen über die Risikoabsicherung ermöglichen die notwendige Transparenz für<br />
Entscheidungen des Risikomanagements<br />
Die Risikobeurteilung liefert Fakten nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im<br />
Unternehmensbereich (KonTraG) und Basel II<br />
Aufzeigen von Maßnahmen zur Risikoverbesserung<br />
Informationsgrundlagen hinsichtlich Höhe und Deckungsumfang des versicherbaren Restrisikos<br />
Erhalt von Verkaufs- und Wettbewerbsargumenten bei einem gut abgesicherten Risiko.<br />
3 Technische und organisatorische Brandrisikobegegnung<br />
Das Brandrisiko lässt sich mit den Maßnahmen Brandverhütung und Schadensausmaßverminderung<br />
beeinflussen.<br />
3.1 Allgemeines<br />
In diesem Abschnitt werden Aspekte der technischen und organisatorischen Brandrisikobegegnung<br />
dargestellt, die zu dessen adäquater Verwirklichung allgemein und übergeordnet relevant sein und nicht<br />
direkt den Maßnahmen der Brandverhütung und Schadenausmaßverminderung zugeordnet werden<br />
können.<br />
3.2 Was ist ein Brandschutzkonzept?<br />
Es gibt keine eindeutige Definition für den Begriff Brandschutzkonzept, da einerseits die Interessenlagen,<br />
z. B. zwischen den Behörden und dem Versicherer, unterschiedlich sind, und andererseits das<br />
Brandschutzkonzept letztlich vom Risiko selbst und den Zielvorstellungen abhängt, mit dem es verbunden<br />
werden soll. Ungeachtet dessen wird nachstehend eine Erläuterung des Begriffs versucht.<br />
In der Vorbemerkung zur Richtlinie Brandschutzkonzept der vfdb (Vereinigung zur Förderung des<br />
Deutschen Brandschutzes e. V.) heißt es:<br />
"Die heutigen Bauwerke - insbesondere Sonderbauten - haben immer komplexere und größere<br />
Dimensionen. Abweichungen von den materiellen Anforderungen der Bauordnung bzw. rechtlichen Regeln<br />
kommen häufiger vor und müssen begründet werden. In der Folge sind einzelne brandschutztechnische<br />
Maßnahmen der Vorschriftenwerke nicht ohne Weiteres anwendbar, sondern das Gesamtzusammenspiel<br />
aller brandschutztechnischen Maßnahmen muss zur Umsetzung der Schutzziele des Baurechts in sich<br />
schlüssig und nachvollziehbar dargestellt werden."<br />
Die Richtlinie Brandschutzkonzept behandelt hauptsächlich die Problematik des Baurechtes, wobei der<br />
Personenschutz im Vordergrund steht. Diese Richtlinie und ihre Maßnahmen finden sich in allen<br />
Landesbauordnungen in jeweils leicht veränderter Form für Sonderbauten wieder. Unter Sonderbauten<br />
versteht man z. B. Krankenhäuser, Versammlungsstätten, Kaufhäuser, Hotels, Flughäfen, Tiefgaragen,<br />
Hochhäuser, die meisten Industriebauten, usw. Außerdem sind prinzipiell alle Gebäude mit<br />
Brandabschnitten über 1.600 m² Sonderbauten im Sinne des Baurechtes.<br />
Der Feuerversicherer wiederum setzt andere Prioritäten, die er durch ein Brandschutzkonzept absichern<br />
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möchte. Ihm geht es primär um den Schutz von versicherten Sachwerten, insbesondere bei hohen<br />
Wertekonzentrationen in einem Komplex, aber auch um den Schutz versicherter Vermögenspositionen<br />
wie zum Beispiel Unterbrechungsschäden. Der gewährte <strong>Versicherungs</strong>schutz und die Höhe der Prämie<br />
hängen letztendlich vom Brandschutzkonzept ab. Dieses muss allerdings nicht mit dem der Baubehörde<br />
identisch sein.<br />
Der Betreiber/Unternehmer hat wiederum teilweise ganz andere Interessen in Bezug auf ein<br />
Brandschutzkonzept. Er möchte durch das Brandschutzkonzept zwar auch den Personenschutz und seinen<br />
Sach- und Vermögensschutz weitestgehend realisiert sehen, andererseits aber auch die Wirtschaftlichkeit<br />
(Kosten-Nutzen-Verhältnis) gewahrt wissen.<br />
Hinweis<br />
Vor der Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes ist es daher erforderlich, das Risiko zu beschreiben<br />
und zu analysieren sowie sich Gedanken darüber zu machen, wo Gefährdungen vorliegen, wie sie<br />
abgesichert werden können und welche Schutzziele verfolgt werden sollen. Hierbei ist das vorhandene<br />
Risikopotenzial zusammen mit den Risikominderungsmaßnahmen, bestehend aus Brandverhütung und<br />
Schadenreduzierung (Brandbeherrschung, Schutz), sicherheitstechnisch einzustufen.<br />
Aufgrund der Definition von Risiko:<br />
Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadenausmaß<br />
sind bei der Betrachtung von Risiken zwei Faktoren ausschlaggebend:<br />
die Eintrittswahrscheinlichkeit und<br />
das Schadenausmaß, das durch ein Ereignis verursacht wird, wobei nicht nur der direkte,<br />
sondern auch der indirekte Schaden zu betrachten ist.<br />
Risiken lassen sich somit anhand dieser Faktoren signifikant mit den entsprechenden<br />
Risikominderungsmaßnahmen beeinflussen. Dabei steht die Brandverhütung im Vordergrund, es folgen<br />
die Brandbeherrschung und/oder der Schutz bei einem Brandereignis.<br />
Das Brandschutzkonzept muss schließlich entsprechend dem Risikopotenzial und der<br />
Risikominderungsmaßnahmen bewertet werden.<br />
Nachstehend sind einige Faktoren eines Brandschutzkonzeptes aufgelistet, die bei der<br />
Brandverhütung und bei der Brandbeherrschung in Betracht zu ziehen sind oder sich mit dem Schutz vor<br />
einem Brand befassen. Die Brandschutzorganisation, der Brandschutzbeauftragte usw. beeinflussen<br />
sowohl die Brandverhütung als auch die Brandbeherrschung.<br />
1. Brandverhütung<br />
Wärmequellen, Kaffeeautomaten, Warmwassergeräte, Kochplatten<br />
Offenes Feuer, Adventsgestecke<br />
Feuerarbeiten<br />
Feuerstätten, Lüfter, Wärmestrahler<br />
Rauchen<br />
Sauberkeit und Ordnung, Abfallbeseitigung, Reinigung<br />
Entfernen von Brandlasten, Anlagerung<br />
Blitzschutz<br />
Bewachung, Kontrollgänge<br />
Wartung und Instandhaltung<br />
Revision von elektrischen und prozessgesteuerten Anlagen.<br />
Thermografie etc.<br />
2. Brandbeherrschung/Schutz<br />
Bauliche oder räumliche Trennungen, Brandschutztüren, Öffnungen in Wänden etc.<br />
Auswahl von Baumaterialien<br />
Betriebsausstattung mit mobilen Löscheinrichtungen (Feuerlöscher)<br />
Zugänglichkeit zu Löscheinrichtungen<br />
Ausbildung an Handfeuerlöschern<br />
Alarmorganisation<br />
Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen<br />
Brandschutzübungen mit der öffentlichen-/Betriebsfeuerwehr<br />
Installation von Brandschutz-Anlagen (z. B. Lösch-, Brandmelde-, Rauch- und<br />
Wärmeabzugsanlagen).<br />
Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen eines Brandschutzkonzeptes liegen somit im Bereich<br />
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des vorbeugenden baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutzes,<br />
des organisatorischen (betrieblichen) Brandschutzes und<br />
des abwehrenden Brandschutzes.<br />
Hinweis<br />
Die Brandschutzmaßnahmen müssen dabei nach der Nutzung des Brandrisikos und des zu<br />
erwartenden Schadenausmaßes ausgewählt werden.<br />
Beim Erstellen eines Brandschutzkonzeptes können sowohl vorhandene Nachweisverfahren als auch<br />
Ingenieurmethoden des vorbeugenden Brandschutzes zur Anwendung kommen, wobei diese auf den<br />
speziellen Einzelfall und die gewünschten Schutzziele abzustimmen sind.<br />
Ein Brandschutzkonzept sollte bei Planungen von Neu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen erstellt<br />
werden, da es als Grundlage für die bauaufsichtliche Beurteilung/Genehmigung und für die<br />
privatrechtliche Risikobeurteilung der Versicherer zu sehen ist. Auch bei bestehenden Gebäuden und<br />
Betriebsstätten sollte eine Beschreibung des vorhandenen Brandschutzkonzeptes erstellt werden bzw.<br />
vorliegen, sodass im Bedarfsfalle eine Risikobeurteilung jederzeit erfolgen kann. Das Brandschutzkonzept<br />
kann in einem Baugenehmigungsverfahren bei Sonderbauten von den Behörden sogar als eigenständige<br />
Bauvorlage gefordert werden.<br />
Praxis-Tipp<br />
Ein Brandschutzkonzept ist kein generelles und statisches Konzept, sondern muss immer im Einzellfall<br />
entsprechend den vorhandenen Risiken und den jeweiligen Schutzzielen betrachtet bzw. abgestimmt<br />
werden. Deshalb bedarf es Spezialisten für die Erstellung eines optimalen Brandschutzkonzeptes, die<br />
die entsprechenden Schutzziele und die Interessen von Betreiber/Unternehmer, Behörden und<br />
Versicherer in einem wirtschaftlich ausgewogenen Verhältnis berücksichtigten.<br />
3.3 Brandverhütung<br />
Brandverhütung ist das Verhindern, dass ein Brandereignis eintritt. Damit soll insbesondere die<br />
Brandeintrittswahrscheinlichkeit aktiv beeinflusst werden.<br />
3.3.1 Vorschriften/Regeln<br />
Brandverhütungsvorschriften sind Bestandteil fast aller <strong>Versicherungs</strong>verträge, wenn nicht schriftlich eine<br />
andere Vereinbarung getroffen worden ist. Die Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften dient dazu,<br />
dafür zu sorgen, dass ein Brand gar nicht entsteht. Bei einem Brand tragen sie zur ordnungsgemäßen<br />
Funktion oder der ungehinderten Nutzung der baulichen oder technischen Schutzeinrichtungen bei, um<br />
eine Eingrenzung, Ausbreitung, Kontrolle und/oder Löschung sicherzustellen. Der Inhalt dieser<br />
Brandverhütungsvorschriften wird durch das VdS-Formblatt (VdS 2038) dargestellt:<br />
FeuerschutzabschlüsseSelbstschließende Feuerschutzabschlüsse dürfen nicht (z. B. durch<br />
Verkeilen oder Festbinden) blockiert werden.<br />
Elektrische AnlagenElektrische Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik<br />
(Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker - VDE) nur von Fachkräften oder<br />
unterwiesenen Personen zu errichten und zu betreiben.<br />
Rauchen und offenes FeuerIn feuer- und/oder explosionsgefährdeten Räumen und Bereichen<br />
ist Rauchen und Umgang mit Feuer oder offenem Licht verboten. In explosionsgefährdeten<br />
Räumen und Bereichen dürfen außerdem funkenbildende Geräte, Werkzeuge und nicht<br />
explosionsgeschützte Elektrogeräte nicht verwendet werden.<br />
FeuerarbeitenAußerhalb ständiger, hierfür vorgesehener Arbeitsplätze sind Schweiß-,<br />
Schneid-, Schleif- und Aufheizarbeiten nur mit schriftlicher Genehmigung<br />
(Schweißerlaubnisschein) der Betriebsleitung zulässig. Dieser Schein muss genaue Angaben<br />
über die zu treffenden Schutzmaßnahmen enthalten.<br />
Feuerstätten, HeizeinrichtungenFeuerstätten (einschließlich Schornsteinen und Ofenrohren)<br />
und Heizeinrichtungen müssen im Umkreis von mindestens zwei Metern von brennbaren Stoffen<br />
freigehalten werden. Benzin, Petroleum, Spiritus, Lackreste oder ähnliches dürfen nicht als<br />
Feuerungsmaterial verwendet werden. Heiße Schlacke und Asche müssen in dafür vorgesehene,<br />
feuerbeständig abgetrennten Gruben oder Räumen oder im Freien mit sicherem Abstand<br />
gelagert werden. Behelfsmäßige Feuerstätten, elektrische Heiz- und Kochgeräte sowie<br />
Tauchsieder dürfen nur mit Zustimmung der Betriebsleitung benutzt werden.<br />
Brennbare Flüssigkeiten und GaseBeim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und Gasen ist<br />
besondere Vorsicht geboten. In den Betriebsräumen dürfen höchstens die für den Fortgang der<br />
Arbeit nötigen Mengen (jedoch nicht mehr als der Tagesbedarf) aufbewahrt werden. Brennbare<br />
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Flüssigkeiten sind in sicheren Gefäßen aufzubewahren. Sie dürfen nicht in Ausgüsse der<br />
Abwasserkanäle geschüttet werden.<br />
VerpackungsmaterialIn den Packräumen darf leicht entflammbares Verpackungsmaterial<br />
(Holzwolle, Stroh, Papier, Faserstoffe, Kunststofffolien, Schaumstoffe und dgl.) höchstens in der<br />
Menge eines Tagesbedarfs vorhanden sein. Zerkleinertes Material dieser Art (Füllstoffe) ist in<br />
nichtbrennbaren Behältern mit dichtschließendem Deckel aufzubewahren. Packräume und<br />
Lagerräume für Verpackungsmaterial dürfen nicht direkt (z. B. durch Ofen, Strahler, ölbefeuerte<br />
Lufterhitzer) beheizt werden.<br />
AbfälleBrennbare Abfälle sind täglich aus den Arbeitsräumen zu entfernen. Sie sind im Freien<br />
mit sicherem Abstand oder in feuerbeständig abgetrennten Räumen (Lagerplatz) zu lagern.<br />
Ölige, fettige oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Putzwolle, Lappen und dergleichen<br />
dürfen nur in nichtbrennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel - keinesfalls in der<br />
Arbeitskleidung - aufbewahrt werden. Zigarettenasche und Abfälle, die noch Glut enthalten<br />
können, sind in geeigneten Aschenbehältern aufzubewahren.<br />
FeuerlöscheinrichtungenFeuerlöscheinrichtungen müssen gut erkennbar und leicht<br />
zugänglich sein. Jede Benutzung ist der Betriebsleitung sofort zu melden. Die<br />
Feuerlöscheinrichtungen sind nach der Benutzung unverzüglich wieder betriebsbereit zu<br />
machen. Missbräuchliche Benutzung ist verboten.<br />
Kontrolle nach ArbeitsschlussNach Arbeitsschluss hat eine in der Betriebsleitung<br />
verantwortliche Person die Betriebsräume auf gefahrdrohende Umstände zu kontrollieren. Es ist<br />
besonders zu prüfen, dass alle Feuerschutzabschlüsse geschlossen, alle nicht benötigten<br />
elektrischen Anlagen ausgeschaltet, an Stellen, an denen Reparaturarbeiten vorgenommen<br />
wurden, keine Brandgefahr vorhanden, die Abfälle ordnungsgemäß beseitigt und die<br />
Feuerstätten und Heizeinrichtungen gegen Brandausbruch gesichert sind.<br />
Hinweis<br />
Um versicherungsrechtlich nicht in den Bereich von Obliegenheitsverletzungen zu geraten, ist es<br />
erforderlich, dass die vereinbarten Brandverhütungsvorschriften eingehalten und beachtet werden.<br />
Um dies zu erreichen, sind diese Vorschriften allen Mitarbeitern bekannt zu geben. Dies gelingt dadurch,<br />
dass die Brandverhütungsvorschriften in die Brandschutzordnung des Betriebes aufgenommen<br />
werden, die allen Mitarbeitern bekannt gemacht werden muss. Bei Sicherheitsbelehrungen sollten sie<br />
durchgesprochen werden. Die Kenntnis der Brandverhütungsvorschriften haben die Mitarbeiter im<br />
Rahmen der Bekanntgabe der Brandschutzordnung oder nach einer entsprechenden Sicherheitsbelehrung<br />
zu bestätigen.<br />
Fremdbetriebe, die beauftragt sind, im Betrieb eine Arbeit durchzuführen, müssen auf die Einhaltung der<br />
Brandverhütungsvorschriften ebenfalls hingewiesen werden. Dies kann bereits im Rahmen der<br />
Auftragsvergabe erfolgen.<br />
Ferner sind die Brandverhütungsvorschriften auszuhängen. Der oder die Aushänge sollten an<br />
exponierten Stellen erfolgen, sodass sie den Mitarbeiter immer wieder ins Gedächtnis gerufen werden.<br />
Hierfür eignen sich insbesondere "Schwarze Bretter" des Betriebes, Umkleidekabinen oder Aus- bzw.<br />
Eingänge zu Betriebsstätten.<br />
Ausländischen Mitarbeitern im Betrieb, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, sind die<br />
Brandverhütungsvorschriften in der jeweiligen Landessprache auszuhändigen. Hat ein Betrieb<br />
überwiegend ausländische Mitarbeiter eines Landes, sind die Brandverhütungsvorschriften auch in der<br />
entsprechenden Landessprache auszuhängen.<br />
Die Brandverhütungsvorschriften (Formblatt VdS 2038) können über den jeweiligen Versicherer oder bei<br />
der VdS Schadenverhütung GmbH, Amsterdamer Str. 172, 50735 Köln, bezogen werden.<br />
3.3.2 Maßnahmen im Betrieb: Brandursache elektrischer Strom<br />
Statistisch ist bei über einem Viertel aller Brandereignisse das Brandgeschehen ursächlich auf die<br />
Elektrizität zurückzuführen. Elektrisch hervorgerufene Brände stehen somit an zweiter Stelle der<br />
Brandursachen und liegen fast gleichauf mit der Brandstiftung. Diese Reihenfolge ist in den letzten<br />
Jahrzehnten nahezu unverändert geblieben.<br />
Hauptziel im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes muss es deshalb sein, dass elektrische Zündquellen,<br />
die eine Brandursache sein könnten, möglichst gar nicht erst entstehen.<br />
Brandursachen und Entstehungsorte<br />
Um gezielt das Risiko der elektrischen Brandentstehung anzugehen und somit eine effektive<br />
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Brandschadenverhütung zu betreiben, muss man zum einen die Entstehungsursachen und -schwerpunkte<br />
und zum anderen die Entstehungsorte bzw. Geräte, Anlage oder Anlageteile kennen.<br />
Zu den häufigsten elektrischen Zündquellen gehören die Überhitzung und der Lichtbogen. Es gibt noch<br />
weitere elektrische Brandursachen, jedoch spielen diese eine untergeordnete Rolle, sodass darauf nicht<br />
näher eingegangen wird.<br />
Eine brandgefährliche Überhitzung entsteht infolge lang dauernder Überlastung oder auch durch einen<br />
Wackelkontakt. Als Beispiel ist das Verbinden mehrerer Mehrfachsteckdosen zu nennen, bei der das<br />
Kabel der ersten Mehrfachsteckdose durch die gesamten angeschlossenen Verbraucher so lange erhitzt<br />
wird, bis es sich entzündet. Auch die Überlastungen eines Motors bis hin zu losen Verschraubung kann zur<br />
Überhitzung und dann zu einem Brand führen. Durch Fehler oder Mängel entsteht zuviel elektrische<br />
Wärme, die nicht schnell genug an die Umgebung abgeführt wird.<br />
Lichtbögen sind die gefährlichsten elektrischen Zündquellen, da dort Temperaturen erreicht werden, die<br />
mit dem Elektroschweißen zu vergleichen sind. Durch Isolationsmängel, -beschädigungen und<br />
mechanische Defekte können Kurzschlüsse und folglich stromstarke Lichtbögen entstehen und zur<br />
Brandursache werden.<br />
Entstehungsorte sind Elektroinstallationen, -geräte und -anlagen oder deren Teile. Die Schadenhäufigkeit<br />
verteilt sich in etwa gleichmäßig zu je einem Drittel auf die Elektroinstallationen, Elektrogeräte und<br />
Elektroanlagen. Somit liegen die Entstehungsorte von Elektrobränden zu fast einem Drittel vor der<br />
Steckdose und zu zwei Dritteln nach der Steckdose.<br />
Aus der Erkenntnis über Zündquellen und Entstehungsorte ist abzuleiten, dass bei der Wartung und<br />
Instandhaltung auf brandrelevante Mängel zu achten ist, denn nicht immer reichen übliche elektrische<br />
Schutzeinrichtungen aus, um elektrische Fehler schnell genug zu erfassen und darauf zu reagieren.<br />
Wartung, Instandhaltung und Revision von elektrischen Geräten und Anlagen<br />
Die Wartung, Instandhaltung und Revision von elektrischen Geräten und Anlagen sind die wirksamsten<br />
Instrumente, um Schäden zu vermeiden. Eine regelmäßige und konsequente Wartung und Instandhaltung<br />
ist daher auch als vorbeugende Brandschutzmaßnahme zu sehen. Festgeschriebene Wartungs- und<br />
Instandhaltungsanweisungen bzw. Hinweise der Hersteller von elektrischen Anlagen und Geräten sind<br />
einzuhalten. Interne Wartungs- und Instandhaltungsprogramme führen zur Verbesserung der<br />
Betriebssicherheit, der Lebensdauer, der Verringerung von Betriebsausfallzeiten und dienen somit<br />
gleichzeitig dem Brandschutz. Auch aus diesem Grunde wird die Revision elektrischer Anlagen vom<br />
Versicherer in den Feuerversicherungsverträgen festgeschrieben. Der sinngemäß gekürzte Text der<br />
Vertragsgrundlage lautet:<br />
"Der <strong>Versicherungs</strong>nehmer hat dabei auf seine Kosten die elektrischen Anlagen einmal jährlich durch<br />
einen anerkannten Sachverständigen prüfen und sich darüber ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Mängel<br />
und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Elektrotechnik sind dabei abzustellen. Sollten keine<br />
erheblichen Mängel bei dieser Prüfung festgestellt werden, verzichtet der Versicherer auf die nächstfällige<br />
Prüfung. Werden elektrische Anlagen alljährlich im Auftrage einer Behörde geprüft und dabei alle<br />
Voraussetzungen an die vorgeschriebene Prüfung erfüllt, gilt diese als gleichwertig."<br />
Neben dem Versicherer schreiben auch die Berufsgenossenschaften Prüfungen und Fristen für<br />
elektrische Anlagen und Geräte vor. Jede regelmäßige Revision und Überprüfung von elektrischen<br />
Anlagen und Geräten dient gleichzeitig der elektrischen Sicherheit und damit dem Personenschutz.<br />
Werden vorgeschriebene Revisionen oder Prüfungen vernachlässigt oder nicht durchgeführt, kann dies im<br />
Schadenfall zu einer Obliegenheitsverletzung und damit zu Leistungsfreiheit oder Regressansprüchen<br />
führen. Bei Personenschäden kann es zu einer Strafverfolgung kommen.<br />
Dies gilt auch für die umgehende und konsequente Fehler- und Mängelbeseitigung nach der<br />
Elektrorevision bzw. jeglicher Überprüfung.<br />
Das Erkennen von brandgefährlichen Mängeln<br />
Brandgefährliche Fehler und Mängel außerhalb von Elektrorevisionen können frühzeitig erkannt und<br />
aufgespürt werden, wenn diesbezüglich Aufklärung betrieben und der entsprechende Personenkreis<br />
sensibilisiert und angesprochen wird. Dazu zählt das eigene Personal des Unternehmens, aber auch das<br />
Personal von Fremdfirmen, und zwar alle diejenigen, die sich ständig mit dem Betrieb und der<br />
Instandhaltung von Elektroanlagen befassen und sich um diese kümmern. Besonders zählen hierzu<br />
Elektrofachkräfte, Betriebsingenieure und Wartungskräfte.<br />
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Praxis-Tipp<br />
Zur rechtzeitigen Aufspürung von Überhitzung an Verbindungsstellen hat sich in den letzten Jahren<br />
die Infrarotthermografie als eine hervorragende Überprüfungsmethode herauskristallisiert und<br />
damit als eine sehr gute vorbeugende Brandschutzmaßnahme.<br />
3.3.3 Maßnahmen im Betrieb: Brandstiftung<br />
Mehr als ein Viertel aller Brände in der Industrie werden vorsätzlich gelegt. Die Motive einer Brandstiftung<br />
sind vielfältig. Ein Brand kann von einem Pyromanen, einem missachteten oder vermeintlich schlecht<br />
behandelten Mitarbeiter, einem Einbrecher, der seine Spuren verwischen will, einem Saboteur, einem<br />
Vandalen, einem Konkurrenten oder spielenden Kindern oder Jugendlichen gelegt werden, die ohne<br />
Schwierigkeiten auf ein Betriebsgelände gelangen können. Die Eigenbrandstiftung aufgrund<br />
wirtschaftlicher Verhältnisse ist ein besonderes Kapitel und wird hier nicht näher behandelt.<br />
Risikoanalyse<br />
Um eine Brandstiftung zu vermeiden bzw. um die Auswirkungen eines Brandes klein zu halten, ist es<br />
erforderlich, im Vorwege den möglichen Bedrohungen sowie den Schutzmechanismen eine entsprechende<br />
Beachtung zu schenken.<br />
Hierbei bietet sich eine Risikoanalyse an, die folgende Punkte beinhalten sollte:<br />
Verwundbarkeit des Gebäudes:<br />
Äußerlich<br />
Innerlich<br />
Identifikation der Brandgefährdungen:<br />
Zündquellen<br />
Feuergefährliche Flüssigkeiten und Gase, brennbares Material (einschließlich Abfall),<br />
Möbel oder Einrichtungsgegenstände und brennbare Gebäudeteile<br />
Gebäudeelemente, die zur Brandausbreitung beitragen können<br />
Identifikation von Personenkreisen, die möglicherweise einen Brand legen könnten<br />
(Eindringlinge, Besucher und Betriebsangehörige)<br />
Beseitigen, Kontrollieren oder Vermeiden von Bedrohung<br />
Prüfen, ob die vorhandenen Sicherheitsbestimmungen ausreichend sind oder einer<br />
Verbesserung bedürfen<br />
Prüfen, ob der vorhandene Brandschutz ausreichend ist oder einer Verbesserung bedarf<br />
Bestimmung und Aufzeichnung der Gefahrenklasse (z. B. gering, mittel, hoch) für Gebäude und<br />
Gebäudeteile<br />
Erstellung eines Notfallplanes.<br />
Die Risikoanalyse ist bei Veränderungen anzupassen und sollte in angemessenen Zeitabständen<br />
wiederholt werden.<br />
Zur effektiven Begegnung des Risikos Brandstiftung sind neben einer Risikoanalyse die folgenden Punkte<br />
von Bedeutung:<br />
Sicherheitsmaßnahmen und -einrichtungen<br />
Baulicher und (anlagen)technischer Brandschutz<br />
Organisatorische Maßnahmen zum Brandschutz und gegen Brandstiftung.<br />
Sicherheitsmaßnahmen<br />
Wirkungsvolle Sicherheitsmaßnahmen bilden einen positiven Beitrag zur Reduzierung der Bedrohung<br />
durch Brandstiftung. Zu diesen Maßnahmen gehören:<br />
Einfriedung des Geländes<br />
Ausbildung der Außenhaut des Gebäudes<br />
Zugangskontrollen<br />
Erkennen von Eindringlingen<br />
Ausleuchtung des Betriebsgeländes<br />
Überwachungskameras<br />
Erkenntnisse über Interessengruppen, die den Betrieb im Auge haben.<br />
Nach Möglichkeit sollten bereits im Planungsstadium eines Betriebes Sicherheitsmaßnahmen zur<br />
Brandstiftungsabschreckung einfließen, da sie zu diesem Zeitpunkt am kostengünstigsten zu realisieren<br />
sind. Hierzu zählt unter anderem die Vermeidung des Entstehens von Bereichen, an denen sich Personen<br />
ungesehen aufhalten können, aber auch das Verwehren des Zutritts für Eindringlinge. Die Betriebsgrenze<br />
kann z. B. durch einen dichten und dornigen Heckenbewuchs unnahbar gemacht werden.<br />
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Vorrang sollte das Fernhalten eines Eindringlings haben, und dies speziell außerhalb der<br />
Betriebszeiten. Deshalb sind Primärmaßnahmen besonders bedeutend, wie das Schließen und Sichern von<br />
Fenstern, Türen, Schlössern, Riegeln, Zäunen und Toren. Dabei ist zu beachten, dass mögliche<br />
Schwachstellen im System, wie z. B. Lüftungskanäle, gekippte Fenster etc. berücksichtigt werden. Auch<br />
die Ausgabe von Schlüsseln sollte mit der entsprechenden Verantwortung gekoppelt und festgehalten<br />
werden.<br />
Angemessene Maßnahmen sollten getroffen werden, um legitime Besucher zu identifizieren oder aber der<br />
Öffentlichkeit den Zugang zu verwehren. Besucher, Geschäftspartner etc. sollten entsprechende Ausweise<br />
tragen.<br />
Bereiche, die während oder außerhalb der Betriebszeiten von Personen nicht genutzt werden, sollten zur<br />
Absicherung eine Einbruchmeldeanlage erhalten. Sie kann helfen, Eindringlinge und somit potenzielle<br />
Brandstifter zu erkennen. Ein lokaler Alarm kann dazu führen, dass der Eindringling das Gelände verlässt,<br />
ohne einen Brand zu entfachen. Nach Möglichkeit sollten Meldeanlagen auf eine ständig besetzte Stelle<br />
aufgeschaltet sein, um sicherzustellen, dass die Polizei und/oder Feuerwehr direkt alarmiert werden. Die<br />
Zentrale einer Brand- und Einbruchmeldeanlage sollte adäquat platziert sein, sodass sie nicht ohne<br />
Weiteres manipuliert werden kann.<br />
Abschreckend wirkt die Installation von Überwachungskameras. Systeme, die aber nicht selbst<br />
überwacht werden, haben begrenzten Wert. Das System sollte so ausgestattet sein, dass es den<br />
Überwachungsbedingungen entspricht und über die entsprechenden Aufnahmegeräte verfügt.<br />
Besteht keine 24-stündige Bewachung, können Rundgänge eines Wachschutzdienstes in unregelmäßigen<br />
Abständen eine abschreckende Wirkung auf Eindringlinge und somit auch auf Brandstifter haben.<br />
Neben einer Alarmanlage sind motivierte und verantwortungsbewusste Mitarbeiter eines der<br />
effektivsten Mittel gegen den Brandstifter. Die Mitarbeiter sollten insbesondere angehalten und geschult<br />
werden, auf Fremde zuzugehen. Schon die Frage, "Kann ich Ihnen irgendwie weiterhelfen?", könnte<br />
ausreichen, um einen potenziellen Brandstifter abzuschrecken und erhöht außerdem die Effektivität der<br />
Legitimationskontrolle von Besuchern.<br />
Nicht immer kommen Brandstifter von außen. Darum sollte besonders darauf geachtet werden, dass nur<br />
vertrauenswürdiges Personal angestellt wird. Das bedeutet, dass Referenzen angefordert und<br />
überprüft werden sollten. Dies ist speziell bei Personal wichtig, das alleine oder außerhalb der normalen<br />
Betriebszeiten zu arbeiten hat. Temporäres Personal oder externe Angestellte sollten nicht<br />
unbeaufsichtigt bleiben.<br />
Schließlich sollten Zugänge zu abgelegenen oder weniger genutzten Bereichen, wie z. B. Archive, Lager<br />
etc., beschränkt und überwacht werden. Auch ein beleuchtetes Betriebsgelände sowie helle Gebäude<br />
schrecken lichtscheue Eindringlinge ab.<br />
Baulicher und (anlagen)technischer Brandschutz<br />
Alle brandschutztechnischen Maßnahmen, die einen Brand beherrschen sollen, gelten auch bei einem<br />
vorsätzlich gelegten Brand. Diese Maßnahmen beinhalten:<br />
Die bauliche Trennung in Brandabschnitte sowie deren Bauweise und Verkleidung aus nicht<br />
brennbaren Materialien (baulicher Brandschutz)<br />
Die Bereitstellung adäquater, wirtschaftlicher und technischer Mittel, um einen Brand zu<br />
erkennen, zu melden und zu bekämpfen.<br />
Organisatorische Maßnahmen zum Brandschutz und gegen Brandstiftung<br />
Brände werden oft an bevorzugten Orten gelegt. Müllberge werden z. B. gerne von<br />
Gelegenheitsbrandstiftern genutzt, weswegen ein durchdachtes Abfall- und Lagermanagement<br />
immens wichtig ist. Es sollte daher nicht erlaubt sein, Abfall irgendwo auf dem Gelände, an der<br />
Umzäunung oder auf dem Dach anzusammeln, sondern nur in den dafür vorgesehenen Behältern. Diese<br />
sollten täglich geleert werden.<br />
Einige Lager- oder Rohmaterialien sind relativ leicht zu entzünden, deshalb sind entsprechend<br />
Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehört, dass diese Materialien in ausgesuchten Bereichen mit<br />
maximaler Überwachung gelagert werden. Besonders eignen sich Bereiche, die durch eine automatische<br />
Löschanlage geschützt sind.<br />
Gefahrstoffe erfordern ebenfalls spezielle Sicherheitsmaßnahmen. Brennbare Flüssigkeiten sollten<br />
immer in einem verschlossenen Lagerraum oder in einem entsprechenden Gefahrstoffschrank oder<br />
-behälter gelagert werden. Gerade offen herumstehende brennbare Flüssigkeiten animieren zur<br />
Brandstiftung.<br />
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Darüber hinaus sollten brennbarer Materialien nicht an Umzäunungen sowie an Gebäuden angelagert<br />
werden, da man sie dort auch von außen leicht entzünden kann. Die Lagerung von Materialien an der<br />
Umzäunung oder an Gebäuden ist auch deshalb zu vermeiden, um das Eindringen nicht zu erleichtern.<br />
In gesprinklerten Betrieben sollten Sprinklerschieber mit einem Schloss in geöffneter Position gesichert<br />
werden; eine zusätzliche elektronische Überwachung aller Sprinklerschieber ist zu empfehlen.<br />
Gelände und Gebäude sollten direkt nach Betriebsschluss von entsprechenden Personen überprüft<br />
werden, um die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten. Räumlichkeiten sind von den dort zuständigen<br />
Mitarbeitern bei Betriebsschluss entsprechend zu überprüfen. Aber auch sonst ist vor allem in gefährdeten<br />
Bereichen die Organisation von internen Kontrollen (Rundgänge etc.) wichtig.<br />
Verursachte Schäden durch Graffitis oder Vandalismus sollten schnellstmöglich behoben werden, weil<br />
ein schlechter Eindruck auf Betriebsstätten Vandalen oder Brandstifter anlockt. Gestrüpp sollte in<br />
regelmäßigen Abständen von der Umzäunung entfernt werden, um einer Brandstiftung vorzubeugen.<br />
Büsche und Bäume sollten regelmäßig gestutzt werden, da sie sich als Versteck für Eindringlinge eignen.<br />
Schließlich sollte das Personal bezüglich der Gefahren, die von einer Brandstiftung ausgehen,<br />
unterwiesen und auch über Maßnahmen aufgeklärt werden, die eine Brandstiftung verhindern. Wie für<br />
jedes Brandereignis ist es von großer Bedeutung, im Vorwege das Verhalten im Brandfall zu organisieren,<br />
einen Alarmplan aufzustellen und einen Notfallplan vorzubereiten, um Schäden zu minimieren.<br />
Ein gutes Betriebsklima und die Sensibilisierung der Mitarbeiter tragen zur Verhinderung einer<br />
externen Brandstiftung bei und reduziert auch die Wahrscheinlichkeit einer internen Brandstiftung<br />
erheblich.<br />
3.3.4 Maßnahmen im Betrieb: Anlagerung brennbarer Materialien<br />
Im Rahmen von Brandschutzschutzbegehungen stößt man immer wieder auf die Anlagerung von<br />
brennbaren Materialien an Außenwänden von Gebäuden. Die Brandgefahr scheint den Meisten nicht<br />
bewusst zu sein. Im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes kann diese Gefahr häufig ohne hohe<br />
Aufwendungen vermieden werden.<br />
Das Risiko von brennbaren Materialien<br />
Die Anlagerung von brennbaren Materialien, meistens Holzpaletten, Kunststoffkästen (leer oder gefüllt),<br />
verpackte Waren, Eingangs- oder Ausgangsware, bilden aufgrund der Brandlast eine Gefahr für das<br />
dahinter liegende Gebäude. Ferner ist solch eine Anlagerung auch bezüglich des Brandstiftungsrisikos<br />
kritisch, weil der Brandstifter ein Feuer legen kann, ohne in das Gebäude einzudringen.<br />
Der Grund liegt darin, dass das angelagerte brennbare Material sich schnell zu einem Vollbrand<br />
entwickeln kann (luftig geschichtete Holzpaletten), der dann in das Gebäude eindringt. Solch ein<br />
Brandüberschlag wird zusätzlich begünstigt, wenn sich Öffnungen wie Fenster und Türen in der<br />
Außenwand befinden. Häufig bestehen die nicht tragenden Außenwände aus Trapezblech oder<br />
Sandwichelementen, die brennbare Wärmedämmungen haben. Bei ausreichender Temperatur, die bei<br />
einem Vollbrand immer gegeben ist, entzündet sich die Wärmedämmung und trägt zur Brandausbreitung<br />
bei. Auch eine Brandausbreitung über das Dach ist ohne Weiteres möglich, wenn ein hölzerner Dachstuhl<br />
oder brennbare Wärmedämmungen oder Dachaußenhaut vorhanden sind.<br />
Aufhebung räumlicher Trennungen<br />
Durch das Anlagern von brennbaren Materialien wird häufig die räumliche Trennung von baurechtlich<br />
geforderten Abständen zwischen zwei Gebäuden aufgehoben. Im Brandfall kann das angelagerte<br />
brennbare Material eine Brücke bilden und einen Brandüberschlag begünstigen. <strong>Versicherungs</strong>technisch<br />
wird das ebenfalls so gesehen, was dazu führen kann, dass zwei unterschiedliche Komplexe<br />
zusammengefasst werden, was u. U. Probleme in der Tarifierung aufwerfen kann. Eine Anlagerung kann<br />
sogar als eine Obliegenheitsverletzung gewertet werden.<br />
Ist eine automatische Brandmelde- oder Löschanlage im Gebäude die Lösung?<br />
Häufig wird argumentiert, dass die installierte automatische Brandmeldeanlage im Inneren des<br />
Gebäudes einen Brandüberschlag entdeckt und meldet, sodass dann eine Brandbekämpfung erfolgen<br />
kann. Das ist prinzipiell richtig, jedoch ist hier zu berücksichtigen, dass eine Brandmeldeanlage dazu da<br />
ist, im Frühstadium einen Brand zu erkennen, der dann ohne große Probleme unter Kontrolle gebracht<br />
werden kann. Eine erfolgreiche Brandbekämpfung hängt allerdings davon ab, wie schnell nach Meldung<br />
ein Brand bekämpft werden kann und von wem. Bei einem Brandüberschlag, der durch Wandöffnungen,<br />
die Wand oder über das Dach ins Innere des Gebäudes gedrungen ist, handelt es sich bereits um einen<br />
Vollbrand, der nur noch schwer beherrscht werden kann. Eine Feuerwehr wird in den meisten Fällen dann<br />
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nur noch die Möglichkeit haben, den Brand auf einen Brandabschnitt zu begrenzen.<br />
Auch eine eventuell vorhandene Sprinkleranlage innerhalb eines Gebäudes kann selten einen Vollbrand<br />
unter Kontrolle bekommen, weil sie für die Brandbekämpfung im Frühstadium gedacht ist. Ein Brand, der<br />
über die ausgelegte Wirkfläche der Sprinkleranlage hinausgeht, die in der Regel bei 260 m² liegt, kann<br />
von ihr nicht mehr beherrscht werden.<br />
Andere häufig bei Betriebsbegehungen vorzufindende Anlagerungen<br />
Unter Anlagerung von brennbaren Materialien fällt auch das Lagern unter Überdachungen und auf<br />
Rampen. Zur Anlagerung von brennbaren Materialien gehören weiter offene Container und<br />
Presscontainer, die für brennbares Recyclingmaterial vor Gebäuden oder Rampen aufgestellt werden.<br />
Lösungsansätze<br />
Häufig ist es mit Hilfe organisatorischer Maßnahmen möglich, die Anlagerung von brennbaren Materialien<br />
zu vermeiden. Nicht brennbare Lagerhilfen wie z. B. leere Gitterboxpaletten, sofern sie nur einen Boden<br />
aus Holz haben, können an Gebäuden angelagert werden. Das Gleiche gilt für alle anderen, nicht<br />
brennbaren Materialien und Güter. Die Verlegung bzw. der Tausch der Lagerplätze von brennbaren oder<br />
nicht brennbaren Materialien kann dieses kritische Problem lösen. Dies gilt auch bei kurzfristigen<br />
Zwischenlagerungen (24 Stunden). Bei Vorhandensein einer automatischen Brandmelde- oder<br />
Löschanlage im Gebäude ist es besser, die Zwischenlagerung im Gebäude durchzuführen. Ist ein Gebäude<br />
mit einer automatischen Brandmeldeanlage oder Sprinkleranlage ausgestattet, sollte diese auch unter<br />
Überdachungen installiert werden. Dann kann dort eine Lagerung vorgenommen werden, sofern bei der<br />
Brandmeldanlage die Erkennungskriterien berücksichtigt werden und bei der Sprinkleranlage die<br />
Auslegung entsprechend der Lagerungshöhe und der Brandlast des Materials vorgenommen worden ist.<br />
Recycling- bzw. Abfallcontainer für brennbares Material sollten auf jeden Fall geschlossen sein, wenn sie<br />
ohne Schutzeinrichtung vor Rampen stehen.<br />
3.4 Schadenausmaßverminderung<br />
Auf einen Brand bezogen, bedeutet Schadenausmaßverminderung, den Brandschaden auf einen Minimum<br />
zu begrenzen. In Bezug auf die Risikodefinition "Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadenausmaß"<br />
lässt sich über das Schadenausmaß das Brandrisiko aktiv beeinflussen.<br />
3.4.1 Bausubstanz/Bauart<br />
Bauweise und Baumaterialien in der Planungsphase und Anwendung<br />
Immer wieder kommt es vor, dass in der ersten Bauplanungsphase entscheidende Fehler gemacht<br />
werden bezüglich der Bauweise und der Auswahl von Baumaterialien eines Gebäudes und dessen<br />
Einrichtungen. Sicherlich sind in erster Linie die Kosten und die Eignung der Baumaterialien in Bezug auf<br />
die Nutzung eines Gebäudes zu sehen. Doch häufig wird von Architekten und selbst von manchen<br />
Brandschutzberatern übersehen, dass es neben der optimalen Nutzung eines Gebäudes weitere Ziele<br />
(verschiedene Schutzziele) gibt, die zu realisieren sind und in einem wirtschaftlichen Verhältnis<br />
zueinander stehen müssen. Produktionsfluss, Logistik sowie große Brandabschnitte müssen mit den<br />
Zielen des Personen-, Sach- und Betriebsunterbrechungsschutzes in Einklang gebracht werden. Bei<br />
Gebäuden und anlagetechnischen Einrichtungen stellen deshalb deren Bauweise und die Verwendung der<br />
Materialien den elementarsten Teil eines nachhaltigen und effektiven Brandschutzes dar. Die adäquate<br />
Ausgestaltung in der Planungsphase beeinflusst dabei den Brandschutz signifikant. Sie muss in ein<br />
wirtschaftliches und stimmiges Brandschutzkonzept für ein Unternehmen einfließen, sodass dieses sich<br />
auch in der späteren Nutzungsphase eines Gebäudes und der Anlageneinrichtungen optimal widerspiegelt.<br />
Dabei ist natürlich zu sehen, dass die Interessen zwischen Betreiber von Gebäuden, der<br />
Bauaufsichtsbehörde und den Versicherern meist von einander abweichen. Deshalb ist es besonders<br />
erforderlich, dass mit aller Sorgfalt so früh wie möglich auf die in Frage kommende Bauweise und die<br />
Auswahl der Materialien in der Planungsphase eingegangen wird.<br />
Brandgefahren können durch die Gestaltung, aber auch durch die Erhaltung des ordnungsgemäßen<br />
Zustandes eines Gebäudes reduziert werden. Dies erreicht man, indem entweder feuerbeständige, nicht<br />
brennbare Baustoffe oder schwerentflammbare Baustoffe oder Systeme eingesetzt werden, die durch ein<br />
unabhängiges und anerkanntes Prüf- und Zertifizierungslabor geprüft und klassifiziert wurden.<br />
Vorzüge von Stahlbeton<br />
Oft wird in diesem Zusammenhang unterstellt, dass Stahlbeton bei der Verwendung als tragende<br />
Konstruktion zu kostspielig ist, obwohl das nicht immer zutrifft. Stahlbeton kann aufgrund des derzeitig<br />
hohen Stahlpreises sogar billiger sein. Häufig bestimmt die Auslastung eines Betonwerkes den Preis.<br />
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Wenn nicht aus konstruktiven Gründen Stahl benötigt wird, sind Vergleichsangebote einzuholen. Bei einer<br />
feuerbeständigen Konstruktion aus Stahlbeton besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit,<br />
Brandabschnitte zu vergrößern. Das bedeutet weniger Brandwände und damit verbundene Einrichtungen<br />
und größere Flexibilität. Alleine diese Vorteile können gegenüber einer Stahlkonstruktion die Kosten<br />
reduzieren, und das auch noch langfristig. Hinzu kommt, dass der Versicherer ein feuerbeständiges<br />
Gebäude positiver beurteilt (meistens in Form von günstigeren Prämien) als ein Gebäude, das keine<br />
Feuerwiderstandsfähigkeit aufweist oder sogar mit brennbaren Materialien errichtet worden ist.<br />
Wenn Gebäude und Einrichtungen mit nicht brennbaren oder bedingt brennbaren Konstruktionen<br />
ausgeführt werden, liegt der wesentliche Vorteil für den Brandschutz darin begründet, dass eine<br />
Brandausbreitung leichter eingegrenzt wird. Nicht brennbare bzw. bedingt brennbare Konstruktionen<br />
oder Materialien stellen somit weder eine signifikante Erhöhung der Brandlast dar, noch begünstigen sie<br />
eine Brandausbreitung lokal begrenzter Brände.<br />
Gefahren, die von den verwendeten Baustoffen ausgehen, sind nicht nur auf die Außenseite der<br />
Gebäudekonstruktion begrenzt. Brennbare Isolierungen, Verkleidungen, Abdeckungen, Trennungen und<br />
Dekorationen in den Innenräumen können eine erhebliche Brandgefahr innerhalb eines Gebäudes<br />
darstellen.<br />
Problematiken von Kunststoffen<br />
Kunststoffe sind im Baugewerbe weit verbreitet. Dies liegt daran, dass Kunststoffe kostengünstiger sind,<br />
weniger wiegen und somit beim Transport und beim Verbauen besser gehandhabt werden können,<br />
bessere Wärmeisolationseigenschaften haben, abwaschbare Oberflächen aufweisen und bautechnisch<br />
flexibler sind. Diese Qualitäten sind meist von erheblichen Brandgefahren begleitet, wenn man nicht<br />
entsprechende Vorsicht walten lässt. Es sollten deshalb nur für den Verwendungszweck geeignete,<br />
geprüfte und klassifizierte Baustoffe oder -systeme aus Kunststoff verbaut und geeignete thermische<br />
Brandschutzbarrieren bzw. -abschottungen vorgesehen werden.<br />
Beim Einsatz von Baustoffen oder -systemen aus Kunststoffen, die angeblich schwer entflammbar oder<br />
schwer brennbar und manchmal sogar geprüft und zertifiziert sind, ist darauf zu achten, unter welchen<br />
Kriterien diese Aussagen und Prüfungen erfolgt sind. Brennbare Produkte/Baustoffe können innerhalb<br />
kontrollierter Grenzen nicht entflammbare und nicht brennbare Eigenschaften aufweisen. Werden sie aber<br />
nicht unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen eingebaut oder verwendet, verlieren sie die<br />
erwähnten Eigenschaften.<br />
In der Praxis kommt es leider häufig vor, dass sie ohne Berücksichtigung der Randbedingungen in<br />
Industrierisiken eingebaut werden, sodass diese Produkte/Baustoffe oft genau so wie unbehandelte und<br />
typische auf Erdöl basierende Kunststoffe brennen. Das kann sogar soweit führen, dass unter Umständen<br />
normale automatische Sprinklersysteme nicht in der Lage sind, einen Brand zu kontrollieren, wenn solche<br />
Kunststoffmaterialien eingebaut wurden. Firmen stellen daher oft spezielle Brandschutzsysteme her, um<br />
nicht klassifizierte oder als brennbar klassifizierte Kunststoffe in Bauteilen zu schützen, Beispiel isolierte<br />
Verbundpaneele. Unabhängig davon ist es aus Brandschutzsicht von Vorteil, wenn die Wärmedämmung<br />
nicht brennbar ist.<br />
Verborgene Räume<br />
Verborgene und aus brennbaren Materialien bestehende und/oder mit nicht unerheblichen Brandlasten<br />
versehene Bereiche (z. B. Hohlräume, abgehängte Decken, Schächte, etc.) stellen eine andere<br />
Brandgefahr dar, weil diese gewöhnlich für Kontrollen und im Brandfall für die Feuerwehr nicht leicht<br />
zugänglich sind. Brennbare Konstruktionselemente in verborgenen Bereichen treten vermehrt in älteren<br />
Gebäuden oder bei Komplexen mit mehreren miteinander verbundenen Gebäuden auf, die zu<br />
unterschiedlichen Zeiten gebaut wurden. Diese Gefahr besteht aber grundsätzlich auch bei neuen<br />
Gebäuden, wo Holztragwerke oder Kunststoffe (z. B. ungeschützte Kunststoffisolierung in<br />
Bürodeckenräumen, Styroporisolierung in der Gebäudedecke etc.) verwendet werden.<br />
Weil mit brennbaren Materialien durchsetzte und verborgene Bereiche nicht direkt sichtbar sind, bleibt die<br />
Brandgefährdung häufig unbemerkt. Somit wird ein Brand erst sehr spät entdeckt und kann nur mit<br />
Schwierigkeiten bekämpft werden. Die meisten mit brennbaren Materialien durchsetzten und verborgenen<br />
Bereiche haben mit anderen Räumlichkeiten kommunizierende Öffnungen oder Durchbrüche, die diese<br />
Bereiche miteinander verbinden. Diese bilden für Funken, Rauch oder Flammen eine Möglichkeit, sich bei<br />
einem Brandereignis fast ungehindert auszubreiten, wenn diese nicht entsprechend abgeschottet sind.<br />
Gerade deshalb ist es notwendig, während Instandhaltungsarbeiten darauf zuachten, dass<br />
erforderliche Öffnungen vorerst provisorisch und dann sachgemäß verschlossen werden. Zündquellen<br />
werden manchmal innerhalb der brennbaren und verborgenen Räumlichkeiten in Form von elektrischen<br />
Leitungen oder Geräten (z. B. Kabel, Lampen, Ventilatoren etc.) eingebaut. Grundsätzlich sollten in<br />
solchen Bereichen keine brennbaren Materialien zum Einbau kommen. Bei einem nachträglichen Einbau<br />
sollten solche verborgenen Räumlichkeiten vorab darauf untersucht werden, inwiefern diese mit<br />
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brennbaren Materialien durchsetzt sind. Eine Identifizierung der Materialien hat zu erfolgen, um diese<br />
entweder auszutauschen oder dieser Gefahr adäquat zu begegnen. Sollte der Austausch nicht möglich<br />
sein, haben sich folgende Aktionen anzuschließen:<br />
Verschließen aller Durchbrüche in diesen Bereichen,<br />
Umsetzung von Zündquellenbeschränkungen in und um diese Bereiche (z. B. Vermeidung von<br />
feuergefährlichen Arbeiten, Rauchen, Betreiben von offenen elektrischen Geräte und Anlagen)<br />
und<br />
Kennzeichnung dieses Bereiches als einen ungewöhnlichen oder risikoreichen Bereich.<br />
Auch wenn die brennbare Konstruktion innerhalb verborgener Räume wirksam mit einer erprobten<br />
thermischen Barriere versehen werden kann, ist es immer anzuraten, diese Bereiche mit einem<br />
automatischen Brandschutzsystem (wie z. B. einer Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage) zu versehen.<br />
Bei jedem Einbau von Materialien und Einrichtungen sind generell die Installationsrichtlinien der Hersteller<br />
und deren zugehörige (anerkannte) Einsatzanforderungen/-bedingungen zu berücksichtigen. Während der<br />
Bau- und Einbauphase ist darauf zu achten, dass tatsächlich das ausgewählte Material und die<br />
Einrichtungen zum Einbau kommen.<br />
3.4.2 Brandschutztechnische Trennung<br />
Die Bedeutung der Funktionstüchtigkeit von Feuerschutztüren<br />
Feuer- und Rauchschutztüren bzw. -tore bilden in einem Brandschutzkonzept ein wichtiges Element zur<br />
Sicherung des Personen-, Sach- und Vermögensschutzes.<br />
Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass ihre Funktionstüchtigkeit jederzeit gegeben ist. Verkeilen und<br />
unsachgemäßes Offenhalten kann einerseits im Schadenfalle zu versicherungsvertraglichen<br />
Obliegenheitsverletzungen führen und andererseits teure Investitionen gegenstandslos machen.<br />
Die Aufgaben von Feuer- und Rauchschutztüren bzw. -toren<br />
Generell dienen sie dazu, die Ausbreitung eines Brandes auf Nachbarbereiche für einen bestimmten<br />
Zeitraum zu verhindern und somit das Schadenausmaß gering zu halten.<br />
Je nach Ihrer Bestimmung haben sie dabei differenzierte Aufgaben zu erfüllen:<br />
Brandgase (giftige und aggressive) von anderen Bereichen fernzuhalten und somit dafür zu<br />
sorgen, dass Flucht- und Rettungswege zur Personensicherung rauchfrei gehalten werden und<br />
empfindliche Maschinen, Einrichtungen und Gebäude vor Korrosionsschäden bewahrt werden.<br />
Wärme in Form von heißen Gasen, Strahlung oder Wärmeleitung von anderen Bereichen<br />
fernzuhalten, um zu verhindern, dass ein Brand von einem Bereich auf den anderen übergreift.<br />
Luft und somit Sauerstoff vom Brandbereich fernzuhalten, um somit eine effektive Verbrennung<br />
zu verhindern.<br />
Brandgefährdete Bereiche (z. B. Lackierräumlichkeiten, Heizungen, Lager mit hohen<br />
Brandlasten oder entzündlichen Materialien) von weniger gefährdeten zu trennen, um das<br />
Gesamtrisiko zu limitieren.<br />
Die Brandbekämpfung für Feuereinsatzkräfte zu erleichtern und sie dadurch Erfolg<br />
versprechender zu machen.<br />
Verbesserte Rettungsmöglichkeiten für die Rettungskräfte zu schaffen und eine<br />
Selbstrettung zu ermöglichen.<br />
Entsprechend diesen Vorgaben gibt es die unterschiedlichsten Türen und Tore, wobei die<br />
Aufgabenanforderung auch kombiniert werden können. Die Widerstandsdauer, die die Türen und Tore im<br />
Brandfalle haben müssen, richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen in den Landesbauordnungen<br />
sowie u. U. auch nach den Auflagen des Versicherers.<br />
Anforderungen an Feuer- und Rauchschutztüren bzw. -tore<br />
Da es sich bei diesen Türen und Toren meistens um Standardgrößen handelt, unterliegen sie in<br />
Deutschland der DIN-Norm und einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Mit der Zulassung<br />
sind auch gleichzeitig Einbaubedingungen verknüpft. Vom Hersteller ist eine Zulassungskennzeichnung<br />
direkt an der Tür oder dem Tor anzubringen. Sondergrößen bedürfen einer eigenen Zulassung.<br />
Feuerschutztüren und -tore werden mit dem Buchstaben T gekennzeichnet. Rauchschutztüren und -tore<br />
werden mit den Buchstaben RS gekennzeichnet. Es gibt auch Kombinationen. Die Widerstandsdauer von<br />
Feuerschutztüren wird in Minuten dargestellt.<br />
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Praxis-Beispiel<br />
Bei der Türkennzeichnung T30-1 handelt es sich um eine einflüglige feuerhemmende Feuerschutztür,<br />
die eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 30 Minuten hat. Bei der Türkennzeichnung T90-2 handelt es<br />
sich um eine zweiflüglige feuerbeständige Feuerschutztür, die eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 90<br />
Minuten hat.<br />
Das Betreiben von Feuer- und Rauchschutztüren bzw. -toren<br />
Da Feuer- und Rauchschutztüren immer selbstschließend sein müssen, ist der Betreiber der Türen und<br />
Tore dafür verantwortlich, dass die Funktionstüchtigkeit gegeben ist und die Türen und Tore geschlossen<br />
gehalten werden. Eine laufende Kontrolle (einmal im Monat) ist angebracht. Sollte der<br />
Selbstschließmechanismus nicht mehr funktionieren, ist eine Reparatur zu veranlassen.<br />
Das Offenhalten durch Keile, Festbinden, Vorstellen eines Feuerlöschers, Zwischenstellen von Waren usw.<br />
ist verboten. Hier empfiehlt es sich, an den Türen und Toren ein entsprechendes Hinweisschild und für<br />
den Schließbereich eine farbige Kennzeichnung auf dem Boden anzubringen. Mitarbeiter sollten hierauf im<br />
Rahmen von Sicherheitsbelehrungen hingewiesen werden.<br />
Ist es aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, dass die Türen und Tore geschlossen gehalten<br />
werden können, sind diese mit einer automatischen bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlage<br />
auszurüsten, die im Brandfalle auslöst, sodass die Tür oder das Tor automatisch schließen kann. Nach<br />
Betriebsschluss sind alle Feuerschutztüren zu schließen, das betrifft auch diejenigen mit automatischen<br />
Feststellanlagen.<br />
Da Feuer- und Rauchschutztüren nach entsprechenden Kriterien bauaufsichtlich zugelassen sind, dürfen<br />
diese auch nicht mechanisch beschädigt werden wie z. B. durch das Anbringen von Schildern mit<br />
Schrauben.<br />
Folgen bei Zuwiderhandlung gegen den ordnungsgemäßen Betrieb<br />
Unabhängig davon, dass im Brandfalle mit größeren Schäden zu rechnen ist, kann das Zuwiderhandeln<br />
gravierende Folgen im Schadenfall haben.<br />
Nicht ohne Grund haben die Versicherer in ihren Brandverhütungsvorschriften, die den<br />
<strong>Versicherungs</strong>bedingungen zugrunde liegen, an erster Stelle das Verbot über das Blockieren von<br />
selbstschließenden Feuerschutzabschlüssen aufgenommen.<br />
Bei Personenschäden kann ein Zuwiderhandeln sogar strafrechtliche Folgen haben. Außerdem sind<br />
haftungsrechtliche Aspekte zu beachten.<br />
Der Einbau von Feuer- und Rauchschutztüren<br />
In der Regel werden Feuerschutztüren in Brandwänden eingesetzt, die ein Gebäude in Brandabschnitte<br />
unterteilen oder in Brandwänden von besonders gefährdeten Räumlichkeiten, um diesen vom restlichen<br />
Bereich zu trennen, sowie um Flucht- und Rettungswege abzusichern. Aus versicherungstechnischen<br />
Gründen werden Feuerschutztüren in der Ausführung T90 in Komplextrennwänden eingesetzt, die dazu<br />
dienen, versicherungstechnisch jeden baulichen Komplex separat bewerten zu können. Die<br />
Gesamtöffnungsfläche, die durch Feuerschutztüren abgesichert werden kann, darf in diesen<br />
Komplextrennwänden allerdings 22 m² bzw. 10 Prozent der Komplextrennwand nicht überschreiten.<br />
Rauchschutztüren werden meistens in Wänden zu Flucht- und Rettungswegen eingesetzt, um diese<br />
rauchfrei zu halten.<br />
Planungsempfehlung beim Einbau von Feuerschutztüren<br />
Baurechtlich gesehen ist es häufig nur erforderlich, zur Abtrennung von besonderen Räumlichkeiten<br />
Feuerschutztüren mit einer Feuerwiderstandfähigkeit von 30 Minuten oder 60 Minuten einzubauen in<br />
Wänden, die ansonsten eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten haben.<br />
Hinweis<br />
Zu empfehlen ist hier allerdings, die Feuerwiderstandsfähigkeit der Tür immer an die<br />
Feuerwiderstandsfähigkeit der Wand anzupassen, denn andernfalls stellt die Feuerschutztür das<br />
schwächste Bauteil in der Wand dar. Dies sollte auch beachtet werden, weil der Versicherer die<br />
Trennung von zwei unterschiedlich gefährdeten Bereichen nicht anerkennt. Die damit verbundenen<br />
geringfügigen Mehrkosten lassen sich durch Prämieneinsparungen meist um ein Vielfaches<br />
kompensieren.<br />
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Hinweis<br />
Für die Mitarbeiter ist häufig der direkte Sinn und Nutzen einer Feuerschutztür nicht immer ersichtlich,<br />
weshalb diese oft mit den primitivsten Mitteln offen gehalten wird. Neben dem eigentlichen Zweck der<br />
Feuer- oder Rauchschutztür, Personen zu schützen und Sach- und Vermögensschäden abzuwenden,<br />
muss den Mitarbeitern bewusst sein, dass durch das unsachgemäße Offenhalten die hohe Investition<br />
in die Tür zunichte gemacht wird, einschließlich der Investitionskosten für die gesamte Wand. Stellt<br />
man fest, dass solche Türen laufend unsachgemäß offen gehalten werden, sollte die Investition in eine<br />
Feststellanlage getätigt werden, die im Brandfalle automatisch schließt. Die Kosten dafür stellen nur<br />
den Bruchteil der Gesamtkosten einer Brandschutzwand dar.<br />
Heutzutage gibt es auf dem Markt überdies die unterschiedlichsten Ausführungen von Feuer- und<br />
Rauchschutztüren, von Stahlblech- über Holz- bis hin zu Glastüren, sodass sich die Sicherheit auch<br />
problemlos mit dem Design vereinen lässt.<br />
3.4.3 Branderkennung und Brandmeldung<br />
Warum sollten Brandmelder flächendeckend installiert werden?<br />
Bei Brandschutzbegehungen kann immer wieder festgestellt werden, dass eine automatische<br />
Brandmeldeanlage nicht flächendeckend in allen Räumlichkeiten installiert worden ist. In<br />
Verwaltungsbauten z. B. kommt es oft vor, dass nur Flurbereiche mit Brandmeldern ausgestattet worden<br />
sind. Oftmals sind auch Büroeinbauten und sonstige Einbauten in Produktionen und Lagern von der<br />
Überwachung ausgenommen. Die Frage, ob solche Teilüberwachungen richtig und sinnvoll sind, wird<br />
nachstehend beleuchtet. Auf Fragen der im Übrigen äußerst wirkungsvollen Ansteuerung und der damit<br />
verbunden Auslösung von Brandschutzeinrichtungen und Löschanlagen durch Brandmelder soll hier nicht<br />
näher eingegangen werden.<br />
Schutzziele einer automatischen Brandmeldeanlage<br />
Die wesentlichsten Schutzziele bei der Installation einer automatischen Brandmeldeanlage sind wiederum<br />
der Personen-, Sach- und Vermögensschutz.<br />
Das Hauptanliegen beim Personenschutz ist es in erster Linie, durch die Früherkennung eines Brandes<br />
Personen zu warnen, sodass diese sich rechtzeitig entsprechend dem Alarmplan in Sicherheit bringen<br />
können. In zweiter Linie dienen Brandmeldeanlagen dazu, die Feuerwehr frühzeitig zu alarmieren, sodass<br />
diese die Möglichkeit hat, Erfolg versprechende Rettungsmaßnahmen einleiten und den Brand bekämpfen<br />
zu können. Der Einbau von Brandmeldern beruht deshalb meistens auf Forderungen der Baubehörde.<br />
Das Hauptanliegen beim Sach- und Vermögensschutz ist darin zu sehen, dass es in einem Brandfall zu<br />
fast keinem oder nur geringen Schaden kommen soll. Dafür ist es erforderlich, dass in einem sehr frühen<br />
Stadium ein Brand entdeckt wird und dann nach Möglichkeit sofort erfolgreich bekämpft werden kann.<br />
Der Faktor Zeit<br />
Bei der Erreichung der Schutzziele spielt der Faktor Zeit die wichtigste Rolle. Eine optimale Räumung bzw.<br />
das "In-Sicherheit-Bringen" der Menschen hängt von der frühzeitigen Branderkennung und der örtlichen<br />
Alarmierung der betroffenen Personen ab.<br />
Beim Sach- und Vermögensschutz ist es ideal, wenn Mitarbeiter in der Entwicklungsphase mit örtlich<br />
vorhandenen Löschmöglichkeiten (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken, usw.) den Brand<br />
bekämpfen können, sofern sie darin unterwiesenen sind. Eine schnell agierende Feuerwehr ist die<br />
zweitbeste Lösung. Denn inwieweit eine Brandbekämpfung oder Rettung durch eine Feuerwehr erfolgreich<br />
ist, steht in einem direkten Zusammenhang mit der Entdeckungs- und Alarmierungszeit sowie der<br />
Anrückzeit der Feuerwehr, der Erkundung des Brandherdes und dem Zeitraum der Löschvorbereitungen<br />
oder des Rettungseinsatzes.<br />
Die Ausrüstung und die Erfahrung in der Brandbekämpfung spielt eine weitere Rolle. Aus diesen Gründen<br />
ist eine Brandmeldeanlage in Kombination mit einer rund um die Uhr besetzten Werkfeuerwehr das Ideal.<br />
Deswegen honoriert der Versicherer solch eine Kombination am stärksten bei der Berechnung der<br />
Feuerversicherungsprämien. Die Brandentdeckung mit einer gleichzeitigen Alarmierung einer Feuerwehr<br />
kann im Übrigen optimal durch eine automatische Brandmeldeanlage realisiert werden.<br />
Um die Schutzziele zu realisieren, kommt es deshalb darauf an, den Zeitraum von der Brandentstehung<br />
über Brandentdeckung bis zur eigentliche Brandbekämpfung oder Rettung so klein wie möglich zu halten.<br />
Der Zeitraum von der Brandentstehung bis zur Brandentdeckung hängt aber entscheidend davon ab, ob<br />
eine flächendeckende Brandmeldeanlage realisiert worden ist.<br />
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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />
Kritische Installationsfehler<br />
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass jeder installierte Brandmelder zur Erreichung der Schutzziele und<br />
damit zur Sicherheit beiträgt und die Zeiträume verkürzt.<br />
Immer wieder ist aber festzustellen, dass Bereiche oder Abschnitte von der Überwachung ausgenommen<br />
werden. Kommt es in solch einem Bereich zu einem Brandausbruch, dann hat dieser Brand genügend<br />
Zeit, sich zu einem Vollbrand zu entwickeln. Verrauchte oder abgeschnittene Flucht- und Rettungswege<br />
erschweren eine Evakuierung oder machen sie u. U. unmöglich. Ein Vollbrand kann auch nicht mehr durch<br />
die anwesenden Personen beherrscht werden. Selbst die herbeigerufene Feuerwehr wird es in<br />
Abhängigkeit ihrer Einsatzzeit schwer haben, erfolgreiche Rettungs- oder Brandbekämpfungsmaßnahmen<br />
durchzuführen. Daher ist es wichtig, Brandmeldeanlagen an allen kritischen Stellen zu installieren.<br />
Folgende Bereiche werden häufig außer Acht gelassen:<br />
Dauertesträume, Räume auf dem Boden oder im Keller und besonders Archive. Diese Räume<br />
sollten stets mit einbezogen werden, da dort entweder eine Brandentstehung eher zu erwarten<br />
ist oder eine Brandausbreitung schnell voran gehen kann.<br />
Büroeinbauten oder sog. Meisterbuden in Produktionsstätten oder Lägern. Ein Brandausbruch in<br />
diesen Einbauten wird erst zu einem Zeitpunkt entdeckt, wenn er aus dem Einbaubereich<br />
austritt und den darüber liegenden Brandmelder zur Alarmauslösung aktiviert. Eine rasante<br />
Brandausbreitung kann die Folge sein, sodass auch hier eine Brandbeherrschung kaum noch<br />
möglich ist.<br />
Rampenbereiche, auf denen eine Lagerung stattfindet. Auch sie sollten in die Überwachung mit<br />
einbezogen werden. Diese Bereiche unterliegen einer erhöhten Gefahr der Brandstiftung.<br />
Brände können von dort ins Gebäude laufen. Wird erst dort (im Gebäude) ein Brandmelder<br />
aktiviert, kann es für das Gebäude oder den Brandabschnitt kritisch werden. Auf jeden Fall ist<br />
mit hohen Schäden zu rechnen.<br />
Der Einbau nur in Fluren von Verwaltungsbauten, Hotels usw. ist keine sehr sinnvolle<br />
Maßnahme, denn ein dort wahrgenommener Brand kann schon erhebliche Ausmaße haben. Löst<br />
hier ein Brandmelder aus, ist bereits eine Verqualmung der Flucht- und Rettungswegen erfolgt.<br />
Praxis-Tipp<br />
Bei der Überlegung, Bereiche von der Überwachung durch Brandmelder auszunehmen, sollte stets<br />
bedacht werden:<br />
Kann es dort zu einem Brand kommen?<br />
Wie wird sich dort ein Brand ausbreiten?<br />
Wann kann er durch welche Brandmelder entdeckt werden?<br />
Wie groß wird der Brand dann schon sein?<br />
Kann er noch durch die Feuerwehr beherrscht werden?<br />
3.4.4 Brandbekämpfung<br />
Das kleine 1×1 des Sprinklers<br />
Bei Beratungen zu Sprinkleranlagen ist immer wieder festzustellen, dass es Klärungsbedarf hinsichtlich<br />
der Funktion eines Sprinklers gibt, weil die Vorstellungen darüber in vielen Fällen schwammig und unklar<br />
sind.<br />
Wie funktioniert ein Sprinkler?<br />
Der typische Sprinklerkopf besteht aus einem Verschluss, der durch einen Auslösemechanismus<br />
an Ort und Stelle gehalten wird. Der am weitesten verbreitete Sprinkler ist der<br />
Glasfass-Sprinkler. Sein Auslösemechanismus besteht aus einem Glasfässchen, das mit einer<br />
Flüssigkeit gefüllt ist, die sich bei Erwärmung ausdehnt.<br />
Diese Flüssigkeit ist so gewählt, dass deren Ausdehnung das Fässchen bei einer festgelegten<br />
Temperatur von meist 68°C zum Bersten bringt. Bei einer durchschnittlichen Räumgröße<br />
zerbirst das Glasfässchen eines Sprinklers nach ca. 1½ Minuten. Um eine schnellere<br />
Reaktionszeit zu erhalten, werden auch Glasfässchen mit dünnerem Durchmesser und<br />
Wandstärke hergestellt.<br />
Der Verschluss wird durch den an ihm anstehenden Druck des Wassers herausgedrückt und von<br />
einer Kante abgelenkt. Das Wasser fließt über einen Sprühteller, welcher dazu dient, ein<br />
gleichmäßiges Sprühbild zu erzeugen. Das Wasser fließt so lange, bis das Hauptventil<br />
geschlossen wird.<br />
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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />
Grafik 1<br />
Brandausbreitung ohne Sprinkler<br />
Grafik 2<br />
Rauch und giftige Gase steigen vom Brandherd auf und breiten sich schnell entlang der Decke,<br />
Heißgasschicht im oberen Raumbereich aus. Der Raum wird erhitzt.<br />
Das heiße Brandgas-Luft-Gemisch breitet sich weiter aus, die Heißgasschicht im oberen<br />
Raumbereich wird immer dicker. Nach ein paar Minuten - dies ist im wesentlichen abhängig von<br />
den Brandlasten, der Raumgeometrie und der Zu- bzw. Abluft - ist der Raum so weit aufgeheizt,<br />
dass sich brennbare Materialien entzünden können. Geschieht das schlagartig, wird dieses<br />
Phänomen als "flashover" bezeichnet.<br />
Brandkontrolle, -eingrenzung und/oder -löschung mit Sprinklern<br />
Selbst ein kleiner Schwelbrand funktioniert wie ein Wärmegenerator, der die über ihm<br />
befindliche Luft kontinuierlich erwärmt. Die warme Luft steigt nach oben, fächert sich an der<br />
Decke auf und erwärmt den nächstliegenden Sprinklerkopf.<br />
Sobald der Auslösemechanismus auf die benötigte Temperatur aufgeheizt wird, löst er aus und<br />
setzt Wasser frei. Die sofort einsetzende Kühlung der Luft und des Brandherdes verhindert die<br />
Aktivierung weiterer Sprinklerköpfe. Meist sind ein bis zwei Sprinkler ausreichend, um einen<br />
Brand zu kontrollieren.<br />
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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />
Grafik 3<br />
Warum sind Sprinkler so wirkungsvoll?<br />
Jeder Brand ist in seinem Anfangsstadium klein. Rechtzeitig entdeckt, kann er mit sehr kleinen<br />
Wassermengen kontrolliert werden. Da ein Sprinklersystem voll automatisch ist und mit den<br />
entsprechenden Sprinklern ausgerüstet, schnell auf die Wärmeeinwirkung reagiert, kann es den Brand in<br />
einem sehr frühen Stadium automatisch bekämpfen. Dies geschieht, indem es Wasser direkt über dem<br />
Brandherd freisetzt. Zudem kann es eine Alarmmeldung absetzen, um Löschkräfte herbeizurufen.<br />
Wie zuverlässig sind Sprinkler?<br />
Aufzeichnungen zwischen 1886 und 1986 aus Australien und Neuseeland, bei denen alle Brände<br />
registriert werden, zeigen, dass Sprinkler einen Brand in 99,7 Prozent aller Fälle unter Kontrolle bringen.<br />
Weltweit gibt es Aussagen, dass der Erfolg bei 96 Prozent liegt. In Deutschland liegt der statistische<br />
Erfolg über 98 Prozent. Der Löscherfolg einer Sprinkleranlage bezieht sich auf die ausgelegte Wirkfläche,<br />
die bei ungefähr 300 m² liegt.<br />
Sprinkler lösen äußerst selten versehentlich aus. Hier gibt es drei unterschiedlich zu betrachtende<br />
Fälle.<br />
Herstellungsfehler des SprinklerkopfesVeröffentlichungen sagen aus, dass die<br />
Wahrscheinlichkeit bei ungefähr 1 zu 16 Mio. liegt, einen fehlerhaften Sprinklerkopf vorzufinden.<br />
Daraus lässt sich ableiten, dass die tatsächliche Wahrscheinlichkeit einer versehentlichen<br />
Auslösung gegen Null tendiert und somit äußerst gering ist.<br />
MontageeinbaufehlerEin nicht bestimmungsgemäßes Auslösen eines Sprinklerkopfes erfolgt<br />
häufig in Regalanlagen dadurch, dass bei der Bestückung durch ein Regalförderzeug oder<br />
Stapler ein Sprinklerkopf abgefahren wird. Das liegt dann meistens daran, dass entweder die<br />
Sprinklerrohre nicht im Schattenbereich der Regalträger montiert wurden, und/oder weil es<br />
keine Durchschubsicherungen gab, die ein Beschädigen eines Sprinklers verhindern. Ein nicht<br />
bestimmungsgemäßes Auslösen ist auch bei Sprinklertrockenanlagen möglich, wenn nach einem<br />
Durchschlagen der Anlage eine Entwässerung nicht ordnungsgemäß erfolgte oder dies nicht<br />
möglich war, weil das Rohrnetz nicht mit einem entsprechenden Gefälle verlegt worden ist. Im<br />
Winter entstehen in solchen Fällen durch gefrorenes Wasser oberhalb des Sprinklerkopfes<br />
Spannungen, die das Glasfässchen zerstören können.<br />
UnachtsamkeitMitarbeiter oder Handwerker achten nicht darauf, dass Sprinkler im Wege sind,<br />
sodass diese beschädigt werden können. In Bereichen, wo eventuell mechanische<br />
Beschädigungen erwartet werden können, sollten Sprinklerköpfe mit Schutzkörben versehen<br />
werden.<br />
Wie sieht es mit den vermeintlichen großen Wasserschäden aus?<br />
Bei einem Brand setzt die Feuerwehr für gewöhnlich 100- bis 1.000-mal mehr Wasser ein, als ein<br />
Sprinklerkopf überhaupt liefern kann. Der typische Wasserverbrauch eines Sprinklers liegt bei ca. 60<br />
Litern pro Minute. Im häuslichen Bereich kontrolliert meistens ein Sprinkler den Brand, im industriellen<br />
Bereich im Schnitt vier Sprinkler. Weil eine Sprinkleranlage den Brand direkt in der ersten Brandphase<br />
bekämpft, ist der Wasserverbrauch gering. Der höhere Wassereinsatz bei der Feuerwehr resultiert aus der<br />
erforderlichen Einsatzzeit, die sich zusammensetzt aus Alarmierungs-, Anrück- und Erkundungszeit, und<br />
der damit direkt verbundenen fortlaufenden Brandentwicklung. Die Feuerwehr trifft an der Einsatzstelle<br />
deshalb fast immer auf einen viel größeren Brand und muss somit mehr Wasser einsetzen, um den Brand<br />
beherrschen und unter Kontrolle zu bekommen. Aufgrund eigener Erfahrungen und verschiedener<br />
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Untersuchungen weist der Gesamtschaden (Feuer- und Wasserschaden) ein Verhältnis von ca. 1 zu 50<br />
zwischen gesprinklerten und ungesprinklerten Risiken auf.<br />
Sprinkler oder Brandmelder?<br />
Jedes System hat seine Vor- und Nachteile. Die Entscheidung hierüber ist mit einer Risikobetrachtung zu<br />
verbinden. Im Vergleich zu den Sprinklern ist zu sagen, dass die Brandmelder meist schneller reagieren,<br />
aber sie kontrollieren nicht den Brand, außer wenn sie mit einem Löschanlagensystem verbunden sind.<br />
Die Effektivität des automatischen Brandmeldesystems hängt davon ab, welche Löschorganisation<br />
(Betriebs-, Werk- und/oder öffentliche Feuerwehr) alarmiert wird und mit welcher Einsatzzeit zu rechnen<br />
ist.<br />
Schutzziele einer Sprinkleranlage<br />
Bei Brandschutzbegehungen kann immer wieder festgestellt werden, dass Sprinkler nicht flächendeckend<br />
in allen Räumlichkeiten installiert worden sind. Häufig werden Rampen, Büroeinbauten und sonstige<br />
Einbauten in Produktionen und Lagern von dem Sprinklerschutz ausgenommen. Auf die Frage, welche<br />
Gefahren dadurch entstehen können, wird nachstehend eingegangen.<br />
Grundsätzlich gilt, dass eine Sprinkleranlage dazu dient, einen Brand in der Entstehung bzw. in einem<br />
frühen Stadium zu entdecken und ihn sofort nach der Entdeckung zu bekämpfen. Obwohl in den meisten<br />
Fällen der Brand durch die Sprinkleranlage gelöscht wird, erhebt sie nicht den absoluten Anspruch, dass<br />
sie einen Brand löscht. In der Brandbekämpfung liegt ihre Aufgabe darin, den Brand zu kontrollieren, ihn<br />
klein und in Grenzen zu halten, letztendlich einen Entstehungsbrand zu beherrschen. Entsprechend dem<br />
Brandschutzkonzept wird der Entstehungsbrand erst im Zusammenspiel mit der Feuerwehr gelöscht. Die<br />
Ausbreitung von Brandgasen lässt sich durch eine Sprinkleranlage nicht vermeiden, jedoch bleibt die<br />
Entstehung von Brandgasen auf die in Brand geratenen Materialien beschränkt.<br />
Das Anliegen im Personenschutz ist darin zu sehen, dass durch die Branderkennung eines Brandes nach<br />
Auslösung eines Sprinklers Personen gewarnt werden können, sodass diese sich rechtzeitig entsprechend<br />
eines Alarmplanes in Sicherheit bringen können. Ferner dient die Sprinkleranlage gleichzeitig dazu, die<br />
Feuerwehr frühzeitig zu alarmieren, sodass diese die Möglichkeit hat, Rettungsmaßnahmen einzuleiten,<br />
um den Brand völlig unter Kontrolle zu bekommen. Durch die Begrenzung des Feuers sowie der<br />
Einsturzgefahr für die Gebäudekonstruktion dient sie der Personenrettung und dem Schutz von<br />
Rettungskräften. Die Forderung bzw. Auflage zum Einbau einer Sprinkleranlage zur Ereichung dieses<br />
Schutzzieles erfolgt durch die Baubehörde, speziell dann, wenn große Brandabschnitte gewünscht oder<br />
erforderlich bzw. wenn nicht feuerbeständige bauliche Konstruktionen vorgesehen sind.<br />
Das Hauptanliegen beim Sach- und Vermögensschutz ist darin zu sehen, dass es in einem Brandfalle<br />
zu fast keinem oder nur zu einem geringen Schaden kommt, weil der Brand in 98 Prozent aller Fälle auf<br />
die Wirkfläche der Sprinkleranlage beschränkt bleibt. Hierin liegt das Hauptinteresse des Versicherers<br />
begründet. Dies spiegelt sich bei dem Einbau einer Sprinkleranlage mit entsprechender Auslegung wider,<br />
die bei der Prämienkalkulation mit den höchsten <strong>Versicherungs</strong>rabatten berücksichtigt wird.<br />
Der Faktor Zeit<br />
Zur Erreichung der Schutzziele spielt der Faktor Zeit auch hier eine wesentliche Rolle.<br />
Aufgrund des Auslegungskriteriums (Temperatur) eines Sprinklers kann er keine Brandgase erkennen,<br />
sofern sie nicht so heiß sind, dass sie das Glasfässchen des Sprinklers zum Platzen oder das Schmelzlot<br />
zum Schmelzen bringt. Schwelbrände können somit nicht vom Sprinkler entdeckt werden. Will man<br />
solch einen Brand erkennen, ist die Installation von automatischen Brandmeldern erforderlich. Dort wo<br />
Brände sich schnell entwickeln und ausbreiten können, liegt die Zeitdifferenz zwischen dem Ansprechen<br />
eines Brandmelders zu dem eines Sprinklers meistens im Bereich von fünf Minuten.<br />
Auslegungskriterium - die Wirkfläche der Sprinkleranlage<br />
Aufgrund der Erfahrung mit Sprinkleranlagen und auf Basis von Statistiken hat sich als ein<br />
Auslegungskriterium die Wirkfläche einer Sprinkleranlage herauskristallisiert, für die die gesamte<br />
Wasserversorgung ausgelegt werden muss. Die Wirkfläche liegt in der Regel bei 260 m². Bei erhöhten<br />
Risiken kann sie auch 300 m² betragen. Der Vorteil in der Begrenzung dieser Flächengröße liegt darin,<br />
dass die Wasserleistung von Pumpen und Bevorratung nicht für die Gesamtfläche eines Risikos ausgelegt<br />
werden muss. Ansonsten bräuchte man eine riesige Wasserbevorratung und riesige Pumpen, die einer<br />
Wirtschaftlichkeit entgegenstehen würden. Der Nachteil in dieser Begrenzung liegt allerdings darin, dass<br />
durch beeinflussbare Kriterien die Wirkfläche von einem Brand unter- oder überlaufen werden kann. Eines<br />
der wesentlichsten beeinflussbaren Kriterien ist die flächendeckende Sprinklerung.<br />
Kritische Installationsfehler<br />
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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass jeder installierte Sprinkler zur Erreichung der Schutzziele und damit<br />
zur Sicherheit beiträgt.<br />
Immer wieder ist aber festzustellen, dass einzelne Bereiche von der flächendeckenden Sprinklerung<br />
ausgenommen werden. Kommt es dort zu einem Brandausbruch, kann sich dieser vom Entstehungsbrand<br />
zum Vollbrand entwickeln und dann die Sprinkleranlage unter- bzw. überlaufen.<br />
Es gibt Bereiche, die besonders in den entsprechenden Richtlinien genannt werden und ohne<br />
Sprinklerschutz verbleiben dürfen. Das sind grob gesagt Bereiche, die keine Brandlasten aufweisen oder<br />
in denen eine Brandausbreitung so gut wie unwahrscheinlich ist. Folgende Bereiche werden allerdings<br />
häufig nicht geschützt:<br />
Technikräume, die von der eigentlichen Ausnahmeregelung abweichen, weil sie mit<br />
brennbaren Materialien belegt und teilweise zweckentfremdet wurden, z. B. durch die<br />
Haustechnik, die dort ein Ersatzteillager eingerichtet hat oder die Verwaltung, die den dortigen<br />
Freiraum zur Aktenarchivierung genutzt hat. Diese Räume sollten mit in den flächendeckenden<br />
Schutz einbezogen werden, wenn man eine Zweckentfremdung nicht ausschließen kann.<br />
Nassräume (Toiletten, Dusch- und Umkleideräume), die von der eigentlichen<br />
Ausnahmeregelung abweichen, weil durch das Reinigungspersonal diese zu Lagerräumen von<br />
Putz- und Sanitärmaterialien zweckentfremdet wurden oder weil sie mit Kleiderschränken aus<br />
Holz statt mit Stahl ausgestattet wurden.<br />
Büroeinbauten, sog. Meisterbuden und auch großflächige offene Einbauten in<br />
Produktionsstätten oder Lagern, sollten aus dem gleichen Grunde flächendeckend gesprinklert<br />
werden.<br />
Rampenbereiche, auf denen eine Lagerung stattfindet. Auch sie sollten in die Überwachung<br />
mit einbezogen werden. Diese Bereiche unterliegen einer erhöhten Gefahr der Brandstiftung.<br />
Brände können von dort ins Gebäude laufen.<br />
Häufig werden auch Zwischendecken ausgenommen, die wider Erwarten mit brennbaren<br />
Kabeln oder Versorgungsleitungen belegt werden und das zulässige Ausnahmekriterium von<br />
Brandlasten überschreiten. Kommt es dort zu einem Brand, hat die Sprinkleranlage fast keine<br />
Chance den Brand zu beherrschen, weil die Sprinkler das wirksame Löschwasser nach unten hin<br />
versprühen, nicht jedoch in den Raum über der Zwischendecke.<br />
Praxis-Tipp<br />
Bei der Überlegung, Bereiche vom flächendeckenden Schutz mit Sprinklern auszunehmen, sollte stets<br />
folgendes bedacht werden:<br />
Wie sieht in diesen Bereichen die tatsächliche Brandlast aus?<br />
Kann es dort zu einem Brand kommen?<br />
Wie wird sich dort ein Brand ausbreiten?<br />
Wann kann er durch einen Sprinkler entdeckt und bekämpft werden?<br />
Wie groß wird der Brand dann schon sein?<br />
Kann der Brand dann noch durch die Feuerwehr leicht beherrscht werden?<br />
Liegt die Beantwortung einer dieser Fragen im kritischen Bereich der aufgezeigten Kriterien, ist eine<br />
flächendeckende Sprinklerung vorzusehen, um die Schutzziele zu erreichen und die hohe Investition<br />
einer Sprinkleranlage nicht zu gefährden.<br />
Räume, die keinen Sprinklerschutz haben, weil sie den Ausnahmeregeln entsprachen, sollten laufend<br />
dahingehend kontrolliert werden, ob die Ausnahmeregeln noch eingehalten werden.<br />
Selbsttätige Löschhilfeanlagen - eine wirtschaftliche Lösung<br />
Die selbsttätige Löschhilfeanlage (SL-Anlage), auch Kleinlöschanlage genannt, ist vor einiger Zeit<br />
offiziell in die Sprinklerrichtlinie des VdS aufgenommen worden. Damit wurde einem Wunsch von<br />
Fachleuten sowohl der Industrie als auch der <strong>Versicherungs</strong>wirtschaft entsprochen. In der betrieblichen<br />
Praxis wird dieser speziellen Löschanlage aber noch zu wenig Beachtung geschenkt, obwohl der Einsatz<br />
einer SL-Anlage gerade kleinen und mittleren Betrieben eine technisch sinnvolle und wirtschaftlich<br />
attraktive löschanlagentechnische Brandschutzmaßnahme bietet. Die Schutzkonzeption der SL-Anlagen<br />
bietet für diese Risiken eine automatische Löschanlage, die zwar den Anforderungen einer Sprinkleranlage<br />
in keiner Weise gerecht wird, jedoch eine kostengünstige Möglichkeit darstellt, Brandschäden zu<br />
reduzieren.<br />
Für kleinere und mittlere Betriebe ist es ganz selten wirtschaftlich, eine "echte" Sprinkleranlage<br />
einzubauen. Die Grundkosten allein für die Sprinklerzentrale liegen in einer Größenordnung zwischen<br />
125.000 und 300.000 EUR, ohne dass überhaupt ein Sprinklerkopf eingebaut ist. Die SL-Anlage erreicht<br />
mit den verschiedensten Varianten und Ausbaustufen immerhin die wesentlichsten Schutzziele einer<br />
Sprinkleranlage. Insbesondere in Kombination mit einer schnellen und zuverlässigen Alarmierung der<br />
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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />
Feuerwehr, die immer als Ergänzung zur SL-Anlage vorgesehen werden sollte, kann man ein gutes<br />
Schutzkonzept für den Brandfall erreichen.<br />
Bei der SL-Anlage handelt es sich um eine ortsfeste Anlage, bei der die statistisch belegte Erfahrung<br />
berücksichtigt wurde, dass in 80 Prozent aller Brandfälle nur wenige Sprinklerköpfe einer Sprinkleranlage<br />
geöffnet werden, um einen Brand unter Kontrolle bringen. Die wichtigsten technischen Unterschiede<br />
zwischen einer SL-Anlage und einer Sprinkleranlage bestehen folglich in der Reduzierung der<br />
Wirkflächengröße und Betriebszeit und somit den Anforderungen an die gesamte Wasserversorgung.<br />
Im Brandfall erfolgt nach Auslösung der Anlage ein Alarm, der an eine ständig besetzte Stelle weiter zu<br />
leiten ist. Als Löschmittel dient Wasser. Die Löschwassermenge wird so bemessen, dass der Zeitraum von<br />
der Meldung des Brandes bis zum Beginn des Löscheinsatzes der Feuerwehr überbrückt und somit eine<br />
Ausbreitung des Brandes verzögert wird. Die Betriebszeit dieser Anlagen ist dementsprechend erheblich<br />
geringer als die einer Sprinkleranlage. Alles dies führt im Ergebnis zu den schon genannten geringeren<br />
Kosten einer SL-Anlage.<br />
Je nach Risikogefährdung und -größe können verschiedene Ausbaustufen geplant werden. Bei der<br />
Auslegung der SL-Anlagen sollte aber stets berücksichtigt werden, ob und in welchem Zeitraum künftig<br />
eine Erweiterung des Betriebes vorgesehen ist. Grundsätzlich ist zu empfehlen, ab erwarteten<br />
Betriebserweiterungen von mehr als 5.000 m² die Auslegung der Wirkflächengröße bzw. der<br />
Wasserversorgung von SL-Anlage schon nach den Sprinklerrichtlinien vorzunehmen, um spätere<br />
kostenintensive Änderungen zu vermeiden. Trägt man dem Rechnung, bietet sich eine SL-Anlage<br />
besonders in der ersten Bauphase eines Risikos (Betriebsstätte) als ideales Schutzkonzept an.<br />
Es ist allerdings zu beachten, dass SL-Anlagen im Vergleich zu Sprinkleranlagen nicht die gleiche<br />
Schutzwirkung zur Sicherung des Personen- bzw. Sachschutzes erzielen können. Jedoch honoriert der<br />
Versicherer auch die SL-Anlage mit einem Prämienrabatt entsprechend der Ausbaustufe. Schließlich<br />
dürften durch Einbau einer SL-Anlage auch im Baugenehmigungsverfahren Bauerleichterungen bei der<br />
Installation zu erzielen sein. Hierzu sollte aber bereits vor dem Einbau eine Abstimmung mit der<br />
zuständige Genehmigungsbehörde über die Einsatzmöglichkeit der Anlage und die Sicherstellung des<br />
Personenschutzes herbeigeführt werden.<br />
Wirtschaftlichkeit von Sprinkleranlagen<br />
Die Kosten einer Sprinkleranlageninstallation sind nicht gering. Dabei bestimmt zuerst einmal die<br />
Sprinklerzentrale zur Wasserversorgung der ersten Sprinkler die Grundkosten einer Sprinkleranlage. Aus<br />
diesem Grund kommen Sprinkleranlagen für ein Gebäude erst ab einer Größenordnung von 5.000 m² in<br />
Frage. Gebäude, die diese Größenordnung nicht erreichen und trotzdem einen verbesserten Schutz<br />
erhalten sollen, können mit einer Selbsttätigen Löschhilfeanlage ausgestattet werden. Da keine<br />
Sprinkleranlage mit einer anderen vergleichbar ist, müssen Überlegungen zu Kosten und Nutzen für jedes<br />
Risiko individuell durchgeführt werden. Generelle Punkte gibt es aber, die zu berücksichtigen sind und die<br />
näher betrachtet werden müssen. Bevor auf die Amortisationsfrage eingegangen wird, sind erst einmal<br />
die generellen Auslegungspunkte zu betrachten, die die Kosten bei einer Sprinkleranlage verursachen.<br />
Die Kosten einer Sprinkleranlage setzen sich aus den Kosten der Sprinklerzentrale und den<br />
Installationskosten des Sprinklerrohrnetzes zusammen.<br />
Aufgrund der Wirkungsweise einer Sprinkleranlage wird, vereinfacht dargestellt, die für die<br />
Wasserversorgung erforderliche Sprinklerzentrale nur für eine Fläche von ca. 300 m² des zu<br />
schützenden Gebäudes ausgelegt. Dies wird damit begründet, dass ein Brand innerhalb solch eines<br />
Bereiches in 98 Prozent aller Fälle von einer Sprinkleranlage beherrscht wird. Deshalb beschränkt man auf<br />
diese Fläche und darauf, dass die Sprinkler (meist ca. 30 Stück) dieser Fläche ausreichend mit Wasser<br />
versorgt werden, um einen Brand zu beherrschen. Ferner schränkt man die Betriebszeit ein, weil ein<br />
Brand in der Erfolgsstatistik spätestens innerhalb von 1 bzw. 1,5 Stunden je nach Risiko unter Kontrolle<br />
gebracht wird. Durch diese Randbedingungen werden die Wasserversorgung und damit die<br />
Sprinklerzentrale in der Auslegung eingegrenzt. Diese Einschränkungen erfordern allerdings auch einen<br />
besonderen Umgang mit einer Sprinkleranlage, auf den hier nicht näher eingegangen wird. Ab gewissen<br />
Größenordnungen, z. B. ab 5.000 Sprinklerköpfen oder aufgrund eines Lagerrisikos werden Redundanzen<br />
in der Sprinklerzentrale gefordert, um einen Ausfall der Pumpe oder der Energieversorgung im Brandfalle<br />
zu vermeiden. Das hat aber mit der direkten Auslegung der Anlage nichts zu tun.<br />
Vom Grundsatz her ist es deshalb immer wirtschaftlicher, wenn man so viele Sprinkler wie möglich an<br />
eine Sprinklerzentrale hängt.<br />
Da die Risiken beispielsweise von einer Metallverarbeitung mit geringen Brandlasten bis zu einem<br />
Hochregallager mit sehr hohen Brandlasten sehr unterschiedlich sein können, muss die Sprinklerzentrale<br />
nach den jeweils vorherrschenden Bedingungen ausgelegt werden. Die Kosten der Sprinklerzentrale<br />
richten sich dann nach der jeweiligen Auslegung. Sie können zwischen 100.000 und 500.000 EUR liegen,<br />
wobei die Kosten zur räumlichen Unterbringung der Sprinklerzentrale noch hinzukommen. Da es sich hier<br />
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um eine große Bandbreite handelt, gibt es dementsprechend einige planerische Möglichkeiten, diese<br />
Kosten zu reduzieren.<br />
Die Kosten der Installation des Sprinklerrohrnetzes richten sich im Wesentlichen nach den<br />
vorherrschenden Montageverhältnissen und danach, bis zu welchem Grad eine Vorfertigung möglich ist.<br />
Dabei ist grob zu unterscheiden, ob das Sprinklerrohrnetz frei an der Decke verlegt werden kann oder<br />
oberhalb einer Zwischendecke mit abgehängten Sprinklern verlegt werden muss. Die Kosten pro Sprinkler<br />
mit anteiligem Rohrnetz liegen ungefähr zwischen 75 und 200 EUR. Da auch hier die Bandbreite recht<br />
groß ist, kann man durch einige planerische Möglichkeiten diese Kosten reduzieren.<br />
Rentabilitätskriterien einer Sprinkleranlage<br />
Zum einen erreicht man mit einer Sprinkleranlage ein sehr hohes Schutzniveau. Neben diesem Effekt gibt<br />
es verschiedenste Punkte, die dazu beitragen, dass sich die Installationskosten direkt und indirekt<br />
amortisieren können. Hier ist zwischen offensichtlichen und weniger offensichtlichen Vorteilen zu<br />
unterscheiden.<br />
Bauliche Vorteile<br />
Im Baugenehmigungsverfahren erhält man erhebliche Erleichterung durch den Einbau einer<br />
Sprinkleranlage. Das gilt auch für das eventuell geforderte Berechnungsverfahren nach der<br />
Industriebaurichtlinie entsprechend DIN 18230.<br />
Die Erleichterungen liegen darin, dass man:<br />
größere Brandabschnitte ausführen kann,<br />
in einer geringeren Feuerwiderstandsfähigkeit bauen kann,<br />
längere Flucht- und Rettungsweglängen genehmigt bekommt,<br />
die Öffnungsflächen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen reduzieren kann und<br />
die Möglichkeit hat, ungebundener in der Baumaterialauswahl zu sein.<br />
Die Einsparungen, die aus den voranstehenden Punkten resultieren, sind erheblich. Entfallen<br />
Brandwänden, entfallen damit deren Kosten und auch die zusätzlichen Kosten für die erforderlichen<br />
Brandabschottungsmaßnahmen (Brandschutztüren, Kabelabschottungen, Abschottungen für<br />
Lüftungsleitungen usw.). Bei einer geringeren Anforderung an die Feuerwiderstandsdauer verringern sich<br />
alle Kosten der in Frage kommenden Bauelemente.<br />
Produktionstechnische und logistische Vorteile<br />
Aufgrund der Möglichkeit, großflächiger bauen zu können, sind meistens erhebliche<br />
Kosteneinsparungspotentiale im Produktionsablauf zu erzielen, was auch für den Bereich der Logistik<br />
zutrifft. Diese oft enorm kostengünstigere Gestaltung wird bei einer Rentabilitätsbetrachtung häufig<br />
vergessen.<br />
Steuerliche Vorteile<br />
Die Abschreibemöglichkeit der Sprinkleranlage wird nur ganz selten betrachtet. Üblicherweise kann solch<br />
eine Anlage innerhalb von zehn Jahren abgeschrieben werden.<br />
<strong>Versicherungs</strong>technische Vorteile<br />
Obwohl es zukünftig keine Ausweisung für Sprinklerrabatte in den neuen unverbindlichen<br />
Tarifierungswerken des GDV (Gesamtverband der Deutschen <strong>Versicherungs</strong>wirtschaft e. V.) mehr geben<br />
wird, wird der Versicherer weiterhin Rabatte auf Sprinkleranlagen gewähren. Der Löschrabatt einer<br />
Sprinkleranlage wird dabei sicherlich weiterhin um die 60 Prozent und der Melderabatt um die 5 Prozent<br />
liegen.<br />
Generell zieht ein Versicherer gesprinklerte Risiken ungesprinklerten vor, da er diese besser im<br />
Rückversicherungsmarkt unterbringen kann. Außerdem ist es einfacher, für gesprinklerte Risiken ein<br />
<strong>Versicherungs</strong>konsortium zu bilden. Beides hat Auswirkungen auf die Prämienfindung. Manches Risiko<br />
wird sich zukünftig nur mit einer Sprinkleranlage eindecken lassen oder nur unter sehr hohen<br />
Selbstbehalten.<br />
Da gesprinklerte Risiken in der Schadenstatistik günstiger liegen, wirkt sich dieser Sachverhalt positiv auf<br />
den Schadenfreiheitsrabatt aus. Sie können daher u. U. auch von vornherein besser bewertet werden.<br />
Diese kostenmäßigen Vorteile kann man allerdings schwer darlegen.<br />
Selbstbehalte<br />
Zukünftig werden Selbstbehalte von den Versicherern wieder höher honoriert. Da die Schadenhöhen,<br />
inklusive Wasser- und Feuerschäden, der gesprinklerten und ungesprinklerten Risiken im Verhältnis von 1<br />
zu 50 stehen, sichert man sein eigenes Risiko durch den Einbau einer Sprinkleranlage ab. Deshalb ist bei<br />
Einbau einer Sprinkleranlage zu überlegen, ob nicht ein höherer Eigenbehalt sinnvoll ist.<br />
Weitere indirekte Vorteile einer Sprinkleranlage<br />
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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />
Die folgenden Vorteilskriterien können nur ganz selten zahlenmäßig in einer<br />
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dargestellt werden. Hierunter fällt unter anderem der Schutz der nicht<br />
versicherbaren Risiken wie Vertrauens-, Image-, Kunden- und Marktverlust oder Abwanderung<br />
qualifizierter Mitarbeiter.<br />
Die dabei verursachten Umsatzrückgänge können dem Betrieb auf lange Sicht erheblichen Schaden<br />
zufügen. Statistiken zeigen, dass die Mehrheit aller Betriebe, die einen Totalschaden durch einen Brand<br />
hatten, in den folgenden zwei Jahren insolvent wird und aufhören, zu existieren. Durch die hohe<br />
Erfolgsquote einer Sprinkleranlage, einen Brand unter Kontrolle zu bekommen, dient sie mithin besonders<br />
der Eigenabsicherung.<br />
Hierin ist auch ein Auswahlkriterium zu sehen, auf das Einkäufer bei der Auswahl von Zulieferern achten.<br />
Bei annähernd vergleichbaren Konditionen wird ein Einkäufer dem besser geschützten Risiko den Vorzug<br />
geben.<br />
Indem bei Sprinklerung ein Brand fast immer stark lokal begrenzt wird, erspart man sich viele<br />
Unannehmlichkeiten. Gebäude ohne Sprinklerschutz, die einem Brand zwar standhalten, sind<br />
anschließend meist unbewohn- und/oder unbenutzbar. Die Folge ist, dass viele abgerissen werden<br />
müssen. Demgegenüber kann ein Raum, der mit Sprinklern ausgestattet ist, schon Stunden nach einem<br />
Brand wieder genutzt werden, weil der Rest des Gebäudes unbeschädigt geblieben ist.<br />
Eine Sprinkleranlage kann einen Brand zwar nicht verhindern, trägt jedoch dazu bei, dass das<br />
Schadenausmaß erheblich reduziert wird. Deshalb ist sie in einem Brandschutzkonzept auch als indirekter<br />
Baustein zu sehen, um zum Beispiel auf das Kriterium Brandstiftung, das ein Drittel aller Brandursachen<br />
darstellt, Einfluss nehmen zu können.<br />
Praxis-Tipp<br />
In vielen Fällen lässt sich über eine Rentabilitätsberechnung nachweisen, dass der Einbau einer<br />
Sprinkleranlage letztlich lohnend ist. Dies gilt schon, wenn man nur die nachweisbaren<br />
Rentabilitätskriterien von der Bauerleichterung über <strong>Versicherungs</strong>vorteile bis hin zur Abschreibung<br />
berücksichtigt. Wichtig ist dabei, dass bereits im Vorfeld eine realistische Kostenschätzung einer<br />
Sprinkleranlage gemacht wird, die auf einer groben Planung beruht. Gerade hier bedarf es Berater,<br />
die sich darauf spezialisiert haben, eine optimierte Sprinkleranlage zu gestalten. Leider wird aber<br />
häufig eine Rentabilitätsbetrachtung von vornherein verworfen, weil die Kosten für eine<br />
Sprinkleranlage als zu hoch geschätzt werden.<br />
Zur Bedeutung und richtigen Aufstellung von Handfeuerlöschern<br />
Tragbaren Feuerlöschern (Handfeuerlöschern) wird allgemein nachgesagt, dass sie Leben retten,<br />
Verletzungen verhindern und Unternehmen vor finanziellen Schäden bewahren.<br />
Dies zu belegen ist nicht so einfach, denn die zur Verfügung stehenden Brandstatistiken beziehen sich<br />
meist nur auf außer Kontrolle geratene Brände und enthalten wenige bis keine Aussagen über mit<br />
Feuerlöschern gelöschten Bränden.<br />
Tragbare Feuerlöscher wurden dazu entwickelt, Brände in einem sehr frühen Stadium zu bekämpfen, also<br />
zu einem Zeitpunk, in welchem der Brand noch relativ klein ist und noch keinen oder nur einen geringen<br />
Schaden angerichtet hat. Aus diesem Grund und wegen des zumeist nicht erfolgten Hilferufes an die<br />
Feuerwehr und der auch später nicht vorgenommenen Meldung an eine Erfassungsstelle bleiben<br />
erfolgreiche Löschungen in den Statistiken meist unberücksichtigt, obwohl das Potenzial zu einer<br />
Brandausbreitung durchaus vorhanden gewesen ist. Eine europäische Studie hat ergeben, dass ca.<br />
80 Prozent aller erfassten Brände im Jahre 2002 durch tragbare Feuerlöscher gelöscht wurden. Drei<br />
Viertel dieser Brände wurden hierbei ohne die Alarmierung der Feuerwehr bekämpft.<br />
Dies zeigt, dass tragbare Feuerlöscher eine elementare Rolle bei der Brandbekämpfung spielen und<br />
somit für den Personen-, Sach- und Vermögensschutz von Bedeutung sind sowie erheblich zur<br />
Schadenminimierung beitragen können.<br />
Entsprechend den lokalen Bedürfnissen ist bei der Aufstellung und dem Umgang mit<br />
Handfeuerlöschern insbesondere folgendes zu beachten: Handfeuerlöscher müssen für ihren Einsatzzweck<br />
geeignet sein. Entsprechend der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe sind folgende Feuerlöscher<br />
vorzuhalten:<br />
Brandklassen nach DIN EN 2<br />
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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />
zu löschende Stoffe<br />
A B C D<br />
Feste,<br />
glutbildende<br />
Stoffe<br />
Flüssige oder<br />
flüssigwerdende<br />
Stoffe<br />
Gasförmige<br />
Stoffe, auch<br />
unter Druck<br />
Pulverlöscher ABC-Pulver X X X<br />
BC-Pulver X X<br />
Brennbare<br />
Metalle<br />
Metallbrandpulver X<br />
Kohlendioxidlöscher (CO2) X<br />
Wasserlöscher ohne Zusätzen X<br />
Wasserlöscher mit Zusätzen X X<br />
Schaumlöscher X X<br />
X = geeignet<br />
Die Anzahl der Handfeuerlöscher richtet sich nach Faktoren wie Brandgefährdung, Brandklassen,<br />
Löschmitteleinheiten, verwendete oder geplante Feuerlöscher und örtliche Gegebenheiten. Von einer<br />
detaillierten Erläuterung wird hier abgesehen. Für eine entsprechende Klärung stehen einschlägige<br />
Sicherheitsrichtlinien zur Verfügung. In Zweifelsfällen sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden.<br />
Handfeuerlöscher müssen an gut sichtbaren und im Brandfall leicht zugänglichen Stellen<br />
angebracht sein, an denen sie vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt sind. Sie sind an<br />
eine vor Flammen geschützte Stelle zu hängen. Sie sollten nicht in einem brandgefährdeten Raum (z. B.<br />
Heizungsraum) montiert werden, sondern außerhalb des Raumes. Der richtige Platz ist unmittelbar neben<br />
dem Eingang.<br />
Bevorzugt sind Feuerlöscher in Fluchtwegen im Bereich der Ausgänge ins Freie, an Zugängen zu Treppen<br />
und an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen anzubringen, sodass sie von Betriebsangehörigen ständig<br />
(bewusst oder unbewusst) wahrgenommen werden.<br />
Geeignete Standorte sind z. B. Fluchtwege, Gefahrenschwerpunkte (u. a. an Maschinen),<br />
Ausgänge (Eingänge) und Treppenräume.<br />
Ungeeignete Standorte sind z. B. gefangene Räume, Orte unterhalb von Treppenaufgängen,<br />
unübersichtliche Mauernischen ohne Hinweismarkierung und Orte, wo Materialien abgestellt<br />
oder gestapelt werden können.<br />
Handfeuerlöscher sollten sicher an Wandhaltern aufgehängt werden; zu bevorzugen sind die dafür<br />
vorgesehenen Halterungen. Wo dies nicht praktisch ist, sind sie auf extra dafür vorgesehenen<br />
Standplätzen zu platzieren, allerdings nicht auf dem Boden, außer mit entsprechenden<br />
Standeinrichtungen.<br />
Hinweis<br />
Handfeuerlöscher dürfen nicht zugestellt oder versteckt werden. Beim Freiräumen oder Suchen<br />
verliert man unnötig Zeit. Man sollte sich immer vor Augen halten, dass das Feuer jedwede Zeit nutzt,<br />
um sich weiter auszubreiten. In mehrstöckigen Gebäuden sollte in jedem Geschoss mindestens ein<br />
Feuerlöscher bereitgestellt werden.<br />
Bei der Auswahl der tragbaren Feuerlöscher ist auf das richtige Verhältnis von Handlichkeit (Größe und<br />
Gewicht), Benutzer (Mitarbeiter) und Löschwirkung (Löscheinheit) zu achten. So sollten Handfeuerlöscher<br />
nur so hoch über dem Fußboden angeordnet sein, dass auch kleinere Personen diese ohne<br />
Schwierigkeiten aus der Halterung entnehmen können. Als zweckmäßig hat sich eine Griffhöhe von 80<br />
bis 120 cm erwiesen.<br />
Die Aufstellorte für Handfeuerlöscher sollten so gewählt werden, dass von jeder beliebigen Stelle eines<br />
Betriebes ein Handfeuerlöscher leicht und schnell zu erreichen ist. Eine Reichweite von ca. 30 m hat sich<br />
hierfür als zweckmäßig herausgestellt, wobei die betrieblichen und baulichen Gegebenheiten bei der<br />
Anbringung zu berücksichtigen sind.<br />
Um keine Verwirrung zu stiften, sollten alle Handfeuerlöscher in einem Gebäude oder auf einem<br />
Betriebsgelände einer gleichen Bauart bezüglich Auslöse- und Unterbrechungseinrichtung entsprechen.<br />
Das Gleiche gilt für Form, Aussehen und Farbe, sofern sie dieselbe Aufgabe erfüllen sollen. Sind in einem<br />
Bereich z. B. wegen unterschiedlicher Brandklassen mehrere Arten von Feuerlöschern vorzuhalten, sollten<br />
diese Löscher an einem zentralen Punkt gruppiert werden.<br />
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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />
Feuerlöscher sollten vom Unternehmen laufend (mindestens vierteljährlich, bevorzugt mindestens<br />
einmal im Monat) überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie noch am Platz hängen, nicht<br />
beschädigt und/oder nicht entladen worden sind oder kein Druckverlust aufgetreten ist.<br />
Nichtfunktionstüchtige Feuerlöscher sollten sofort durch funktionstüchtige ersetzt werden.<br />
Es ist dafür zu sorgen, dass Handfeuerlöscher regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre durch einen<br />
Sachkundigen geprüft werden. Über die Ergebnisse der Prüfungen ist ein Nachweis zu führen, in der Regel<br />
durch eine Prüfplakette des Prüfers am Feuerlöscher. Bei hohen Brandrisiken oder starker Beanspruchung<br />
durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein.<br />
Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, die eine Funktionsfähigkeit des Feuerlöschers nicht mehr<br />
gewährleisten, ist zu veranlassen, dass der Feuerlöscher instand gesetzt oder durch einen anderen<br />
Feuerlöscher ersetzt wird.<br />
Das beste Gerät nützt nichts, wenn niemand mit ihm umgehen kann. Aus diesem Grund ist darauf zu<br />
achten, dass<br />
eine ausreichende Anzahl von Personen in der Handhabung von Feuerlöschern<br />
unterwiesen ist und<br />
dort, wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, in regelmäßigen Abständen praktische<br />
Unterweisungen abgehalten werden.<br />
Idealerweise sollte die Ausbildung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen. Die<br />
theoretische Ausbildung sollte Themen wie häufige Brandursachen, Brandschutzordnung, Brennen und<br />
Löschen, geeignete Löschgeräte, richtige Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung<br />
umfassen. Die praktische Ausbildung ist auszurichten auf Handhabung, Funktion und<br />
Auslösemechanismen von Löschgeräten und sollte auch auf Löschtaktiken eingehen.<br />
3.4.5 Flucht-, Rettungs- und Angriffswege<br />
Flucht- und Rettungswege sind Bestandteil eines jeden baurechtlich zugelassenen Gebäudes in<br />
Deutschland. Integriert in der Baugenehmigung stellen Verstöße in Bezug auf deren einwandfreien<br />
Zustand eine Obliegenheitsverletzung dar.<br />
Im alltäglichen Brandschutzberatungsgeschäft stößt man immer wieder auf Verstöße, kleine wie große.<br />
Interessanterweise sind die Verstöße meist nicht baulicher oder technischer, sondern meistens<br />
organisatorischer Art.<br />
Typisch auftretende Verstöße sind:<br />
Blockieren der Fluchtwege, Verkleinerung der Fluchtwegbreiten und/oder das Erhöhen der<br />
Brandlast durch das temporäre oder langfristige Abstellen von Objekten aller Art,<br />
Nutzung des anscheinend ungenutzten Raumes als idealen Lagerort von brennbaren oder nicht<br />
brennbaren Materialien,<br />
Verschluss der in den Flucht- und Rettungswege befindlichen Türen aufgrund anderer<br />
Sicherheitsaspekte,<br />
Verkeilen oder anderweitig unsachgemäßes Offenhalten der selbstschließenden Türen zu den<br />
Sicherheitstreppenräumen, -räumen oder -tunneln, sodass in einem Brandfall Rauch<br />
ungehindert in diese eindringen kann,<br />
Unsachgemäße Kennzeichnung (alte Fluchtwege, die zugemauert oder verlegt sind etc.).<br />
Die möglichen Folgen bei einem Brand können verheerend sein. Dies ist nicht nur auf Leib und Leben<br />
beschränkt, sondern auch auf Sachwerte. Die in einen Brand eingreifende Feuerwehr kann z. B. einen<br />
blockierten Fluchtweg nicht mehr als einen Angriffsweg für die Brandbekämpfung nutzen und den Brand<br />
erfolgreich bekämpfen.<br />
Um sicherzustellen, dass Flucht- und Rettungswege sich immer in einem einwandfreien Zustand befinden,<br />
kann man organisatorisch viel dazu beitragen. Im Folgenden geben wir ihnen ein paar Tipps an die Hand,<br />
die sich für ihren Betrieb möglicherweise als zweckdienlich erweisen könnten.<br />
Praxis-Tipp<br />
Die Fluchtwege sollten vor Arbeitsbeginn auf ihren einwandfreien Zustand überprüft werden.<br />
Ein Verantwortlicher, bevorzugt der Brandschutzbeauftragte, sollte regelmäßig überprüfen,<br />
ob die Flucht- und Rettungswege frei von jeglichen Hindernissen sind. Dies beinhaltet auch<br />
die Überprüfung der Wege außerhalb des Gebäudes bis hin zum Sammelpunkt.<br />
Flucht- und Rettungswegflure und -treppenhäuser sind von jeglicher Brandlast frei zu<br />
halten.<br />
Türen sollten sich in Fluchtrichtung leicht öffnen lassen, nicht abgeschlossen und vollständig<br />
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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />
zu öffnen sein.<br />
Die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege sollte vorhanden, eindeutig, deutlich<br />
erkennbar und wo nötig, beleuchtet sein.<br />
Während des Arbeitstages ist stets darauf zu achten, dass die Fluchtmöglichkeiten nicht<br />
durch die Betriebstätigkeit oder Wartungsarbeiten beeinträchtigt werden.<br />
4 <strong>Versicherungs</strong>technische Brandrisikobegegnung<br />
In diesem Abschnitt stehen die finanziellen Absicherungsmaßnahmen oder die Abwälzung des Risikos auf<br />
Dritte im Vordergrund. Es handelt sich dabei um die Situation, wenn man keine oder keine ausreichenden<br />
Maßnahmen betreiben kann oder will, um einen Fortbestand des Betriebes zu gewährleisten.<br />
4.1 <strong>Versicherungs</strong>- und technische Lösungen für die Risiken von heute<br />
Ein Blick auf den gegenwärtigen <strong>Versicherungs</strong>markt lässt den Schluss zu, dass das<br />
Industrieversicherungsgeschäft stark von dem Versicherer, dem Mitwirken des Underwriters und der<br />
Kapazität des Rückversicherers abhängt. Neben der generellen unbefriedigenden Situation, haben die<br />
Versicherer mit den so genannten "High Risk Objekten", ihre ganz speziellen Probleme. "High Risk<br />
Objekte" stellen ein besonders hohes Risiko für den Underwriter und somit für den Versicherer dar.<br />
Mögliche Gründe hierfür sind: Kapazitäten am <strong>Versicherungs</strong>markt, gebundene Finanzmittel, Art und<br />
Größe der Maschinen/Anlagen, Art und Menge gelagerter Materialien (Brandlasten), Produktionsprozesse,<br />
Ausfallpotentiale, mögliche Rückwirkungsschäden, Substanz der Gebäude, fehlende Brandschutzkonzepte<br />
oder einfach neue Technologien.<br />
Ob "High Risk" oder nicht, es ist zu hinterfragen und exakt zu klären, warum es mit diesen Risiken ein<br />
Problem gibt. Es scheint so, dass das Risiko oft einfach zu "hoch" ist. Wie angebracht diese generelle<br />
Äußerung auch sein mag, sie ist aus umsetzungstechnischen Gesichtspunkten nicht ausreichend. Um hier<br />
zu einer Lösung zu gelangen, bzw. einen möglichen Ausweg zu finden, ist die Frage nach dem "Warum"<br />
exakt zu beantworten.<br />
Traditionsgemäß findet eine Interaktion zwischen Industrie und Versicherer über die Schadenstatistiken<br />
statt. Die Versicherer nehmen meist eine Risikobewertung der Industriebetriebe aufgrund Ihrer<br />
Betriebsart vor und legen, auf Basis der Schadenstatistiken, die Prämie fest. Dieses traditionelle Modell<br />
mag für die herkömmliche Industrie angebracht sein. Die heutige Entwicklung der industriellen Risiken<br />
erfordert aber immer mehr eine individuellere Interaktion zwischen Industrie und Versicherer. Dies führt<br />
zu individuellen Risikobeurteilungen, mit dem Ergebnis eines sichereren und risikobewussteren Umfeldes.<br />
Anzustreben sind dabei übereinstimmende pragmatische Lösungen zwischen Versicherer und VN.<br />
Ein Schritt vorwärts kann über ein besseres Verständnis der Schadenstatistiken führen. Die Methodik der<br />
Versicherer, mit der die Schadenstatistiken in "Risiko"-Einschätzungen umgerechnet werden, bildet ein<br />
kritisches Element im Puzzle. Wenn der Industrie Einblick in diese Statistiken und Methodiken gewährt<br />
werden könnte, wäre dies dem allgemeinen Risikobewusstsein und -verständnis äußerst förderlich. Nur<br />
über das Wissen um die grundlegenden Vorraussetzungen, die eine Risikobeurteilung beinhaltet, besteht<br />
für die Industrie die Möglichkeit, diese anzugehen mit dem Ziel der:<br />
Risikovermeidung(Sauberkeit und Ordnung, Instandhaltung, Firmenphilosophie, etc.)<br />
Risikoverminderung(Sprinklerung, Detektierung, Alarmierung, Abschottung, Separierung,<br />
etc.)<br />
Risikoabsicherung(Versicherung, Captivelösung, selbst tragen)<br />
4.2 Individuelle Risiko-Bewältigungs-Pakete als Lösung<br />
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Versicherer und Industrie kann ein Fortschritt sein, wenn daraus<br />
individuelle Risiko-Bewältigungs-Pakete (RBP) entstehen. Bei einer eingehenden und gemeinschaftlichen<br />
Analyse werden ganz spezielle Probleme auftauchen, die ansonsten verborgen geblieben wären. Wenn die<br />
kundenspezifischen Informationen analysiert, die typischen Probleme und allgemeinen Gefahren<br />
berücksichtigt werden, dann kristallisieren sich auch mögliche Ungereimtheiten heraus, die als<br />
"zusätzlicher Gewinn" auf dem ingenieurtechnischen Lösungsweg der Risikoprobleme mit einfließen<br />
können.<br />
An dieser Stelle sei angemerkt, dass von allen Seiten (Versicherern und VN) der Wille zur Verbesserung<br />
der momentanen Situation bestehen muss. Nur in einer gemeinschaftlichen Atmosphäre wird es<br />
überhaupt möglich sein, zu einem beiderseits ausgeglichenem und wirtschaftlichem Ergebnis zu gelangen.<br />
Dies ist das wesentliche Ziel einer sachgemäßen, ingenieurtechnischen Lösung.<br />
Es gilt, technisch und finanziell eine Abschätzung vorzunehmen, um eine branchen-/kundenspezifische<br />
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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />
Lösung zu finden. Das Resultat dieser Analyse kann als quantitative Bewertungsmaßnahme für das RBP<br />
dienen, um dann zu entscheiden, das Objekt:<br />
komplett,<br />
teilweise oder<br />
nicht zu versichern.<br />
Zu beachten ist dabei, dass diese Pakete, die in sich selbst eng mit dem Risiko und<br />
Risikobewältigungspotenzial verbunden sind, unterschiedliche <strong>Versicherungs</strong>prämien aufweisen. Es ist<br />
allerdings sicher, dass RBP, die auf einer individuellen Basis geschnürt worden sind, den intelligentesten<br />
Ausweg darstellen, das Problem anzugehen. Letztendlich ergeben sie immer die kostengünstigste Lösung.<br />
Das individuelle RBP ist möglicherweise nicht für jeden der ideale Lösungsweg, stellt jedoch häufig den<br />
einzigen Weg zum Ziel dar.<br />
5 Checklisten<br />
Checkliste: Maßnahmen und Ausrüstung des Betriebes zur Schadenverhütung als<br />
Organisationsmaßnahme bei Brandgefahren<br />
Nr. Maßnahme des Betriebes Ja Nein<br />
1. Brandschutzordnung erstellen und bekannt machen<br />
2. Brandverhütungsvorschriften in den Betriebsräumen aushängen (auch in<br />
Fremdsprachen)<br />
3. Schweißerlaubnisschein für Schweiß- und ähnliche Arbeiten außerhalb der<br />
dafür eingerichteten Arbeitsplätze einführen<br />
4. Kontrollbuch über Beseitigung brennbarer oder explosiver Stäube führen<br />
5. Kontrollbücher über vertraglich vereinbarte Prüf- und Wartungsdienste,<br />
Störfälle etc. führen:<br />
Sprinkleranlagen<br />
Brandmeldeanlagen<br />
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen<br />
Ortsfeste Kohlensäurelöschanlagen<br />
6. Betrieb mit Feuerlöscheinrichtungen ausstatten<br />
deren Standort kennzeichnen<br />
in den Lageplan einzeichnen<br />
7. Fluchtwege ausschildern<br />
8. Notausgänge kennzeichnen und in Lageplan einzeichnen<br />
9. Rauchverbot durch gut sichtbar angebrachte Hinweis- und Verbotsschilder<br />
kenntlich machen<br />
10. Rauchverbot und Umgang mit Feuer in feuergefährdeten Betriebsbereichen<br />
verbieten<br />
11. In explosionsgefährdeten Räumen Funkenflug-verursachende Werkzeuge und<br />
nicht explosionsgeschützte Elektrogeräte verbieten<br />
12. In den Betriebsräumen dicht schließende und nichtbrennbare Behälter zur<br />
Aufbewahrung öliger, fettiger oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkter<br />
Putzwolle und Putzlappen aufstellen<br />
13. Nicht brennbare Aschenbehälter für die Aufnahme von Zigarettenasche und<br />
Kippen aufstellen<br />
14. In Verpackungsräumen nichtbrennbare und dicht schließende Behälter für<br />
zerkleinertes leichtentflammbares Verpackungsmaterial wie Füllstoffe<br />
bereitstellen<br />
15. Für leichtentflammbares Verpackungsmaterial, das die Menge eines<br />
Tagesbedarfs übersteigt, eigene feuerbeständig abgetrennte Räume oder<br />
einen Lagerplatz im Freien mit sicherem Abstand von den Betriebsräumen<br />
einrichten<br />
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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />
16. Für brennbare Abfälle feuerbeständig abgetrennte Räume oder einen<br />
Lagerplatz im Freien, z. B. Container, mit sicherem Abstand einrichten<br />
17. Für Asche und Schlacke feuerbeständig abgetrennte Gruben oder Räume oder<br />
Ablagerungsplätze in ausreichender Entfernung im Freien einrichten<br />
18. Für brennbare Flüssigkeiten Lagerräume und Plätze im Freien entsprechend<br />
den "Technischen Vorschriften über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten"<br />
einrichten<br />
19. Für entleerte Behälter, in denen sich brennbare Flüssigkeiten befunden haben,<br />
Plätze im Freien einrichten<br />
20. Für Vorräte von Druckgas in Flaschen und sonstigen Behältern Lagerräume<br />
entsprechend der Druckgasverordnung einrichten<br />
Checkliste: Permanente Kontrollmaßnahmen zur Eindämmung des Brandrisikos<br />
Nr. Maßnahme des Betriebes Ja Nein<br />
1. Liegen ölige, fettige oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Putzwolle<br />
und Putzlappen lose herum oder in unvorschriftsmäßigen Behältern?<br />
2. Sind die brennbaren Abfälle aus den Betriebsräumen entfernt worden?<br />
3. Übersteigt die in den Verpackungsräumen vorhandene Menge an brennbarem<br />
Verpackungsmaterial den Tagesbedarf?<br />
4. Übersteigt die in den Betriebsräumen vorhandene Menge an brennbaren<br />
Flüssigkeiten und Gasen den Tagesbedarf?<br />
5. Werden die brennbaren Flüssigkeiten in sicheren Gefäßen aufbewahrt?<br />
6. Sind die entleerten Behälter für brennbare Flüssigkeiten und Druckgase<br />
gefahrlos aus den Betriebsräumen entfernbar?<br />
7. Sind Heizeinrichtungen, die über 120 Grad Celsius ausstrahlen, im Umkreis<br />
von mindestens zwei Metern frei von brennbaren Stoffen?<br />
8. Anhand der ausgestellten Schweißerlaubnisscheine die Schweißstellen<br />
kontrollieren!<br />
9. Schweißstellen auf Brandnester hin kontrollieren!<br />
10. Bei Schweißarbeiten unbedingt Brandwachen rund um die Uhr aufstellen und<br />
Löscheinrichtungen vor Ort bevorraten!<br />
11. Bei Reparaturarbeiten die betroffenen Betriebsstellen auf Brandgefahren hin<br />
untersuchen<br />
12. Sind selbstschließende Feuerschutzabschlüsse und Türen blockiert?<br />
13. Sind die Feststellvorrichtungen an Feuerschutzabschlüssen ausgelöst?<br />
14. Sind die Fluchtwege und Notausgänge frei begehbar und frei von<br />
Aktenböcken, Regalen, Kartonagen, Kopiergeräten etc.?<br />
15. Sind die Feuerlöscheinrichtungen einsatzbereit?<br />
16. Sind die Feuerlöscheinrichtungen frei zugänglich und ausgeschildert?<br />
17. Werden grundsätzlich alle nicht benötigten elektrischen Anlagen<br />
ausgeschaltet?<br />
18. Ist das wilde Nutzen von Kaffeemaschinen verboten und wird das Verbot<br />
eingehalten?<br />
19. Existieren in der Nähe der EDV-Anlage leicht brennbare Geräte oder<br />
Materialien?<br />
20. Sind die Fluchtwege optisch und grafisch kenntlich gemacht?<br />
21. Sonstige Hinweise zum Brandschutz?<br />
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Checkliste: Gelegentliche und situative Kontrollmechanismen zur Eindämmung des<br />
Brandrisikos<br />
Nr. Maßnahme des Betriebes Ja Nein<br />
1. Wurde den neu eingestellten Betriebsangehörigen die Brandschutzordnung<br />
ausgehändigt?<br />
2. Wurden die Betriebsangehörigen in der Bedienung der<br />
Feuerlöscheinrichtungen unterrichtet?<br />
3. Ist dieses Wissen noch frisch genug oder sollte eine Schulungsmaßnahme<br />
ergriffen werden?<br />
4. Sind benutzte Feuerlöscher wieder betriebsbereit gemacht worden?<br />
5. Sind alle feuer- und explosionsgefährdeten Räume mit Verbotsschildern<br />
ausgestattet?<br />
6. Sind die Feuerschutzabschlüsse funktionstüchtig?<br />
Falls nicht: Sofort Wartung oder Reparatur veranlassen!<br />
7. Elektrische Einrichtungen auf sichtbare Mängel hin überprüfen und<br />
erforderlichenfalls reparieren lassen<br />
8. Sind gefahrerhöhende Betriebsänderungen vorgenommen worden?<br />
9. Ist der letzte Betriebsbesichtigungsbericht und Fragebogen des<br />
Feuerversicherers beachtet worden?<br />
10. Sind hier für die Gewährung von <strong>Versicherungs</strong>schutz bestimmte Auflagen und<br />
Installationen zu erfüllen?<br />
11. Ist seit der letzten Kontrolle die Nutzungsart von Räumlichkeiten verändert<br />
worden?<br />
12. Wurden die vorgeschriebenen Kontrollbücher regelmäßig geführt?<br />
13. Wurden die täglichen Kontrollgänge durchgeführt und im Kontrollbuch<br />
vermerkt?<br />
14. Wurden Mängel oder Versäumnisse festgestellt und vor allem auch abgestellt<br />
oder beseitigt?<br />
15. Wird die Einhaltung des Rauchverbots kontrolliert und bei Nichtbefolgen<br />
sanktioniert?<br />
16. Ist das Abbrennen von Adventskerzen im Betrieb untersagt worden?<br />
17. Wird das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sichergestellt?<br />
Autor/in<br />
Diplom-Ingenieur Thomas Steinhaus, Bonn<br />
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