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Dokument 1600203 - Siebenhaar - Versicherungs

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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />

Brandschutz in Industrie und Gewerbe<br />

Zusammenfassung<br />

Das Brandrisiko ist ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für den Betrieb. Auch wenn in den letzten<br />

Jahrzehnten erhebliche Fortschritte im Brandschutz erzielt wurden, bleibt der Brand die weltweit größte<br />

Ursache für Sachschäden im Bereich gewerblicher und industrieller Betriebe und Anlagen. Hinzu kommen<br />

erhebliche Betriebsunterbrechungs- sowie Personenschäden. Die erzielten Fortschritte beziehen sich im<br />

Wesentlichen auf das Verstehen der heutigen Brandgefahren und auf den Schutz vor ihnen.<br />

Bei einem Brandschadenereignis ist meist ein Zusammenbrechen des Brandschutzkonzeptes mit den<br />

entsprechenden baulichen, technischen und organisatorischen Anlagen, Systemen und Maßnahmen zu<br />

verzeichnen. Ist dies nicht der Fall, entspricht das Brandschadenereignis genau dem Brandschutzkonzept.<br />

Bei der Schadenanalyse ist allerdings immer wieder festzustellen, dass das Brandschutzkonzept nicht für<br />

das vorhandene Risiko und dessen Auswirkungen geschaffen, ausgelegt und angepasst worden war. Der<br />

Kernpunkt des Versagens zum Zeitpunkt des unvorhersehbaren Schadenereignisses liegt meist in der<br />

nicht ordnungsgemäßen Implementierung und/oder Aufrechterhaltung eines risikoangepassten<br />

Brandschutzkonzeptes. Die im Betrieb vorhandenen Defizite erlauben dem "unvorhersehbaren" Ereignis<br />

anders als erwartet, dass es überhaupt stattfinden und/oder sich ungehindert ausbreiten konnte. Bei<br />

Betrieben, die in der Vergangenheit ein gerade noch glimpflich abgelaufenes Ereignis (Fastbrand) hatten,<br />

kamen häufig glückliche Umstände zum Tragen, die eine Katastrophe verhindert haben.<br />

Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Ursachen der Brandentstehung, die<br />

Gefährdungsanalyse und den Aufbau eines Brandschutzkonzeptes.<br />

1 Das Brandrisiko<br />

Risiko ist die Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit, dass ein in der Zukunft liegendes Ereignis eintritt,<br />

meist auf Grund von Fehlhandlungen und -einschätzungen bzw. unerwarteten Geschehnissen.<br />

Dieses meist zufällig und unerwartet auftretende Ereignis kann einen Betrieb oder ein Unternehmen in<br />

eine verheerende Lage bringen, unabhängig davon, ob das Ereignis durch eigenes schuldhaftes Verhalten<br />

oder durch Fremdverschulden entstanden ist. Solch ein Schadenereignis verursacht nicht nur einen<br />

unmittelbaren Schaden (Personen-, Sachschaden), sondern löst zusätzlich bedeutende nicht<br />

versicherbare Aufwendungen aus, beispielsweise Umsatzrückgänge durch Vertrauens-, Image-, Kundenund<br />

Marktverlust, Stillstandszeiten und Abwanderung qualifizierter Mitarbeiter. Im Extremfall kann<br />

dadurch die Existenz eines Betriebes bzw. Unternehmens gefährdet sein.<br />

Die Praxis zeigt, dass in den meisten Fällen der Brand verhindert oder in seinen Auswirkungen erheblich<br />

begrenzt werden kann, wenn das Brandschutzkonzept mit den entsprechenden baulichen, technischen<br />

und organisatorischen Maßnahmen risikogerecht ausgelegt und funktionstüchtig ist.<br />

Grundsätzlich basiert jedes Brandschutzkonzept auf den Komponenten:<br />

1. 1.Brandrisikoanalyse<br />

2. 2.Technische und organisatorische Brandrisikobegegnung<br />

3. 3.<strong>Versicherungs</strong>technische Brandrisikobegegnung.<br />

Bei der Brandrisikoanalyse handelt es sich um eine gründliche, kritische und vergleichende Analyse. Nach<br />

der Ist-Bestandsaufnahme und der Bewertung gilt es dann, dem erkannten Risiko adäquat zu begegnen.<br />

Dies wird in den Abschnitten 2 und 3 dargestellt.<br />

2 Brandrisikoanalyse<br />

Bei der Brandrisikoanalyse wird das Brandrisiko in seine Komponenten untergliedert und anschließend<br />

geordnet und ausgewertet (Identifizierung, Beschreibung, Bewertung). Das primäre Ziel einer<br />

Brandrisikoanalyse ist es, den Ist-Zustand des Brandrisikos festzustellen, um möglicherweise bestehende<br />

Probleme zu lösen oder eine Situation zu verbessern.<br />

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2.1 Streik-, Brandgefahren- und Betriebsunterbrechungsstudien<br />

Auf den ersten Blick scheinen die genannten Punkte wenig miteinander zu tun zu haben. Das Beispiel der<br />

Autoindustrie mit ihrer "Just-in-time"-Produktion zeigt, dass Betriebsunterbrechungen bei vernetzt<br />

arbeitenden Unternehmen gravierende Beeinträchtigungen mit sich bringen. Dazu gehört auch ein Brand<br />

in einem der Unternehmen. Spätestens nach einer Woche Betriebsstillstand ist bereits mit gravierenden<br />

Kosten bzw. Verlusten zu rechnen.<br />

Aus diesem Grunde sollte sich jedes Unternehmen über eine Betriebsunterbrechung und deren Folgen im<br />

Unternehmen im Klaren sein, um entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. Basis des<br />

Risikomanagements ist eine Betriebsunterbrechungsstudie (BU-Studie). Ziel ist, zu erkennen, wo die<br />

betriebskritischen Punkte liegen, um anschließend Maßnahmen einleiten zu können, die eine<br />

Betriebsunterbrechung verhindern bzw. sehr unwahrscheinlich machen. Außerdem wird analysiert, wie<br />

über eine Notfallplanung eine kurzfristige Wiederaufnahme der Produktion erfolgen kann. Eine BU-Studie<br />

kann zudem für eine richtig zugeschnittene Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung sehr hilfreich<br />

sein.<br />

Bei der Durchführung einer BU-Studie hat sich folgende Vorgehensweise als sinnvoll herausgestellt:<br />

2.1.1 Grobanalyse<br />

Die Grobanalyse zielt darauf ab, festzulegen, in welche Tiefe man bei einer<br />

Betriebsunterbrechungsanalyse hinsichtlich der Unterbrechungszeit (Tage, Wochen, Monate) und des<br />

Produktes bzw. Dienstleistung gehen will. Es ist zu entscheiden, ob alle Produkte bzw. Dienstleistungen<br />

einbezogen werden sollen oder ob eine Konzentration auf die ausschlaggebenden Teile der<br />

Wertschöpfungskette des Unternehmens erfolgen soll.<br />

2.1.2 Risiko-Ist-Aufnahme<br />

Im Rahmen einer Risiko-Ist-Aufnahme wird eine Bestandsaufnahme bezüglich wichtiger Rahmendaten des<br />

Unternehmens vorgenommen. Dabei kann man meist zwei Blöcke unterscheiden:<br />

Betriebsrelevante Faktoren<br />

Wertschöpfung der Betriebsbereiche und Produkte<br />

Marktstellung und -beherrschung<br />

Konkurrenzsituation<br />

Sach- und Vermögenswerte<br />

Auslastung von Standorten oder Betriebsbereichen<br />

Logistik von Fremdbezug und Zulieferung<br />

Produktspezifika<br />

Produktionsablauf und -vernetzung<br />

Energieversorgung und -erzeugung (Strom, Luft, Wasser etc.)<br />

Gesamtbauzeit von Gebäuden<br />

Liefer-, Aufstellungs- bzw. Installationszeit von speziellen Maschinen und Anlagen.<br />

Risiko-Absicherungsmaßnahmen<br />

Baulicher Art (Bauweise und bauliche Trennung)<br />

Technischer Art (Brandverhinderung, -meldung, -beherrschung und -bekämpfung)<br />

Organisatorischer Art (Brandverhinderung, -meldung, -beherrschung und -bekämpfung)<br />

Finanzieller Art (Teilrisiko selbst tragen, Restrisiko versichern).<br />

2.1.3 Risikoanalyse<br />

Bei der Risikoanalyse wird festgestellt, wo, in welcher Form und mit welcher Wahrscheinlichkeit es in<br />

einem Betrieb unter Berücksichtigung der Absicherungsmaßnahmen zu einem Schaden kommen kann und<br />

mit welchen Auswirkungen zu rechnen ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen:<br />

Entwicklung und Analyse möglicher Schadenszenarien<br />

Schätzung von Ausfallzeiten und Ausfallkosten<br />

Gegenüberstellung der Risikofaktoren und der Absicherungen<br />

Risikobewertung und Aufstellung einer Rangliste.<br />

2.1.4 Auswertung der Risikoanalyse und Vorschläge zur<br />

Risikoverbesserung<br />

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Auf Basis der Auswertung der Risikoanalyse werden Vorschläge unterbreitet, in welcher Form und mit<br />

welchen Maßnahmen eine Risikoverbesserung zu erreichen ist, die sich auf die nachstehenden Bereiche<br />

beziehen:<br />

Baulich (Bauart und bauliche Trennung)<br />

Technisch (Brandverhinderung, -meldung, -beherrschung und -bekämpfung)<br />

Organisatorisch (Brandverhinderung, -meldung, -beherrschung und -bekämpfung)<br />

Finanziell (Teilrisiko selbst tragen, Restrisiko versichern).<br />

2.1.5 Folgerungen aus einer BU-Studie<br />

Die Vorteile, die aus einer BU-Studie gewonnen werden können, stellen sich wie folgt dar:<br />

Gewährleistung der Lieferfähigkeit bei gut abgesichertem Risiko<br />

Erkennen interner Risiken<br />

Extern wirkende Risiken werden offenkundig<br />

Aufschluss über die Höhe eines eventuellen Schadens<br />

Aufschluss über die wahrscheinliche Unterbrechungszeit<br />

Aufdeckung von Schwachstellen<br />

Darstellung des wahrscheinlichen Schadens (EML)<br />

Darstellung des möglichen Höchstschadens (PML)<br />

Aussagen über die Risikoabsicherung ermöglichen die notwendige Transparenz für<br />

Entscheidungen des Risikomanagements<br />

Die Risikobeurteilung liefert Fakten nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im<br />

Unternehmensbereich (KonTraG) und Basel II<br />

Aufzeigen von Maßnahmen zur Risikoverbesserung<br />

Informationsgrundlagen hinsichtlich Höhe und Deckungsumfang des versicherbaren Restrisikos<br />

Erhalt von Verkaufs- und Wettbewerbsargumenten bei einem gut abgesicherten Risiko.<br />

3 Technische und organisatorische Brandrisikobegegnung<br />

Das Brandrisiko lässt sich mit den Maßnahmen Brandverhütung und Schadensausmaßverminderung<br />

beeinflussen.<br />

3.1 Allgemeines<br />

In diesem Abschnitt werden Aspekte der technischen und organisatorischen Brandrisikobegegnung<br />

dargestellt, die zu dessen adäquater Verwirklichung allgemein und übergeordnet relevant sein und nicht<br />

direkt den Maßnahmen der Brandverhütung und Schadenausmaßverminderung zugeordnet werden<br />

können.<br />

3.2 Was ist ein Brandschutzkonzept?<br />

Es gibt keine eindeutige Definition für den Begriff Brandschutzkonzept, da einerseits die Interessenlagen,<br />

z. B. zwischen den Behörden und dem Versicherer, unterschiedlich sind, und andererseits das<br />

Brandschutzkonzept letztlich vom Risiko selbst und den Zielvorstellungen abhängt, mit dem es verbunden<br />

werden soll. Ungeachtet dessen wird nachstehend eine Erläuterung des Begriffs versucht.<br />

In der Vorbemerkung zur Richtlinie Brandschutzkonzept der vfdb (Vereinigung zur Förderung des<br />

Deutschen Brandschutzes e. V.) heißt es:<br />

"Die heutigen Bauwerke - insbesondere Sonderbauten - haben immer komplexere und größere<br />

Dimensionen. Abweichungen von den materiellen Anforderungen der Bauordnung bzw. rechtlichen Regeln<br />

kommen häufiger vor und müssen begründet werden. In der Folge sind einzelne brandschutztechnische<br />

Maßnahmen der Vorschriftenwerke nicht ohne Weiteres anwendbar, sondern das Gesamtzusammenspiel<br />

aller brandschutztechnischen Maßnahmen muss zur Umsetzung der Schutzziele des Baurechts in sich<br />

schlüssig und nachvollziehbar dargestellt werden."<br />

Die Richtlinie Brandschutzkonzept behandelt hauptsächlich die Problematik des Baurechtes, wobei der<br />

Personenschutz im Vordergrund steht. Diese Richtlinie und ihre Maßnahmen finden sich in allen<br />

Landesbauordnungen in jeweils leicht veränderter Form für Sonderbauten wieder. Unter Sonderbauten<br />

versteht man z. B. Krankenhäuser, Versammlungsstätten, Kaufhäuser, Hotels, Flughäfen, Tiefgaragen,<br />

Hochhäuser, die meisten Industriebauten, usw. Außerdem sind prinzipiell alle Gebäude mit<br />

Brandabschnitten über 1.600 m² Sonderbauten im Sinne des Baurechtes.<br />

Der Feuerversicherer wiederum setzt andere Prioritäten, die er durch ein Brandschutzkonzept absichern<br />

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möchte. Ihm geht es primär um den Schutz von versicherten Sachwerten, insbesondere bei hohen<br />

Wertekonzentrationen in einem Komplex, aber auch um den Schutz versicherter Vermögenspositionen<br />

wie zum Beispiel Unterbrechungsschäden. Der gewährte <strong>Versicherungs</strong>schutz und die Höhe der Prämie<br />

hängen letztendlich vom Brandschutzkonzept ab. Dieses muss allerdings nicht mit dem der Baubehörde<br />

identisch sein.<br />

Der Betreiber/Unternehmer hat wiederum teilweise ganz andere Interessen in Bezug auf ein<br />

Brandschutzkonzept. Er möchte durch das Brandschutzkonzept zwar auch den Personenschutz und seinen<br />

Sach- und Vermögensschutz weitestgehend realisiert sehen, andererseits aber auch die Wirtschaftlichkeit<br />

(Kosten-Nutzen-Verhältnis) gewahrt wissen.<br />

Hinweis<br />

Vor der Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes ist es daher erforderlich, das Risiko zu beschreiben<br />

und zu analysieren sowie sich Gedanken darüber zu machen, wo Gefährdungen vorliegen, wie sie<br />

abgesichert werden können und welche Schutzziele verfolgt werden sollen. Hierbei ist das vorhandene<br />

Risikopotenzial zusammen mit den Risikominderungsmaßnahmen, bestehend aus Brandverhütung und<br />

Schadenreduzierung (Brandbeherrschung, Schutz), sicherheitstechnisch einzustufen.<br />

Aufgrund der Definition von Risiko:<br />

Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadenausmaß<br />

sind bei der Betrachtung von Risiken zwei Faktoren ausschlaggebend:<br />

die Eintrittswahrscheinlichkeit und<br />

das Schadenausmaß, das durch ein Ereignis verursacht wird, wobei nicht nur der direkte,<br />

sondern auch der indirekte Schaden zu betrachten ist.<br />

Risiken lassen sich somit anhand dieser Faktoren signifikant mit den entsprechenden<br />

Risikominderungsmaßnahmen beeinflussen. Dabei steht die Brandverhütung im Vordergrund, es folgen<br />

die Brandbeherrschung und/oder der Schutz bei einem Brandereignis.<br />

Das Brandschutzkonzept muss schließlich entsprechend dem Risikopotenzial und der<br />

Risikominderungsmaßnahmen bewertet werden.<br />

Nachstehend sind einige Faktoren eines Brandschutzkonzeptes aufgelistet, die bei der<br />

Brandverhütung und bei der Brandbeherrschung in Betracht zu ziehen sind oder sich mit dem Schutz vor<br />

einem Brand befassen. Die Brandschutzorganisation, der Brandschutzbeauftragte usw. beeinflussen<br />

sowohl die Brandverhütung als auch die Brandbeherrschung.<br />

1. Brandverhütung<br />

Wärmequellen, Kaffeeautomaten, Warmwassergeräte, Kochplatten<br />

Offenes Feuer, Adventsgestecke<br />

Feuerarbeiten<br />

Feuerstätten, Lüfter, Wärmestrahler<br />

Rauchen<br />

Sauberkeit und Ordnung, Abfallbeseitigung, Reinigung<br />

Entfernen von Brandlasten, Anlagerung<br />

Blitzschutz<br />

Bewachung, Kontrollgänge<br />

Wartung und Instandhaltung<br />

Revision von elektrischen und prozessgesteuerten Anlagen.<br />

Thermografie etc.<br />

2. Brandbeherrschung/Schutz<br />

Bauliche oder räumliche Trennungen, Brandschutztüren, Öffnungen in Wänden etc.<br />

Auswahl von Baumaterialien<br />

Betriebsausstattung mit mobilen Löscheinrichtungen (Feuerlöscher)<br />

Zugänglichkeit zu Löscheinrichtungen<br />

Ausbildung an Handfeuerlöschern<br />

Alarmorganisation<br />

Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen<br />

Brandschutzübungen mit der öffentlichen-/Betriebsfeuerwehr<br />

Installation von Brandschutz-Anlagen (z. B. Lösch-, Brandmelde-, Rauch- und<br />

Wärmeabzugsanlagen).<br />

Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen eines Brandschutzkonzeptes liegen somit im Bereich<br />

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des vorbeugenden baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutzes,<br />

des organisatorischen (betrieblichen) Brandschutzes und<br />

des abwehrenden Brandschutzes.<br />

Hinweis<br />

Die Brandschutzmaßnahmen müssen dabei nach der Nutzung des Brandrisikos und des zu<br />

erwartenden Schadenausmaßes ausgewählt werden.<br />

Beim Erstellen eines Brandschutzkonzeptes können sowohl vorhandene Nachweisverfahren als auch<br />

Ingenieurmethoden des vorbeugenden Brandschutzes zur Anwendung kommen, wobei diese auf den<br />

speziellen Einzelfall und die gewünschten Schutzziele abzustimmen sind.<br />

Ein Brandschutzkonzept sollte bei Planungen von Neu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen erstellt<br />

werden, da es als Grundlage für die bauaufsichtliche Beurteilung/Genehmigung und für die<br />

privatrechtliche Risikobeurteilung der Versicherer zu sehen ist. Auch bei bestehenden Gebäuden und<br />

Betriebsstätten sollte eine Beschreibung des vorhandenen Brandschutzkonzeptes erstellt werden bzw.<br />

vorliegen, sodass im Bedarfsfalle eine Risikobeurteilung jederzeit erfolgen kann. Das Brandschutzkonzept<br />

kann in einem Baugenehmigungsverfahren bei Sonderbauten von den Behörden sogar als eigenständige<br />

Bauvorlage gefordert werden.<br />

Praxis-Tipp<br />

Ein Brandschutzkonzept ist kein generelles und statisches Konzept, sondern muss immer im Einzellfall<br />

entsprechend den vorhandenen Risiken und den jeweiligen Schutzzielen betrachtet bzw. abgestimmt<br />

werden. Deshalb bedarf es Spezialisten für die Erstellung eines optimalen Brandschutzkonzeptes, die<br />

die entsprechenden Schutzziele und die Interessen von Betreiber/Unternehmer, Behörden und<br />

Versicherer in einem wirtschaftlich ausgewogenen Verhältnis berücksichtigten.<br />

3.3 Brandverhütung<br />

Brandverhütung ist das Verhindern, dass ein Brandereignis eintritt. Damit soll insbesondere die<br />

Brandeintrittswahrscheinlichkeit aktiv beeinflusst werden.<br />

3.3.1 Vorschriften/Regeln<br />

Brandverhütungsvorschriften sind Bestandteil fast aller <strong>Versicherungs</strong>verträge, wenn nicht schriftlich eine<br />

andere Vereinbarung getroffen worden ist. Die Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften dient dazu,<br />

dafür zu sorgen, dass ein Brand gar nicht entsteht. Bei einem Brand tragen sie zur ordnungsgemäßen<br />

Funktion oder der ungehinderten Nutzung der baulichen oder technischen Schutzeinrichtungen bei, um<br />

eine Eingrenzung, Ausbreitung, Kontrolle und/oder Löschung sicherzustellen. Der Inhalt dieser<br />

Brandverhütungsvorschriften wird durch das VdS-Formblatt (VdS 2038) dargestellt:<br />

FeuerschutzabschlüsseSelbstschließende Feuerschutzabschlüsse dürfen nicht (z. B. durch<br />

Verkeilen oder Festbinden) blockiert werden.<br />

Elektrische AnlagenElektrische Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik<br />

(Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker - VDE) nur von Fachkräften oder<br />

unterwiesenen Personen zu errichten und zu betreiben.<br />

Rauchen und offenes FeuerIn feuer- und/oder explosionsgefährdeten Räumen und Bereichen<br />

ist Rauchen und Umgang mit Feuer oder offenem Licht verboten. In explosionsgefährdeten<br />

Räumen und Bereichen dürfen außerdem funkenbildende Geräte, Werkzeuge und nicht<br />

explosionsgeschützte Elektrogeräte nicht verwendet werden.<br />

FeuerarbeitenAußerhalb ständiger, hierfür vorgesehener Arbeitsplätze sind Schweiß-,<br />

Schneid-, Schleif- und Aufheizarbeiten nur mit schriftlicher Genehmigung<br />

(Schweißerlaubnisschein) der Betriebsleitung zulässig. Dieser Schein muss genaue Angaben<br />

über die zu treffenden Schutzmaßnahmen enthalten.<br />

Feuerstätten, HeizeinrichtungenFeuerstätten (einschließlich Schornsteinen und Ofenrohren)<br />

und Heizeinrichtungen müssen im Umkreis von mindestens zwei Metern von brennbaren Stoffen<br />

freigehalten werden. Benzin, Petroleum, Spiritus, Lackreste oder ähnliches dürfen nicht als<br />

Feuerungsmaterial verwendet werden. Heiße Schlacke und Asche müssen in dafür vorgesehene,<br />

feuerbeständig abgetrennten Gruben oder Räumen oder im Freien mit sicherem Abstand<br />

gelagert werden. Behelfsmäßige Feuerstätten, elektrische Heiz- und Kochgeräte sowie<br />

Tauchsieder dürfen nur mit Zustimmung der Betriebsleitung benutzt werden.<br />

Brennbare Flüssigkeiten und GaseBeim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und Gasen ist<br />

besondere Vorsicht geboten. In den Betriebsräumen dürfen höchstens die für den Fortgang der<br />

Arbeit nötigen Mengen (jedoch nicht mehr als der Tagesbedarf) aufbewahrt werden. Brennbare<br />

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Flüssigkeiten sind in sicheren Gefäßen aufzubewahren. Sie dürfen nicht in Ausgüsse der<br />

Abwasserkanäle geschüttet werden.<br />

VerpackungsmaterialIn den Packräumen darf leicht entflammbares Verpackungsmaterial<br />

(Holzwolle, Stroh, Papier, Faserstoffe, Kunststofffolien, Schaumstoffe und dgl.) höchstens in der<br />

Menge eines Tagesbedarfs vorhanden sein. Zerkleinertes Material dieser Art (Füllstoffe) ist in<br />

nichtbrennbaren Behältern mit dichtschließendem Deckel aufzubewahren. Packräume und<br />

Lagerräume für Verpackungsmaterial dürfen nicht direkt (z. B. durch Ofen, Strahler, ölbefeuerte<br />

Lufterhitzer) beheizt werden.<br />

AbfälleBrennbare Abfälle sind täglich aus den Arbeitsräumen zu entfernen. Sie sind im Freien<br />

mit sicherem Abstand oder in feuerbeständig abgetrennten Räumen (Lagerplatz) zu lagern.<br />

Ölige, fettige oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Putzwolle, Lappen und dergleichen<br />

dürfen nur in nichtbrennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel - keinesfalls in der<br />

Arbeitskleidung - aufbewahrt werden. Zigarettenasche und Abfälle, die noch Glut enthalten<br />

können, sind in geeigneten Aschenbehältern aufzubewahren.<br />

FeuerlöscheinrichtungenFeuerlöscheinrichtungen müssen gut erkennbar und leicht<br />

zugänglich sein. Jede Benutzung ist der Betriebsleitung sofort zu melden. Die<br />

Feuerlöscheinrichtungen sind nach der Benutzung unverzüglich wieder betriebsbereit zu<br />

machen. Missbräuchliche Benutzung ist verboten.<br />

Kontrolle nach ArbeitsschlussNach Arbeitsschluss hat eine in der Betriebsleitung<br />

verantwortliche Person die Betriebsräume auf gefahrdrohende Umstände zu kontrollieren. Es ist<br />

besonders zu prüfen, dass alle Feuerschutzabschlüsse geschlossen, alle nicht benötigten<br />

elektrischen Anlagen ausgeschaltet, an Stellen, an denen Reparaturarbeiten vorgenommen<br />

wurden, keine Brandgefahr vorhanden, die Abfälle ordnungsgemäß beseitigt und die<br />

Feuerstätten und Heizeinrichtungen gegen Brandausbruch gesichert sind.<br />

Hinweis<br />

Um versicherungsrechtlich nicht in den Bereich von Obliegenheitsverletzungen zu geraten, ist es<br />

erforderlich, dass die vereinbarten Brandverhütungsvorschriften eingehalten und beachtet werden.<br />

Um dies zu erreichen, sind diese Vorschriften allen Mitarbeitern bekannt zu geben. Dies gelingt dadurch,<br />

dass die Brandverhütungsvorschriften in die Brandschutzordnung des Betriebes aufgenommen<br />

werden, die allen Mitarbeitern bekannt gemacht werden muss. Bei Sicherheitsbelehrungen sollten sie<br />

durchgesprochen werden. Die Kenntnis der Brandverhütungsvorschriften haben die Mitarbeiter im<br />

Rahmen der Bekanntgabe der Brandschutzordnung oder nach einer entsprechenden Sicherheitsbelehrung<br />

zu bestätigen.<br />

Fremdbetriebe, die beauftragt sind, im Betrieb eine Arbeit durchzuführen, müssen auf die Einhaltung der<br />

Brandverhütungsvorschriften ebenfalls hingewiesen werden. Dies kann bereits im Rahmen der<br />

Auftragsvergabe erfolgen.<br />

Ferner sind die Brandverhütungsvorschriften auszuhängen. Der oder die Aushänge sollten an<br />

exponierten Stellen erfolgen, sodass sie den Mitarbeiter immer wieder ins Gedächtnis gerufen werden.<br />

Hierfür eignen sich insbesondere "Schwarze Bretter" des Betriebes, Umkleidekabinen oder Aus- bzw.<br />

Eingänge zu Betriebsstätten.<br />

Ausländischen Mitarbeitern im Betrieb, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, sind die<br />

Brandverhütungsvorschriften in der jeweiligen Landessprache auszuhändigen. Hat ein Betrieb<br />

überwiegend ausländische Mitarbeiter eines Landes, sind die Brandverhütungsvorschriften auch in der<br />

entsprechenden Landessprache auszuhängen.<br />

Die Brandverhütungsvorschriften (Formblatt VdS 2038) können über den jeweiligen Versicherer oder bei<br />

der VdS Schadenverhütung GmbH, Amsterdamer Str. 172, 50735 Köln, bezogen werden.<br />

3.3.2 Maßnahmen im Betrieb: Brandursache elektrischer Strom<br />

Statistisch ist bei über einem Viertel aller Brandereignisse das Brandgeschehen ursächlich auf die<br />

Elektrizität zurückzuführen. Elektrisch hervorgerufene Brände stehen somit an zweiter Stelle der<br />

Brandursachen und liegen fast gleichauf mit der Brandstiftung. Diese Reihenfolge ist in den letzten<br />

Jahrzehnten nahezu unverändert geblieben.<br />

Hauptziel im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes muss es deshalb sein, dass elektrische Zündquellen,<br />

die eine Brandursache sein könnten, möglichst gar nicht erst entstehen.<br />

Brandursachen und Entstehungsorte<br />

Um gezielt das Risiko der elektrischen Brandentstehung anzugehen und somit eine effektive<br />

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Brandschadenverhütung zu betreiben, muss man zum einen die Entstehungsursachen und -schwerpunkte<br />

und zum anderen die Entstehungsorte bzw. Geräte, Anlage oder Anlageteile kennen.<br />

Zu den häufigsten elektrischen Zündquellen gehören die Überhitzung und der Lichtbogen. Es gibt noch<br />

weitere elektrische Brandursachen, jedoch spielen diese eine untergeordnete Rolle, sodass darauf nicht<br />

näher eingegangen wird.<br />

Eine brandgefährliche Überhitzung entsteht infolge lang dauernder Überlastung oder auch durch einen<br />

Wackelkontakt. Als Beispiel ist das Verbinden mehrerer Mehrfachsteckdosen zu nennen, bei der das<br />

Kabel der ersten Mehrfachsteckdose durch die gesamten angeschlossenen Verbraucher so lange erhitzt<br />

wird, bis es sich entzündet. Auch die Überlastungen eines Motors bis hin zu losen Verschraubung kann zur<br />

Überhitzung und dann zu einem Brand führen. Durch Fehler oder Mängel entsteht zuviel elektrische<br />

Wärme, die nicht schnell genug an die Umgebung abgeführt wird.<br />

Lichtbögen sind die gefährlichsten elektrischen Zündquellen, da dort Temperaturen erreicht werden, die<br />

mit dem Elektroschweißen zu vergleichen sind. Durch Isolationsmängel, -beschädigungen und<br />

mechanische Defekte können Kurzschlüsse und folglich stromstarke Lichtbögen entstehen und zur<br />

Brandursache werden.<br />

Entstehungsorte sind Elektroinstallationen, -geräte und -anlagen oder deren Teile. Die Schadenhäufigkeit<br />

verteilt sich in etwa gleichmäßig zu je einem Drittel auf die Elektroinstallationen, Elektrogeräte und<br />

Elektroanlagen. Somit liegen die Entstehungsorte von Elektrobränden zu fast einem Drittel vor der<br />

Steckdose und zu zwei Dritteln nach der Steckdose.<br />

Aus der Erkenntnis über Zündquellen und Entstehungsorte ist abzuleiten, dass bei der Wartung und<br />

Instandhaltung auf brandrelevante Mängel zu achten ist, denn nicht immer reichen übliche elektrische<br />

Schutzeinrichtungen aus, um elektrische Fehler schnell genug zu erfassen und darauf zu reagieren.<br />

Wartung, Instandhaltung und Revision von elektrischen Geräten und Anlagen<br />

Die Wartung, Instandhaltung und Revision von elektrischen Geräten und Anlagen sind die wirksamsten<br />

Instrumente, um Schäden zu vermeiden. Eine regelmäßige und konsequente Wartung und Instandhaltung<br />

ist daher auch als vorbeugende Brandschutzmaßnahme zu sehen. Festgeschriebene Wartungs- und<br />

Instandhaltungsanweisungen bzw. Hinweise der Hersteller von elektrischen Anlagen und Geräten sind<br />

einzuhalten. Interne Wartungs- und Instandhaltungsprogramme führen zur Verbesserung der<br />

Betriebssicherheit, der Lebensdauer, der Verringerung von Betriebsausfallzeiten und dienen somit<br />

gleichzeitig dem Brandschutz. Auch aus diesem Grunde wird die Revision elektrischer Anlagen vom<br />

Versicherer in den Feuerversicherungsverträgen festgeschrieben. Der sinngemäß gekürzte Text der<br />

Vertragsgrundlage lautet:<br />

"Der <strong>Versicherungs</strong>nehmer hat dabei auf seine Kosten die elektrischen Anlagen einmal jährlich durch<br />

einen anerkannten Sachverständigen prüfen und sich darüber ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Mängel<br />

und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Elektrotechnik sind dabei abzustellen. Sollten keine<br />

erheblichen Mängel bei dieser Prüfung festgestellt werden, verzichtet der Versicherer auf die nächstfällige<br />

Prüfung. Werden elektrische Anlagen alljährlich im Auftrage einer Behörde geprüft und dabei alle<br />

Voraussetzungen an die vorgeschriebene Prüfung erfüllt, gilt diese als gleichwertig."<br />

Neben dem Versicherer schreiben auch die Berufsgenossenschaften Prüfungen und Fristen für<br />

elektrische Anlagen und Geräte vor. Jede regelmäßige Revision und Überprüfung von elektrischen<br />

Anlagen und Geräten dient gleichzeitig der elektrischen Sicherheit und damit dem Personenschutz.<br />

Werden vorgeschriebene Revisionen oder Prüfungen vernachlässigt oder nicht durchgeführt, kann dies im<br />

Schadenfall zu einer Obliegenheitsverletzung und damit zu Leistungsfreiheit oder Regressansprüchen<br />

führen. Bei Personenschäden kann es zu einer Strafverfolgung kommen.<br />

Dies gilt auch für die umgehende und konsequente Fehler- und Mängelbeseitigung nach der<br />

Elektrorevision bzw. jeglicher Überprüfung.<br />

Das Erkennen von brandgefährlichen Mängeln<br />

Brandgefährliche Fehler und Mängel außerhalb von Elektrorevisionen können frühzeitig erkannt und<br />

aufgespürt werden, wenn diesbezüglich Aufklärung betrieben und der entsprechende Personenkreis<br />

sensibilisiert und angesprochen wird. Dazu zählt das eigene Personal des Unternehmens, aber auch das<br />

Personal von Fremdfirmen, und zwar alle diejenigen, die sich ständig mit dem Betrieb und der<br />

Instandhaltung von Elektroanlagen befassen und sich um diese kümmern. Besonders zählen hierzu<br />

Elektrofachkräfte, Betriebsingenieure und Wartungskräfte.<br />

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Praxis-Tipp<br />

Zur rechtzeitigen Aufspürung von Überhitzung an Verbindungsstellen hat sich in den letzten Jahren<br />

die Infrarotthermografie als eine hervorragende Überprüfungsmethode herauskristallisiert und<br />

damit als eine sehr gute vorbeugende Brandschutzmaßnahme.<br />

3.3.3 Maßnahmen im Betrieb: Brandstiftung<br />

Mehr als ein Viertel aller Brände in der Industrie werden vorsätzlich gelegt. Die Motive einer Brandstiftung<br />

sind vielfältig. Ein Brand kann von einem Pyromanen, einem missachteten oder vermeintlich schlecht<br />

behandelten Mitarbeiter, einem Einbrecher, der seine Spuren verwischen will, einem Saboteur, einem<br />

Vandalen, einem Konkurrenten oder spielenden Kindern oder Jugendlichen gelegt werden, die ohne<br />

Schwierigkeiten auf ein Betriebsgelände gelangen können. Die Eigenbrandstiftung aufgrund<br />

wirtschaftlicher Verhältnisse ist ein besonderes Kapitel und wird hier nicht näher behandelt.<br />

Risikoanalyse<br />

Um eine Brandstiftung zu vermeiden bzw. um die Auswirkungen eines Brandes klein zu halten, ist es<br />

erforderlich, im Vorwege den möglichen Bedrohungen sowie den Schutzmechanismen eine entsprechende<br />

Beachtung zu schenken.<br />

Hierbei bietet sich eine Risikoanalyse an, die folgende Punkte beinhalten sollte:<br />

Verwundbarkeit des Gebäudes:<br />

Äußerlich<br />

Innerlich<br />

Identifikation der Brandgefährdungen:<br />

Zündquellen<br />

Feuergefährliche Flüssigkeiten und Gase, brennbares Material (einschließlich Abfall),<br />

Möbel oder Einrichtungsgegenstände und brennbare Gebäudeteile<br />

Gebäudeelemente, die zur Brandausbreitung beitragen können<br />

Identifikation von Personenkreisen, die möglicherweise einen Brand legen könnten<br />

(Eindringlinge, Besucher und Betriebsangehörige)<br />

Beseitigen, Kontrollieren oder Vermeiden von Bedrohung<br />

Prüfen, ob die vorhandenen Sicherheitsbestimmungen ausreichend sind oder einer<br />

Verbesserung bedürfen<br />

Prüfen, ob der vorhandene Brandschutz ausreichend ist oder einer Verbesserung bedarf<br />

Bestimmung und Aufzeichnung der Gefahrenklasse (z. B. gering, mittel, hoch) für Gebäude und<br />

Gebäudeteile<br />

Erstellung eines Notfallplanes.<br />

Die Risikoanalyse ist bei Veränderungen anzupassen und sollte in angemessenen Zeitabständen<br />

wiederholt werden.<br />

Zur effektiven Begegnung des Risikos Brandstiftung sind neben einer Risikoanalyse die folgenden Punkte<br />

von Bedeutung:<br />

Sicherheitsmaßnahmen und -einrichtungen<br />

Baulicher und (anlagen)technischer Brandschutz<br />

Organisatorische Maßnahmen zum Brandschutz und gegen Brandstiftung.<br />

Sicherheitsmaßnahmen<br />

Wirkungsvolle Sicherheitsmaßnahmen bilden einen positiven Beitrag zur Reduzierung der Bedrohung<br />

durch Brandstiftung. Zu diesen Maßnahmen gehören:<br />

Einfriedung des Geländes<br />

Ausbildung der Außenhaut des Gebäudes<br />

Zugangskontrollen<br />

Erkennen von Eindringlingen<br />

Ausleuchtung des Betriebsgeländes<br />

Überwachungskameras<br />

Erkenntnisse über Interessengruppen, die den Betrieb im Auge haben.<br />

Nach Möglichkeit sollten bereits im Planungsstadium eines Betriebes Sicherheitsmaßnahmen zur<br />

Brandstiftungsabschreckung einfließen, da sie zu diesem Zeitpunkt am kostengünstigsten zu realisieren<br />

sind. Hierzu zählt unter anderem die Vermeidung des Entstehens von Bereichen, an denen sich Personen<br />

ungesehen aufhalten können, aber auch das Verwehren des Zutritts für Eindringlinge. Die Betriebsgrenze<br />

kann z. B. durch einen dichten und dornigen Heckenbewuchs unnahbar gemacht werden.<br />

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Vorrang sollte das Fernhalten eines Eindringlings haben, und dies speziell außerhalb der<br />

Betriebszeiten. Deshalb sind Primärmaßnahmen besonders bedeutend, wie das Schließen und Sichern von<br />

Fenstern, Türen, Schlössern, Riegeln, Zäunen und Toren. Dabei ist zu beachten, dass mögliche<br />

Schwachstellen im System, wie z. B. Lüftungskanäle, gekippte Fenster etc. berücksichtigt werden. Auch<br />

die Ausgabe von Schlüsseln sollte mit der entsprechenden Verantwortung gekoppelt und festgehalten<br />

werden.<br />

Angemessene Maßnahmen sollten getroffen werden, um legitime Besucher zu identifizieren oder aber der<br />

Öffentlichkeit den Zugang zu verwehren. Besucher, Geschäftspartner etc. sollten entsprechende Ausweise<br />

tragen.<br />

Bereiche, die während oder außerhalb der Betriebszeiten von Personen nicht genutzt werden, sollten zur<br />

Absicherung eine Einbruchmeldeanlage erhalten. Sie kann helfen, Eindringlinge und somit potenzielle<br />

Brandstifter zu erkennen. Ein lokaler Alarm kann dazu führen, dass der Eindringling das Gelände verlässt,<br />

ohne einen Brand zu entfachen. Nach Möglichkeit sollten Meldeanlagen auf eine ständig besetzte Stelle<br />

aufgeschaltet sein, um sicherzustellen, dass die Polizei und/oder Feuerwehr direkt alarmiert werden. Die<br />

Zentrale einer Brand- und Einbruchmeldeanlage sollte adäquat platziert sein, sodass sie nicht ohne<br />

Weiteres manipuliert werden kann.<br />

Abschreckend wirkt die Installation von Überwachungskameras. Systeme, die aber nicht selbst<br />

überwacht werden, haben begrenzten Wert. Das System sollte so ausgestattet sein, dass es den<br />

Überwachungsbedingungen entspricht und über die entsprechenden Aufnahmegeräte verfügt.<br />

Besteht keine 24-stündige Bewachung, können Rundgänge eines Wachschutzdienstes in unregelmäßigen<br />

Abständen eine abschreckende Wirkung auf Eindringlinge und somit auch auf Brandstifter haben.<br />

Neben einer Alarmanlage sind motivierte und verantwortungsbewusste Mitarbeiter eines der<br />

effektivsten Mittel gegen den Brandstifter. Die Mitarbeiter sollten insbesondere angehalten und geschult<br />

werden, auf Fremde zuzugehen. Schon die Frage, "Kann ich Ihnen irgendwie weiterhelfen?", könnte<br />

ausreichen, um einen potenziellen Brandstifter abzuschrecken und erhöht außerdem die Effektivität der<br />

Legitimationskontrolle von Besuchern.<br />

Nicht immer kommen Brandstifter von außen. Darum sollte besonders darauf geachtet werden, dass nur<br />

vertrauenswürdiges Personal angestellt wird. Das bedeutet, dass Referenzen angefordert und<br />

überprüft werden sollten. Dies ist speziell bei Personal wichtig, das alleine oder außerhalb der normalen<br />

Betriebszeiten zu arbeiten hat. Temporäres Personal oder externe Angestellte sollten nicht<br />

unbeaufsichtigt bleiben.<br />

Schließlich sollten Zugänge zu abgelegenen oder weniger genutzten Bereichen, wie z. B. Archive, Lager<br />

etc., beschränkt und überwacht werden. Auch ein beleuchtetes Betriebsgelände sowie helle Gebäude<br />

schrecken lichtscheue Eindringlinge ab.<br />

Baulicher und (anlagen)technischer Brandschutz<br />

Alle brandschutztechnischen Maßnahmen, die einen Brand beherrschen sollen, gelten auch bei einem<br />

vorsätzlich gelegten Brand. Diese Maßnahmen beinhalten:<br />

Die bauliche Trennung in Brandabschnitte sowie deren Bauweise und Verkleidung aus nicht<br />

brennbaren Materialien (baulicher Brandschutz)<br />

Die Bereitstellung adäquater, wirtschaftlicher und technischer Mittel, um einen Brand zu<br />

erkennen, zu melden und zu bekämpfen.<br />

Organisatorische Maßnahmen zum Brandschutz und gegen Brandstiftung<br />

Brände werden oft an bevorzugten Orten gelegt. Müllberge werden z. B. gerne von<br />

Gelegenheitsbrandstiftern genutzt, weswegen ein durchdachtes Abfall- und Lagermanagement<br />

immens wichtig ist. Es sollte daher nicht erlaubt sein, Abfall irgendwo auf dem Gelände, an der<br />

Umzäunung oder auf dem Dach anzusammeln, sondern nur in den dafür vorgesehenen Behältern. Diese<br />

sollten täglich geleert werden.<br />

Einige Lager- oder Rohmaterialien sind relativ leicht zu entzünden, deshalb sind entsprechend<br />

Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehört, dass diese Materialien in ausgesuchten Bereichen mit<br />

maximaler Überwachung gelagert werden. Besonders eignen sich Bereiche, die durch eine automatische<br />

Löschanlage geschützt sind.<br />

Gefahrstoffe erfordern ebenfalls spezielle Sicherheitsmaßnahmen. Brennbare Flüssigkeiten sollten<br />

immer in einem verschlossenen Lagerraum oder in einem entsprechenden Gefahrstoffschrank oder<br />

-behälter gelagert werden. Gerade offen herumstehende brennbare Flüssigkeiten animieren zur<br />

Brandstiftung.<br />

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Darüber hinaus sollten brennbarer Materialien nicht an Umzäunungen sowie an Gebäuden angelagert<br />

werden, da man sie dort auch von außen leicht entzünden kann. Die Lagerung von Materialien an der<br />

Umzäunung oder an Gebäuden ist auch deshalb zu vermeiden, um das Eindringen nicht zu erleichtern.<br />

In gesprinklerten Betrieben sollten Sprinklerschieber mit einem Schloss in geöffneter Position gesichert<br />

werden; eine zusätzliche elektronische Überwachung aller Sprinklerschieber ist zu empfehlen.<br />

Gelände und Gebäude sollten direkt nach Betriebsschluss von entsprechenden Personen überprüft<br />

werden, um die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten. Räumlichkeiten sind von den dort zuständigen<br />

Mitarbeitern bei Betriebsschluss entsprechend zu überprüfen. Aber auch sonst ist vor allem in gefährdeten<br />

Bereichen die Organisation von internen Kontrollen (Rundgänge etc.) wichtig.<br />

Verursachte Schäden durch Graffitis oder Vandalismus sollten schnellstmöglich behoben werden, weil<br />

ein schlechter Eindruck auf Betriebsstätten Vandalen oder Brandstifter anlockt. Gestrüpp sollte in<br />

regelmäßigen Abständen von der Umzäunung entfernt werden, um einer Brandstiftung vorzubeugen.<br />

Büsche und Bäume sollten regelmäßig gestutzt werden, da sie sich als Versteck für Eindringlinge eignen.<br />

Schließlich sollte das Personal bezüglich der Gefahren, die von einer Brandstiftung ausgehen,<br />

unterwiesen und auch über Maßnahmen aufgeklärt werden, die eine Brandstiftung verhindern. Wie für<br />

jedes Brandereignis ist es von großer Bedeutung, im Vorwege das Verhalten im Brandfall zu organisieren,<br />

einen Alarmplan aufzustellen und einen Notfallplan vorzubereiten, um Schäden zu minimieren.<br />

Ein gutes Betriebsklima und die Sensibilisierung der Mitarbeiter tragen zur Verhinderung einer<br />

externen Brandstiftung bei und reduziert auch die Wahrscheinlichkeit einer internen Brandstiftung<br />

erheblich.<br />

3.3.4 Maßnahmen im Betrieb: Anlagerung brennbarer Materialien<br />

Im Rahmen von Brandschutzschutzbegehungen stößt man immer wieder auf die Anlagerung von<br />

brennbaren Materialien an Außenwänden von Gebäuden. Die Brandgefahr scheint den Meisten nicht<br />

bewusst zu sein. Im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes kann diese Gefahr häufig ohne hohe<br />

Aufwendungen vermieden werden.<br />

Das Risiko von brennbaren Materialien<br />

Die Anlagerung von brennbaren Materialien, meistens Holzpaletten, Kunststoffkästen (leer oder gefüllt),<br />

verpackte Waren, Eingangs- oder Ausgangsware, bilden aufgrund der Brandlast eine Gefahr für das<br />

dahinter liegende Gebäude. Ferner ist solch eine Anlagerung auch bezüglich des Brandstiftungsrisikos<br />

kritisch, weil der Brandstifter ein Feuer legen kann, ohne in das Gebäude einzudringen.<br />

Der Grund liegt darin, dass das angelagerte brennbare Material sich schnell zu einem Vollbrand<br />

entwickeln kann (luftig geschichtete Holzpaletten), der dann in das Gebäude eindringt. Solch ein<br />

Brandüberschlag wird zusätzlich begünstigt, wenn sich Öffnungen wie Fenster und Türen in der<br />

Außenwand befinden. Häufig bestehen die nicht tragenden Außenwände aus Trapezblech oder<br />

Sandwichelementen, die brennbare Wärmedämmungen haben. Bei ausreichender Temperatur, die bei<br />

einem Vollbrand immer gegeben ist, entzündet sich die Wärmedämmung und trägt zur Brandausbreitung<br />

bei. Auch eine Brandausbreitung über das Dach ist ohne Weiteres möglich, wenn ein hölzerner Dachstuhl<br />

oder brennbare Wärmedämmungen oder Dachaußenhaut vorhanden sind.<br />

Aufhebung räumlicher Trennungen<br />

Durch das Anlagern von brennbaren Materialien wird häufig die räumliche Trennung von baurechtlich<br />

geforderten Abständen zwischen zwei Gebäuden aufgehoben. Im Brandfall kann das angelagerte<br />

brennbare Material eine Brücke bilden und einen Brandüberschlag begünstigen. <strong>Versicherungs</strong>technisch<br />

wird das ebenfalls so gesehen, was dazu führen kann, dass zwei unterschiedliche Komplexe<br />

zusammengefasst werden, was u. U. Probleme in der Tarifierung aufwerfen kann. Eine Anlagerung kann<br />

sogar als eine Obliegenheitsverletzung gewertet werden.<br />

Ist eine automatische Brandmelde- oder Löschanlage im Gebäude die Lösung?<br />

Häufig wird argumentiert, dass die installierte automatische Brandmeldeanlage im Inneren des<br />

Gebäudes einen Brandüberschlag entdeckt und meldet, sodass dann eine Brandbekämpfung erfolgen<br />

kann. Das ist prinzipiell richtig, jedoch ist hier zu berücksichtigen, dass eine Brandmeldeanlage dazu da<br />

ist, im Frühstadium einen Brand zu erkennen, der dann ohne große Probleme unter Kontrolle gebracht<br />

werden kann. Eine erfolgreiche Brandbekämpfung hängt allerdings davon ab, wie schnell nach Meldung<br />

ein Brand bekämpft werden kann und von wem. Bei einem Brandüberschlag, der durch Wandöffnungen,<br />

die Wand oder über das Dach ins Innere des Gebäudes gedrungen ist, handelt es sich bereits um einen<br />

Vollbrand, der nur noch schwer beherrscht werden kann. Eine Feuerwehr wird in den meisten Fällen dann<br />

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nur noch die Möglichkeit haben, den Brand auf einen Brandabschnitt zu begrenzen.<br />

Auch eine eventuell vorhandene Sprinkleranlage innerhalb eines Gebäudes kann selten einen Vollbrand<br />

unter Kontrolle bekommen, weil sie für die Brandbekämpfung im Frühstadium gedacht ist. Ein Brand, der<br />

über die ausgelegte Wirkfläche der Sprinkleranlage hinausgeht, die in der Regel bei 260 m² liegt, kann<br />

von ihr nicht mehr beherrscht werden.<br />

Andere häufig bei Betriebsbegehungen vorzufindende Anlagerungen<br />

Unter Anlagerung von brennbaren Materialien fällt auch das Lagern unter Überdachungen und auf<br />

Rampen. Zur Anlagerung von brennbaren Materialien gehören weiter offene Container und<br />

Presscontainer, die für brennbares Recyclingmaterial vor Gebäuden oder Rampen aufgestellt werden.<br />

Lösungsansätze<br />

Häufig ist es mit Hilfe organisatorischer Maßnahmen möglich, die Anlagerung von brennbaren Materialien<br />

zu vermeiden. Nicht brennbare Lagerhilfen wie z. B. leere Gitterboxpaletten, sofern sie nur einen Boden<br />

aus Holz haben, können an Gebäuden angelagert werden. Das Gleiche gilt für alle anderen, nicht<br />

brennbaren Materialien und Güter. Die Verlegung bzw. der Tausch der Lagerplätze von brennbaren oder<br />

nicht brennbaren Materialien kann dieses kritische Problem lösen. Dies gilt auch bei kurzfristigen<br />

Zwischenlagerungen (24 Stunden). Bei Vorhandensein einer automatischen Brandmelde- oder<br />

Löschanlage im Gebäude ist es besser, die Zwischenlagerung im Gebäude durchzuführen. Ist ein Gebäude<br />

mit einer automatischen Brandmeldeanlage oder Sprinkleranlage ausgestattet, sollte diese auch unter<br />

Überdachungen installiert werden. Dann kann dort eine Lagerung vorgenommen werden, sofern bei der<br />

Brandmeldanlage die Erkennungskriterien berücksichtigt werden und bei der Sprinkleranlage die<br />

Auslegung entsprechend der Lagerungshöhe und der Brandlast des Materials vorgenommen worden ist.<br />

Recycling- bzw. Abfallcontainer für brennbares Material sollten auf jeden Fall geschlossen sein, wenn sie<br />

ohne Schutzeinrichtung vor Rampen stehen.<br />

3.4 Schadenausmaßverminderung<br />

Auf einen Brand bezogen, bedeutet Schadenausmaßverminderung, den Brandschaden auf einen Minimum<br />

zu begrenzen. In Bezug auf die Risikodefinition "Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadenausmaß"<br />

lässt sich über das Schadenausmaß das Brandrisiko aktiv beeinflussen.<br />

3.4.1 Bausubstanz/Bauart<br />

Bauweise und Baumaterialien in der Planungsphase und Anwendung<br />

Immer wieder kommt es vor, dass in der ersten Bauplanungsphase entscheidende Fehler gemacht<br />

werden bezüglich der Bauweise und der Auswahl von Baumaterialien eines Gebäudes und dessen<br />

Einrichtungen. Sicherlich sind in erster Linie die Kosten und die Eignung der Baumaterialien in Bezug auf<br />

die Nutzung eines Gebäudes zu sehen. Doch häufig wird von Architekten und selbst von manchen<br />

Brandschutzberatern übersehen, dass es neben der optimalen Nutzung eines Gebäudes weitere Ziele<br />

(verschiedene Schutzziele) gibt, die zu realisieren sind und in einem wirtschaftlichen Verhältnis<br />

zueinander stehen müssen. Produktionsfluss, Logistik sowie große Brandabschnitte müssen mit den<br />

Zielen des Personen-, Sach- und Betriebsunterbrechungsschutzes in Einklang gebracht werden. Bei<br />

Gebäuden und anlagetechnischen Einrichtungen stellen deshalb deren Bauweise und die Verwendung der<br />

Materialien den elementarsten Teil eines nachhaltigen und effektiven Brandschutzes dar. Die adäquate<br />

Ausgestaltung in der Planungsphase beeinflusst dabei den Brandschutz signifikant. Sie muss in ein<br />

wirtschaftliches und stimmiges Brandschutzkonzept für ein Unternehmen einfließen, sodass dieses sich<br />

auch in der späteren Nutzungsphase eines Gebäudes und der Anlageneinrichtungen optimal widerspiegelt.<br />

Dabei ist natürlich zu sehen, dass die Interessen zwischen Betreiber von Gebäuden, der<br />

Bauaufsichtsbehörde und den Versicherern meist von einander abweichen. Deshalb ist es besonders<br />

erforderlich, dass mit aller Sorgfalt so früh wie möglich auf die in Frage kommende Bauweise und die<br />

Auswahl der Materialien in der Planungsphase eingegangen wird.<br />

Brandgefahren können durch die Gestaltung, aber auch durch die Erhaltung des ordnungsgemäßen<br />

Zustandes eines Gebäudes reduziert werden. Dies erreicht man, indem entweder feuerbeständige, nicht<br />

brennbare Baustoffe oder schwerentflammbare Baustoffe oder Systeme eingesetzt werden, die durch ein<br />

unabhängiges und anerkanntes Prüf- und Zertifizierungslabor geprüft und klassifiziert wurden.<br />

Vorzüge von Stahlbeton<br />

Oft wird in diesem Zusammenhang unterstellt, dass Stahlbeton bei der Verwendung als tragende<br />

Konstruktion zu kostspielig ist, obwohl das nicht immer zutrifft. Stahlbeton kann aufgrund des derzeitig<br />

hohen Stahlpreises sogar billiger sein. Häufig bestimmt die Auslastung eines Betonwerkes den Preis.<br />

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Wenn nicht aus konstruktiven Gründen Stahl benötigt wird, sind Vergleichsangebote einzuholen. Bei einer<br />

feuerbeständigen Konstruktion aus Stahlbeton besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit,<br />

Brandabschnitte zu vergrößern. Das bedeutet weniger Brandwände und damit verbundene Einrichtungen<br />

und größere Flexibilität. Alleine diese Vorteile können gegenüber einer Stahlkonstruktion die Kosten<br />

reduzieren, und das auch noch langfristig. Hinzu kommt, dass der Versicherer ein feuerbeständiges<br />

Gebäude positiver beurteilt (meistens in Form von günstigeren Prämien) als ein Gebäude, das keine<br />

Feuerwiderstandsfähigkeit aufweist oder sogar mit brennbaren Materialien errichtet worden ist.<br />

Wenn Gebäude und Einrichtungen mit nicht brennbaren oder bedingt brennbaren Konstruktionen<br />

ausgeführt werden, liegt der wesentliche Vorteil für den Brandschutz darin begründet, dass eine<br />

Brandausbreitung leichter eingegrenzt wird. Nicht brennbare bzw. bedingt brennbare Konstruktionen<br />

oder Materialien stellen somit weder eine signifikante Erhöhung der Brandlast dar, noch begünstigen sie<br />

eine Brandausbreitung lokal begrenzter Brände.<br />

Gefahren, die von den verwendeten Baustoffen ausgehen, sind nicht nur auf die Außenseite der<br />

Gebäudekonstruktion begrenzt. Brennbare Isolierungen, Verkleidungen, Abdeckungen, Trennungen und<br />

Dekorationen in den Innenräumen können eine erhebliche Brandgefahr innerhalb eines Gebäudes<br />

darstellen.<br />

Problematiken von Kunststoffen<br />

Kunststoffe sind im Baugewerbe weit verbreitet. Dies liegt daran, dass Kunststoffe kostengünstiger sind,<br />

weniger wiegen und somit beim Transport und beim Verbauen besser gehandhabt werden können,<br />

bessere Wärmeisolationseigenschaften haben, abwaschbare Oberflächen aufweisen und bautechnisch<br />

flexibler sind. Diese Qualitäten sind meist von erheblichen Brandgefahren begleitet, wenn man nicht<br />

entsprechende Vorsicht walten lässt. Es sollten deshalb nur für den Verwendungszweck geeignete,<br />

geprüfte und klassifizierte Baustoffe oder -systeme aus Kunststoff verbaut und geeignete thermische<br />

Brandschutzbarrieren bzw. -abschottungen vorgesehen werden.<br />

Beim Einsatz von Baustoffen oder -systemen aus Kunststoffen, die angeblich schwer entflammbar oder<br />

schwer brennbar und manchmal sogar geprüft und zertifiziert sind, ist darauf zu achten, unter welchen<br />

Kriterien diese Aussagen und Prüfungen erfolgt sind. Brennbare Produkte/Baustoffe können innerhalb<br />

kontrollierter Grenzen nicht entflammbare und nicht brennbare Eigenschaften aufweisen. Werden sie aber<br />

nicht unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen eingebaut oder verwendet, verlieren sie die<br />

erwähnten Eigenschaften.<br />

In der Praxis kommt es leider häufig vor, dass sie ohne Berücksichtigung der Randbedingungen in<br />

Industrierisiken eingebaut werden, sodass diese Produkte/Baustoffe oft genau so wie unbehandelte und<br />

typische auf Erdöl basierende Kunststoffe brennen. Das kann sogar soweit führen, dass unter Umständen<br />

normale automatische Sprinklersysteme nicht in der Lage sind, einen Brand zu kontrollieren, wenn solche<br />

Kunststoffmaterialien eingebaut wurden. Firmen stellen daher oft spezielle Brandschutzsysteme her, um<br />

nicht klassifizierte oder als brennbar klassifizierte Kunststoffe in Bauteilen zu schützen, Beispiel isolierte<br />

Verbundpaneele. Unabhängig davon ist es aus Brandschutzsicht von Vorteil, wenn die Wärmedämmung<br />

nicht brennbar ist.<br />

Verborgene Räume<br />

Verborgene und aus brennbaren Materialien bestehende und/oder mit nicht unerheblichen Brandlasten<br />

versehene Bereiche (z. B. Hohlräume, abgehängte Decken, Schächte, etc.) stellen eine andere<br />

Brandgefahr dar, weil diese gewöhnlich für Kontrollen und im Brandfall für die Feuerwehr nicht leicht<br />

zugänglich sind. Brennbare Konstruktionselemente in verborgenen Bereichen treten vermehrt in älteren<br />

Gebäuden oder bei Komplexen mit mehreren miteinander verbundenen Gebäuden auf, die zu<br />

unterschiedlichen Zeiten gebaut wurden. Diese Gefahr besteht aber grundsätzlich auch bei neuen<br />

Gebäuden, wo Holztragwerke oder Kunststoffe (z. B. ungeschützte Kunststoffisolierung in<br />

Bürodeckenräumen, Styroporisolierung in der Gebäudedecke etc.) verwendet werden.<br />

Weil mit brennbaren Materialien durchsetzte und verborgene Bereiche nicht direkt sichtbar sind, bleibt die<br />

Brandgefährdung häufig unbemerkt. Somit wird ein Brand erst sehr spät entdeckt und kann nur mit<br />

Schwierigkeiten bekämpft werden. Die meisten mit brennbaren Materialien durchsetzten und verborgenen<br />

Bereiche haben mit anderen Räumlichkeiten kommunizierende Öffnungen oder Durchbrüche, die diese<br />

Bereiche miteinander verbinden. Diese bilden für Funken, Rauch oder Flammen eine Möglichkeit, sich bei<br />

einem Brandereignis fast ungehindert auszubreiten, wenn diese nicht entsprechend abgeschottet sind.<br />

Gerade deshalb ist es notwendig, während Instandhaltungsarbeiten darauf zuachten, dass<br />

erforderliche Öffnungen vorerst provisorisch und dann sachgemäß verschlossen werden. Zündquellen<br />

werden manchmal innerhalb der brennbaren und verborgenen Räumlichkeiten in Form von elektrischen<br />

Leitungen oder Geräten (z. B. Kabel, Lampen, Ventilatoren etc.) eingebaut. Grundsätzlich sollten in<br />

solchen Bereichen keine brennbaren Materialien zum Einbau kommen. Bei einem nachträglichen Einbau<br />

sollten solche verborgenen Räumlichkeiten vorab darauf untersucht werden, inwiefern diese mit<br />

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brennbaren Materialien durchsetzt sind. Eine Identifizierung der Materialien hat zu erfolgen, um diese<br />

entweder auszutauschen oder dieser Gefahr adäquat zu begegnen. Sollte der Austausch nicht möglich<br />

sein, haben sich folgende Aktionen anzuschließen:<br />

Verschließen aller Durchbrüche in diesen Bereichen,<br />

Umsetzung von Zündquellenbeschränkungen in und um diese Bereiche (z. B. Vermeidung von<br />

feuergefährlichen Arbeiten, Rauchen, Betreiben von offenen elektrischen Geräte und Anlagen)<br />

und<br />

Kennzeichnung dieses Bereiches als einen ungewöhnlichen oder risikoreichen Bereich.<br />

Auch wenn die brennbare Konstruktion innerhalb verborgener Räume wirksam mit einer erprobten<br />

thermischen Barriere versehen werden kann, ist es immer anzuraten, diese Bereiche mit einem<br />

automatischen Brandschutzsystem (wie z. B. einer Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage) zu versehen.<br />

Bei jedem Einbau von Materialien und Einrichtungen sind generell die Installationsrichtlinien der Hersteller<br />

und deren zugehörige (anerkannte) Einsatzanforderungen/-bedingungen zu berücksichtigen. Während der<br />

Bau- und Einbauphase ist darauf zu achten, dass tatsächlich das ausgewählte Material und die<br />

Einrichtungen zum Einbau kommen.<br />

3.4.2 Brandschutztechnische Trennung<br />

Die Bedeutung der Funktionstüchtigkeit von Feuerschutztüren<br />

Feuer- und Rauchschutztüren bzw. -tore bilden in einem Brandschutzkonzept ein wichtiges Element zur<br />

Sicherung des Personen-, Sach- und Vermögensschutzes.<br />

Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass ihre Funktionstüchtigkeit jederzeit gegeben ist. Verkeilen und<br />

unsachgemäßes Offenhalten kann einerseits im Schadenfalle zu versicherungsvertraglichen<br />

Obliegenheitsverletzungen führen und andererseits teure Investitionen gegenstandslos machen.<br />

Die Aufgaben von Feuer- und Rauchschutztüren bzw. -toren<br />

Generell dienen sie dazu, die Ausbreitung eines Brandes auf Nachbarbereiche für einen bestimmten<br />

Zeitraum zu verhindern und somit das Schadenausmaß gering zu halten.<br />

Je nach Ihrer Bestimmung haben sie dabei differenzierte Aufgaben zu erfüllen:<br />

Brandgase (giftige und aggressive) von anderen Bereichen fernzuhalten und somit dafür zu<br />

sorgen, dass Flucht- und Rettungswege zur Personensicherung rauchfrei gehalten werden und<br />

empfindliche Maschinen, Einrichtungen und Gebäude vor Korrosionsschäden bewahrt werden.<br />

Wärme in Form von heißen Gasen, Strahlung oder Wärmeleitung von anderen Bereichen<br />

fernzuhalten, um zu verhindern, dass ein Brand von einem Bereich auf den anderen übergreift.<br />

Luft und somit Sauerstoff vom Brandbereich fernzuhalten, um somit eine effektive Verbrennung<br />

zu verhindern.<br />

Brandgefährdete Bereiche (z. B. Lackierräumlichkeiten, Heizungen, Lager mit hohen<br />

Brandlasten oder entzündlichen Materialien) von weniger gefährdeten zu trennen, um das<br />

Gesamtrisiko zu limitieren.<br />

Die Brandbekämpfung für Feuereinsatzkräfte zu erleichtern und sie dadurch Erfolg<br />

versprechender zu machen.<br />

Verbesserte Rettungsmöglichkeiten für die Rettungskräfte zu schaffen und eine<br />

Selbstrettung zu ermöglichen.<br />

Entsprechend diesen Vorgaben gibt es die unterschiedlichsten Türen und Tore, wobei die<br />

Aufgabenanforderung auch kombiniert werden können. Die Widerstandsdauer, die die Türen und Tore im<br />

Brandfalle haben müssen, richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen in den Landesbauordnungen<br />

sowie u. U. auch nach den Auflagen des Versicherers.<br />

Anforderungen an Feuer- und Rauchschutztüren bzw. -tore<br />

Da es sich bei diesen Türen und Toren meistens um Standardgrößen handelt, unterliegen sie in<br />

Deutschland der DIN-Norm und einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Mit der Zulassung<br />

sind auch gleichzeitig Einbaubedingungen verknüpft. Vom Hersteller ist eine Zulassungskennzeichnung<br />

direkt an der Tür oder dem Tor anzubringen. Sondergrößen bedürfen einer eigenen Zulassung.<br />

Feuerschutztüren und -tore werden mit dem Buchstaben T gekennzeichnet. Rauchschutztüren und -tore<br />

werden mit den Buchstaben RS gekennzeichnet. Es gibt auch Kombinationen. Die Widerstandsdauer von<br />

Feuerschutztüren wird in Minuten dargestellt.<br />

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Praxis-Beispiel<br />

Bei der Türkennzeichnung T30-1 handelt es sich um eine einflüglige feuerhemmende Feuerschutztür,<br />

die eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 30 Minuten hat. Bei der Türkennzeichnung T90-2 handelt es<br />

sich um eine zweiflüglige feuerbeständige Feuerschutztür, die eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 90<br />

Minuten hat.<br />

Das Betreiben von Feuer- und Rauchschutztüren bzw. -toren<br />

Da Feuer- und Rauchschutztüren immer selbstschließend sein müssen, ist der Betreiber der Türen und<br />

Tore dafür verantwortlich, dass die Funktionstüchtigkeit gegeben ist und die Türen und Tore geschlossen<br />

gehalten werden. Eine laufende Kontrolle (einmal im Monat) ist angebracht. Sollte der<br />

Selbstschließmechanismus nicht mehr funktionieren, ist eine Reparatur zu veranlassen.<br />

Das Offenhalten durch Keile, Festbinden, Vorstellen eines Feuerlöschers, Zwischenstellen von Waren usw.<br />

ist verboten. Hier empfiehlt es sich, an den Türen und Toren ein entsprechendes Hinweisschild und für<br />

den Schließbereich eine farbige Kennzeichnung auf dem Boden anzubringen. Mitarbeiter sollten hierauf im<br />

Rahmen von Sicherheitsbelehrungen hingewiesen werden.<br />

Ist es aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, dass die Türen und Tore geschlossen gehalten<br />

werden können, sind diese mit einer automatischen bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlage<br />

auszurüsten, die im Brandfalle auslöst, sodass die Tür oder das Tor automatisch schließen kann. Nach<br />

Betriebsschluss sind alle Feuerschutztüren zu schließen, das betrifft auch diejenigen mit automatischen<br />

Feststellanlagen.<br />

Da Feuer- und Rauchschutztüren nach entsprechenden Kriterien bauaufsichtlich zugelassen sind, dürfen<br />

diese auch nicht mechanisch beschädigt werden wie z. B. durch das Anbringen von Schildern mit<br />

Schrauben.<br />

Folgen bei Zuwiderhandlung gegen den ordnungsgemäßen Betrieb<br />

Unabhängig davon, dass im Brandfalle mit größeren Schäden zu rechnen ist, kann das Zuwiderhandeln<br />

gravierende Folgen im Schadenfall haben.<br />

Nicht ohne Grund haben die Versicherer in ihren Brandverhütungsvorschriften, die den<br />

<strong>Versicherungs</strong>bedingungen zugrunde liegen, an erster Stelle das Verbot über das Blockieren von<br />

selbstschließenden Feuerschutzabschlüssen aufgenommen.<br />

Bei Personenschäden kann ein Zuwiderhandeln sogar strafrechtliche Folgen haben. Außerdem sind<br />

haftungsrechtliche Aspekte zu beachten.<br />

Der Einbau von Feuer- und Rauchschutztüren<br />

In der Regel werden Feuerschutztüren in Brandwänden eingesetzt, die ein Gebäude in Brandabschnitte<br />

unterteilen oder in Brandwänden von besonders gefährdeten Räumlichkeiten, um diesen vom restlichen<br />

Bereich zu trennen, sowie um Flucht- und Rettungswege abzusichern. Aus versicherungstechnischen<br />

Gründen werden Feuerschutztüren in der Ausführung T90 in Komplextrennwänden eingesetzt, die dazu<br />

dienen, versicherungstechnisch jeden baulichen Komplex separat bewerten zu können. Die<br />

Gesamtöffnungsfläche, die durch Feuerschutztüren abgesichert werden kann, darf in diesen<br />

Komplextrennwänden allerdings 22 m² bzw. 10 Prozent der Komplextrennwand nicht überschreiten.<br />

Rauchschutztüren werden meistens in Wänden zu Flucht- und Rettungswegen eingesetzt, um diese<br />

rauchfrei zu halten.<br />

Planungsempfehlung beim Einbau von Feuerschutztüren<br />

Baurechtlich gesehen ist es häufig nur erforderlich, zur Abtrennung von besonderen Räumlichkeiten<br />

Feuerschutztüren mit einer Feuerwiderstandfähigkeit von 30 Minuten oder 60 Minuten einzubauen in<br />

Wänden, die ansonsten eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten haben.<br />

Hinweis<br />

Zu empfehlen ist hier allerdings, die Feuerwiderstandsfähigkeit der Tür immer an die<br />

Feuerwiderstandsfähigkeit der Wand anzupassen, denn andernfalls stellt die Feuerschutztür das<br />

schwächste Bauteil in der Wand dar. Dies sollte auch beachtet werden, weil der Versicherer die<br />

Trennung von zwei unterschiedlich gefährdeten Bereichen nicht anerkennt. Die damit verbundenen<br />

geringfügigen Mehrkosten lassen sich durch Prämieneinsparungen meist um ein Vielfaches<br />

kompensieren.<br />

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Hinweis<br />

Für die Mitarbeiter ist häufig der direkte Sinn und Nutzen einer Feuerschutztür nicht immer ersichtlich,<br />

weshalb diese oft mit den primitivsten Mitteln offen gehalten wird. Neben dem eigentlichen Zweck der<br />

Feuer- oder Rauchschutztür, Personen zu schützen und Sach- und Vermögensschäden abzuwenden,<br />

muss den Mitarbeitern bewusst sein, dass durch das unsachgemäße Offenhalten die hohe Investition<br />

in die Tür zunichte gemacht wird, einschließlich der Investitionskosten für die gesamte Wand. Stellt<br />

man fest, dass solche Türen laufend unsachgemäß offen gehalten werden, sollte die Investition in eine<br />

Feststellanlage getätigt werden, die im Brandfalle automatisch schließt. Die Kosten dafür stellen nur<br />

den Bruchteil der Gesamtkosten einer Brandschutzwand dar.<br />

Heutzutage gibt es auf dem Markt überdies die unterschiedlichsten Ausführungen von Feuer- und<br />

Rauchschutztüren, von Stahlblech- über Holz- bis hin zu Glastüren, sodass sich die Sicherheit auch<br />

problemlos mit dem Design vereinen lässt.<br />

3.4.3 Branderkennung und Brandmeldung<br />

Warum sollten Brandmelder flächendeckend installiert werden?<br />

Bei Brandschutzbegehungen kann immer wieder festgestellt werden, dass eine automatische<br />

Brandmeldeanlage nicht flächendeckend in allen Räumlichkeiten installiert worden ist. In<br />

Verwaltungsbauten z. B. kommt es oft vor, dass nur Flurbereiche mit Brandmeldern ausgestattet worden<br />

sind. Oftmals sind auch Büroeinbauten und sonstige Einbauten in Produktionen und Lagern von der<br />

Überwachung ausgenommen. Die Frage, ob solche Teilüberwachungen richtig und sinnvoll sind, wird<br />

nachstehend beleuchtet. Auf Fragen der im Übrigen äußerst wirkungsvollen Ansteuerung und der damit<br />

verbunden Auslösung von Brandschutzeinrichtungen und Löschanlagen durch Brandmelder soll hier nicht<br />

näher eingegangen werden.<br />

Schutzziele einer automatischen Brandmeldeanlage<br />

Die wesentlichsten Schutzziele bei der Installation einer automatischen Brandmeldeanlage sind wiederum<br />

der Personen-, Sach- und Vermögensschutz.<br />

Das Hauptanliegen beim Personenschutz ist es in erster Linie, durch die Früherkennung eines Brandes<br />

Personen zu warnen, sodass diese sich rechtzeitig entsprechend dem Alarmplan in Sicherheit bringen<br />

können. In zweiter Linie dienen Brandmeldeanlagen dazu, die Feuerwehr frühzeitig zu alarmieren, sodass<br />

diese die Möglichkeit hat, Erfolg versprechende Rettungsmaßnahmen einleiten und den Brand bekämpfen<br />

zu können. Der Einbau von Brandmeldern beruht deshalb meistens auf Forderungen der Baubehörde.<br />

Das Hauptanliegen beim Sach- und Vermögensschutz ist darin zu sehen, dass es in einem Brandfall zu<br />

fast keinem oder nur geringen Schaden kommen soll. Dafür ist es erforderlich, dass in einem sehr frühen<br />

Stadium ein Brand entdeckt wird und dann nach Möglichkeit sofort erfolgreich bekämpft werden kann.<br />

Der Faktor Zeit<br />

Bei der Erreichung der Schutzziele spielt der Faktor Zeit die wichtigste Rolle. Eine optimale Räumung bzw.<br />

das "In-Sicherheit-Bringen" der Menschen hängt von der frühzeitigen Branderkennung und der örtlichen<br />

Alarmierung der betroffenen Personen ab.<br />

Beim Sach- und Vermögensschutz ist es ideal, wenn Mitarbeiter in der Entwicklungsphase mit örtlich<br />

vorhandenen Löschmöglichkeiten (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken, usw.) den Brand<br />

bekämpfen können, sofern sie darin unterwiesenen sind. Eine schnell agierende Feuerwehr ist die<br />

zweitbeste Lösung. Denn inwieweit eine Brandbekämpfung oder Rettung durch eine Feuerwehr erfolgreich<br />

ist, steht in einem direkten Zusammenhang mit der Entdeckungs- und Alarmierungszeit sowie der<br />

Anrückzeit der Feuerwehr, der Erkundung des Brandherdes und dem Zeitraum der Löschvorbereitungen<br />

oder des Rettungseinsatzes.<br />

Die Ausrüstung und die Erfahrung in der Brandbekämpfung spielt eine weitere Rolle. Aus diesen Gründen<br />

ist eine Brandmeldeanlage in Kombination mit einer rund um die Uhr besetzten Werkfeuerwehr das Ideal.<br />

Deswegen honoriert der Versicherer solch eine Kombination am stärksten bei der Berechnung der<br />

Feuerversicherungsprämien. Die Brandentdeckung mit einer gleichzeitigen Alarmierung einer Feuerwehr<br />

kann im Übrigen optimal durch eine automatische Brandmeldeanlage realisiert werden.<br />

Um die Schutzziele zu realisieren, kommt es deshalb darauf an, den Zeitraum von der Brandentstehung<br />

über Brandentdeckung bis zur eigentliche Brandbekämpfung oder Rettung so klein wie möglich zu halten.<br />

Der Zeitraum von der Brandentstehung bis zur Brandentdeckung hängt aber entscheidend davon ab, ob<br />

eine flächendeckende Brandmeldeanlage realisiert worden ist.<br />

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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />

Kritische Installationsfehler<br />

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass jeder installierte Brandmelder zur Erreichung der Schutzziele und<br />

damit zur Sicherheit beiträgt und die Zeiträume verkürzt.<br />

Immer wieder ist aber festzustellen, dass Bereiche oder Abschnitte von der Überwachung ausgenommen<br />

werden. Kommt es in solch einem Bereich zu einem Brandausbruch, dann hat dieser Brand genügend<br />

Zeit, sich zu einem Vollbrand zu entwickeln. Verrauchte oder abgeschnittene Flucht- und Rettungswege<br />

erschweren eine Evakuierung oder machen sie u. U. unmöglich. Ein Vollbrand kann auch nicht mehr durch<br />

die anwesenden Personen beherrscht werden. Selbst die herbeigerufene Feuerwehr wird es in<br />

Abhängigkeit ihrer Einsatzzeit schwer haben, erfolgreiche Rettungs- oder Brandbekämpfungsmaßnahmen<br />

durchzuführen. Daher ist es wichtig, Brandmeldeanlagen an allen kritischen Stellen zu installieren.<br />

Folgende Bereiche werden häufig außer Acht gelassen:<br />

Dauertesträume, Räume auf dem Boden oder im Keller und besonders Archive. Diese Räume<br />

sollten stets mit einbezogen werden, da dort entweder eine Brandentstehung eher zu erwarten<br />

ist oder eine Brandausbreitung schnell voran gehen kann.<br />

Büroeinbauten oder sog. Meisterbuden in Produktionsstätten oder Lägern. Ein Brandausbruch in<br />

diesen Einbauten wird erst zu einem Zeitpunkt entdeckt, wenn er aus dem Einbaubereich<br />

austritt und den darüber liegenden Brandmelder zur Alarmauslösung aktiviert. Eine rasante<br />

Brandausbreitung kann die Folge sein, sodass auch hier eine Brandbeherrschung kaum noch<br />

möglich ist.<br />

Rampenbereiche, auf denen eine Lagerung stattfindet. Auch sie sollten in die Überwachung mit<br />

einbezogen werden. Diese Bereiche unterliegen einer erhöhten Gefahr der Brandstiftung.<br />

Brände können von dort ins Gebäude laufen. Wird erst dort (im Gebäude) ein Brandmelder<br />

aktiviert, kann es für das Gebäude oder den Brandabschnitt kritisch werden. Auf jeden Fall ist<br />

mit hohen Schäden zu rechnen.<br />

Der Einbau nur in Fluren von Verwaltungsbauten, Hotels usw. ist keine sehr sinnvolle<br />

Maßnahme, denn ein dort wahrgenommener Brand kann schon erhebliche Ausmaße haben. Löst<br />

hier ein Brandmelder aus, ist bereits eine Verqualmung der Flucht- und Rettungswegen erfolgt.<br />

Praxis-Tipp<br />

Bei der Überlegung, Bereiche von der Überwachung durch Brandmelder auszunehmen, sollte stets<br />

bedacht werden:<br />

Kann es dort zu einem Brand kommen?<br />

Wie wird sich dort ein Brand ausbreiten?<br />

Wann kann er durch welche Brandmelder entdeckt werden?<br />

Wie groß wird der Brand dann schon sein?<br />

Kann er noch durch die Feuerwehr beherrscht werden?<br />

3.4.4 Brandbekämpfung<br />

Das kleine 1×1 des Sprinklers<br />

Bei Beratungen zu Sprinkleranlagen ist immer wieder festzustellen, dass es Klärungsbedarf hinsichtlich<br />

der Funktion eines Sprinklers gibt, weil die Vorstellungen darüber in vielen Fällen schwammig und unklar<br />

sind.<br />

Wie funktioniert ein Sprinkler?<br />

Der typische Sprinklerkopf besteht aus einem Verschluss, der durch einen Auslösemechanismus<br />

an Ort und Stelle gehalten wird. Der am weitesten verbreitete Sprinkler ist der<br />

Glasfass-Sprinkler. Sein Auslösemechanismus besteht aus einem Glasfässchen, das mit einer<br />

Flüssigkeit gefüllt ist, die sich bei Erwärmung ausdehnt.<br />

Diese Flüssigkeit ist so gewählt, dass deren Ausdehnung das Fässchen bei einer festgelegten<br />

Temperatur von meist 68°C zum Bersten bringt. Bei einer durchschnittlichen Räumgröße<br />

zerbirst das Glasfässchen eines Sprinklers nach ca. 1½ Minuten. Um eine schnellere<br />

Reaktionszeit zu erhalten, werden auch Glasfässchen mit dünnerem Durchmesser und<br />

Wandstärke hergestellt.<br />

Der Verschluss wird durch den an ihm anstehenden Druck des Wassers herausgedrückt und von<br />

einer Kante abgelenkt. Das Wasser fließt über einen Sprühteller, welcher dazu dient, ein<br />

gleichmäßiges Sprühbild zu erzeugen. Das Wasser fließt so lange, bis das Hauptventil<br />

geschlossen wird.<br />

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Grafik 1<br />

Brandausbreitung ohne Sprinkler<br />

Grafik 2<br />

Rauch und giftige Gase steigen vom Brandherd auf und breiten sich schnell entlang der Decke,<br />

Heißgasschicht im oberen Raumbereich aus. Der Raum wird erhitzt.<br />

Das heiße Brandgas-Luft-Gemisch breitet sich weiter aus, die Heißgasschicht im oberen<br />

Raumbereich wird immer dicker. Nach ein paar Minuten - dies ist im wesentlichen abhängig von<br />

den Brandlasten, der Raumgeometrie und der Zu- bzw. Abluft - ist der Raum so weit aufgeheizt,<br />

dass sich brennbare Materialien entzünden können. Geschieht das schlagartig, wird dieses<br />

Phänomen als "flashover" bezeichnet.<br />

Brandkontrolle, -eingrenzung und/oder -löschung mit Sprinklern<br />

Selbst ein kleiner Schwelbrand funktioniert wie ein Wärmegenerator, der die über ihm<br />

befindliche Luft kontinuierlich erwärmt. Die warme Luft steigt nach oben, fächert sich an der<br />

Decke auf und erwärmt den nächstliegenden Sprinklerkopf.<br />

Sobald der Auslösemechanismus auf die benötigte Temperatur aufgeheizt wird, löst er aus und<br />

setzt Wasser frei. Die sofort einsetzende Kühlung der Luft und des Brandherdes verhindert die<br />

Aktivierung weiterer Sprinklerköpfe. Meist sind ein bis zwei Sprinkler ausreichend, um einen<br />

Brand zu kontrollieren.<br />

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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />

Grafik 3<br />

Warum sind Sprinkler so wirkungsvoll?<br />

Jeder Brand ist in seinem Anfangsstadium klein. Rechtzeitig entdeckt, kann er mit sehr kleinen<br />

Wassermengen kontrolliert werden. Da ein Sprinklersystem voll automatisch ist und mit den<br />

entsprechenden Sprinklern ausgerüstet, schnell auf die Wärmeeinwirkung reagiert, kann es den Brand in<br />

einem sehr frühen Stadium automatisch bekämpfen. Dies geschieht, indem es Wasser direkt über dem<br />

Brandherd freisetzt. Zudem kann es eine Alarmmeldung absetzen, um Löschkräfte herbeizurufen.<br />

Wie zuverlässig sind Sprinkler?<br />

Aufzeichnungen zwischen 1886 und 1986 aus Australien und Neuseeland, bei denen alle Brände<br />

registriert werden, zeigen, dass Sprinkler einen Brand in 99,7 Prozent aller Fälle unter Kontrolle bringen.<br />

Weltweit gibt es Aussagen, dass der Erfolg bei 96 Prozent liegt. In Deutschland liegt der statistische<br />

Erfolg über 98 Prozent. Der Löscherfolg einer Sprinkleranlage bezieht sich auf die ausgelegte Wirkfläche,<br />

die bei ungefähr 300 m² liegt.<br />

Sprinkler lösen äußerst selten versehentlich aus. Hier gibt es drei unterschiedlich zu betrachtende<br />

Fälle.<br />

Herstellungsfehler des SprinklerkopfesVeröffentlichungen sagen aus, dass die<br />

Wahrscheinlichkeit bei ungefähr 1 zu 16 Mio. liegt, einen fehlerhaften Sprinklerkopf vorzufinden.<br />

Daraus lässt sich ableiten, dass die tatsächliche Wahrscheinlichkeit einer versehentlichen<br />

Auslösung gegen Null tendiert und somit äußerst gering ist.<br />

MontageeinbaufehlerEin nicht bestimmungsgemäßes Auslösen eines Sprinklerkopfes erfolgt<br />

häufig in Regalanlagen dadurch, dass bei der Bestückung durch ein Regalförderzeug oder<br />

Stapler ein Sprinklerkopf abgefahren wird. Das liegt dann meistens daran, dass entweder die<br />

Sprinklerrohre nicht im Schattenbereich der Regalträger montiert wurden, und/oder weil es<br />

keine Durchschubsicherungen gab, die ein Beschädigen eines Sprinklers verhindern. Ein nicht<br />

bestimmungsgemäßes Auslösen ist auch bei Sprinklertrockenanlagen möglich, wenn nach einem<br />

Durchschlagen der Anlage eine Entwässerung nicht ordnungsgemäß erfolgte oder dies nicht<br />

möglich war, weil das Rohrnetz nicht mit einem entsprechenden Gefälle verlegt worden ist. Im<br />

Winter entstehen in solchen Fällen durch gefrorenes Wasser oberhalb des Sprinklerkopfes<br />

Spannungen, die das Glasfässchen zerstören können.<br />

UnachtsamkeitMitarbeiter oder Handwerker achten nicht darauf, dass Sprinkler im Wege sind,<br />

sodass diese beschädigt werden können. In Bereichen, wo eventuell mechanische<br />

Beschädigungen erwartet werden können, sollten Sprinklerköpfe mit Schutzkörben versehen<br />

werden.<br />

Wie sieht es mit den vermeintlichen großen Wasserschäden aus?<br />

Bei einem Brand setzt die Feuerwehr für gewöhnlich 100- bis 1.000-mal mehr Wasser ein, als ein<br />

Sprinklerkopf überhaupt liefern kann. Der typische Wasserverbrauch eines Sprinklers liegt bei ca. 60<br />

Litern pro Minute. Im häuslichen Bereich kontrolliert meistens ein Sprinkler den Brand, im industriellen<br />

Bereich im Schnitt vier Sprinkler. Weil eine Sprinkleranlage den Brand direkt in der ersten Brandphase<br />

bekämpft, ist der Wasserverbrauch gering. Der höhere Wassereinsatz bei der Feuerwehr resultiert aus der<br />

erforderlichen Einsatzzeit, die sich zusammensetzt aus Alarmierungs-, Anrück- und Erkundungszeit, und<br />

der damit direkt verbundenen fortlaufenden Brandentwicklung. Die Feuerwehr trifft an der Einsatzstelle<br />

deshalb fast immer auf einen viel größeren Brand und muss somit mehr Wasser einsetzen, um den Brand<br />

beherrschen und unter Kontrolle zu bekommen. Aufgrund eigener Erfahrungen und verschiedener<br />

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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />

Untersuchungen weist der Gesamtschaden (Feuer- und Wasserschaden) ein Verhältnis von ca. 1 zu 50<br />

zwischen gesprinklerten und ungesprinklerten Risiken auf.<br />

Sprinkler oder Brandmelder?<br />

Jedes System hat seine Vor- und Nachteile. Die Entscheidung hierüber ist mit einer Risikobetrachtung zu<br />

verbinden. Im Vergleich zu den Sprinklern ist zu sagen, dass die Brandmelder meist schneller reagieren,<br />

aber sie kontrollieren nicht den Brand, außer wenn sie mit einem Löschanlagensystem verbunden sind.<br />

Die Effektivität des automatischen Brandmeldesystems hängt davon ab, welche Löschorganisation<br />

(Betriebs-, Werk- und/oder öffentliche Feuerwehr) alarmiert wird und mit welcher Einsatzzeit zu rechnen<br />

ist.<br />

Schutzziele einer Sprinkleranlage<br />

Bei Brandschutzbegehungen kann immer wieder festgestellt werden, dass Sprinkler nicht flächendeckend<br />

in allen Räumlichkeiten installiert worden sind. Häufig werden Rampen, Büroeinbauten und sonstige<br />

Einbauten in Produktionen und Lagern von dem Sprinklerschutz ausgenommen. Auf die Frage, welche<br />

Gefahren dadurch entstehen können, wird nachstehend eingegangen.<br />

Grundsätzlich gilt, dass eine Sprinkleranlage dazu dient, einen Brand in der Entstehung bzw. in einem<br />

frühen Stadium zu entdecken und ihn sofort nach der Entdeckung zu bekämpfen. Obwohl in den meisten<br />

Fällen der Brand durch die Sprinkleranlage gelöscht wird, erhebt sie nicht den absoluten Anspruch, dass<br />

sie einen Brand löscht. In der Brandbekämpfung liegt ihre Aufgabe darin, den Brand zu kontrollieren, ihn<br />

klein und in Grenzen zu halten, letztendlich einen Entstehungsbrand zu beherrschen. Entsprechend dem<br />

Brandschutzkonzept wird der Entstehungsbrand erst im Zusammenspiel mit der Feuerwehr gelöscht. Die<br />

Ausbreitung von Brandgasen lässt sich durch eine Sprinkleranlage nicht vermeiden, jedoch bleibt die<br />

Entstehung von Brandgasen auf die in Brand geratenen Materialien beschränkt.<br />

Das Anliegen im Personenschutz ist darin zu sehen, dass durch die Branderkennung eines Brandes nach<br />

Auslösung eines Sprinklers Personen gewarnt werden können, sodass diese sich rechtzeitig entsprechend<br />

eines Alarmplanes in Sicherheit bringen können. Ferner dient die Sprinkleranlage gleichzeitig dazu, die<br />

Feuerwehr frühzeitig zu alarmieren, sodass diese die Möglichkeit hat, Rettungsmaßnahmen einzuleiten,<br />

um den Brand völlig unter Kontrolle zu bekommen. Durch die Begrenzung des Feuers sowie der<br />

Einsturzgefahr für die Gebäudekonstruktion dient sie der Personenrettung und dem Schutz von<br />

Rettungskräften. Die Forderung bzw. Auflage zum Einbau einer Sprinkleranlage zur Ereichung dieses<br />

Schutzzieles erfolgt durch die Baubehörde, speziell dann, wenn große Brandabschnitte gewünscht oder<br />

erforderlich bzw. wenn nicht feuerbeständige bauliche Konstruktionen vorgesehen sind.<br />

Das Hauptanliegen beim Sach- und Vermögensschutz ist darin zu sehen, dass es in einem Brandfalle<br />

zu fast keinem oder nur zu einem geringen Schaden kommt, weil der Brand in 98 Prozent aller Fälle auf<br />

die Wirkfläche der Sprinkleranlage beschränkt bleibt. Hierin liegt das Hauptinteresse des Versicherers<br />

begründet. Dies spiegelt sich bei dem Einbau einer Sprinkleranlage mit entsprechender Auslegung wider,<br />

die bei der Prämienkalkulation mit den höchsten <strong>Versicherungs</strong>rabatten berücksichtigt wird.<br />

Der Faktor Zeit<br />

Zur Erreichung der Schutzziele spielt der Faktor Zeit auch hier eine wesentliche Rolle.<br />

Aufgrund des Auslegungskriteriums (Temperatur) eines Sprinklers kann er keine Brandgase erkennen,<br />

sofern sie nicht so heiß sind, dass sie das Glasfässchen des Sprinklers zum Platzen oder das Schmelzlot<br />

zum Schmelzen bringt. Schwelbrände können somit nicht vom Sprinkler entdeckt werden. Will man<br />

solch einen Brand erkennen, ist die Installation von automatischen Brandmeldern erforderlich. Dort wo<br />

Brände sich schnell entwickeln und ausbreiten können, liegt die Zeitdifferenz zwischen dem Ansprechen<br />

eines Brandmelders zu dem eines Sprinklers meistens im Bereich von fünf Minuten.<br />

Auslegungskriterium - die Wirkfläche der Sprinkleranlage<br />

Aufgrund der Erfahrung mit Sprinkleranlagen und auf Basis von Statistiken hat sich als ein<br />

Auslegungskriterium die Wirkfläche einer Sprinkleranlage herauskristallisiert, für die die gesamte<br />

Wasserversorgung ausgelegt werden muss. Die Wirkfläche liegt in der Regel bei 260 m². Bei erhöhten<br />

Risiken kann sie auch 300 m² betragen. Der Vorteil in der Begrenzung dieser Flächengröße liegt darin,<br />

dass die Wasserleistung von Pumpen und Bevorratung nicht für die Gesamtfläche eines Risikos ausgelegt<br />

werden muss. Ansonsten bräuchte man eine riesige Wasserbevorratung und riesige Pumpen, die einer<br />

Wirtschaftlichkeit entgegenstehen würden. Der Nachteil in dieser Begrenzung liegt allerdings darin, dass<br />

durch beeinflussbare Kriterien die Wirkfläche von einem Brand unter- oder überlaufen werden kann. Eines<br />

der wesentlichsten beeinflussbaren Kriterien ist die flächendeckende Sprinklerung.<br />

Kritische Installationsfehler<br />

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Grundsätzlich ist festzuhalten, dass jeder installierte Sprinkler zur Erreichung der Schutzziele und damit<br />

zur Sicherheit beiträgt.<br />

Immer wieder ist aber festzustellen, dass einzelne Bereiche von der flächendeckenden Sprinklerung<br />

ausgenommen werden. Kommt es dort zu einem Brandausbruch, kann sich dieser vom Entstehungsbrand<br />

zum Vollbrand entwickeln und dann die Sprinkleranlage unter- bzw. überlaufen.<br />

Es gibt Bereiche, die besonders in den entsprechenden Richtlinien genannt werden und ohne<br />

Sprinklerschutz verbleiben dürfen. Das sind grob gesagt Bereiche, die keine Brandlasten aufweisen oder<br />

in denen eine Brandausbreitung so gut wie unwahrscheinlich ist. Folgende Bereiche werden allerdings<br />

häufig nicht geschützt:<br />

Technikräume, die von der eigentlichen Ausnahmeregelung abweichen, weil sie mit<br />

brennbaren Materialien belegt und teilweise zweckentfremdet wurden, z. B. durch die<br />

Haustechnik, die dort ein Ersatzteillager eingerichtet hat oder die Verwaltung, die den dortigen<br />

Freiraum zur Aktenarchivierung genutzt hat. Diese Räume sollten mit in den flächendeckenden<br />

Schutz einbezogen werden, wenn man eine Zweckentfremdung nicht ausschließen kann.<br />

Nassräume (Toiletten, Dusch- und Umkleideräume), die von der eigentlichen<br />

Ausnahmeregelung abweichen, weil durch das Reinigungspersonal diese zu Lagerräumen von<br />

Putz- und Sanitärmaterialien zweckentfremdet wurden oder weil sie mit Kleiderschränken aus<br />

Holz statt mit Stahl ausgestattet wurden.<br />

Büroeinbauten, sog. Meisterbuden und auch großflächige offene Einbauten in<br />

Produktionsstätten oder Lagern, sollten aus dem gleichen Grunde flächendeckend gesprinklert<br />

werden.<br />

Rampenbereiche, auf denen eine Lagerung stattfindet. Auch sie sollten in die Überwachung<br />

mit einbezogen werden. Diese Bereiche unterliegen einer erhöhten Gefahr der Brandstiftung.<br />

Brände können von dort ins Gebäude laufen.<br />

Häufig werden auch Zwischendecken ausgenommen, die wider Erwarten mit brennbaren<br />

Kabeln oder Versorgungsleitungen belegt werden und das zulässige Ausnahmekriterium von<br />

Brandlasten überschreiten. Kommt es dort zu einem Brand, hat die Sprinkleranlage fast keine<br />

Chance den Brand zu beherrschen, weil die Sprinkler das wirksame Löschwasser nach unten hin<br />

versprühen, nicht jedoch in den Raum über der Zwischendecke.<br />

Praxis-Tipp<br />

Bei der Überlegung, Bereiche vom flächendeckenden Schutz mit Sprinklern auszunehmen, sollte stets<br />

folgendes bedacht werden:<br />

Wie sieht in diesen Bereichen die tatsächliche Brandlast aus?<br />

Kann es dort zu einem Brand kommen?<br />

Wie wird sich dort ein Brand ausbreiten?<br />

Wann kann er durch einen Sprinkler entdeckt und bekämpft werden?<br />

Wie groß wird der Brand dann schon sein?<br />

Kann der Brand dann noch durch die Feuerwehr leicht beherrscht werden?<br />

Liegt die Beantwortung einer dieser Fragen im kritischen Bereich der aufgezeigten Kriterien, ist eine<br />

flächendeckende Sprinklerung vorzusehen, um die Schutzziele zu erreichen und die hohe Investition<br />

einer Sprinkleranlage nicht zu gefährden.<br />

Räume, die keinen Sprinklerschutz haben, weil sie den Ausnahmeregeln entsprachen, sollten laufend<br />

dahingehend kontrolliert werden, ob die Ausnahmeregeln noch eingehalten werden.<br />

Selbsttätige Löschhilfeanlagen - eine wirtschaftliche Lösung<br />

Die selbsttätige Löschhilfeanlage (SL-Anlage), auch Kleinlöschanlage genannt, ist vor einiger Zeit<br />

offiziell in die Sprinklerrichtlinie des VdS aufgenommen worden. Damit wurde einem Wunsch von<br />

Fachleuten sowohl der Industrie als auch der <strong>Versicherungs</strong>wirtschaft entsprochen. In der betrieblichen<br />

Praxis wird dieser speziellen Löschanlage aber noch zu wenig Beachtung geschenkt, obwohl der Einsatz<br />

einer SL-Anlage gerade kleinen und mittleren Betrieben eine technisch sinnvolle und wirtschaftlich<br />

attraktive löschanlagentechnische Brandschutzmaßnahme bietet. Die Schutzkonzeption der SL-Anlagen<br />

bietet für diese Risiken eine automatische Löschanlage, die zwar den Anforderungen einer Sprinkleranlage<br />

in keiner Weise gerecht wird, jedoch eine kostengünstige Möglichkeit darstellt, Brandschäden zu<br />

reduzieren.<br />

Für kleinere und mittlere Betriebe ist es ganz selten wirtschaftlich, eine "echte" Sprinkleranlage<br />

einzubauen. Die Grundkosten allein für die Sprinklerzentrale liegen in einer Größenordnung zwischen<br />

125.000 und 300.000 EUR, ohne dass überhaupt ein Sprinklerkopf eingebaut ist. Die SL-Anlage erreicht<br />

mit den verschiedensten Varianten und Ausbaustufen immerhin die wesentlichsten Schutzziele einer<br />

Sprinkleranlage. Insbesondere in Kombination mit einer schnellen und zuverlässigen Alarmierung der<br />

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Feuerwehr, die immer als Ergänzung zur SL-Anlage vorgesehen werden sollte, kann man ein gutes<br />

Schutzkonzept für den Brandfall erreichen.<br />

Bei der SL-Anlage handelt es sich um eine ortsfeste Anlage, bei der die statistisch belegte Erfahrung<br />

berücksichtigt wurde, dass in 80 Prozent aller Brandfälle nur wenige Sprinklerköpfe einer Sprinkleranlage<br />

geöffnet werden, um einen Brand unter Kontrolle bringen. Die wichtigsten technischen Unterschiede<br />

zwischen einer SL-Anlage und einer Sprinkleranlage bestehen folglich in der Reduzierung der<br />

Wirkflächengröße und Betriebszeit und somit den Anforderungen an die gesamte Wasserversorgung.<br />

Im Brandfall erfolgt nach Auslösung der Anlage ein Alarm, der an eine ständig besetzte Stelle weiter zu<br />

leiten ist. Als Löschmittel dient Wasser. Die Löschwassermenge wird so bemessen, dass der Zeitraum von<br />

der Meldung des Brandes bis zum Beginn des Löscheinsatzes der Feuerwehr überbrückt und somit eine<br />

Ausbreitung des Brandes verzögert wird. Die Betriebszeit dieser Anlagen ist dementsprechend erheblich<br />

geringer als die einer Sprinkleranlage. Alles dies führt im Ergebnis zu den schon genannten geringeren<br />

Kosten einer SL-Anlage.<br />

Je nach Risikogefährdung und -größe können verschiedene Ausbaustufen geplant werden. Bei der<br />

Auslegung der SL-Anlagen sollte aber stets berücksichtigt werden, ob und in welchem Zeitraum künftig<br />

eine Erweiterung des Betriebes vorgesehen ist. Grundsätzlich ist zu empfehlen, ab erwarteten<br />

Betriebserweiterungen von mehr als 5.000 m² die Auslegung der Wirkflächengröße bzw. der<br />

Wasserversorgung von SL-Anlage schon nach den Sprinklerrichtlinien vorzunehmen, um spätere<br />

kostenintensive Änderungen zu vermeiden. Trägt man dem Rechnung, bietet sich eine SL-Anlage<br />

besonders in der ersten Bauphase eines Risikos (Betriebsstätte) als ideales Schutzkonzept an.<br />

Es ist allerdings zu beachten, dass SL-Anlagen im Vergleich zu Sprinkleranlagen nicht die gleiche<br />

Schutzwirkung zur Sicherung des Personen- bzw. Sachschutzes erzielen können. Jedoch honoriert der<br />

Versicherer auch die SL-Anlage mit einem Prämienrabatt entsprechend der Ausbaustufe. Schließlich<br />

dürften durch Einbau einer SL-Anlage auch im Baugenehmigungsverfahren Bauerleichterungen bei der<br />

Installation zu erzielen sein. Hierzu sollte aber bereits vor dem Einbau eine Abstimmung mit der<br />

zuständige Genehmigungsbehörde über die Einsatzmöglichkeit der Anlage und die Sicherstellung des<br />

Personenschutzes herbeigeführt werden.<br />

Wirtschaftlichkeit von Sprinkleranlagen<br />

Die Kosten einer Sprinkleranlageninstallation sind nicht gering. Dabei bestimmt zuerst einmal die<br />

Sprinklerzentrale zur Wasserversorgung der ersten Sprinkler die Grundkosten einer Sprinkleranlage. Aus<br />

diesem Grund kommen Sprinkleranlagen für ein Gebäude erst ab einer Größenordnung von 5.000 m² in<br />

Frage. Gebäude, die diese Größenordnung nicht erreichen und trotzdem einen verbesserten Schutz<br />

erhalten sollen, können mit einer Selbsttätigen Löschhilfeanlage ausgestattet werden. Da keine<br />

Sprinkleranlage mit einer anderen vergleichbar ist, müssen Überlegungen zu Kosten und Nutzen für jedes<br />

Risiko individuell durchgeführt werden. Generelle Punkte gibt es aber, die zu berücksichtigen sind und die<br />

näher betrachtet werden müssen. Bevor auf die Amortisationsfrage eingegangen wird, sind erst einmal<br />

die generellen Auslegungspunkte zu betrachten, die die Kosten bei einer Sprinkleranlage verursachen.<br />

Die Kosten einer Sprinkleranlage setzen sich aus den Kosten der Sprinklerzentrale und den<br />

Installationskosten des Sprinklerrohrnetzes zusammen.<br />

Aufgrund der Wirkungsweise einer Sprinkleranlage wird, vereinfacht dargestellt, die für die<br />

Wasserversorgung erforderliche Sprinklerzentrale nur für eine Fläche von ca. 300 m² des zu<br />

schützenden Gebäudes ausgelegt. Dies wird damit begründet, dass ein Brand innerhalb solch eines<br />

Bereiches in 98 Prozent aller Fälle von einer Sprinkleranlage beherrscht wird. Deshalb beschränkt man auf<br />

diese Fläche und darauf, dass die Sprinkler (meist ca. 30 Stück) dieser Fläche ausreichend mit Wasser<br />

versorgt werden, um einen Brand zu beherrschen. Ferner schränkt man die Betriebszeit ein, weil ein<br />

Brand in der Erfolgsstatistik spätestens innerhalb von 1 bzw. 1,5 Stunden je nach Risiko unter Kontrolle<br />

gebracht wird. Durch diese Randbedingungen werden die Wasserversorgung und damit die<br />

Sprinklerzentrale in der Auslegung eingegrenzt. Diese Einschränkungen erfordern allerdings auch einen<br />

besonderen Umgang mit einer Sprinkleranlage, auf den hier nicht näher eingegangen wird. Ab gewissen<br />

Größenordnungen, z. B. ab 5.000 Sprinklerköpfen oder aufgrund eines Lagerrisikos werden Redundanzen<br />

in der Sprinklerzentrale gefordert, um einen Ausfall der Pumpe oder der Energieversorgung im Brandfalle<br />

zu vermeiden. Das hat aber mit der direkten Auslegung der Anlage nichts zu tun.<br />

Vom Grundsatz her ist es deshalb immer wirtschaftlicher, wenn man so viele Sprinkler wie möglich an<br />

eine Sprinklerzentrale hängt.<br />

Da die Risiken beispielsweise von einer Metallverarbeitung mit geringen Brandlasten bis zu einem<br />

Hochregallager mit sehr hohen Brandlasten sehr unterschiedlich sein können, muss die Sprinklerzentrale<br />

nach den jeweils vorherrschenden Bedingungen ausgelegt werden. Die Kosten der Sprinklerzentrale<br />

richten sich dann nach der jeweiligen Auslegung. Sie können zwischen 100.000 und 500.000 EUR liegen,<br />

wobei die Kosten zur räumlichen Unterbringung der Sprinklerzentrale noch hinzukommen. Da es sich hier<br />

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<strong>Dokument</strong> <strong>1600203</strong><br />

um eine große Bandbreite handelt, gibt es dementsprechend einige planerische Möglichkeiten, diese<br />

Kosten zu reduzieren.<br />

Die Kosten der Installation des Sprinklerrohrnetzes richten sich im Wesentlichen nach den<br />

vorherrschenden Montageverhältnissen und danach, bis zu welchem Grad eine Vorfertigung möglich ist.<br />

Dabei ist grob zu unterscheiden, ob das Sprinklerrohrnetz frei an der Decke verlegt werden kann oder<br />

oberhalb einer Zwischendecke mit abgehängten Sprinklern verlegt werden muss. Die Kosten pro Sprinkler<br />

mit anteiligem Rohrnetz liegen ungefähr zwischen 75 und 200 EUR. Da auch hier die Bandbreite recht<br />

groß ist, kann man durch einige planerische Möglichkeiten diese Kosten reduzieren.<br />

Rentabilitätskriterien einer Sprinkleranlage<br />

Zum einen erreicht man mit einer Sprinkleranlage ein sehr hohes Schutzniveau. Neben diesem Effekt gibt<br />

es verschiedenste Punkte, die dazu beitragen, dass sich die Installationskosten direkt und indirekt<br />

amortisieren können. Hier ist zwischen offensichtlichen und weniger offensichtlichen Vorteilen zu<br />

unterscheiden.<br />

Bauliche Vorteile<br />

Im Baugenehmigungsverfahren erhält man erhebliche Erleichterung durch den Einbau einer<br />

Sprinkleranlage. Das gilt auch für das eventuell geforderte Berechnungsverfahren nach der<br />

Industriebaurichtlinie entsprechend DIN 18230.<br />

Die Erleichterungen liegen darin, dass man:<br />

größere Brandabschnitte ausführen kann,<br />

in einer geringeren Feuerwiderstandsfähigkeit bauen kann,<br />

längere Flucht- und Rettungsweglängen genehmigt bekommt,<br />

die Öffnungsflächen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen reduzieren kann und<br />

die Möglichkeit hat, ungebundener in der Baumaterialauswahl zu sein.<br />

Die Einsparungen, die aus den voranstehenden Punkten resultieren, sind erheblich. Entfallen<br />

Brandwänden, entfallen damit deren Kosten und auch die zusätzlichen Kosten für die erforderlichen<br />

Brandabschottungsmaßnahmen (Brandschutztüren, Kabelabschottungen, Abschottungen für<br />

Lüftungsleitungen usw.). Bei einer geringeren Anforderung an die Feuerwiderstandsdauer verringern sich<br />

alle Kosten der in Frage kommenden Bauelemente.<br />

Produktionstechnische und logistische Vorteile<br />

Aufgrund der Möglichkeit, großflächiger bauen zu können, sind meistens erhebliche<br />

Kosteneinsparungspotentiale im Produktionsablauf zu erzielen, was auch für den Bereich der Logistik<br />

zutrifft. Diese oft enorm kostengünstigere Gestaltung wird bei einer Rentabilitätsbetrachtung häufig<br />

vergessen.<br />

Steuerliche Vorteile<br />

Die Abschreibemöglichkeit der Sprinkleranlage wird nur ganz selten betrachtet. Üblicherweise kann solch<br />

eine Anlage innerhalb von zehn Jahren abgeschrieben werden.<br />

<strong>Versicherungs</strong>technische Vorteile<br />

Obwohl es zukünftig keine Ausweisung für Sprinklerrabatte in den neuen unverbindlichen<br />

Tarifierungswerken des GDV (Gesamtverband der Deutschen <strong>Versicherungs</strong>wirtschaft e. V.) mehr geben<br />

wird, wird der Versicherer weiterhin Rabatte auf Sprinkleranlagen gewähren. Der Löschrabatt einer<br />

Sprinkleranlage wird dabei sicherlich weiterhin um die 60 Prozent und der Melderabatt um die 5 Prozent<br />

liegen.<br />

Generell zieht ein Versicherer gesprinklerte Risiken ungesprinklerten vor, da er diese besser im<br />

Rückversicherungsmarkt unterbringen kann. Außerdem ist es einfacher, für gesprinklerte Risiken ein<br />

<strong>Versicherungs</strong>konsortium zu bilden. Beides hat Auswirkungen auf die Prämienfindung. Manches Risiko<br />

wird sich zukünftig nur mit einer Sprinkleranlage eindecken lassen oder nur unter sehr hohen<br />

Selbstbehalten.<br />

Da gesprinklerte Risiken in der Schadenstatistik günstiger liegen, wirkt sich dieser Sachverhalt positiv auf<br />

den Schadenfreiheitsrabatt aus. Sie können daher u. U. auch von vornherein besser bewertet werden.<br />

Diese kostenmäßigen Vorteile kann man allerdings schwer darlegen.<br />

Selbstbehalte<br />

Zukünftig werden Selbstbehalte von den Versicherern wieder höher honoriert. Da die Schadenhöhen,<br />

inklusive Wasser- und Feuerschäden, der gesprinklerten und ungesprinklerten Risiken im Verhältnis von 1<br />

zu 50 stehen, sichert man sein eigenes Risiko durch den Einbau einer Sprinkleranlage ab. Deshalb ist bei<br />

Einbau einer Sprinkleranlage zu überlegen, ob nicht ein höherer Eigenbehalt sinnvoll ist.<br />

Weitere indirekte Vorteile einer Sprinkleranlage<br />

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Die folgenden Vorteilskriterien können nur ganz selten zahlenmäßig in einer<br />

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dargestellt werden. Hierunter fällt unter anderem der Schutz der nicht<br />

versicherbaren Risiken wie Vertrauens-, Image-, Kunden- und Marktverlust oder Abwanderung<br />

qualifizierter Mitarbeiter.<br />

Die dabei verursachten Umsatzrückgänge können dem Betrieb auf lange Sicht erheblichen Schaden<br />

zufügen. Statistiken zeigen, dass die Mehrheit aller Betriebe, die einen Totalschaden durch einen Brand<br />

hatten, in den folgenden zwei Jahren insolvent wird und aufhören, zu existieren. Durch die hohe<br />

Erfolgsquote einer Sprinkleranlage, einen Brand unter Kontrolle zu bekommen, dient sie mithin besonders<br />

der Eigenabsicherung.<br />

Hierin ist auch ein Auswahlkriterium zu sehen, auf das Einkäufer bei der Auswahl von Zulieferern achten.<br />

Bei annähernd vergleichbaren Konditionen wird ein Einkäufer dem besser geschützten Risiko den Vorzug<br />

geben.<br />

Indem bei Sprinklerung ein Brand fast immer stark lokal begrenzt wird, erspart man sich viele<br />

Unannehmlichkeiten. Gebäude ohne Sprinklerschutz, die einem Brand zwar standhalten, sind<br />

anschließend meist unbewohn- und/oder unbenutzbar. Die Folge ist, dass viele abgerissen werden<br />

müssen. Demgegenüber kann ein Raum, der mit Sprinklern ausgestattet ist, schon Stunden nach einem<br />

Brand wieder genutzt werden, weil der Rest des Gebäudes unbeschädigt geblieben ist.<br />

Eine Sprinkleranlage kann einen Brand zwar nicht verhindern, trägt jedoch dazu bei, dass das<br />

Schadenausmaß erheblich reduziert wird. Deshalb ist sie in einem Brandschutzkonzept auch als indirekter<br />

Baustein zu sehen, um zum Beispiel auf das Kriterium Brandstiftung, das ein Drittel aller Brandursachen<br />

darstellt, Einfluss nehmen zu können.<br />

Praxis-Tipp<br />

In vielen Fällen lässt sich über eine Rentabilitätsberechnung nachweisen, dass der Einbau einer<br />

Sprinkleranlage letztlich lohnend ist. Dies gilt schon, wenn man nur die nachweisbaren<br />

Rentabilitätskriterien von der Bauerleichterung über <strong>Versicherungs</strong>vorteile bis hin zur Abschreibung<br />

berücksichtigt. Wichtig ist dabei, dass bereits im Vorfeld eine realistische Kostenschätzung einer<br />

Sprinkleranlage gemacht wird, die auf einer groben Planung beruht. Gerade hier bedarf es Berater,<br />

die sich darauf spezialisiert haben, eine optimierte Sprinkleranlage zu gestalten. Leider wird aber<br />

häufig eine Rentabilitätsbetrachtung von vornherein verworfen, weil die Kosten für eine<br />

Sprinkleranlage als zu hoch geschätzt werden.<br />

Zur Bedeutung und richtigen Aufstellung von Handfeuerlöschern<br />

Tragbaren Feuerlöschern (Handfeuerlöschern) wird allgemein nachgesagt, dass sie Leben retten,<br />

Verletzungen verhindern und Unternehmen vor finanziellen Schäden bewahren.<br />

Dies zu belegen ist nicht so einfach, denn die zur Verfügung stehenden Brandstatistiken beziehen sich<br />

meist nur auf außer Kontrolle geratene Brände und enthalten wenige bis keine Aussagen über mit<br />

Feuerlöschern gelöschten Bränden.<br />

Tragbare Feuerlöscher wurden dazu entwickelt, Brände in einem sehr frühen Stadium zu bekämpfen, also<br />

zu einem Zeitpunk, in welchem der Brand noch relativ klein ist und noch keinen oder nur einen geringen<br />

Schaden angerichtet hat. Aus diesem Grund und wegen des zumeist nicht erfolgten Hilferufes an die<br />

Feuerwehr und der auch später nicht vorgenommenen Meldung an eine Erfassungsstelle bleiben<br />

erfolgreiche Löschungen in den Statistiken meist unberücksichtigt, obwohl das Potenzial zu einer<br />

Brandausbreitung durchaus vorhanden gewesen ist. Eine europäische Studie hat ergeben, dass ca.<br />

80 Prozent aller erfassten Brände im Jahre 2002 durch tragbare Feuerlöscher gelöscht wurden. Drei<br />

Viertel dieser Brände wurden hierbei ohne die Alarmierung der Feuerwehr bekämpft.<br />

Dies zeigt, dass tragbare Feuerlöscher eine elementare Rolle bei der Brandbekämpfung spielen und<br />

somit für den Personen-, Sach- und Vermögensschutz von Bedeutung sind sowie erheblich zur<br />

Schadenminimierung beitragen können.<br />

Entsprechend den lokalen Bedürfnissen ist bei der Aufstellung und dem Umgang mit<br />

Handfeuerlöschern insbesondere folgendes zu beachten: Handfeuerlöscher müssen für ihren Einsatzzweck<br />

geeignet sein. Entsprechend der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe sind folgende Feuerlöscher<br />

vorzuhalten:<br />

Brandklassen nach DIN EN 2<br />

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zu löschende Stoffe<br />

A B C D<br />

Feste,<br />

glutbildende<br />

Stoffe<br />

Flüssige oder<br />

flüssigwerdende<br />

Stoffe<br />

Gasförmige<br />

Stoffe, auch<br />

unter Druck<br />

Pulverlöscher ABC-Pulver X X X<br />

BC-Pulver X X<br />

Brennbare<br />

Metalle<br />

Metallbrandpulver X<br />

Kohlendioxidlöscher (CO2) X<br />

Wasserlöscher ohne Zusätzen X<br />

Wasserlöscher mit Zusätzen X X<br />

Schaumlöscher X X<br />

X = geeignet<br />

Die Anzahl der Handfeuerlöscher richtet sich nach Faktoren wie Brandgefährdung, Brandklassen,<br />

Löschmitteleinheiten, verwendete oder geplante Feuerlöscher und örtliche Gegebenheiten. Von einer<br />

detaillierten Erläuterung wird hier abgesehen. Für eine entsprechende Klärung stehen einschlägige<br />

Sicherheitsrichtlinien zur Verfügung. In Zweifelsfällen sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden.<br />

Handfeuerlöscher müssen an gut sichtbaren und im Brandfall leicht zugänglichen Stellen<br />

angebracht sein, an denen sie vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt sind. Sie sind an<br />

eine vor Flammen geschützte Stelle zu hängen. Sie sollten nicht in einem brandgefährdeten Raum (z. B.<br />

Heizungsraum) montiert werden, sondern außerhalb des Raumes. Der richtige Platz ist unmittelbar neben<br />

dem Eingang.<br />

Bevorzugt sind Feuerlöscher in Fluchtwegen im Bereich der Ausgänge ins Freie, an Zugängen zu Treppen<br />

und an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen anzubringen, sodass sie von Betriebsangehörigen ständig<br />

(bewusst oder unbewusst) wahrgenommen werden.<br />

Geeignete Standorte sind z. B. Fluchtwege, Gefahrenschwerpunkte (u. a. an Maschinen),<br />

Ausgänge (Eingänge) und Treppenräume.<br />

Ungeeignete Standorte sind z. B. gefangene Räume, Orte unterhalb von Treppenaufgängen,<br />

unübersichtliche Mauernischen ohne Hinweismarkierung und Orte, wo Materialien abgestellt<br />

oder gestapelt werden können.<br />

Handfeuerlöscher sollten sicher an Wandhaltern aufgehängt werden; zu bevorzugen sind die dafür<br />

vorgesehenen Halterungen. Wo dies nicht praktisch ist, sind sie auf extra dafür vorgesehenen<br />

Standplätzen zu platzieren, allerdings nicht auf dem Boden, außer mit entsprechenden<br />

Standeinrichtungen.<br />

Hinweis<br />

Handfeuerlöscher dürfen nicht zugestellt oder versteckt werden. Beim Freiräumen oder Suchen<br />

verliert man unnötig Zeit. Man sollte sich immer vor Augen halten, dass das Feuer jedwede Zeit nutzt,<br />

um sich weiter auszubreiten. In mehrstöckigen Gebäuden sollte in jedem Geschoss mindestens ein<br />

Feuerlöscher bereitgestellt werden.<br />

Bei der Auswahl der tragbaren Feuerlöscher ist auf das richtige Verhältnis von Handlichkeit (Größe und<br />

Gewicht), Benutzer (Mitarbeiter) und Löschwirkung (Löscheinheit) zu achten. So sollten Handfeuerlöscher<br />

nur so hoch über dem Fußboden angeordnet sein, dass auch kleinere Personen diese ohne<br />

Schwierigkeiten aus der Halterung entnehmen können. Als zweckmäßig hat sich eine Griffhöhe von 80<br />

bis 120 cm erwiesen.<br />

Die Aufstellorte für Handfeuerlöscher sollten so gewählt werden, dass von jeder beliebigen Stelle eines<br />

Betriebes ein Handfeuerlöscher leicht und schnell zu erreichen ist. Eine Reichweite von ca. 30 m hat sich<br />

hierfür als zweckmäßig herausgestellt, wobei die betrieblichen und baulichen Gegebenheiten bei der<br />

Anbringung zu berücksichtigen sind.<br />

Um keine Verwirrung zu stiften, sollten alle Handfeuerlöscher in einem Gebäude oder auf einem<br />

Betriebsgelände einer gleichen Bauart bezüglich Auslöse- und Unterbrechungseinrichtung entsprechen.<br />

Das Gleiche gilt für Form, Aussehen und Farbe, sofern sie dieselbe Aufgabe erfüllen sollen. Sind in einem<br />

Bereich z. B. wegen unterschiedlicher Brandklassen mehrere Arten von Feuerlöschern vorzuhalten, sollten<br />

diese Löscher an einem zentralen Punkt gruppiert werden.<br />

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Feuerlöscher sollten vom Unternehmen laufend (mindestens vierteljährlich, bevorzugt mindestens<br />

einmal im Monat) überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie noch am Platz hängen, nicht<br />

beschädigt und/oder nicht entladen worden sind oder kein Druckverlust aufgetreten ist.<br />

Nichtfunktionstüchtige Feuerlöscher sollten sofort durch funktionstüchtige ersetzt werden.<br />

Es ist dafür zu sorgen, dass Handfeuerlöscher regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre durch einen<br />

Sachkundigen geprüft werden. Über die Ergebnisse der Prüfungen ist ein Nachweis zu führen, in der Regel<br />

durch eine Prüfplakette des Prüfers am Feuerlöscher. Bei hohen Brandrisiken oder starker Beanspruchung<br />

durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein.<br />

Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, die eine Funktionsfähigkeit des Feuerlöschers nicht mehr<br />

gewährleisten, ist zu veranlassen, dass der Feuerlöscher instand gesetzt oder durch einen anderen<br />

Feuerlöscher ersetzt wird.<br />

Das beste Gerät nützt nichts, wenn niemand mit ihm umgehen kann. Aus diesem Grund ist darauf zu<br />

achten, dass<br />

eine ausreichende Anzahl von Personen in der Handhabung von Feuerlöschern<br />

unterwiesen ist und<br />

dort, wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, in regelmäßigen Abständen praktische<br />

Unterweisungen abgehalten werden.<br />

Idealerweise sollte die Ausbildung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen. Die<br />

theoretische Ausbildung sollte Themen wie häufige Brandursachen, Brandschutzordnung, Brennen und<br />

Löschen, geeignete Löschgeräte, richtige Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung<br />

umfassen. Die praktische Ausbildung ist auszurichten auf Handhabung, Funktion und<br />

Auslösemechanismen von Löschgeräten und sollte auch auf Löschtaktiken eingehen.<br />

3.4.5 Flucht-, Rettungs- und Angriffswege<br />

Flucht- und Rettungswege sind Bestandteil eines jeden baurechtlich zugelassenen Gebäudes in<br />

Deutschland. Integriert in der Baugenehmigung stellen Verstöße in Bezug auf deren einwandfreien<br />

Zustand eine Obliegenheitsverletzung dar.<br />

Im alltäglichen Brandschutzberatungsgeschäft stößt man immer wieder auf Verstöße, kleine wie große.<br />

Interessanterweise sind die Verstöße meist nicht baulicher oder technischer, sondern meistens<br />

organisatorischer Art.<br />

Typisch auftretende Verstöße sind:<br />

Blockieren der Fluchtwege, Verkleinerung der Fluchtwegbreiten und/oder das Erhöhen der<br />

Brandlast durch das temporäre oder langfristige Abstellen von Objekten aller Art,<br />

Nutzung des anscheinend ungenutzten Raumes als idealen Lagerort von brennbaren oder nicht<br />

brennbaren Materialien,<br />

Verschluss der in den Flucht- und Rettungswege befindlichen Türen aufgrund anderer<br />

Sicherheitsaspekte,<br />

Verkeilen oder anderweitig unsachgemäßes Offenhalten der selbstschließenden Türen zu den<br />

Sicherheitstreppenräumen, -räumen oder -tunneln, sodass in einem Brandfall Rauch<br />

ungehindert in diese eindringen kann,<br />

Unsachgemäße Kennzeichnung (alte Fluchtwege, die zugemauert oder verlegt sind etc.).<br />

Die möglichen Folgen bei einem Brand können verheerend sein. Dies ist nicht nur auf Leib und Leben<br />

beschränkt, sondern auch auf Sachwerte. Die in einen Brand eingreifende Feuerwehr kann z. B. einen<br />

blockierten Fluchtweg nicht mehr als einen Angriffsweg für die Brandbekämpfung nutzen und den Brand<br />

erfolgreich bekämpfen.<br />

Um sicherzustellen, dass Flucht- und Rettungswege sich immer in einem einwandfreien Zustand befinden,<br />

kann man organisatorisch viel dazu beitragen. Im Folgenden geben wir ihnen ein paar Tipps an die Hand,<br />

die sich für ihren Betrieb möglicherweise als zweckdienlich erweisen könnten.<br />

Praxis-Tipp<br />

Die Fluchtwege sollten vor Arbeitsbeginn auf ihren einwandfreien Zustand überprüft werden.<br />

Ein Verantwortlicher, bevorzugt der Brandschutzbeauftragte, sollte regelmäßig überprüfen,<br />

ob die Flucht- und Rettungswege frei von jeglichen Hindernissen sind. Dies beinhaltet auch<br />

die Überprüfung der Wege außerhalb des Gebäudes bis hin zum Sammelpunkt.<br />

Flucht- und Rettungswegflure und -treppenhäuser sind von jeglicher Brandlast frei zu<br />

halten.<br />

Türen sollten sich in Fluchtrichtung leicht öffnen lassen, nicht abgeschlossen und vollständig<br />

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zu öffnen sein.<br />

Die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege sollte vorhanden, eindeutig, deutlich<br />

erkennbar und wo nötig, beleuchtet sein.<br />

Während des Arbeitstages ist stets darauf zu achten, dass die Fluchtmöglichkeiten nicht<br />

durch die Betriebstätigkeit oder Wartungsarbeiten beeinträchtigt werden.<br />

4 <strong>Versicherungs</strong>technische Brandrisikobegegnung<br />

In diesem Abschnitt stehen die finanziellen Absicherungsmaßnahmen oder die Abwälzung des Risikos auf<br />

Dritte im Vordergrund. Es handelt sich dabei um die Situation, wenn man keine oder keine ausreichenden<br />

Maßnahmen betreiben kann oder will, um einen Fortbestand des Betriebes zu gewährleisten.<br />

4.1 <strong>Versicherungs</strong>- und technische Lösungen für die Risiken von heute<br />

Ein Blick auf den gegenwärtigen <strong>Versicherungs</strong>markt lässt den Schluss zu, dass das<br />

Industrieversicherungsgeschäft stark von dem Versicherer, dem Mitwirken des Underwriters und der<br />

Kapazität des Rückversicherers abhängt. Neben der generellen unbefriedigenden Situation, haben die<br />

Versicherer mit den so genannten "High Risk Objekten", ihre ganz speziellen Probleme. "High Risk<br />

Objekte" stellen ein besonders hohes Risiko für den Underwriter und somit für den Versicherer dar.<br />

Mögliche Gründe hierfür sind: Kapazitäten am <strong>Versicherungs</strong>markt, gebundene Finanzmittel, Art und<br />

Größe der Maschinen/Anlagen, Art und Menge gelagerter Materialien (Brandlasten), Produktionsprozesse,<br />

Ausfallpotentiale, mögliche Rückwirkungsschäden, Substanz der Gebäude, fehlende Brandschutzkonzepte<br />

oder einfach neue Technologien.<br />

Ob "High Risk" oder nicht, es ist zu hinterfragen und exakt zu klären, warum es mit diesen Risiken ein<br />

Problem gibt. Es scheint so, dass das Risiko oft einfach zu "hoch" ist. Wie angebracht diese generelle<br />

Äußerung auch sein mag, sie ist aus umsetzungstechnischen Gesichtspunkten nicht ausreichend. Um hier<br />

zu einer Lösung zu gelangen, bzw. einen möglichen Ausweg zu finden, ist die Frage nach dem "Warum"<br />

exakt zu beantworten.<br />

Traditionsgemäß findet eine Interaktion zwischen Industrie und Versicherer über die Schadenstatistiken<br />

statt. Die Versicherer nehmen meist eine Risikobewertung der Industriebetriebe aufgrund Ihrer<br />

Betriebsart vor und legen, auf Basis der Schadenstatistiken, die Prämie fest. Dieses traditionelle Modell<br />

mag für die herkömmliche Industrie angebracht sein. Die heutige Entwicklung der industriellen Risiken<br />

erfordert aber immer mehr eine individuellere Interaktion zwischen Industrie und Versicherer. Dies führt<br />

zu individuellen Risikobeurteilungen, mit dem Ergebnis eines sichereren und risikobewussteren Umfeldes.<br />

Anzustreben sind dabei übereinstimmende pragmatische Lösungen zwischen Versicherer und VN.<br />

Ein Schritt vorwärts kann über ein besseres Verständnis der Schadenstatistiken führen. Die Methodik der<br />

Versicherer, mit der die Schadenstatistiken in "Risiko"-Einschätzungen umgerechnet werden, bildet ein<br />

kritisches Element im Puzzle. Wenn der Industrie Einblick in diese Statistiken und Methodiken gewährt<br />

werden könnte, wäre dies dem allgemeinen Risikobewusstsein und -verständnis äußerst förderlich. Nur<br />

über das Wissen um die grundlegenden Vorraussetzungen, die eine Risikobeurteilung beinhaltet, besteht<br />

für die Industrie die Möglichkeit, diese anzugehen mit dem Ziel der:<br />

Risikovermeidung(Sauberkeit und Ordnung, Instandhaltung, Firmenphilosophie, etc.)<br />

Risikoverminderung(Sprinklerung, Detektierung, Alarmierung, Abschottung, Separierung,<br />

etc.)<br />

Risikoabsicherung(Versicherung, Captivelösung, selbst tragen)<br />

4.2 Individuelle Risiko-Bewältigungs-Pakete als Lösung<br />

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Versicherer und Industrie kann ein Fortschritt sein, wenn daraus<br />

individuelle Risiko-Bewältigungs-Pakete (RBP) entstehen. Bei einer eingehenden und gemeinschaftlichen<br />

Analyse werden ganz spezielle Probleme auftauchen, die ansonsten verborgen geblieben wären. Wenn die<br />

kundenspezifischen Informationen analysiert, die typischen Probleme und allgemeinen Gefahren<br />

berücksichtigt werden, dann kristallisieren sich auch mögliche Ungereimtheiten heraus, die als<br />

"zusätzlicher Gewinn" auf dem ingenieurtechnischen Lösungsweg der Risikoprobleme mit einfließen<br />

können.<br />

An dieser Stelle sei angemerkt, dass von allen Seiten (Versicherern und VN) der Wille zur Verbesserung<br />

der momentanen Situation bestehen muss. Nur in einer gemeinschaftlichen Atmosphäre wird es<br />

überhaupt möglich sein, zu einem beiderseits ausgeglichenem und wirtschaftlichem Ergebnis zu gelangen.<br />

Dies ist das wesentliche Ziel einer sachgemäßen, ingenieurtechnischen Lösung.<br />

Es gilt, technisch und finanziell eine Abschätzung vorzunehmen, um eine branchen-/kundenspezifische<br />

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Lösung zu finden. Das Resultat dieser Analyse kann als quantitative Bewertungsmaßnahme für das RBP<br />

dienen, um dann zu entscheiden, das Objekt:<br />

komplett,<br />

teilweise oder<br />

nicht zu versichern.<br />

Zu beachten ist dabei, dass diese Pakete, die in sich selbst eng mit dem Risiko und<br />

Risikobewältigungspotenzial verbunden sind, unterschiedliche <strong>Versicherungs</strong>prämien aufweisen. Es ist<br />

allerdings sicher, dass RBP, die auf einer individuellen Basis geschnürt worden sind, den intelligentesten<br />

Ausweg darstellen, das Problem anzugehen. Letztendlich ergeben sie immer die kostengünstigste Lösung.<br />

Das individuelle RBP ist möglicherweise nicht für jeden der ideale Lösungsweg, stellt jedoch häufig den<br />

einzigen Weg zum Ziel dar.<br />

5 Checklisten<br />

Checkliste: Maßnahmen und Ausrüstung des Betriebes zur Schadenverhütung als<br />

Organisationsmaßnahme bei Brandgefahren<br />

Nr. Maßnahme des Betriebes Ja Nein<br />

1. Brandschutzordnung erstellen und bekannt machen<br />

2. Brandverhütungsvorschriften in den Betriebsräumen aushängen (auch in<br />

Fremdsprachen)<br />

3. Schweißerlaubnisschein für Schweiß- und ähnliche Arbeiten außerhalb der<br />

dafür eingerichteten Arbeitsplätze einführen<br />

4. Kontrollbuch über Beseitigung brennbarer oder explosiver Stäube führen<br />

5. Kontrollbücher über vertraglich vereinbarte Prüf- und Wartungsdienste,<br />

Störfälle etc. führen:<br />

Sprinkleranlagen<br />

Brandmeldeanlagen<br />

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen<br />

Ortsfeste Kohlensäurelöschanlagen<br />

6. Betrieb mit Feuerlöscheinrichtungen ausstatten<br />

deren Standort kennzeichnen<br />

in den Lageplan einzeichnen<br />

7. Fluchtwege ausschildern<br />

8. Notausgänge kennzeichnen und in Lageplan einzeichnen<br />

9. Rauchverbot durch gut sichtbar angebrachte Hinweis- und Verbotsschilder<br />

kenntlich machen<br />

10. Rauchverbot und Umgang mit Feuer in feuergefährdeten Betriebsbereichen<br />

verbieten<br />

11. In explosionsgefährdeten Räumen Funkenflug-verursachende Werkzeuge und<br />

nicht explosionsgeschützte Elektrogeräte verbieten<br />

12. In den Betriebsräumen dicht schließende und nichtbrennbare Behälter zur<br />

Aufbewahrung öliger, fettiger oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkter<br />

Putzwolle und Putzlappen aufstellen<br />

13. Nicht brennbare Aschenbehälter für die Aufnahme von Zigarettenasche und<br />

Kippen aufstellen<br />

14. In Verpackungsräumen nichtbrennbare und dicht schließende Behälter für<br />

zerkleinertes leichtentflammbares Verpackungsmaterial wie Füllstoffe<br />

bereitstellen<br />

15. Für leichtentflammbares Verpackungsmaterial, das die Menge eines<br />

Tagesbedarfs übersteigt, eigene feuerbeständig abgetrennte Räume oder<br />

einen Lagerplatz im Freien mit sicherem Abstand von den Betriebsräumen<br />

einrichten<br />

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16. Für brennbare Abfälle feuerbeständig abgetrennte Räume oder einen<br />

Lagerplatz im Freien, z. B. Container, mit sicherem Abstand einrichten<br />

17. Für Asche und Schlacke feuerbeständig abgetrennte Gruben oder Räume oder<br />

Ablagerungsplätze in ausreichender Entfernung im Freien einrichten<br />

18. Für brennbare Flüssigkeiten Lagerräume und Plätze im Freien entsprechend<br />

den "Technischen Vorschriften über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten"<br />

einrichten<br />

19. Für entleerte Behälter, in denen sich brennbare Flüssigkeiten befunden haben,<br />

Plätze im Freien einrichten<br />

20. Für Vorräte von Druckgas in Flaschen und sonstigen Behältern Lagerräume<br />

entsprechend der Druckgasverordnung einrichten<br />

Checkliste: Permanente Kontrollmaßnahmen zur Eindämmung des Brandrisikos<br />

Nr. Maßnahme des Betriebes Ja Nein<br />

1. Liegen ölige, fettige oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Putzwolle<br />

und Putzlappen lose herum oder in unvorschriftsmäßigen Behältern?<br />

2. Sind die brennbaren Abfälle aus den Betriebsräumen entfernt worden?<br />

3. Übersteigt die in den Verpackungsräumen vorhandene Menge an brennbarem<br />

Verpackungsmaterial den Tagesbedarf?<br />

4. Übersteigt die in den Betriebsräumen vorhandene Menge an brennbaren<br />

Flüssigkeiten und Gasen den Tagesbedarf?<br />

5. Werden die brennbaren Flüssigkeiten in sicheren Gefäßen aufbewahrt?<br />

6. Sind die entleerten Behälter für brennbare Flüssigkeiten und Druckgase<br />

gefahrlos aus den Betriebsräumen entfernbar?<br />

7. Sind Heizeinrichtungen, die über 120 Grad Celsius ausstrahlen, im Umkreis<br />

von mindestens zwei Metern frei von brennbaren Stoffen?<br />

8. Anhand der ausgestellten Schweißerlaubnisscheine die Schweißstellen<br />

kontrollieren!<br />

9. Schweißstellen auf Brandnester hin kontrollieren!<br />

10. Bei Schweißarbeiten unbedingt Brandwachen rund um die Uhr aufstellen und<br />

Löscheinrichtungen vor Ort bevorraten!<br />

11. Bei Reparaturarbeiten die betroffenen Betriebsstellen auf Brandgefahren hin<br />

untersuchen<br />

12. Sind selbstschließende Feuerschutzabschlüsse und Türen blockiert?<br />

13. Sind die Feststellvorrichtungen an Feuerschutzabschlüssen ausgelöst?<br />

14. Sind die Fluchtwege und Notausgänge frei begehbar und frei von<br />

Aktenböcken, Regalen, Kartonagen, Kopiergeräten etc.?<br />

15. Sind die Feuerlöscheinrichtungen einsatzbereit?<br />

16. Sind die Feuerlöscheinrichtungen frei zugänglich und ausgeschildert?<br />

17. Werden grundsätzlich alle nicht benötigten elektrischen Anlagen<br />

ausgeschaltet?<br />

18. Ist das wilde Nutzen von Kaffeemaschinen verboten und wird das Verbot<br />

eingehalten?<br />

19. Existieren in der Nähe der EDV-Anlage leicht brennbare Geräte oder<br />

Materialien?<br />

20. Sind die Fluchtwege optisch und grafisch kenntlich gemacht?<br />

21. Sonstige Hinweise zum Brandschutz?<br />

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Checkliste: Gelegentliche und situative Kontrollmechanismen zur Eindämmung des<br />

Brandrisikos<br />

Nr. Maßnahme des Betriebes Ja Nein<br />

1. Wurde den neu eingestellten Betriebsangehörigen die Brandschutzordnung<br />

ausgehändigt?<br />

2. Wurden die Betriebsangehörigen in der Bedienung der<br />

Feuerlöscheinrichtungen unterrichtet?<br />

3. Ist dieses Wissen noch frisch genug oder sollte eine Schulungsmaßnahme<br />

ergriffen werden?<br />

4. Sind benutzte Feuerlöscher wieder betriebsbereit gemacht worden?<br />

5. Sind alle feuer- und explosionsgefährdeten Räume mit Verbotsschildern<br />

ausgestattet?<br />

6. Sind die Feuerschutzabschlüsse funktionstüchtig?<br />

Falls nicht: Sofort Wartung oder Reparatur veranlassen!<br />

7. Elektrische Einrichtungen auf sichtbare Mängel hin überprüfen und<br />

erforderlichenfalls reparieren lassen<br />

8. Sind gefahrerhöhende Betriebsänderungen vorgenommen worden?<br />

9. Ist der letzte Betriebsbesichtigungsbericht und Fragebogen des<br />

Feuerversicherers beachtet worden?<br />

10. Sind hier für die Gewährung von <strong>Versicherungs</strong>schutz bestimmte Auflagen und<br />

Installationen zu erfüllen?<br />

11. Ist seit der letzten Kontrolle die Nutzungsart von Räumlichkeiten verändert<br />

worden?<br />

12. Wurden die vorgeschriebenen Kontrollbücher regelmäßig geführt?<br />

13. Wurden die täglichen Kontrollgänge durchgeführt und im Kontrollbuch<br />

vermerkt?<br />

14. Wurden Mängel oder Versäumnisse festgestellt und vor allem auch abgestellt<br />

oder beseitigt?<br />

15. Wird die Einhaltung des Rauchverbots kontrolliert und bei Nichtbefolgen<br />

sanktioniert?<br />

16. Ist das Abbrennen von Adventskerzen im Betrieb untersagt worden?<br />

17. Wird das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sichergestellt?<br />

Autor/in<br />

Diplom-Ingenieur Thomas Steinhaus, Bonn<br />

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