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AVB Helvetia Garantieplan 13.07.2011.docx

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9 Überschussbeteiligung<br />

Ist der Risikoverlauf besser und sind unsere effektiven Kosten<br />

tiefer als angenommen, entstehen Überschüsse. An diesen<br />

Überschüssen beteiligen wir Sie wie folgt.<br />

Die Überschussbeteiligung beginnt zu Beginn des ersten Ver-<br />

sicherungsjahres. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung be-<br />

steht bis Vertragsende. Ihre Überschussanteile werden jährlich<br />

festgesetzt und in das Partizipationszertifikat investiert bezie-<br />

hungsweise im Leistungsfall dem Anteilguthaben zugeschlagen.<br />

Eine Änderung des Überschusssystems ist nur nach vorgängiger<br />

Mitteilung an die Aufsichtsbehörde zulässig und darf sich nicht<br />

zu Ihren Ungunsten auswirken.<br />

10 Prämien und Finanzierung<br />

10.1 Wie finanzieren Sie Ihre anteilgebundene<br />

Versicherung mit Jahresprämie?<br />

Die periodischen Prämien sind jährlich bis zum Fälligkeitsdatum<br />

zu bezahlen. Auf Wunsch sind auch halb-, vierteljährliche oder<br />

monatliche Zahlungen möglich. Sie können die periodischen<br />

Prämien auch über ein Prämiendepot bei uns bezahlen.<br />

10.2 Was gilt bei Verzug der Prämienzahlung?<br />

Trifft Ihre Prämienzahlung bei uns nicht ein, so erhalten Sie von<br />

uns eine Mahnung. Darin werden Sie aufgefordert, die Rückstän-<br />

de innert 14 Tagen seit Versand der Mahnung zu begleichen. Bei<br />

unbenutztem Ablauf dieser Nachfrist erlischt Ihre Versicherung,<br />

oder sie wird in eine prämienfreie Versicherung mit Reduktion der<br />

versicherten Leistungen umgewandelt, sofern die Bedingungen<br />

für eine Umwandlung erfüllt sind.<br />

10.3 Welchen Einfluss hat das Anteilguthaben<br />

auf die Todesfallrisikoprämie?<br />

Die Prämie für das Todesfallrisiko wird auf der Differenz zwischen<br />

dem versicherten Kapital im Todesfall und einer bei Vertrags-<br />

beginn angenommenen Entwicklung des Sparteils erhoben.<br />

Zu Beginn des Versicherungsjahres belasten wir die Prämie<br />

aufgrund der Annahme. Am Ende des Versicherungsjahres oder<br />

bei unterjähriger Beendigung des Vertrages erfolgt eine Nach-<br />

kalkulation aufgrund der effektiven Wertentwicklung der Anteile.<br />

Fällt die nachkalkulierte Risikoprämie günstiger aus als ange-<br />

nommen, erstatten wir Ihnen den zu viel bezahlten Prämienteil<br />

zurück. Diese Rückerstattung wird in das Partizipationszertifikat<br />

investiert beziehungsweise im Leistungsfall dem Anteilguthaben<br />

zugeschlagen.<br />

Im umgekehrten Fall belasten wir Ihnen nachträglich den zu<br />

wenig bezahlten Prämienteil. Diese Nachbelastung wird durch<br />

den Verkauf von Anteilen aus dem Partizipationszertifikat finan-<br />

ziert beziehungsweise im Leistungsfall mit dem Anteilguthaben<br />

verrechnet.<br />

20<br />

11 Auszahlung unserer<br />

Versicherungsleistungen<br />

11.1 Wann werden die Leistungen ausbezahlt?<br />

Unsere Kapitalleistungen werden, spätestens vier Wochen nach-<br />

dem alle zur Anspruchsbegründung notwendigen Dokumente<br />

eingegangen sind, fällig.<br />

11.2 An wen werden die Leistungen ausbezahlt?<br />

Wir zahlen die Versicherungsleistungen rechtsgültig an die letz-<br />

te uns von Ihnen oder dem Anspruchsberechtigten mitgeteilte<br />

Adresse bzw. an die Adresse der von Ihnen bezeichneten begün-<br />

stigten Personen. Befinden sich Anspruchsberechtigte im Aus-<br />

land, ohne dass Sie einen Vertreter in der Schweiz bezeichnet<br />

haben, können wir die Leistungen an unserem Sitz erbringen.<br />

Wir können den Policeninhaber als anspruchsberechtigt betrach-<br />

ten, sofern uns keine andere Person als anspruchsberechtigt<br />

angegeben worden ist.<br />

11.3 Was geschieht bei Grobfahrlässigkeit?<br />

Wir verzichten auf unser Recht, die Versicherungsleistung bei<br />

grobfahrlässiger Herbeiführung des versicherten Ereignisses<br />

zu kürzen.<br />

11.4 Wann verjähren die Versicherungsansprüche?<br />

Die Versicherungsansprüche verjähren fünf Jahre nach Eintritt<br />

des versicherten Ereignisses.

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