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01 | 2015 banking insight

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anking <strong>insight</strong><br />

Unter Kontrolle<br />

Was der neue SREP für die Banken bedeutet


Impressum<br />

Haftungsausschluss Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und<br />

zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie<br />

für zwischenzeitliche Änderungen übernehmen Redaktion, Verlag und<br />

Herausgeber keine Gewähr.<br />

Herausgeber<br />

Handelsblatt GmbH, Kasernenstraße 67, 40213 Düsseldorf<br />

Die Handelsblatt GmbH ist ein Unternehmen der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH.<br />

Geschäftsführung Gabor Steingart (Vorsitzender), Frank Dopheide, Ingo Rieper<br />

Registergericht Amtsgericht Düsseldorf, HRB 38183<br />

UID 812 813 090<br />

msgGillardon AG, Edisonstraße 2, 75<strong>01</strong>5 Bretten, www.msg-gillardon.de<br />

Fachliche Verantwortung Holger Dürr, Ralf Zimpel, Markus Nicklas, Prof. Dr. Konrad Wimmer<br />

Ansprechpartner Studie Holger Dürr, holger.duerr@msg-gillardon.de<br />

Vorstand Dr. Stephan Frohnhoff (Vorsitz), Peter Dietrich, Dr. Jörg Schmidt<br />

Aufsichtsratsvorsitz Hans Zehetmaier<br />

Registergericht Amtsgericht Mannheim, HRB 240802, Sitz der Gesellschaft: Bretten<br />

Vertriebsservice Kaufhaus der Weltwirtschaft – Shop von Handelsblatt und WirtschaftsWoche,<br />

Tel. 0800.0002056, Fax 0 79 53.88 35 09,<br />

kaufhaus@vhb.de, www.kaufhaus.handelsblatt.com<br />

oder über msgGillardon: www.msg-gillardon.de/studie-bestellen<br />

Projektverantwortung Susan Koll, susan.koll@handelsblatt360.com<br />

Holger Suerken, holger.suerken@msg-gillardon.de<br />

Verlag<br />

corps. Corporate Publishing Services GmbH,<br />

Kasernenstraße 69, 40213 Düsseldorf, www.corps-verlag.de<br />

Geschäftsführung Holger Löwe, Wilfried Lülsdorf<br />

Objektleitung Philipp Werthmüller<br />

Redaktion Marcel Berndt<br />

Gestaltung Ernst Merheim, Andrea Goerke, Klaus Niesen<br />

Titelfoto ©Pirita-shutterstock<br />

Druck Medienhaus Ortmeier GmbH, Industriestraße 8, 48369 Saerbeck


Vorwort<br />

Die Aufsicht nimmt die Zügel in die Hand – und zwar fester denn je. Ab Januar<br />

gelten schließlich die neuen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht<br />

für den SREP. Damit will sie den „Supervisory Review and Evaluation Process“<br />

in allen EU-Staaten nicht nur harmonisieren, sondern auch die Risiken<br />

der Institute allumfassend beurteilen. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement<br />

(MaRisk) und das Kreditwesengesetz (KWG) decken zwar bereits einen großen<br />

Teil des neuen SREP ab, allerdings geht die Europäische Aufsicht einige Schritte weiter.<br />

So sehen ihre Leitlinien etwa eine stärkere Regelgebundenheit und weniger Methodenfreiheit<br />

vor. Die Vorgaben sind deutlich detaillierter, beispielsweise was die einzelnen<br />

Analysepflichten der Aufseher angeht. Bei ihrer Überprüfung sollen sich die Aufseher<br />

zudem ein eigenes quantitatives Bild von den Kapital- und Liquiditätsrisiken machen,<br />

was der deutsche Ansatz so bisher nicht vorgesehen hat.<br />

Neu ist ebenfalls die Scoring-Einordnung. Der Prozess wird künftig mit einem Ergebnis<br />

zwischen 1 bis 4 abschließen, was die Grundlage für etwaige aufsichtliche Maßnahmen<br />

bildet. Auch diese sind Bestandteil des SREP, worin sich ein weiteres Novum zeigt: die<br />

Ganzheitlichkeit des Ansatzes. Er schlägt den Bogen von der Kategorisierung der Banken<br />

über Liquiditäts- und Kapitalrisiken bis hin zur Geschäftsmodellanalyse. Gerade<br />

bei letztem Punkt fürchten Banken künftig Eingriffe in ihre Geschäftsstrategie durch<br />

die Aufsicht.<br />

Auch außerhalb des SREP tut sich einiges an der Aufsichtsfront. Hinzu kommen aufsichtliche<br />

Initiativen, um die Methoden zur Messung des Zinsänderungsrisikos im<br />

Anlagebuch zu verbessern, den Kreditrisikostandard-Ansatz (KSA) für Geschäftsmodelle<br />

weiterzuentwickeln und die Steuerung von Banken zu optimieren.<br />

All das haben msgGillardon und das Handelsblatt zum Anlass genommen, 200 Fachund<br />

Führungskräfte zu befragen, wie sie auf diese ganzen Neuerungen vorbereitet sind.<br />

Aus ihren Antworten geht unterm Strich hervor, dass Banken an vielen Stellen Nachholbedarf<br />

haben und sich teils über die Konsequenzen aus den neuen Leitlinien nicht<br />

vollständig im Klaren sind. Experten aus der Bundesbank sowie aus Verbänden beziehen<br />

zudem in Interviews Stellung zu den neuen Vorgaben.<br />

Wir wünschen Ihnen eine interessante, aufschlussreiche Lektüre und viel Erfolg bei<br />

Ihren Vorbereitungen auf den neuen SREP.<br />

msgGillardon und Handelsblatt<br />

im September 2<strong>01</strong>5


Inhalt<br />

Positionen<br />

6 Keine Angst<br />

vor SREP<br />

Eingriffe ins Geschäftsmodell, höhere Kapitalanforderungen,<br />

Belastung kleiner Banken – die Unsicherheiten<br />

rund um den neuen SREP sind groß. Im<br />

Interview beschwichtigt Dr. Stefan Blochwitz von<br />

der Deutschen Bundesbank die Kritiker.<br />

Das Handelsblatt und die Unternehmensberatung msgGillardon haben 200 Fachund<br />

Führungskräfte deutscher Kreditinstitute befragen lassen. Da die Antworten<br />

der Fachkräfte (N = 100) deutlich von den Antworten der Führungskräfte (N = 100)<br />

abweichen, werden die beiden Gruppen gegenübergestellt. In weiterführenden<br />

Vergleichen wurden nur die Führungskräfte berücksichtigt. Die Online-Befragung fand<br />

im Juni 2<strong>01</strong>5 statt. Die Zahlen in den Grafiken sind auf ganze Zahlen gerundet.


Perspektiven<br />

Praxis<br />

Fotos: (c)Antonio M. Rosario, Phil Ashley, Andrew Brookes AB Still Ltd, Westend61/Getty Images<br />

8 Ein weiter<br />

Weg<br />

Auf Deutschlands Banken rollen zahlreiche Änderungen<br />

zu. Weder sind sie sich allen Konsequenzen<br />

bewusst, noch sind sie ausreichend auf alle<br />

Vorgaben vorbereitet. Die Management-Summary<br />

fasst die Umfrageergebnisse zusammen.<br />

10 Die Strategie<br />

auf dem Prüfstand<br />

Die Aufsicht nimmt künftig auch das Geschäftsmodell<br />

unter der Lupe – und die Führungskräfte<br />

bereiten sich darauf vor. Gerade die Bewertung<br />

des Vertriebsrisikos und der Nachhaltigkeit ihrer<br />

Strategie entpuppt sich als besondere Herausforderung.<br />

14 Mehr Harmonie,<br />

weniger Freiheit<br />

Die Aufsicht will die Messung des Zinsänderungsrisikos<br />

im Anlagebuch in Europa angleichen. Dies<br />

wird die Methodenfreiheit der Banken bei der<br />

Ermittlung des Zinsänderungsrisiko einschränken.<br />

Die Studienergebnisse zeigen, wie sie sich darauf<br />

vorbereiten.<br />

17 Erwartete, aber<br />

ungeliebte Reformen<br />

Die Kapitalanforderungen sollen künftig steigen,<br />

um Kreditinstitute besser vor hereinbrechenden<br />

Krisen zu schützen. Auch die Banken wissen, dass<br />

etwas geschehen muss. Die geplanten Reformen<br />

halten sie aber für falsch.<br />

22 Neue,<br />

alte Bekannte<br />

Auf Banken kommen noch mehr Governance-<br />

Bestimmungen zu. Diese sind konkreter als die<br />

Vorgaben aus BCBS 239. Obwohl das Thema<br />

bekannt ist, zeigen sich Institute eher schlecht<br />

vorbereitet.<br />

28 Vier Fragen<br />

an drei Experten<br />

Verbandsvertreter äußern sich dazu, was der neue<br />

SREP für ihre Mitgliedsinstitute bedeutet, wie sie<br />

die Geschäftsmodellanalyse sehen und wie sich<br />

Deutschlands Bankenlandschaft auf die Neuerungen<br />

einstellt.


6 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

Standpunkt<br />

Keine Angst vor SREP<br />

Eingriffe ins Geschäftsmodell, höhere Kapitalanforderungen, überproportionale Belastung<br />

kleiner Banken – die Unsicherheiten rund um den neuen SREP sind groß. Im Interview beschwichtigt<br />

Dr. Stefan Blochwitz von der Deutschen Bundesbank die Kritiker.<br />

Das Geschäftsmodell von Banken kommt<br />

künftig auf den Prüfstand – dies ist einer von<br />

mehreren Bestandteilen des neuen SREP-<br />

Ansatzes. Inwiefern mischt sich die Aufsicht<br />

damit ins operative Geschäft der Banken ein?<br />

Ergeben sich für das Geschäftsmodell einer<br />

Bank Zweifel, was seine Nachhaltigkeit betrifft,<br />

dann werden wir dies ansprechen und gegebenenfalls<br />

im SREP berücksichtigen. Wir werden<br />

aber der Bank nicht vorschreiben, welche<br />

Geschäfte sie zu machen hat und welche nicht.<br />

Die Aufsicht versteht sich nicht als der bessere<br />

Bankmanager.<br />

Und doch urteilt sie über Tragfähigkeit und<br />

Nachhaltigkeit eines Geschäftsmodells.<br />

Wir urteilen nicht über Geschäftsmodelle, sondern<br />

bewerten diese nach einer eingehenden<br />

Analyse. Die Finanzkrise hat uns nämlich gelehrt,<br />

nicht nur auf das Hier und Jetzt, sondern<br />

auch auf die zukünftige Entwicklung zu schauen.<br />

Das trägt zum besseren Verständnis bei und<br />

deckt mögliche künftige Schwachstellen der<br />

Banken auf, die die Solvenz und Liquidität gefährden.<br />

Werden Erkenntnisse hieraus Banken dazu<br />

veranlassen, ihr Geschäftsmodell anzupassen?<br />

Aus der Analyse des Geschäftsmodells ergibt<br />

sich kein Zwang für die Banken, das Modell zu<br />

ändern. Dennoch dürfte jedem klar sein, dass<br />

sich ein insgesamt nicht tragfähiges Konzept<br />

auch durch Kapitalerhöhungen oder gestriche-<br />

Zum Autor<br />

Dr. Stefan Blochwitz ist für die<br />

Vorgaben bei Prüfungen in deutschen<br />

Banken verantwortlich. Als Abteilungsleiter<br />

für bankgeschäftliche Prüfungen<br />

und Implementierung internationaler<br />

Standards bei der Deutschen Bundesbank<br />

vertritt er diese in der „Standard<br />

Implementation Group“ des Baseler<br />

Ausschusses. Von 20<strong>01</strong> bis 2<strong>01</strong>1 hat er<br />

aufseiten der Bundesbank unter<br />

anderem den „Internal Ratings-Based<br />

Approach (IRB)“ sowie die Prüfung der<br />

internen Ratingsysteme in Deutschland<br />

eingeführt.<br />

ne Dividenden nicht heilen lassen wird. In<br />

diesen Fällen stellt sich die Frage, womit eine<br />

betroffene Bank langfristig eigentlich Geld verdienen<br />

soll und kann. Gerade die deutschen<br />

Banken stehen vor besonderen Herausforderungen:<br />

Sie müssen sich alle im aktuellen Niedrigzinsumfeld<br />

und in einem intensiven Wettbewerb<br />

zurechtfinden. Hinzu kommen die<br />

vorhandenen Kostenstrukturen. Daher sollten<br />

alle Institute auf ihrer Agenda haben, ihre Geschäftsmodelle<br />

zu überprüfen.<br />

Zur Geschäftsmodellanalyse kommen noch<br />

zahlreiche weitere Aspekte hinzu: Die Anforderungen<br />

reichen von der Kategorisierung<br />

der Banken über die Liquiditäts- und Kapitalrisikobewertung<br />

bis hin zu aufsichtlichen<br />

Maßnahmen wie Abwicklung und Sanierung.<br />

Welche Herausforderung bringt diese ganzheitliche<br />

Sicht mit sich?<br />

Die deutsche Aufsicht hat schon immer einen<br />

ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Daher stellen<br />

die von Ihnen angeführten Anforderungen<br />

keine Neuerung dar. Gleichwohl werden künftig<br />

durch den neuen SREP-Ansatz die verschiedenen<br />

Elemente deutlich stärker miteinander<br />

verzahnt. Dazu mag auch Sanieren oder Abwickeln<br />

gehören – allerdings muss ich betonen,<br />

dass diese Maßnahmen die große Ausnahme<br />

bleiben werden. Sie stehen nicht nur<br />

ganz am Ende einer erfolglosen Entwicklung,<br />

sondern stellen auch das letzte aufsichtliche<br />

Mittel dar.<br />

Foto: privat, Antonio M. Rosario/Getty Images


Positionen 7<br />

Bei ihrem Blick auf die Risiken soll sich die<br />

Aufsicht künftig ein quantitatives Bild machen.<br />

Wie bewerten Sie das?<br />

Die quantitative Analyse gewinnt weiter an<br />

Bedeutung, um alle Banken nachvollziehbar<br />

bewerten zu können. So neu ist das für die<br />

deutsche Aufsicht aber nicht: Als Stichworte<br />

seien hier genannt: Risikoprofile zu erstellen<br />

und bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte<br />

zu überprüfen und zu bewerten. Hierbei möchte<br />

ich betonen, dass die quantitative Analyse<br />

nur eine Facette des SREP darstellt. Auch zukünftig<br />

werden Risiken in einer umfassenden<br />

Gesamtbetrachtung auch qualitativ gewürdigt.<br />

Wir werden aufpassen, dass dies nicht zu kurz<br />

kommt.<br />

Werden sich Banken auf automatische Kapitalaufschläge<br />

seitens der Aufsicht einstellen<br />

müssen?<br />

Dies hat es seitens der Aufsicht noch nicht gegeben<br />

und wird es auch nicht geben. Es erfolgt<br />

immer eine umfassende Beurteilung aller relevanten<br />

Faktoren, ehe eine Kapitalentscheidung<br />

getroffen wird.<br />

Die Aufsicht teilt Banken künftig in vier Kategorien<br />

ein, bei denen sie den SREP-Ansatz<br />

nach dem Proportionalitätsprinzip anwendet.<br />

Wie wird die Kategorisierung innerhalb<br />

der deutschen Bankenlandschaft ausfallen?<br />

Vorgesehen ist es, die Institute anhand ihrer<br />

Größe, Struktur und internen Organisation<br />

sowie Art und Komplexität der Geschäftstätigkeit<br />

einzuteilen. Die Überlegungen hierzu sind<br />

jedoch noch nicht abgeschlossen.<br />

„ Wer jetzt gut aufgestellt<br />

ist, dem muss auch<br />

künftig wenig bange<br />

sein.<br />

Und wie sehen Sie Deutschlands Banken auf<br />

die neuen SREP-Anforderungen vorbereitet?<br />

In den neuen SREP-Anforderungen werden sich<br />

viele Elemente der bisherigen deutschen Praxis<br />

wiederfinden. Zugleich kann ich Ihnen versichern,<br />

dass die deutsche Aufsicht anstrebt, die<br />

SREP-Anforderungen proportional so umzusetzen,<br />

dass sie den Besonderheiten des deutschen<br />

Bankenmarkts gerecht werden. Insofern<br />

gilt die Devise: Wer jetzt gut aufgestellt ist, dem<br />

muss auch künftig wenig bange sein.<br />

Für Banken bietet sich unter anderem ein<br />

Hauptansprechpartner für die Aufsicht an<br />

sowie eine übergreifende, konsistente Datenbasis.<br />

Schließlich umfassen die neuen Leitlinien<br />

verschiedene Bereiche der Bankensteuerung.<br />

Berücksichtigen Institute dies bereits<br />

bei ihren Projekten rund um den Standard<br />

BCBS 239?<br />

Eine Koordinierungsstelle, die einen Gesamtüberblick<br />

über sämtliche Bereiche hat und alle<br />

relevanten Informationen zusammenführt, ist<br />

sicherlich sinnvoll und würde die Zusammenarbeit<br />

mit der Aufsicht erleichtern. Ähnlich<br />

verhält es sich mit einer übergreifenden, konsistenten<br />

Datenbasis. Sie stellt eine wichtige<br />

Voraussetzung für ein effektives Datenmanagement<br />

dar. Bei der Umsetzung der Anforderungen<br />

an die Risikodatenaggregation und an das<br />

Berichtswesen – Sie nannten bereits das Stichwort<br />

BCBS 239 – haben viele Institute erkannt,<br />

dass ein effektives Datenmanagement und damit<br />

die Banksteuerung als Ganzes mit inkompatiblen<br />

Insellösungen kaum möglich ist.<br />

Sehen Sie unterm Strich mehr einen Gewinn<br />

oder eine Belastung durch den neuen SREP-<br />

Ansatz für Deutschlands Banken?<br />

Dies lässt sich nicht so einfach beantworten.<br />

Ich verstehe natürlich, dass die Institute momentan<br />

sicher vor allem ihre zusätzlichen Belastungen<br />

wahrnehmen. Andererseits dürfen<br />

wir nicht vergessen, dass der SSM, also der<br />

Single Supervisory Mechanism, geschaffen<br />

wurde, um das Finanzsystem insgesamt sicherer<br />

zu machen und die Aufsicht zu harmonisieren.<br />

Wichtig ist hierbei, dass man zwischen<br />

den SREP-Anforderungen an große signifikante<br />

Banken und an die weniger bedeutenden<br />

Institute angemessen differenziert und das im<br />

Europarecht verankerte Prinzip der Proportionalität<br />

beachtet. ■


8 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

Management-Summary<br />

Ein weiter Weg<br />

Auf Deutschlands Banken rollen zahlreiche Änderungen zu. Weder sind sie sich<br />

allen Konsequenzen bewusst, noch sind sie ausreichend auf alle Vorgaben vorbereitet.<br />

Dies zeigt die Umfrage zum neuen SREP.<br />

Neue Prüfungspraxis, neue Herausforderungen:<br />

Die Europäische Bankenaufsicht<br />

(European Banking<br />

Authority, EBA) hat neue Leitlinien<br />

für den bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess<br />

(Supervisory Review and Evaluation Process,<br />

SREP) aufgesetzt. Auch wenn sie auf den<br />

ersten Blick nur die direkt von der Europäischen<br />

Zentralbank (EZB) beaufsichtigten Banken<br />

betreffen, bilden sie auch die Grundlage<br />

für das deutsche Aufsichtsrecht. Damit wird<br />

sich ab Januar einiges in der nationalen Prüfungspraxis<br />

ändern.<br />

Die EBA verspricht sich durch ihre Vorgaben,<br />

die Risikosituation der Institute umfassend<br />

beurteilen zu können. Dazu gehört eine zukunftsorientierte<br />

Bewertung, in der das Risikoprofil<br />

eines Instituts kontinuierlich mithilfe<br />

quantitativer Informationen analysiert wird.<br />

Hinzu kommen unter dem weit gefassten Begriff<br />

Governance weitere qualitative Aspekte<br />

wie Risikostrategie und Risikoappetit, Aufbauund<br />

Ablauforganisation, prozessuale Umsetzung,<br />

effektive Informationssysteme und internes<br />

Kontrollsystem. Darüber hinaus wird die<br />

notwendige Kapital- und Liquiditätsausstattung<br />

überprüft.<br />

Für diese Studie haben sich Marktteilnehmer<br />

dazu geäußert, welche Impulse die aufsichtlichen<br />

Neuerungen mit sich bringen.<br />

Außer der SREP-Leitlinie gehören dazu die<br />

aufsichtlichen Initiativen, um die Methoden<br />

zur Messung des Zinsänderungsrisikos im<br />

Anlagebuch zu verbessern, den Kreditrisikostandard-Ansatz<br />

(KSA) weiterzuentwickeln<br />

sowie die Steuerung von Banken zu optimieren.<br />

Geschäftsmodellanalyse<br />

Die Führungskräfte deutscher Banken sind in<br />

Habachtstellung. Künftig nimmt die Aufsicht<br />

schließlich ihre Geschäftsmodelle ins Visier.<br />

60 Prozent der Führungskräfte setzen sich<br />

mit den Veröffentlichungen zur Business Model<br />

Analysis (BMA) auseinander und knapp<br />

30 Prozent denken über ein eigenes Verfahren<br />

nach, um ihr Geschäftsmodell zu beurteilen.<br />

Die zentralen Herausforderungen sind, seine<br />

Nachhaltigkeit nachzuweisen sowie das Vertriebsrisiko<br />

zu messen.<br />

Hier haben Banken noch einiges zu tun.<br />

Fachlicher Handlungsbedarf, um die Nachhaltigkeit<br />

des Geschäftsmodells nachzuweisen,<br />

besteht vor allem darin, mehrperiodische,<br />

szenariobasierte Planungsrechnungen aufzubauen.<br />

In technischer Hinsicht müssen sie<br />

daran arbeiten, die unterschiedlichen Planungsrechnungen<br />

zu den Bereichen „Erlöse,<br />

Kosten, Risiko“ zusammenzuführen und so<br />

ein einheitliches, vernetztes Planungssystem<br />

zu schaffen.<br />

Beim Vertriebsrisiko herrscht unter den<br />

befragten Marktteilnehmern eine hohe Sensibilität.<br />

Bereits heute geben zwei Drittel der<br />

Führungskräfte an, den pauschalen Abzug des<br />

Vertriebsrisikos vom Plangewinn mit einem<br />

Modell plausibilisieren zu können. Unklar ist<br />

jedoch, ob sie dazu auch geeignete Modelle<br />

einsetzen, die den erhöhten Anforderungen<br />

aus dem SREP nachkommen.<br />

Zinsänderungsrisiko<br />

Die zur Diskussion gestellten Ansätze für das<br />

Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch führen<br />

angesichts der direkten (Säule 1) bzw. der – wie<br />

aktuell gehandhabt – indirekten Eigenmittelunterlegung<br />

(Säule 2) bei vielen Instituten dazu,<br />

dass sich die Eigenkapitalanforderungen möglicherweise<br />

erhöhen werden. Die Umfrageteilnehmer<br />

lehnen es daher mehrheitlich ab, das<br />

Zinsänderungsrisiko in die Eigenkapitalunterlegung<br />

nach Säule 1 unmittelbar einzubeziehen.<br />

Rund zwei Drittel befürworten auch zukünftig<br />

eine Berechnung mit bankinternen Modellen<br />

gemäß der Säule 2.


Perspektiven 9<br />

Weiterentwicklung des KSA<br />

und des IRB-Ansatzes<br />

Der vom Baseler Ausschuss veröffentlichte<br />

Vorschlag zur Reform des Kreditrisikostandardansatzes<br />

(KSA) betrifft alle Banken – auch<br />

die Anwender des IRB-Ansatzes (Internal<br />

Ratings Based Approach), da der neue Capital-Floor<br />

ebenfalls auf dem reformierten KSA<br />

basiert. Für KSA-Institute ändern sich die<br />

Regeln zur Ermittlung der risikogewichteten<br />

Aktiva erheblich. Hierdurch erhöht sich z.B.<br />

auch der Aufwand für die Datenbereitstellung<br />

zur Berechnung der Kennzahlen und der –<br />

potenziell höheren – Kapitalanforderungen.<br />

Hoher Handlungsbedarf besteht u.a. in<br />

der Forderungsklasse Unternehmen zur Bestimmung<br />

der Risikogewichte für die Kennzahlen<br />

Umsatz und Verschuldung (Leverage).<br />

80 Prozent der befragten Institute können<br />

diese derzeit nicht zuweisen. Auch im Bereich<br />

Immobilienfinanzierung gibt es einiges zu<br />

tun. Lediglich zehn Prozent der befragten<br />

KSA-Anwender können die Kennzahl „Loan<br />

to Value“ aktuell berechnen. Bei der „Debt<br />

Service Charge“ sind es 20 Prozent der KSA-<br />

Banken.<br />

Daher überrascht es, dass rund 70 Prozent<br />

der Befragten die vorgeschlagenen Neuerungen<br />

als unkritisch betrachten. Dies lässt<br />

sich nur dadurch begründen, dass sie ihre<br />

derzeitige Kapitalausstattung als komfortabel<br />

einschätzen oder die Dimension der Neuerungen<br />

– insbesondere bei KSA-Anwendern<br />

– aufgrund fehlender Daten nur unvollständig<br />

überblicken.<br />

Governance und Datenmanagement<br />

In der neuen SREP-Leitlinie treffen Banken<br />

auf alte Bekannte. Darin bestätigt die EBA die<br />

Bestandteile, die der Baseler Ausschuss für<br />

Bankenaufsicht 2<strong>01</strong>3 in seinem Standard<br />

BCBS 239 formuliert hat. Diese betreffen die<br />

Bereiche Datenarchitektur, Governance-<br />

Framework, Ebenen der Risikomessung sowie<br />

die von den IT-Systemen zu berücksichtigenden<br />

Risiken. Zusätzlich zu diesen Baseler<br />

„Grundsätzen an die effektive Aggregation<br />

von Risikodaten und die Risikoberichterstattung“<br />

formulieren die SREP-Leitlinien neue<br />

Anforderungen an das Datenmanagement<br />

außerhalb von Risikodaten.<br />

Hierbei haben sich aus der Studie einige<br />

Handlungsfelder ergeben. So reicht die Speicherung<br />

aggregierter Daten allein nicht mehr<br />

aus, um zukünftige Anforderungen zu erfüllen.<br />

Hier hilft nur ein Datawarehouse mit<br />

Granularität Einzelgeschäft weiter. Dadurch<br />

lassen sich zukünftige Anforderungen wie<br />

beispielsweise die Auswertungen von Kosten<br />

und Ertragssituation einzelner Geschäftseinheiten,<br />

insbesondere rund um die Geschäftsmodellanalyse,<br />

abdecken. Der Aufbau, die<br />

Verwaltung und Pflege dieses Datenpools<br />

erfordern organisatorische Verantwortung,<br />

Verankerung und Regeln in Form einer<br />

Governance. Der SREP schlägt teilweise konkrete<br />

IT-Frameworks für Data-Governance,<br />

IT-Service-Management und IT-Security mit<br />

dem Fokus auf Sicherstellung des Betriebes<br />

auch in Stresssituationen vor.<br />

Die Ergebnisse zeigen, dass die Banken<br />

bei diesen Themen im Vergleich zum Stand<br />

der „<strong>banking</strong> <strong>insight</strong>“-Studie zu BCBS vom<br />

letzten Jahr kaum weitergekommen sind.<br />

Fazit<br />

So viel Neues auf die Banken auch zukommt,<br />

so unzureichend sind sie in vielen Bereichen<br />

darauf vorbereitet. Die Ergebnisse der Studie<br />

zeigen zudem auf, dass die Konsequenzen<br />

für Geschäftsmodelle und Steuerung der<br />

Institute noch nicht vollständig überblickt<br />

werden. ■


10 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

Geschäftsmodellanalyse<br />

Die Strategie<br />

auf dem Prüfstand<br />

Die Aufsicht nimmt künftig auch das Geschäftsmodell der Banken unter die Lupe<br />

– und die Führungskräfte bereiten sich darauf vor. Gerade die Bewertung des<br />

Vertriebsrisikos und der Nachhaltigkeit ihrer Strategie entpuppt sich als besondere<br />

Herausforderung.<br />

Foto: Getty Images


Perspektiven 11<br />

Deutschlands Banken können sich<br />

ab Januar auf eine neue Prüfungspraxis<br />

gefasst machen. Dann sollen<br />

die neuen SREP-Leitlinien der EBA<br />

implementiert sein. Diese richten sich zwar an<br />

die Aufsichtsbehörden der EU-Staaten und<br />

betreffen vordergründig nur alle unmittelbar<br />

von der EZB beaufsichtigten Institute – mittelbar<br />

bilden sie aber auch die Grundlage für das<br />

deutsche Aufsichtsrecht und damit für die nationale<br />

Prüfungspraxis.<br />

Durch die Leitlinie verspricht sich die Aufsicht,<br />

die Risikosituation der Institute umfassend<br />

beurteilen zu können. Sie wird erstens<br />

eine zukunftsorientierte Risikobewertung der<br />

Institute vornehmen und das Risikoprofil eines<br />

Instituts mithilfe quantitativer sowie qualitativer<br />

Informationen kontinuierlich analysieren.<br />

Zweitens überprüft sie die notwendige Kapitalund<br />

Liquiditätsausstattung. Hierbei schaut die<br />

Aufsicht, ob diese angemessen ist und ob hierbei<br />

aufsichtliche Maßnahmen gefragt sind.<br />

Den Banken geht es an ihre DNA<br />

Abb. 1: Wie sich Banken mit der Geschäftsmodellanalyse befassen<br />

Im Rahmen des SREP sollen die Aufsichtsbehörden künftig auch das Geschäftsmodell (BMA = Business Model<br />

Analysis) der Institute analysieren und Geschäftsrisiken und strategische Risiken beurteilen. Nehmen Sie das<br />

in Ihrem Institut zum Anlass, Ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand zu stellen?<br />

Ja, wir setzen uns bereits jetzt mit den<br />

Veröffentlichungen zur BMA auseinander.<br />

Ja, wir entwickeln ein eigenes Modell zur<br />

Beurteilung des Geschäftsmodells unseres Instituts.<br />

Nein, wir warten ab, bis die Bankenaufsicht<br />

das Geschäftsmodell prüft.<br />

Weiß nicht/keine Angabe<br />

All dies bringt zahlreiche Änderungen mit sich<br />

– auch für das Geschäftsmodell von Banken.<br />

Die geplante „Business Model Analysis“ (BMA)<br />

untersucht sowohl, wie tragfähig als auch wie<br />

nachhaltig ein Institut aufgestellt ist. Bei der<br />

Tragfähigkeit geht es darum, ob sich durch das<br />

Geschäftsmodell ausreichend Erträge in den<br />

kommenden zwölf Monaten erzielen lassen. In<br />

Sachen Nachhaltigkeit prüft die Aufsicht, ob<br />

dies auch mindestens für die nächsten drei<br />

Jahre der Fall ist. Dabei greift sie auf strategische<br />

Pläne und Planungsrechnungen zurück.<br />

Außerdem untersucht sie den Risikogehalt<br />

einer Strategie.<br />

Da es den Banken an ihre DNA geht, bereiten<br />

sich die Führungskräfte in den Geldhäusern<br />

gründlich auf die BMA vor: 59 Prozent setzen<br />

sich mit den Veröffentlichungen zu diesem<br />

Thema auseinander und immerhin 28 Prozent<br />

planen, ein eigenes Modell zur Beurteilung des<br />

Geschäftsmodells zu entwickeln (siehe Abbildung<br />

1). Der SREP liefert also durchaus Impulise,<br />

bankintern das Geschäftsmodell auf den<br />

Prüfstand zu stellen und zu überdenken. Dies<br />

ist aber auch angesichts der wegbrechenden<br />

Erträge durch die Niedrigzinsphase nachvollziehbar.<br />

Umso erstaunlicher erscheint die Zurückhaltung<br />

der Fachebene: Nur rund ein<br />

Fünftel verfolgt bislang die Veröffentlichungen<br />

zur BMA.<br />

Führungskräfte<br />

10%<br />

28%<br />

59%<br />

Fachkräfte<br />

16%<br />

17%<br />

24%<br />

3% 43%<br />

Basis: alle Befragten, N = 200 (N = 100 Führungskräfte,<br />

N = 100 Fachkräfte); Einfachnennung Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5<br />

Verschiedene Kennzahlen bieten sich an, um<br />

dieses Vorhaben anzugehen und Tragfähigkeit<br />

und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells zu<br />

prüfen. In Sachen Tragfähigkeit hält knapp die<br />

Hälfte der befragten Führungskräfte den Return<br />

on Equity und die Cost of Equity für gut<br />

geeignet (siehe Abbildung 2). Im Gegensatz<br />

dazu möchte sich die Fachebene weniger an<br />

diesen rechnungslegungsnahen Kennzahlen<br />

orientieren und lieber auf interne Ertragsgrößen<br />

wie Konditionsbeiträge oder Fristentransformationsbeiträge<br />

zurückgreifen.<br />

Geschäftsmodelle beurteilen<br />

Für die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells<br />

müssen die Institute außer Planzahlen auch<br />

strategische Pläne und Planrechnungen vorlegen.<br />

Hier zeigt sich die Planungskompetenz der


12 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

Bankenvertreter sowie ob und wo sie Handlungsbedarf<br />

sehen. Dieser besteht der Umfrage<br />

zufolge sowohl in fachlicher als auch in technischer<br />

Hinsicht (siehe Abbildung 3). Zum<br />

fachlichen Handlungsbedarf zählt in erster<br />

Linie der Aufbau mehrperiodischer, szenariobasierter<br />

Planungsrechnungen. Hier wollen 39<br />

Prozent der Führungskräfte ansetzen. Ein Viertel<br />

sieht Handlungsbedarf in technischer Hinsicht,<br />

also im Aufbau eines einheitlichen, vernetzten<br />

Planungssystems. Dahinter verbirgt<br />

sich die Zusammenführung unterschiedlicher<br />

Planungsrechnungen zu Erlösen, Kosten und<br />

Risiko. Ebenfalls ein Viertel sieht sowohl fachlichen<br />

als auch technischen Handlungsbedarf.<br />

Letzteres gilt ebenfalls für die Fachebene.<br />

Allerdings erkennen nur 14 Prozent der Fachkräfte<br />

einen rein fachlichen Bedarf. Hier scheinen<br />

die Führungskräfte als Empfänger der<br />

Planungsbotschaften weniger fachliches Zutrauen<br />

zu haben als die operativ Planenden.<br />

Das Vertriebsrisiko im Blick<br />

Um das Geschäftsmodell zu bewerten, muss<br />

auch das Vertriebsrisiko berücksichtigt werden.<br />

Mit dem Vertriebserfolg steht und fällt das Geschäftsmodell.<br />

Beim Vertriebsrisiko handelt es<br />

sich um das Risiko, die Neugeschäftsziele aus<br />

der Vertriebsplanung nicht erreichen zu können.<br />

Darunter fallen insbesondere Margenbarwerte<br />

nach Adressrisikoprämien, Provisionsbarwerte<br />

und Rentabilitätsziele. Damit handelt<br />

es sich beim Vertriebsrisiko zugleich um das<br />

Neugeschäftsrisiko.<br />

Bei der Berücksichtigung des Plangewinns<br />

in der Risikotragfähigkeit fordert die Bankenaufsicht,<br />

dessen vorsichtige Ermittlung. Allerdings<br />

ist fraglich, wie diese Vorsicht aussehen<br />

soll. Daher bietet es sich an, das Vertriebsrisiko<br />

explizit zu modellieren und quantifizieren.<br />

Dem sind sich die Institute bereits bewusst –<br />

das „Wie“ ist ihnen allerdings noch unklar. Immerhin<br />

zwei Drittel der Führungskräfte geben<br />

an, den pauschalen Abzug vom Plangewinn<br />

mithilfe eines Modells plausibilisieren zu können<br />

oder explizit den Risikowert mit einem<br />

Modell zu ermitteln (siehe Abbildung 4). Rund<br />

26 Prozent der Führungskräfte wählen einen<br />

pauschalen Abzug vom Plangewinn, ohne die<br />

Pauschale genauer plausibilisieren zu können,<br />

und riskieren damit, dass sich die Aufsicht bei<br />

ihnen nach der Herleitung erkundigt. Unklar<br />

ist, ob die 42 Prozent der Führungskräfte, die<br />

Abb. 2: Wie Banken die Tragfähigkeit ihres Geschäftsmodells beurteilen<br />

Welche der folgenden Kennzahlen sind aus Ihrer Sicht geeignet, um die aktuelle Tragfähigkeit Ihres Geschäftsmodells<br />

hinsichtlich der Erzielung ausreichender Erträge in den nächsten zwölf Monaten zu beurteilen?<br />

Return on Equity<br />

Cost of Equity<br />

Beiträge aus unterschiedlichen<br />

Ergebnisquellen*<br />

RORAC<br />

Profit before Tax (PbT)<br />

Sonstige Größen**<br />

Führungskräfte<br />

1%<br />

16%<br />

25%<br />

32%<br />

Fachkräfte<br />

48% 21%<br />

* Konditionsbeiträge, Zinsfristentransformationsbeitrag, Liquiditätsfristentransformationsbeitrag<br />

** Verbrauchsgrößen, Cashflow, Cost-Income-Ratio<br />

Basis: alle Befragten, N = 200 (N = 100 Führungskräfte,<br />

N = 100 Fachkräfte); Mehrfachnennung Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5<br />

47%<br />

Abb. 3: Welcher Handlungsbedarf in Instituten besteht<br />

Die Aufsicht prüft auch die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells mit Blick auf die Erzielung ausreichender Erträge<br />

in den nächsten drei Jahren. Institute müssen hierzu entsprechende strategische Pläne und Planungsrechnungen<br />

vorlegen. Wenn Sie an die damit geforderte Planungskompetenz denken, welchen Handlungsbedarf<br />

sehen Sie da für Ihr Institut? In unserem Institut besteht …<br />

Handlungsbedarf in fachlicher Hinsicht (Aufbau<br />

mehrperiodischer szenariobasierter Planungsrechnungen<br />

mit Dokumentation der Planungsprämissen)<br />

Handlungsbedarf in technischer Hinsicht<br />

(Zusammenführung unterschiedlicher Planungsrechnungen<br />

zu den Bereichen Erlöse, Kosten, Risiko bzw. einheitliches<br />

vernetztes Planungssystem)<br />

Handlungsbedarf in fachlicher und technischer Hinsicht<br />

Kein Handlungsbedarf<br />

Weiß nicht/keine Angabe<br />

Abb. 4: Wie Banken das Vertriebsrisiko berücksichtigen<br />

Inwieweit berücksichtigen Sie im Zusammenhang mit der Beurteilung der Nachhaltigkeit Ihres<br />

Geschäftsmodells auch das Vertriebsrisiko, also das Risiko, Planergebnisse nicht zu erzielen?<br />

Das Vertriebsrisiko wird als pauschaler Abzug<br />

vom Plangewinn berücksichtigt; die Pauschale kann nicht<br />

genauer plausibilisiert werden.<br />

Das Vertriebsrisiko wird als pauschaler Abzug vom<br />

Plangewinn berücksichtigt; die Pauschale kann mithilfe<br />

eines Modells plausibilisiert werden.<br />

Das Vertriebsrisiko wird explizit modelliert und<br />

im Plangewinn berücksichtigt.<br />

Das Vertriebsrisiko wird nicht berücksichtigt.<br />

Weiß nicht/keine Angabe<br />

Führungskräfte<br />

Basis: alle Befragten, N = 200 (N = 100 Führungskräfte,<br />

N = 100 Fachkräfte); Einfachnennung Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5<br />

Führungskräfte<br />

5%<br />

3%<br />

26%<br />

24%<br />

2%<br />

9%<br />

42%<br />

13%<br />

31%<br />

Fachkräfte<br />

Basis: alle Befragten, N = 200 (N = 100 Führungskräfte,<br />

N = 100 Fachkräfte); Einfachnennung Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5<br />

3%<br />

8%<br />

25%<br />

25%<br />

10%<br />

11%<br />

18%<br />

28%<br />

52%<br />

39%<br />

33%


Perspektiven 13<br />

angeben, den pauschalen Abzug vom Plangewinn<br />

mit einem Modell genauer plausibilisieren<br />

zu können, tatsächlich über ein geeignetes<br />

Modell verfügen. Denn in diesem Fall würde<br />

es sich anbieten, explizit ein solches Modell<br />

einzusetzen. Diese Vorgehensweise wendet erst<br />

ein Viertel der Führungskräfte an – wobei keine<br />

Unterschiede zwischen den befragten Banksegmenten,<br />

wie Großbanken, Sparkassen oder<br />

Genossenschaftsbanken, bestehen (siehe Abbildung<br />

5).<br />

Die letztgenannte Vorgehensweise bestätigen<br />

28 Prozent der Fachebene. Das zeigt, dass<br />

eine gemeinsame Sicht auf diese Risikoart besteht<br />

(siehe Abbildung 4). Allerdings kann ein<br />

Drittel der Vertreter der Fachebene hierzu<br />

keine Angaben machen und nur rund 18 Prozent<br />

sehen sich in der Lage, einen pauschalen<br />

Abzug vom Plangewinn mit einem Modell genauer<br />

zu plausibilisieren. Hier weichen die<br />

Sichtweisen von Führungskräften und der<br />

Fachebene doch sehr deutlich voneinander ab.<br />

Insgesamt stellt die Geschäftsmodellanalyse<br />

zahlreiche Geldhäuser vor neue Herausforderungen:<br />

Vor allem die Messung des Vertriebsrisikos<br />

und der Nachweis der Nachhaltigkeit<br />

des Geschäftsmodells fallen hier ins Auge. ■<br />

Abb. 5: Wie Banken das Vertriebsrisiko berücksichtigen<br />

Inwieweit berücksichtigen Sie im Zusammenhang mit der Beurteilung der Nachhaltigkeit Ihres Geschäftsmodells auch das Vertriebsrisiko, also das Risiko,<br />

Planergebnisse nicht zu erzielen?<br />

Beurteilung der Nachhaltigkeit des<br />

Geschäftsmodells: Vertriebsrisiko<br />

Das Vertriebsrisiko wird als<br />

pauschaler Abzug vom Plangewinn<br />

berücksichtigt; die Pauschale kann<br />

nicht genauer plausibilisiert werden.<br />

Das Vertriebsrisiko wird als pauschaler<br />

Abzug vom Plangewinn berücksichtigt;<br />

die Pauschale kann mithilfe eines<br />

Modells plausibilisiert werden.<br />

Das Vertriebsrisiko wird explizit<br />

modelliert und im Plangewinn<br />

berücksichtigt.<br />

Führungskräfte<br />

Großbank /<br />

Landesbank<br />

Privatbank /<br />

Regionalbank<br />

Banktyp<br />

Sparkasse Sonstige* Ja, nach<br />

dem IRB-<br />

Basisansatz<br />

IRB-Institut**<br />

Ja, nach dem<br />

fortgeschrittenen<br />

IRB-<br />

Ansatz<br />

Systemrelevant bzw.<br />

EZB-überwacht<br />

Nein Ja Nein<br />

Basis (Fallzahl) 100 31 32 19 18 35 34 20 79 21<br />

Das Vertriebsrisiko wird nicht<br />

berücksichtigt.<br />

26 % 35 % 25 % 21 % 17 % 40 % 15 % 35 % 28 % 19 %<br />

42 % 32 % 50 % 42 % 44 % 40 % 53 % 25 % 42 % 43 %<br />

24 % 26 % 22 % 21 % 28 % 20 % 26 % 30 % 25 % 19 %<br />

5 % 3 % 3 % 11 % 6 % 0 % 6 % 10 % 4 % 10 %<br />

Weiß nicht/keine Angabe 3 % 3 % 0 % 5 % 6 % 0 % 0 % 0 % 1 % 10 %<br />

* Zu Sonstigen zusammengefasst: genossenschaftliches Kreditinstitut, Spezialinstitut,<br />

Niederlassung eines ausländischen Kreditinstituts; ** Ohne „Weiß nicht“<br />

Basis: alle Führungskräfte, N = 100 (Einfachnennung)<br />

■ min. 5 Prozentpunkte über dem Gesamtwert<br />

■ min. 5 Prozentpunkte unter dem Gesamtwert<br />

Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5


14 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

Foto: Getty Images/Cultura RF


Perspektiven 15<br />

Zinsbuchänderungsrisiko<br />

Mehr Harmonie,<br />

weniger Freiheit<br />

Die Aufsicht will die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch in Europa<br />

angleichen. Dies wird die Methodenfreiheit der Banken bei der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos<br />

einschränken. Die Studie zeigt, wie sie sich darauf vorbereiten.<br />

Banken können sich auf eine höhere<br />

Kapitalunterlegung für das Zinsänderungsrisiko<br />

einstellen. Darauf lassen<br />

zahlreiche Veröffentlichungen<br />

der EBA und des Baseler Ausschusses schließen.<br />

Denn außer den neuen SREP-Leitlinien<br />

hat die EBA ein Konsultationspapier zum Zinsänderungsrisiko<br />

im Anlagebuch (EBA/<br />

CP/2<strong>01</strong>3/23) vorgelegt. Dieses sieht Annahmen<br />

zur Risikomessung vor – dazu zählen insbesondere<br />

Annahmen zur Modellierung von Cashflows<br />

sowie Verhaltensannahmen zu eingebetteten,<br />

impliziten Optionen. Aktuell beschäftigt<br />

dieses Thema auch den Baseler Ausschuss, der<br />

ebenfalls ein Konsultationspapier vorgelegt hat.<br />

All diese Aktivitäten zeigen: Es besteht eine<br />

klare Tendenz, die Messung des Zinsänderungsrisikos<br />

im Anlagebuch auf EU-Ebene stärker zu<br />

harmonisieren. Eine Vorgabe maximaler Laufzeiten<br />

könnte die bisherigen Freiheiten bei der<br />

Darstellung des zinsvariablen Geschäfts einschränken.<br />

Dies würde aktuell zu einer Erhöhung<br />

des Zinsänderungsrisikos führen, bei<br />

einer gleichzeitig in Aussicht gestellten unmittelbaren<br />

Einbeziehung in die Eigenkapitalunterlegung<br />

nach Säule 1 sowie der mittelbaren<br />

Unterlegung im viel zitierten „Säule 1+“-Ansatz<br />

nach dem SREP.<br />

Prüfkriterium als Pate<br />

Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch wird<br />

heute über den „Zinsschock Basel II“, besser<br />

gesagt anhand des Prüfkriteriums, gemessen.<br />

Demnach muss die Eigenkapitalanforderung<br />

nach der Kapitaladäquanzverordnung der EU<br />

(Capital Requirements Regulation, CRR) zuzüglich<br />

der negativen Barwertveränderung aus<br />

dem Zinsschock kleiner sein als 95 Prozent der<br />

aufsichtsrechtlichen Eigenmittel. Dieses Kriterium<br />

könnte Pate stehen für eine künftige generelle<br />

Eigenkapitalunterlegung.<br />

Der Vergleich des Prüfkriteriums zwischen<br />

verschiedenen Instituten hängt stark ab von<br />

den Verhaltensannahmen zu eingebetteten<br />

impliziten Optionen sowie von den gewählten<br />

Prämissen im variablen Geschäft. In Deutschland<br />

sind dies insbesondere die Mischungsverhältnisse<br />

der gleitenden Durchschnitte. Dies<br />

bestätigen rund 70 Prozent der befragten Führungskräfte<br />

(siehe Abbildung 6). Insofern verwundert<br />

es nicht, dass die Aufsicht hier nach<br />

mehr Harmonisierung strebt – für die Institute<br />

wäre dies jedoch eine starke Beschränkung der<br />

bisherigen Freiheiten bei der individuellen<br />

Modellierung und dem damit verbundenen<br />

Zinsanpassungsverhalten als wichtigem preispolitischem<br />

Element.<br />

Institute gegen Standardisierung<br />

64 Prozent der Führungskräfte geben an, dass<br />

sich dieses Kriterium schon in der heutigen<br />

Ausprägung – insbesondere aufgrund der insgesamt<br />

steigenden Eigenkapitalanforderungen<br />

– zukünftig nur schwer wird einhalten lassen.<br />

In diesem Punkt sind sich die sehr unterschiedlich<br />

aufgestellten Großbanken und Landesbanken<br />

einerseits sowie die Sparkassen andererseits<br />

weitgehend einig (siehe Abbildung 7).<br />

Auch befürworten rund zwei Drittel eine<br />

künftige Orientierung an der bankinternen


16 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

Modellierung (Säule 2). Die Standardisierungstendenz<br />

analog zum bisherigen „Zinsschock<br />

Basel II“ und der zur unrealistischen Zinsstrukturverschiebung<br />

lehnen die Führungskräfte<br />

mit 56 Prozent mehrheitlich ab (siehe Abbildung<br />

6). Andererseits wünschen sich zwei<br />

Drittel eine Vorgabe der Aufsicht, um den Zinsschock<br />

für Vergleichszwecke zu modellieren.<br />

Führungskräfte können mehrheitlich die Notwendigkeit<br />

der Aufsicht nachvollziehen, hierfür<br />

auf einen Standard zu setzen.<br />

Fazit<br />

Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch erweist<br />

sich angesichts der direkten und auch<br />

angesichts der aktuell gehandhabten indirekten<br />

Eigenkapitalunterlegung als Damoklesschwert.<br />

Denn die ohnehin knappe Eigenkapitaldecke<br />

würde dadurch bei vielen Instituten schließlich<br />

noch weiter belastet werden.<br />

Insofern bleibt abzuwarten, zu welchem<br />

konkreten Ergebnis letztlich die angesprochenen<br />

Konsultationsprozesse führen werden. ■<br />

Abb. 6: Wie Banken zum „Zinsschock Basel II“ stehen<br />

Mit dem „Zinsschock Basel II“ wird das Zinsänderungsrisiko eines Instituts im Anlagebuch gemessen. Nach diesem Prüfkriterium müssen mindestens 95 Prozent der<br />

aufsichtsrechtlichen Eigenmittel ausreichen, um die Eigenkapitalanforderung nach CRR zuzüglich negativer Barwertveränderung zu decken. Inwieweit treffen die<br />

folgenden Aussagen auf Ihr Institut zu, wenn es um die Einhaltung dieses Prüfkriteriums geht?<br />

Führungskräfte<br />

Wir befürworten eine künftige Orientierung an der<br />

bankinternen Modellierung (Säule 2).<br />

Aufgrund der steigenden EK-Anforderungen ist das Prüfkriterium in<br />

der heutigen Ausprägung nur schwer einzuhalten.<br />

Eine Vorgabe der Aufsicht zur Modellierung des Zinsschocks halten wir für<br />

Vergleichszwecke für wünschenswert.<br />

Der Vergleich des Prüfkriteriums verschiedener Institute ist stark abhängig von den<br />

gewählten Prämissen im variablen Geschäft (Mischungsverhältnisse der gleitenden<br />

Durchschnitte) und den Verhaltensannahmen zu eingebetteten/impliziten Optionen.<br />

Infolge der unrealistischen Zinsstrukturverschiebung lehnen wir den Zinsschock ab.<br />

38% 28% 21% 4% 9%<br />

37% 27% 25% 7% 4%<br />

32% 29% 22% 11% 6 %<br />

25% 45% 22% 4% 4%<br />

23% 33% 23% 15% 6%<br />

Trifft voll und ganz zu Trifft eher zu Trifft eher nicht zu Trifft überhaupt nicht zu Weiß nicht<br />

Basis: alle Führungskräfte, N = 100 (skalierte Abfrage, sortiert nach „Trifft voll und ganz zu“) Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5<br />

Abb. 7: Wie Banken zum „Zinsschock Basel II“ stehen<br />

Inwieweit treffen die folgenden Aussagen auf Ihr Institut zu, wenn es um die Einhaltung dieses Prüfkriteriums geht?<br />

Antwort: Trifft voll und ganz zu<br />

Wir befürworten eine künftige Orientierung<br />

an der bankinternen Modellierung<br />

(Säule 2).<br />

Aufgrund der steigenden EK-Anforderungen<br />

ist das Prüfkriterium in der<br />

heutigen Ausprägung nur schwer einzuhalten.<br />

Eine Vorgabe der Aufsicht zur Modellierung<br />

des Zinsschocks halten wir für<br />

Vergleichszwecke für wünschenswert.<br />

Der Vergleich des Prüfkriteriums verschiedener<br />

Institute ist stark abhängig<br />

von den gewählten Prämissen im variablen<br />

Geschäft (Mischungsverhältnisse<br />

der gleitenden Durchschnitte) und den<br />

Verhaltensannahmen zu eingebetteten/impliziten<br />

Optionen.<br />

Infolge der unrealistischen Zinsstrukturverschiebung<br />

lehnen wir den Zinsschock<br />

ab.<br />

Führungskräfte<br />

Großbank /<br />

Landesbank<br />

Privatbank /<br />

Regionalbank<br />

Banktyp<br />

Sparkasse Sonstige* Ja, nach<br />

dem IRB-<br />

Basisansatz<br />

IRB-Institut**<br />

Ja, nach dem<br />

fortgeschrittenen<br />

IRB-<br />

Ansatz<br />

Systemrelevant bzw.<br />

EZB-überwacht<br />

Nein Ja Nein<br />

Basis (Fallzahl) 100 31 32 19 18 35 34 20 79 21<br />

38 % 35 % 41 % 26 % 50 % 57 % 26 % 40 % 39 % 33 %<br />

37 % 52 % 25 % 42 % 28 % 54 % 29 % 35 % 42 % 19 %<br />

32 % 32 % 38 % 26 % 28 % 49 % 18 % 45 % 34 % 24 %<br />

25 % 29 % 25 % 11 % 33 % 29 % 26 % 25 % 25 % 24 %<br />

23 % 26 % 16 % 26 % 28 % 37 % 18 % 15 % 24 % 19 %<br />

* Zu Sonstigen zusammengefasst: genossenschaftliches Kreditinstitut, Spezialinstitut,<br />

Niederlassung eines ausländischen Kreditinstituts; ** Ohne „Weiß nicht“<br />

■ min. 5 Prozentpunkte über dem Gesamtwert<br />

Basis: alle Führungskräfte, N = 100 (skalierte Abfrage, sortiert nach „Trifft voll und ganz zu“) ■ min. 5 Prozentpunkte unter dem Gesamtwert<br />

Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5


Perspektiven 17<br />

KSA und IRB-Ansatz<br />

Erwartete,<br />

aber ungeliebte Reformen<br />

Die Capital Floors sollen künftig steigen, um Banken besser vor Krisen<br />

zu schützen. Auch die Institute wissen, dass etwas geschehen muss.<br />

Die geplanten Reformen halten sie aber für falsch.<br />

Foto: Phil Ashley/Getty Images


18 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

Sie sind dem Baseler Ausschuss ein<br />

Dorn im Auge: Schwankungen bei risikogewichteten<br />

Aktiva (Risk Weighted<br />

Assets, RWA). Die Baseler Aufseher<br />

versuchen, diese zu reduzieren und die Gültigkeit<br />

der Kalibrierung zu überprüfen, sodass<br />

Kapitalanforderungen ihrem unterliegenden<br />

Risiko besser entsprechen. Dafür veröffentlichten<br />

sie im März 2<strong>01</strong>5 das Konsultationspapier<br />

„Revisions to the Standardised Approach for<br />

Credit Risk“ mit Vorschlägen zur Veränderung<br />

des jetzigen Kreditrisikostandard-Ansatzes<br />

(KSA). Zugleich hat der Ausschuss im Dokument<br />

„Capital-Floors: the Design of a Framework<br />

Based on Standardised Approaches“ die<br />

Einführung von Capital-Floors, also Kapitaluntergrenzen,<br />

für IRB-Institute analysiert.<br />

KSA-basierte Capital-Floors würden die<br />

intern ermittelten Kapitalanforderungen von<br />

IRB-Instituten mit denen, die sich aus einer<br />

theoretischen KSA-Berechnung ergeben, vergleichen.<br />

Ist die Kapitalquote niedriger als eine<br />

noch zu definierende Grenze, müssen die Banken<br />

zusätzliches Kapital unterlegen. Die Auswirkungen<br />

dieser neue Regel sind eindeutig:<br />

Die Kapitalunterlegung kann im besten Fall<br />

genauso hoch ausfallen wie momentan – eventuell<br />

sogar noch höher.<br />

Alle Banken sind betroffen<br />

Die Weiterentwicklung des KSA zielt schließlich<br />

auf jene Geldhäuser ab, die anhand von<br />

regulatorischen Parametern ihre Kapitalanforderungen<br />

berechnen. Der neue Ansatz<br />

plant die Einführung von „einfachen“ Modellen<br />

– etwa unter dem Einsatz von Kennzahlen<br />

wie Leverage, Umsatz oder Loan to Value. Bei<br />

Letzterem handelt es sich um die Höhe des<br />

Kredits im Vergleich zum Sicherheitswert. All<br />

diese Kennzahlen sollen helfen, Aktiva risikoorioentierter<br />

zu ermitteln und vor allem den<br />

übermäßigen Verlass auf externe Ratings zu<br />

reduzieren. In nahezu allen Fällen sind die<br />

neu zugewiesenen Risikogewichte deutlich<br />

höher als beim jetzigen Ansatz, was eine künftige<br />

Erhöhung der Kapitalunterlegung bei<br />

KSA-Instituten andeutet.<br />

So versucht die Aufsicht die Banken besser<br />

gegen Krisen zu wappnen. In der vergangenen<br />

Finanzkrise hat sich schließlich gezeigt, dass<br />

viele der damaligen Maßnahmen ineffektiv<br />

waren. Der Baseler Ausschuss hat seitdem zahlreiche<br />

Stellschrauben unter die Lupe genommen<br />

– fast immer mit dem gleichen Ergebnis:<br />

Höhere sowie qualitativ bessere Kapitalunterlegungen<br />

sind die Lösung.<br />

Institute zeigen sich skeptisch<br />

Abb. 8: Wie Institute zu den Kapitalanforderungen aus Basel III stehen<br />

Denken Sie, dass die seit Basel III eingeführten Kapitalanforderungen zu einer erhöhten Systemstabilität beitragen?<br />

Welcher der folgenden Aussagen stimmen Sie am ehesten zu?<br />

Ich bin mir sicher, dass die neuen<br />

Kapitalanforderungen zu einem sicheren<br />

Bankensystem führen.<br />

Eine Aktualisierung ist zwar notwendig,<br />

aber nicht alle Maßnahmen sind sinnvoll.<br />

Ich halte die meisten Änderungen für<br />

unnötig und nicht zielführend.<br />

Ich finde alle damit verbundenen<br />

Maßnahmen unnötig.<br />

Die große Mehrheit der befragten Führungskräfte<br />

stimmt der Aktualisierung des Standards<br />

zu, wobei über 60 Prozent von ihnen die geplante<br />

Form für falsch halten (siehe Abbildung<br />

9). Den Führungskräften ist also ebenfalls klar,<br />

dass etwas geändert werden muss – auch wenn<br />

sie sich gegenüber weiter steigenden Eigenmittelanforderungen<br />

skeptisch zeigen. Vor allem<br />

für Regionalbanken und Sparkassen ist absehbar,<br />

dass sich viele ihrer derzeitigen Klassifizierungsverfahren<br />

stark ändern müssen (siehe<br />

Abbildung 8). Dieser Aufwand bedeutet ge-<br />

Führungskräfte<br />

Großbank /<br />

Landesbank<br />

Privatbank /<br />

Regionalbank<br />

Banktyp<br />

Sparkasse Sonstige* Ja, nach<br />

dem IRB-<br />

Basisansatz<br />

IRB-Institut**<br />

Ja, nach dem<br />

fortgeschrittenen<br />

IRB-<br />

Ansatz<br />

Systemrelevant bzw.<br />

EZB-überwacht<br />

Nein Ja Nein<br />

Basis (Fallzahl) 100 31 32 19 18 35 34 20 79 21<br />

34 % 71 % 16 % 26 % 11 % 60 % 35 % 0 % 41 % 10 %<br />

50 % 19 % 72 % 63 % 50 % 37 % 53 % 65 % 48 % 57 %<br />

9 % 6 % 9 % 0 % 22 % 0 % 9 % 25 % 5 % 24 %<br />

4 % 0 % 3 % 11 % 6 % 3% 0 % 10 % 4 % 5 %<br />

Weiß nicht/keine Angabe 3 % 3 % 0 % 0 % 11 % 0 % 3 % 0 % 3 % 5 %<br />

* Zu Sonstigen zusammengefasst: genossenschaftliches Kreditinstitut, Spezialinstitut,<br />

Niederlassung eines ausländischen Kreditinstituts; ** Ohne „Weiß nicht“<br />

Basis: alle Führungskräfte, N = 100 (skalierte Abfrage)<br />

■ min. 5 Prozentpunkte über dem Gesamtwert<br />

■ min. 5 Prozentpunkte unter dem Gesamtwert<br />

Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5


Perspektiven 19<br />

meinsam mit der gegenwärtigen Niedrigzinsphase<br />

eine starke Belastung für diese Institute.<br />

Von den befragten KSA-Banken findet keine,<br />

dass die neuen Richtlinien zu einem sicheren<br />

Bankensystem führen werden. Lediglich Großbanken<br />

sind von den neuen Maßnahmen überzeugt.<br />

Daraus lässt sich schließen, dass große<br />

Institute von den neuen Einschränkungen<br />

weniger betroffen sind, was ihnen einen Wettbewerbsvorteil<br />

verschafft.<br />

Andere Bank, andere Situation<br />

Ob sie wollen oder nicht – künftig müssen alle<br />

Institute die neu eingeführten Kennzahlen<br />

nach KSA adaptieren: Erfolgt die Kapitalberechnung<br />

über KSA, stellen die Kennzahlen die<br />

neuen regulatorischen Parameter dar. Für IRB-<br />

Häuser dient die KSA-Berechnung nur als Referenz<br />

und Basiswert, um den Capital-Floor zu<br />

bestimmen.<br />

Der Umfrage zufolge können IRB-Banken<br />

die entsprechenden Indikatoren bereits berechnen,<br />

da bei ihnen meist Kreditrisikoschätzverfahren<br />

existieren, die solche Indikatoren<br />

berücksichtigen (siehe Abbildung 10 und 11).<br />

Außerdem besitzen sie große Datenmengen,<br />

um interne Modelle zu entwickeln. Diese können<br />

als Basis für die KSA-Vergleichsrechnungen<br />

dienen.<br />

Im Vergleich dazu sind KSA-Institute<br />

schlechter für den Einsatz externer Einstufungen<br />

durch eine erweiterte KSA-Methodik aufgestellt.<br />

Dies verdeutlichen folgende Aspekte:<br />

■■<br />

Grundsätzlich brauchen KSA-Institute zwischen<br />

sechs und zwölf Monate, um die<br />

Kennzahlen bereitzustellen. Damit belegen<br />

sie den letzten Platz in dieser Kategorie.<br />

Eine Ausnahme bildet die Asset-Quality-<br />

Ratio, eine Art durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

im eigenen Portfolio.<br />

Hier sind die KSA-Banken schneller unterwegs.<br />

■■<br />

Besonders kritisch ist die Situation in der<br />

Forderungsklasse Unternehmen, wo die<br />

aktualisierten Risikogewichte anhand von<br />

Umsatz und Leverage ermittelt werden.<br />

Momentan können jedoch 80 Prozent der<br />

Abb. 9: Wie Institute zu den Kapitalanforderungen aus Basel III stehen<br />

Denken Sie, dass die seit Basel III eingeführten Kapitalanforderungen zu einer erhöhten Systemstabilität<br />

beitragen? Welcher der folgenden Aussagen stimmen Sie am ehesten zu?<br />

Ich bin mir sicher, dass die neuen<br />

Kapitalanforderungen zu einem sicheren<br />

Bankensystem führen.<br />

Eine Aktualisierung ist zwar notwendig,<br />

aber nicht alle Maßnahmen sind sinnvoll.<br />

Ich halte die meisten Änderungen für<br />

unnötig und nicht zielführend.<br />

Ich finde alle damit verbundenen<br />

Maßnahmen unnötig.<br />

Weiß nicht/keine Angabe<br />

Führungskräfte<br />

4%<br />

3%<br />

9%<br />

KSA-Institute diese Indikatoren nicht zuweisen<br />

(siehe Abbildung 11).<br />

■■<br />

Risikogewichte werden im Bereich Immobilienfinanzierung<br />

durch Loan to Value<br />

und Debt-Service-Charge ermittelt. Hinter<br />

Letzterem verbirgt sich der Anteil der Darlehensrate,<br />

bezogen auf das Nettoeinkommen.<br />

Die Situation bei der Erstellung dieser<br />

Kennzahlen ist ebenfalls problematisch:<br />

Obwohl sie teilweise als Treiber in<br />

Kreditrisikomodellen einfließen, können<br />

nur zehn Prozent der KSA-Institute den<br />

Loan to Value sofort berechnen. Bei der<br />

Debt-Service-Charge beträgt diese Quote<br />

20 Prozent (siehe Abbildung 11).<br />

Das Kreditrisiko bleibt bei allen Banktypen der<br />

größte Treiber bei der Risikotragfähigkeitsanalyse.<br />

Änderungen in der Berechnungsmethode<br />

dieses Risikos und in der Eigenkapitalunterlegung<br />

würden die Banken nicht gutheißen – vor<br />

allem, wenn Minderungen extrem schwer zu<br />

erzielen sind. Die Kreditinstitute müssen<br />

schließlich seit der Einführung von Basel III<br />

einen Doppeleffekt steuern: Einerseits bekommen<br />

die gleichen Geschäfte durch die KSAoder<br />

IRB-Erweiterungen ein höheres Risikogewicht.<br />

Das heißt, Aktiva werden meist als riskanter<br />

angesehen. Andererseits ist mehr<br />

Kapital gefordert, um Risiken abzudecken. Seit<br />

Basel III erhöht sich die Kapitalquote schrittweise,<br />

bis sie im Jahr 2<strong>01</strong>8 mindestens 10,5<br />

Prozent beträgt.<br />

Wie oben analysiert, ist also die Ausgangslage<br />

insbesondere bei KSA-Instituten bescheiden,<br />

um die neuen Vorschläge umzusetzen.<br />

Daher ist es umso überraschender, dass ungefähr<br />

70 Prozent der befragten Führungskräfte<br />

die neue Situation als positiv oder zumindest<br />

nicht als bedrohlich bewerten (siehe Abbildung<br />

12). KSA-Institute und sonstige Banken gehen<br />

nur in etwa einem Drittel der Fälle von einer<br />

negativen Auswirkung aus.<br />

Fazit<br />

Fachkräfte<br />

34% 17%<br />

Basis: alle Befragten, N = 200 (N = 100 Führungskräfte,<br />

N = 100 Fachkräfte); Einfachnennung Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5<br />

50%<br />

3%<br />

16%<br />

18%<br />

46%<br />

Unterm Strich zeigen die Ergebnisse der Studie,<br />

dass Institute zwar durchaus Neuerungen bezüglich<br />

der Richtlinien zur Kapitalberechnung<br />

erwartet haben. Allerdings sind die aktuellen<br />

Reformvorschläge des Baseler Komitees wenig<br />

willkommen.<br />

Für KSA-Institute ändern sich, wie bereits<br />

erwähnt, die Regeln zur Ermittlung der RWAs.<br />

Diese sollen anhand von „einfachen“ Kennzahlen<br />

zugewiesen werden, was die Anforderungen<br />

an die Datenverfügbarkeit erhöht – in einigen<br />

Fällen erheblich. Viele dieser Institute


20 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

können ihre Informationsverfügbarkeit aber<br />

momentan nicht abschätzen. Die Bereitstellung<br />

dieser Daten wird erheblichen Aufwand mit<br />

sich bringen und das Risiko von überraschenden<br />

Kapitalanpassungen weiter erhöhen.<br />

Bei den Capital Floors, um die RWA-Abweichung<br />

unter ähnlichen Banken zu reduzieren,<br />

ist bislang noch unklar, ob sie für alle Risikoarten<br />

einer Bank gelten werden oder nur für<br />

einzelne Risiken. Beim ersten Fall handelt es<br />

sich um einen sogenannten „Aggregate RWAbased<br />

Floor“, beim zweiten um „Risk-Categorybased<br />

Floors“.<br />

Hier wird für jede bedeutende Risikokategorie,<br />

also für Kredit- und Marktrisiken sowie<br />

operationelle Risiken, eine Untergrenze festgelegt.<br />

Eine Verrechnung der Kapitalanforderungen<br />

zwischen den einzelnen Risikoarten ist<br />

nicht vorgesehen. Trotz der unklaren Ausgestaltung<br />

steht fest: Banken werden künftig ihre<br />

Kapitalanforderungen nach IRB und KSA berechnen<br />

müssen, um die endgültigen Eigenmittelbedürfnisse<br />

festlegen zu können.<br />

Die Einführung von Floors kann für IRB-<br />

Institute sehr bedeutend sein. Das Baseler<br />

Komitee hat hierfür noch keine Parametrisierung<br />

offengelegt. Um die Wirkung dieser Maßnahmen<br />

abzuschätzen, sind Banken hier derzeit<br />

noch auf Annahmen angewiesen. Die<br />

Studienergebnisse zeigen, dass die meisten<br />

Banken die Situation dennoch für nicht besonders<br />

kritisch halten. Eine erste Erklärung könnte<br />

sein, dass die derzeitige Kapitalunterlegung<br />

bereits weit über dem regulatorischen Minimum<br />

liegt und die neuen Vorschläge somit<br />

keine oder nur eine geringe Kapitalanpassung<br />

verursachen.<br />

Eine alternative Hypothese ist, dass viele<br />

Banken aufgrund mangelhafter Daten ihre<br />

Proberechnungen mit zahlreichen Annahmen<br />

durchgeführt und die vorläufigen Ergebnisse<br />

kein „rotes Licht“ gemeldet haben. Wie oben<br />

beschrieben, können momentan nicht alle<br />

KSA-Institute die benötigten Daten zur Verfügung<br />

stellen. Bei IRB-Banken ist die endgültige<br />

Version der Kapitaluntergrenzen inklusive<br />

Kalibrierung und Implementierung für Ende<br />

des Jahres geplant. Erst dann werden Banken<br />

erfahren, ob ihre Annahmen der Realität entsprechen.<br />

Unabhängig von der Situation werden wesentliche<br />

Änderungen in den Regeln zur Kapitalberechnung<br />

in der Zukunft erwartet. Diese<br />

verursachen für KSA-Institute viel Arbeit, um<br />

die Daten bereitzustellen. Anderseits ergibt sich<br />

die Chance bei IRB-Instituten, ihre Portfolios<br />

je nach der endgültigen Parametrisierung der<br />

Capital-Floors zu optimieren. Eins ist schon<br />

jetzt klar: Das Thema Kapitalunterlegung wird<br />

spannend bleiben. ■<br />

Abb. 10: Wie Banken auf die Weiterentwicklung des KSA und des IRB-Ansatzes vorbereitet sind<br />

Würden diese Änderungen (KSA, Capital-Floor) heute in Kraft treten, was schätzen Sie, wann könnten Sie unter Berücksichtigung dieser Änderungen die folgenden<br />

Indikatoren kalkulieren bzw. ermitteln?<br />

Zeitraum Kalkulation/Ermittlung<br />

Capital-Adequacy (vom eigenen Institut)<br />

Führungskräfte<br />

Großbank /<br />

Landesbank<br />

Privatbank /<br />

Regionalbank<br />

Banktyp<br />

Sparkasse Sonstige* Ja, nach<br />

dem IRB-<br />

Basisansatz<br />

IRB-Institut**<br />

Ja, nach dem<br />

fortgeschrittenen<br />

IRB-<br />

Ansatz<br />

Systemrelevant bzw.<br />

EZB-überwacht<br />

Nein Ja Nein<br />

Basis (Fallzahl) 100 31 32 19 18 35 34 20 79 21<br />

Sofort 47 % 61 % 38 % 53 % 33 % 66 % 44 % 35 % 48 % 43 %<br />

In weniger als 6 Monaten 31 % 19 % 41 % 32 % 33 % 14 % 38 % 40 % 32 % 29 %<br />

In mehr als 6 Monaten 14 % 13 % 19 % 11 % 11 % 20 % 12 % 15 % 15 % 10 %<br />

Asset-Quality-Ratio (vom eigenen Institut)<br />

Weiß nicht 8 % 6 % 3 % 5 % 22 % 0 % 6 % 10 % 5 % 19 %<br />

Sofort 32 % 42 % 25 % 32 % 28 % 37 % 26 % 40 % 32 % 33 %<br />

In weniger als 6 Monaten 47 % 39 % 63 % 42 % 39 % 51 % 56 % 35 % 49 % 38 %<br />

Umsatz (Unternehmenskredite)<br />

In mehr als 6 Monaten 12 % 13 % 6 % 16 % 17 % 9 % 12 % 20 % 11 % 14 %<br />

Weiß nicht 9 % 6 % 6 % 11 % 17 % 3 % 6 % 5 % 8 % 14 %<br />

Sofort 30 % 39 % 31 % 21 % 22 % 40 % 29 % 20 % 33 % 19 %<br />

In weniger als 6 Monaten 29 % 23 % 31 % 37 % 28 % 26 % 26 % 45 % 24 % 48 %<br />

In mehr als 6 Monaten 31 % 32 % 31 % 32 % 28 % 34 % 35 % 25 % 34 % 19 %<br />

Weiß nicht 10 % 6 % 6 % 11 % 22 % 0 % 9 % 10 % 9 % 14 %<br />

* Zu Sonstigen zusammengefasst: genossenschaftliches Kreditinstitut, Spezialinstitut,<br />

Niederlassung eines ausländischen Kreditinstituts; ** Ohne „Weiß nicht“<br />

Basis: alle Führungskräfte, N = 100 (skalierte Abfrage)<br />

■ min. 5 Prozentpunkte über dem Gesamtwert<br />

■ min. 5 Prozentpunkte unter dem Gesamtwert<br />

Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5


Perspektiven 21<br />

Abb. 12: Wie sich Kapitaluntergrenzen auf Banken auswirken<br />

Das Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) hat einen Vorschlag für die Überarbeitung des Kreditrisikostandardansatzes<br />

(KSA) und die Einführung von Capital-Floors (Kapitaluntergrenzen) veröffentlicht. Wie<br />

bewerten Sie den Einfluss dieser vorgeschlagenen Maßnahme für Ihr Institut? Haben diese Maßnahmen einen<br />

eher negativen, eher positiven oder gar keinen Einfluss? Wie ist das mit …<br />

Führungskräfte<br />

Überprüfung der Capital-Floors<br />

Überprüfung von Risikominderungstechniken<br />

Überprüfung des KSA zur Ermittlung von RWA<br />

50% 17% 25% 8%<br />

49% 16% 28% 7%<br />

46% 26% 20% 8%<br />

Positiv Negativ Kein Einfluss Weiß nicht/keine Angabe<br />

Basis: alle Führungskräfte, N = 100 (skalierte Abfrage, sortiert nach „Positiv“) Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5t<br />

Abb. 11: Wie Banken auf die Weiterentwicklung des KSA und des IRB-Ansatzes vorbereitet sind<br />

Würden diese Änderungen (KSA, Capital-Floor) heute in Kraft treten, was schätzen Sie, wann könnten Sie unter Berücksichtigung dieser Änderungen die folgenden Indikatoren<br />

kalkulieren bzw. ermitteln?<br />

Foto: Floriano Rescigno/Getty Images<br />

Zeitraum Kalkulation/Ermittlung<br />

Leverage (Unternehmenskredite)<br />

Loan to Value<br />

Führungskräfte<br />

Großbank /<br />

Landesbank<br />

Privatbank /<br />

Regionalbank<br />

Banktyp<br />

Sparkasse Sonstige* Ja, nach<br />

dem IRB-<br />

Basisansatz<br />

IRB-Institut**<br />

Ja, nach dem<br />

fortgeschrittenen<br />

IRB-<br />

Ansatz<br />

Systemrelevant bzw.<br />

EZB-überwacht<br />

Nein Ja Nein<br />

Basis (Fallzahl) 100 31 32 19 18 35 34 20 79 21<br />

Sofort 25 % 29 % 34 % 11 % 17 % 31 % 24 % 20 % 25 % 24 %<br />

In weniger als 6 Monaten 38 % 42 % 38 % 53 % 17 % 43 % 29 % 55 % 41 % 29 %<br />

In mehr als 6 Monaten 27 % 23 % 25 % 26 % 39 % 23 % 38 % 20 % 27 % 29 %<br />

Weiß nicht 10 % 6 % 3 % 11 % 28 % 3 % 9 % 5 % 8 % 19 %<br />

Sofort 20 % 35 % 13 % 16 % 11 % 34 % 12 % 10 % 20 % 19 %<br />

In weniger als 6 Monaten 40 % 32 % 56 % 26 % 39 % 29 % 50 % 50 % 41 % 38 %<br />

In mehr als 6 Monaten 30 % 26 % 25 % 42 % 33 % 37 % 24 % 35 % 30 % 29 %<br />

Debt-Service-Charge (Mengengeschäft)<br />

Weiß nicht 10 % 6 % 6 % 16 % 17 % 0 % 15 % 5 % 9 % 14 %<br />

Sofort 25 % 42 % 16 % 16 % 22 % 34 % 21 % 20 % 25 % 24 %<br />

In weniger als 6 Monaten 38 % 19 % 50 % 58 % 28 % 34 % 35 % 50 % 39 % 33 %<br />

In mehr als 6 Monaten 26 % 26 % 28 % 21 % 28 % 23 % 35 % 25 % 27 % 24 %<br />

Weiß nicht 11 % 13 % 6 % 5 % 22 % 9 % 9 % 5 % 9 % 19 %<br />

* Zu Sonstigen zusammengefasst: genossenschaftliches Kreditinstitut, Spezialinstitut,<br />

Niederlassung eines ausländischen Kreditinstituts ; ** Ohne „Weiß nicht“<br />

Basis: alle Führungskräfte, N = 100 (skalierte Abfrage)<br />

■ min. 5 Prozentpunkte über dem Gesamtwert<br />

■ min. 5 Prozentpunkte unter dem Gesamtwert<br />

Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5


22 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

Governance<br />

Neue, alte Bekannte<br />

Auf Banken kommen noch mehr Governance-Bestimmungen zu.<br />

Diese sind konkreter als die Vorgaben aus BCBS 239. Obwohl das Thema<br />

bekannt ist, zeigen sich Institute eher schlecht vorbereitet.<br />

Foto: Hiroshi Watanabe/Getty Images


Perspektiven 23<br />

Governance ist ein großer Begriff, der<br />

in jeden Bereich einer Bank hineinspielt.<br />

Dafür hat die EBA grundlegende<br />

Bestandteile zusammengestellt,<br />

die für jede Governance gelten. Demnach<br />

haben klar formulierte Regeln vorsteuernden<br />

Charakter und sollen gewisse Bezugsobjekte<br />

in einen bestimmten und gewollten Zustand<br />

überführen oder diese dort halten. Im Management<br />

braucht es eine klare Verantwortung<br />

dafür, die Regeln auszugestalten und einzuhalten.<br />

Diese liegt dem Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex zufolge beim Vorstand,<br />

sofern es sich bei den Bezugsobjekten und ihren<br />

Regeln um Compliance-Anforderungen<br />

handelt. Gerade für die Finanzwelt haben sich<br />

durch die Regulierungen nach der Finanz- und<br />

Staatsschuldenkrise viele Vorgaben und Rahmenbedingungen<br />

geändert; zugleich sind neue<br />

dazugekommen. Hierzu müssen sich Banken<br />

als „regulatory compliant“ erweisen. Ein Dritter<br />

muss zudem Kontrollen wie interne Revisionen<br />

oder Audits vornehmen, die er durch Messungen<br />

und regelmäßige Berichte dokumentiert.<br />

Alarmsysteme erkennen Abweichungen, die<br />

nachsteuernde Maßnahmen mit sich bringen,<br />

um den gewollten Zustand des Bezugsobjektes<br />

wiederherzustellen.<br />

In ihrer Vielfältigkeit kommt die Governance<br />

allerdings nicht mit diesen elementaren<br />

Anforderungen aus. Daher hat die Europäische<br />

Bankenaufsicht zusätzliche Vorgaben für einzelne<br />

Bereiche formuliert:<br />

■■<br />

Allgemeine Anforderungen an das Governance-Framework<br />

■■<br />

Unternehmens- und Risikokultur<br />

■■<br />

Organisation und Management<br />

■■<br />

Vergütungssysteme<br />

Abb. 13: Wie Banken den Aufwand bei den IT-Governance-Systemen sehen<br />

Wie bewerten Sie den Aufwand, die neuen aufsichtsrechtlichen externen Vorgaben und<br />

Anforderungen in Ihren IT-Governance-Systemen umzusetzen?<br />

■■<br />

Risikomanagement in Verbindung mit<br />

ICAAP (Internal Capital Adequacy<br />

Assessment Process) und ILAAP (Internal<br />

Liquidity Adequacy Assessment Process)<br />

■■<br />

Interne Kontroll- und Auditsysteme<br />

■■<br />

Informationssysteme und Sicherstellung<br />

des Betriebes<br />

■■<br />

Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten<br />

Rein regulatorisch induzierter<br />

Mehraufwand<br />

Weitgehend neutral<br />

Im Wesentlichen wertstiftend, jedoch<br />

aktuell zu umfangreich<br />

Durchgehend wertstiftend auch für<br />

operative, unternehmerische Zwecke<br />

Weiß nicht/keine Angabe<br />

Führungskräfte<br />

2 %<br />

4 %<br />

Bei den „Allgemeinen Anforderungen an das<br />

Governance-Framework“ fordert die EBA für<br />

alle später auftretenden spezifischen Anforderungen<br />

vorab ein angemessenes Governance-<br />

Framework. Dafür braucht es dringend die<br />

zuvor beschriebenen elementaren Bestandteile<br />

einer Governance und eine verständliche<br />

Dokumentation hierzu. Die EBA konzentriert<br />

sich hierbei vor allem auf den Punkt Verantwortung,<br />

wenn es um Outsourcing geht. Sie<br />

22 %<br />

Fachkräfte<br />

36% 13%<br />

Basis: alle Befragten, N = 200 (N = 100 Führungskräfte,<br />

N = 100 Fachkräfte); Einfachnennung Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5<br />

36%<br />

5%<br />

22%<br />

verweist auf die „Guidelines on Outsourcing“<br />

des CEBS („Committee of European Banking<br />

Supervision“), die besagen, dass die Verantwortung<br />

für bestimmte Tätigkeiten beim Institut<br />

liegt, sofern sie für das Geschäftsmodell notwendig<br />

sind. Dies gilt auch, wenn die Bank<br />

diese Tätigkeiten ausgelagert hat.<br />

Durchregulierte Governance<br />

30%<br />

30%<br />

Die Anforderungen in Sachen „Unternehmensund<br />

Risikokultur“, „Organisation und Management“,<br />

„Vergütungsmanagement“ sowie „interne<br />

Kontroll- und Auditsysteme“ flankieren das<br />

Thema Geschäftsmodellanalyse. Sie geben vor,<br />

dass Banken eine Risikostrategie passend zur<br />

Geschäftsstrategie formulieren und kommunizieren<br />

müssen. Diese beiden Strategien müssen<br />

sich in einer Auf- und Ablauforganisation sowie<br />

in deren Management-Commitment wieder-


24 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

finden. Bei den „internen Kontroll- und Auditsystemen“<br />

konkretisiert die Aufsicht, wie spezifisch<br />

Banken ein Vieraugenprinzip und Auditprozesse<br />

ausprägen sollen.<br />

Beim „Risikomanagement in Verbindung<br />

mit ICAAP und ILAAP“ erläutert die EBA, wie<br />

konsistent die Kapital- und Liquiditätsausstattung<br />

im Risikomanagement integriert sein soll.<br />

So fordert die Aufsicht etwa, dass Banken die<br />

Auswirkungen von Geschäftsentscheidungen<br />

auf Liquidität und Kapital auch in Stresssituationen<br />

prüfen. Außerdem müssen sie den einzelnen<br />

Geschäftseinheiten entsprechend ihren<br />

Risiken Liquidität und Kapital zuordnen. Dafür<br />

benötigen sie eine umfangreiche und granu lare<br />

Datenbasis.<br />

Mit all diesen Vorgaben kommt mehr Aufwand<br />

auf die Geldhäuser zu. Immerhin 22 Prozent<br />

ihrer Führungskräfte halten die zusätzliche<br />

Arbeit im Wesentlichen für wertstiftend –<br />

auch wenn sie ihnen aktuell zu umfangreich<br />

erscheint (siehe Abbildung 13). Lediglich zwei<br />

Prozent sehen einen durchgehenden Mehrwert<br />

auch für operative, unternehmerische Zwecke.<br />

Handlungsbedarf zeigt sich bei den Fachkräften,<br />

die sich nach heutigem Stand häufig nicht<br />

in der Lage sehen, Governance-Themen zu<br />

bewerten.<br />

Abb. 14: Wo die Verantwortung für Datenqualität liegt<br />

Wer verantwortet das Thema Datenqualität in Ihrem Institut?<br />

IT<br />

Fachbereich<br />

Gemeinsam IT & Fachbereich<br />

Chief Data-Officer<br />

Vorstand<br />

BI-Competence-Center<br />

Sonstige<br />

Weiß nicht/keine Angabe<br />

Führungskräfte<br />

1 %<br />

4 %<br />

4 %<br />

4 %<br />

16 %<br />

21 %<br />

19 %<br />

Fachkräfte<br />

31 % 19%<br />

Basis: alle Befragten, N = 200 (N = 100 Führungskräfte,<br />

N = 100 Fachkräfte); Einfachnennung Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5<br />

1%<br />

1%<br />

7%<br />

10%<br />

14 %<br />

19 %<br />

29%<br />

Schnittmengen mit BCBS 239<br />

Gerade letzteres Ergebnis überrascht. Governace<br />

ist schließlich ein essenzielles Thema und<br />

in der Regulierung auch schon bekannt. Bereits<br />

der 2<strong>01</strong>3 veröffentlichte Baseler Standard BCBS<br />

239 geht darauf direkt in seinem ersten Grundsatz<br />

ein. Der Baseler Ausschuss fordert darin<br />

die Banken auf, ihre IT-Strategie auf die Fähigkeit<br />

der Organisationseinheiten zur übergreifenden<br />

Risikodatenaggregation auszurichten.<br />

Transparent dokumentierte technische und<br />

prozessuale Verarbeitungsschritte sollen die<br />

Validierungsmöglichkeiten durch Dritte gewährleisten.<br />

Der zweite Grundsatz befasst sich<br />

mit Datenqualität und Datenverfügbarkeit auch<br />

in Stresssituationen.<br />

Die Studie zeigt, dass die befragten Führungskräfte<br />

das Thema Datenqualität noch<br />

immer mehrheitlich in der IT verorten. Dies<br />

geben 31 Prozent an (siehe Abbildung 14). Er-<br />

Abb. 15: Wie Institute ihre Datenqualität erhöhen und gewährleisten<br />

Welche der folgenden Maßnahmen wenden Sie an, um Ihre Datenqualität zu erhöhen und zu gewährleisten?<br />

Optimierung der Qualität bei Erfassung<br />

Bereinigungsaktionen bei Bedarf<br />

Optimierung der Datenqualität durch die IT<br />

Regelmäßige manuelle Bewertung<br />

der Datenqualität<br />

Automatisierte Messung der Datenqualität<br />

anhand fester Kennzahlen<br />

Etablierte DQ-Governance<br />

Sonstige<br />

Keine<br />

Weiß nicht/keine Angabe<br />

Führungskräfte<br />

4%<br />

17%<br />

31%<br />

29%<br />

29%<br />

40%<br />

Fachkräfte<br />

55% 42%<br />

1%<br />

7%<br />

4%<br />

22%<br />

5% 28%<br />

Basis: alle Befragten, N = 200 (N = 100 Führungskräfte,<br />

N = 100 Fachkräfte); Mehrfachnennungen Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5<br />

32%<br />

31%<br />

29%


Perspektiven 25<br />

freulich ist, dass mit 29 Prozent der größte<br />

Anteil der Fachkräfte eine gemeinsame Sorgfaltspflicht<br />

von IT- und Fachseite für das Thema<br />

sieht. Aus den Antworten von Fach- und Führungskräften<br />

lässt sich schlussfolgern, dass sich<br />

noch kein Verständnis dafür durchgesetzt hat,<br />

dass es einen Gesamtverantwortlichen für Datenqualität<br />

aus dem Topmanagement braucht.<br />

Immerhin finden Fach- und Führungskräfte<br />

mehrheitlich, dass es prozessuale Optimierungen<br />

auf Erfassungsebene braucht, um die<br />

Datenqualität zu erhöhen (siehe Abbildung 15).<br />

Bereits zu lange haben Bankmitarbeiter und<br />

-manager dieses Thema lediglich als nachstehende<br />

technische Optimierungsmöglichkeit in<br />

Form von „Bereinigungsaktionen“ abgetan.<br />

Foto: shutterstock<br />

Abb. 16: Wie Institute ihre Daten zu den Risiken aus SREP # 184 halten<br />

Inwieweit sind die Daten zu den im SREP #184 genannten Risiken in einem für die Banksteuerung relevanten<br />

konsolidierten Datenbestand enthalten?<br />

Führungskräfte<br />

Kreditnehmerrisiken<br />

Sicherheiten<br />

Kreditrisikokonzentrationen<br />

Credit-Exposures<br />

Unberechtigte Überziehungen<br />

Durchgängige Einhaltung von Vertragsbedingungen<br />

57% 21% 15% 7%<br />

44% 21% 28% 7%<br />

34% 29% 23% 14%<br />

33% 45% 14% 8%<br />

33% 35% 25% 7%<br />

28% 40% 19% 13%<br />

Explizit Implizit Manuelle Zulieferung Weiß nicht<br />

Basis: alle Führungskräfte, N = 100 (skalierte Abfrage) Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5<br />

Abb. 17: Wie die IT der Banken für die neuen Anforderungen gerüstet ist<br />

Wie bewerten Sie Ihre IT-Architektur hinsichtlich Komplexität und der Fähigkeit, neue Anforderungen zeitnah<br />

umzusetzen (Agilität)?<br />

Führungskräfte<br />

Dimension Komplexität<br />

Dimension Agilität<br />

36% 41% 15%<br />

35% 32% 21%<br />

2% 4%<br />

2%<br />

5%<br />

6%<br />

1%<br />

Sehr gut Gut Teils/teils Schlecht Sehr schlecht Weiß nicht<br />

Basis: alle Führungskräfte, N = 100 (skalierte Abfrage) Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5<br />

Aus alt mach neu<br />

Die alten Forderungen des Baseler Ausschusses<br />

in BCBS 239 hat nun die EBA in ihren SREP-<br />

Leitlinien erneuert. Diese befinden sich im<br />

Abschnitt „Governance, Informationssysteme<br />

und Sicherstellung des Betriebs“. Außerdem<br />

geht das Papier auch immer wieder an anderen<br />

Stellen auf Risikodaten ein. So gibt die Europäische<br />

Bankenaufsicht etwa vor, dass Banken in<br />

der Lage sein müssen, ihre Risiken in drei Bereichen<br />

zu messen: auf Ebene der Kreditnehmer,<br />

der Transaktionen sowie des Portfolios.<br />

Konzentrationsrisiken müssen sie auf Personenebene,<br />

für Branchen und geografische Gebiete<br />

ermitteln können. Weiterhin nennt die<br />

Aufsicht sechs risikorelevante Inhalte, die Bankhäuser<br />

im IT-System berücksichtigen müssen:<br />

■■<br />

Kreditnehmerrisiken<br />

■■<br />

Credit–Exposures<br />

■■<br />

Sicherheiten/Deckungsbeträge<br />

■■<br />

Durchgängige Einhaltung der Vertragsbedingungen<br />

und Vereinbarungen<br />

■■<br />

Unberechtigte Kontoüberziehungen und<br />

Reklassifizierungen von Kreditverbindlichkeiten<br />

■■<br />

Relevante Quellen für Kreditrisikokonzentrationen<br />

In den Instituten liegen die geforderten Daten<br />

bereits heute keinesfalls immer explizit im Datenhaushalt<br />

vor (siehe Abbildung 16). Während


26 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

die implizite Haltung, also beispielsweise die<br />

Ad-hoc-Ermittlung auf Grundlage anderer vorhandener<br />

persistenter Daten, nicht per se zu<br />

bemängeln ist, stellen sich manuelle Zulieferungen<br />

als höchst problematisch dar. Die Gründe<br />

liegen einerseits in der allgemein höheren<br />

Fehleranfälligkeit manueller Prozesse gegenüber<br />

automatisierten Prozessen sowie der gegebenenfalls<br />

eingeschränkten Möglichkeit zur<br />

Reproduktion der Daten. Andererseits liegen<br />

sie in der möglicherweise existierenden Abhängigkeit<br />

von einzelnen Kopfmonopolen innerhalb<br />

der Organisation.<br />

All diese Fragen sind lediglich Beispiele. Banken<br />

sollten sich auf jeden Fall darauf einstellen,<br />

dass die Aufsicht während ihrer Prüfung zukünftig<br />

Anforderungen an Auswertungen flexibel<br />

formulieren wird. Diese müssen die Institute<br />

dann kurzfristig umsetzen. Dafür braucht<br />

es eine leistungsfähige IT-Architektur und ein<br />

transparentes Datenmanagement.<br />

Fehlende Flexibilität<br />

Allerdings sieht etwa ein Drittel der befragten<br />

Führungskräfte ihre IT-Architektur als ungeeignet,<br />

um agile Vorgehensweisen zu ermöglichen<br />

(siehe Abbildung 17). Auffällig sind gehäufte<br />

negative Einschätzungen aus KSA-Instituten<br />

sowie aus Instituten mit mehr als 100.000<br />

Mitarbeitern. Ein Grund für fehlende Agilität<br />

kann eine zu hohe Komplexität sein, die es erschwert,<br />

Ansatzpunkte und Auswirkungen zu<br />

erkennen, wenn sich Datenaggregationsprozesse<br />

ändern. Nur 15 Prozent der Institute im<br />

KSA bewerten die Transparenz innerhalb der<br />

eigenen Datenverarbeitung als sehr gut. Bei<br />

Instituten, die sich im fortgeschrittenen IRB-<br />

Ansatz befinden, sind es hingegen schon 54<br />

Prozent. Während der Zulassung zum IRB-<br />

Umfassendes Datenmanagement<br />

Über das Risikodaten- und Datenmanagement<br />

hinaus macht die EBA in ihren SREP-Leitlinien<br />

weitere Empfehlungen, um eine IT-Governance<br />

zu etablieren. Wie wichtig IT-Sicherheit und<br />

IT-Service-Management sind, um Betriebssicherheit<br />

zu gewährleisten, zeigt sich darin, dass<br />

mit COBIT („Control Objectives for Information<br />

and Related Technology“) ein konkretes Framework<br />

für IT-Governance sowie weitere Frameworks,<br />

wie zum Beispiel ISO 27000 und ITIL<br />

(„IT Infrastructure Library“) genannt werden.<br />

Auch beim Datenmanagement im engen<br />

Sinn beschränkt sich die SREP-Leitlinie nicht<br />

darauf, die Anforderungen aus BCBS 239 zu<br />

wiederholen. Denn für ICAAP, ILAAP und Geschäftsmodellanalyse<br />

braucht es mehr als lediglich<br />

reine Risikodaten. Wenn das Geschäftsmodell<br />

auf den Prüfstand kommt, könnten<br />

beispielsweise folgende Fragen aufkommen:<br />

■■<br />

Wie lassen sich Fragen zur Ertragsliquiditätslage<br />

oder Kostensituation beantworten,<br />

die eine Geschäftseinheit oder eine von<br />

dem Regulator definierte Gruppe von Geschäftseinheiten<br />

betreffen?<br />

■■<br />

Wie lassen sich Limitverbräuche in Bezug<br />

auf die Risikostrategie eines Geschäftsfeldes<br />

ad hoc ermitteln?<br />

■■<br />

Wie lassen sich Planabweichungen zeitnah<br />

verfolgen?<br />

■■<br />

Wie lässt sich der Verzehr an regulatorischem<br />

Eigenkapital je Einzelgeschäft ermitteln?<br />

Abb. 18: Zentraler, intergrierter Datenhaushalt<br />

SREP #85<br />

Management<br />

Komitees<br />

Relationen<br />

z.B. Netto-<br />

Exposure<br />

z.B.<br />

EL, VaR<br />

Planung<br />

Organisationeinheit<br />

Sicherheit<br />

Partner/Kunde<br />

Portfolios<br />

Bsp. 1: (SREP # 99e)<br />

Warnsystem bei Verletzung<br />

ICAAP-/ILAAP-Planung in OE<br />

Bsp. 2: (SREP # 99)<br />

Risikotypen je OE<br />

ad hoc reporten<br />

Einzelgeschäft<br />

Bsp. 3: Erträge je<br />

Kunde ableiten!<br />

Vertriebssteuerung<br />

Regul. EK-<br />

Verbrauch<br />

Eine zentrale, granulare Datenhaltung als Basis zur Erfüllung regulatorischer<br />

und betrieblicher Anforderungen<br />

Ergebnisdaten<br />

aus Rechenkernen<br />

Risiko<br />

Cashflows<br />

Erträge/Provisionen<br />

z.B.<br />

PD, LGD<br />

Quelle: msgGillardon<br />

Abb. 19: Welche Daten auf granularer Ebene das Datawarehouse hält<br />

Beinhaltet Ihr Datawarehouse Daten auf granularer Ebene zu den folgenden Geschäftsobjekten?<br />

Führungskräfte<br />

Einzelgeschäfte<br />

Erträge<br />

Sicherheiten<br />

Kosten<br />

Cashflows<br />

Kunden<br />

Risiken<br />

Produkte<br />

Organisationseinheiten<br />

Portfolios<br />

75% 19% 6%<br />

67% 26% 7%<br />

65% 29% 6%<br />

65% 22% 13%<br />

62% 29% 8%<br />

60% 28% 12%<br />

58% 29% 13%<br />

52% 41% 7%<br />

51% 38% 12%<br />

51% 39% 11%<br />

Ja Nein Weiß nicht<br />

Basis: alle Befragten, deren Institut ein institutsweites Datawarehouse betreibt oder plant; N = 212<br />

(N = 85 Führungskräfte und N = 36 Fachkräfte ); skalierte Abfrage (sortiert nach „Ja“) Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5


Perspektiven 27<br />

Ansatz scheinen viele Banken auf diesem Handlungsfeld<br />

bereits aktiv geworden zu sein und<br />

sich somit nun eine verbesserte Ausgangsposition<br />

geschaffen zu haben, um neue regulatorische<br />

Anforderungen zu erfüllen.<br />

Die Ursache für all die Defizite ist historisch<br />

zu suchen. Je nach Adressat haben Banken unterschiedliche<br />

Datenpools aufgebaut – etwa<br />

einen für das Risikocontrolling, einen für die<br />

Unternehmenssteuerung oder einen für das<br />

externe Meldewesen. Unterm Strich hatten<br />

Banken dadurch zahlreiche nebeneinander her<br />

existierende Datenpools. Hinzu kamen technische<br />

und fachliche Abhängigkeiten zwischen<br />

ihnen. All das sorgte für immer komplexere<br />

und unflexiblere Strukturen.<br />

Kampf gegen Komplexität<br />

Mit einem zentralen, integrierten Datenhaushalt<br />

für sämtliche Adressaten der Gesamtbanksteuerung<br />

und -planung lässt sich die IT-Architektur<br />

von unnötiger Komplexität befreien. Da<br />

je nach Adressat verschiedene Aggregationsstufen<br />

nötig sind, müssen die Daten möglichst<br />

granular gespeichert werden. Die höchstmögliche<br />

Granularität ergibt sich durch Speicherung<br />

der Daten auf Einzelgeschäftsebene, verbunden<br />

mit ebenfalls hochgranularen Basisdaten<br />

zum bankfachlichen Produkt. Um diesen<br />

„gemeinsamen Nenner“ herum können sämtliche<br />

verbundene Daten, wie etwa Informationen<br />

zum Partner, Kunden oder Kontrahenten,<br />

gespeichert werden. Gleiches gilt für die Zuordnung<br />

von Cashflows, Sicherheiten oder<br />

Kosten und Erträgen. Die Zuordnung der Einzelgeschäfte<br />

zu Organisationseinheiten oder<br />

Portfolios erfolgt im Datenmodell durch Schlüsselbeziehungen<br />

(siehe Abbildung 18).<br />

Diese hochgranulare und historisierte Datenhaltung<br />

stellt eine robuste Basis für aktuelle<br />

Auswertungen und zukünftige Anforderungen<br />

dar. Außerdem lassen sich betriebliche<br />

Fragen durch ein Datawarehouse verbessern.<br />

Das Datwarehouse kommt<br />

Bereits 42 Prozent der befragten Führungskräfte<br />

berichten, dass ihr Institut ein zentrales Datawarehouse<br />

im Einsatz hat, 43 Prozent planen<br />

den Aufbau (siehe Abbildung 20). Hauptabnehmer<br />

von Daten ist das Risikomanagement. Auch<br />

hier bestätigt sich die These, dass mit der Zulassung<br />

zum erweiterten IRB-Ansatz bereits die<br />

Grundlagen für eine robuste IT-Architektur<br />

geschaffen wurden.<br />

Von den bereits aufgebauten Datawarehouse-Architekturen<br />

verfügen jedoch nur 75<br />

Prozent über Daten auf Granularität des Einzelgeschäftes<br />

(siehe Abbildung 19). Allerdings<br />

ist fraglich, inwieweit bereits auf Datawarehouse-Ebene<br />

aggregierte Datenbestände<br />

auch zukünftig ausreichen werden, um zusätzliche<br />

Anforderungen immer kurzfristigererfüllen<br />

zu können. Deutlich robuster und zukunftsfähiger<br />

ist dagegen die fachbereichs-spezifische<br />

Datenaggregation erst auf Datamart-Ebene.<br />

Gerade die für die SREP-Geschäftsmodellanalyse<br />

benötigten Daten zu Organisationseinheiten<br />

und Portfolios liegen bei fast der Hälfte der<br />

befragten Institute nicht auf granularer Ebene<br />

im Datenhaushalt vor. Das zeigt: Handlungsbedarf<br />

besteht nach wie vor in vielen Geldhäusern.<br />

Fazit<br />

Allein die Entwicklung im regulatorischen Meldewesen<br />

zeigt: Statt der Aufsicht aggregierte<br />

Daten zu liefern, geht der Trend zu Einzeldaten.<br />

Weitere Anforderungen aus SREP machen es<br />

außerdem unverzichtbar, Daten auf granularer<br />

Ebene zu speichern. Wichtig hierbei ist, zu erkennen,<br />

dass es langfristig nicht mehr funktionieren<br />

wird, für einzelne neue Anforderungen<br />

jeweils einzelne, „schlanke“ Speziallösungen<br />

aufzubauen – egal ob die Anforderungen regulatorischer<br />

oder betriebswirtschaftlich-operativer<br />

Art sind.<br />

Kreditinstitute können den Aufbau eines<br />

qualitätsgesicherten, konsistenten Datenbestandes<br />

für alle Adressaten der Gesamtbanksteuerung<br />

nicht länger aufschieben. Der Aufbau,<br />

die Pflege und die Erweiterung sowie auch<br />

die Verwendung eines solchen Datenbestandes<br />

muss gesteuert und überwacht werden. Und<br />

hierfür ist es unerlässlich, organisatorische<br />

Verantwortung und Regeln in Form einer<br />

Governance zu etablieren. ■<br />

Abb. 20: Welche Banken ein institutsweites Datawarehouse betreiben oder planen<br />

Betreiben Sie ein institutsweites Datawarehouse oder planen Sie dessen Nutzung?<br />

Nutzung eines institutsweiten<br />

Datawarehouses<br />

Führungskräfte<br />

Großbank /<br />

Landesbank<br />

Privatbank /<br />

Regionalbank<br />

Banktyp<br />

Sparkasse Sonstige* Ja, nach<br />

dem IRB-<br />

Basisansatz<br />

IRB-Institut**<br />

Ja, nach dem<br />

fortgeschrittenen<br />

IRB-<br />

Ansatz<br />

Systemrelevant bzw.<br />

EZB-überwacht<br />

Nein Ja Nein<br />

Basis (Fallzahl) 100 31 32 19 18 35 34 20 79 21<br />

Ja, ist bereits vorhanden. 42 % 81 % 19 % 37 % 22 % 66 % 29 % 25 % 47 % 24 %<br />

Nein, ist aber in Planung (konzernweit). 43 % 19 % 63 % 42 % 50 % 29 % 59 % 45 % 42 % 48 %<br />

Nein, ist auch nicht geplant. Es<br />

sind mehrere dezentrale Warehouse-<br />

Ansätze vorhanden.<br />

7 % 0 % 9 % 11 % 11 % 6 % 6 % 10 % 6 % 10 %<br />

Nein, es besteht kein Bedarf. 4 % 0 % 9 % 0 % 6 % 0 % 3 % 15 % 3 % 10 %<br />

Weiß nicht/keine Angabe 4 % 0 % 0 % 11 % 11 % 0 % 3 % 5 % 3 % 10 %<br />

* Zu Sonstigen zusammengefasst: genossenschaftliches Kreditinstitut, Spezialinstitut,<br />

Niederlassung eines ausländischen Kreditinstituts; ** Ohne „Weiß nicht“<br />

Basis: alle Führungskräfte, N = 100 (Einfachnennung)<br />

■ min. 5 Prozentpunkte über dem Gesamtwert<br />

■ min. 5 Prozentpunkte unter dem Gesamtwert<br />

Quelle: Studie <strong>banking</strong> <strong>insight</strong> 2<strong>01</strong>5


28 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

Meinung<br />

Vier Fragen<br />

an drei Experten<br />

Verbandsvertreter äußern sich dazu, was der neue SREP für ihre Mitgliedsinstitute<br />

bedeutet, wie sie die Geschäftsmodellanalyse sehen und<br />

wie sich Deutschlands Bankenlandschaft auf die Neuerungen einstellt.<br />

Dirk Jäger, Geschäftsführer für Bankenaufsicht,<br />

Bundesverband deutscher<br />

Banken (BdB)<br />

Prof. Dr. Liane Buchholz, Hauptgeschäftsführerin,<br />

Bundesverband<br />

Öffentlicher Banken (VÖB)<br />

Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis,<br />

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied<br />

des Deutschen Sparkassen- und<br />

Giroverbandes (DSGV)<br />

Fotos: privat


Praxis 29<br />

1.<br />

Was bedeuten die neuen SREP-Leitlinien<br />

für Ihre Mitgliedsinstitute?<br />

Jäger: Zunächst einmal richten sich die neuen<br />

Leitlinien der EBA nicht direkt an Banken,<br />

sondern an die Aufsicht – und es ist noch nicht<br />

klar, wie sie diese konkret umsetzen wird. Daher<br />

ist es noch schwierig, die Auswirkungen<br />

abschließend einzuschätzen. Aktuell erwarten<br />

wir die größten Änderungen beim ICAAP, also<br />

dem Internal Capital Adequacy Assessment<br />

Process. Anders als in Säule I, wo die Höhe der<br />

Kapitalanforderungen streng regelgebunden<br />

für bestimmte Risiken vorgegeben sind, berechnen<br />

die Institute bislang in Säule II den<br />

Kapitalbedarf nach ökonomischen Aspekten<br />

auf Basis von internen Verfahren für alle wesentlichen<br />

Risiken.<br />

Die EBA sieht einen so genannten Säule-<br />

1-Plus-Ansatz vor. Damit wird der Rahmen nun<br />

enger: Die Kapitalanforderungen aus Säule 1<br />

gelten als Untergrenze für den SREP in Säule<br />

2. Hinzu kommt Kapital für alle Risiken, die<br />

nicht durch Säule I abgedeckt sind, wie Konzentrations-<br />

oder Zinsänderungsrisiken.<br />

Auch werden zukünftig risikoartenübergreifende<br />

Diversifikationseffekte – auch wenn<br />

das ökonomisch sinnvoll wäre- von der Aufsicht<br />

nicht mehr berücksichtigt. Zudem stellt sie die<br />

Berechnungen des Instituts ihren eigenen gegenüber.<br />

All das dürfte dazu führen, dass Risiken<br />

konservativer bewertet werden und die<br />

Kapitalanforderungen weiter steigen.<br />

Schackmann-Fallis: Die Leitlinien stellen einen<br />

signifikanten Bruch mit der bisherigen Aufsichtswelt<br />

dar. Die EBA folgt streng der „Säule 1 plus“-<br />

Logik, die vor allem von der britischen Finanzaufsicht<br />

entwickelt wurde. „Säule 1 plus“ bedeutet:<br />

alle Risikoarten werden bewertet, die<br />

Kapitalanforderungen hierfür addiert und mit<br />

Säule-1-fähigem Eigenkapital unterlegt. Das führt<br />

zu einer Überzeichnung der Risiken und wird<br />

die Kapitalanforderungen weiter ansteigen lassen.<br />

Weitere Folgen lassen sich derzeit kaum<br />

einschätzen, da es darauf ankommt, wie die Aufseher<br />

all die EBA-Vorgaben letztlich anwenden<br />

werden. Das entsprechende Aufsichtshandbuch<br />

der EZB ist bedauerlicherweise nicht öffentlich.<br />

Um Planungssicherheit zu schaffen, ist es unumgänglich,<br />

dass die Aufseher ihre Anforderungen<br />

eindeutig kommunizieren. Zudem sollte die EZB<br />

die neuen Vorgaben gemeinsam mit den Instituten<br />

und Verbänden ausgestalten, so wie es in<br />

Deutschland bewährte Praxis war und ist.<br />

Buchholz: Die EBA-Leitlinien zum SREP sind<br />

für unsere Mitglieder von sehr großer Bedeutung.<br />

Die EZB und die nationalen Aufsichtsbehörden<br />

sind derzeit damit beschäftigt, die<br />

Vorgaben der EBA in ihre Aufsichtspraxis zu<br />

überführen. Die Institute werden abhängig von<br />

ihrer Größe, Struktur und internen Organisation<br />

sowie von Art, Umfang und Komplexität<br />

ihrer Geschäftsaktivitäten in vier Kategorien<br />

eingeteilt. Diese sollen das jeweilige Risiko für<br />

das Finanzsystem reflektieren, das von einem<br />

Institut ausgeht.<br />

Davon hängt letztlich ab, wie intensiv eine<br />

Bank beaufsichtigt wird. Das heißt konkret, wie<br />

häufig bestimmte Schlüsselindikatoren überwacht<br />

werden, wie verschiedene Kernbereiche<br />

bewertet werden und wie regelmäßig der Aufsichtsdialog<br />

stattfindet. Obwohl die zuständigen<br />

Aufsichtsbehörden die EBA-Leitlinien erst<br />

ab Januar 2<strong>01</strong>6 bei ihrer Aufsichtstätigkeit anwenden<br />

müssen, wirken sie sich schon seit<br />

ihrer Veröffentlichung im Dezember 2<strong>01</strong>4 auf<br />

die laufende Aufsicht aus. Für Institute, die die<br />

EZB beaufsichtigt, beruhen die neuen SREP-<br />

Quoten etwa bereits ab diesem Jahr auf der<br />

EBA-Systematik.<br />

2.<br />

Der neue Ansatz bringt mehr Regelgebundenheit<br />

und weniger Methodenfreiheit mit sich. Wie stark sehen Sie<br />

Ihr Mitgliedsinstitute dadurch eingeschränkt?<br />

Jäger: Der neue SREP wird wesentlich standardisierter<br />

und vor allem quantitativer ausgerichtet<br />

sein. So schließen die Prüfungen der<br />

einzelnen SREP-Elemente künftig mit Scoring-<br />

Ergebnissen zwischen 1 und 4 ab. Diese werden<br />

teils automatisch berechnet und der Aufseher<br />

hat nur begrenzte Möglichkeiten, dies zu ändern.<br />

Je nach Wert geht das dann mit höheren<br />

Kapitalvorgaben einher.<br />

Wie stark die Methodenfreiheit abnimmt,<br />

wird sich zeigen, wenn wir die Erwartungen<br />

der Aufsicht kennen. Grundsätzlich können<br />

Institute weiterhin nach internen Verfahren in<br />

Säule II steuern. Wenn der Aufseher aber Risiken<br />

anders kalkuliert und etwa nur regulatorische<br />

Eigenmittel als Kapital zur Deckung der<br />

Risiken akzeptiert, dürften sich die Institute<br />

daran orientieren und sich entsprechend anpassen.<br />

Exemplarisch seien die Risikotragfähigkeitsansätze<br />

genannt: Hier ist Deutschland<br />

im europäischen Vergleich sehr fortgeschritten.<br />

Die hiesige Unterscheidung nach Going-<br />

Concern- und Liquidationsansätzen ist dort<br />

eher unbekannt. Wir erwarten, dass die EZB<br />

für die Zwecke des SREP eine Mischung aus<br />

beiden Ansätzen verfolgen wird. Aber grundsätzlich<br />

ist die Diskussion noch im Gang und<br />

noch nichts entschieden.<br />

Schackmann-Fallis: Die eingeschränkte Methodenfreiheit<br />

zeigt sich vor allem darin, dass<br />

die Institute ihre Verfahren zunehmend an den<br />

aufsichtlichen Erwartungen und Benchmarks<br />

ausrichten müssen. Die Aufsicht wird schließlich<br />

nun verstärkt mit Benchmark-Vergleichen<br />

und Peergroup-Analysen arbeiten. Das gehört<br />

zu dem neuen, quantitativen Ansatz. Die Veränderungen<br />

werden sehr deutlich spürbar sein.<br />

Mit Blick auf die gesamte Branche hal- ➔


30 <strong>banking</strong> <strong>insight</strong><br />

ten wir es für bedenklich, wenn sich alle am<br />

gleichen aufsichtlich verordneten Risikosteuerungsansatz<br />

ausrichten.<br />

Das bewirkt ein gewisses Herdentriebverhalten<br />

und bringt doch wieder ganz neue Risiken<br />

mit sich. Wir halten es für besser, das interne<br />

Risikomanagement weiter zu stärken, das<br />

sich an den individuellen Gegebenheiten der<br />

Institute ausrichtet.<br />

Buchholz: Mit Blick auf die heterogene Bankenlandschaft<br />

in Deutschland halten wir für<br />

die zweite Säule eine prinzipienorientierte,<br />

qualitative Aufsichtspraxis für deutlich besser<br />

geeignet als eine regelbasierte, quantitative<br />

Vorgehensweise.<br />

Im Vergleich zum SREP ermöglicht das detaillierte<br />

Risikotragfähigkeitskonzept der deutschen<br />

Aufsicht eine individuelle Banksteuerung<br />

und wird so den Gegebenheiten der deutschen<br />

Bankenbranche deutlich besser gerecht.<br />

Insbesondere halten wir es nicht für sachgerecht,<br />

etwaige Kapitalzuschläge für Säule-<br />

2-Risiken zum regulatorischen Kapital aus den<br />

Säule-1-Anforderungen hinzuzurechnen. Eine<br />

sinnvolle, auf das Institut ausgerichtete Risikosteuerung<br />

und Kapitalunterlegung ist nach<br />

diesem Ansatz nicht mehr so möglich, wie das<br />

bisher. der Fall war<br />

Wir befürchten außerdem, dass der SREP<br />

stärker auf Benchmark-Vergleiche innerhalb<br />

sogenannter Peer-Groups hinausläuft und nicht<br />

flexibel genug ausgerichtet ist. All das würdigt<br />

die Besonderheiten eines Institutes nicht hinreichend<br />

und schränkt die Methodenfreiheit<br />

unnötig ein.<br />

3.<br />

Wie bewerten Sie die<br />

Geschäftsmodellanalyse der Banken?<br />

Jäger: Die Beurteilung des Geschäftsmodells<br />

ist völlig in Ordnung. Die Aufsicht sollte schließlich<br />

wissen, was eine Bank tut und wie ihre<br />

Perspektive aussieht. Das Problem zeigt sich<br />

vielmehr bei der standardisierten Bewertung<br />

über ein Scoring.<br />

Wer beispielweise in einer Nische unterwegs<br />

ist, wird gegebenenfalls eine schlechtere<br />

Bewertung erhalten, weil sein Geschäftsmodell<br />

nicht genügend diversifiziert ist und so auf den<br />

ersten Blick ein höheres Risiko trägt. Betroffen<br />

sind etwa Kreditgeber, die sich beispielsweise<br />

auf Immobilienfinanzierung konzentrieren,<br />

oder Banken, die nur in einer bestimmten Region<br />

aktiv sind. Diese Institute können bei<br />

Marktveränderungen nicht auf andere Bereiche<br />

ausweichen.<br />

Wir finden aber, dass Bankhäuser, die teils<br />

schon 300 Jahre in ihrer Nische unterwegs<br />

sind, die Nachhaltigkeit ihres Geschäftsmodells<br />

mehr als bewiesen haben. Wir befürchten nun,<br />

dass viele Banken ihr Geschäftsmodell anpassen,<br />

um einer schlechten Bewertung zu entgehen.<br />

Damit laufen wir jedoch Gefahr, dass sich<br />

die Geschäftsmodelle zu sehr angleichen und<br />

neue systemische Risiken entstehen.<br />

Schackmann-Fallis: Der Ansatz, dass die Aufseher<br />

auch auf die Geschäftsstrategie eines<br />

Instituts schauen, und wie nachhaltig seine<br />

Erträge sind, ist an sich nachvollziehbar. Das<br />

führt allerdings dazu, dass sie durch ihre Bewertung<br />

die individuellen Geschäftsmodelle<br />

beeinflussen. Die Aufsicht könnte demnach mit<br />

schlechten Bewertungen Anpassungen in der<br />

Geschäftspolitik forcieren, übernimmt aber<br />

nicht die Verantwortung für die damit eventuell<br />

verbundenen Risiken.<br />

Bei allem Verständnis für manche Regulierungsvorhaben<br />

der Vergangenheit: In die betriebswirtschaftliche<br />

Entscheidungsfreiheit des<br />

Vorstands darf nach meiner festen Überzeugung<br />

nicht hineinreguliert werden. Die Festlegung<br />

der Geschäftsstrategie muss in den Händen<br />

der Verantwortlichen bleiben. Das sind<br />

Vorstände und Träger oder auch die Eigentümer<br />

der Institute.<br />

Wird diese Grenze überschritten, so droht<br />

eine indirekte Strukturpolitik, indem zum Beispiel<br />

spezialisierte oder auch sehr kleine Institute<br />

schlechtere Bewertungen für ihre Geschäftsmodelle<br />

erhalten. Hierfür besitzen EBA<br />

und EZB keinerlei Mandat. Davon abgesehen<br />

hat sich in der letzten großen Krise doch eindeutig<br />

gezeigt, dass ein diversifizierter Bankensektor<br />

stabilisierend wirkt.<br />

Buchholz: Die Geschäftsmodelle in die Bankenaufsicht<br />

miteinzubeziehen, sehen wir kritisch.<br />

Aus unserer Sicht liegt die Verantwortung<br />

für die Geschäftsmodelle bei der Geschäftsführung<br />

und den Eigentümern. Die Analyse der<br />

Aufsicht darf deren unternehmerische Verantwortung<br />

nicht infrage stellen. Wenn aber die<br />

Aufsicht jede Planabweichung in „Echtzeit“<br />

verfolgen kann, bei jeder Risikoausschusssitzung<br />

am Tisch sitzt und die Strategie sowie das<br />

Geschäftsmodell quasi genehmigt, wird sich<br />

bei einem Verlust die Frage stellen: Wer außer<br />

dem Management trägt die Verantwortung?<br />

Wer ist haftbar, falls ein von der EZB geprüftes<br />

Geschäftsmodell scheitert? Werden Investoren<br />

Verluste gegenüber den Aufsichtsbehörden<br />

einklagen? Zudem sehen wir die Gefahr einer<br />

„Harmonisierung“ oder „Gleichmacherei“ der<br />

Geschäftsmodelle, woraus neue Klumpen- und<br />

Systemrisiken entstehen können. Ich denke,<br />

die Vielfalt der Geschäftsmodelle sichert gerade<br />

die Stabilität des Finanzsystems.


Praxis 31<br />

4.<br />

Wie stellen sich Ihre<br />

Mitglieder auf die Neuerungen ein?<br />

Jäger: Da wir von höheren Kapitalanforderungen<br />

ausgehen, berücksichtigen dies viele<br />

Banken bereits in ihrer Kapitalplanung. Dies<br />

ist allerdings noch schwierig, da niemand weiß,<br />

wie hoch die Vorgaben tatsächlich aussehen<br />

werden. Überhaupt wissen die Banken noch<br />

wenig im Detail, was genau auf sie zukommt.<br />

Die Leitlinien stehen schließlich erst seit Ende<br />

vergangenen Jahres fest und die EZB hält sich<br />

zu konkreten Maßnahmen bedeckt. Unsere<br />

Mitglieder tragen daher momentan vor allem<br />

möglichst viele Informationen über die Neuerungen<br />

zusammen. Vor allem kleinere Banken<br />

warten vorerst ab. Es ist schwierig auf etwas<br />

zu reagieren, wovon kaum jemand weiß, wie<br />

es letztlich aussehen wird.<br />

Foto: Getty Images<br />

Schackmann-Fallis: Diejenigen Institute der<br />

Sparkassen-Finanzgruppe, die die EZB direkt<br />

beaufsichtigt, sind bereits durch das „Asset<br />

Quality Review“ und durch den Stresstest intensiv<br />

mit dem neuen Aufsichtsansatz vertraut.<br />

Die weiterhin national beaufsichtigten Institute<br />

setzen sich ebenfalls eingehend mit dem<br />

neuen aufsichtlichen Kontext und seinen absehbaren<br />

Auswirkungen auseinander.<br />

Nach eigenen Aussagen führt die EZB ihre<br />

Prüfungen bereits im laufenden Jahr nach Vorgaben<br />

durch, die auf den EBA-Leitlinien zum<br />

neuen Aufsichtsprozess basieren. Diese Vorgaben<br />

veröffentlicht sie jedoch nicht. So wie sie<br />

den neuen Aufsichtsansatz einführt, kann man<br />

von einem Verfahren mit Lernschleifen sprechen:<br />

Die EZB-Aufseher stellen bestimmte Anfragen<br />

oder geben einzelne Wertungen oder<br />

Empfehlungen ab, die Institute reagieren darauf,<br />

und die EZB passt ihre internen Vorgaben<br />

möglicherweise nochmals an.<br />

Wir hoffen, dass die Beschlüsse der EZB<br />

Ende 2<strong>01</strong>5 mehr Klarheit bringen. Das gilt für<br />

die Ergebnisse der aufsichtlichen Bewertungen<br />

als auch für deren Kommunikation gegenüber<br />

den Instituten.<br />

Buchholz: Um sich auf neue Vorgaben einstellen<br />

zu können, müssen diese zunächst im Detail<br />

bekannt sein. Die EBA-Vorgaben sind zwar<br />

sehr umfangreich, aber nicht sonderlich konkret,<br />

da es sich lediglich um Leitlinien handelt.<br />

Gleichzeitig plant die deutsche Aufsicht, die<br />

bisher in einem Rundschreiben niedergelegten<br />

Vorgaben an das Risikomanagement in eine<br />

Verordnung zu überführen, die dann auch von<br />

der EZB zu beachten wäre.<br />

Schließlich haben die Institute einige weitere<br />

neue oder geänderte Vorgaben umzusetzen.<br />

Dazu zählen etwa die Anforderungen an<br />

Sanierungspläne, die aktuell überarbeitet werden,<br />

oder die geplanten Bankenaufsichtlichen<br />

Anforderungen an die IT, kurz BAIT genannt.<br />

Das ist eine enorme Belastung. Wir hoffen, dass<br />

alle neuen Regelungen mit den europäischen<br />

Vorgaben vereinbar sind, um Zusatzbelastungen<br />

zu vermeiden.<br />

Zudem werben wir weiterhin für einen<br />

intensiven Dialog mit der europäischen und<br />

der deutschen Aufsicht, um weitere Datenabfragen<br />

möglichst effizient zu gestalten.<br />

Etwas mehr Transparen ist für alle Akteure<br />

von Vorteil. ■


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