07.12.2012 Aufrufe

Grascobs: „Kraftfutter“ aus heimischer Erzeugung - Amt für ...

Grascobs: „Kraftfutter“ aus heimischer Erzeugung - Amt für ...

Grascobs: „Kraftfutter“ aus heimischer Erzeugung - Amt für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten Weilheim<br />

L 2: Beratung u. Bildung<br />

Änderung der Richtlinie zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung zum 01.03.2008<br />

Zum 01.03.2008 wurde die Richtlinie zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung erneut geändert. Die<br />

Förderkonditionen wurden hochgesetzt (siehe Tabelle). Neu ist die Förderung von Spezialmaschinen zur<br />

Bewirtschaftung von Steillagen.<br />

Maschinen- und Mehrzweckhallen sind weiterhin von der Förderung <strong>aus</strong>geschlossen.<br />

Die max. Zuschusshöhe wurde auf max. 200.000 € bzw. max. 300.000 € bei Aussiedlung festgelegt.<br />

Förderkonditionen<br />

Zuschuss auf das zuwendungsfähige Netto-Investitionsvolumen<br />

Besondere Anforderungen 1) werden erfüllt? Nein Ja<br />

<strong>für</strong> Investitionen z.B. in Güllegrube, Fahrsilo, Melk- und Futtertechnik die nicht mit einer Stallbaumaßnahme<br />

verbunden sind<br />

<strong>für</strong> Investitionen in die Rindermast, Schweinehaltung, Geflügel- und sonstige Tierhaltung so-<br />

20 % -------wie<br />

Jungvieh- und Kälberställe, die nicht in Verbindung mit einer Investition in den Milchkuhbereich<br />

stehen<br />

20 % 25 %<br />

<strong>für</strong> Investitionen in bestehende Milchkuhlaufställe ohne Bestandsaufstockung 20 % 25 %<br />

<strong>für</strong> Investitionen in die Tierhaltung die mit einer erstmaligen Aussiedlung verbunden sind 25 % 30 %<br />

<strong>für</strong> Investitionen in bestehende Milchkuhlaufställe mit Bestandsaufstockung 25 % 30 %<br />

<strong>für</strong> Investitionen in die Milchkuhhaltung die der erstmaligen und vollständigen Umstellung<br />

von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung dienen<br />

25 % 35 %<br />

<strong>für</strong> Investitionen in Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen (Betriebsflächen<br />

müssen zu mehr als 50 % im Berggebiet liegen)<br />

25 %<br />

zuwendungsfähiges Mindestinvestitionsvolumen mind. 30.000 € bzw. 20.000 € im Berggebiet<br />

1) Die tierhaltungsbezogenen Investitionen entsprechen den Anforderungen an eine besonders tiergerechte<br />

Haltung gemäß Anlage 1 der Richtlinie. Ökobetriebe die in die Rindermast sowie Schweine-, Geflügel-<br />

oder sonstige Tierhaltung investieren, erhalten unabhängig von den Anforderungen an eine besonders<br />

tiergerechte Haltung den erhöhten Fördersatz. Bei Investitionen in die Milchviehhaltung sowie<br />

bei erstmaliger Aussiedlung müssen auch die Anforderungen gemäß Anlage 1 der Richtlinie erfüllt werden<br />

um den erhöhten Fördersatz zu erhalten<br />

Folgende Fördervor<strong>aus</strong>setzungen gelten immer:<br />

� mind. 25 % der Umsatzerlöse <strong>aus</strong> Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung<br />

� ALG-Landwirt<br />

� positive Einkünfte im Einkommenssteuerbescheid von max. 90.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten<br />

� Obergrenzen bei Privatvermögen<br />

� Wirtschaftlichkeit des Vorhabens<br />

unter 100.000 €<br />

über 100.000 €<br />

zuwendungsfähige Netto-Investitionsvolumen<br />

zuwendungsfähige Netto-Investitionsvolumen<br />

� Abschlussprüfung in einem Agrarberuf oder<br />

Abschlussprüfung der Landwirtschaftsschule oder<br />

mind. 3 Seminare BiLa<br />

� Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und Abschlussprüfung<br />

der Landwirtschaftsschule oder gleichwertige Berufs<strong>aus</strong>bildung<br />

� 2 aktuelle BMELV-Abschlüsse<br />

Die Antragstellung ist ab sofort möglich.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Förderung nach bereits erfolgtem Maßnahmenbeginn nicht mehr<br />

möglich ist!<br />

Nähere Informationen zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung erhalten Sie bei<br />

Fr. Altenburger 0881 / 994-125<br />

Fr. Bauer 0881 / 994-131<br />

Hr. Löffler 0881 / 994-132<br />

Hr. Juli (Bauberater) 08105 / 25560<br />

Nähere Informationen bezüglich der Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen erhalten Sie bei<br />

Hr. Graf (Landtechnikberater) 0881 / 994-124<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!