Grascobs: „Kraftfutter“ aus heimischer Erzeugung - Amt für ...
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<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten Weilheim<br />
L 2: Beratung u. Bildung<br />
Änderung der Richtlinie zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung zum 01.03.2008<br />
Zum 01.03.2008 wurde die Richtlinie zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung erneut geändert. Die<br />
Förderkonditionen wurden hochgesetzt (siehe Tabelle). Neu ist die Förderung von Spezialmaschinen zur<br />
Bewirtschaftung von Steillagen.<br />
Maschinen- und Mehrzweckhallen sind weiterhin von der Förderung <strong>aus</strong>geschlossen.<br />
Die max. Zuschusshöhe wurde auf max. 200.000 € bzw. max. 300.000 € bei Aussiedlung festgelegt.<br />
Förderkonditionen<br />
Zuschuss auf das zuwendungsfähige Netto-Investitionsvolumen<br />
Besondere Anforderungen 1) werden erfüllt? Nein Ja<br />
<strong>für</strong> Investitionen z.B. in Güllegrube, Fahrsilo, Melk- und Futtertechnik die nicht mit einer Stallbaumaßnahme<br />
verbunden sind<br />
<strong>für</strong> Investitionen in die Rindermast, Schweinehaltung, Geflügel- und sonstige Tierhaltung so-<br />
20 % -------wie<br />
Jungvieh- und Kälberställe, die nicht in Verbindung mit einer Investition in den Milchkuhbereich<br />
stehen<br />
20 % 25 %<br />
<strong>für</strong> Investitionen in bestehende Milchkuhlaufställe ohne Bestandsaufstockung 20 % 25 %<br />
<strong>für</strong> Investitionen in die Tierhaltung die mit einer erstmaligen Aussiedlung verbunden sind 25 % 30 %<br />
<strong>für</strong> Investitionen in bestehende Milchkuhlaufställe mit Bestandsaufstockung 25 % 30 %<br />
<strong>für</strong> Investitionen in die Milchkuhhaltung die der erstmaligen und vollständigen Umstellung<br />
von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung dienen<br />
25 % 35 %<br />
<strong>für</strong> Investitionen in Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen (Betriebsflächen<br />
müssen zu mehr als 50 % im Berggebiet liegen)<br />
25 %<br />
zuwendungsfähiges Mindestinvestitionsvolumen mind. 30.000 € bzw. 20.000 € im Berggebiet<br />
1) Die tierhaltungsbezogenen Investitionen entsprechen den Anforderungen an eine besonders tiergerechte<br />
Haltung gemäß Anlage 1 der Richtlinie. Ökobetriebe die in die Rindermast sowie Schweine-, Geflügel-<br />
oder sonstige Tierhaltung investieren, erhalten unabhängig von den Anforderungen an eine besonders<br />
tiergerechte Haltung den erhöhten Fördersatz. Bei Investitionen in die Milchviehhaltung sowie<br />
bei erstmaliger Aussiedlung müssen auch die Anforderungen gemäß Anlage 1 der Richtlinie erfüllt werden<br />
um den erhöhten Fördersatz zu erhalten<br />
Folgende Fördervor<strong>aus</strong>setzungen gelten immer:<br />
� mind. 25 % der Umsatzerlöse <strong>aus</strong> Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung<br />
� ALG-Landwirt<br />
� positive Einkünfte im Einkommenssteuerbescheid von max. 90.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten<br />
� Obergrenzen bei Privatvermögen<br />
� Wirtschaftlichkeit des Vorhabens<br />
unter 100.000 €<br />
über 100.000 €<br />
zuwendungsfähige Netto-Investitionsvolumen<br />
zuwendungsfähige Netto-Investitionsvolumen<br />
� Abschlussprüfung in einem Agrarberuf oder<br />
Abschlussprüfung der Landwirtschaftsschule oder<br />
mind. 3 Seminare BiLa<br />
� Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und Abschlussprüfung<br />
der Landwirtschaftsschule oder gleichwertige Berufs<strong>aus</strong>bildung<br />
� 2 aktuelle BMELV-Abschlüsse<br />
Die Antragstellung ist ab sofort möglich.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Förderung nach bereits erfolgtem Maßnahmenbeginn nicht mehr<br />
möglich ist!<br />
Nähere Informationen zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung erhalten Sie bei<br />
Fr. Altenburger 0881 / 994-125<br />
Fr. Bauer 0881 / 994-131<br />
Hr. Löffler 0881 / 994-132<br />
Hr. Juli (Bauberater) 08105 / 25560<br />
Nähere Informationen bezüglich der Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen erhalten Sie bei<br />
Hr. Graf (Landtechnikberater) 0881 / 994-124<br />
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