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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB ... - Huk24

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C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag<br />

nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie <strong>die</strong> Nichtzahlung<br />

nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt verlangen wir von<br />

Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr.<br />

C.2 Zahlung des Folgebeitrags<br />

Rechtzeitige Zahlung<br />

C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im <strong>Versicherung</strong>sschein oder in der Beitragsrechnung<br />

angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.<br />

Nicht rechtzeitige Zahlung<br />

C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den<br />

rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen)<br />

innerhalb von 2 Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen.<br />

C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein<br />

und sind zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt <strong>die</strong>se Beträge noch nicht bezahlt, haben<br />

Sie keinen <strong>Versicherung</strong>sschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpfl<br />

ichtet, wenn Sie <strong>die</strong> verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.<br />

C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung <strong>die</strong>ser Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen<br />

Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung<br />

kündigen. Unsere Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist<br />

so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird,<br />

wenn Sie zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Unsere<br />

Kündigung wird unwirksam, wenn Sie <strong>die</strong>se Beträge innerhalb eines<br />

Monats ab Zugang der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung<br />

verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf<br />

zahlen.<br />

C.2.5 Für Schadenereignisse, <strong>die</strong> in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen<br />

Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht erst wieder <strong>für</strong> Schadenereignisse<br />

nach Ihrer Zahlung.<br />

C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel<br />

Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein<br />

anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir <strong>für</strong> den neuen<br />

Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2<br />

bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden<br />

Wegfall der vorläufi gen Deckung nach B.2.4.<br />

Dies gilt nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />

– Zwischen dem Ende der <strong>Versicherung</strong> des bisherigen Fahrzeugs und<br />

dem Beginn der <strong>Versicherung</strong> des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr<br />

als 6 Monate vergangen,<br />

– Art und Verwendung der Fahrzeuge sind gleich.<br />

Kündigen wir das <strong>Versicherung</strong>sverhältnis wegen Nichtzahlung, können<br />

wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3<br />

verlangen.<br />

C.4 Zahlungsperiode<br />

Die Beiträge <strong>für</strong> Ihre <strong>Versicherung</strong> müssen Sie entsprechend der vereinbarten<br />

Zahlungsperiode (= <strong>Versicherung</strong>speriode) bezahlen. Die<br />

Zahlungsperiode beträgt je nach Vereinbarung 1 Jahr, 6 Monate oder 3<br />

Monate. Ob Sie mit uns jährliche, 6-monatige oder 3-monatige Zahlung<br />

vereinbart haben, können Sie Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein entnehmen.<br />

C.5 <strong>Versicherung</strong>steuer<br />

Sie als <strong>Versicherung</strong>snehmer tragen <strong>die</strong> <strong>Versicherung</strong>steuer.<br />

D Welche Pfl ichten haben Sie beim Gebrauch des<br />

Fahrzeugs?<br />

D.1 Bei allen <strong>Versicherung</strong>sarten<br />

Vereinbarter Verwendungszweck<br />

D.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im <strong>Versicherung</strong>svertrag angegebenen<br />

Zweck verwendet werden.<br />

Berechtigter Fahrer<br />

D.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.<br />

Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten<br />

gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder<br />

der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug<br />

von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.<br />

Fahren mit Fahrerlaubnis<br />

D.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder<br />

Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem<br />

dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht<br />

ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem Fahrer benutzt wird, der nicht<br />

<strong>die</strong> vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.<br />

– 14 –<br />

Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen<br />

D.1.4 Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug<br />

auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur gebrauchen, wenn es das<br />

vollständige Wechselkennzeichen führt. Außerdem dürfen Sie, der Halter<br />

oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer gebrauchen<br />

lassen, wenn es das vollständige dem Fahrzeug zugeteilte Wechselkennzeichen<br />

nicht führt.<br />

Darf Ihr Fahrzeug auf Grund einer behördlichen Sondergenehmigung<br />

auch ohne vollständiges Wechselkennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum<br />

stehen, ist sein Gebrauch mit Ausnahme des Fahrens zulässig.<br />

D.2 Zusätzlich in der <strong>Kfz</strong>-Haftpfl ichtversicherung<br />

Alkohol und andere berauschende Mittel<br />

D.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische<br />

Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist,<br />

das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder<br />

der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug<br />

von einem Fahrer gefahren wird, der durch alkoholische Getränke oder<br />

andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu<br />

führen.<br />

Hinweis: Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief-, Fahrerschutz- und Ausland-Schadenschutz-<strong>Versicherung</strong><br />

besteht <strong>für</strong> solche Fahrten nach<br />

A.2.9.1, A.3.10.1, A.4.8.1 und A.5.7.1 kein oder eingeschränkter <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />

Nicht genehmigte Rennen<br />

D.2.2 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen und den dazugehörigen<br />

Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf <strong>die</strong> Erzielung einer<br />

Höchstgeschwindigkeit ankommt und <strong>die</strong> behördlich nicht genehmigt<br />

sind.<br />

Hinweis: Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen<br />

sind vom <strong>Versicherung</strong>sschutz gemäß A.1.5.2 ausgeschlossen. Auch<br />

in der Kasko-, Autoschutzbrief-, Fahrerschutz- und Ausland-Schadenschutz-<strong>Versicherung</strong><br />

besteht <strong>für</strong> Fahrten, bei denen es auf <strong>die</strong> Erzielung<br />

einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, nach A.2.9.2, A.3.10.2, A.4.8.3<br />

und A.5.7.2 kein <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />

D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung <strong>die</strong>ser Pfl ichten?<br />

Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung<br />

D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pfl ichten,<br />

haben Sie keinen <strong>Versicherung</strong>sschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pfl ichten<br />

grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere<br />

Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie<br />

nach, dass Sie <strong>die</strong> Pfl icht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz bestehen.<br />

Bei einer Verletzung der Pfl icht in der <strong>Kfz</strong>-Haftpfl ichtversicherung nach<br />

D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht<br />

von der Leistungspfl icht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer<br />

als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden<br />

erlitten haben.<br />

D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, soweit Sie nachweisen,<br />

dass <strong>die</strong> Pfl ichtverletzung weder <strong>für</strong> den Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalls<br />

noch <strong>für</strong> den Umfang unserer Leistungspfl icht ursächlich ist.<br />

Dies gilt nicht, wenn Sie <strong>die</strong> Pfl icht arglistig verletzen.<br />

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der <strong>Kfz</strong>-Haftpfl ichtversicherung<br />

D.3.3 In der <strong>Kfz</strong>-Haftpfl ichtversicherung ist <strong>die</strong> sich aus D.3.1 ergebende<br />

Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten<br />

Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 € beschränkt.<br />

Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen<br />

Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz) vollständig<br />

oder teilweise leistungsfrei sind.<br />

D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich<br />

begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpfl ichtung zur<br />

Leistung frei.<br />

E Welche Pfl ichten haben Sie im Schadenfall?<br />

E.1 Bei allen <strong>Versicherung</strong>sarten<br />

Anzeigepfl icht<br />

E.1.1 Sie sind verpfl ichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung<br />

durch uns führen kann, innerhalb einer Woche in Textform (z. B. per<br />

Brief, Fax oder E-Mail) anzuzeigen. Melden Sie den <strong>Versicherung</strong>sfall<br />

unverzüglich bei unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale, so gilt <strong>die</strong>s<br />

als Schadenanzeige.<br />

E.1.2 Ermittelt <strong>die</strong> Polizei, <strong>die</strong> Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im<br />

Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpfl ichtet, uns <strong>die</strong>s<br />

und den Fortgang des Verfahrens (z. B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid)<br />

unverzüglich anzuzeigen, auch wenn Sie uns das Schadenereignis<br />

bereits gemeldet haben.

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