Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB ... - Huk24
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C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag<br />
nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie <strong>die</strong> Nichtzahlung<br />
nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt verlangen wir von<br />
Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr.<br />
C.2 Zahlung des Folgebeitrags<br />
Rechtzeitige Zahlung<br />
C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im <strong>Versicherung</strong>sschein oder in der Beitragsrechnung<br />
angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.<br />
Nicht rechtzeitige Zahlung<br />
C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den<br />
rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen)<br />
innerhalb von 2 Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen.<br />
C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein<br />
und sind zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt <strong>die</strong>se Beträge noch nicht bezahlt, haben<br />
Sie keinen <strong>Versicherung</strong>sschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpfl<br />
ichtet, wenn Sie <strong>die</strong> verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.<br />
C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung <strong>die</strong>ser Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen<br />
Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung<br />
kündigen. Unsere Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist<br />
so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird,<br />
wenn Sie zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Unsere<br />
Kündigung wird unwirksam, wenn Sie <strong>die</strong>se Beträge innerhalb eines<br />
Monats ab Zugang der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung<br />
verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf<br />
zahlen.<br />
C.2.5 Für Schadenereignisse, <strong>die</strong> in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen<br />
Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht erst wieder <strong>für</strong> Schadenereignisse<br />
nach Ihrer Zahlung.<br />
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel<br />
Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein<br />
anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir <strong>für</strong> den neuen<br />
Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags<br />
<strong>die</strong> <strong>für</strong> Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2<br />
bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden<br />
Wegfall der vorläufi gen Deckung nach B.2.4.<br />
Dies gilt nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />
– Zwischen dem Ende der <strong>Versicherung</strong> des bisherigen Fahrzeugs und<br />
dem Beginn der <strong>Versicherung</strong> des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr<br />
als 6 Monate vergangen,<br />
– Art und Verwendung der Fahrzeuge sind gleich.<br />
Kündigen wir das <strong>Versicherung</strong>sverhältnis wegen Nichtzahlung, können<br />
wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3<br />
verlangen.<br />
C.4 Zahlungsperiode<br />
Die Beiträge <strong>für</strong> Ihre <strong>Versicherung</strong> müssen Sie entsprechend der vereinbarten<br />
Zahlungsperiode (= <strong>Versicherung</strong>speriode) bezahlen. Die<br />
Zahlungsperiode beträgt je nach Vereinbarung 1 Jahr, 6 Monate oder 3<br />
Monate. Ob Sie mit uns jährliche, 6-monatige oder 3-monatige Zahlung<br />
vereinbart haben, können Sie Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein entnehmen.<br />
C.5 <strong>Versicherung</strong>steuer<br />
Sie als <strong>Versicherung</strong>snehmer tragen <strong>die</strong> <strong>Versicherung</strong>steuer.<br />
D Welche Pfl ichten haben Sie beim Gebrauch des<br />
Fahrzeugs?<br />
D.1 Bei allen <strong>Versicherung</strong>sarten<br />
Vereinbarter Verwendungszweck<br />
D.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im <strong>Versicherung</strong>svertrag angegebenen<br />
Zweck verwendet werden.<br />
Berechtigter Fahrer<br />
D.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.<br />
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten<br />
gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder<br />
der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug<br />
von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.<br />
Fahren mit Fahrerlaubnis<br />
D.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder<br />
Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem<br />
dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht<br />
ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem Fahrer benutzt wird, der nicht<br />
<strong>die</strong> vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.<br />
– 14 –<br />
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen<br />
D.1.4 Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug<br />
auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur gebrauchen, wenn es das<br />
vollständige Wechselkennzeichen führt. Außerdem dürfen Sie, der Halter<br />
oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer gebrauchen<br />
lassen, wenn es das vollständige dem Fahrzeug zugeteilte Wechselkennzeichen<br />
nicht führt.<br />
Darf Ihr Fahrzeug auf Grund einer behördlichen Sondergenehmigung<br />
auch ohne vollständiges Wechselkennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum<br />
stehen, ist sein Gebrauch mit Ausnahme des Fahrens zulässig.<br />
D.2 Zusätzlich in der <strong>Kfz</strong>-Haftpfl ichtversicherung<br />
Alkohol und andere berauschende Mittel<br />
D.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische<br />
Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist,<br />
das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder<br />
der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug<br />
von einem Fahrer gefahren wird, der durch alkoholische Getränke oder<br />
andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu<br />
führen.<br />
Hinweis: Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief-, Fahrerschutz- und Ausland-Schadenschutz-<strong>Versicherung</strong><br />
besteht <strong>für</strong> solche Fahrten nach<br />
A.2.9.1, A.3.10.1, A.4.8.1 und A.5.7.1 kein oder eingeschränkter <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />
Nicht genehmigte Rennen<br />
D.2.2 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen und den dazugehörigen<br />
Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf <strong>die</strong> Erzielung einer<br />
Höchstgeschwindigkeit ankommt und <strong>die</strong> behördlich nicht genehmigt<br />
sind.<br />
Hinweis: Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen<br />
sind vom <strong>Versicherung</strong>sschutz gemäß A.1.5.2 ausgeschlossen. Auch<br />
in der Kasko-, Autoschutzbrief-, Fahrerschutz- und Ausland-Schadenschutz-<strong>Versicherung</strong><br />
besteht <strong>für</strong> Fahrten, bei denen es auf <strong>die</strong> Erzielung<br />
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, nach A.2.9.2, A.3.10.2, A.4.8.3<br />
und A.5.7.2 kein <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung <strong>die</strong>ser Pfl ichten?<br />
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung<br />
D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pfl ichten,<br />
haben Sie keinen <strong>Versicherung</strong>sschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pfl ichten<br />
grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere<br />
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie<br />
nach, dass Sie <strong>die</strong> Pfl icht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz bestehen.<br />
Bei einer Verletzung der Pfl icht in der <strong>Kfz</strong>-Haftpfl ichtversicherung nach<br />
D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht<br />
von der Leistungspfl icht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer<br />
als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden<br />
erlitten haben.<br />
D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, soweit Sie nachweisen,<br />
dass <strong>die</strong> Pfl ichtverletzung weder <strong>für</strong> den Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalls<br />
noch <strong>für</strong> den Umfang unserer Leistungspfl icht ursächlich ist.<br />
Dies gilt nicht, wenn Sie <strong>die</strong> Pfl icht arglistig verletzen.<br />
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der <strong>Kfz</strong>-Haftpfl ichtversicherung<br />
D.3.3 In der <strong>Kfz</strong>-Haftpfl ichtversicherung ist <strong>die</strong> sich aus D.3.1 ergebende<br />
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten<br />
Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 € beschränkt.<br />
Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen<br />
Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz) vollständig<br />
oder teilweise leistungsfrei sind.<br />
D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich<br />
begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpfl ichtung zur<br />
Leistung frei.<br />
E Welche Pfl ichten haben Sie im Schadenfall?<br />
E.1 Bei allen <strong>Versicherung</strong>sarten<br />
Anzeigepfl icht<br />
E.1.1 Sie sind verpfl ichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung<br />
durch uns führen kann, innerhalb einer Woche in Textform (z. B. per<br />
Brief, Fax oder E-Mail) anzuzeigen. Melden Sie den <strong>Versicherung</strong>sfall<br />
unverzüglich bei unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale, so gilt <strong>die</strong>s<br />
als Schadenanzeige.<br />
E.1.2 Ermittelt <strong>die</strong> Polizei, <strong>die</strong> Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im<br />
Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpfl ichtet, uns <strong>die</strong>s<br />
und den Fortgang des Verfahrens (z. B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid)<br />
unverzüglich anzuzeigen, auch wenn Sie uns das Schadenereignis<br />
bereits gemeldet haben.