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bedingungen - Huk24

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HUSB412, Stand: 1.10.2012<br />

Sehr geehrte Kundin,<br />

sehr geehrter Kunde,<br />

die Versicherungs<strong>bedingungen</strong> bilden die Grundlage für unser gemeinsames Vertrags verhältnis. Der konkret<br />

zwischen Ihnen und uns vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein<br />

und seinen Nachträgen.<br />

Versicherungs<strong>bedingungen</strong><br />

für die HUK24-Unfallversicherung Stand 01.10.2012<br />

Inhalt Seite<br />

Kundeninformation 2<br />

Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Versicherungs<strong>bedingungen</strong><br />

für die Unfallversicherung (AUB 2012) 4<br />

Allgemeine Versicherungs<strong>bedingungen</strong> für die Unfallversicherung (AUB 2012) 6<br />

Bitte bewahren Sie diese wichtigen Vertragsunterlagen auf!<br />

Eine Erläuterung von Fachbegriffen fi nden Sie im Glossar auf Seite 19.<br />

Auf gute Partnerschaft Ihre HUK24 AG<br />

HUK24 AG<br />

Willi-Hussong-Straße 2, 96440 Coburg


Kundeninformation<br />

Identität des Versicherers<br />

Versicherer ist die HUK24 AG.<br />

Registergericht Coburg. Handelsregister-Nr. 3240.<br />

Sitz des Unternehmens: Willi-Hussong-Str. 2, 96440 Coburg.<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Die ladungsfähige Anschrift der HUK24 lautet:<br />

HUK24 AG, Willi-Hussong-Str. 2, 96440 Coburg.<br />

Ladungsfähige Vertreter sind Detlef Frank und Günther Schlechta (stv.).<br />

Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers<br />

In unserer Hauptgeschäftstätigkeit sind wir auf Versicherungen für private Haushalte spezialisiert.<br />

Kosten für Fernkommunikationsmittel<br />

Ist in Ihren Versicherungsunterlagen eine Telefonnummer angegeben, unter der Sie uns erreichen können, informieren wir Sie dort auch über die Höhe der Telekommunikationskosten.<br />

Vertragsgrundlagen<br />

Grundlagen des Versicherungsvertrags werden der Antrag, der Versicherungsschein sowie etwaige Nachträge. Es gelten die Allgemeinen Versicherungs<strong>bedingungen</strong> für<br />

die Unfallversicherung (AUB 2012), eventuell mit Ihnen getroffene Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Versicherungsschutz in der Unfallversicherung<br />

Die private Unfallversicherung bietet der versicherten Person weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz bei Unfällen.<br />

Von einem Unfall spricht man, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung<br />

erleidet.<br />

Ihre Unfallversicherung enthält je nach Vereinbarung mindestens eine der beiden folgenden Leistungsarten:<br />

■ Invaliditätsleistung (mit oder ohne Progression)<br />

■ Rentenleistung<br />

Eine Sofortleistung, die wir bei bestimmten schweren Gesundheitsschäden erbringen, wird automatisch Vertragsbestandteil.<br />

Zusätzlich können Sie weitere Leistungsarten mit uns vereinbaren:<br />

■ Todesfall-Leistung<br />

■ Krankenhaus-Tagegeld mit Krankenhaus-Tagegeld PLUS<br />

Entscheiden Sie sich für die Unfallversicherung Classic, können Sie den Unfall-Schutzbrief und den Zusatzbaustein Unfall PLUS hinzuwählen. Für Unfall PLUS wird außerdem<br />

eine Invaliditätsleistung vorausgesetzt.<br />

Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welchen Versicherungsumfang Sie abgeschlossen haben.<br />

Die Entschädigungsleistung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspfl icht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.<br />

Beginn des Versicherungsvertrags<br />

Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. In der Regel geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins.<br />

Beginn des Versicherungsschutzes<br />

Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten Beitrag rechtzeitig zahlen.<br />

Versicherungsbeitrag<br />

Die Höhe des Beitrags können Sie den Antragsunterlagen entnehmen. Ändern sich Angaben im Antrag, kann sich auch der Beitrag ändern. Im Endbeitrag ist die Versicherungsteuer<br />

in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe enthalten.<br />

Beitragszahlung<br />

Der erste oder einmalige Beitrag wird mit dem 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von zwei Wochen,<br />

zu zahlen. Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein<br />

oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.<br />

– 2 –


Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem<br />

Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungs<strong>bedingungen</strong> sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7<br />

Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />

Widerrufs.<br />

Er ist zu richten an:<br />

HUK24<br />

Willi-Hussong-Str. 2<br />

96440 Coburg<br />

E-Mail: info@HUK24.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Bei einem wirksamen Widerruf endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.<br />

Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor<br />

Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits<br />

empfangenen Leistungen zurückzugewähren.<br />

Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt<br />

haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von<br />

weniger als einem Monat.<br />

Dauer des Vertrags<br />

Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht durch Sie oder uns in Textform<br />

gekündigt wird.<br />

Beendigung des Vertrags<br />

Sie, aber auch wir können den Vertrag zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Textform kündigen. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns<br />

spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein.<br />

Anwendbares Recht<br />

Es gilt deutsches Recht.<br />

Gerichtsstand<br />

Wenn Sie uns aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung verklagen wollen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den Gerichtsständen der<br />

Zivilprozessordnung (ZPO). Außerdem ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihr Wohnsitz befi ndet. Haben Sie keinen<br />

Wohnsitz, tritt an dessen Stelle das Gericht, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.<br />

Verklagen wir Sie aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung, gilt: Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt<br />

der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohnsitz, tritt an dessen Stelle das Gericht, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.<br />

Vertragssprache<br />

Die Vertragssprache ist deutsch.<br />

Außergerichtliches Beschwerdeverfahren<br />

Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat,<br />

können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden:<br />

Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Tel. 0800 3696000, Fax 0800 3699000. Der<br />

Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem<br />

Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entscheidung zu überprüfen.<br />

Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon unberührt.<br />

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde<br />

Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige<br />

Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bafi n.de; Tel. 0228 4108-0; Fax 0228 4108-1550. Die BaFin ist keine Schiedsstelle. Einzelne<br />

Streitfälle können deshalb nicht verbindlich entschieden werden.<br />

– 3 –


Allgemeine Versicherungs<strong>bedingungen</strong> für die Unfallversicherung (AUB 2012)<br />

A Umfang Ihrer Unfallversicherung<br />

1. Wer ist versichert? Wo besteht Versicherungsschutz? . . . . . . . . . 6<br />

1.1 Wer ist versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

1.1.1 Welche Personen sind versichert?<br />

1.1.2 Welche Personen können nicht versichert werden?<br />

1.2 Wo besteht Versicherungsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2. In welchen Fällen besteht Versicherungsschutz?<br />

In welchen Fällen haben sie keinen Versicherungsschutz?. . . . . . 6<br />

2.1 Was ist ein Unfall? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2.2 Welche Ereignisse sind einem Unfall gleichgestellt? . . . . . . . . . . 6<br />

2.2.1 Gesundheitsschäden infolge erhöhter Kraftanstrengung<br />

2.2.2 Erfrierungen<br />

2.2.3 Ertrinkungs- und Erstickungstod<br />

2.2.4 Tauchtypische Gesundheitsschäden<br />

2.3 Was ist außerdem in der Unfallversicherung Classic<br />

und in der Unfallversicherung Basis versichert? . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2.3.1 Unfälle durch natürliche Übermüdung<br />

2.3.2 Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Personen unter 18 Jahren<br />

2.3.3 Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten<br />

2.3.4 Gesundheitsschäden durch Strahlen<br />

2.3.5 Unfälle im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen<br />

2.3.6 Psychische und nervöse Störungen<br />

2.4 Was ist außerdem noch in der Unfallversicherung Classic<br />

versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2.4.1 Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente<br />

2.4.2 Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit<br />

2.4.3 Unfälle durch Schlaganfall oder Herzinfarkt<br />

2.4.4 Infektionskrankheiten durch Insekten oder Zecken<br />

2.4.5 Allergische Reaktionen durch Insektenstiche und Insektenbisse<br />

2.4.6 Vergiftungen<br />

2.4.7 Gase und Dämpfe<br />

2.5 In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz? . . . . . 7<br />

2.5.1 Geistes- und Bewusstseinsstörungen<br />

2.5.2 Schlaganfälle, epileptische Anfälle und andere Krampfanfälle<br />

2.5.3 Vorsätzliche Straftaten<br />

2.5.4 Beteiligung an Rennfahrten<br />

2.5.5 Kernenergie<br />

2.5.6 Bandscheibenschäden, Blutungen der inneren Organe<br />

und des Gehirns<br />

2.5.7 Schäden durch Heilmaßnahmen<br />

2.5.8 Infektionen<br />

2.5.9 Vergiftungen<br />

2.5.10 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen<br />

2.5.11 Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse<br />

3. Welche Leistungsarten können Sie mit uns vereinbaren und<br />

welche Regelungen gelten dafür? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

3.1 Welche Leistungsarten können Sie mit uns vereinbaren? . . . . . . . 7<br />

3.2 Was gilt für die Invaliditätsleistung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

3.2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistung?<br />

3.2.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />

3.3 Was gilt für die Rentenleistung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

3.3.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistung?<br />

3.3.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />

3.3.3 Ab wann zahlen wir die Rente und für wie lange?<br />

3.4 Was gilt für die Sofortleistung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

3.4.1 Was sind die Voraussetzungen für die Sofortleistung?<br />

3.4.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />

– 4 –<br />

3.5 Was gilt für die Todesfall-Leistung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

3.5.1 Was ist die Voraussetzung für die Leistung?<br />

3.5.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />

3.6 Was gilt für das Krankenhaus-Tagegeld<br />

mit Krankenhaus-Tagegeld PLUS? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

3.6.1 Was sind die Voraussetzungen für das Krankenhaus-Tagegeld?<br />

3.6.2 Was sind die Voraussetzungen für das Krankenhaus-Tagegeld PLUS?<br />

3.6.3 Wie ist das Verhältnis zwischen Krankenhaus-Tagegeld und<br />

Krankenhaus-Tagegeld PLUS?<br />

3.6.4 In welcher Höhe und wie lange leisten wir?<br />

4. Welche weiteren Leistungen bietet Ihre Unfallversicherung? . . . . 9<br />

4.1 Welche Kosten übernimmt Ihre Unfallversicherung? . . . . . . . . . . . 9<br />

4.1.1 Arztkosten zur Begründung des Leistungsanspruchs<br />

4.1.2 Kosten für die Nutzung einer Dekompressionskammer<br />

4.1.3 Kosten für kosmetische Operationen<br />

4.1.4 Kosten für Bergungseinsätze und weitere Leistungen<br />

(»Serviceleistungen«)<br />

4.2 Welche Mehrleistungen bietet Ihre Unfallversicherung? . . . . . . . . 9<br />

4.2.1 Vorsorge-Versicherung<br />

4.2.2 Reha-Beihilfe<br />

4.2.3 Zuzahlung bei ambulanten Operationen<br />

4.2.4 Rooming-In-Leistung für Kinder unter 14 Jahren<br />

4.2.5 Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern<br />

4.3 Welche Mehrleistungen bietet Ihre Unfallversicherung<br />

gegen Zusatzbeitrag? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

4.3.1 Progression 225 %<br />

4.3.2 Progression 500 %<br />

4.3.3 Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %<br />

4.3.4 Sofortzahlung bei Knochenbrüchen und Oberschenkelhalsbruch<br />

4.3.5 Verbesserte Gliedertaxe<br />

4.3.6 Erhöhte Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen<br />

4.3.7 Erhöhte Kostenübernahme bei Serviceleistungen<br />

4.3.8 Erhöhte Reha-Beihilfe<br />

B Gegenseitige Rechte und Pfl ichten<br />

1. Ihr Recht auf Entschädigung – was haben Sie zu beachten? . . . 11<br />

1.1 Was sind die Grundlagen für die Entschädigungsberechnung? . . 11<br />

1.1.1 Welche Bedeutung hat die Versicherungssumme?<br />

1.1.2 Wie wird die Entschädigung berechnet?<br />

1.1.3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen?<br />

1.2 Wann zahlen wir die Entschädigung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

2. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? . . . . . . . . . 12<br />

2.1 Was gilt für die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags? . . 12<br />

2.1.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />

2.1.2 Welche Rechtsfolgen sind bei verspäteter Zahlung möglich?<br />

2.2 Was gilt für die Zahlung des Folgebeitrags? . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

2.2.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />

2.2.2 Welche Rechtsfolgen sind bei verspäteter Zahlung möglich?<br />

2.3 Was gilt bei Lastschriftermächtigung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

2.4 Was gilt bei Teilzahlung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

2.5 Was geschieht mit dem Beitrag bei vorzeitiger<br />

Vertragsbeendigung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

2.5.1 Was gilt grundsätzlich?<br />

2.5.2 In welchen Fällen gibt es spezielle Regelungen?<br />

3. Welche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt<br />

des Versicherungsfalls? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

3.1 Wie müssen Sie sich verhalten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

3.2 Welche Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser<br />

Obliegenheiten möglich?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13


4. Was passiert mit der Unfallversicherung bei einer<br />

Veränderung Ihrer persönlichen Lebenssituation<br />

und worauf müssen Sie achten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

4.1 Welche Auswirkungen hat eine Teilnahme an militärischen<br />

Einsätzen auf Ihren Versicherungsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

4.2 Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit<br />

oder Beschäftigung beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

4.2.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />

4.2.2 Was passiert mit dem Beitrag und Ihrem Versicherungsschutz und<br />

welche Rechte haben Sie?<br />

4.3 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens? . . . . . 13<br />

4.3.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />

4.3.2 Welche Folgen hat eine unterbliebene Mitteilung?<br />

5. Welche Anpassungsregelungen gibt es in der<br />

Unfallversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

5.1 Wann nehmen wir eine Beitragsanpassung vor? . . . . . . . . . . . . 13<br />

5.1.1 Wann überprüfen wir die Beiträge?<br />

5.1.2 Welche Regeln beachten wir dabei?<br />

5.1.3 Welche Konsequenzen können sich aus der Überprüfung ergeben?<br />

5.1.4 Unter welchen Voraussetzungen ist die Anpassung begrenzt?<br />

5.1.5 Zu welchem Zeitpunkt wird die Anpassung wirksam?<br />

5.1.6 Was sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Anpassung?<br />

5.1.7 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?<br />

5.2. Wann werden die Versicherungssumme und<br />

der Beitrag erhöht (»Dynamik«)? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

5.2.1 Wie wird erhöht?<br />

5.2.2 Für welche Unfallereignisse gilt die Erhöhung?<br />

5.2.3 Können Sie der Erhöhung widersprechen?<br />

5.2.4 Kann die dynamische Erhöhung widerrufen werden?<br />

5.3 Was gilt, wenn die versicherte Person 18 Jahre alt wird? . . . . . . 14<br />

5.3.1 Welchen Tarif wenden wir an?<br />

5.3.2 Welche Rechte haben Sie?<br />

5.4 Was gilt, wenn die versicherte Person 65 Jahre alt wird? . . . . . . 14<br />

5.4.1 Welchen Tarif wenden wir an und was bedeutet das für Sie?<br />

5.4.2 Welche Rechte haben Sie?<br />

5.5 Unter welchen Voraussetzungen können die Versicherungs<strong>bedingungen</strong><br />

angepasst werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

5.5.1 Wann können wir anpassen?<br />

5.5.2 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?<br />

C Was Sie zusätzlich noch zu beachten haben<br />

1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

1.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?<br />

1.2 Wie lange läuft der Vertrag und wie kann er gekündigt werden?<br />

1.3 Wie kann der Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalls beendet werden?<br />

2. Was gilt für andere an der Unfallversicherung<br />

beteiligte Personen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

3. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

4. Welches Gericht ist zuständig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

4.1 Welches Gericht ist zuständig, wenn Sie uns verklagen?<br />

4.2 Welches Gericht ist zuständig, wenn wir Sie verklagen?<br />

5. Welches Recht fi ndet Anwendung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

D Unfall-Schutzbrief für Erwachsene<br />

1. Wer ist versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

1.1 Welche Personen sind versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

1.2 Welche Personen können nicht versichert werden? . . . . . . . . . . 15<br />

2. Welche Leistungen werden erbracht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistungen? . . . . . . . . . . 15<br />

2.1.1 Was sind die Voraussetzungen für die Beratungsleistungen?<br />

2.1.2 Was sind die Voraussetzungen für die Hilfs- und Pfl egeleistungen?<br />

– 5 –<br />

2.2. In welchem Umfang werden die Leistungen erbracht? . . . . . . . . 15<br />

2.3. Welche Beratungsleistungen gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

2.3.1 Medizinische Beratung<br />

2.3.2 Reha-Beratung<br />

2.3.3 Pfl ege-Beratung<br />

2.3.4 Beratung über Hilfsmittelversorgung, Umbau von Wohnung<br />

und Kraftfahrzeug<br />

2.4 Welche Hilfs- und Pfl egeleistungen gibt es und<br />

welche besonderen Regelungen gelten dafür? . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

2.4.1 Hilfsleistungen für die versicherte Person<br />

2.4.2 Pfl egeleistungen für die versicherte Person<br />

2.4.3 Hilfs- und Pfl egeleistungen für den pfl egebedürftigen Partner,<br />

für nahe Verwandte oder für Schwiegereltern<br />

2.4.4 Für welchen Zeitraum erbringen wir die Hilfs- und Pfl egeleistungen?<br />

2.4.5 In welchem Verhältnis stehen unsere Hilfs- und Pfl egeleistungen<br />

zur gesetzlichen Pfl egeversicherung?<br />

2.4.6 Welche Obliegenheiten haben Sie nach dem Unfall und welche<br />

Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten möglich?<br />

3. Was gilt für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen,<br />

uns und dem Dienstleister? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

4. Wann nehmen wir eine Beitragsanpassung vor? . . . . . . . . . . . . 17<br />

5. Was passiert, wenn der Hauptvertrag beendet wird? . . . . . . . . . 17<br />

E Unfall-Schutzbrief für Kinder<br />

1. Wer ist versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

1.1 Welche Personen sind versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

1.2 Welche Personen können nicht versichert werden? . . . . . . . . . . 17<br />

2. Welche Leistungen werden erbracht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistungen? . . . . . . . . . . 17<br />

2.1.1 Was sind die Voraussetzungen für die Beratungsleistungen?<br />

2.1.2 Was sind die Voraussetzungen für die Hilfsleistungen?<br />

2.2. In welchem Umfang werden die Leistungen erbracht? . . . . . . . . 17<br />

2.3. Welche Beratungsleistungen gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

2.3.1 Telefonische Erstberatung<br />

2.3.2 Medizinische Beratung<br />

2.3.3 Reha-Beratung<br />

2.3.4 Pfl ege-Beratung<br />

2.3.5 Beratung über Hilfsmittelversorgung, Umbau von Wohnung<br />

und Kraftfahrzeug<br />

2.3.6 Psychologische Erstberatung<br />

2.4 Welche Hilfsleistungen gibt es und welche besonderen<br />

Regelungen gelten dafür? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

2.4.1 Welche Hilfsleistungen gibt es?<br />

2.4.2 Für welchen Zeitraum erbringen wir die Hilfsleistungen?<br />

2.4.3 In welchem Verhältnis stehen unsere Hilfsleistungen<br />

zur gesetzlichen Pfl egeversicherung?<br />

2.4.4 Welche Obliegenheiten haben Sie nach dem Unfall und welche<br />

Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten möglich?<br />

3. Was gilt für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen,<br />

uns und dem Dienstleister? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

4. Wann nehmen wir eine Beitragsanpassung vor? . . . . . . . . . . . . 18<br />

5. Was gilt, wenn die versicherte Person 18 Jahre alt wird? . . . . . . 18<br />

6. Was passiert, wenn der Hauptvertrag beendet wird? . . . . . . . . . 18<br />

F Erweiterter Versicherungsschutz bei Gesundheitsschäden<br />

durch Infektionen für bestimmte Berufsgruppen<br />

1. Für welche Berufsgruppen gilt der erweiterte Versicherungsschutz?<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

2. Wogegen haben Sie Versicherungsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

3. Welche Fristen gelten für Eintritt, Feststellung und Geltendmachung<br />

der Invalidität? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

4. In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz? . . . . 18


A Umfang Ihrer Unfallversicherung<br />

1. Wer ist versichert? Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

1.1 Wer ist versichert?<br />

1.1.1 Welche Personen sind versichert?<br />

Sie als Versicherungsnehmer können Versicherungsschutz für sich selbst<br />

oder auch für bestimmte andere Personen mit uns vereinbaren, z. B.<br />

für Familienmitglieder. Wer versicherte Person ist, können Sie aus Ihrem<br />

Versicherungsschein ersehen.<br />

1.1.2 Welche Personen können nicht versichert werden?<br />

Nicht versicherbar sind Personen, die in der gesetzlichen Pfl egeversicherung<br />

mindestens in die Pfl egestufe II eingestuft werden können.<br />

Für diese Personen besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn<br />

sie Beiträge zahlen.<br />

Wenn eine Person erst während der Vertragslaufzeit versicherungsunfähig<br />

wird, endet der Versicherungsschutz mit Eintritt der Versicherungsunfähigkeit.<br />

Gleichzeitig endet die Versicherung für diese Person.<br />

Beiträge, die seit Bestehen oder Eintritt der Versicherungsunfähigkeit gezahlt<br />

worden sind, erstatten wir zurück.<br />

1.2 Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz besteht für Unfälle auf der ganzen Welt.<br />

2. In welchen Fällen besteht Versicherungsschutz? In welchen Fällen<br />

haben Sie keinen Versicherungsschutz?<br />

Die versicherte Person hat Versicherungsschutz, wenn ihr während der<br />

Wirksamkeit des Vertrags ein Unfall zustößt. Das Gleiche gilt für Ereignisse,<br />

die einem Unfall gleichgestellt sind.<br />

2.1 Was ist ein Unfall?<br />

»Unfall« ist ein Ereignis,<br />

– das plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt<br />

(Unfallereignis) und<br />

– durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung<br />

erleidet.<br />

■ Gesundheitsschäden, die sich die versicherte Person zuzieht, weil<br />

sie sich rechtmäßig verteidigt (z. B. Notwehr), gelten immer als unfreiwillig<br />

erlitten und sind daher mitversichert.<br />

■ Das Gleiche gilt für Gesundheitsschäden, die sich die versicherte<br />

Person bei Rettungsbemühungen zuzieht. Dabei ist unerheblich, ob<br />

es um die Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen geht.<br />

2.2 Welche Ereignisse sind einem Unfall gleichgestellt?<br />

2.2.1 Gesundheitsschäden infolge erhöhter Kraftanstrengung<br />

Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person eine erhöhte Kraftanstrengung<br />

unternimmt und sich dadurch<br />

– an Gliedmaßen oder Wirbelsäule<br />

■ ein Gelenk verrenkt oder<br />

■ Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt bzw. zerreißt;<br />

– einen Bauch- oder Unterleibsbruch zuzieht.<br />

2.2.2 Erfrierungen<br />

Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person erfriert oder sich Erfrierungen<br />

zuzieht. Voraussetzung ist jedoch, dass die versicherte Person<br />

– durch ein plötzliches Ereignis unfreiwillig der Kälte ausgesetzt wurde<br />

und<br />

– sich dieser Situation aus eigener Kraft nicht entziehen konnte.<br />

2.2.3 Ertrinkungs- und Erstickungstod<br />

Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person unfreiwillig ertrinkt oder<br />

erstickt.<br />

2.2.4 Tauchtypische Gesundheitsschäden<br />

Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person einen tauchtypischen<br />

Gesundheitsschaden erleidet, z. B. die Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen.<br />

2.3 Was ist außerdem in der Unfallversicherung Classic und in der<br />

Unfallversicherung Basis versichert?<br />

2.3.1 Unfälle durch natürliche Übermüdung<br />

Versichert sind Unfälle, die durch natürliche Übermüdung hervorgerufen<br />

werden. Das gilt auch, wenn die versicherte Person aufgrund von Übermüdung<br />

einschläft und dadurch einen Unfall erleidet.<br />

2.3.2 Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Personen unter 18 Jahren<br />

Versichert sind Unfälle, die der versicherten Person durch das Führen<br />

eines Kraftfahrzeugs zustoßen, wenn sie<br />

– 6 –<br />

– noch nicht 18 Jahre alt ist und<br />

– noch keinen Führerschein hat und<br />

– keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen hat (z. B.<br />

unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs nach § 248 b StGB).<br />

Wogegen kein Versicherungsschutz besteht, fi nden Sie insbesondere<br />

unter A 2.5.3.<br />

2.3.3 Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten<br />

Versichert sind Unfälle bei Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und<br />

sonstigen Fahrtveranstaltungen mit einem Kraftfahrzeug, soweit es nicht<br />

darauf ankommt, Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen.<br />

Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle, die der versicherten Person als<br />

Fahrer, Beifahrer oder Insasse zustoßen.<br />

2.3.4 Gesundheitsschäden durch Strahlen<br />

Versichert sind Gesundheitsschäden durch Strahlen, z. B. Laser- oder<br />

Röntgenstrahlen. Voraussetzung ist, dass ein Unfall vorliegt.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden<br />

– im Zusammenhang mit Kernenergie (siehe A 2.5.5);<br />

– in Folge regelmäßigen Umgangs mit Geräten, die Strahlen erzeugen.<br />

2.3.5 Unfälle im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen<br />

Versichert sind Unfälle, die der versicherten Person<br />

– als Führer oder sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs oder<br />

– bei der berufl ichen Tätigkeit, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs ausgeübt<br />

wird (z. B. Luftverkehrsüberwacher, Luftbildfotograf) oder<br />

– als Fluggast<br />

zustoßen.<br />

Beispiele für Luftfahrzeuge sind: Flugzeug (auch Segelfl ugzeug), Hubschrauber,<br />

Drachen, Gleitschirm, Fallschirm, Frei- und Fesselballon.<br />

2.3.6 Psychische und nervöse Störungen<br />

Versichert sind psychische und nervöse Störungen, die als Folge eines<br />

Unfalls auftreten.<br />

Das gilt jedoch nur, wenn die Störung auf eine der folgenden Ursachen<br />

zurückzuführen ist:<br />

– auf eine organische Erkrankung des Nervensystems, die durch den<br />

Unfall verursacht wurde;<br />

– auf eine Epilepsie, die durch den Unfall neu entstanden ist.<br />

Wogegen kein Versicherungsschutz besteht, fi nden Sie insbesondere<br />

unter A 2.5.10.<br />

2.4 Was ist außerdem noch in der Unfallversicherung Classic versichert?<br />

Der im Folgenden beschriebene Versicherungsschutz gilt nur, wenn Sie<br />

die Unfallversicherung Classic abgeschlossen haben.<br />

2.4.1 Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente<br />

Versichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch die Einnahme<br />

von ärztlich verordneten Medikamenten verursacht wurden.<br />

Gesundheitsbeeinträchtigungen, die durch den Medikamentengebrauch<br />

selbst hervorgerufen werden, sind jedoch nicht versichert.<br />

Wogegen kein Versicherungsschutz besteht, fi nden Sie insbesondere unter<br />

A 2.5.1.<br />

2.4.2 Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit<br />

Versichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch Trunkenheit<br />

verursacht wurden.<br />

Voraussetzung ist, dass die Blutalkoholkonzentration folgende Werte nicht<br />

übersteigt:<br />

– bei Lenkern von Kraftfahrzeugen 1,1 Promille;<br />

– in allen sonstigen Fällen 1,6 Promille.<br />

Wogegen kein Versicherungsschutz besteht, fi nden Sie insbesondere<br />

unter A 2.5.1.<br />

2.4.3 Unfälle durch Schlaganfall oder Herzinfarkt<br />

Versichert sind Unfälle, die der versicherten Person zustoßen, weil sie<br />

einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt hatte.<br />

Gesundheitsbeeinträchtigungen, die durch den Schlaganfall oder den<br />

Herzinfarkt selbst hervorgerufen werden, sind jedoch nicht versichert.<br />

2.4.4 Infektionskrankheiten durch Insekten oder Zecken<br />

a) Versichert ist eine erstmalige Infektion (z. B. durch einen Insektenstich<br />

oder Zeckenbiss), wenn dadurch eine der folgenden Krankheiten ausgelöst<br />

wurde:<br />

Borreliose, Brucellose, Cholera, Dreitagefi eber, Fleckfi eber, Frühsommermeningitis,<br />

Zeckenenzephalitis, Gelbfi eber, Lepra, Malaria, Pest, Pocken,


Afrikanische Trypanosomiasis (Schlafkrankheit), Tularämie (Hasenpest),<br />

Typhus und Paratyphus.<br />

b) Als Unfalltag gilt die erstmalige ärztliche Diagnose der Infektion.<br />

c) Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für die Invaliditätsleistung<br />

(A 3.2), die Rentenleistung (A 3.3) und die Todesfall-Leistung (A 3.5).<br />

d) Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, besteht der Versicherungsschutz<br />

nur für Reisen von höchstens 42 Tagen.<br />

e) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens nach Ablauf von drei Monaten<br />

nach Vertragsschluss (Wartezeit). Die Wartezeit läuft für jede<br />

versicherte Leistungsart gesondert. Schließen Sie also eine Leistungsart<br />

erst nachträglich in den Vertrag ein, beginnt die Wartezeit dafür<br />

erst mit dem Einschluss.<br />

f) Sie müssen uns unverzüglich benachrichtigen, sobald ein Arzt die Infektion<br />

festgestellt hat.<br />

g) Kein Versicherungsschutz besteht, wenn<br />

– die Verbreitung eines unter A 2.4.4 a) genannten Erregers auf<br />

einem Terrorakt beruht;<br />

– sich die versicherte Person bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes<br />

erstmalig infi ziert hatte.<br />

h) Für andere als die in A 2.4.4 a) beschriebenen Infektionen gilt die<br />

Regelung in A 2.5.8.<br />

2.4.5 Allergische Reaktionen durch Insektenstiche und Insektenbisse<br />

Versichert sind allergische Reaktionen durch Insektenstiche und Insektenbisse.<br />

Erfolgt aufgrund einer solchen allergischen Reaktion eine stationäre<br />

Desensibilisierung, gilt das als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt.<br />

Eine Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen (B 1.1.3) nehmen wir<br />

nicht vor.<br />

2.4.6 Vergiftungen<br />

Versichert sind unfreiwillige Vergiftungen, die sich die versicherte Person<br />

durch die Einnahme von festen oder fl üssigen Stoffen durch den Schlund<br />

zugezogen hat.<br />

Für Alkoholvergiftungen, die sich Personen ab 14 Jahren zuziehen, besteht<br />

kein Versicherungsschutz.<br />

In der Unfallversicherung Basis gilt die unter A 2.5.9 beschriebene Regelung.<br />

2.4.7 Gase und Dämpfe<br />

Versichert sind Vergiftungen durch plötzlich austretende Gase und<br />

Dämpfe, wenn ihnen die versicherte Person durch unabwendbare Umstände<br />

bis zu einem Tag ausgesetzt war.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Berufs- und Gewerbekrankheiten.<br />

2.5 In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz?<br />

2.5.1 Geistes- und Bewusstseinsstörungen<br />

Nicht versichert sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.<br />

Das gilt auch, soweit diese Störungen auf Trunkenheit beruhen.<br />

Versicherungsschutz besteht jedoch<br />

– in den Fällen, die unter A 2.4.1, A 2.4.2 und A 2.4.3 beschrieben sind;<br />

– bei Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, die durch einen Unfall ausgelöst<br />

wurden.<br />

2.5.2 Schlaganfälle, epileptische Anfälle und andere Krampfanfälle<br />

Nicht versichert sind Unfälle der versicherten Person infolge eines epileptischen<br />

Anfalls. Das Gleiche gilt für andere Krampfanfälle, die den ganzen<br />

Körper der versicherten Person ergreifen.<br />

Für die Unfallversicherung Basis gilt zusätzlich: Nicht versichert sind Unfälle<br />

infolge eines Schlaganfalls.<br />

Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Anfall durch einen Unfall<br />

ausgelöst wurde.<br />

2.5.3 Vorsätzliche Straftaten<br />

Nicht versichert sind Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen,<br />

dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt. Das Gleiche gilt für den<br />

Versuch einer Straftat.<br />

Versicherungsschutz besteht jedoch in den Fällen, die unter A 2.3.2 und<br />

A 2.4.2 beschrieben sind.<br />

2.5.4 Beteiligung an Rennfahrten<br />

Nicht versichert sind Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen,<br />

dass sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs an Rennfahrten<br />

oder dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt. Rennfahrten sind Fahrtveranstaltungen,<br />

bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten<br />

ankommt.<br />

– 7 –<br />

Für Unfälle, die der versicherten Person als Beifahrer oder Insasse bei<br />

einer Rennfahrt oder dazugehörigen Übungsfahrt zustoßen, gilt das Gleiche.<br />

2.5.5 Kernenergie<br />

Nicht versichert sind Unfälle, die durch Kernenergie verursacht werden,<br />

egal ob unmittelbar oder nur mittelbar.<br />

2.5.6 Bandscheibenschäden, Blutungen der inneren Organe und des Gehirns<br />

Nicht versichert sind Schäden an Bandscheiben. Das Gleiche gilt für<br />

Schäden durch Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.<br />

Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein Unfall nach A 2.1 die<br />

überwiegende Ursache ist.<br />

2.5.7 Schäden durch Heilmaßnahmen<br />

Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder<br />

Eingriffe am Körper der versicherten Person.<br />

Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahme oder der<br />

Eingriff durch einen Unfall veranlasst wurden.<br />

2.5.8 Infektionen<br />

Nicht versichert sind Infektionen.<br />

Versicherungsschutz besteht jedoch<br />

– in der Unfallversicherung Classic für Infektionen nach A 2.4.4 (z. B.<br />

durch Insektenstich oder Zeckenbiss);<br />

– für Infektionen, die nicht durch eine geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung<br />

verursacht wurden. Voraussetzung ist, dass die Infektion<br />

durch einen Unfall ausgelöst wurde;<br />

– für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verursacht<br />

sind. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Maßnahme durch<br />

einen Unfall veranlasst wurde;<br />

– für Tollwut und Wundstarrkrampf.<br />

2.5.9 Vergiftungen<br />

In der Unfallversicherung Classic gilt die Regelung in A 2.4.6.<br />

In der Unfallversicherung Basis sind Vergiftungen durch die Einnahme<br />

fester oder fl üssiger Stoffe durch den Schlund nicht versichert.<br />

2.5.10 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen<br />

Nicht versichert sind krankhafte Störungen, die als Folge psychischer<br />

Reaktionen auftreten. Das gilt auch dann, wenn diese Reaktionen durch<br />

einen Unfall verursacht wurden.<br />

Versicherungsschutz besteht jedoch in dem Fall, der unter A 2.3.6 beschrieben<br />

ist.<br />

2.5.11 Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse<br />

a) Nicht versichert sind Unfälle, die durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse<br />

verursacht werden, egal ob unmittelbar oder nur mittelbar.<br />

b) Die versicherte Person hat aber Versicherungsschutz, wenn sie während<br />

einer Auslandsreise überraschend in Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse<br />

gerät. Der Versicherungsschutz besteht für volle 14 Tage<br />

nach Kriegsbeginn auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte<br />

Person aufhält.<br />

3. Welche Leistungsarten können Sie mit uns vereinbaren und welche<br />

Regelungen gelten dafür?<br />

3.1 Welche Leistungsarten können Sie mit uns vereinbaren?<br />

Versichert sind nur diejenigen Leistungsarten, für die Sie Versicherungsschutz<br />

mit uns vereinbart haben. Welche das sind, können Sie aus Ihrem<br />

Versicherungsschein ersehen.<br />

Vereinbart werden muss mindestens eine der folgenden Leistungsarten:<br />

– Invaliditätsleistung (siehe A 3.2) oder<br />

– Rentenleistung (siehe A 3.3).<br />

Haben Sie mit uns eine Invaliditäts- oder Rentenleistung vereinbart, erbringen<br />

wir unter bestimmten Voraussetzungen eine Sofortleistung (siehe<br />

A 3.4).<br />

Zusätzlich zur Invaliditäts- oder Rentenleistung können Sie weitere Leistungsarten<br />

mit uns vereinbaren:<br />

– Todesfall-Leistung (siehe A 3.5);<br />

– Krankenhaus-Tagegeld mit Krankenhaus-Tagegeld PLUS (siehe A 3.6).<br />

3.2 Was gilt für die Invaliditätsleistung?<br />

Die Invaliditätsleistung erbringen wir als einmalige Kapitalzahlung.<br />

3.2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistung?<br />

Invalidität<br />

a) Bei der versicherten Person muss Invalidität eingetreten sein. »Invalidität«<br />

liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit


der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist.<br />

Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger<br />

als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht<br />

erwartet werden kann.<br />

Fristen für Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität<br />

b) Unsere Leistung setzt voraus, dass die Invalidität<br />

– innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten ist und<br />

– innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich<br />

festgestellt worden ist und<br />

– innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von Ihnen bei uns geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

3.2.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />

Die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität<br />

bilden die Grundlage für die Berechnung unserer Leistung.<br />

Bemessung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe<br />

a) Für den Grad der unfallbedingten Invalidität gilt folgende Gliedertaxe:<br />

Arm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 %<br />

Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 %<br />

Arm unterhalb des Ellenbogengelenks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 %<br />

Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 %<br />

Daumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 %<br />

Zeigefi nger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 %<br />

anderer Finger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 %<br />

Bein über der Mitte des Oberschenkels . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 %<br />

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 %<br />

Bein bis unterhalb des Knies . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 %<br />

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 %<br />

Fuß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 %<br />

große Zehe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 %<br />

andere Zehe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 %<br />

Auge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 %<br />

Gehör auf einem Ohr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 %<br />

Geruchssinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 %<br />

Geschmackssinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 %<br />

Stimme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 %<br />

eine Niere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 %<br />

beide Nieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 %<br />

Milz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 %<br />

Verliert die versicherte Person eines dieser Körperteile, Organe oder<br />

Sinnesorgane oder wird es funktionsunfähig, gelten ausschließlich die<br />

genannten Invaliditätsgrade.<br />

Verliert die versicherte Person das entsprechende Körperteil, Organ<br />

oder Sinnesorgan nur teilweise, bemisst sich der Invaliditätsgrad nach<br />

dem entsprechenden Teil des zugehörigen Prozentsatzes. Das Gleiche<br />

gilt, wenn das entsprechende Körperteil, Organ oder Sinnesorgan in<br />

seiner Funktion nur teilweise beeinträchtigt ist.<br />

Bemessung des Invaliditätsgrades außerhalb der Gliedertaxe<br />

b) Für Körperteile, Organe und Sinnesorgane, die in der Gliedertaxe nicht<br />

genannt sind, gilt: Der Invaliditätsgrad bemisst sich danach, inwieweit<br />

die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt<br />

beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische<br />

Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Sozialversicherungsrechtliche<br />

Einstufungen, z. B. nach dem Grad der Behinderung (GdB) oder der<br />

Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), sind für die Bemessung des<br />

Invaliditätsgrades nicht maßgebend.<br />

Anrechnung von Vorinvalidität<br />

c) Falls Körperteile, Organe oder Sinnesorgane oder deren Funktionen<br />

schon vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt waren, wird der Invaliditätsgrad<br />

um die Vorinvalidität gemindert. Die Vorinvalidität berechnet<br />

sich nach den gleichen Grundsätzen wie der Invaliditätsgrad (siehe<br />

A 3.2.2 a) bis b)).<br />

Addition mehrerer unfallbedingter Invaliditätsgrade<br />

d) Falls mehrere Körperteile, Organe oder Sinnesorgane durch den Unfall<br />

beeinträchtigt sind, rechnen wir die ermittelten Invaliditätsgrade zusammen.<br />

Ein Invaliditätsgrad von 100 % bildet dabei aber die Höchstgrenze.<br />

Neubemessung der Invalidität<br />

e) Sie, aber auch wir können den Grad der Invalidität jährlich neu durch<br />

einen Arzt bemessen lassen.<br />

Längstens ist das bis zu drei Jahre nach dem Unfall möglich. Bei Kindern,<br />

die noch keine 14 Jahre alt sind, beträgt diese Frist fünf Jahre.<br />

Verlangen wir eine Neubemessung, müssen wir das zusammen mit<br />

unserer Erklärung über unsere Leistungspfl icht (siehe B 1.2) tun.<br />

– 8 –<br />

Verlangen Sie eine Neubemessung, müssen Sie das innerhalb der genannten<br />

Frist tun.<br />

Falls die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung ergibt,<br />

als wir bereits erbracht haben, verzinsen wir den Mehrbetrag mit jährlich<br />

5 %.<br />

Besonderheiten bei Tod der versicherten Person<br />

f) Stirbt die versicherte Person, gilt:<br />

– Bei einem unfallbedingten Tod innerhalb eines Jahres nach dem<br />

Unfall besteht kein Anspruch auf die Invaliditätsleistung.<br />

– In allen anderen Fällen leisten wir bei einem Unfall nach dem Invaliditätsgrad,<br />

mit dem nach den ärztlichen Befunden zu rechnen gewesen<br />

wäre. Der Invaliditätsgrad wird nach den Regelungen unter<br />

A 3.2.2 a) bis e) bemessen.<br />

3.3 Was gilt für die Rentenleistung?<br />

Die Rentenleistung erbringen wir als monatlich wiederkehrenden Geldbetrag.<br />

3.3.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistung?<br />

Invalidität in Höhe von 50 %<br />

a) Die versicherte Person ist durch einen Unfall invalide im Sinne von<br />

A 3.2.1 a) geworden. Der Unfall hat zu einem Invaliditätsgrad von<br />

mindestens 50 % geführt. Für dessen Ermittlung gelten A 3.2.2 und<br />

B 1.1.3. Verbesserte oder besondere Gliedertaxen werden jedoch<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Fristen für Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität<br />

b) Die Invalidität muss innerhalb der in A 3.2.1 b) genannten Fristen<br />

eingetreten, ärztlich festgestellt und bei uns geltend gemacht worden<br />

sein.<br />

3.3.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />

Wir zahlen die Rente monatlich in Höhe der dafür vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Diese Leistung erhalten Sie lebenslang.<br />

3.3.3 Ab wann zahlen wir die Rente und für wie lange?<br />

Beginn der Rentenzahlung<br />

a) Wir zahlen die Rente, sobald feststeht, dass die Voraussetzungen für<br />

die Rentenleistung vorliegen. Unsere Rentenzahlung erbringen wir<br />

rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet<br />

hat. Für die Zukunft zahlen wir die Rente monatlich im Voraus.<br />

Ende der Rentenzahlung<br />

b) Die Rentenzahlung endet in den folgenden Fällen:<br />

– Der Invaliditätsgrad der versicherten Person ist unter 50 % gesunken.<br />

Hierauf können wir uns aber nur berufen, wenn dies im<br />

Rahmen einer Neubemessung der Invalidität nach A 3.2.2 e) festgestellt<br />

worden ist. Außerdem müssen wir Sie über das Ergebnis<br />

der Neubemessung informiert haben. Ab dem Monat, der auf unsere<br />

Mitteilung über die Neubemessung folgt, besteht kein Anspruch<br />

mehr auf die Rentenleistung.<br />

– Die versicherte Person ist gestorben. Ab dem Monat, der auf den<br />

Tod der versicherten Person folgt, besteht kein Anspruch mehr auf<br />

die Rentenleistung.<br />

Ruhen der Rentenzahlung<br />

c) Um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Rentenbezug noch<br />

erfüllt sind, dürfen wir Lebensbescheinigungen anfordern. Werden uns<br />

diese nicht unverzüglich vorgelegt, stellen wir die Rentenzahlung vorläufi<br />

g ein. Die Rentenzahlung ruht dann so lange, bis wir die Lebensbescheinigung<br />

erhalten.<br />

3.4 Was gilt für die Sofortleistung?<br />

3.4.1 Was sind die Voraussetzungen für die Sofortleistung?<br />

Haben Sie mit uns eine Invaliditäts- oder Rentenleistung vereinbart, erbringen<br />

wir eine Sofortleistung. Der Anspruch entsteht direkt nach Eintritt<br />

des Unfalls.<br />

Voraussetzungen für die Sofortleistung sind:<br />

Querschnittslähmung, Verlust der Hand, Erblindung<br />

a) Die versicherte Person hat durch einen Unfall einen der folgenden Gesundheitsschäden<br />

erlitten:<br />

– Querschnittslähmung nach einer Schädigung des Rückenmarks<br />

– Amputation der ganzen Hand<br />

– Erblindung auf beiden Augen<br />

Kein unfallbedingter Tod<br />

b) Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von einer Woche<br />

nach dem Unfall verstirbt, besteht kein Anspruch auf die Sofortleistung.


3.4.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />

Wir zahlen die Sofortleistung einmalig in Höhe von 5.000 €.<br />

3.5 Was gilt für die Todesfall-Leistung?<br />

3.5.1 Was ist die Voraussetzung für die Leistung?<br />

Die versicherte Person ist infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres gestorben.<br />

3.5.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />

Wir zahlen die Todesfall-Leistung in Höhe der dafür vereinbarten Versicherungssumme.<br />

3.6 Was gilt für das Krankenhaus-Tagegeld mit Krankenhaus-Tagegeld<br />

PLUS?<br />

3.6.1 Was sind die Voraussetzungen für das Krankenhaus-Tagegeld?<br />

Die versicherte Person hat sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger<br />

vollstationärer Heilbehandlung befunden.<br />

Für vollstationäre Rehabilitationsmaßnahmen (z. B. in Kuranstalten oder<br />

Erholungsheimen) besteht kein Anspruch auf das Krankenhaus-Tagegeld.<br />

Wir leisten jedoch, soweit die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen<br />

im Vordergrund steht.<br />

3.6.2 Was sind die Voraussetzungen für das Krankenhaus-Tagegeld PLUS?<br />

Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen<br />

worden und hatte Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld nach diesem<br />

Vertrag.<br />

3.6.3 Wie ist das Verhältnis zwischen Krankenhaus-Tagegeld und Krankenhaus-Tagegeld<br />

PLUS?<br />

Ohne Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld erhalten Sie auch kein Krankenhaus-Tagegeld<br />

PLUS.<br />

3.6.4 In welcher Höhe und wie lange leisten wir?<br />

Wir zahlen<br />

– das Krankenhaus-Tagegeld in Höhe der dafür vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Dabei leisten wir für jeden Kalendertag, an dem sich<br />

die versicherte Person in vollstationärer Behandlung befunden hat.<br />

Längstens erbringen wir das Krankenhaus-Tagegeld für zwei Jahre,<br />

vom Unfalltag an gerechnet.<br />

– das Krankenhaus-Tagegeld PLUS in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme<br />

für die Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaus-Tagegeld<br />

geleistet haben. Längstens erbringen wir das Krankenhaus-Tagegeld<br />

PLUS für 100 Tage.<br />

4. Welche weiteren Leistungen bietet Ihre Unfallversicherung?<br />

4.1 Welche Kosten übernimmt Ihre Unfallversicherung?<br />

Versichert sind die folgenden, aufgrund eines Versicherungsfalls notwendigen<br />

und tatsächlich angefallenen Kosten:<br />

4.1.1 Arztkosten zur Begründung des Leistungsanspruchs<br />

Wir ersetzen Arztkosten, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs<br />

entstehen, in folgendem Umfang:<br />

– bei der Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der Versicherungssumme;<br />

– bei der Rentenleistung einmalig bis zu 10 % des monatlich wiederkehrenden<br />

Geldbetrags;<br />

– bei der Sofortleistung bis zu 1 % des dafür vereinbarten Betrags;<br />

– beim Krankenhaus-Tagegeld mit Krankenhaus-Tagegeld PLUS bis zu<br />

einem Tagegeldsatz.<br />

4.1.2 Kosten für die Nutzung einer Dekompressionskammer<br />

a) Wir ersetzen die Kosten für die Nutzung einer Dekompressionskammer<br />

bis insgesamt maximal 10.000 €. Voraussetzung ist, dass die<br />

Nutzung durch einen tauchtypischen Gesundheitsschaden (siehe<br />

A 2.2.4) veranlasst wurde und medizinisch geboten war.<br />

b) Wir zahlen nur, soweit die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch<br />

gegen einen anderen Ersatzpfl ichtigen (z. B. Krankenversicherer,<br />

Unfallverursacher) hat. Wenn ein anderer Ersatzpfl ichtiger<br />

seine Leistungspfl icht bestreitet, können Sie sich direkt an uns halten.<br />

4.1.3 Kosten für kosmetische Operationen<br />

a) Wir ersetzen Kosten für kosmetische Operationen bis insgesamt maximal<br />

10.000 €.<br />

b) Voraussetzungen für unsere Leistung sind:<br />

– Die versicherte Person hat sich dieser kosmetischen Operation wegen<br />

eines Unfalls unterzogen, der unter diesen Vertrag fällt.<br />

»Kosmetische Operation« ist eine ärztliche Behandlung, die nach<br />

dem Abschluss der Heilbehandlung durchgeführt wird. Sie hat zum<br />

Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes<br />

der versicherten Person zu beheben.<br />

– 9 –<br />

– Die kosmetische Operation wurde innerhalb von drei Jahren nach<br />

dem Unfall vorgenommen. Bei Unfällen von Minderjährigen reicht<br />

es jedoch aus, wenn sie vor dem 21. Geburtstag erfolgt ist.<br />

– Die versicherte Person hat keinen Erstattungsanspruch gegen<br />

einen anderen Ersatzpfl ichtigen (z. B. Krankenversicherer, Zahnversicherer,<br />

Unfallverursacher) oder ein anderer Ersatzpfl ichtiger<br />

bestreitet seine Leistungspfl icht.<br />

c) Ersatzfähige Kosten sind ausschließlich:<br />

– Arzthonorare und sonstige Operationskosten;<br />

– notwendige Kosten für die Unterbringung und Verpfl egung in einem<br />

Krankenhaus;<br />

– Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, soweit die Zähne durch<br />

den Unfall beschädigt wurden. Das Gleiche gilt für den Verlust von<br />

Zähnen.<br />

d) In der Unfallversicherung Basis übernehmen wir diese Kosten allerdings<br />

nicht.<br />

4.1.4 Kosten für Bergungseinsätze und weitere Leistungen (»Serviceleistungen«)<br />

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten<br />

a) Wir ersetzen Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von<br />

öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten,<br />

soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.<br />

Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar<br />

drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten<br />

war.<br />

Information über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung<br />

b) Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung.<br />

Außerdem stellen wir eine Verbindung zwischen dem Hausarzt der<br />

versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus<br />

her, wenn Sie das wünschen.<br />

Kosten für den Transport der verletzten Person ins Krankenhaus<br />

c) Wir ersetzen die Kosten für den Transport der versicherten Person ins<br />

Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, wenn dieser ärztlich angeordnet<br />

war.<br />

Kosten für den Rücktransport der verletzten Person an ihren ständigen<br />

Wohnsitz<br />

d) Wir ersetzen die Mehrkosten für den Rücktransport der versicherten<br />

Person an ihren ständigen Wohnsitz. Diese Mehrkosten übernehmen<br />

wir, soweit sie<br />

– auf eine ärztliche Anordnung zurückgehen oder<br />

– nach der Art der Verletzung unvermeidbar waren.<br />

Kosten für die Rückkehr mitreisender Verwandter bei Auslandsunfällen<br />

e) Wir ersetzen bei einem Unfall im Ausland die zusätzlich anfallenden<br />

Unterbringungs- und Heimfahrtkosten für mitreisende Partner der<br />

versicherten Person. Das Gleiche gilt für mitreisende Kinder der versicherten<br />

Person, wenn diese noch nicht 18 Jahre alt sind.<br />

Kosten für die Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz<br />

f) Wir ersetzen die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen<br />

Wohnsitz, wenn die versicherte Person unfallbedingt im Inland verstirbt.<br />

Stirbt die versicherte Person dagegen unfallbedingt im Ausland, kann<br />

gewählt werden: Entweder ersetzen wir die Kosten für die Überführung<br />

zum letzten ständigen Wohnsitz oder wir übernehmen die Kosten für<br />

die Bestattung im Ausland.<br />

Höhe der Leistungen<br />

g) Die Kosten für die Leistungen nach den Buchstaben a) bis f) übernehmen<br />

wir bis insgesamt maximal 10.000 €.<br />

Anderer Ersatzpfl ichtiger<br />

h) Wir zahlen nur, soweit die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch<br />

gegen einen anderen Ersatzpfl ichtigen (z. B. Krankenversicherer,<br />

Unfallverursacher) hat. Wenn ein anderer Ersatzpfl ichtiger<br />

seine Leistungspfl icht bestreitet, können Sie sich direkt an uns halten.<br />

4.2 Welche Mehrleistungen bietet Ihre Unfallversicherung?<br />

In der Unfallversicherung Basis erbringen wir nur die Leistung nach<br />

A 4.2.1.<br />

4.2.1 Vorsorge-Versicherung<br />

a) Für bestimmte Personen gewähren wir zeitlich begrenzten Vorsorge-<br />

Versicherungsschutz. Dieser besteht nur für die Invaliditätsleistung<br />

und die Todesfall-Leistung. Dabei sind jedoch folgende Fälle und Leistungen<br />

nicht versichert: A 2.3, A 2.4, A 4.2.2 bis A 4.2.5, A 4.3.


) Folgende Personen sind versichert:<br />

– leibliche und adoptierte Kinder der versicherten Person, beginnend<br />

mit dem Tag der Geburt oder der Adoption;<br />

– der Ehepartner der versicherten Person und dessen leibliche oder<br />

adoptierte minderjährige Kinder, beginnend mit dem Tag der Heirat;<br />

– eingetragene Lebenspartner der versicherten Person und deren<br />

leibliche oder adoptierte minderjährige Kinder, beginnend mit dem<br />

Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz.<br />

c) Der Vorsorge-Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des laufenden<br />

Versicherungsjahres. Voraussetzung ist, dass die Unfallversicherung<br />

zu Beginn des Vorsorge-Versicherungsschutzes bereits bestanden<br />

hat und zum Unfallzeitpunkt noch besteht.<br />

d) Sie müssen uns die Geburt, die Adoption, die Heirat und die Begründung<br />

der eingetragenen Lebenspartnerschaft anzeigen. Die Anzeige<br />

ist innerhalb eines Monats vorzunehmen, nachdem wir Sie in unserer<br />

Beitragsrechnung dazu aufgefordert hatten. Informieren Sie uns nicht<br />

rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz aus der Vorsorge-Versicherung<br />

rückwirkend.<br />

e) Die Versicherungssumme beträgt je Person<br />

– für den Invaliditätsfall 25.000 € ohne Progression,<br />

– für den Todesfall 5.000 €,<br />

soweit Sie diese Leistungsart mit uns vereinbart haben.<br />

f) Sofern für die versicherte Person mehrere Unfallversicherungsverträge<br />

bei der HUK-COBURG, der HUK-COBURG-Allgemeine und der<br />

HUK24 bestehen, die diese Vorsorge-Versicherung beinhalten, gilt: Wir<br />

leisten eine Entschädigung nur aus einem dieser Verträge.<br />

4.2.2 Reha-Beihilfe<br />

a) Wir leisten einmalig eine Reha-Beihilfe in Höhe von 2.500 € je Unfall.<br />

b) Voraussetzungen für unsere Leistung sind:<br />

– Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten;<br />

– Sie ist durch diesen Unfall invalide im Sinne von A 3.2.1 a) geworden;<br />

– Die versicherte Person hat wegen der Gesundheitsschäden, die<br />

durch das Unfallereignis hervorgerufen wurden, eine medizinisch<br />

notwendige stationäre Reha-Maßnahme durchgeführt;<br />

– Die Reha-Maßnahme hat innerhalb von drei Jahren stattgefunden,<br />

vom Unfalltag an gerechnet, und durchgehend mindestens drei<br />

Wochen gedauert.<br />

c) Wir leisten nicht bei Anschlussheilbehandlungen, Anschlussrehabilitationen<br />

und stationären Weiterbehandlungen, bei denen die ärztliche<br />

Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.<br />

d) Eine Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen (B 1.1.3) nehmen<br />

wir nicht vor.<br />

e) In der Unfallversicherung Basis erbringen wir diese Leistung allerdings<br />

nicht.<br />

4.2.3 Zuzahlung bei ambulanten Operationen<br />

a) Haben Sie für die versicherte Person mit uns ein Krankenhaus-Tagegeld<br />

vereinbart, verdreifachen wir es unter den folgenden Voraussetzungen:<br />

– Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten;<br />

– Wegen dieses Unfalls hat sie sich einer ambulanten chirurgischen<br />

Operation unterzogen.<br />

b) In der Unfallversicherung Basis erbringen wir diese Leistung allerdings<br />

nicht.<br />

4.2.4 Rooming-In-Leistung für Kinder unter 14 Jahren<br />

a) Haben Sie in der Kinder-Unfallversicherung mit uns ein Krankenhaus-<br />

Tagegeld vereinbart, verdoppeln wir es unter den folgenden Voraussetzungen:<br />

– Das versicherte Kind hat sich wegen eines Unfalls einer vollstationären<br />

Heilbehandlung unterzogen;<br />

– Zu Beginn dieser Heilbehandlung war das Kind noch keine 14 Jahre<br />

alt;<br />

– Während der Heilbehandlung wurde für einen Erziehungsberechtigten<br />

als Begleitung ein zusätzliches Krankenhausbett im Zimmer des<br />

Kindes bereitgestellt (Rooming-In).<br />

b) Wir zahlen das doppelte Krankenhaus-Tagegeld für die Dauer der Begleitung,<br />

höchstens aber für 100 Tage.<br />

c) In der Unfallversicherung Basis erbringen wir diese Leistung allerdings<br />

nicht.<br />

– 10 –<br />

4.2.5 Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern<br />

a) Haben Sie eine Person unter 18 Jahren nach dem Kindertarif versichert<br />

und sterben Sie während der Versicherungsdauer, gilt:<br />

Wir führen die Versicherung zunächst mit den Versicherungssummen<br />

beitragsfrei weiter, die zu diesem Zeitpunkt gelten. Das tun wir bis zum<br />

Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind 18 Jahre<br />

alt wird.<br />

Neuer Versicherungsnehmer wird der gesetzliche Vertreter, wenn<br />

nichts anderes vereinbart ist.<br />

b) Voraussetzungen sind:<br />

– Sie hatten bei Versicherungsbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet,<br />

– die Versicherung war nicht gekündigt und<br />

– Ihr Tod wurde nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht.<br />

c) In der Unfallversicherung Basis erbringen wir diese Leistung allerdings<br />

nicht.<br />

4.3 Welche Mehrleistungen bietet Ihre Unfallversicherung gegen Zusatzbeitrag?<br />

Wir übernehmen die folgenden Mehrleistungen nur, wenn sie gegen Zusatzbeitrag<br />

ausdrücklich vereinbart wurden (siehe Antrag und Versicherungsschein).<br />

Zur Unfallversicherung Basis können Sie die Leistungen nach A 4.3.4 bis<br />

A 4.3.8 nicht hinzuwählen.<br />

Die Progressionen 225 % und 500 % (siehe A 4.3.1 bis A 4.3.2) sowie<br />

die Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % (siehe A 4.3.3) sind<br />

nicht miteinander kombinierbar. Sie können nur eine dieser Varianten pro<br />

Versicherung wählen.<br />

Progressionen sowie die Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %<br />

können nur zur Invaliditätsleistung abgeschlossen werden. Für andere<br />

Leistungsarten gelten sie nicht.<br />

4.3.1 Progression 225 %<br />

Die progressive Invaliditätsstaffel beginnt ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad<br />

von 26 %. Wie sich das bei der Progression 225 % auf<br />

die Leistung aus der Versicherungssumme auswirkt, können Sie aus der<br />

folgenden Tabelle ersehen:<br />

Unfallbed.<br />

Inv.-Grad<br />

%<br />

26<br />

27<br />

28<br />

29<br />

30<br />

31<br />

32<br />

33<br />

34<br />

35<br />

36<br />

37<br />

38<br />

39<br />

40<br />

41<br />

42<br />

43<br />

44<br />

Leistung<br />

a. d. Vers.-<br />

Summe<br />

%<br />

27<br />

29<br />

31<br />

33<br />

35<br />

37<br />

39<br />

41<br />

43<br />

45<br />

47<br />

49<br />

51<br />

53<br />

55<br />

57<br />

59<br />

61<br />

63<br />

Unfallbed.<br />

Inv.-Grad<br />

%<br />

45<br />

46<br />

47<br />

48<br />

49<br />

50<br />

51<br />

52<br />

53<br />

54<br />

55<br />

56<br />

57<br />

58<br />

59<br />

60<br />

61<br />

62<br />

63<br />

Leistung<br />

a. d. Vers.-<br />

Summe<br />

%<br />

65<br />

67<br />

69<br />

71<br />

73<br />

75<br />

78<br />

81<br />

84<br />

87<br />

90<br />

93<br />

96<br />

99<br />

102<br />

105<br />

108<br />

111<br />

114<br />

Unfallbed.<br />

Inv.-Grad<br />

%<br />

64<br />

65<br />

66<br />

67<br />

68<br />

69<br />

70<br />

71<br />

72<br />

73<br />

74<br />

75<br />

76<br />

77<br />

78<br />

79<br />

80<br />

81<br />

82<br />

Leistung<br />

a. d. Vers.-<br />

Summe<br />

%<br />

117<br />

120<br />

123<br />

126<br />

129<br />

132<br />

135<br />

138<br />

141<br />

144<br />

147<br />

150<br />

153<br />

156<br />

159<br />

162<br />

165<br />

168<br />

171<br />

Unfallbed.<br />

Inv.-Grad<br />

%<br />

83<br />

84<br />

85<br />

86<br />

87<br />

88<br />

89<br />

90<br />

91<br />

92<br />

93<br />

94<br />

95<br />

96<br />

97<br />

98<br />

99<br />

100<br />

Leistung<br />

a. d. Vers.-<br />

Summe<br />

%<br />

174<br />

177<br />

180<br />

183<br />

186<br />

189<br />

192<br />

195<br />

198<br />

201<br />

204<br />

207<br />

210<br />

213<br />

216<br />

219<br />

222<br />

225


4.3.2 Progression 500 %<br />

Die progressive Invaliditätsstaffel beginnt ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad<br />

von 26 %. Wie sich das bei der Progression 500 % auf<br />

die Leistung aus der Versicherungssumme auswirkt, können Sie aus der<br />

folgenden Tabelle ersehen:<br />

Unfallbed.<br />

Inv.-Grad<br />

%<br />

26<br />

27<br />

28<br />

29<br />

30<br />

31<br />

32<br />

33<br />

34<br />

35<br />

36<br />

37<br />

38<br />

39<br />

40<br />

41<br />

42<br />

43<br />

44<br />

Leistung<br />

a. d. Vers.-<br />

Summe<br />

%<br />

28<br />

31<br />

34<br />

37<br />

40<br />

43<br />

46<br />

49<br />

52<br />

55<br />

58<br />

61<br />

64<br />

67<br />

70<br />

73<br />

76<br />

79<br />

82<br />

Unfallbed.<br />

Inv.-Grad<br />

%<br />

45<br />

46<br />

47<br />

48<br />

49<br />

50<br />

51<br />

52<br />

53<br />

54<br />

55<br />

56<br />

57<br />

58<br />

59<br />

60<br />

61<br />

62<br />

63<br />

Leistung<br />

a. d. Vers.-<br />

Summe<br />

%<br />

85<br />

88<br />

91<br />

94<br />

97<br />

100<br />

106<br />

112<br />

118<br />

124<br />

130<br />

136<br />

142<br />

148<br />

154<br />

160<br />

166<br />

172<br />

178<br />

Unfallbed.<br />

Inv.-Grad<br />

83<br />

84<br />

85<br />

86<br />

87<br />

88<br />

89<br />

90<br />

91<br />

92<br />

93<br />

94<br />

95<br />

96<br />

97<br />

98<br />

99<br />

100<br />

330<br />

340<br />

350<br />

360<br />

370<br />

380<br />

390<br />

400<br />

410<br />

420<br />

430<br />

440<br />

450<br />

460<br />

470<br />

480<br />

490<br />

500<br />

Pro versicherte Person ist die zusätzliche Leistung auf 800.000 € beschränkt.<br />

Sofern für die versicherte Person mehrere Unfallversicherungsverträge<br />

bei der HUK-COBURG, der HUK-COBURG-Allgemeine und der HUK24<br />

bestehen, gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungen zusammen.<br />

4.3.3 Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %<br />

a) Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % erbringen wir die doppelte Invaliditätsleistung.<br />

b) Pro versicherte Person ist die zusätzliche Leistung auf 200.000 € beschränkt.<br />

Sofern für die versicherte Person mehrere Unfallversicherungsverträge<br />

bei der HUK-COBURG, der HUK-COBURG-Allgemeine und der HUK24<br />

bestehen, gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungen zusammen.<br />

4.3.4 Sofortzahlung bei Knochenbrüchen und Oberschenkelhalsbruch<br />

a) Für folgende Verletzungen leisten wir eine Sofortzahlung:<br />

– bei einer Knochenfraktur. Dazu zählt auch ein Knocheneinriss<br />

(Haarriss des Knochens bzw. Fissur).<br />

– bei einem Oberschenkelhalsbruch. Dieser liegt vor, wenn vom Oberschenkelknochen<br />

der Oberschenkelhals, der Oberschenkelkopf oder<br />

der große Rollhügel gebrochen ist.<br />

b) Voraussetzungen für unsere Leistung sind:<br />

– Die Knochenfraktur ist durch einen Unfall, der unter diesen Vertrag<br />

fällt, entstanden. Bei einem Oberschenkelhalsbruch ist das jedoch<br />

nicht erforderlich.<br />

– Die versicherte Person hat sich wegen dieser Verletzung in medizinisch<br />

notwendiger Heilbehandlung befunden. Für Rehabilitationsmaßnahmen<br />

(z. B. in Kuranstalten oder Erholungsheimen) besteht<br />

kein Anspruch auf Sofortzahlung. Wir leisten jedoch, soweit die<br />

ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.<br />

– Die versicherte Person hat die Verletzung unverzüglich ärztlich feststellen<br />

lassen.<br />

– Die versicherte Person hat die Sofortzahlung bei uns innerhalb von<br />

drei Monaten nach der ärztlichen Feststellung geltend gemacht.<br />

d) Ihre Versicherungssumme für die Sofortzahlung beträgt 1.500 €. Die<br />

Höhe der Leistung richtet sich nach folgender Tabelle:<br />

%<br />

64<br />

65<br />

66<br />

67<br />

68<br />

69<br />

70<br />

71<br />

72<br />

73<br />

74<br />

75<br />

76<br />

77<br />

78<br />

79<br />

80<br />

81<br />

82<br />

Leistung<br />

a. d. Vers.-<br />

Summe<br />

%<br />

184<br />

190<br />

196<br />

202<br />

208<br />

214<br />

220<br />

226<br />

232<br />

238<br />

244<br />

250<br />

260<br />

270<br />

280<br />

290<br />

300<br />

310<br />

320<br />

Unfallbed.<br />

Inv.-Grad<br />

Leistung<br />

a. d. Vers.-<br />

Summe<br />

%<br />

aa) Vollstationärer, ununterbrochener<br />

Krankenhausaufenthalt von<br />

– mehr als 30 Tagen 100 % der Versicherungssumme<br />

– bis zu 30 Tagen 50 % der Versicherungssumme<br />

– weniger als 7 Tagen 25 % der Versicherungssumme<br />

bb) Ausschließlich ambulante<br />

Behandlung 10 % der Versicherungssumme<br />

e) Bei einem Oberschenkelhalsbruch nehmen wir eine Anrechnung von<br />

Krankheiten und Gebrechen (B 1.1.3) nicht vor.<br />

f) Wir leisten die Sofortzahlung einmal je versichertem Ereignis. Das gilt<br />

auch<br />

%<br />

– 11 –<br />

– bei mehreren vollstationären Behandlungen. Maßgebend ist der<br />

längste Aufenthalt;<br />

– bei mehreren ambulanten Behandlungen;<br />

– bei mehreren Frakturen.<br />

4.3.5 Verbesserte Gliedertaxe<br />

Bei der Berechnung des Invaliditätsgrades nach A 3.2.2 a) erhöhen<br />

wir die Werte der Gliedertaxe relativ um 20 %. Ein Invaliditätsgrad von<br />

100 % bildet dabei aber die Höchstgrenze. Daraus ergeben sich folgende<br />

Werte:<br />

Arm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 %<br />

Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 %<br />

Arm unterhalb des Ellenbogengelenks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 %<br />

Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 %<br />

Daumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 %<br />

Zeigefi nger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 %<br />

anderer Finger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 %<br />

Bein über der Mitte des Oberschenkels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 %<br />

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 %<br />

Bein bis unterhalb des Knies . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 %<br />

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 %<br />

Fuß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 %<br />

große Zehe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 %<br />

andere Zehe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2,4 %<br />

Auge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 %<br />

Gehör auf einem Ohr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 %<br />

Geruchssinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 %<br />

Geschmackssinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 %<br />

Stimme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 %<br />

eine Niere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 %<br />

beide Nieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 %<br />

Milz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 %<br />

Die erhöhten Werte sind in folgenden Fällen ebenfalls zu berücksichtigen:<br />

– bei Anrechnung einer Vorinvalidität nach A 3.2.2 c);<br />

– bei vereinbarter Progression (A 4.3.1 oder A 4.3.2);<br />

– bei Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % (A 4.3.3).<br />

Im Übrigen gelten für die Höhe der Invaliditätsleistung die Regelungen<br />

unter A 3.2.2.<br />

4.3.6 Erhöhte Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen<br />

Die Kosten für kosmetische Operationen ersetzen wir bis insgesamt maximal<br />

20.000 €.<br />

Im Übrigen gelten die Regelungen unter A 4.1.3 b) bis d).<br />

4.3.7 Erhöhte Kostenübernahme bei Serviceleistungen<br />

Die Kosten für Serviceleistungen nach A 4.1.4 a) bis f) (z. B. Bergungskosten)<br />

ersetzen wir bis insgesamt maximal 20.000 €.<br />

4.3.8 Erhöhte Reha-Beihilfe<br />

Wir leisten einmalig eine Reha-Beihilfe in Höhe von 5.000 € je Unfall.<br />

Im Übrigen gelten die Regelungen unter A 4.2.2 b) bis e).<br />

B Gegenseitige Rechte und Pfl ichten<br />

1. Ihr Recht auf Entschädigung – was haben Sie zu beachten?<br />

1.1 Was sind die Grundlagen für die Entschädigungsberechnung?<br />

1.1.1 Welche Bedeutung hat die Versicherungssumme?<br />

Die Versicherungssumme ist der im Vertrag jeweils vereinbarte Betrag,<br />

bis zu dem wir Entschädigung leisten. Welche Versicherungssumme Sie<br />

für welche Leistungsart abgeschlossen haben, können Sie aus Ihrem<br />

Versicherungsschein ersehen.<br />

Haben Sie zur Invaliditätsleistung eine Progression (siehe A 4.3.1 bis<br />

A 4.3.2) oder die Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % (siehe<br />

A 4.3.3) mit uns vereinbart, kann die Entschädigungsleistung sogar<br />

höher ausfallen als die Versicherungssumme.<br />

Für Kosten und bestimmte Mehrleistungen gelten Entschädigungsgrenzen.<br />

1.1.2 Wie wird die Entschädigung berechnet?<br />

Die Berechnung der Entschädigung unterscheidet sich von Leistungsart<br />

zu Leistungsart.<br />

Maßgebend sind daher die bei den einzelnen Leistungsarten (siehe A 3.2<br />

bis A 3.6) geltenden Regelungen.


1.1.3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen?<br />

Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der Gesundheitsschädigung, die<br />

durch den Unfall entstanden ist, oder ihren Folgen mitgewirkt, mindert sich<br />

– im Invaliditätsfall der Prozentsatz des Invaliditätsgrades,<br />

– im Todesfall und – soweit nichts anderes bestimmt ist – in allen anderen<br />

Fällen die Leistung<br />

entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.<br />

Wenn der Mitwirkungsanteil aber weniger als 50 % beträgt, nehmen wir<br />

die Minderung nicht vor.<br />

1.2 Wann zahlen wir die Entschädigung?<br />

Innerhalb eines Monats müssen wir in Textform erklären, ob wir einen Anspruch<br />

anerkennen und in welchem Umfang. Bei der Invaliditätsleistung<br />

haben wir hierfür drei Monate Zeit.<br />

Die jeweilige Frist beginnt erst, wenn folgende Unterlagen bei uns eingegangen<br />

sind:<br />

– der Nachweis über den Unfallhergang und die Unfallfolgen;<br />

– bei der Invaliditätsleistung und bei der Rentenleistung zusätzlich der<br />

Nachweis darüber, dass das Heilverfahren abgeschlossen ist. Das ist<br />

jedoch nur erforderlich, soweit es zur Bemessung der Invalidität notwendig<br />

ist.<br />

Wenn wir den Anspruch anerkannt haben, leisten wir innerhalb von zwei<br />

Wochen. Das Gleiche gilt, wenn wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe<br />

des Anspruchs geeinigt haben.<br />

Falls unsere Leistung zunächst nur dem Grunde nach feststeht, zahlen<br />

wir angemessene Vorschüsse, wenn Sie das wünschen.<br />

Für die Invaliditätsleistung gilt zusätzlich im ersten Jahr nach dem Unfall,<br />

wenn das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist: Sie haben einen<br />

Anspruch nur bis zu der Höhe, in der sie eine Todesfall-Leistung mit uns<br />

vereinbart haben.<br />

2. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?<br />

2.1 Was gilt für die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags?<br />

2.1.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />

Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll,<br />

müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.<br />

Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zum entsprechenden Fälligkeitszeitpunkt<br />

bewirkt ist.<br />

Der erste oder einmalige Beitrag wird mit dem 15. Tag nach Zugang des<br />

Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich, d. h. spätestens<br />

innerhalb von zwei Wochen, zu zahlen.<br />

Haben Sie mit uns vereinbart, dass Sie den Beitrag in Raten zahlen, gilt<br />

die erste Rate als erster Beitrag.<br />

2.1.2 Welche Rechtsfolgen sind bei verspäteter Zahlung möglich?<br />

Rücktritt<br />

a) Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gemäß<br />

B 2.1.1, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung<br />

nicht bewirkt ist.<br />

Haben Sie nicht zu verantworten, dass die Zahlung unterblieben ist, ist<br />

der Rücktritt ausgeschlossen.<br />

Leistungsfreiheit<br />

b) Falls Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen,<br />

sind wir für einen Versicherungsfall, der vor Zahlung des Beitrags eingetreten<br />

ist, nicht zur Leistung verpfl ichtet. Voraussetzung für unsere<br />

Leistungsfreiheit ist, dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform<br />

oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf<br />

diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben.<br />

Haben Sie nicht zu verantworten, dass die Zahlung unterblieben ist,<br />

werden wir im Versicherungsfall leisten.<br />

2.2 Was gilt für die Zahlung des Folgebeitrags?<br />

2.2.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />

Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie die Folgebeiträge<br />

rechtzeitig zahlen.<br />

Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode<br />

fällig. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb<br />

des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen<br />

Zeitraums bewirkt ist.<br />

2.2.2 Welche Rechtsfolgen sind bei verspäteter Zahlung möglich?<br />

Schadenersatz<br />

a) Kommen Sie mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, können<br />

wir Ersatz des Schadens verlangen, der uns dadurch entstanden ist<br />

(z. B. Verzugszinsen).<br />

– 12 –<br />

Zahlen Sie Ihren Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Sie auf Ihre<br />

Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Frist zur<br />

Zahlung setzen (Mahnung). Diese muss mindestens zwei Wochen ab<br />

Zugang der Mahnung betragen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn<br />

wir je Vertrag die rückständigen Beiträge, Zinsen und Kosten einzeln<br />

beziffern. Außerdem müssen wir Sie darin auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit<br />

und Kündigungsrecht (siehe b) und c)) – hinweisen, die<br />

mit der nicht fristgerechten Zahlung verbunden sein können.<br />

Leistungsfreiheit<br />

b) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn nach Ablauf der Ihnen<br />

gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall eintritt und Sie bis dahin<br />

mit einem der Beträge aus dem Vertrag in Verzug sind.<br />

Kündigung<br />

c) Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung<br />

kündigen, wenn Sie nach Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist<br />

mit einem der Beträge aus dem Vertrag in Verzug sind.<br />

Die Kündigung können wir schon in der Mahnung aussprechen. Sie wird<br />

dann zum Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist wirksam, wenn Sie<br />

zu diesem Zeitpunkt mit einem der Beträge aus dem Vertrag in Verzug<br />

sind. Darauf müssen wir Sie allerdings ausdrücklich hinweisen.<br />

Wenn Sie die Zahlung innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung<br />

leisten, wird die Kündigung unwirksam. Das Gleiche gilt für den<br />

Fall, dass wir die Kündigung bereits in der Mahnung ausgesprochen<br />

haben und Sie die rückständigen Beträge innerhalb eines Monats<br />

nach Fristablauf zahlen. Dies hat jedoch keinen Einfl uss auf die Regelung<br />

über unsere Leistungsfreiheit (siehe b)).<br />

2.3 Was gilt bei Lastschriftermächtigung?<br />

Haben Sie mit uns eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto vereinbart, gilt:<br />

Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein<br />

angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der<br />

Einziehung nicht widersprechen.<br />

Konnten wir den fälligen Beitrag nicht einziehen, ohne dass Sie dies zu<br />

verantworten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn<br />

sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt.<br />

Haben Sie zu verantworten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden<br />

kann, können wir verlangen, dass Sie Ihre Zahlung künftig anderweitig<br />

sicherstellen.<br />

2.4 Was gilt bei Teilzahlung?<br />

Wenn Sie mit uns die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart<br />

haben und mit einer Teilzahlung in Verzug kommen, wird der restliche<br />

Beitrag sofort fällig.<br />

Außerdem können wir dann jährliche Beitragszahlung verlangen.<br />

2.5 Was geschieht mit dem Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?<br />

2.5.1 Was gilt grundsätzlich?<br />

Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode<br />

beendet, steht uns ein anteiliger Beitrag für den Zeitraum zu, in dem<br />

Versicherungsschutz bestanden hat.<br />

2.5.2 In welchen Fällen gibt es spezielle Regelungen?<br />

Widerruf<br />

a) Nehmen Sie Ihr Widerrufsrecht wahr, müssen wir nur den Teil des<br />

Beitrags erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.<br />

Das gilt jedoch nur, wenn wir Sie in der Widerrufsbelehrung<br />

– auf das Widerrufsrecht,<br />

– die Rechtsfolgen des Widerrufs und<br />

– den zu zahlenden Betrag<br />

hingewiesen haben. Außerdem müssen Sie einem Beginn des Versicherungsschutzes<br />

vor Ende der Widerrufsfrist zugestimmt haben.<br />

Haben wir Sie darüber nicht belehrt, müssen wir zusätzlich den für das<br />

erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Das gilt jedoch<br />

nicht, wenn Sie bereits Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in<br />

Anspruch genommen haben.<br />

Rücktritt<br />

b) Beenden wir den Vertrag, indem wir zurücktreten, weil Sie Ihren vorvertraglichen<br />

Anzeigepfl ichten nicht nachgekommen sind, steht uns<br />

der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.<br />

Anfechtung<br />

c) Beenden wir das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung wegen<br />

arglistiger Täuschung, steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden<br />

der Anfechtungserklärung zu.


3. Welche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls?<br />

3.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />

Damit wir unsere Leistung erbringen können, sind wir auf Ihre Mitwirkung<br />

und die der versicherten Person angewiesen.<br />

Generelle Obliegenheiten bei und nach einem Unfall<br />

a) Bei und nach Eintritt eines Unfalls, der voraussichtlich eine Leistungspfl<br />

icht herbeiführt, müssen Sie<br />

aa) unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen<br />

und uns informieren. Bei zunächst nicht erkennbaren Unfallfolgen<br />

müssen Sie das erst dann tun, wenn Sie den wirklichen Umfang<br />

erkennen können. Das Gleiche gilt für geringfügig erscheinende<br />

Unfallfolgen.<br />

Zusätzlich zu den Obliegenheiten müssen Sie bei der Invaliditätsund<br />

der Rentenleistung noch bestimmte Fristen beachten. Die Regelungen<br />

hierzu fi nden Sie unter A 3.2.1 b) (Invaliditätsleistung)<br />

und A 3.3.1 b) (Rentenleistung).<br />

bb) die von uns übersandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen<br />

und uns unverzüglich zurücksenden. Wenn wir weitere Auskünfte<br />

benötigen, müssen Sie uns diese ebenfalls wahrheitsgemäß und<br />

unverzüglich erteilen. Sämtliche von Ihnen eingereichte Unterlagen<br />

werden unser Eigentum.<br />

cc) sich von den Ärzten untersuchen lassen, die wir beauftragen.<br />

Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der<br />

durch die Untersuchung entsteht.<br />

dd) folgende Stellen ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen:<br />

– die Ärzte, die – auch aus anderen Anlässen – Behandlungen<br />

oder Untersuchungen vorgenommen haben;<br />

– andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden.<br />

Steht das Recht auf die vertragliche Leistung einem Dritten zu, hat dieser<br />

die Obliegenheiten nach B 3.1 ebenfalls zu erfüllen. Das gilt jedoch nur<br />

insoweit, als ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen<br />

möglich ist.<br />

Besondere Obliegenheiten bei Unfalltod<br />

b) Wenn der Unfall zum Tod geführt hat, müssen die Rechtsnachfolger<br />

des Verstorbenen oder sonstige Anspruchsteller (z. B. bezugsberechtigte<br />

Personen)<br />

aa) uns innerhalb von sieben Tagen informieren, sobald sie Kenntnis<br />

vom Unfalltod und vom Bestehen der Versicherung erlangt haben.<br />

Die Information müssen sie uns auch dann erteilen, wenn uns der<br />

Unfall schon vorher angezeigt war;<br />

bb) sich bei Bedarf darum bemühen, dass wir durch einen von uns<br />

beauftragten Arzt eine Obduktion vornehmen lassen können.<br />

3.2 Welche Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten<br />

möglich?<br />

Verletzen Sie vorsätzlich eine der in B 3.1 geregelten Obliegenheiten,<br />

verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Leistung.<br />

Verletzen Sie eine der Obliegenheiten grob fahrlässig, können wir unsere<br />

Leistung kürzen. Der Umfang der Kürzung richtet sich danach, wie<br />

schwer Ihr Verschulden wiegt. Im Einzelfall kann dies auch dazu führen,<br />

dass wir gar nicht leisten.<br />

Unser Recht, die Leistung zu kürzen, ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen,<br />

dass Sie die entsprechende Obliegenheit nicht grob fahrlässig<br />

verletzt haben.<br />

Unabhängig davon müssen wir leisten, soweit Sie nachweisen, dass die<br />

Verletzung der Obliegenheit<br />

– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls<br />

– noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl icht<br />

ursächlich war. Das gilt allerdings nicht bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung.<br />

In einem solchen Fall müssen wir nie leisten.<br />

Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts-<br />

oder Aufklärungsobliegenheit, gilt: Wir sind nur dann vollständig<br />

oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in<br />

Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.<br />

4. Was passiert mit der Unfallversicherung bei einer Veränderung<br />

Ihrer persönlichen Lebenssituation und worauf müssen Sie achten?<br />

4.1 Welche Auswirkungen hat eine Teilnahme an militärischen Einsätzen<br />

auf Ihren Versicherungsschutz?<br />

Sobald die versicherte Person Dienst in einer militärischen oder ähnlichen<br />

Formation leistet, hat sie keinen Versicherungsschutz mehr. Das<br />

gilt allerdings nur, wenn die Formation an einem Krieg oder kriegs-<br />

– 13 –<br />

mäßigen Einsatz beteiligt ist, der zwischen den folgenden Ländern stattfi<br />

ndet: China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland<br />

oder USA.<br />

Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald die versicherte Person<br />

den Dienst beendet hat und uns Ihre Anzeige darüber zugegangen ist.<br />

4.2 Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung<br />

beachten?<br />

4.2.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />

Ändert sich die Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person,<br />

müssen Sie uns das unverzüglich mitteilen.<br />

Eine Ausnahme von dieser Mitteilungspfl icht gilt für den Bundesfreiwilligendienst,<br />

den freiwilligen Wehrdienst und für militärische Reserveübungen.<br />

4.2.2 Was passiert mit dem Beitrag und Ihrem Versicherungsschutz und<br />

welche Rechte haben Sie?<br />

Wie hoch der Beitrag ist, den Sie zahlen müssen, hängt maßgeblich von<br />

der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab.<br />

Grundlage für die Beitragsbemessung ist unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis.<br />

Das Berufsgruppenverzeichnis nimmt eine Unterteilung in verschiedene<br />

Gefahrengruppen vor. Bei einer Änderung der Berufstätigkeit oder der<br />

Beschäftigung können sich zwei Fallgestaltungen auswirken:<br />

– Die versicherte Person ist in eine tarifl ich ungünstigere Gefahrengruppe<br />

als bisher einzustufen.<br />

– Die versicherte Person ist in eine tarifl ich günstigere Gefahrengruppe<br />

als bisher einzustufen.<br />

Im ersten Fall geschieht Folgendes:<br />

– Wir lassen Ihren Beitrag unverändert und setzen die Versicherungssummen<br />

herab. Die niedrigeren Versicherungssummen gelten, sobald<br />

ein Monat nach der Änderung verstrichen ist.<br />

– Wenn Sie das nicht möchten, können Sie Ihre Versicherungssummen<br />

beibehalten. Dann müssen wir Ihren Beitrag erhöhen. Das tun wir<br />

allerdings nur, wenn Sie uns diesen Wunsch ausdrücklich mitteilen.<br />

Im zweiten Fall geschieht Folgendes:<br />

– Wir lassen Ihren Beitrag unverändert und erhöhen die Versicherungssummen.<br />

Die höheren Versicherungssummen gelten, sobald uns Ihre<br />

Anzeige zugegangen ist, spätestens jedoch einen Monat nach der Änderung.<br />

– Wenn Sie das nicht möchten, behalten wir Ihre Versicherungssummen<br />

bei und senken Ihren Beitrag. Das tun wir allerdings nur, wenn Sie uns<br />

diesen Wunsch ausdrücklich mitteilen.<br />

4.3 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens?<br />

4.3.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />

Bitte teilen Sie uns Adress- oder Namensänderungen umgehend mit.<br />

4.3.2 Welche Folgen hat eine unterbliebene Mitteilung?<br />

Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für<br />

eine Willenserklärung, die wir Ihnen gegenüber abgeben (z. B. eine Kündigung),<br />

die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns<br />

bekannte Anschrift. Das trifft auch für eine uns nicht mitgeteilte Namensänderung<br />

zu. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes<br />

als zugegangen.<br />

5. Welche Anpassungsregelungen gibt es in der Unfallversicherung?<br />

5.1 Wann nehmen wir eine Beitragsanpassung vor?<br />

5.1.1 Wann überprüfen wir die Beiträge?<br />

Wir sind einmal im Kalenderjahr berechtigt und verpfl ichtet, die Beiträge<br />

von bestehenden Verträgen darauf zu überprüfen, ob sie beibehalten<br />

werden können oder ob sie erhöht oder abgesenkt werden müssen.<br />

Mit der Überprüfung soll sichergestellt werden, dass<br />

a) wir unsere Verpfl ichtungen aus den Verträgen dauerhaft erfüllen können,<br />

b) die Beiträge sachgemäß berechnet werden und<br />

c) das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung<br />

(Versicherungsschutz bieten) und Gegenleistung (Versicherungsbeitrag<br />

zahlen) erhalten bleibt.<br />

5.1.2 Welche Regeln beachten wir dabei?<br />

Bei der Überprüfung der Beiträge gelten folgende Regeln:<br />

a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik<br />

und Versicherungstechnik an.<br />

b) Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />

einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden bei<br />

der Überprüfung zusammengefasst.


c) Wir dürfen nur Veränderungen der Entwicklung von Schadenaufwendungen<br />

(einschließlich Schadenregulierungskosten) berücksichtigen,<br />

die seit der letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich eingetreten<br />

sind und die bis zur nächsten Überprüfung erwartet werden. Der Ansatz<br />

für Gewinn sowie individuelle Beitragszuschläge und -abschläge<br />

bleiben unverändert.<br />

5.1.3 Welche Konsequenzen können sich aus der Überprüfung ergeben?<br />

Ergibt die Überprüfung höhere als die bisherigen Beiträge, sind wir berechtigt,<br />

die bisherigen Beiträge um die Differenz anzuheben. Sind die<br />

neuen Versicherungsbeiträge niedriger als die bisherigen, sind wir andererseits<br />

aber auch verpfl ichtet, die bisherigen Beiträge um die Differenz<br />

abzusenken.<br />

5.1.4 Unter welchen Voraussetzungen ist die Anpassung begrenzt?<br />

Wenn die nach B 5.1.1 bis 5.1.3 ermittelten Beiträge höher sind als die<br />

Beiträge für neu abzuschließende Verträge, können wir trotzdem höchstens<br />

Neuvertrags-Beiträge verlangen, sofern Beitragsberechnungsmerkmale<br />

und Umfang des Versicherungsschutzes von Bestands- und Neuverträgen<br />

gleich sind.<br />

5.1.5 Zu welchem Zeitpunkt wird die Anpassung wirksam?<br />

Wir können die Anpassung erst mit Wirkung ab Beginn der nächsten<br />

Versicherungsperiode vornehmen.<br />

5.1.6 Was sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Anpassung?<br />

Eine Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn wir sie Ihnen mindestens<br />

einen Monat bevor sie wirksam werden soll mitteilen. Unsere schriftliche<br />

Mitteilung muss den Unterschied zwischen dem bisherigen und dem erhöhten<br />

Beitrag aufzeigen und eine Belehrung über Ihr Kündigungsrecht<br />

nach B 5.1.7 enthalten.<br />

5.1.7 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?<br />

Sie können den Vertrag kündigen, wenn eine Änderung der Tarife zu einer<br />

Beitragserhöhung führt. Der Vertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, zu<br />

dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Ihr Kündigungsrecht<br />

können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung<br />

ausüben.<br />

5.2 Wann werden die Versicherungssumme und der Beitrag erhöht<br />

(»Dynamik«)?<br />

5.2.1 Wie wird erhöht?<br />

Wir erhöhen die Versicherungssummen für die Invaliditätsleistung, die<br />

Rentenleistung und die Todesfall-Leistung, wenn Sie das mit uns vereinbart<br />

haben. Die Erhöhung beträgt jährlich 3 % („Dynamik“). Sie können<br />

jedoch auch einen anderen Prozentsatz (maximal 10 %) wählen oder auf<br />

die Dynamik verzichten (siehe Antrag und Versicherungsschein).<br />

Die Erhöhung nehmen wir jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres<br />

vor, beginnend mit dem zweiten Versicherungsjahr.<br />

Dabei runden wir die Versicherungssummen für die Invaliditäts- und die<br />

Todesfall-Leistung jeweils auf volle 500 € auf. Die Versicherungssumme<br />

für die Rentenleistung wird auf volle 10 € aufgerundet. Hierüber erhalten<br />

Sie eine Mitteilung von uns.<br />

Aus der neuen Versicherungssumme errechnen wir den künftigen Beitrag.<br />

5.2.2 Für welche Unfallereignisse gilt die Erhöhung?<br />

Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Unfälle und einem<br />

Unfall gleichgestellte Ereignisse, die nach Vornahme der Erhöhung eintreten.<br />

5.2.3 Können Sie der Erhöhung widersprechen?<br />

Sie können der Anpassung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang<br />

unserer Mitteilung über die neue Versicherungssumme durch Erklärung<br />

in Textform widersprechen. Auf diese Frist werden wir Sie hinweisen. Zur<br />

Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die Anpassung<br />

wird dann nicht wirksam.<br />

5.2.4 Kann die dynamische Erhöhung widerrufen werden?<br />

Sie, aber auch wir können die dynamische Erhöhung für die gesamte<br />

weitere Laufzeit des Vertrags durch Erklärung in Textform widerrufen.<br />

Wenn der Widerruf mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres<br />

erfolgt, nehmen wir die dynamische Erhöhung ab dem folgenden<br />

Versicherungsjahr nicht mehr vor.<br />

5.3. Was gilt, wenn die versicherte Person 18 Jahre alt wird?<br />

5.3.1 Welchen Tarif wenden wir an?<br />

Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kindertarif<br />

versicherte Kind 18 Jahre alt wird, gilt: Wir stellen die Versicherung auf<br />

den Erwachsenentarif um.<br />

5.3.2 Welche Rechte haben Sie?<br />

Für die Weiterversicherung nach dem Erwachsenentarif haben Sie ein<br />

Wahlrecht, über das wir Sie rechtzeitig informieren. Das Wahlrecht beinhaltet<br />

zwei Möglichkeiten:<br />

– 14 –<br />

– Wir lassen den bisherigen Beitrag unverändert und setzen die Versicherungssummen<br />

herab.<br />

– Wir erhöhen Ihren Beitrag. Die Versicherungssummen bleiben unverändert.<br />

Wenn Sie die zweite Möglichkeit wünschen, müssen Sie uns das bis<br />

spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres<br />

mitteilen. Andernfalls führen wir den Vertrag fort, wie es im ersten Fall<br />

beschrieben ist.<br />

5.4. Was gilt, wenn die versicherte Person 65 Jahre alt wird?<br />

5.4.1 Welchen Tarif wenden wir an und was bedeutet das für Sie?<br />

a) Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person<br />

65 Jahre alt wird, gilt: Wir stellen die Versicherung auf den Tarif für<br />

Personen ab 65 Jahren um.<br />

b) Ab diesem Zeitpunkt passen wir die Beiträge jährlich an das Lebensalter<br />

der versicherten Person an. Das gilt aber nur für die Invaliditätsleistung<br />

(siehe A 3.2) und die Rentenleistung (siehe A 3.3).<br />

Wenn sich gleichzeitig eine Beitragsänderung nach B 5.1 ergibt, berücksichtigen<br />

wir das bei der Beitragsberechnung.<br />

c) Den neuen Beitrag teilen wir Ihnen noch vor Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem die versicherte Person 65 Jahre alt wird, schriftlich<br />

mit. Ab dann informieren wir Sie jährlich über jede Beitragsveränderung.<br />

d) Wir nehmen die Beitragsveränderung erst mit Wirkung ab Beginn der<br />

Versicherungsperiode vor, die auf das geänderte Lebensalter folgt.<br />

5.4.2 Welche Rechte haben Sie?<br />

Sie können den Vertrag kündigen, wenn die Anpassung zu einer Beitragserhöhung<br />

führt. Der Vertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die<br />

Beitragserhöhung wirksam werden würde. Ihr Kündigungsrecht können<br />

Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ausüben.<br />

5.5 Unter welchen Voraussetzungen können die Versicherungs<strong>bedingungen</strong><br />

angepasst werden?<br />

5.5.1 Wann können wir anpassen?<br />

Wir können einzelne Regelungen mit Wirkung für bestehende Verträge<br />

ergänzen oder ersetzen, wenn sie durch<br />

– Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Vertrags<br />

beruhen,<br />

– höchstrichterliche Rechtsprechung, die unmittelbar den Vertrag betrifft,<br />

– Änderungen der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) oder der Kartellbehörden, die für uns<br />

bindend sind,<br />

– konkrete individuelle uns bindende Weisungen durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Kartellbehörden<br />

unwirksam geworden sind und hierdurch eine Vertragslücke entstanden<br />

ist. Voraussetzung ist, dass diese Vertragslücke das bei Vertragsabschluss<br />

vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung<br />

in erheblichem Maß stört.<br />

Die geänderten Regelungen dürfen Sie nicht schlechter stellen, als die<br />

bei Vertragsabschluss vorhandene Regelung. Dies betrifft die geänderte<br />

Regelung sowohl für sich genommen, als auch im Zusammenwirken mit<br />

anderen Bedingungen des Vertrags.<br />

5.5.2 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?<br />

Die nach B 5.5.1 geänderten Regelungen werden wir Ihnen schriftlich<br />

mitteilen und erläutern. Innerhalb eines Monats nach Zugang dieser<br />

Mitteilung können Sie den Versicherungsvertrag kündigen. Tun Sie das<br />

nicht, wird die Änderung wirksam, wenn wir Sie spätestens einen Monat<br />

vor dem beabsichtigten Änderungstermin informiert und über Ihr Kündigungsrecht<br />

schriftlich belehrt haben.<br />

C Was Sie zusätzlich noch zu beachten haben<br />

1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?<br />

1.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen<br />

Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig<br />

im Sinne von B 2.1.1 zahlen.<br />

1.2 Wie lange läuft der Vertrag und wie kann er gekündigt werden?<br />

Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert<br />

sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns in Textform<br />

gekündigt wird. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn


sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss<br />

Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein.<br />

Das gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr<br />

beträgt, weil Sie einen vom Vertragsbeginn abweichenden Termin als<br />

Beginn des nächsten Versicherungsjahres mit uns vereinbart haben.<br />

Andere Verträge, die für eine kürzere Zeit als ein Jahr abgeschlossen<br />

wurden, verlängern sich nicht.<br />

Der Unfallversicherungsvertrag endet spätestens mit dem Ablauf des<br />

Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person 85 Jahre alt wird.<br />

Eine Kündigung unsererseits ist dafür nicht erforderlich. Über die Beendigung<br />

des Vertrags werden wir Sie spätestens drei Monate, bevor die<br />

versicherte Person 85 Jahre alt wird, informieren.<br />

1.3 Wie kann der Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalls beendet<br />

werden?<br />

Sie, aber auch wir können den Versicherungsvertrag in Textform kündigen,<br />

wenn wir die Leistung erbracht haben. Die Kündigung muss der<br />

anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach unserer Leistung<br />

zugegangen sein.<br />

Sie und wir haben auch dann ein Kündigungsrecht, wenn wir die Leistung<br />

abgelehnt und Sie gegen uns Klage erhoben haben. In diesem Fall<br />

muss die Kündigung der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat<br />

nach Beendigung des Rechtsstreits in Textform zugegangen sein. Der<br />

Rechtsstreit kann durch Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder<br />

Rechtskraft des Urteils beendet worden sein.<br />

Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns<br />

wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem<br />

späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode,<br />

wirksam wird.<br />

Eine Kündigung durch uns wird erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen<br />

wirksam.<br />

2. Was gilt für andere an der Unfallversicherung beteiligte Personen?<br />

a) Wenn Sie die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen haben, die<br />

einer anderen Person zustoßen (Versicherung für fremde Rechnung),<br />

gilt Folgendes: Die Rechte aus diesem Vertrag können nur Sie und<br />

nicht auch die versicherte Person ausüben. Das gilt selbst dann, wenn<br />

die versicherte Person den Versicherungsschein besitzt.<br />

Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis verlangen,<br />

dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Er<br />

kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.<br />

Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten<br />

verantwortlich.<br />

b) Alle Bestimmungen, die für Sie gelten, sind auch auf Ihren Rechtsnachfolger<br />

und auf sonstige Anspruchsteller (z. B. versicherte oder<br />

bezugsberechtigte Personen) entsprechend anzuwenden.<br />

c) Ansprüche aus dieser Versicherung können ohne unsere Zustimmung<br />

weder übertragen noch verpfändet werden, solange sie noch nicht<br />

fällig sind.<br />

3. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?<br />

Für uns bestimmte Erklärungen und Anzeigen zur Unfallversicherung<br />

müssen Sie in Textform abgeben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn in<br />

diesem Vertrag Abweichendes geregelt ist oder gesetzlich eine strengere<br />

Form vorgeschrieben wird.<br />

Richten Sie Ihre Mitteilungen bitte an unsere Hauptverwaltung oder an<br />

die dafür zuständige Stelle. Welche das ist, fi nden Sie im Versicherungsschein<br />

oder seinen Nachträgen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen<br />

über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen.<br />

4. Welches Gericht ist zuständig?<br />

4.1 Welches Gericht ist zuständig, wenn Sie uns verklagen?<br />

Wenn Sie uns aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung<br />

verklagen wollen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach<br />

den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO). Außerdem ist auch<br />

das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich zum Zeitpunkt der<br />

Klageerhebung Ihr Wohnsitz befi ndet. Haben Sie keinen Wohnsitz, tritt an<br />

dessen Stelle das Gericht, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.<br />

4.2 Welches Gericht ist zuständig, wenn wir Sie verklagen?<br />

Verklagen wir Sie aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung,<br />

gilt: Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht, in dessen<br />

Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben.<br />

Haben Sie keinen Wohnsitz, tritt an dessen Stelle das Gericht, in dessen<br />

Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.<br />

5. Welches Recht fi ndet Anwendung?<br />

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.<br />

– 15 –<br />

D Unfall-Schutzbrief für Erwachsene<br />

Leistungen aus dem Unfall-Schutzbrief für Erwachsene erbringen wir nur,<br />

wenn sie gegen Zusatzbeitrag ausdrücklich vereinbart wurden.<br />

Die Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland.<br />

Um unsere Verpfl ichtungen aus dem Unfall-Schutzbrief für Erwachsene zu erfüllen,<br />

bedienen wir uns qualifi zierter Dienstleister.<br />

1. Wer ist versichert?<br />

1.1 Welche Personen sind versichert?<br />

Wer versicherte Person ist, können Sie aus Ihrem Versicherungsschein<br />

ersehen.<br />

1.2 Welche Personen können nicht versichert werden?<br />

Im Unfall-Schutzbrief für Erwachsene sind nicht versicherbar: Personen,<br />

für die vor dem Unfall eine Pfl egestufe im Sinne der gesetzlichen Pfl egeversicherung<br />

anerkannt wurde.<br />

Für diese Personen besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn<br />

sie Beiträge zahlen.<br />

Beiträge, die für den Unfall-Schutzbrief für Erwachsene seit Eintritt der<br />

Versicherungsunfähigkeit gezahlt worden sind, erstatten wir zurück.<br />

Für Personen, für die erst durch den Unfall eine Pfl egestufe im Sinne<br />

der gesetzlichen Pfl egeversicherung anerkannt wurde, gilt jedoch eine<br />

andere Regelung (siehe D 2.4.5).<br />

2. Welche Leistungen werden erbracht?<br />

Im Unfall-Schutzbrief für Erwachsene gewähren wir Ihnen bestimmte Beratungs-,<br />

Hilfs- und Pfl egeleistungen. Sie sind in Voraussetzungen, Art<br />

und Umfang im Folgenden näher beschrieben.<br />

2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistungen?<br />

2.1.1 Was sind die Voraussetzungen für die Beratungsleistungen?<br />

Voraussetzungen für die Beratungsleistungen sind:<br />

– Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten, der unter diesen Vertrag<br />

fällt;<br />

– Eine unfallbedingte Invalidität nach A 3.2.1 a) von mindestens 50 %<br />

droht oder ist eingetreten. Hierbei ist eine Mitwirkung von Krankheiten<br />

und Gebrechen im Sinne von B 1.1.3 zu berücksichtigen.<br />

2.1.2 Was sind die Voraussetzungen für die Hilfs- und Pfl egeleistungen?<br />

Voraussetzungen für die Hilfs- und Pfl egeleistungen sind:<br />

– Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten, der unter diesen Vertrag<br />

fällt;<br />

– Durch den Unfall ist die versicherte Person in ihrer körperlichen oder<br />

geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt;<br />

– Die versicherte Person braucht daher bei Verrichtungen, die im<br />

Ablauf des täglichen Lebens gewöhnlich und regelmäßig anfallen,<br />

Hilfe (Hilfsbedürftigkeit).<br />

Eine Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen (B 1.1.3) nehmen wir<br />

nicht vor.<br />

2.2. In welchem Umfang werden die Leistungen erbracht?<br />

Der Umfang der Beratungs-, Hilfs- und Pfl egeleistungen bemisst sich<br />

nach dem individuellen Bedarf, der durch den Unfall entstanden ist.<br />

2.3. Welche Beratungsleistungen gibt es?<br />

2.3.1 Medizinische Beratung<br />

Die versicherte Person kann sich über die Möglichkeiten medizinischer<br />

Versorgung informieren. Die Beratung umfasst Fragen der Diagnostik,<br />

der Akut-Behandlung und entsprechender Anschluss-Therapien.<br />

2.3.2 Reha-Beratung<br />

Im Rahmen der Akut-Versorgung erfolgt auf Wunsch der versicherten<br />

Person eine persönliche Reha-Beratung. Diese wird in enger Absprache<br />

mit den behandelnden Ärzten durchgeführt. Die Reha-Beratung<br />

hat zum Ziel, einen nahtlosen Übergang zwischen Akut-Versorgung und<br />

Anschluss-Rehabilitation zu ermöglichen.<br />

Die Kosten für die Reha-Maßnahmen selbst übernehmen wir nicht.<br />

2.3.3 Pfl ege-Beratung<br />

a) Im Rahmen der Reha-Maßnahmen ermittelt unser Dienstleister bei<br />

Bedarf die optimale Pfl ege zu Hause oder in geeigneten Einrichtungen.<br />

Der Dienstleister stimmt sich dabei mit der versicherten Person, ihren<br />

Ärzten und Therapeuten ab.<br />

b) Bei häuslicher Pfl ege empfi ehlt unser Dienstleister einen nach Möglichkeit<br />

ortsansässigen Pfl egedienst. Er beauftragt diesen nach Abstimmung<br />

mit der versicherten Person. Mit ihr stimmt der Dienstleister<br />

auch den Umfang der Beauftragung ab. Grundlage hierfür ist die Einschätzung<br />

der behandelnden Ärzte.<br />

c) Die Kosten für den Pfl egedienst selbst übernehmen wir nicht.


2.3.4 Beratung über Hilfsmittelversorgung, Umbau von Wohnung und<br />

Kraftfahrzeug<br />

a) Bei Bedarf entwickelt unser Dienstleister mit der versicherten Person,<br />

ihren Ärzten und Therapeuten ein Versorgungskonzept. Dieses Konzept<br />

stimmt der Dienstleister mit den zuständigen Kostenträgern ab<br />

und klärt dabei auch Fragen der Kostenübernahme.<br />

b) Bei Bedarf organisiert unser Dienstleister zur Erhaltung der Mobilität<br />

den behindertengerechten Umbau des Kraftfahrzeugs und der Wohnung<br />

der versicherten Person.<br />

c) Die Kosten für die Durchführung der Umbaumaßnahmen und für die<br />

Anschaffung von Hilfsmitteln übernehmen wir nicht.<br />

2.4 Welche Hilfs- und Pfl egeleistungen gibt es und welche besonderen<br />

Regelungen gelten dafür?<br />

2.4.1 Hilfsleistungen für die versicherte Person<br />

Menüservice<br />

a) Wir versorgen die versicherte Person mit täglich einem Mittagsmenü<br />

aus dem Angebot des Dienstleisters. Die Kosten hierfür übernehmen<br />

wir.<br />

Auch Ehe- oder Lebenspartner werden versorgt. Voraussetzung ist,<br />

dass häusliche Gemeinschaft besteht und die versicherte Person für<br />

die Verpfl egung gesorgt hat.<br />

Einkäufe und Besorgungen<br />

b) Wir kaufen für die versicherte Person einmal wöchentlich bis zu drei<br />

Stunden Waren des täglichen Bedarfs ein und erledigen notwendige<br />

Besorgungen.<br />

Kosten für die eingekauften Waren und anfallende Gebühren übernehmen<br />

wir nicht.<br />

Begleitung bei Arzt- und Behördengängen<br />

c) Wir bringen und begleiten die versicherte Person bis zu zweimal in der<br />

Woche zu notwendigen Arzt-, Therapie- und Behördenterminen.<br />

Diese Leistung erbringen wir bis zu einer Entfernung von 25 Kilometern,<br />

berechnet vom Aufenthaltsort der versicherten Person.<br />

Wohnungsreinigung<br />

d) Wir reinigen den Wohnbereich der versicherten Person einmal wöchentlich<br />

bis zu drei Stunden. Die Kosten hierfür übernehmen wir.<br />

Wäscheservice<br />

e) Wir waschen, trocknen und bügeln die Wäsche der versicherten Person<br />

und pfl egen deren Schuhe einmal wöchentlich bis zu zwei Stunden.<br />

Die Kosten hierfür übernehmen wir.<br />

Notruf<br />

f) Wir versorgen die versicherte Person mit einer Notrufanlage, über die<br />

eine Rufzentrale 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Die Kosten hierfür<br />

übernehmen wir.<br />

Betreuung und Versorgung von Kindern<br />

g) Wir erbringen für Kinder, die noch keine 15 Jahre alt sind, bestimmte<br />

Betreuungs- und Versorgungsleistungen und übernehmen hierfür die<br />

Kosten. Voraussetzung ist jedoch, dass das Kind mit der versicherten<br />

Person in häuslicher Gemeinschaft lebt.<br />

Unsere Leistungen beinhalten:<br />

– Betreuung, z. B. bei Hausaufgaben<br />

Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in der Wohnung der versicherten<br />

Person. Art und Ausmaß der Betreuung legen wir anhand<br />

des Alters und der Selbstständigkeit der Kinder fest.<br />

– Versorgung mit täglich einem Mittagsmenü<br />

Bei Bedarf versorgen wir die Kinder mit täglich einem Mittagsmenü<br />

aus dem Angebot des Dienstleisters. Art und Umfang weiterer<br />

Mahlzeiten legen wir anhand des Alters und der Selbstständigkeit<br />

der Kinder fest.<br />

– Fahrdienst zu notwendigen Terminen, z. B. zu Arztterminen oder zur<br />

Schule<br />

Wir gewährleisten den Fahrdienst innerhalb eines Umkreises von<br />

25 Kilometern von der Wohnung der versicherten Person. Voraussetzung<br />

ist, dass diese Fahrten von der versicherten Person erbracht<br />

worden wären.<br />

Wir erbringen die oben genannten Leistungen direkt nach dem Unfall,<br />

höchstens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 48 Stunden.<br />

Danach stehen für die Leistungen insgesamt bis zu zehn Stunden<br />

täglich zur Verfügung.<br />

Unsere Leistungen enden nach maximal 14 Tagen, gerechnet ab dem<br />

Unfallzeitpunkt.<br />

– 16 –<br />

Unsere Leistungen entfallen ganz oder teilweise, wenn eine andere<br />

Person (z. B. ein Verwandter) Betreuung, Versorgung und Fahrdienst<br />

übernehmen kann.<br />

Organisation von Hilfsleistungen mit Kostenersatz<br />

h) Auf Wunsch übernehmen wir folgende Hilfsleistungen und tragen hierfür<br />

im vereinbarten Rahmen die Kosten:<br />

– Medikamentenanlieferung<br />

Wir organisieren die Anlieferung von Medikamenten, die der versicherten<br />

Person ärztlich verordnet worden sind. Wir übernehmen die<br />

Kosten, die für die Lieferung anfallen.<br />

Dies gilt jedoch nur für Entfernungen bis 25 Kilometern, berechnet<br />

vom Aufenthaltsort der versicherten Person.<br />

– Unterbringung von Haustieren<br />

Wir organisieren die Unterbringung und Versorgung der Haustiere<br />

der versicherten Person in einer Tierbetreuungsstätte. Die Kosten<br />

für die Unterbringung und Versorgung übernehmen wir für die Dauer<br />

von maximal vier Wochen.<br />

2.4.2 Pfl egeleistungen für die versicherte Person<br />

Grundpfl ege<br />

a) Die versicherte Person erhält von uns bis zu zweimal täglich eine<br />

Grundpfl ege, jedoch maximal zwei Stunden pro Tag. Zur Grundpfl ege<br />

gehören Körperpfl ege, An- und Auskleiden, Lagern und Betten, die Hilfe<br />

bei der Nahrungszubereitung, Nahrungsaufnahme und Nahrungsausscheidung.<br />

Wir informieren zur gesetzlichen Pfl egeversicherung und beraten bei<br />

der Auswahl und Anschaffung von notwendigen Hilfsmitteln.<br />

Pfl egeschulung für Angehörige<br />

b) Wenn die versicherte Person ausschließlich von Angehörigen gepfl egt<br />

wird, organisieren und zahlen wir für maximal zwei Angehörige eine<br />

einmalige Pfl egeschulung. Die Pfl egeschulung wird von Fachpersonal<br />

geleitet und vermittelt die Aufgaben der täglichen Pfl ege.<br />

2.4.3 Hilfs- und Pfl egeleistungen für den pfl egebedürftigen Partner, für<br />

nahe Verwandte oder für Schwiegereltern<br />

Wir erbringen die Hilfs- und Pfl egeleistungen (D 2.4.1 und D 2.4.2) auch<br />

für Ehe-, Lebenspartner, Verwandte 1. Grades sowie Schwiegereltern der<br />

versicherten Person.<br />

Voraussetzungen für unsere Leistungen sind:<br />

– Die versicherte Person hat sie gepfl egt und ist wegen des Unfalls hierzu<br />

nicht mehr in der Lage;<br />

– Die versicherte Person und die zu pfl egende Person leben in häuslicher<br />

Gemeinschaft;<br />

– Für die zu pfl egende Person wurde eine Pfl egestufe im Sinne der gesetzlichen<br />

Pfl egeversicherung anerkannt.<br />

2.4.4 Für welchen Zeitraum erbringen wir die Hilfs- und Pfl egeleistungen?<br />

Wir erbringen die Hilfs- und Pfl egeleistungen, solange die Voraussetzungen<br />

nach D 2.1.2 und D 2.4.3 vorliegen. Unsere Leistungen enden<br />

spätestens neun Monate nach dem Unfall der versicherten Person. Wenn<br />

für die einzelne Leistung ein kürzerer Zeitraum bestimmt ist, gilt dieser.<br />

2.4.5 In welchem Verhältnis stehen unsere Hilfs- und Pfl egeleistungen<br />

zur gesetzlichen Pfl egeversicherung?<br />

a) Wurde für die versicherte Person wegen des Unfalls eine Pfl egestufe<br />

im Sinne der gesetzlichen Pfl egeversicherung anerkannt, gilt:<br />

aa) Gewährt die gesetzliche Pfl egeversicherung ausschließlich Sachleistungen,<br />

erbringen wir die Hilfs- und Pfl egeleistungen, soweit<br />

zusätzlicher Bedarf besteht.<br />

bb) Gewährt die gesetzliche Pfl egeversicherung Geldleistungen, lässt<br />

sich der zusätzliche Bedarf nicht objektiv feststellen. Unsere Leistungen<br />

enden dann insgesamt.<br />

b) Wurde für den pfl egebedürftigen Partner, einen Verwandten 1. Grades<br />

oder für Schwiegereltern eine Pfl egestufe im Sinne der gesetzlichen<br />

Pfl egeversicherung anerkannt, gilt:<br />

aa) Hat die zu pfl egende Person vor dem Unfall Sachleistungen erhalten,<br />

erbringen wir die Hilfs- und Pfl egeleistungen, soweit zusätzlicher<br />

Bedarf besteht.<br />

bb) Hat die zu pfl egende Person vor dem Unfall Geldleistungen erhalten,<br />

erbringen wir die Hilfs- und Pfl egeleistungen bis zu einem<br />

Monat nach dem Unfall.<br />

Werden die Geldleistungen innerhalb dieses Zeitraums auf Sachleistungen<br />

umgestellt, enden unsere Leistungen spätestens neun<br />

Monate nach dem Unfall der versicherten Person. Wenn für die<br />

einzelne Leistung ein kürzerer Zeitraum bestimmt ist, gilt dieser.


cc) Wird für die versicherte Person eine Pfl egestufe im Sinne der gesetzlichen<br />

Pfl egeversicherung anerkannt, enden unsere Leistungen<br />

einen Monat nach der Anerkennung. Das gilt auch bei Tod der<br />

versicherten Person.<br />

2.4.6 Welche Obliegenheiten haben Sie nach dem Unfall und welche<br />

Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten möglich?<br />

a) Für Sie und die versicherte Person gelten zusätzlich zu B 3.1 folgende<br />

Obliegenheiten:<br />

aa) Bevor wir unsere Leistungen erbringen, müssen Sie uns über den<br />

aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person umfassend<br />

informieren. Auch während der Leistungserbringung müssen<br />

Sie uns Veränderungen des Gesundheitszustandes mitteilen.<br />

Das gilt auch für Personen, die nach D 2.4.3 unsere Leistungen<br />

erhalten.<br />

bb) Wenn ein Unfall der versicherten Person zu einer Pfl egebedürftigkeit<br />

im Sinne der gesetzlichen Pfl egeversicherung führen könnte,<br />

müssen Sie beim zuständigen Versicherungsträger Leistungen beantragen.<br />

Der Antrag ist unverzüglich nach dem Unfall zu stellen.<br />

cc) Wenn eine Pfl egestufe anerkannt wird und wenn Leistungen aus<br />

der gesetzlichen Pfl egeversicherung bezogen werden, müssen<br />

Sie uns das unverzüglich anzeigen.<br />

b) Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, gelten die in B 3.2 beschriebenen<br />

Rechtsfolgen.<br />

3. Was gilt für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, uns und dem<br />

Dienstleister?<br />

Wir beauftragen qualifi zierte Dienstleister, um unsere Leistungspfl icht<br />

zu erfüllen. Dadurch entstehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen<br />

Ihnen oder der versicherten Person und den von uns beauftragten<br />

Dienstleistern.<br />

Geben Sie allerdings selbst Dienstleistungen in Auftrag, übernehmen wir<br />

die hierdurch entstehenden Kosten nicht.<br />

4. Wann nehmen wir eine Beitragsanpassung vor?<br />

Für den Unfall-Schutzbrief für Erwachsene gelten die Regelungen zur<br />

Beitragsanpassung unter B 5.1. Einzelheiten dazu, wann und wie wir<br />

anpassen dürfen, fi nden Sie dort.<br />

5. Was passiert, wenn der Hauptvertrag beendet wird?<br />

Der Versicherungsschutz aus dem Unfall-Schutzbrief für Erwachsene erlischt,<br />

wenn der Hauptvertrag beendet wird.<br />

E Unfall-Schutzbrief für Kinder<br />

Leistungen aus dem Unfall-Schutzbrief für Kinder erbringen wir nur, wenn<br />

sie gegen Zusatzbeitrag ausdrücklich vereinbart wurden.<br />

Die Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland.<br />

Um unsere Verpfl ichtungen aus dem Unfall-Schutzbrief für Kinder zu erfüllen,<br />

bedienen wir uns qualifi zierter Dienstleister.<br />

1. Wer ist versichert?<br />

1.1 Welche Personen sind versichert?<br />

Wer versicherte Person ist, können Sie aus Ihrem Versicherungsschein<br />

ersehen.<br />

1.2 Welche Personen können nicht versichert werden?<br />

Im Unfall-Schutzbrief für Kinder sind nicht versicherbar: Kinder, für die<br />

vor dem Unfall eine Pfl egestufe im Sinne der gesetzlichen Pfl egeversicherung<br />

anerkannt wurde.<br />

Für diese Kinder besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn für<br />

sie Beiträge gezahlt werden.<br />

Beiträge, die für den Unfall-Schutzbrief für Kinder seit Eintritt der Versicherungsunfähigkeit<br />

gezahlt worden sind, erstatten wir zurück.<br />

Für Kinder, für die erst durch den Unfall eine Pfl egestufe im Sinne der gesetzlichen<br />

Pfl egeversicherung anerkannt wurde, gilt jedoch eine andere<br />

Regelung (siehe E 2.4.3).<br />

2. Welche Leistungen werden erbracht?<br />

Im Unfall-Schutzbrief für Kinder gewähren wir Ihnen bestimmte Beratungs-<br />

und Hilfsleistungen. Sie sind in Voraussetzungen, Art und Umfang<br />

im Folgenden näher beschrieben.<br />

2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistungen?<br />

2.1.1 Was sind die Voraussetzungen für die Beratungsleistungen?<br />

Voraussetzungen für die Beratungsleistungen sind:<br />

– Das versicherte Kind hat einen Unfall erlitten, der unter diesen Vertrag<br />

fällt;<br />

– 17 –<br />

– Für eine telefonische Erstberatung (E 2.3.1) ist weitere Voraussetzung,<br />

dass unfallbedingt eine Entwicklungsstörung droht;<br />

– Für alle anderen Beratungsleistungen (E 2.3.2 bis 2.3.6) ist weitere<br />

Voraussetzung, dass eine unfallbedingte Invalidität nach A 3.2.1 a) von<br />

mindestens 50 % droht oder eingetreten ist.<br />

2.1.2 Was sind die Voraussetzungen für die Hilfsleistungen?<br />

Voraussetzungen für die Hilfsleistungen sind:<br />

– Das versicherte Kind hat einen Unfall erlitten, der unter diesen Vertrag<br />

fällt;<br />

– Eine unfallbedingte Invalidität nach A 3.2.1 a) von mindestens 50 %<br />

droht oder ist eingetreten.<br />

2.2. In welchem Umfang werden die Leistungen erbracht?<br />

Der Umfang der Beratungs- und Hilfsleistungen bemisst sich nach dem<br />

individuellen Bedarf, der durch den Unfall entstanden ist.<br />

2.3. Welche Beratungsleistungen gibt es?<br />

2.3.1 Telefonische Erstberatung<br />

Unser Dienstleister übernimmt eine medizinische Erstberatung. Die Beratung<br />

erfolgt telefonisch. Die Beratungskosten übernehmen wir.<br />

2.3.2 Medizinische Beratung<br />

Unser Dienstleister informiert über die Möglichkeiten medizinischer Versorgung.<br />

Die Beratung umfasst Fragen der Diagnostik, der Akut-Behandlung<br />

und entsprechender Anschluss-Therapien.<br />

2.3.3 Reha-Beratung<br />

Im Rahmen der Akut-Versorgung erfolgt auf Wunsch eine persönliche<br />

Reha-Beratung. Diese wird in enger Absprache mit den behandelnden<br />

Ärzten durchgeführt. Die Reha-Beratung hat zum Ziel, einen nahtlosen<br />

Übergang zwischen Akut-Versorgung und Anschluss-Rehabilitation zu<br />

ermöglichen.<br />

Die Kosten für die Reha-Maßnahmen selbst übernehmen wir nicht.<br />

2.3.4 Pfl ege-Beratung<br />

a) Im Rahmen der Reha-Maßnahmen ermittelt unser Dienstleister bei<br />

Bedarf die optimale Pfl ege zu Hause oder in geeigneten Einrichtungen.<br />

Der Dienstleister stimmt sich dabei mit dem versicherten Kind und<br />

seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie mit den Ärzten und<br />

Therapeuten ab.<br />

b) Bei häuslicher Pfl ege empfi ehlt unser Dienstleister einen nach Möglichkeit<br />

ortsansässigen Pfl egedienst. Er beauftragt diesen nach Abstimmung<br />

mit dem versicherten Kind und seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.<br />

Mit ihnen stimmt er auch den Umfang der Beauftragung<br />

ab. Grundlage hierfür ist die Einschätzung der behandelnden Ärzte.<br />

c) Die Kosten für den Pfl egedienst selbst übernehmen wir nicht.<br />

2.3.5 Beratung über Hilfsmittelversorgung, Umbau von Wohnung und<br />

Kraftfahrzeug<br />

a) Bei Bedarf entwickelt unser Dienstleister mit dem versicherten Kind<br />

und seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, seinen Ärzten und<br />

Therapeuten ein Versorgungskonzept. Dieses Konzept stimmt der<br />

Dienstleister mit den zuständigen Kostenträgern ab und klärt dabei<br />

auch Fragen der Kostenübernahme.<br />

b) Bei Bedarf organisiert unser Dienstleister zur Erhaltung der Mobilität<br />

den behindertengerechten Umbau des Kraftfahrzeugs und der Wohnung,<br />

in der das versicherte Kind lebt.<br />

c) Die Kosten für die Durchführung der Umbaumaßnahmen und für die<br />

Anschaffung von Hilfsmitteln übernehmen wir nicht.<br />

2.3.6 Psychologische Erstberatung<br />

Auf Wunsch übernimmt unser psychologischer Beratungsdienst bis zu<br />

drei Beratungen.<br />

2.4 Welche Hilfsleistungen gibt es und welche besonderen Regelungen<br />

gelten dafür?<br />

2.4.1 Welche Hilfsleistungen gibt es?<br />

Menüservice<br />

a) Wir versorgen das versicherte Kind mit täglich einem Mittagsmenü<br />

aus dem Angebot des Dienstleisters. Die Kosten hierfür übernehmen<br />

wir.<br />

Einkäufe und Besorgungen<br />

b) Wir kaufen für die Familie des versicherten Kindes einmal wöchentlich<br />

bis zu drei Stunden Waren des täglichen Bedarfs ein und erledigen<br />

notwendige Besorgungen.<br />

Kosten für die eingekauften Waren und anfallende Gebühren übernehmen<br />

wir nicht.


Begleitung bei Arzt- und Behördengängen<br />

c) Wir bringen und begleiten das versicherte Kind bis zu zweimal in der<br />

Woche zu notwendigen Arzt-, Therapie- und Behördenterminen.<br />

Diese Leistung erbringen wir bis zu einer Entfernung von 25 Kilometern,<br />

berechnet vom Aufenthaltsort des versicherten Kindes.<br />

Wohnungsreinigung<br />

d) Wir reinigen den Wohnbereich der Familie des versicherten Kindes<br />

einmal wöchentlich bis zu drei Stunden. Die Kosten hierfür übernehmen<br />

wir.<br />

Wäscheservice<br />

e) Wir waschen, trocknen und bügeln die Wäsche der Familie des versicherten<br />

Kindes einmal wöchentlich bis zu zwei Stunden. Die Kosten<br />

hierfür übernehmen wir.<br />

Betreuung von Geschwistern<br />

f) Wir betreuen Geschwister des versicherten Kindes, die mit ihm in<br />

häuslicher Gemeinschaft leben und noch keine 15 Jahre alt sind. Die<br />

Kosten hierfür übernehmen wir. Es kann sich z. B. um die Betreuung<br />

bei der Erledigung von Hausaufgaben handeln. Die Betreuung erfolgt<br />

nach Möglichkeit in der Wohnung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.<br />

Art und Ausmaß der Betreuung legen wir anhand des Alters und<br />

der Selbstständigkeit der Geschwister fest.<br />

2.4.2 Für welchen Zeitraum erbringen wir die Hilfsleistungen?<br />

Wir erbringen die Hilfsleistungen, solange die Voraussetzungen nach<br />

E 2.1.2 vorliegen. Unsere Leistungen enden spätestens drei Monate<br />

nach dem Unfall des versicherten Kindes. Wenn für die einzelne Leistung<br />

ein kürzerer Zeitraum bestimmt ist, gilt dieser.<br />

2.4.3 In welchem Verhältnis stehen unsere Hilfsleistungen zur gesetzlichen<br />

Pfl egeversicherung?<br />

Wurde für das versicherte Kind wegen des Unfalls eine Pfl egestufe im<br />

Sinne der gesetzlichen Pfl egeversicherung anerkannt, gilt:<br />

– Gewährt die gesetzliche Pfl egeversicherung ausschließlich Sachleistungen,<br />

erbringen wir die Hilfsleistungen, soweit zusätzlicher Bedarf besteht.<br />

– Gewährt die gesetzliche Pfl egeversicherung Geldleistungen, lässt sich<br />

der zusätzliche Bedarf nicht objektiv feststellen. Unsere Leistungen<br />

enden dann insgesamt.<br />

2.4.4 Welche Obliegenheiten haben Sie nach dem Unfall und welche<br />

Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten möglich?<br />

a) Für Sie und das versicherte Kind gelten zusätzlich zu B 3.1 folgende<br />

Obliegenheiten:<br />

aa) Bevor wir unsere Leistungen erbringen, müssen Sie uns über<br />

den aktuellen Gesundheitszustand des versicherten Kindes umfassend<br />

informieren. Auch während der Leistungserbringung<br />

müssen Sie uns Veränderungen des Gesundheitszustandes mitteilen.<br />

bb) Wenn ein Unfall des versicherten Kindes zu einer Pfl egebedürftigkeit<br />

im Sinne der gesetzlichen Pfl egeversicherung führen könnte,<br />

müssen Sie beim zuständigen Versicherungsträger Leistungen<br />

beantragen. Der Antrag ist unverzüglich nach dem Unfall zu stellen.<br />

cc) Wenn eine Pfl egestufe anerkannt wird und wenn Leistungen aus<br />

der gesetzlichen Pfl egeversicherung bezogen werden, müssen<br />

Sie uns das unverzüglich anzeigen.<br />

b) Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, gelten die in B 3.2 beschriebenen<br />

Rechtsfolgen.<br />

3. Was gilt für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, uns und dem<br />

Dienstleister?<br />

Wir beauftragen qualifi zierte Dienstleister, um unsere Leistungspfl icht zu<br />

erfüllen. Dadurch entstehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen<br />

dem versicherten Kind und den von uns beauftragten Dienstleistern. Dies<br />

gilt auch für die Eltern oder Erziehungsberechtigten des versicherten<br />

Kindes.<br />

Geben Sie allerdings selbst Dienstleistungen in Auftrag, übernehmen wir<br />

die hierdurch entstehenden Kosten nicht.<br />

– 18 –<br />

4. Wann nehmen wir eine Beitragsanpassung vor?<br />

Für den Unfall-Schutzbrief für Kinder gelten die Regelungen zur Beitragsanpassung<br />

unter B 5.1. Einzelheiten dazu, wann und wie wir anpassen<br />

dürfen, fi nden Sie dort.<br />

5. Was gilt, wenn die versicherte Person 18 Jahre alt wird?<br />

Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind 18 Jahre<br />

alt wird, gilt: Wir stellen den Unfall-Schutzbrief für Kinder auf den Unfall-<br />

Schutzbrief für Erwachsene um.<br />

6. Was passiert, wenn der Hauptvertrag beendet wird?<br />

Der Versicherungsschutz aus dem Unfall-Schutzbrief für Kinder erlischt,<br />

wenn der Hauptvertrag beendet wird.<br />

F Erweiterter Versicherungsschutz bei Gesundheitsschäden<br />

durch Infektionen für bestimmte Berufsgruppen<br />

1. Für welche Berufsgruppen gilt der erweiterte Versicherungsschutz?<br />

Für folgende Berufsgruppen gilt bei Gesundheitsschäden durch Infektionen<br />

ein erweiterter Versicherungsschutz:<br />

– Ärzte/innen<br />

– Zahnärzte/innen<br />

– Zahntechniker/innen<br />

– Heilpraktiker/innen<br />

– Hebammen und Entbindungspfl eger<br />

– Krankenpfl egepersonal (Krankenschwester/Krankenpfl eger, Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfl<br />

eger, Krankenpfl egehelfer/in)<br />

– Tierärzte/innen<br />

– Studenten/innen der Medizin, der Zahnheilkunde, der Tierheilkunde<br />

– Chemiker/innen und Desinfektoren<br />

2. Wogegen haben Sie Versicherungsschutz?<br />

Versichert sind Gesundheitsschäden durch Infektionen.<br />

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:<br />

– Die versicherte Person hat sich die Infektion in Ausübung ihrer beruflichen<br />

Tätigkeit zugezogen;<br />

– Die Krankheitserreger sind auf eine der beiden folgenden Weisen in<br />

den Körper gelangt:<br />

■ durch eine Beschädigung der Haut, bei der mindestens die äußere<br />

Hautschicht durchtrennt wurde;<br />

■ bei Chemikern oder Desinfektoren durch plötzliches Eindringen infektiöser<br />

Substanzen in Auge, Mund oder Nase; bei den anderen<br />

unter F 1. beschriebenen Berufsgruppen durch Einspritzen infektiöser<br />

Substanzen in Auge, Mund oder Nase.<br />

Ist die versicherte Person in einem unter F 1. genannten Heilberuf tätig,<br />

gilt für Infektionen durch Anhauchen, Anniesen oder Anhusten: Es besteht<br />

Versicherungsschutz, wenn sich die versicherte Person in Ausübung ihrer<br />

berufl ichen Tätigkeit mit Diphterie oder Tuberkulose infi ziert hat.<br />

In allen anderen Fällen sind Infektionen durch Anhauchen, Anniesen oder<br />

Anhusten nicht versichert.<br />

3. Welche Fristen gelten für Eintritt, Feststellung und Geltendmachung<br />

der Invalidität?<br />

Die Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung fi nden Sie unter A 3.2.1.<br />

Für den Eintritt, die Feststellung und die Geltendmachung der Invalidität<br />

gelten jedoch folgende Besonderheiten:<br />

Unsere Leistung setzt voraus, dass die Invalidität<br />

– innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eingetreten ist und<br />

– innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt worden<br />

ist und<br />

– innerhalb von weiteren drei Monaten von Ihnen bei uns geltend gemacht<br />

worden ist.<br />

4. In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz?<br />

Bei Chemikern und Desinfektoren besteht kein Versicherungsschutz,<br />

wenn die Schädigung<br />

– als Folge der berufsmäßigen Beschäftigung mit Chemikalien allmählich<br />

zu Stande gekommen und<br />

– eine Berufskrankheit ist.


Glossar – Erläuterung von Fachbegriffen<br />

Ganz ohne das berühmte »Kleingedruckte« geht es leider nicht.<br />

Vielleicht fragen Sie sich an der einen oder anderen Stelle, was mit einem bestimmten Begriff genau gemeint ist. Daher möchten wir Ihnen die<br />

wichtigsten Fachbegriffe mit unserem Glossar näher erläutern.<br />

Dieser Abschnitt ist kein Bestandteil Ihrer Bedingungen. Unsere Ausführungen erheben nicht den Anspruch, die Begriffe juristisch erschöpfend zu<br />

erläutern. Vielmehr sollen unvermeidbare Fachbegriffe anschaulich dargestellt werden, damit Sie sich ein möglichst klares Bild von deren Bedeutung<br />

machen können.<br />

1. Unfall<br />

Die Versicherungs<strong>bedingungen</strong> defi nieren den Begriff des Unfalls. Dieser Unfallbegriff beinhaltet folgende Merkmale:<br />

– plötzliches Ereignis;<br />

– von außen auf den Körper wirkend;<br />

– dadurch unfreiwillige Gesundheitsschädigung.<br />

Der Begriff »plötzlich« meint die zeitliche Dauer des Ereignisses. Hierbei existiert keine Grenze in Minuten oder Stunden. Vielmehr ist eine Entscheidung<br />

von Fall zu Fall erforderlich. Stets als plötzlich werden Geschehnisse eingestuft, die sich innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums abspielen.<br />

Unabhängig von der zeitlichen Dauer ist ein Ereignis aber auch dann plötzlich, wenn es so unerwartet und überraschend eintritt, dass Sie keine<br />

Möglichkeit haben, ihm auszuweichen.<br />

Bei einem »von außen auf den Körper wirkenden Ereignis« führt typischerweise ein Kontakt des Körpers mit der Außenwelt zur Gesundheitsschädigung.<br />

Beispiele: Sie verletzen sich bei einer Kollision im Straßenverkehr, bei einem Sturz von der Leiter oder bei einem Zusammenprall mit<br />

ihrem Gegner beim Fußballspielen. Dagegen sind Gesundheitsschäden, die ohne Einfl uss von außen auf einem rein inneren Vorgang des Körpers<br />

beruhen, kein Unfall.<br />

Eine »Gesundheitsschädigung« ist eine nachteilige Beeinträchtigung Ihrer Gesundheit, die nach medizinischen Gesichtspunkten feststellbar ist.<br />

»Unfreiwillig« erleiden Sie eine Gesundheitsschädigung, wenn Sie diese weder gewollt noch billigend in Kauf genommen haben.<br />

2. Erhöhte Kraftanstrengung<br />

Nahezu jede Bewegung erfordert einen gewissen Muskeleinsatz. Von einer erhöhten Kraftanstrengung kann man nur sprechen, wenn die Kraftentfaltung<br />

über das normale Maß hinausgeht. Erforderlich ist also eine erhebliche Entfaltung von Muskelkraft.<br />

Beispiel: Während eines Fußballspiels ziehen Sie sich bei einem Sprint einen Riss an der Achillessehne zu. Hier stellt der Sprint eine erhöhte<br />

Kraftanstrengung dar, die zu einem Riss einer Sehne geführt hat.<br />

3. Geistes- und Bewusstseinsstörungen<br />

Bei normaler Verfassung ist ein Mensch in der Lage, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen<br />

zu reagieren. Diese Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit kann jedoch durch Krankheit, Alkohol oder andere Mittel beeinträchtigt sein.<br />

Bei einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung ist diese Beeinträchtigung so stark, dass Sie den Anforderungen der konkreten Situation nicht mehr<br />

gewachsen sind.<br />

Die Beurteilung, ob eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung vorliegt, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Zum einen kommt es auf das<br />

Ausmaß an, in dem Ihre Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Zum anderen ist die konkrete Situation entscheidend, in der Sie sich<br />

zum Zeitpunkt des Unfalls befunden haben.<br />

Ein Unfall beruht z. B. auf einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung, wenn Sie beim Schlafwandeln aus dem offenen Schlafzimmerfenster stürzen.<br />

Das Gleiche gilt bei einem Treppensturz infolge eines Ohnmachtsanfalls.<br />

4. Invalidität<br />

Eine Invalidität liegt vor, wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist.<br />

Die Leistungsfähigkeit eines Menschen erfasst alle körperlichen und geistigen Funktionen des gesamten Organismus. Für den Grad der Invalidität<br />

ist entscheidend, inwieweit das gesamte Leistungsspektrum des Verletzten durch den Unfall beeinträchtigt wird. Dieses Leistungsspektrum bezieht<br />

sich auf alle Lebensbereiche. So kann sich ein Unfall nicht nur auf Ihre Leistungsfähigkeit im berufl ichen Bereich, sondern auch im Freizeitbereich<br />

auswirken.<br />

Die Leistungsfähigkeit muss durch den Unfall dauerhaft beeinträchtigt sein. Eine solche Feststellung setzt eine ärztliche Prognose voraus. Diese<br />

muss beinhalten, dass die gesundheitlichen Einbußen länger als drei Jahre bestehen und eine Besserung nicht zu erwarten ist.<br />

5. Gliedertaxe<br />

Für den Grad der unfallbedingten Invalidität enthalten die Versicherungs<strong>bedingungen</strong> bei bestimmten Gesundheitsschäden pauschalierte Sätze.<br />

Das regelt die sog. Gliedertaxe. Die Gliedertaxe gibt für den Verlust und die Funktionsunfähigkeit der in ihr genannten Körperteile, Organe und<br />

Sinnesorgane feste Invaliditätsgrade vor. Bei teilweisem Verlust ist nach medizinischen Gesichtspunkten der entsprechende Bruchteil des vorgegebenen<br />

Prozentsatzes zu ermitteln. Das Gleiche gilt bei teilweiser Funktionsbeeinträchtigung.<br />

– 19 –


6. Progression<br />

Die Entschädigungsleistung aufgrund einer unfallbedingten Invalidität errechnen wir aus dem festgestellten Invaliditätsgrad und der vereinbarten<br />

Versicherungssumme. Gerade bei Unfällen mit schwerwiegenden Verletzungsfolgen steigen die fi nanziellen Belastungen. Die Vereinbarung einer<br />

Progression mildert diese Folgen ab, weil dadurch unter den folgenden Voraussetzungen höhere Beträge von uns ausbezahlt werden.<br />

Wir bieten zwei verschiedene progressive Invaliditätsstaffeln an: die Progression 225 % und die Progression 500 %. Eine Progression bewirkt eine<br />

Steigerung der Entschädigungsleistung, die in Stufen erfolgt. Dieser Leistungszuwachs beginnt ab einem Invaliditätsgrad von 26 %. Die Versicherungs<strong>bedingungen</strong><br />

enthalten Tabellen, die ab diesem Invaliditätsgrad den Anstieg der Invaliditätsleistung pro Prozentpunkt aufzeigen.<br />

Beispiel: Sie haben mit uns für die Invaliditätsleistung eine Versicherungssumme von 50.000 € und eine Progression 500 % vereinbart. Im Schadenfall<br />

wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 80 % festgestellt. Die Entschädigungsleistung errechnet sich folgendermaßen:<br />

– Für die ersten 25 % der Invalidität leisten wir aus der einfachen Versicherungssumme, hierfür zahlen wir also 25 % von 50.000 € = 12.500 €.<br />

– Für die Stufe zwischen 26 % und 50 % ermitteln wir die Entschädigungsleistung aus der dreifachen Versicherungssumme, d. h. wir zahlen dafür<br />

25 % von 150.000 € = 37.500 €.<br />

– Die nächste Stufe beginnt bei 51 % und geht bis maximal 75 %. Auf dieser Stufe erbringen wir die Entschädigungsleistung aus der sechsfachen<br />

Versicherungssumme, so dass wir dafür 25 % von 300.000 € = 75.000 € bezahlen.<br />

– Schließlich folgt die letzte Stufe ab 76 % bis zu einer vollständigen Invalidität von 100 %. Hier wird die zehnfache Versicherungssumme zu<br />

Grunde gelegt, in unserem Beispiel also 5 % von 500.000 € = 25.000 €.<br />

– Insgesamt erhalten Sie daher 12.500 € + 37.500 € + 75.000 € + 25.000 € = 150.000 €. Diese 150.000 € entsprechen damit 300 % Ihrer<br />

mit uns vereinbarten Versicherungssumme. Daher wird dieser Prozentsatz in der Tabelle Ihrer Versicherungs<strong>bedingungen</strong> unter »Leistung aus<br />

der Versicherungssumme« ausgewiesen.<br />

7. Leistungspfl icht dem Grunde nach<br />

Eine Leistungspfl icht dem Grunde nach beschreibt den Umstand, dass unserer Leistung bis auf die Höhe Ihres Anspruchs nichts mehr im Wege<br />

steht. Wann das der Fall ist, hängt von der jeweiligen Leistungsart ab.<br />

Am Beispiel der Invaliditätsleistung wollen wir das näher darlegen. Bevor wir unsere Leistungspfl icht dem Grunde nach anerkennen können,<br />

müssen wir verschiedene Aspekte prüfen:<br />

– Es liegt ein Unfall oder ein dem Unfall gleichgestelltes Ereignis vor.<br />

– Es ist Invalidität eingetreten, also eine unfallbedingt dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.<br />

– Die Fristen für Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität sind gewahrt.<br />

– Der Versicherungsschutz ist nicht durch einen der Tatbestände, die in den Versicherungs<strong>bedingungen</strong> geregelt sind, ausgeschlossen.<br />

– Im Einzelfall müssen wir noch weitere Umstände berücksichtigen, z. B. ob wir bei einer Verletzung von Obliegenheiten ganz oder teilweise<br />

leistungsfrei sind.<br />

Dagegen betreffen der Grad der Invalidität und die Berechnung der Entschädigungsleistung lediglich die Frage, in welcher Höhe wir leisten.<br />

8. Obliegenheiten<br />

Ihr Vertrag enthält verschiedene Obliegenheiten. Obliegenheiten sind typisch für das Versicherungsrecht und fi nden sich auch im Versicherungsvertragsgesetz<br />

(VVG) wieder.<br />

Eine Obliegenheit ist einer Pfl icht ähnlich. Sie stellt eine Verhaltensregel auf, der Sie als Versicherungsnehmer nachkommen müssen. Obliegenheiten<br />

können z. B. darauf gerichtet sein, den Schaden zu mindern, anzuzeigen und aufzuklären.<br />

Beispiel: Sie müssen uns einen Unfall unverzüglich anzeigen, wenn erkennbar ist, dass die Unfallverletzungen nicht folgenlos verheilen werden.<br />

Wenn wir Ihnen anschließend ein Schadenanzeigeformular zusenden, müssen Sie die darin enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß beantworten.<br />

Anschließend müssen Sie uns das ausgefüllte Formular unverzüglich zurücksenden.<br />

Wir können Sie nicht zwingen, Ihre Obliegenheiten einzuhalten. Trotzdem ist es für Sie in Ihrem eigenen Interesse wichtig, sie sorgfältig zu erfüllen.<br />

Denn wenn Sie das nicht tun, setzen Sie Ihre Entschädigung aufs Spiel: Verletzen Sie Obliegenheiten vorsätzlich, können wir im Regelfall vollständig<br />

ablehnen zu leisten. Verletzen Sie Obliegenheiten grob fahrlässig, haben wir u. a. das Recht, unsere Leistung zu kürzen. Außerdem berechtigen<br />

uns bestimmte Obliegenheitsverletzungen, den Vertrag zu kündigen.<br />

9. Textform<br />

Für vielerlei rechtserhebliche Erklärungen müssen Sie, aber auch wir, die Textform einhalten. Dabei handelt es sich um eine Formerleichterung<br />

gegenüber der Schriftform. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Sie können uns Ihre Erklärung deshalb als Brief, aber auch als Fax, Computerfax<br />

oder beispielsweise als E-Mail zukommen lassen. Hauptsache, es handelt sich um eine dauerhaft lesbare Erklärung. Wichtig ist allerdings,<br />

dass Sie als Absender für uns erkennbar sind. Außerdem müssen Sie deutlich machen, wo Ihre Erklärung endet – z. B. durch eine Grußformel.<br />

10. Zahlungen »bewirken«<br />

Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie Ihre Beitragszahlungen rechtzeitig »bewirken«. »Bewirken« bedeutet, dass Sie alles<br />

getan haben müssen, was von Ihrer Seite her erforderlich war, um die Zahlung endgültig auf den Weg zu bringen.<br />

Beispiel: Überweisen Sie Ihren Beitrag, ist die Zahlung bewirkt, sobald der Überweisungsauftrag bei der Bank eingegangen ist – vorausgesetzt, Ihr<br />

Konto ist ausreichend gedeckt. Die ausreichende Deckung des Kontos ist auch entscheidend, wenn wir den Beitrag von Ihrem Konto einziehen.<br />

Unerheblich ist dagegen, wann die Bank die Überweisung oder die Einziehung vornimmt und den Betrag unserem Konto gutschreibt.<br />

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