bedingungen - Huk24
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HUSB412, Stand: 1.10.2012<br />
Sehr geehrte Kundin,<br />
sehr geehrter Kunde,<br />
die Versicherungs<strong>bedingungen</strong> bilden die Grundlage für unser gemeinsames Vertrags verhältnis. Der konkret<br />
zwischen Ihnen und uns vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein<br />
und seinen Nachträgen.<br />
Versicherungs<strong>bedingungen</strong><br />
für die HUK24-Unfallversicherung Stand 01.10.2012<br />
Inhalt Seite<br />
Kundeninformation 2<br />
Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Versicherungs<strong>bedingungen</strong><br />
für die Unfallversicherung (AUB 2012) 4<br />
Allgemeine Versicherungs<strong>bedingungen</strong> für die Unfallversicherung (AUB 2012) 6<br />
Bitte bewahren Sie diese wichtigen Vertragsunterlagen auf!<br />
Eine Erläuterung von Fachbegriffen fi nden Sie im Glossar auf Seite 19.<br />
Auf gute Partnerschaft Ihre HUK24 AG<br />
HUK24 AG<br />
Willi-Hussong-Straße 2, 96440 Coburg
Kundeninformation<br />
Identität des Versicherers<br />
Versicherer ist die HUK24 AG.<br />
Registergericht Coburg. Handelsregister-Nr. 3240.<br />
Sitz des Unternehmens: Willi-Hussong-Str. 2, 96440 Coburg.<br />
Ladungsfähige Anschrift<br />
Die ladungsfähige Anschrift der HUK24 lautet:<br />
HUK24 AG, Willi-Hussong-Str. 2, 96440 Coburg.<br />
Ladungsfähige Vertreter sind Detlef Frank und Günther Schlechta (stv.).<br />
Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers<br />
In unserer Hauptgeschäftstätigkeit sind wir auf Versicherungen für private Haushalte spezialisiert.<br />
Kosten für Fernkommunikationsmittel<br />
Ist in Ihren Versicherungsunterlagen eine Telefonnummer angegeben, unter der Sie uns erreichen können, informieren wir Sie dort auch über die Höhe der Telekommunikationskosten.<br />
Vertragsgrundlagen<br />
Grundlagen des Versicherungsvertrags werden der Antrag, der Versicherungsschein sowie etwaige Nachträge. Es gelten die Allgemeinen Versicherungs<strong>bedingungen</strong> für<br />
die Unfallversicherung (AUB 2012), eventuell mit Ihnen getroffene Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Versicherungsschutz in der Unfallversicherung<br />
Die private Unfallversicherung bietet der versicherten Person weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz bei Unfällen.<br />
Von einem Unfall spricht man, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung<br />
erleidet.<br />
Ihre Unfallversicherung enthält je nach Vereinbarung mindestens eine der beiden folgenden Leistungsarten:<br />
■ Invaliditätsleistung (mit oder ohne Progression)<br />
■ Rentenleistung<br />
Eine Sofortleistung, die wir bei bestimmten schweren Gesundheitsschäden erbringen, wird automatisch Vertragsbestandteil.<br />
Zusätzlich können Sie weitere Leistungsarten mit uns vereinbaren:<br />
■ Todesfall-Leistung<br />
■ Krankenhaus-Tagegeld mit Krankenhaus-Tagegeld PLUS<br />
Entscheiden Sie sich für die Unfallversicherung Classic, können Sie den Unfall-Schutzbrief und den Zusatzbaustein Unfall PLUS hinzuwählen. Für Unfall PLUS wird außerdem<br />
eine Invaliditätsleistung vorausgesetzt.<br />
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welchen Versicherungsumfang Sie abgeschlossen haben.<br />
Die Entschädigungsleistung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspfl icht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.<br />
Beginn des Versicherungsvertrags<br />
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. In der Regel geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins.<br />
Beginn des Versicherungsschutzes<br />
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten Beitrag rechtzeitig zahlen.<br />
Versicherungsbeitrag<br />
Die Höhe des Beitrags können Sie den Antragsunterlagen entnehmen. Ändern sich Angaben im Antrag, kann sich auch der Beitrag ändern. Im Endbeitrag ist die Versicherungsteuer<br />
in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe enthalten.<br />
Beitragszahlung<br />
Der erste oder einmalige Beitrag wird mit dem 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von zwei Wochen,<br />
zu zahlen. Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein<br />
oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.<br />
– 2 –
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem<br />
Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungs<strong>bedingungen</strong> sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7<br />
Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />
Widerrufs.<br />
Er ist zu richten an:<br />
HUK24<br />
Willi-Hussong-Str. 2<br />
96440 Coburg<br />
E-Mail: info@HUK24.de<br />
Widerrufsfolgen<br />
Bei einem wirksamen Widerruf endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.<br />
Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor<br />
Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits<br />
empfangenen Leistungen zurückzugewähren.<br />
Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt<br />
haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von<br />
weniger als einem Monat.<br />
Dauer des Vertrags<br />
Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht durch Sie oder uns in Textform<br />
gekündigt wird.<br />
Beendigung des Vertrags<br />
Sie, aber auch wir können den Vertrag zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Textform kündigen. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns<br />
spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein.<br />
Anwendbares Recht<br />
Es gilt deutsches Recht.<br />
Gerichtsstand<br />
Wenn Sie uns aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung verklagen wollen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den Gerichtsständen der<br />
Zivilprozessordnung (ZPO). Außerdem ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihr Wohnsitz befi ndet. Haben Sie keinen<br />
Wohnsitz, tritt an dessen Stelle das Gericht, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.<br />
Verklagen wir Sie aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung, gilt: Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt<br />
der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohnsitz, tritt an dessen Stelle das Gericht, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.<br />
Vertragssprache<br />
Die Vertragssprache ist deutsch.<br />
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren<br />
Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat,<br />
können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden:<br />
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Tel. 0800 3696000, Fax 0800 3699000. Der<br />
Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem<br />
Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entscheidung zu überprüfen.<br />
Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon unberührt.<br />
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde<br />
Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige<br />
Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht,<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bafi n.de; Tel. 0228 4108-0; Fax 0228 4108-1550. Die BaFin ist keine Schiedsstelle. Einzelne<br />
Streitfälle können deshalb nicht verbindlich entschieden werden.<br />
– 3 –
Allgemeine Versicherungs<strong>bedingungen</strong> für die Unfallversicherung (AUB 2012)<br />
A Umfang Ihrer Unfallversicherung<br />
1. Wer ist versichert? Wo besteht Versicherungsschutz? . . . . . . . . . 6<br />
1.1 Wer ist versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
1.1.1 Welche Personen sind versichert?<br />
1.1.2 Welche Personen können nicht versichert werden?<br />
1.2 Wo besteht Versicherungsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
2. In welchen Fällen besteht Versicherungsschutz?<br />
In welchen Fällen haben sie keinen Versicherungsschutz?. . . . . . 6<br />
2.1 Was ist ein Unfall? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
2.2 Welche Ereignisse sind einem Unfall gleichgestellt? . . . . . . . . . . 6<br />
2.2.1 Gesundheitsschäden infolge erhöhter Kraftanstrengung<br />
2.2.2 Erfrierungen<br />
2.2.3 Ertrinkungs- und Erstickungstod<br />
2.2.4 Tauchtypische Gesundheitsschäden<br />
2.3 Was ist außerdem in der Unfallversicherung Classic<br />
und in der Unfallversicherung Basis versichert? . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
2.3.1 Unfälle durch natürliche Übermüdung<br />
2.3.2 Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Personen unter 18 Jahren<br />
2.3.3 Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten<br />
2.3.4 Gesundheitsschäden durch Strahlen<br />
2.3.5 Unfälle im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen<br />
2.3.6 Psychische und nervöse Störungen<br />
2.4 Was ist außerdem noch in der Unfallversicherung Classic<br />
versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
2.4.1 Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente<br />
2.4.2 Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit<br />
2.4.3 Unfälle durch Schlaganfall oder Herzinfarkt<br />
2.4.4 Infektionskrankheiten durch Insekten oder Zecken<br />
2.4.5 Allergische Reaktionen durch Insektenstiche und Insektenbisse<br />
2.4.6 Vergiftungen<br />
2.4.7 Gase und Dämpfe<br />
2.5 In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz? . . . . . 7<br />
2.5.1 Geistes- und Bewusstseinsstörungen<br />
2.5.2 Schlaganfälle, epileptische Anfälle und andere Krampfanfälle<br />
2.5.3 Vorsätzliche Straftaten<br />
2.5.4 Beteiligung an Rennfahrten<br />
2.5.5 Kernenergie<br />
2.5.6 Bandscheibenschäden, Blutungen der inneren Organe<br />
und des Gehirns<br />
2.5.7 Schäden durch Heilmaßnahmen<br />
2.5.8 Infektionen<br />
2.5.9 Vergiftungen<br />
2.5.10 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen<br />
2.5.11 Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse<br />
3. Welche Leistungsarten können Sie mit uns vereinbaren und<br />
welche Regelungen gelten dafür? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
3.1 Welche Leistungsarten können Sie mit uns vereinbaren? . . . . . . . 7<br />
3.2 Was gilt für die Invaliditätsleistung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
3.2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistung?<br />
3.2.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />
3.3 Was gilt für die Rentenleistung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
3.3.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistung?<br />
3.3.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />
3.3.3 Ab wann zahlen wir die Rente und für wie lange?<br />
3.4 Was gilt für die Sofortleistung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
3.4.1 Was sind die Voraussetzungen für die Sofortleistung?<br />
3.4.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />
– 4 –<br />
3.5 Was gilt für die Todesfall-Leistung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
3.5.1 Was ist die Voraussetzung für die Leistung?<br />
3.5.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />
3.6 Was gilt für das Krankenhaus-Tagegeld<br />
mit Krankenhaus-Tagegeld PLUS? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
3.6.1 Was sind die Voraussetzungen für das Krankenhaus-Tagegeld?<br />
3.6.2 Was sind die Voraussetzungen für das Krankenhaus-Tagegeld PLUS?<br />
3.6.3 Wie ist das Verhältnis zwischen Krankenhaus-Tagegeld und<br />
Krankenhaus-Tagegeld PLUS?<br />
3.6.4 In welcher Höhe und wie lange leisten wir?<br />
4. Welche weiteren Leistungen bietet Ihre Unfallversicherung? . . . . 9<br />
4.1 Welche Kosten übernimmt Ihre Unfallversicherung? . . . . . . . . . . . 9<br />
4.1.1 Arztkosten zur Begründung des Leistungsanspruchs<br />
4.1.2 Kosten für die Nutzung einer Dekompressionskammer<br />
4.1.3 Kosten für kosmetische Operationen<br />
4.1.4 Kosten für Bergungseinsätze und weitere Leistungen<br />
(»Serviceleistungen«)<br />
4.2 Welche Mehrleistungen bietet Ihre Unfallversicherung? . . . . . . . . 9<br />
4.2.1 Vorsorge-Versicherung<br />
4.2.2 Reha-Beihilfe<br />
4.2.3 Zuzahlung bei ambulanten Operationen<br />
4.2.4 Rooming-In-Leistung für Kinder unter 14 Jahren<br />
4.2.5 Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern<br />
4.3 Welche Mehrleistungen bietet Ihre Unfallversicherung<br />
gegen Zusatzbeitrag? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
4.3.1 Progression 225 %<br />
4.3.2 Progression 500 %<br />
4.3.3 Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %<br />
4.3.4 Sofortzahlung bei Knochenbrüchen und Oberschenkelhalsbruch<br />
4.3.5 Verbesserte Gliedertaxe<br />
4.3.6 Erhöhte Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen<br />
4.3.7 Erhöhte Kostenübernahme bei Serviceleistungen<br />
4.3.8 Erhöhte Reha-Beihilfe<br />
B Gegenseitige Rechte und Pfl ichten<br />
1. Ihr Recht auf Entschädigung – was haben Sie zu beachten? . . . 11<br />
1.1 Was sind die Grundlagen für die Entschädigungsberechnung? . . 11<br />
1.1.1 Welche Bedeutung hat die Versicherungssumme?<br />
1.1.2 Wie wird die Entschädigung berechnet?<br />
1.1.3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen?<br />
1.2 Wann zahlen wir die Entschädigung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
2. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? . . . . . . . . . 12<br />
2.1 Was gilt für die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags? . . 12<br />
2.1.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />
2.1.2 Welche Rechtsfolgen sind bei verspäteter Zahlung möglich?<br />
2.2 Was gilt für die Zahlung des Folgebeitrags? . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
2.2.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />
2.2.2 Welche Rechtsfolgen sind bei verspäteter Zahlung möglich?<br />
2.3 Was gilt bei Lastschriftermächtigung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
2.4 Was gilt bei Teilzahlung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
2.5 Was geschieht mit dem Beitrag bei vorzeitiger<br />
Vertragsbeendigung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
2.5.1 Was gilt grundsätzlich?<br />
2.5.2 In welchen Fällen gibt es spezielle Regelungen?<br />
3. Welche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt<br />
des Versicherungsfalls? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
3.1 Wie müssen Sie sich verhalten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
3.2 Welche Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser<br />
Obliegenheiten möglich?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
4. Was passiert mit der Unfallversicherung bei einer<br />
Veränderung Ihrer persönlichen Lebenssituation<br />
und worauf müssen Sie achten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
4.1 Welche Auswirkungen hat eine Teilnahme an militärischen<br />
Einsätzen auf Ihren Versicherungsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
4.2 Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit<br />
oder Beschäftigung beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
4.2.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />
4.2.2 Was passiert mit dem Beitrag und Ihrem Versicherungsschutz und<br />
welche Rechte haben Sie?<br />
4.3 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens? . . . . . 13<br />
4.3.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />
4.3.2 Welche Folgen hat eine unterbliebene Mitteilung?<br />
5. Welche Anpassungsregelungen gibt es in der<br />
Unfallversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
5.1 Wann nehmen wir eine Beitragsanpassung vor? . . . . . . . . . . . . 13<br />
5.1.1 Wann überprüfen wir die Beiträge?<br />
5.1.2 Welche Regeln beachten wir dabei?<br />
5.1.3 Welche Konsequenzen können sich aus der Überprüfung ergeben?<br />
5.1.4 Unter welchen Voraussetzungen ist die Anpassung begrenzt?<br />
5.1.5 Zu welchem Zeitpunkt wird die Anpassung wirksam?<br />
5.1.6 Was sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Anpassung?<br />
5.1.7 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?<br />
5.2. Wann werden die Versicherungssumme und<br />
der Beitrag erhöht (»Dynamik«)? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
5.2.1 Wie wird erhöht?<br />
5.2.2 Für welche Unfallereignisse gilt die Erhöhung?<br />
5.2.3 Können Sie der Erhöhung widersprechen?<br />
5.2.4 Kann die dynamische Erhöhung widerrufen werden?<br />
5.3 Was gilt, wenn die versicherte Person 18 Jahre alt wird? . . . . . . 14<br />
5.3.1 Welchen Tarif wenden wir an?<br />
5.3.2 Welche Rechte haben Sie?<br />
5.4 Was gilt, wenn die versicherte Person 65 Jahre alt wird? . . . . . . 14<br />
5.4.1 Welchen Tarif wenden wir an und was bedeutet das für Sie?<br />
5.4.2 Welche Rechte haben Sie?<br />
5.5 Unter welchen Voraussetzungen können die Versicherungs<strong>bedingungen</strong><br />
angepasst werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
5.5.1 Wann können wir anpassen?<br />
5.5.2 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?<br />
C Was Sie zusätzlich noch zu beachten haben<br />
1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
1.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?<br />
1.2 Wie lange läuft der Vertrag und wie kann er gekündigt werden?<br />
1.3 Wie kann der Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalls beendet werden?<br />
2. Was gilt für andere an der Unfallversicherung<br />
beteiligte Personen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
3. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
4. Welches Gericht ist zuständig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
4.1 Welches Gericht ist zuständig, wenn Sie uns verklagen?<br />
4.2 Welches Gericht ist zuständig, wenn wir Sie verklagen?<br />
5. Welches Recht fi ndet Anwendung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
D Unfall-Schutzbrief für Erwachsene<br />
1. Wer ist versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
1.1 Welche Personen sind versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
1.2 Welche Personen können nicht versichert werden? . . . . . . . . . . 15<br />
2. Welche Leistungen werden erbracht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistungen? . . . . . . . . . . 15<br />
2.1.1 Was sind die Voraussetzungen für die Beratungsleistungen?<br />
2.1.2 Was sind die Voraussetzungen für die Hilfs- und Pfl egeleistungen?<br />
– 5 –<br />
2.2. In welchem Umfang werden die Leistungen erbracht? . . . . . . . . 15<br />
2.3. Welche Beratungsleistungen gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
2.3.1 Medizinische Beratung<br />
2.3.2 Reha-Beratung<br />
2.3.3 Pfl ege-Beratung<br />
2.3.4 Beratung über Hilfsmittelversorgung, Umbau von Wohnung<br />
und Kraftfahrzeug<br />
2.4 Welche Hilfs- und Pfl egeleistungen gibt es und<br />
welche besonderen Regelungen gelten dafür? . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
2.4.1 Hilfsleistungen für die versicherte Person<br />
2.4.2 Pfl egeleistungen für die versicherte Person<br />
2.4.3 Hilfs- und Pfl egeleistungen für den pfl egebedürftigen Partner,<br />
für nahe Verwandte oder für Schwiegereltern<br />
2.4.4 Für welchen Zeitraum erbringen wir die Hilfs- und Pfl egeleistungen?<br />
2.4.5 In welchem Verhältnis stehen unsere Hilfs- und Pfl egeleistungen<br />
zur gesetzlichen Pfl egeversicherung?<br />
2.4.6 Welche Obliegenheiten haben Sie nach dem Unfall und welche<br />
Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten möglich?<br />
3. Was gilt für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen,<br />
uns und dem Dienstleister? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
4. Wann nehmen wir eine Beitragsanpassung vor? . . . . . . . . . . . . 17<br />
5. Was passiert, wenn der Hauptvertrag beendet wird? . . . . . . . . . 17<br />
E Unfall-Schutzbrief für Kinder<br />
1. Wer ist versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
1.1 Welche Personen sind versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
1.2 Welche Personen können nicht versichert werden? . . . . . . . . . . 17<br />
2. Welche Leistungen werden erbracht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistungen? . . . . . . . . . . 17<br />
2.1.1 Was sind die Voraussetzungen für die Beratungsleistungen?<br />
2.1.2 Was sind die Voraussetzungen für die Hilfsleistungen?<br />
2.2. In welchem Umfang werden die Leistungen erbracht? . . . . . . . . 17<br />
2.3. Welche Beratungsleistungen gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
2.3.1 Telefonische Erstberatung<br />
2.3.2 Medizinische Beratung<br />
2.3.3 Reha-Beratung<br />
2.3.4 Pfl ege-Beratung<br />
2.3.5 Beratung über Hilfsmittelversorgung, Umbau von Wohnung<br />
und Kraftfahrzeug<br />
2.3.6 Psychologische Erstberatung<br />
2.4 Welche Hilfsleistungen gibt es und welche besonderen<br />
Regelungen gelten dafür? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
2.4.1 Welche Hilfsleistungen gibt es?<br />
2.4.2 Für welchen Zeitraum erbringen wir die Hilfsleistungen?<br />
2.4.3 In welchem Verhältnis stehen unsere Hilfsleistungen<br />
zur gesetzlichen Pfl egeversicherung?<br />
2.4.4 Welche Obliegenheiten haben Sie nach dem Unfall und welche<br />
Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten möglich?<br />
3. Was gilt für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen,<br />
uns und dem Dienstleister? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
4. Wann nehmen wir eine Beitragsanpassung vor? . . . . . . . . . . . . 18<br />
5. Was gilt, wenn die versicherte Person 18 Jahre alt wird? . . . . . . 18<br />
6. Was passiert, wenn der Hauptvertrag beendet wird? . . . . . . . . . 18<br />
F Erweiterter Versicherungsschutz bei Gesundheitsschäden<br />
durch Infektionen für bestimmte Berufsgruppen<br />
1. Für welche Berufsgruppen gilt der erweiterte Versicherungsschutz?<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
2. Wogegen haben Sie Versicherungsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
3. Welche Fristen gelten für Eintritt, Feststellung und Geltendmachung<br />
der Invalidität? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
4. In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz? . . . . 18
A Umfang Ihrer Unfallversicherung<br />
1. Wer ist versichert? Wo besteht Versicherungsschutz?<br />
1.1 Wer ist versichert?<br />
1.1.1 Welche Personen sind versichert?<br />
Sie als Versicherungsnehmer können Versicherungsschutz für sich selbst<br />
oder auch für bestimmte andere Personen mit uns vereinbaren, z. B.<br />
für Familienmitglieder. Wer versicherte Person ist, können Sie aus Ihrem<br />
Versicherungsschein ersehen.<br />
1.1.2 Welche Personen können nicht versichert werden?<br />
Nicht versicherbar sind Personen, die in der gesetzlichen Pfl egeversicherung<br />
mindestens in die Pfl egestufe II eingestuft werden können.<br />
Für diese Personen besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn<br />
sie Beiträge zahlen.<br />
Wenn eine Person erst während der Vertragslaufzeit versicherungsunfähig<br />
wird, endet der Versicherungsschutz mit Eintritt der Versicherungsunfähigkeit.<br />
Gleichzeitig endet die Versicherung für diese Person.<br />
Beiträge, die seit Bestehen oder Eintritt der Versicherungsunfähigkeit gezahlt<br />
worden sind, erstatten wir zurück.<br />
1.2 Wo besteht Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz besteht für Unfälle auf der ganzen Welt.<br />
2. In welchen Fällen besteht Versicherungsschutz? In welchen Fällen<br />
haben Sie keinen Versicherungsschutz?<br />
Die versicherte Person hat Versicherungsschutz, wenn ihr während der<br />
Wirksamkeit des Vertrags ein Unfall zustößt. Das Gleiche gilt für Ereignisse,<br />
die einem Unfall gleichgestellt sind.<br />
2.1 Was ist ein Unfall?<br />
»Unfall« ist ein Ereignis,<br />
– das plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt<br />
(Unfallereignis) und<br />
– durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung<br />
erleidet.<br />
■ Gesundheitsschäden, die sich die versicherte Person zuzieht, weil<br />
sie sich rechtmäßig verteidigt (z. B. Notwehr), gelten immer als unfreiwillig<br />
erlitten und sind daher mitversichert.<br />
■ Das Gleiche gilt für Gesundheitsschäden, die sich die versicherte<br />
Person bei Rettungsbemühungen zuzieht. Dabei ist unerheblich, ob<br />
es um die Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen geht.<br />
2.2 Welche Ereignisse sind einem Unfall gleichgestellt?<br />
2.2.1 Gesundheitsschäden infolge erhöhter Kraftanstrengung<br />
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person eine erhöhte Kraftanstrengung<br />
unternimmt und sich dadurch<br />
– an Gliedmaßen oder Wirbelsäule<br />
■ ein Gelenk verrenkt oder<br />
■ Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt bzw. zerreißt;<br />
– einen Bauch- oder Unterleibsbruch zuzieht.<br />
2.2.2 Erfrierungen<br />
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person erfriert oder sich Erfrierungen<br />
zuzieht. Voraussetzung ist jedoch, dass die versicherte Person<br />
– durch ein plötzliches Ereignis unfreiwillig der Kälte ausgesetzt wurde<br />
und<br />
– sich dieser Situation aus eigener Kraft nicht entziehen konnte.<br />
2.2.3 Ertrinkungs- und Erstickungstod<br />
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person unfreiwillig ertrinkt oder<br />
erstickt.<br />
2.2.4 Tauchtypische Gesundheitsschäden<br />
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person einen tauchtypischen<br />
Gesundheitsschaden erleidet, z. B. die Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen.<br />
2.3 Was ist außerdem in der Unfallversicherung Classic und in der<br />
Unfallversicherung Basis versichert?<br />
2.3.1 Unfälle durch natürliche Übermüdung<br />
Versichert sind Unfälle, die durch natürliche Übermüdung hervorgerufen<br />
werden. Das gilt auch, wenn die versicherte Person aufgrund von Übermüdung<br />
einschläft und dadurch einen Unfall erleidet.<br />
2.3.2 Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Personen unter 18 Jahren<br />
Versichert sind Unfälle, die der versicherten Person durch das Führen<br />
eines Kraftfahrzeugs zustoßen, wenn sie<br />
– 6 –<br />
– noch nicht 18 Jahre alt ist und<br />
– noch keinen Führerschein hat und<br />
– keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen hat (z. B.<br />
unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs nach § 248 b StGB).<br />
Wogegen kein Versicherungsschutz besteht, fi nden Sie insbesondere<br />
unter A 2.5.3.<br />
2.3.3 Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten<br />
Versichert sind Unfälle bei Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und<br />
sonstigen Fahrtveranstaltungen mit einem Kraftfahrzeug, soweit es nicht<br />
darauf ankommt, Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen.<br />
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle, die der versicherten Person als<br />
Fahrer, Beifahrer oder Insasse zustoßen.<br />
2.3.4 Gesundheitsschäden durch Strahlen<br />
Versichert sind Gesundheitsschäden durch Strahlen, z. B. Laser- oder<br />
Röntgenstrahlen. Voraussetzung ist, dass ein Unfall vorliegt.<br />
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden<br />
– im Zusammenhang mit Kernenergie (siehe A 2.5.5);<br />
– in Folge regelmäßigen Umgangs mit Geräten, die Strahlen erzeugen.<br />
2.3.5 Unfälle im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen<br />
Versichert sind Unfälle, die der versicherten Person<br />
– als Führer oder sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs oder<br />
– bei der berufl ichen Tätigkeit, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs ausgeübt<br />
wird (z. B. Luftverkehrsüberwacher, Luftbildfotograf) oder<br />
– als Fluggast<br />
zustoßen.<br />
Beispiele für Luftfahrzeuge sind: Flugzeug (auch Segelfl ugzeug), Hubschrauber,<br />
Drachen, Gleitschirm, Fallschirm, Frei- und Fesselballon.<br />
2.3.6 Psychische und nervöse Störungen<br />
Versichert sind psychische und nervöse Störungen, die als Folge eines<br />
Unfalls auftreten.<br />
Das gilt jedoch nur, wenn die Störung auf eine der folgenden Ursachen<br />
zurückzuführen ist:<br />
– auf eine organische Erkrankung des Nervensystems, die durch den<br />
Unfall verursacht wurde;<br />
– auf eine Epilepsie, die durch den Unfall neu entstanden ist.<br />
Wogegen kein Versicherungsschutz besteht, fi nden Sie insbesondere<br />
unter A 2.5.10.<br />
2.4 Was ist außerdem noch in der Unfallversicherung Classic versichert?<br />
Der im Folgenden beschriebene Versicherungsschutz gilt nur, wenn Sie<br />
die Unfallversicherung Classic abgeschlossen haben.<br />
2.4.1 Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente<br />
Versichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch die Einnahme<br />
von ärztlich verordneten Medikamenten verursacht wurden.<br />
Gesundheitsbeeinträchtigungen, die durch den Medikamentengebrauch<br />
selbst hervorgerufen werden, sind jedoch nicht versichert.<br />
Wogegen kein Versicherungsschutz besteht, fi nden Sie insbesondere unter<br />
A 2.5.1.<br />
2.4.2 Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit<br />
Versichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch Trunkenheit<br />
verursacht wurden.<br />
Voraussetzung ist, dass die Blutalkoholkonzentration folgende Werte nicht<br />
übersteigt:<br />
– bei Lenkern von Kraftfahrzeugen 1,1 Promille;<br />
– in allen sonstigen Fällen 1,6 Promille.<br />
Wogegen kein Versicherungsschutz besteht, fi nden Sie insbesondere<br />
unter A 2.5.1.<br />
2.4.3 Unfälle durch Schlaganfall oder Herzinfarkt<br />
Versichert sind Unfälle, die der versicherten Person zustoßen, weil sie<br />
einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt hatte.<br />
Gesundheitsbeeinträchtigungen, die durch den Schlaganfall oder den<br />
Herzinfarkt selbst hervorgerufen werden, sind jedoch nicht versichert.<br />
2.4.4 Infektionskrankheiten durch Insekten oder Zecken<br />
a) Versichert ist eine erstmalige Infektion (z. B. durch einen Insektenstich<br />
oder Zeckenbiss), wenn dadurch eine der folgenden Krankheiten ausgelöst<br />
wurde:<br />
Borreliose, Brucellose, Cholera, Dreitagefi eber, Fleckfi eber, Frühsommermeningitis,<br />
Zeckenenzephalitis, Gelbfi eber, Lepra, Malaria, Pest, Pocken,
Afrikanische Trypanosomiasis (Schlafkrankheit), Tularämie (Hasenpest),<br />
Typhus und Paratyphus.<br />
b) Als Unfalltag gilt die erstmalige ärztliche Diagnose der Infektion.<br />
c) Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für die Invaliditätsleistung<br />
(A 3.2), die Rentenleistung (A 3.3) und die Todesfall-Leistung (A 3.5).<br />
d) Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, besteht der Versicherungsschutz<br />
nur für Reisen von höchstens 42 Tagen.<br />
e) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens nach Ablauf von drei Monaten<br />
nach Vertragsschluss (Wartezeit). Die Wartezeit läuft für jede<br />
versicherte Leistungsart gesondert. Schließen Sie also eine Leistungsart<br />
erst nachträglich in den Vertrag ein, beginnt die Wartezeit dafür<br />
erst mit dem Einschluss.<br />
f) Sie müssen uns unverzüglich benachrichtigen, sobald ein Arzt die Infektion<br />
festgestellt hat.<br />
g) Kein Versicherungsschutz besteht, wenn<br />
– die Verbreitung eines unter A 2.4.4 a) genannten Erregers auf<br />
einem Terrorakt beruht;<br />
– sich die versicherte Person bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes<br />
erstmalig infi ziert hatte.<br />
h) Für andere als die in A 2.4.4 a) beschriebenen Infektionen gilt die<br />
Regelung in A 2.5.8.<br />
2.4.5 Allergische Reaktionen durch Insektenstiche und Insektenbisse<br />
Versichert sind allergische Reaktionen durch Insektenstiche und Insektenbisse.<br />
Erfolgt aufgrund einer solchen allergischen Reaktion eine stationäre<br />
Desensibilisierung, gilt das als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt.<br />
Eine Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen (B 1.1.3) nehmen wir<br />
nicht vor.<br />
2.4.6 Vergiftungen<br />
Versichert sind unfreiwillige Vergiftungen, die sich die versicherte Person<br />
durch die Einnahme von festen oder fl üssigen Stoffen durch den Schlund<br />
zugezogen hat.<br />
Für Alkoholvergiftungen, die sich Personen ab 14 Jahren zuziehen, besteht<br />
kein Versicherungsschutz.<br />
In der Unfallversicherung Basis gilt die unter A 2.5.9 beschriebene Regelung.<br />
2.4.7 Gase und Dämpfe<br />
Versichert sind Vergiftungen durch plötzlich austretende Gase und<br />
Dämpfe, wenn ihnen die versicherte Person durch unabwendbare Umstände<br />
bis zu einem Tag ausgesetzt war.<br />
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Berufs- und Gewerbekrankheiten.<br />
2.5 In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz?<br />
2.5.1 Geistes- und Bewusstseinsstörungen<br />
Nicht versichert sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.<br />
Das gilt auch, soweit diese Störungen auf Trunkenheit beruhen.<br />
Versicherungsschutz besteht jedoch<br />
– in den Fällen, die unter A 2.4.1, A 2.4.2 und A 2.4.3 beschrieben sind;<br />
– bei Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, die durch einen Unfall ausgelöst<br />
wurden.<br />
2.5.2 Schlaganfälle, epileptische Anfälle und andere Krampfanfälle<br />
Nicht versichert sind Unfälle der versicherten Person infolge eines epileptischen<br />
Anfalls. Das Gleiche gilt für andere Krampfanfälle, die den ganzen<br />
Körper der versicherten Person ergreifen.<br />
Für die Unfallversicherung Basis gilt zusätzlich: Nicht versichert sind Unfälle<br />
infolge eines Schlaganfalls.<br />
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Anfall durch einen Unfall<br />
ausgelöst wurde.<br />
2.5.3 Vorsätzliche Straftaten<br />
Nicht versichert sind Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen,<br />
dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt. Das Gleiche gilt für den<br />
Versuch einer Straftat.<br />
Versicherungsschutz besteht jedoch in den Fällen, die unter A 2.3.2 und<br />
A 2.4.2 beschrieben sind.<br />
2.5.4 Beteiligung an Rennfahrten<br />
Nicht versichert sind Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen,<br />
dass sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs an Rennfahrten<br />
oder dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt. Rennfahrten sind Fahrtveranstaltungen,<br />
bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten<br />
ankommt.<br />
– 7 –<br />
Für Unfälle, die der versicherten Person als Beifahrer oder Insasse bei<br />
einer Rennfahrt oder dazugehörigen Übungsfahrt zustoßen, gilt das Gleiche.<br />
2.5.5 Kernenergie<br />
Nicht versichert sind Unfälle, die durch Kernenergie verursacht werden,<br />
egal ob unmittelbar oder nur mittelbar.<br />
2.5.6 Bandscheibenschäden, Blutungen der inneren Organe und des Gehirns<br />
Nicht versichert sind Schäden an Bandscheiben. Das Gleiche gilt für<br />
Schäden durch Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.<br />
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein Unfall nach A 2.1 die<br />
überwiegende Ursache ist.<br />
2.5.7 Schäden durch Heilmaßnahmen<br />
Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder<br />
Eingriffe am Körper der versicherten Person.<br />
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahme oder der<br />
Eingriff durch einen Unfall veranlasst wurden.<br />
2.5.8 Infektionen<br />
Nicht versichert sind Infektionen.<br />
Versicherungsschutz besteht jedoch<br />
– in der Unfallversicherung Classic für Infektionen nach A 2.4.4 (z. B.<br />
durch Insektenstich oder Zeckenbiss);<br />
– für Infektionen, die nicht durch eine geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung<br />
verursacht wurden. Voraussetzung ist, dass die Infektion<br />
durch einen Unfall ausgelöst wurde;<br />
– für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verursacht<br />
sind. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Maßnahme durch<br />
einen Unfall veranlasst wurde;<br />
– für Tollwut und Wundstarrkrampf.<br />
2.5.9 Vergiftungen<br />
In der Unfallversicherung Classic gilt die Regelung in A 2.4.6.<br />
In der Unfallversicherung Basis sind Vergiftungen durch die Einnahme<br />
fester oder fl üssiger Stoffe durch den Schlund nicht versichert.<br />
2.5.10 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen<br />
Nicht versichert sind krankhafte Störungen, die als Folge psychischer<br />
Reaktionen auftreten. Das gilt auch dann, wenn diese Reaktionen durch<br />
einen Unfall verursacht wurden.<br />
Versicherungsschutz besteht jedoch in dem Fall, der unter A 2.3.6 beschrieben<br />
ist.<br />
2.5.11 Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse<br />
a) Nicht versichert sind Unfälle, die durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse<br />
verursacht werden, egal ob unmittelbar oder nur mittelbar.<br />
b) Die versicherte Person hat aber Versicherungsschutz, wenn sie während<br />
einer Auslandsreise überraschend in Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse<br />
gerät. Der Versicherungsschutz besteht für volle 14 Tage<br />
nach Kriegsbeginn auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte<br />
Person aufhält.<br />
3. Welche Leistungsarten können Sie mit uns vereinbaren und welche<br />
Regelungen gelten dafür?<br />
3.1 Welche Leistungsarten können Sie mit uns vereinbaren?<br />
Versichert sind nur diejenigen Leistungsarten, für die Sie Versicherungsschutz<br />
mit uns vereinbart haben. Welche das sind, können Sie aus Ihrem<br />
Versicherungsschein ersehen.<br />
Vereinbart werden muss mindestens eine der folgenden Leistungsarten:<br />
– Invaliditätsleistung (siehe A 3.2) oder<br />
– Rentenleistung (siehe A 3.3).<br />
Haben Sie mit uns eine Invaliditäts- oder Rentenleistung vereinbart, erbringen<br />
wir unter bestimmten Voraussetzungen eine Sofortleistung (siehe<br />
A 3.4).<br />
Zusätzlich zur Invaliditäts- oder Rentenleistung können Sie weitere Leistungsarten<br />
mit uns vereinbaren:<br />
– Todesfall-Leistung (siehe A 3.5);<br />
– Krankenhaus-Tagegeld mit Krankenhaus-Tagegeld PLUS (siehe A 3.6).<br />
3.2 Was gilt für die Invaliditätsleistung?<br />
Die Invaliditätsleistung erbringen wir als einmalige Kapitalzahlung.<br />
3.2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistung?<br />
Invalidität<br />
a) Bei der versicherten Person muss Invalidität eingetreten sein. »Invalidität«<br />
liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist.<br />
Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger<br />
als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht<br />
erwartet werden kann.<br />
Fristen für Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität<br />
b) Unsere Leistung setzt voraus, dass die Invalidität<br />
– innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten ist und<br />
– innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich<br />
festgestellt worden ist und<br />
– innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von Ihnen bei uns geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
3.2.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />
Die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität<br />
bilden die Grundlage für die Berechnung unserer Leistung.<br />
Bemessung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe<br />
a) Für den Grad der unfallbedingten Invalidität gilt folgende Gliedertaxe:<br />
Arm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 %<br />
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 %<br />
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 %<br />
Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 %<br />
Daumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 %<br />
Zeigefi nger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 %<br />
anderer Finger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 %<br />
Bein über der Mitte des Oberschenkels . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 %<br />
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 %<br />
Bein bis unterhalb des Knies . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 %<br />
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 %<br />
Fuß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 %<br />
große Zehe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 %<br />
andere Zehe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 %<br />
Auge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 %<br />
Gehör auf einem Ohr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 %<br />
Geruchssinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 %<br />
Geschmackssinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 %<br />
Stimme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 %<br />
eine Niere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 %<br />
beide Nieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 %<br />
Milz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 %<br />
Verliert die versicherte Person eines dieser Körperteile, Organe oder<br />
Sinnesorgane oder wird es funktionsunfähig, gelten ausschließlich die<br />
genannten Invaliditätsgrade.<br />
Verliert die versicherte Person das entsprechende Körperteil, Organ<br />
oder Sinnesorgan nur teilweise, bemisst sich der Invaliditätsgrad nach<br />
dem entsprechenden Teil des zugehörigen Prozentsatzes. Das Gleiche<br />
gilt, wenn das entsprechende Körperteil, Organ oder Sinnesorgan in<br />
seiner Funktion nur teilweise beeinträchtigt ist.<br />
Bemessung des Invaliditätsgrades außerhalb der Gliedertaxe<br />
b) Für Körperteile, Organe und Sinnesorgane, die in der Gliedertaxe nicht<br />
genannt sind, gilt: Der Invaliditätsgrad bemisst sich danach, inwieweit<br />
die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt<br />
beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische<br />
Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Sozialversicherungsrechtliche<br />
Einstufungen, z. B. nach dem Grad der Behinderung (GdB) oder der<br />
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), sind für die Bemessung des<br />
Invaliditätsgrades nicht maßgebend.<br />
Anrechnung von Vorinvalidität<br />
c) Falls Körperteile, Organe oder Sinnesorgane oder deren Funktionen<br />
schon vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt waren, wird der Invaliditätsgrad<br />
um die Vorinvalidität gemindert. Die Vorinvalidität berechnet<br />
sich nach den gleichen Grundsätzen wie der Invaliditätsgrad (siehe<br />
A 3.2.2 a) bis b)).<br />
Addition mehrerer unfallbedingter Invaliditätsgrade<br />
d) Falls mehrere Körperteile, Organe oder Sinnesorgane durch den Unfall<br />
beeinträchtigt sind, rechnen wir die ermittelten Invaliditätsgrade zusammen.<br />
Ein Invaliditätsgrad von 100 % bildet dabei aber die Höchstgrenze.<br />
Neubemessung der Invalidität<br />
e) Sie, aber auch wir können den Grad der Invalidität jährlich neu durch<br />
einen Arzt bemessen lassen.<br />
Längstens ist das bis zu drei Jahre nach dem Unfall möglich. Bei Kindern,<br />
die noch keine 14 Jahre alt sind, beträgt diese Frist fünf Jahre.<br />
Verlangen wir eine Neubemessung, müssen wir das zusammen mit<br />
unserer Erklärung über unsere Leistungspfl icht (siehe B 1.2) tun.<br />
– 8 –<br />
Verlangen Sie eine Neubemessung, müssen Sie das innerhalb der genannten<br />
Frist tun.<br />
Falls die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung ergibt,<br />
als wir bereits erbracht haben, verzinsen wir den Mehrbetrag mit jährlich<br />
5 %.<br />
Besonderheiten bei Tod der versicherten Person<br />
f) Stirbt die versicherte Person, gilt:<br />
– Bei einem unfallbedingten Tod innerhalb eines Jahres nach dem<br />
Unfall besteht kein Anspruch auf die Invaliditätsleistung.<br />
– In allen anderen Fällen leisten wir bei einem Unfall nach dem Invaliditätsgrad,<br />
mit dem nach den ärztlichen Befunden zu rechnen gewesen<br />
wäre. Der Invaliditätsgrad wird nach den Regelungen unter<br />
A 3.2.2 a) bis e) bemessen.<br />
3.3 Was gilt für die Rentenleistung?<br />
Die Rentenleistung erbringen wir als monatlich wiederkehrenden Geldbetrag.<br />
3.3.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistung?<br />
Invalidität in Höhe von 50 %<br />
a) Die versicherte Person ist durch einen Unfall invalide im Sinne von<br />
A 3.2.1 a) geworden. Der Unfall hat zu einem Invaliditätsgrad von<br />
mindestens 50 % geführt. Für dessen Ermittlung gelten A 3.2.2 und<br />
B 1.1.3. Verbesserte oder besondere Gliedertaxen werden jedoch<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Fristen für Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität<br />
b) Die Invalidität muss innerhalb der in A 3.2.1 b) genannten Fristen<br />
eingetreten, ärztlich festgestellt und bei uns geltend gemacht worden<br />
sein.<br />
3.3.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />
Wir zahlen die Rente monatlich in Höhe der dafür vereinbarten Versicherungssumme.<br />
Diese Leistung erhalten Sie lebenslang.<br />
3.3.3 Ab wann zahlen wir die Rente und für wie lange?<br />
Beginn der Rentenzahlung<br />
a) Wir zahlen die Rente, sobald feststeht, dass die Voraussetzungen für<br />
die Rentenleistung vorliegen. Unsere Rentenzahlung erbringen wir<br />
rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet<br />
hat. Für die Zukunft zahlen wir die Rente monatlich im Voraus.<br />
Ende der Rentenzahlung<br />
b) Die Rentenzahlung endet in den folgenden Fällen:<br />
– Der Invaliditätsgrad der versicherten Person ist unter 50 % gesunken.<br />
Hierauf können wir uns aber nur berufen, wenn dies im<br />
Rahmen einer Neubemessung der Invalidität nach A 3.2.2 e) festgestellt<br />
worden ist. Außerdem müssen wir Sie über das Ergebnis<br />
der Neubemessung informiert haben. Ab dem Monat, der auf unsere<br />
Mitteilung über die Neubemessung folgt, besteht kein Anspruch<br />
mehr auf die Rentenleistung.<br />
– Die versicherte Person ist gestorben. Ab dem Monat, der auf den<br />
Tod der versicherten Person folgt, besteht kein Anspruch mehr auf<br />
die Rentenleistung.<br />
Ruhen der Rentenzahlung<br />
c) Um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Rentenbezug noch<br />
erfüllt sind, dürfen wir Lebensbescheinigungen anfordern. Werden uns<br />
diese nicht unverzüglich vorgelegt, stellen wir die Rentenzahlung vorläufi<br />
g ein. Die Rentenzahlung ruht dann so lange, bis wir die Lebensbescheinigung<br />
erhalten.<br />
3.4 Was gilt für die Sofortleistung?<br />
3.4.1 Was sind die Voraussetzungen für die Sofortleistung?<br />
Haben Sie mit uns eine Invaliditäts- oder Rentenleistung vereinbart, erbringen<br />
wir eine Sofortleistung. Der Anspruch entsteht direkt nach Eintritt<br />
des Unfalls.<br />
Voraussetzungen für die Sofortleistung sind:<br />
Querschnittslähmung, Verlust der Hand, Erblindung<br />
a) Die versicherte Person hat durch einen Unfall einen der folgenden Gesundheitsschäden<br />
erlitten:<br />
– Querschnittslähmung nach einer Schädigung des Rückenmarks<br />
– Amputation der ganzen Hand<br />
– Erblindung auf beiden Augen<br />
Kein unfallbedingter Tod<br />
b) Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von einer Woche<br />
nach dem Unfall verstirbt, besteht kein Anspruch auf die Sofortleistung.
3.4.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />
Wir zahlen die Sofortleistung einmalig in Höhe von 5.000 €.<br />
3.5 Was gilt für die Todesfall-Leistung?<br />
3.5.1 Was ist die Voraussetzung für die Leistung?<br />
Die versicherte Person ist infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres gestorben.<br />
3.5.2 In welcher Höhe leisten wir?<br />
Wir zahlen die Todesfall-Leistung in Höhe der dafür vereinbarten Versicherungssumme.<br />
3.6 Was gilt für das Krankenhaus-Tagegeld mit Krankenhaus-Tagegeld<br />
PLUS?<br />
3.6.1 Was sind die Voraussetzungen für das Krankenhaus-Tagegeld?<br />
Die versicherte Person hat sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger<br />
vollstationärer Heilbehandlung befunden.<br />
Für vollstationäre Rehabilitationsmaßnahmen (z. B. in Kuranstalten oder<br />
Erholungsheimen) besteht kein Anspruch auf das Krankenhaus-Tagegeld.<br />
Wir leisten jedoch, soweit die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen<br />
im Vordergrund steht.<br />
3.6.2 Was sind die Voraussetzungen für das Krankenhaus-Tagegeld PLUS?<br />
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen<br />
worden und hatte Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld nach diesem<br />
Vertrag.<br />
3.6.3 Wie ist das Verhältnis zwischen Krankenhaus-Tagegeld und Krankenhaus-Tagegeld<br />
PLUS?<br />
Ohne Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld erhalten Sie auch kein Krankenhaus-Tagegeld<br />
PLUS.<br />
3.6.4 In welcher Höhe und wie lange leisten wir?<br />
Wir zahlen<br />
– das Krankenhaus-Tagegeld in Höhe der dafür vereinbarten Versicherungssumme.<br />
Dabei leisten wir für jeden Kalendertag, an dem sich<br />
die versicherte Person in vollstationärer Behandlung befunden hat.<br />
Längstens erbringen wir das Krankenhaus-Tagegeld für zwei Jahre,<br />
vom Unfalltag an gerechnet.<br />
– das Krankenhaus-Tagegeld PLUS in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme<br />
für die Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaus-Tagegeld<br />
geleistet haben. Längstens erbringen wir das Krankenhaus-Tagegeld<br />
PLUS für 100 Tage.<br />
4. Welche weiteren Leistungen bietet Ihre Unfallversicherung?<br />
4.1 Welche Kosten übernimmt Ihre Unfallversicherung?<br />
Versichert sind die folgenden, aufgrund eines Versicherungsfalls notwendigen<br />
und tatsächlich angefallenen Kosten:<br />
4.1.1 Arztkosten zur Begründung des Leistungsanspruchs<br />
Wir ersetzen Arztkosten, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs<br />
entstehen, in folgendem Umfang:<br />
– bei der Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der Versicherungssumme;<br />
– bei der Rentenleistung einmalig bis zu 10 % des monatlich wiederkehrenden<br />
Geldbetrags;<br />
– bei der Sofortleistung bis zu 1 % des dafür vereinbarten Betrags;<br />
– beim Krankenhaus-Tagegeld mit Krankenhaus-Tagegeld PLUS bis zu<br />
einem Tagegeldsatz.<br />
4.1.2 Kosten für die Nutzung einer Dekompressionskammer<br />
a) Wir ersetzen die Kosten für die Nutzung einer Dekompressionskammer<br />
bis insgesamt maximal 10.000 €. Voraussetzung ist, dass die<br />
Nutzung durch einen tauchtypischen Gesundheitsschaden (siehe<br />
A 2.2.4) veranlasst wurde und medizinisch geboten war.<br />
b) Wir zahlen nur, soweit die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch<br />
gegen einen anderen Ersatzpfl ichtigen (z. B. Krankenversicherer,<br />
Unfallverursacher) hat. Wenn ein anderer Ersatzpfl ichtiger<br />
seine Leistungspfl icht bestreitet, können Sie sich direkt an uns halten.<br />
4.1.3 Kosten für kosmetische Operationen<br />
a) Wir ersetzen Kosten für kosmetische Operationen bis insgesamt maximal<br />
10.000 €.<br />
b) Voraussetzungen für unsere Leistung sind:<br />
– Die versicherte Person hat sich dieser kosmetischen Operation wegen<br />
eines Unfalls unterzogen, der unter diesen Vertrag fällt.<br />
»Kosmetische Operation« ist eine ärztliche Behandlung, die nach<br />
dem Abschluss der Heilbehandlung durchgeführt wird. Sie hat zum<br />
Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes<br />
der versicherten Person zu beheben.<br />
– 9 –<br />
– Die kosmetische Operation wurde innerhalb von drei Jahren nach<br />
dem Unfall vorgenommen. Bei Unfällen von Minderjährigen reicht<br />
es jedoch aus, wenn sie vor dem 21. Geburtstag erfolgt ist.<br />
– Die versicherte Person hat keinen Erstattungsanspruch gegen<br />
einen anderen Ersatzpfl ichtigen (z. B. Krankenversicherer, Zahnversicherer,<br />
Unfallverursacher) oder ein anderer Ersatzpfl ichtiger<br />
bestreitet seine Leistungspfl icht.<br />
c) Ersatzfähige Kosten sind ausschließlich:<br />
– Arzthonorare und sonstige Operationskosten;<br />
– notwendige Kosten für die Unterbringung und Verpfl egung in einem<br />
Krankenhaus;<br />
– Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, soweit die Zähne durch<br />
den Unfall beschädigt wurden. Das Gleiche gilt für den Verlust von<br />
Zähnen.<br />
d) In der Unfallversicherung Basis übernehmen wir diese Kosten allerdings<br />
nicht.<br />
4.1.4 Kosten für Bergungseinsätze und weitere Leistungen (»Serviceleistungen«)<br />
Such-, Rettungs- oder Bergungskosten<br />
a) Wir ersetzen Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von<br />
öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten,<br />
soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.<br />
Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar<br />
drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten<br />
war.<br />
Information über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung<br />
b) Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung.<br />
Außerdem stellen wir eine Verbindung zwischen dem Hausarzt der<br />
versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus<br />
her, wenn Sie das wünschen.<br />
Kosten für den Transport der verletzten Person ins Krankenhaus<br />
c) Wir ersetzen die Kosten für den Transport der versicherten Person ins<br />
Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, wenn dieser ärztlich angeordnet<br />
war.<br />
Kosten für den Rücktransport der verletzten Person an ihren ständigen<br />
Wohnsitz<br />
d) Wir ersetzen die Mehrkosten für den Rücktransport der versicherten<br />
Person an ihren ständigen Wohnsitz. Diese Mehrkosten übernehmen<br />
wir, soweit sie<br />
– auf eine ärztliche Anordnung zurückgehen oder<br />
– nach der Art der Verletzung unvermeidbar waren.<br />
Kosten für die Rückkehr mitreisender Verwandter bei Auslandsunfällen<br />
e) Wir ersetzen bei einem Unfall im Ausland die zusätzlich anfallenden<br />
Unterbringungs- und Heimfahrtkosten für mitreisende Partner der<br />
versicherten Person. Das Gleiche gilt für mitreisende Kinder der versicherten<br />
Person, wenn diese noch nicht 18 Jahre alt sind.<br />
Kosten für die Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz<br />
f) Wir ersetzen die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen<br />
Wohnsitz, wenn die versicherte Person unfallbedingt im Inland verstirbt.<br />
Stirbt die versicherte Person dagegen unfallbedingt im Ausland, kann<br />
gewählt werden: Entweder ersetzen wir die Kosten für die Überführung<br />
zum letzten ständigen Wohnsitz oder wir übernehmen die Kosten für<br />
die Bestattung im Ausland.<br />
Höhe der Leistungen<br />
g) Die Kosten für die Leistungen nach den Buchstaben a) bis f) übernehmen<br />
wir bis insgesamt maximal 10.000 €.<br />
Anderer Ersatzpfl ichtiger<br />
h) Wir zahlen nur, soweit die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch<br />
gegen einen anderen Ersatzpfl ichtigen (z. B. Krankenversicherer,<br />
Unfallverursacher) hat. Wenn ein anderer Ersatzpfl ichtiger<br />
seine Leistungspfl icht bestreitet, können Sie sich direkt an uns halten.<br />
4.2 Welche Mehrleistungen bietet Ihre Unfallversicherung?<br />
In der Unfallversicherung Basis erbringen wir nur die Leistung nach<br />
A 4.2.1.<br />
4.2.1 Vorsorge-Versicherung<br />
a) Für bestimmte Personen gewähren wir zeitlich begrenzten Vorsorge-<br />
Versicherungsschutz. Dieser besteht nur für die Invaliditätsleistung<br />
und die Todesfall-Leistung. Dabei sind jedoch folgende Fälle und Leistungen<br />
nicht versichert: A 2.3, A 2.4, A 4.2.2 bis A 4.2.5, A 4.3.
) Folgende Personen sind versichert:<br />
– leibliche und adoptierte Kinder der versicherten Person, beginnend<br />
mit dem Tag der Geburt oder der Adoption;<br />
– der Ehepartner der versicherten Person und dessen leibliche oder<br />
adoptierte minderjährige Kinder, beginnend mit dem Tag der Heirat;<br />
– eingetragene Lebenspartner der versicherten Person und deren<br />
leibliche oder adoptierte minderjährige Kinder, beginnend mit dem<br />
Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz.<br />
c) Der Vorsorge-Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des laufenden<br />
Versicherungsjahres. Voraussetzung ist, dass die Unfallversicherung<br />
zu Beginn des Vorsorge-Versicherungsschutzes bereits bestanden<br />
hat und zum Unfallzeitpunkt noch besteht.<br />
d) Sie müssen uns die Geburt, die Adoption, die Heirat und die Begründung<br />
der eingetragenen Lebenspartnerschaft anzeigen. Die Anzeige<br />
ist innerhalb eines Monats vorzunehmen, nachdem wir Sie in unserer<br />
Beitragsrechnung dazu aufgefordert hatten. Informieren Sie uns nicht<br />
rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz aus der Vorsorge-Versicherung<br />
rückwirkend.<br />
e) Die Versicherungssumme beträgt je Person<br />
– für den Invaliditätsfall 25.000 € ohne Progression,<br />
– für den Todesfall 5.000 €,<br />
soweit Sie diese Leistungsart mit uns vereinbart haben.<br />
f) Sofern für die versicherte Person mehrere Unfallversicherungsverträge<br />
bei der HUK-COBURG, der HUK-COBURG-Allgemeine und der<br />
HUK24 bestehen, die diese Vorsorge-Versicherung beinhalten, gilt: Wir<br />
leisten eine Entschädigung nur aus einem dieser Verträge.<br />
4.2.2 Reha-Beihilfe<br />
a) Wir leisten einmalig eine Reha-Beihilfe in Höhe von 2.500 € je Unfall.<br />
b) Voraussetzungen für unsere Leistung sind:<br />
– Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten;<br />
– Sie ist durch diesen Unfall invalide im Sinne von A 3.2.1 a) geworden;<br />
– Die versicherte Person hat wegen der Gesundheitsschäden, die<br />
durch das Unfallereignis hervorgerufen wurden, eine medizinisch<br />
notwendige stationäre Reha-Maßnahme durchgeführt;<br />
– Die Reha-Maßnahme hat innerhalb von drei Jahren stattgefunden,<br />
vom Unfalltag an gerechnet, und durchgehend mindestens drei<br />
Wochen gedauert.<br />
c) Wir leisten nicht bei Anschlussheilbehandlungen, Anschlussrehabilitationen<br />
und stationären Weiterbehandlungen, bei denen die ärztliche<br />
Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.<br />
d) Eine Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen (B 1.1.3) nehmen<br />
wir nicht vor.<br />
e) In der Unfallversicherung Basis erbringen wir diese Leistung allerdings<br />
nicht.<br />
4.2.3 Zuzahlung bei ambulanten Operationen<br />
a) Haben Sie für die versicherte Person mit uns ein Krankenhaus-Tagegeld<br />
vereinbart, verdreifachen wir es unter den folgenden Voraussetzungen:<br />
– Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten;<br />
– Wegen dieses Unfalls hat sie sich einer ambulanten chirurgischen<br />
Operation unterzogen.<br />
b) In der Unfallversicherung Basis erbringen wir diese Leistung allerdings<br />
nicht.<br />
4.2.4 Rooming-In-Leistung für Kinder unter 14 Jahren<br />
a) Haben Sie in der Kinder-Unfallversicherung mit uns ein Krankenhaus-<br />
Tagegeld vereinbart, verdoppeln wir es unter den folgenden Voraussetzungen:<br />
– Das versicherte Kind hat sich wegen eines Unfalls einer vollstationären<br />
Heilbehandlung unterzogen;<br />
– Zu Beginn dieser Heilbehandlung war das Kind noch keine 14 Jahre<br />
alt;<br />
– Während der Heilbehandlung wurde für einen Erziehungsberechtigten<br />
als Begleitung ein zusätzliches Krankenhausbett im Zimmer des<br />
Kindes bereitgestellt (Rooming-In).<br />
b) Wir zahlen das doppelte Krankenhaus-Tagegeld für die Dauer der Begleitung,<br />
höchstens aber für 100 Tage.<br />
c) In der Unfallversicherung Basis erbringen wir diese Leistung allerdings<br />
nicht.<br />
– 10 –<br />
4.2.5 Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern<br />
a) Haben Sie eine Person unter 18 Jahren nach dem Kindertarif versichert<br />
und sterben Sie während der Versicherungsdauer, gilt:<br />
Wir führen die Versicherung zunächst mit den Versicherungssummen<br />
beitragsfrei weiter, die zu diesem Zeitpunkt gelten. Das tun wir bis zum<br />
Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind 18 Jahre<br />
alt wird.<br />
Neuer Versicherungsnehmer wird der gesetzliche Vertreter, wenn<br />
nichts anderes vereinbart ist.<br />
b) Voraussetzungen sind:<br />
– Sie hatten bei Versicherungsbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet,<br />
– die Versicherung war nicht gekündigt und<br />
– Ihr Tod wurde nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht.<br />
c) In der Unfallversicherung Basis erbringen wir diese Leistung allerdings<br />
nicht.<br />
4.3 Welche Mehrleistungen bietet Ihre Unfallversicherung gegen Zusatzbeitrag?<br />
Wir übernehmen die folgenden Mehrleistungen nur, wenn sie gegen Zusatzbeitrag<br />
ausdrücklich vereinbart wurden (siehe Antrag und Versicherungsschein).<br />
Zur Unfallversicherung Basis können Sie die Leistungen nach A 4.3.4 bis<br />
A 4.3.8 nicht hinzuwählen.<br />
Die Progressionen 225 % und 500 % (siehe A 4.3.1 bis A 4.3.2) sowie<br />
die Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % (siehe A 4.3.3) sind<br />
nicht miteinander kombinierbar. Sie können nur eine dieser Varianten pro<br />
Versicherung wählen.<br />
Progressionen sowie die Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %<br />
können nur zur Invaliditätsleistung abgeschlossen werden. Für andere<br />
Leistungsarten gelten sie nicht.<br />
4.3.1 Progression 225 %<br />
Die progressive Invaliditätsstaffel beginnt ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad<br />
von 26 %. Wie sich das bei der Progression 225 % auf<br />
die Leistung aus der Versicherungssumme auswirkt, können Sie aus der<br />
folgenden Tabelle ersehen:<br />
Unfallbed.<br />
Inv.-Grad<br />
%<br />
26<br />
27<br />
28<br />
29<br />
30<br />
31<br />
32<br />
33<br />
34<br />
35<br />
36<br />
37<br />
38<br />
39<br />
40<br />
41<br />
42<br />
43<br />
44<br />
Leistung<br />
a. d. Vers.-<br />
Summe<br />
%<br />
27<br />
29<br />
31<br />
33<br />
35<br />
37<br />
39<br />
41<br />
43<br />
45<br />
47<br />
49<br />
51<br />
53<br />
55<br />
57<br />
59<br />
61<br />
63<br />
Unfallbed.<br />
Inv.-Grad<br />
%<br />
45<br />
46<br />
47<br />
48<br />
49<br />
50<br />
51<br />
52<br />
53<br />
54<br />
55<br />
56<br />
57<br />
58<br />
59<br />
60<br />
61<br />
62<br />
63<br />
Leistung<br />
a. d. Vers.-<br />
Summe<br />
%<br />
65<br />
67<br />
69<br />
71<br />
73<br />
75<br />
78<br />
81<br />
84<br />
87<br />
90<br />
93<br />
96<br />
99<br />
102<br />
105<br />
108<br />
111<br />
114<br />
Unfallbed.<br />
Inv.-Grad<br />
%<br />
64<br />
65<br />
66<br />
67<br />
68<br />
69<br />
70<br />
71<br />
72<br />
73<br />
74<br />
75<br />
76<br />
77<br />
78<br />
79<br />
80<br />
81<br />
82<br />
Leistung<br />
a. d. Vers.-<br />
Summe<br />
%<br />
117<br />
120<br />
123<br />
126<br />
129<br />
132<br />
135<br />
138<br />
141<br />
144<br />
147<br />
150<br />
153<br />
156<br />
159<br />
162<br />
165<br />
168<br />
171<br />
Unfallbed.<br />
Inv.-Grad<br />
%<br />
83<br />
84<br />
85<br />
86<br />
87<br />
88<br />
89<br />
90<br />
91<br />
92<br />
93<br />
94<br />
95<br />
96<br />
97<br />
98<br />
99<br />
100<br />
Leistung<br />
a. d. Vers.-<br />
Summe<br />
%<br />
174<br />
177<br />
180<br />
183<br />
186<br />
189<br />
192<br />
195<br />
198<br />
201<br />
204<br />
207<br />
210<br />
213<br />
216<br />
219<br />
222<br />
225
4.3.2 Progression 500 %<br />
Die progressive Invaliditätsstaffel beginnt ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad<br />
von 26 %. Wie sich das bei der Progression 500 % auf<br />
die Leistung aus der Versicherungssumme auswirkt, können Sie aus der<br />
folgenden Tabelle ersehen:<br />
Unfallbed.<br />
Inv.-Grad<br />
%<br />
26<br />
27<br />
28<br />
29<br />
30<br />
31<br />
32<br />
33<br />
34<br />
35<br />
36<br />
37<br />
38<br />
39<br />
40<br />
41<br />
42<br />
43<br />
44<br />
Leistung<br />
a. d. Vers.-<br />
Summe<br />
%<br />
28<br />
31<br />
34<br />
37<br />
40<br />
43<br />
46<br />
49<br />
52<br />
55<br />
58<br />
61<br />
64<br />
67<br />
70<br />
73<br />
76<br />
79<br />
82<br />
Unfallbed.<br />
Inv.-Grad<br />
%<br />
45<br />
46<br />
47<br />
48<br />
49<br />
50<br />
51<br />
52<br />
53<br />
54<br />
55<br />
56<br />
57<br />
58<br />
59<br />
60<br />
61<br />
62<br />
63<br />
Leistung<br />
a. d. Vers.-<br />
Summe<br />
%<br />
85<br />
88<br />
91<br />
94<br />
97<br />
100<br />
106<br />
112<br />
118<br />
124<br />
130<br />
136<br />
142<br />
148<br />
154<br />
160<br />
166<br />
172<br />
178<br />
Unfallbed.<br />
Inv.-Grad<br />
83<br />
84<br />
85<br />
86<br />
87<br />
88<br />
89<br />
90<br />
91<br />
92<br />
93<br />
94<br />
95<br />
96<br />
97<br />
98<br />
99<br />
100<br />
330<br />
340<br />
350<br />
360<br />
370<br />
380<br />
390<br />
400<br />
410<br />
420<br />
430<br />
440<br />
450<br />
460<br />
470<br />
480<br />
490<br />
500<br />
Pro versicherte Person ist die zusätzliche Leistung auf 800.000 € beschränkt.<br />
Sofern für die versicherte Person mehrere Unfallversicherungsverträge<br />
bei der HUK-COBURG, der HUK-COBURG-Allgemeine und der HUK24<br />
bestehen, gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungen zusammen.<br />
4.3.3 Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %<br />
a) Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % erbringen wir die doppelte Invaliditätsleistung.<br />
b) Pro versicherte Person ist die zusätzliche Leistung auf 200.000 € beschränkt.<br />
Sofern für die versicherte Person mehrere Unfallversicherungsverträge<br />
bei der HUK-COBURG, der HUK-COBURG-Allgemeine und der HUK24<br />
bestehen, gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungen zusammen.<br />
4.3.4 Sofortzahlung bei Knochenbrüchen und Oberschenkelhalsbruch<br />
a) Für folgende Verletzungen leisten wir eine Sofortzahlung:<br />
– bei einer Knochenfraktur. Dazu zählt auch ein Knocheneinriss<br />
(Haarriss des Knochens bzw. Fissur).<br />
– bei einem Oberschenkelhalsbruch. Dieser liegt vor, wenn vom Oberschenkelknochen<br />
der Oberschenkelhals, der Oberschenkelkopf oder<br />
der große Rollhügel gebrochen ist.<br />
b) Voraussetzungen für unsere Leistung sind:<br />
– Die Knochenfraktur ist durch einen Unfall, der unter diesen Vertrag<br />
fällt, entstanden. Bei einem Oberschenkelhalsbruch ist das jedoch<br />
nicht erforderlich.<br />
– Die versicherte Person hat sich wegen dieser Verletzung in medizinisch<br />
notwendiger Heilbehandlung befunden. Für Rehabilitationsmaßnahmen<br />
(z. B. in Kuranstalten oder Erholungsheimen) besteht<br />
kein Anspruch auf Sofortzahlung. Wir leisten jedoch, soweit die<br />
ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.<br />
– Die versicherte Person hat die Verletzung unverzüglich ärztlich feststellen<br />
lassen.<br />
– Die versicherte Person hat die Sofortzahlung bei uns innerhalb von<br />
drei Monaten nach der ärztlichen Feststellung geltend gemacht.<br />
d) Ihre Versicherungssumme für die Sofortzahlung beträgt 1.500 €. Die<br />
Höhe der Leistung richtet sich nach folgender Tabelle:<br />
%<br />
64<br />
65<br />
66<br />
67<br />
68<br />
69<br />
70<br />
71<br />
72<br />
73<br />
74<br />
75<br />
76<br />
77<br />
78<br />
79<br />
80<br />
81<br />
82<br />
Leistung<br />
a. d. Vers.-<br />
Summe<br />
%<br />
184<br />
190<br />
196<br />
202<br />
208<br />
214<br />
220<br />
226<br />
232<br />
238<br />
244<br />
250<br />
260<br />
270<br />
280<br />
290<br />
300<br />
310<br />
320<br />
Unfallbed.<br />
Inv.-Grad<br />
Leistung<br />
a. d. Vers.-<br />
Summe<br />
%<br />
aa) Vollstationärer, ununterbrochener<br />
Krankenhausaufenthalt von<br />
– mehr als 30 Tagen 100 % der Versicherungssumme<br />
– bis zu 30 Tagen 50 % der Versicherungssumme<br />
– weniger als 7 Tagen 25 % der Versicherungssumme<br />
bb) Ausschließlich ambulante<br />
Behandlung 10 % der Versicherungssumme<br />
e) Bei einem Oberschenkelhalsbruch nehmen wir eine Anrechnung von<br />
Krankheiten und Gebrechen (B 1.1.3) nicht vor.<br />
f) Wir leisten die Sofortzahlung einmal je versichertem Ereignis. Das gilt<br />
auch<br />
%<br />
– 11 –<br />
– bei mehreren vollstationären Behandlungen. Maßgebend ist der<br />
längste Aufenthalt;<br />
– bei mehreren ambulanten Behandlungen;<br />
– bei mehreren Frakturen.<br />
4.3.5 Verbesserte Gliedertaxe<br />
Bei der Berechnung des Invaliditätsgrades nach A 3.2.2 a) erhöhen<br />
wir die Werte der Gliedertaxe relativ um 20 %. Ein Invaliditätsgrad von<br />
100 % bildet dabei aber die Höchstgrenze. Daraus ergeben sich folgende<br />
Werte:<br />
Arm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 %<br />
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 %<br />
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 %<br />
Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 %<br />
Daumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 %<br />
Zeigefi nger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 %<br />
anderer Finger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 %<br />
Bein über der Mitte des Oberschenkels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 %<br />
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 %<br />
Bein bis unterhalb des Knies . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 %<br />
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 %<br />
Fuß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 %<br />
große Zehe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 %<br />
andere Zehe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2,4 %<br />
Auge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 %<br />
Gehör auf einem Ohr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 %<br />
Geruchssinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 %<br />
Geschmackssinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 %<br />
Stimme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 %<br />
eine Niere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 %<br />
beide Nieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 %<br />
Milz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 %<br />
Die erhöhten Werte sind in folgenden Fällen ebenfalls zu berücksichtigen:<br />
– bei Anrechnung einer Vorinvalidität nach A 3.2.2 c);<br />
– bei vereinbarter Progression (A 4.3.1 oder A 4.3.2);<br />
– bei Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % (A 4.3.3).<br />
Im Übrigen gelten für die Höhe der Invaliditätsleistung die Regelungen<br />
unter A 3.2.2.<br />
4.3.6 Erhöhte Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen<br />
Die Kosten für kosmetische Operationen ersetzen wir bis insgesamt maximal<br />
20.000 €.<br />
Im Übrigen gelten die Regelungen unter A 4.1.3 b) bis d).<br />
4.3.7 Erhöhte Kostenübernahme bei Serviceleistungen<br />
Die Kosten für Serviceleistungen nach A 4.1.4 a) bis f) (z. B. Bergungskosten)<br />
ersetzen wir bis insgesamt maximal 20.000 €.<br />
4.3.8 Erhöhte Reha-Beihilfe<br />
Wir leisten einmalig eine Reha-Beihilfe in Höhe von 5.000 € je Unfall.<br />
Im Übrigen gelten die Regelungen unter A 4.2.2 b) bis e).<br />
B Gegenseitige Rechte und Pfl ichten<br />
1. Ihr Recht auf Entschädigung – was haben Sie zu beachten?<br />
1.1 Was sind die Grundlagen für die Entschädigungsberechnung?<br />
1.1.1 Welche Bedeutung hat die Versicherungssumme?<br />
Die Versicherungssumme ist der im Vertrag jeweils vereinbarte Betrag,<br />
bis zu dem wir Entschädigung leisten. Welche Versicherungssumme Sie<br />
für welche Leistungsart abgeschlossen haben, können Sie aus Ihrem<br />
Versicherungsschein ersehen.<br />
Haben Sie zur Invaliditätsleistung eine Progression (siehe A 4.3.1 bis<br />
A 4.3.2) oder die Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % (siehe<br />
A 4.3.3) mit uns vereinbart, kann die Entschädigungsleistung sogar<br />
höher ausfallen als die Versicherungssumme.<br />
Für Kosten und bestimmte Mehrleistungen gelten Entschädigungsgrenzen.<br />
1.1.2 Wie wird die Entschädigung berechnet?<br />
Die Berechnung der Entschädigung unterscheidet sich von Leistungsart<br />
zu Leistungsart.<br />
Maßgebend sind daher die bei den einzelnen Leistungsarten (siehe A 3.2<br />
bis A 3.6) geltenden Regelungen.
1.1.3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen?<br />
Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der Gesundheitsschädigung, die<br />
durch den Unfall entstanden ist, oder ihren Folgen mitgewirkt, mindert sich<br />
– im Invaliditätsfall der Prozentsatz des Invaliditätsgrades,<br />
– im Todesfall und – soweit nichts anderes bestimmt ist – in allen anderen<br />
Fällen die Leistung<br />
entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.<br />
Wenn der Mitwirkungsanteil aber weniger als 50 % beträgt, nehmen wir<br />
die Minderung nicht vor.<br />
1.2 Wann zahlen wir die Entschädigung?<br />
Innerhalb eines Monats müssen wir in Textform erklären, ob wir einen Anspruch<br />
anerkennen und in welchem Umfang. Bei der Invaliditätsleistung<br />
haben wir hierfür drei Monate Zeit.<br />
Die jeweilige Frist beginnt erst, wenn folgende Unterlagen bei uns eingegangen<br />
sind:<br />
– der Nachweis über den Unfallhergang und die Unfallfolgen;<br />
– bei der Invaliditätsleistung und bei der Rentenleistung zusätzlich der<br />
Nachweis darüber, dass das Heilverfahren abgeschlossen ist. Das ist<br />
jedoch nur erforderlich, soweit es zur Bemessung der Invalidität notwendig<br />
ist.<br />
Wenn wir den Anspruch anerkannt haben, leisten wir innerhalb von zwei<br />
Wochen. Das Gleiche gilt, wenn wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe<br />
des Anspruchs geeinigt haben.<br />
Falls unsere Leistung zunächst nur dem Grunde nach feststeht, zahlen<br />
wir angemessene Vorschüsse, wenn Sie das wünschen.<br />
Für die Invaliditätsleistung gilt zusätzlich im ersten Jahr nach dem Unfall,<br />
wenn das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist: Sie haben einen<br />
Anspruch nur bis zu der Höhe, in der sie eine Todesfall-Leistung mit uns<br />
vereinbart haben.<br />
2. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?<br />
2.1 Was gilt für die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags?<br />
2.1.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />
Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll,<br />
müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.<br />
Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zum entsprechenden Fälligkeitszeitpunkt<br />
bewirkt ist.<br />
Der erste oder einmalige Beitrag wird mit dem 15. Tag nach Zugang des<br />
Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich, d. h. spätestens<br />
innerhalb von zwei Wochen, zu zahlen.<br />
Haben Sie mit uns vereinbart, dass Sie den Beitrag in Raten zahlen, gilt<br />
die erste Rate als erster Beitrag.<br />
2.1.2 Welche Rechtsfolgen sind bei verspäteter Zahlung möglich?<br />
Rücktritt<br />
a) Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gemäß<br />
B 2.1.1, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung<br />
nicht bewirkt ist.<br />
Haben Sie nicht zu verantworten, dass die Zahlung unterblieben ist, ist<br />
der Rücktritt ausgeschlossen.<br />
Leistungsfreiheit<br />
b) Falls Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen,<br />
sind wir für einen Versicherungsfall, der vor Zahlung des Beitrags eingetreten<br />
ist, nicht zur Leistung verpfl ichtet. Voraussetzung für unsere<br />
Leistungsfreiheit ist, dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform<br />
oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf<br />
diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben.<br />
Haben Sie nicht zu verantworten, dass die Zahlung unterblieben ist,<br />
werden wir im Versicherungsfall leisten.<br />
2.2 Was gilt für die Zahlung des Folgebeitrags?<br />
2.2.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />
Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie die Folgebeiträge<br />
rechtzeitig zahlen.<br />
Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode<br />
fällig. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb<br />
des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen<br />
Zeitraums bewirkt ist.<br />
2.2.2 Welche Rechtsfolgen sind bei verspäteter Zahlung möglich?<br />
Schadenersatz<br />
a) Kommen Sie mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, können<br />
wir Ersatz des Schadens verlangen, der uns dadurch entstanden ist<br />
(z. B. Verzugszinsen).<br />
– 12 –<br />
Zahlen Sie Ihren Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Sie auf Ihre<br />
Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Frist zur<br />
Zahlung setzen (Mahnung). Diese muss mindestens zwei Wochen ab<br />
Zugang der Mahnung betragen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn<br />
wir je Vertrag die rückständigen Beiträge, Zinsen und Kosten einzeln<br />
beziffern. Außerdem müssen wir Sie darin auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit<br />
und Kündigungsrecht (siehe b) und c)) – hinweisen, die<br />
mit der nicht fristgerechten Zahlung verbunden sein können.<br />
Leistungsfreiheit<br />
b) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn nach Ablauf der Ihnen<br />
gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall eintritt und Sie bis dahin<br />
mit einem der Beträge aus dem Vertrag in Verzug sind.<br />
Kündigung<br />
c) Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung<br />
kündigen, wenn Sie nach Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist<br />
mit einem der Beträge aus dem Vertrag in Verzug sind.<br />
Die Kündigung können wir schon in der Mahnung aussprechen. Sie wird<br />
dann zum Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist wirksam, wenn Sie<br />
zu diesem Zeitpunkt mit einem der Beträge aus dem Vertrag in Verzug<br />
sind. Darauf müssen wir Sie allerdings ausdrücklich hinweisen.<br />
Wenn Sie die Zahlung innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung<br />
leisten, wird die Kündigung unwirksam. Das Gleiche gilt für den<br />
Fall, dass wir die Kündigung bereits in der Mahnung ausgesprochen<br />
haben und Sie die rückständigen Beträge innerhalb eines Monats<br />
nach Fristablauf zahlen. Dies hat jedoch keinen Einfl uss auf die Regelung<br />
über unsere Leistungsfreiheit (siehe b)).<br />
2.3 Was gilt bei Lastschriftermächtigung?<br />
Haben Sie mit uns eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto vereinbart, gilt:<br />
Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein<br />
angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der<br />
Einziehung nicht widersprechen.<br />
Konnten wir den fälligen Beitrag nicht einziehen, ohne dass Sie dies zu<br />
verantworten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn<br />
sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt.<br />
Haben Sie zu verantworten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden<br />
kann, können wir verlangen, dass Sie Ihre Zahlung künftig anderweitig<br />
sicherstellen.<br />
2.4 Was gilt bei Teilzahlung?<br />
Wenn Sie mit uns die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart<br />
haben und mit einer Teilzahlung in Verzug kommen, wird der restliche<br />
Beitrag sofort fällig.<br />
Außerdem können wir dann jährliche Beitragszahlung verlangen.<br />
2.5 Was geschieht mit dem Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?<br />
2.5.1 Was gilt grundsätzlich?<br />
Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode<br />
beendet, steht uns ein anteiliger Beitrag für den Zeitraum zu, in dem<br />
Versicherungsschutz bestanden hat.<br />
2.5.2 In welchen Fällen gibt es spezielle Regelungen?<br />
Widerruf<br />
a) Nehmen Sie Ihr Widerrufsrecht wahr, müssen wir nur den Teil des<br />
Beitrags erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.<br />
Das gilt jedoch nur, wenn wir Sie in der Widerrufsbelehrung<br />
– auf das Widerrufsrecht,<br />
– die Rechtsfolgen des Widerrufs und<br />
– den zu zahlenden Betrag<br />
hingewiesen haben. Außerdem müssen Sie einem Beginn des Versicherungsschutzes<br />
vor Ende der Widerrufsfrist zugestimmt haben.<br />
Haben wir Sie darüber nicht belehrt, müssen wir zusätzlich den für das<br />
erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Das gilt jedoch<br />
nicht, wenn Sie bereits Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in<br />
Anspruch genommen haben.<br />
Rücktritt<br />
b) Beenden wir den Vertrag, indem wir zurücktreten, weil Sie Ihren vorvertraglichen<br />
Anzeigepfl ichten nicht nachgekommen sind, steht uns<br />
der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.<br />
Anfechtung<br />
c) Beenden wir das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung wegen<br />
arglistiger Täuschung, steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden<br />
der Anfechtungserklärung zu.
3. Welche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls?<br />
3.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />
Damit wir unsere Leistung erbringen können, sind wir auf Ihre Mitwirkung<br />
und die der versicherten Person angewiesen.<br />
Generelle Obliegenheiten bei und nach einem Unfall<br />
a) Bei und nach Eintritt eines Unfalls, der voraussichtlich eine Leistungspfl<br />
icht herbeiführt, müssen Sie<br />
aa) unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen<br />
und uns informieren. Bei zunächst nicht erkennbaren Unfallfolgen<br />
müssen Sie das erst dann tun, wenn Sie den wirklichen Umfang<br />
erkennen können. Das Gleiche gilt für geringfügig erscheinende<br />
Unfallfolgen.<br />
Zusätzlich zu den Obliegenheiten müssen Sie bei der Invaliditätsund<br />
der Rentenleistung noch bestimmte Fristen beachten. Die Regelungen<br />
hierzu fi nden Sie unter A 3.2.1 b) (Invaliditätsleistung)<br />
und A 3.3.1 b) (Rentenleistung).<br />
bb) die von uns übersandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen<br />
und uns unverzüglich zurücksenden. Wenn wir weitere Auskünfte<br />
benötigen, müssen Sie uns diese ebenfalls wahrheitsgemäß und<br />
unverzüglich erteilen. Sämtliche von Ihnen eingereichte Unterlagen<br />
werden unser Eigentum.<br />
cc) sich von den Ärzten untersuchen lassen, die wir beauftragen.<br />
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der<br />
durch die Untersuchung entsteht.<br />
dd) folgende Stellen ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen:<br />
– die Ärzte, die – auch aus anderen Anlässen – Behandlungen<br />
oder Untersuchungen vorgenommen haben;<br />
– andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden.<br />
Steht das Recht auf die vertragliche Leistung einem Dritten zu, hat dieser<br />
die Obliegenheiten nach B 3.1 ebenfalls zu erfüllen. Das gilt jedoch nur<br />
insoweit, als ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen<br />
möglich ist.<br />
Besondere Obliegenheiten bei Unfalltod<br />
b) Wenn der Unfall zum Tod geführt hat, müssen die Rechtsnachfolger<br />
des Verstorbenen oder sonstige Anspruchsteller (z. B. bezugsberechtigte<br />
Personen)<br />
aa) uns innerhalb von sieben Tagen informieren, sobald sie Kenntnis<br />
vom Unfalltod und vom Bestehen der Versicherung erlangt haben.<br />
Die Information müssen sie uns auch dann erteilen, wenn uns der<br />
Unfall schon vorher angezeigt war;<br />
bb) sich bei Bedarf darum bemühen, dass wir durch einen von uns<br />
beauftragten Arzt eine Obduktion vornehmen lassen können.<br />
3.2 Welche Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten<br />
möglich?<br />
Verletzen Sie vorsätzlich eine der in B 3.1 geregelten Obliegenheiten,<br />
verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Leistung.<br />
Verletzen Sie eine der Obliegenheiten grob fahrlässig, können wir unsere<br />
Leistung kürzen. Der Umfang der Kürzung richtet sich danach, wie<br />
schwer Ihr Verschulden wiegt. Im Einzelfall kann dies auch dazu führen,<br />
dass wir gar nicht leisten.<br />
Unser Recht, die Leistung zu kürzen, ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen,<br />
dass Sie die entsprechende Obliegenheit nicht grob fahrlässig<br />
verletzt haben.<br />
Unabhängig davon müssen wir leisten, soweit Sie nachweisen, dass die<br />
Verletzung der Obliegenheit<br />
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls<br />
– noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl icht<br />
ursächlich war. Das gilt allerdings nicht bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung.<br />
In einem solchen Fall müssen wir nie leisten.<br />
Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts-<br />
oder Aufklärungsobliegenheit, gilt: Wir sind nur dann vollständig<br />
oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in<br />
Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.<br />
4. Was passiert mit der Unfallversicherung bei einer Veränderung<br />
Ihrer persönlichen Lebenssituation und worauf müssen Sie achten?<br />
4.1 Welche Auswirkungen hat eine Teilnahme an militärischen Einsätzen<br />
auf Ihren Versicherungsschutz?<br />
Sobald die versicherte Person Dienst in einer militärischen oder ähnlichen<br />
Formation leistet, hat sie keinen Versicherungsschutz mehr. Das<br />
gilt allerdings nur, wenn die Formation an einem Krieg oder kriegs-<br />
– 13 –<br />
mäßigen Einsatz beteiligt ist, der zwischen den folgenden Ländern stattfi<br />
ndet: China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland<br />
oder USA.<br />
Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald die versicherte Person<br />
den Dienst beendet hat und uns Ihre Anzeige darüber zugegangen ist.<br />
4.2 Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung<br />
beachten?<br />
4.2.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />
Ändert sich die Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person,<br />
müssen Sie uns das unverzüglich mitteilen.<br />
Eine Ausnahme von dieser Mitteilungspfl icht gilt für den Bundesfreiwilligendienst,<br />
den freiwilligen Wehrdienst und für militärische Reserveübungen.<br />
4.2.2 Was passiert mit dem Beitrag und Ihrem Versicherungsschutz und<br />
welche Rechte haben Sie?<br />
Wie hoch der Beitrag ist, den Sie zahlen müssen, hängt maßgeblich von<br />
der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab.<br />
Grundlage für die Beitragsbemessung ist unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis.<br />
Das Berufsgruppenverzeichnis nimmt eine Unterteilung in verschiedene<br />
Gefahrengruppen vor. Bei einer Änderung der Berufstätigkeit oder der<br />
Beschäftigung können sich zwei Fallgestaltungen auswirken:<br />
– Die versicherte Person ist in eine tarifl ich ungünstigere Gefahrengruppe<br />
als bisher einzustufen.<br />
– Die versicherte Person ist in eine tarifl ich günstigere Gefahrengruppe<br />
als bisher einzustufen.<br />
Im ersten Fall geschieht Folgendes:<br />
– Wir lassen Ihren Beitrag unverändert und setzen die Versicherungssummen<br />
herab. Die niedrigeren Versicherungssummen gelten, sobald<br />
ein Monat nach der Änderung verstrichen ist.<br />
– Wenn Sie das nicht möchten, können Sie Ihre Versicherungssummen<br />
beibehalten. Dann müssen wir Ihren Beitrag erhöhen. Das tun wir<br />
allerdings nur, wenn Sie uns diesen Wunsch ausdrücklich mitteilen.<br />
Im zweiten Fall geschieht Folgendes:<br />
– Wir lassen Ihren Beitrag unverändert und erhöhen die Versicherungssummen.<br />
Die höheren Versicherungssummen gelten, sobald uns Ihre<br />
Anzeige zugegangen ist, spätestens jedoch einen Monat nach der Änderung.<br />
– Wenn Sie das nicht möchten, behalten wir Ihre Versicherungssummen<br />
bei und senken Ihren Beitrag. Das tun wir allerdings nur, wenn Sie uns<br />
diesen Wunsch ausdrücklich mitteilen.<br />
4.3 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens?<br />
4.3.1 Wie müssen Sie sich verhalten?<br />
Bitte teilen Sie uns Adress- oder Namensänderungen umgehend mit.<br />
4.3.2 Welche Folgen hat eine unterbliebene Mitteilung?<br />
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für<br />
eine Willenserklärung, die wir Ihnen gegenüber abgeben (z. B. eine Kündigung),<br />
die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns<br />
bekannte Anschrift. Das trifft auch für eine uns nicht mitgeteilte Namensänderung<br />
zu. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes<br />
als zugegangen.<br />
5. Welche Anpassungsregelungen gibt es in der Unfallversicherung?<br />
5.1 Wann nehmen wir eine Beitragsanpassung vor?<br />
5.1.1 Wann überprüfen wir die Beiträge?<br />
Wir sind einmal im Kalenderjahr berechtigt und verpfl ichtet, die Beiträge<br />
von bestehenden Verträgen darauf zu überprüfen, ob sie beibehalten<br />
werden können oder ob sie erhöht oder abgesenkt werden müssen.<br />
Mit der Überprüfung soll sichergestellt werden, dass<br />
a) wir unsere Verpfl ichtungen aus den Verträgen dauerhaft erfüllen können,<br />
b) die Beiträge sachgemäß berechnet werden und<br />
c) das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung<br />
(Versicherungsschutz bieten) und Gegenleistung (Versicherungsbeitrag<br />
zahlen) erhalten bleibt.<br />
5.1.2 Welche Regeln beachten wir dabei?<br />
Bei der Überprüfung der Beiträge gelten folgende Regeln:<br />
a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik<br />
und Versicherungstechnik an.<br />
b) Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />
einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden bei<br />
der Überprüfung zusammengefasst.
c) Wir dürfen nur Veränderungen der Entwicklung von Schadenaufwendungen<br />
(einschließlich Schadenregulierungskosten) berücksichtigen,<br />
die seit der letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich eingetreten<br />
sind und die bis zur nächsten Überprüfung erwartet werden. Der Ansatz<br />
für Gewinn sowie individuelle Beitragszuschläge und -abschläge<br />
bleiben unverändert.<br />
5.1.3 Welche Konsequenzen können sich aus der Überprüfung ergeben?<br />
Ergibt die Überprüfung höhere als die bisherigen Beiträge, sind wir berechtigt,<br />
die bisherigen Beiträge um die Differenz anzuheben. Sind die<br />
neuen Versicherungsbeiträge niedriger als die bisherigen, sind wir andererseits<br />
aber auch verpfl ichtet, die bisherigen Beiträge um die Differenz<br />
abzusenken.<br />
5.1.4 Unter welchen Voraussetzungen ist die Anpassung begrenzt?<br />
Wenn die nach B 5.1.1 bis 5.1.3 ermittelten Beiträge höher sind als die<br />
Beiträge für neu abzuschließende Verträge, können wir trotzdem höchstens<br />
Neuvertrags-Beiträge verlangen, sofern Beitragsberechnungsmerkmale<br />
und Umfang des Versicherungsschutzes von Bestands- und Neuverträgen<br />
gleich sind.<br />
5.1.5 Zu welchem Zeitpunkt wird die Anpassung wirksam?<br />
Wir können die Anpassung erst mit Wirkung ab Beginn der nächsten<br />
Versicherungsperiode vornehmen.<br />
5.1.6 Was sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Anpassung?<br />
Eine Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn wir sie Ihnen mindestens<br />
einen Monat bevor sie wirksam werden soll mitteilen. Unsere schriftliche<br />
Mitteilung muss den Unterschied zwischen dem bisherigen und dem erhöhten<br />
Beitrag aufzeigen und eine Belehrung über Ihr Kündigungsrecht<br />
nach B 5.1.7 enthalten.<br />
5.1.7 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?<br />
Sie können den Vertrag kündigen, wenn eine Änderung der Tarife zu einer<br />
Beitragserhöhung führt. Der Vertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, zu<br />
dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Ihr Kündigungsrecht<br />
können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung<br />
ausüben.<br />
5.2 Wann werden die Versicherungssumme und der Beitrag erhöht<br />
(»Dynamik«)?<br />
5.2.1 Wie wird erhöht?<br />
Wir erhöhen die Versicherungssummen für die Invaliditätsleistung, die<br />
Rentenleistung und die Todesfall-Leistung, wenn Sie das mit uns vereinbart<br />
haben. Die Erhöhung beträgt jährlich 3 % („Dynamik“). Sie können<br />
jedoch auch einen anderen Prozentsatz (maximal 10 %) wählen oder auf<br />
die Dynamik verzichten (siehe Antrag und Versicherungsschein).<br />
Die Erhöhung nehmen wir jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres<br />
vor, beginnend mit dem zweiten Versicherungsjahr.<br />
Dabei runden wir die Versicherungssummen für die Invaliditäts- und die<br />
Todesfall-Leistung jeweils auf volle 500 € auf. Die Versicherungssumme<br />
für die Rentenleistung wird auf volle 10 € aufgerundet. Hierüber erhalten<br />
Sie eine Mitteilung von uns.<br />
Aus der neuen Versicherungssumme errechnen wir den künftigen Beitrag.<br />
5.2.2 Für welche Unfallereignisse gilt die Erhöhung?<br />
Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Unfälle und einem<br />
Unfall gleichgestellte Ereignisse, die nach Vornahme der Erhöhung eintreten.<br />
5.2.3 Können Sie der Erhöhung widersprechen?<br />
Sie können der Anpassung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang<br />
unserer Mitteilung über die neue Versicherungssumme durch Erklärung<br />
in Textform widersprechen. Auf diese Frist werden wir Sie hinweisen. Zur<br />
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die Anpassung<br />
wird dann nicht wirksam.<br />
5.2.4 Kann die dynamische Erhöhung widerrufen werden?<br />
Sie, aber auch wir können die dynamische Erhöhung für die gesamte<br />
weitere Laufzeit des Vertrags durch Erklärung in Textform widerrufen.<br />
Wenn der Widerruf mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres<br />
erfolgt, nehmen wir die dynamische Erhöhung ab dem folgenden<br />
Versicherungsjahr nicht mehr vor.<br />
5.3. Was gilt, wenn die versicherte Person 18 Jahre alt wird?<br />
5.3.1 Welchen Tarif wenden wir an?<br />
Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kindertarif<br />
versicherte Kind 18 Jahre alt wird, gilt: Wir stellen die Versicherung auf<br />
den Erwachsenentarif um.<br />
5.3.2 Welche Rechte haben Sie?<br />
Für die Weiterversicherung nach dem Erwachsenentarif haben Sie ein<br />
Wahlrecht, über das wir Sie rechtzeitig informieren. Das Wahlrecht beinhaltet<br />
zwei Möglichkeiten:<br />
– 14 –<br />
– Wir lassen den bisherigen Beitrag unverändert und setzen die Versicherungssummen<br />
herab.<br />
– Wir erhöhen Ihren Beitrag. Die Versicherungssummen bleiben unverändert.<br />
Wenn Sie die zweite Möglichkeit wünschen, müssen Sie uns das bis<br />
spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres<br />
mitteilen. Andernfalls führen wir den Vertrag fort, wie es im ersten Fall<br />
beschrieben ist.<br />
5.4. Was gilt, wenn die versicherte Person 65 Jahre alt wird?<br />
5.4.1 Welchen Tarif wenden wir an und was bedeutet das für Sie?<br />
a) Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person<br />
65 Jahre alt wird, gilt: Wir stellen die Versicherung auf den Tarif für<br />
Personen ab 65 Jahren um.<br />
b) Ab diesem Zeitpunkt passen wir die Beiträge jährlich an das Lebensalter<br />
der versicherten Person an. Das gilt aber nur für die Invaliditätsleistung<br />
(siehe A 3.2) und die Rentenleistung (siehe A 3.3).<br />
Wenn sich gleichzeitig eine Beitragsänderung nach B 5.1 ergibt, berücksichtigen<br />
wir das bei der Beitragsberechnung.<br />
c) Den neuen Beitrag teilen wir Ihnen noch vor Ablauf des Versicherungsjahres,<br />
in dem die versicherte Person 65 Jahre alt wird, schriftlich<br />
mit. Ab dann informieren wir Sie jährlich über jede Beitragsveränderung.<br />
d) Wir nehmen die Beitragsveränderung erst mit Wirkung ab Beginn der<br />
Versicherungsperiode vor, die auf das geänderte Lebensalter folgt.<br />
5.4.2 Welche Rechte haben Sie?<br />
Sie können den Vertrag kündigen, wenn die Anpassung zu einer Beitragserhöhung<br />
führt. Der Vertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die<br />
Beitragserhöhung wirksam werden würde. Ihr Kündigungsrecht können<br />
Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ausüben.<br />
5.5 Unter welchen Voraussetzungen können die Versicherungs<strong>bedingungen</strong><br />
angepasst werden?<br />
5.5.1 Wann können wir anpassen?<br />
Wir können einzelne Regelungen mit Wirkung für bestehende Verträge<br />
ergänzen oder ersetzen, wenn sie durch<br />
– Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Vertrags<br />
beruhen,<br />
– höchstrichterliche Rechtsprechung, die unmittelbar den Vertrag betrifft,<br />
– Änderungen der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) oder der Kartellbehörden, die für uns<br />
bindend sind,<br />
– konkrete individuelle uns bindende Weisungen durch die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Kartellbehörden<br />
unwirksam geworden sind und hierdurch eine Vertragslücke entstanden<br />
ist. Voraussetzung ist, dass diese Vertragslücke das bei Vertragsabschluss<br />
vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung<br />
in erheblichem Maß stört.<br />
Die geänderten Regelungen dürfen Sie nicht schlechter stellen, als die<br />
bei Vertragsabschluss vorhandene Regelung. Dies betrifft die geänderte<br />
Regelung sowohl für sich genommen, als auch im Zusammenwirken mit<br />
anderen Bedingungen des Vertrags.<br />
5.5.2 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?<br />
Die nach B 5.5.1 geänderten Regelungen werden wir Ihnen schriftlich<br />
mitteilen und erläutern. Innerhalb eines Monats nach Zugang dieser<br />
Mitteilung können Sie den Versicherungsvertrag kündigen. Tun Sie das<br />
nicht, wird die Änderung wirksam, wenn wir Sie spätestens einen Monat<br />
vor dem beabsichtigten Änderungstermin informiert und über Ihr Kündigungsrecht<br />
schriftlich belehrt haben.<br />
C Was Sie zusätzlich noch zu beachten haben<br />
1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?<br />
1.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen<br />
Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig<br />
im Sinne von B 2.1.1 zahlen.<br />
1.2 Wie lange läuft der Vertrag und wie kann er gekündigt werden?<br />
Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert<br />
sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns in Textform<br />
gekündigt wird. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn
sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss<br />
Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein.<br />
Das gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr<br />
beträgt, weil Sie einen vom Vertragsbeginn abweichenden Termin als<br />
Beginn des nächsten Versicherungsjahres mit uns vereinbart haben.<br />
Andere Verträge, die für eine kürzere Zeit als ein Jahr abgeschlossen<br />
wurden, verlängern sich nicht.<br />
Der Unfallversicherungsvertrag endet spätestens mit dem Ablauf des<br />
Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person 85 Jahre alt wird.<br />
Eine Kündigung unsererseits ist dafür nicht erforderlich. Über die Beendigung<br />
des Vertrags werden wir Sie spätestens drei Monate, bevor die<br />
versicherte Person 85 Jahre alt wird, informieren.<br />
1.3 Wie kann der Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalls beendet<br />
werden?<br />
Sie, aber auch wir können den Versicherungsvertrag in Textform kündigen,<br />
wenn wir die Leistung erbracht haben. Die Kündigung muss der<br />
anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach unserer Leistung<br />
zugegangen sein.<br />
Sie und wir haben auch dann ein Kündigungsrecht, wenn wir die Leistung<br />
abgelehnt und Sie gegen uns Klage erhoben haben. In diesem Fall<br />
muss die Kündigung der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat<br />
nach Beendigung des Rechtsstreits in Textform zugegangen sein. Der<br />
Rechtsstreit kann durch Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder<br />
Rechtskraft des Urteils beendet worden sein.<br />
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns<br />
wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem<br />
späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode,<br />
wirksam wird.<br />
Eine Kündigung durch uns wird erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen<br />
wirksam.<br />
2. Was gilt für andere an der Unfallversicherung beteiligte Personen?<br />
a) Wenn Sie die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen haben, die<br />
einer anderen Person zustoßen (Versicherung für fremde Rechnung),<br />
gilt Folgendes: Die Rechte aus diesem Vertrag können nur Sie und<br />
nicht auch die versicherte Person ausüben. Das gilt selbst dann, wenn<br />
die versicherte Person den Versicherungsschein besitzt.<br />
Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis verlangen,<br />
dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Er<br />
kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.<br />
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten<br />
verantwortlich.<br />
b) Alle Bestimmungen, die für Sie gelten, sind auch auf Ihren Rechtsnachfolger<br />
und auf sonstige Anspruchsteller (z. B. versicherte oder<br />
bezugsberechtigte Personen) entsprechend anzuwenden.<br />
c) Ansprüche aus dieser Versicherung können ohne unsere Zustimmung<br />
weder übertragen noch verpfändet werden, solange sie noch nicht<br />
fällig sind.<br />
3. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?<br />
Für uns bestimmte Erklärungen und Anzeigen zur Unfallversicherung<br />
müssen Sie in Textform abgeben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn in<br />
diesem Vertrag Abweichendes geregelt ist oder gesetzlich eine strengere<br />
Form vorgeschrieben wird.<br />
Richten Sie Ihre Mitteilungen bitte an unsere Hauptverwaltung oder an<br />
die dafür zuständige Stelle. Welche das ist, fi nden Sie im Versicherungsschein<br />
oder seinen Nachträgen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen<br />
über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen.<br />
4. Welches Gericht ist zuständig?<br />
4.1 Welches Gericht ist zuständig, wenn Sie uns verklagen?<br />
Wenn Sie uns aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung<br />
verklagen wollen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach<br />
den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO). Außerdem ist auch<br />
das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich zum Zeitpunkt der<br />
Klageerhebung Ihr Wohnsitz befi ndet. Haben Sie keinen Wohnsitz, tritt an<br />
dessen Stelle das Gericht, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.<br />
4.2 Welches Gericht ist zuständig, wenn wir Sie verklagen?<br />
Verklagen wir Sie aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung,<br />
gilt: Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht, in dessen<br />
Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben.<br />
Haben Sie keinen Wohnsitz, tritt an dessen Stelle das Gericht, in dessen<br />
Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.<br />
5. Welches Recht fi ndet Anwendung?<br />
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.<br />
– 15 –<br />
D Unfall-Schutzbrief für Erwachsene<br />
Leistungen aus dem Unfall-Schutzbrief für Erwachsene erbringen wir nur,<br />
wenn sie gegen Zusatzbeitrag ausdrücklich vereinbart wurden.<br />
Die Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland.<br />
Um unsere Verpfl ichtungen aus dem Unfall-Schutzbrief für Erwachsene zu erfüllen,<br />
bedienen wir uns qualifi zierter Dienstleister.<br />
1. Wer ist versichert?<br />
1.1 Welche Personen sind versichert?<br />
Wer versicherte Person ist, können Sie aus Ihrem Versicherungsschein<br />
ersehen.<br />
1.2 Welche Personen können nicht versichert werden?<br />
Im Unfall-Schutzbrief für Erwachsene sind nicht versicherbar: Personen,<br />
für die vor dem Unfall eine Pfl egestufe im Sinne der gesetzlichen Pfl egeversicherung<br />
anerkannt wurde.<br />
Für diese Personen besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn<br />
sie Beiträge zahlen.<br />
Beiträge, die für den Unfall-Schutzbrief für Erwachsene seit Eintritt der<br />
Versicherungsunfähigkeit gezahlt worden sind, erstatten wir zurück.<br />
Für Personen, für die erst durch den Unfall eine Pfl egestufe im Sinne<br />
der gesetzlichen Pfl egeversicherung anerkannt wurde, gilt jedoch eine<br />
andere Regelung (siehe D 2.4.5).<br />
2. Welche Leistungen werden erbracht?<br />
Im Unfall-Schutzbrief für Erwachsene gewähren wir Ihnen bestimmte Beratungs-,<br />
Hilfs- und Pfl egeleistungen. Sie sind in Voraussetzungen, Art<br />
und Umfang im Folgenden näher beschrieben.<br />
2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistungen?<br />
2.1.1 Was sind die Voraussetzungen für die Beratungsleistungen?<br />
Voraussetzungen für die Beratungsleistungen sind:<br />
– Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten, der unter diesen Vertrag<br />
fällt;<br />
– Eine unfallbedingte Invalidität nach A 3.2.1 a) von mindestens 50 %<br />
droht oder ist eingetreten. Hierbei ist eine Mitwirkung von Krankheiten<br />
und Gebrechen im Sinne von B 1.1.3 zu berücksichtigen.<br />
2.1.2 Was sind die Voraussetzungen für die Hilfs- und Pfl egeleistungen?<br />
Voraussetzungen für die Hilfs- und Pfl egeleistungen sind:<br />
– Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten, der unter diesen Vertrag<br />
fällt;<br />
– Durch den Unfall ist die versicherte Person in ihrer körperlichen oder<br />
geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt;<br />
– Die versicherte Person braucht daher bei Verrichtungen, die im<br />
Ablauf des täglichen Lebens gewöhnlich und regelmäßig anfallen,<br />
Hilfe (Hilfsbedürftigkeit).<br />
Eine Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen (B 1.1.3) nehmen wir<br />
nicht vor.<br />
2.2. In welchem Umfang werden die Leistungen erbracht?<br />
Der Umfang der Beratungs-, Hilfs- und Pfl egeleistungen bemisst sich<br />
nach dem individuellen Bedarf, der durch den Unfall entstanden ist.<br />
2.3. Welche Beratungsleistungen gibt es?<br />
2.3.1 Medizinische Beratung<br />
Die versicherte Person kann sich über die Möglichkeiten medizinischer<br />
Versorgung informieren. Die Beratung umfasst Fragen der Diagnostik,<br />
der Akut-Behandlung und entsprechender Anschluss-Therapien.<br />
2.3.2 Reha-Beratung<br />
Im Rahmen der Akut-Versorgung erfolgt auf Wunsch der versicherten<br />
Person eine persönliche Reha-Beratung. Diese wird in enger Absprache<br />
mit den behandelnden Ärzten durchgeführt. Die Reha-Beratung<br />
hat zum Ziel, einen nahtlosen Übergang zwischen Akut-Versorgung und<br />
Anschluss-Rehabilitation zu ermöglichen.<br />
Die Kosten für die Reha-Maßnahmen selbst übernehmen wir nicht.<br />
2.3.3 Pfl ege-Beratung<br />
a) Im Rahmen der Reha-Maßnahmen ermittelt unser Dienstleister bei<br />
Bedarf die optimale Pfl ege zu Hause oder in geeigneten Einrichtungen.<br />
Der Dienstleister stimmt sich dabei mit der versicherten Person, ihren<br />
Ärzten und Therapeuten ab.<br />
b) Bei häuslicher Pfl ege empfi ehlt unser Dienstleister einen nach Möglichkeit<br />
ortsansässigen Pfl egedienst. Er beauftragt diesen nach Abstimmung<br />
mit der versicherten Person. Mit ihr stimmt der Dienstleister<br />
auch den Umfang der Beauftragung ab. Grundlage hierfür ist die Einschätzung<br />
der behandelnden Ärzte.<br />
c) Die Kosten für den Pfl egedienst selbst übernehmen wir nicht.
2.3.4 Beratung über Hilfsmittelversorgung, Umbau von Wohnung und<br />
Kraftfahrzeug<br />
a) Bei Bedarf entwickelt unser Dienstleister mit der versicherten Person,<br />
ihren Ärzten und Therapeuten ein Versorgungskonzept. Dieses Konzept<br />
stimmt der Dienstleister mit den zuständigen Kostenträgern ab<br />
und klärt dabei auch Fragen der Kostenübernahme.<br />
b) Bei Bedarf organisiert unser Dienstleister zur Erhaltung der Mobilität<br />
den behindertengerechten Umbau des Kraftfahrzeugs und der Wohnung<br />
der versicherten Person.<br />
c) Die Kosten für die Durchführung der Umbaumaßnahmen und für die<br />
Anschaffung von Hilfsmitteln übernehmen wir nicht.<br />
2.4 Welche Hilfs- und Pfl egeleistungen gibt es und welche besonderen<br />
Regelungen gelten dafür?<br />
2.4.1 Hilfsleistungen für die versicherte Person<br />
Menüservice<br />
a) Wir versorgen die versicherte Person mit täglich einem Mittagsmenü<br />
aus dem Angebot des Dienstleisters. Die Kosten hierfür übernehmen<br />
wir.<br />
Auch Ehe- oder Lebenspartner werden versorgt. Voraussetzung ist,<br />
dass häusliche Gemeinschaft besteht und die versicherte Person für<br />
die Verpfl egung gesorgt hat.<br />
Einkäufe und Besorgungen<br />
b) Wir kaufen für die versicherte Person einmal wöchentlich bis zu drei<br />
Stunden Waren des täglichen Bedarfs ein und erledigen notwendige<br />
Besorgungen.<br />
Kosten für die eingekauften Waren und anfallende Gebühren übernehmen<br />
wir nicht.<br />
Begleitung bei Arzt- und Behördengängen<br />
c) Wir bringen und begleiten die versicherte Person bis zu zweimal in der<br />
Woche zu notwendigen Arzt-, Therapie- und Behördenterminen.<br />
Diese Leistung erbringen wir bis zu einer Entfernung von 25 Kilometern,<br />
berechnet vom Aufenthaltsort der versicherten Person.<br />
Wohnungsreinigung<br />
d) Wir reinigen den Wohnbereich der versicherten Person einmal wöchentlich<br />
bis zu drei Stunden. Die Kosten hierfür übernehmen wir.<br />
Wäscheservice<br />
e) Wir waschen, trocknen und bügeln die Wäsche der versicherten Person<br />
und pfl egen deren Schuhe einmal wöchentlich bis zu zwei Stunden.<br />
Die Kosten hierfür übernehmen wir.<br />
Notruf<br />
f) Wir versorgen die versicherte Person mit einer Notrufanlage, über die<br />
eine Rufzentrale 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Die Kosten hierfür<br />
übernehmen wir.<br />
Betreuung und Versorgung von Kindern<br />
g) Wir erbringen für Kinder, die noch keine 15 Jahre alt sind, bestimmte<br />
Betreuungs- und Versorgungsleistungen und übernehmen hierfür die<br />
Kosten. Voraussetzung ist jedoch, dass das Kind mit der versicherten<br />
Person in häuslicher Gemeinschaft lebt.<br />
Unsere Leistungen beinhalten:<br />
– Betreuung, z. B. bei Hausaufgaben<br />
Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in der Wohnung der versicherten<br />
Person. Art und Ausmaß der Betreuung legen wir anhand<br />
des Alters und der Selbstständigkeit der Kinder fest.<br />
– Versorgung mit täglich einem Mittagsmenü<br />
Bei Bedarf versorgen wir die Kinder mit täglich einem Mittagsmenü<br />
aus dem Angebot des Dienstleisters. Art und Umfang weiterer<br />
Mahlzeiten legen wir anhand des Alters und der Selbstständigkeit<br />
der Kinder fest.<br />
– Fahrdienst zu notwendigen Terminen, z. B. zu Arztterminen oder zur<br />
Schule<br />
Wir gewährleisten den Fahrdienst innerhalb eines Umkreises von<br />
25 Kilometern von der Wohnung der versicherten Person. Voraussetzung<br />
ist, dass diese Fahrten von der versicherten Person erbracht<br />
worden wären.<br />
Wir erbringen die oben genannten Leistungen direkt nach dem Unfall,<br />
höchstens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 48 Stunden.<br />
Danach stehen für die Leistungen insgesamt bis zu zehn Stunden<br />
täglich zur Verfügung.<br />
Unsere Leistungen enden nach maximal 14 Tagen, gerechnet ab dem<br />
Unfallzeitpunkt.<br />
– 16 –<br />
Unsere Leistungen entfallen ganz oder teilweise, wenn eine andere<br />
Person (z. B. ein Verwandter) Betreuung, Versorgung und Fahrdienst<br />
übernehmen kann.<br />
Organisation von Hilfsleistungen mit Kostenersatz<br />
h) Auf Wunsch übernehmen wir folgende Hilfsleistungen und tragen hierfür<br />
im vereinbarten Rahmen die Kosten:<br />
– Medikamentenanlieferung<br />
Wir organisieren die Anlieferung von Medikamenten, die der versicherten<br />
Person ärztlich verordnet worden sind. Wir übernehmen die<br />
Kosten, die für die Lieferung anfallen.<br />
Dies gilt jedoch nur für Entfernungen bis 25 Kilometern, berechnet<br />
vom Aufenthaltsort der versicherten Person.<br />
– Unterbringung von Haustieren<br />
Wir organisieren die Unterbringung und Versorgung der Haustiere<br />
der versicherten Person in einer Tierbetreuungsstätte. Die Kosten<br />
für die Unterbringung und Versorgung übernehmen wir für die Dauer<br />
von maximal vier Wochen.<br />
2.4.2 Pfl egeleistungen für die versicherte Person<br />
Grundpfl ege<br />
a) Die versicherte Person erhält von uns bis zu zweimal täglich eine<br />
Grundpfl ege, jedoch maximal zwei Stunden pro Tag. Zur Grundpfl ege<br />
gehören Körperpfl ege, An- und Auskleiden, Lagern und Betten, die Hilfe<br />
bei der Nahrungszubereitung, Nahrungsaufnahme und Nahrungsausscheidung.<br />
Wir informieren zur gesetzlichen Pfl egeversicherung und beraten bei<br />
der Auswahl und Anschaffung von notwendigen Hilfsmitteln.<br />
Pfl egeschulung für Angehörige<br />
b) Wenn die versicherte Person ausschließlich von Angehörigen gepfl egt<br />
wird, organisieren und zahlen wir für maximal zwei Angehörige eine<br />
einmalige Pfl egeschulung. Die Pfl egeschulung wird von Fachpersonal<br />
geleitet und vermittelt die Aufgaben der täglichen Pfl ege.<br />
2.4.3 Hilfs- und Pfl egeleistungen für den pfl egebedürftigen Partner, für<br />
nahe Verwandte oder für Schwiegereltern<br />
Wir erbringen die Hilfs- und Pfl egeleistungen (D 2.4.1 und D 2.4.2) auch<br />
für Ehe-, Lebenspartner, Verwandte 1. Grades sowie Schwiegereltern der<br />
versicherten Person.<br />
Voraussetzungen für unsere Leistungen sind:<br />
– Die versicherte Person hat sie gepfl egt und ist wegen des Unfalls hierzu<br />
nicht mehr in der Lage;<br />
– Die versicherte Person und die zu pfl egende Person leben in häuslicher<br />
Gemeinschaft;<br />
– Für die zu pfl egende Person wurde eine Pfl egestufe im Sinne der gesetzlichen<br />
Pfl egeversicherung anerkannt.<br />
2.4.4 Für welchen Zeitraum erbringen wir die Hilfs- und Pfl egeleistungen?<br />
Wir erbringen die Hilfs- und Pfl egeleistungen, solange die Voraussetzungen<br />
nach D 2.1.2 und D 2.4.3 vorliegen. Unsere Leistungen enden<br />
spätestens neun Monate nach dem Unfall der versicherten Person. Wenn<br />
für die einzelne Leistung ein kürzerer Zeitraum bestimmt ist, gilt dieser.<br />
2.4.5 In welchem Verhältnis stehen unsere Hilfs- und Pfl egeleistungen<br />
zur gesetzlichen Pfl egeversicherung?<br />
a) Wurde für die versicherte Person wegen des Unfalls eine Pfl egestufe<br />
im Sinne der gesetzlichen Pfl egeversicherung anerkannt, gilt:<br />
aa) Gewährt die gesetzliche Pfl egeversicherung ausschließlich Sachleistungen,<br />
erbringen wir die Hilfs- und Pfl egeleistungen, soweit<br />
zusätzlicher Bedarf besteht.<br />
bb) Gewährt die gesetzliche Pfl egeversicherung Geldleistungen, lässt<br />
sich der zusätzliche Bedarf nicht objektiv feststellen. Unsere Leistungen<br />
enden dann insgesamt.<br />
b) Wurde für den pfl egebedürftigen Partner, einen Verwandten 1. Grades<br />
oder für Schwiegereltern eine Pfl egestufe im Sinne der gesetzlichen<br />
Pfl egeversicherung anerkannt, gilt:<br />
aa) Hat die zu pfl egende Person vor dem Unfall Sachleistungen erhalten,<br />
erbringen wir die Hilfs- und Pfl egeleistungen, soweit zusätzlicher<br />
Bedarf besteht.<br />
bb) Hat die zu pfl egende Person vor dem Unfall Geldleistungen erhalten,<br />
erbringen wir die Hilfs- und Pfl egeleistungen bis zu einem<br />
Monat nach dem Unfall.<br />
Werden die Geldleistungen innerhalb dieses Zeitraums auf Sachleistungen<br />
umgestellt, enden unsere Leistungen spätestens neun<br />
Monate nach dem Unfall der versicherten Person. Wenn für die<br />
einzelne Leistung ein kürzerer Zeitraum bestimmt ist, gilt dieser.
cc) Wird für die versicherte Person eine Pfl egestufe im Sinne der gesetzlichen<br />
Pfl egeversicherung anerkannt, enden unsere Leistungen<br />
einen Monat nach der Anerkennung. Das gilt auch bei Tod der<br />
versicherten Person.<br />
2.4.6 Welche Obliegenheiten haben Sie nach dem Unfall und welche<br />
Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten möglich?<br />
a) Für Sie und die versicherte Person gelten zusätzlich zu B 3.1 folgende<br />
Obliegenheiten:<br />
aa) Bevor wir unsere Leistungen erbringen, müssen Sie uns über den<br />
aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person umfassend<br />
informieren. Auch während der Leistungserbringung müssen<br />
Sie uns Veränderungen des Gesundheitszustandes mitteilen.<br />
Das gilt auch für Personen, die nach D 2.4.3 unsere Leistungen<br />
erhalten.<br />
bb) Wenn ein Unfall der versicherten Person zu einer Pfl egebedürftigkeit<br />
im Sinne der gesetzlichen Pfl egeversicherung führen könnte,<br />
müssen Sie beim zuständigen Versicherungsträger Leistungen beantragen.<br />
Der Antrag ist unverzüglich nach dem Unfall zu stellen.<br />
cc) Wenn eine Pfl egestufe anerkannt wird und wenn Leistungen aus<br />
der gesetzlichen Pfl egeversicherung bezogen werden, müssen<br />
Sie uns das unverzüglich anzeigen.<br />
b) Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, gelten die in B 3.2 beschriebenen<br />
Rechtsfolgen.<br />
3. Was gilt für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, uns und dem<br />
Dienstleister?<br />
Wir beauftragen qualifi zierte Dienstleister, um unsere Leistungspfl icht<br />
zu erfüllen. Dadurch entstehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen<br />
Ihnen oder der versicherten Person und den von uns beauftragten<br />
Dienstleistern.<br />
Geben Sie allerdings selbst Dienstleistungen in Auftrag, übernehmen wir<br />
die hierdurch entstehenden Kosten nicht.<br />
4. Wann nehmen wir eine Beitragsanpassung vor?<br />
Für den Unfall-Schutzbrief für Erwachsene gelten die Regelungen zur<br />
Beitragsanpassung unter B 5.1. Einzelheiten dazu, wann und wie wir<br />
anpassen dürfen, fi nden Sie dort.<br />
5. Was passiert, wenn der Hauptvertrag beendet wird?<br />
Der Versicherungsschutz aus dem Unfall-Schutzbrief für Erwachsene erlischt,<br />
wenn der Hauptvertrag beendet wird.<br />
E Unfall-Schutzbrief für Kinder<br />
Leistungen aus dem Unfall-Schutzbrief für Kinder erbringen wir nur, wenn<br />
sie gegen Zusatzbeitrag ausdrücklich vereinbart wurden.<br />
Die Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland.<br />
Um unsere Verpfl ichtungen aus dem Unfall-Schutzbrief für Kinder zu erfüllen,<br />
bedienen wir uns qualifi zierter Dienstleister.<br />
1. Wer ist versichert?<br />
1.1 Welche Personen sind versichert?<br />
Wer versicherte Person ist, können Sie aus Ihrem Versicherungsschein<br />
ersehen.<br />
1.2 Welche Personen können nicht versichert werden?<br />
Im Unfall-Schutzbrief für Kinder sind nicht versicherbar: Kinder, für die<br />
vor dem Unfall eine Pfl egestufe im Sinne der gesetzlichen Pfl egeversicherung<br />
anerkannt wurde.<br />
Für diese Kinder besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn für<br />
sie Beiträge gezahlt werden.<br />
Beiträge, die für den Unfall-Schutzbrief für Kinder seit Eintritt der Versicherungsunfähigkeit<br />
gezahlt worden sind, erstatten wir zurück.<br />
Für Kinder, für die erst durch den Unfall eine Pfl egestufe im Sinne der gesetzlichen<br />
Pfl egeversicherung anerkannt wurde, gilt jedoch eine andere<br />
Regelung (siehe E 2.4.3).<br />
2. Welche Leistungen werden erbracht?<br />
Im Unfall-Schutzbrief für Kinder gewähren wir Ihnen bestimmte Beratungs-<br />
und Hilfsleistungen. Sie sind in Voraussetzungen, Art und Umfang<br />
im Folgenden näher beschrieben.<br />
2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistungen?<br />
2.1.1 Was sind die Voraussetzungen für die Beratungsleistungen?<br />
Voraussetzungen für die Beratungsleistungen sind:<br />
– Das versicherte Kind hat einen Unfall erlitten, der unter diesen Vertrag<br />
fällt;<br />
– 17 –<br />
– Für eine telefonische Erstberatung (E 2.3.1) ist weitere Voraussetzung,<br />
dass unfallbedingt eine Entwicklungsstörung droht;<br />
– Für alle anderen Beratungsleistungen (E 2.3.2 bis 2.3.6) ist weitere<br />
Voraussetzung, dass eine unfallbedingte Invalidität nach A 3.2.1 a) von<br />
mindestens 50 % droht oder eingetreten ist.<br />
2.1.2 Was sind die Voraussetzungen für die Hilfsleistungen?<br />
Voraussetzungen für die Hilfsleistungen sind:<br />
– Das versicherte Kind hat einen Unfall erlitten, der unter diesen Vertrag<br />
fällt;<br />
– Eine unfallbedingte Invalidität nach A 3.2.1 a) von mindestens 50 %<br />
droht oder ist eingetreten.<br />
2.2. In welchem Umfang werden die Leistungen erbracht?<br />
Der Umfang der Beratungs- und Hilfsleistungen bemisst sich nach dem<br />
individuellen Bedarf, der durch den Unfall entstanden ist.<br />
2.3. Welche Beratungsleistungen gibt es?<br />
2.3.1 Telefonische Erstberatung<br />
Unser Dienstleister übernimmt eine medizinische Erstberatung. Die Beratung<br />
erfolgt telefonisch. Die Beratungskosten übernehmen wir.<br />
2.3.2 Medizinische Beratung<br />
Unser Dienstleister informiert über die Möglichkeiten medizinischer Versorgung.<br />
Die Beratung umfasst Fragen der Diagnostik, der Akut-Behandlung<br />
und entsprechender Anschluss-Therapien.<br />
2.3.3 Reha-Beratung<br />
Im Rahmen der Akut-Versorgung erfolgt auf Wunsch eine persönliche<br />
Reha-Beratung. Diese wird in enger Absprache mit den behandelnden<br />
Ärzten durchgeführt. Die Reha-Beratung hat zum Ziel, einen nahtlosen<br />
Übergang zwischen Akut-Versorgung und Anschluss-Rehabilitation zu<br />
ermöglichen.<br />
Die Kosten für die Reha-Maßnahmen selbst übernehmen wir nicht.<br />
2.3.4 Pfl ege-Beratung<br />
a) Im Rahmen der Reha-Maßnahmen ermittelt unser Dienstleister bei<br />
Bedarf die optimale Pfl ege zu Hause oder in geeigneten Einrichtungen.<br />
Der Dienstleister stimmt sich dabei mit dem versicherten Kind und<br />
seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie mit den Ärzten und<br />
Therapeuten ab.<br />
b) Bei häuslicher Pfl ege empfi ehlt unser Dienstleister einen nach Möglichkeit<br />
ortsansässigen Pfl egedienst. Er beauftragt diesen nach Abstimmung<br />
mit dem versicherten Kind und seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.<br />
Mit ihnen stimmt er auch den Umfang der Beauftragung<br />
ab. Grundlage hierfür ist die Einschätzung der behandelnden Ärzte.<br />
c) Die Kosten für den Pfl egedienst selbst übernehmen wir nicht.<br />
2.3.5 Beratung über Hilfsmittelversorgung, Umbau von Wohnung und<br />
Kraftfahrzeug<br />
a) Bei Bedarf entwickelt unser Dienstleister mit dem versicherten Kind<br />
und seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, seinen Ärzten und<br />
Therapeuten ein Versorgungskonzept. Dieses Konzept stimmt der<br />
Dienstleister mit den zuständigen Kostenträgern ab und klärt dabei<br />
auch Fragen der Kostenübernahme.<br />
b) Bei Bedarf organisiert unser Dienstleister zur Erhaltung der Mobilität<br />
den behindertengerechten Umbau des Kraftfahrzeugs und der Wohnung,<br />
in der das versicherte Kind lebt.<br />
c) Die Kosten für die Durchführung der Umbaumaßnahmen und für die<br />
Anschaffung von Hilfsmitteln übernehmen wir nicht.<br />
2.3.6 Psychologische Erstberatung<br />
Auf Wunsch übernimmt unser psychologischer Beratungsdienst bis zu<br />
drei Beratungen.<br />
2.4 Welche Hilfsleistungen gibt es und welche besonderen Regelungen<br />
gelten dafür?<br />
2.4.1 Welche Hilfsleistungen gibt es?<br />
Menüservice<br />
a) Wir versorgen das versicherte Kind mit täglich einem Mittagsmenü<br />
aus dem Angebot des Dienstleisters. Die Kosten hierfür übernehmen<br />
wir.<br />
Einkäufe und Besorgungen<br />
b) Wir kaufen für die Familie des versicherten Kindes einmal wöchentlich<br />
bis zu drei Stunden Waren des täglichen Bedarfs ein und erledigen<br />
notwendige Besorgungen.<br />
Kosten für die eingekauften Waren und anfallende Gebühren übernehmen<br />
wir nicht.
Begleitung bei Arzt- und Behördengängen<br />
c) Wir bringen und begleiten das versicherte Kind bis zu zweimal in der<br />
Woche zu notwendigen Arzt-, Therapie- und Behördenterminen.<br />
Diese Leistung erbringen wir bis zu einer Entfernung von 25 Kilometern,<br />
berechnet vom Aufenthaltsort des versicherten Kindes.<br />
Wohnungsreinigung<br />
d) Wir reinigen den Wohnbereich der Familie des versicherten Kindes<br />
einmal wöchentlich bis zu drei Stunden. Die Kosten hierfür übernehmen<br />
wir.<br />
Wäscheservice<br />
e) Wir waschen, trocknen und bügeln die Wäsche der Familie des versicherten<br />
Kindes einmal wöchentlich bis zu zwei Stunden. Die Kosten<br />
hierfür übernehmen wir.<br />
Betreuung von Geschwistern<br />
f) Wir betreuen Geschwister des versicherten Kindes, die mit ihm in<br />
häuslicher Gemeinschaft leben und noch keine 15 Jahre alt sind. Die<br />
Kosten hierfür übernehmen wir. Es kann sich z. B. um die Betreuung<br />
bei der Erledigung von Hausaufgaben handeln. Die Betreuung erfolgt<br />
nach Möglichkeit in der Wohnung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.<br />
Art und Ausmaß der Betreuung legen wir anhand des Alters und<br />
der Selbstständigkeit der Geschwister fest.<br />
2.4.2 Für welchen Zeitraum erbringen wir die Hilfsleistungen?<br />
Wir erbringen die Hilfsleistungen, solange die Voraussetzungen nach<br />
E 2.1.2 vorliegen. Unsere Leistungen enden spätestens drei Monate<br />
nach dem Unfall des versicherten Kindes. Wenn für die einzelne Leistung<br />
ein kürzerer Zeitraum bestimmt ist, gilt dieser.<br />
2.4.3 In welchem Verhältnis stehen unsere Hilfsleistungen zur gesetzlichen<br />
Pfl egeversicherung?<br />
Wurde für das versicherte Kind wegen des Unfalls eine Pfl egestufe im<br />
Sinne der gesetzlichen Pfl egeversicherung anerkannt, gilt:<br />
– Gewährt die gesetzliche Pfl egeversicherung ausschließlich Sachleistungen,<br />
erbringen wir die Hilfsleistungen, soweit zusätzlicher Bedarf besteht.<br />
– Gewährt die gesetzliche Pfl egeversicherung Geldleistungen, lässt sich<br />
der zusätzliche Bedarf nicht objektiv feststellen. Unsere Leistungen<br />
enden dann insgesamt.<br />
2.4.4 Welche Obliegenheiten haben Sie nach dem Unfall und welche<br />
Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten möglich?<br />
a) Für Sie und das versicherte Kind gelten zusätzlich zu B 3.1 folgende<br />
Obliegenheiten:<br />
aa) Bevor wir unsere Leistungen erbringen, müssen Sie uns über<br />
den aktuellen Gesundheitszustand des versicherten Kindes umfassend<br />
informieren. Auch während der Leistungserbringung<br />
müssen Sie uns Veränderungen des Gesundheitszustandes mitteilen.<br />
bb) Wenn ein Unfall des versicherten Kindes zu einer Pfl egebedürftigkeit<br />
im Sinne der gesetzlichen Pfl egeversicherung führen könnte,<br />
müssen Sie beim zuständigen Versicherungsträger Leistungen<br />
beantragen. Der Antrag ist unverzüglich nach dem Unfall zu stellen.<br />
cc) Wenn eine Pfl egestufe anerkannt wird und wenn Leistungen aus<br />
der gesetzlichen Pfl egeversicherung bezogen werden, müssen<br />
Sie uns das unverzüglich anzeigen.<br />
b) Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, gelten die in B 3.2 beschriebenen<br />
Rechtsfolgen.<br />
3. Was gilt für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, uns und dem<br />
Dienstleister?<br />
Wir beauftragen qualifi zierte Dienstleister, um unsere Leistungspfl icht zu<br />
erfüllen. Dadurch entstehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen<br />
dem versicherten Kind und den von uns beauftragten Dienstleistern. Dies<br />
gilt auch für die Eltern oder Erziehungsberechtigten des versicherten<br />
Kindes.<br />
Geben Sie allerdings selbst Dienstleistungen in Auftrag, übernehmen wir<br />
die hierdurch entstehenden Kosten nicht.<br />
– 18 –<br />
4. Wann nehmen wir eine Beitragsanpassung vor?<br />
Für den Unfall-Schutzbrief für Kinder gelten die Regelungen zur Beitragsanpassung<br />
unter B 5.1. Einzelheiten dazu, wann und wie wir anpassen<br />
dürfen, fi nden Sie dort.<br />
5. Was gilt, wenn die versicherte Person 18 Jahre alt wird?<br />
Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind 18 Jahre<br />
alt wird, gilt: Wir stellen den Unfall-Schutzbrief für Kinder auf den Unfall-<br />
Schutzbrief für Erwachsene um.<br />
6. Was passiert, wenn der Hauptvertrag beendet wird?<br />
Der Versicherungsschutz aus dem Unfall-Schutzbrief für Kinder erlischt,<br />
wenn der Hauptvertrag beendet wird.<br />
F Erweiterter Versicherungsschutz bei Gesundheitsschäden<br />
durch Infektionen für bestimmte Berufsgruppen<br />
1. Für welche Berufsgruppen gilt der erweiterte Versicherungsschutz?<br />
Für folgende Berufsgruppen gilt bei Gesundheitsschäden durch Infektionen<br />
ein erweiterter Versicherungsschutz:<br />
– Ärzte/innen<br />
– Zahnärzte/innen<br />
– Zahntechniker/innen<br />
– Heilpraktiker/innen<br />
– Hebammen und Entbindungspfl eger<br />
– Krankenpfl egepersonal (Krankenschwester/Krankenpfl eger, Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfl<br />
eger, Krankenpfl egehelfer/in)<br />
– Tierärzte/innen<br />
– Studenten/innen der Medizin, der Zahnheilkunde, der Tierheilkunde<br />
– Chemiker/innen und Desinfektoren<br />
2. Wogegen haben Sie Versicherungsschutz?<br />
Versichert sind Gesundheitsschäden durch Infektionen.<br />
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:<br />
– Die versicherte Person hat sich die Infektion in Ausübung ihrer beruflichen<br />
Tätigkeit zugezogen;<br />
– Die Krankheitserreger sind auf eine der beiden folgenden Weisen in<br />
den Körper gelangt:<br />
■ durch eine Beschädigung der Haut, bei der mindestens die äußere<br />
Hautschicht durchtrennt wurde;<br />
■ bei Chemikern oder Desinfektoren durch plötzliches Eindringen infektiöser<br />
Substanzen in Auge, Mund oder Nase; bei den anderen<br />
unter F 1. beschriebenen Berufsgruppen durch Einspritzen infektiöser<br />
Substanzen in Auge, Mund oder Nase.<br />
Ist die versicherte Person in einem unter F 1. genannten Heilberuf tätig,<br />
gilt für Infektionen durch Anhauchen, Anniesen oder Anhusten: Es besteht<br />
Versicherungsschutz, wenn sich die versicherte Person in Ausübung ihrer<br />
berufl ichen Tätigkeit mit Diphterie oder Tuberkulose infi ziert hat.<br />
In allen anderen Fällen sind Infektionen durch Anhauchen, Anniesen oder<br />
Anhusten nicht versichert.<br />
3. Welche Fristen gelten für Eintritt, Feststellung und Geltendmachung<br />
der Invalidität?<br />
Die Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung fi nden Sie unter A 3.2.1.<br />
Für den Eintritt, die Feststellung und die Geltendmachung der Invalidität<br />
gelten jedoch folgende Besonderheiten:<br />
Unsere Leistung setzt voraus, dass die Invalidität<br />
– innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eingetreten ist und<br />
– innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt worden<br />
ist und<br />
– innerhalb von weiteren drei Monaten von Ihnen bei uns geltend gemacht<br />
worden ist.<br />
4. In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz?<br />
Bei Chemikern und Desinfektoren besteht kein Versicherungsschutz,<br />
wenn die Schädigung<br />
– als Folge der berufsmäßigen Beschäftigung mit Chemikalien allmählich<br />
zu Stande gekommen und<br />
– eine Berufskrankheit ist.
Glossar – Erläuterung von Fachbegriffen<br />
Ganz ohne das berühmte »Kleingedruckte« geht es leider nicht.<br />
Vielleicht fragen Sie sich an der einen oder anderen Stelle, was mit einem bestimmten Begriff genau gemeint ist. Daher möchten wir Ihnen die<br />
wichtigsten Fachbegriffe mit unserem Glossar näher erläutern.<br />
Dieser Abschnitt ist kein Bestandteil Ihrer Bedingungen. Unsere Ausführungen erheben nicht den Anspruch, die Begriffe juristisch erschöpfend zu<br />
erläutern. Vielmehr sollen unvermeidbare Fachbegriffe anschaulich dargestellt werden, damit Sie sich ein möglichst klares Bild von deren Bedeutung<br />
machen können.<br />
1. Unfall<br />
Die Versicherungs<strong>bedingungen</strong> defi nieren den Begriff des Unfalls. Dieser Unfallbegriff beinhaltet folgende Merkmale:<br />
– plötzliches Ereignis;<br />
– von außen auf den Körper wirkend;<br />
– dadurch unfreiwillige Gesundheitsschädigung.<br />
Der Begriff »plötzlich« meint die zeitliche Dauer des Ereignisses. Hierbei existiert keine Grenze in Minuten oder Stunden. Vielmehr ist eine Entscheidung<br />
von Fall zu Fall erforderlich. Stets als plötzlich werden Geschehnisse eingestuft, die sich innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums abspielen.<br />
Unabhängig von der zeitlichen Dauer ist ein Ereignis aber auch dann plötzlich, wenn es so unerwartet und überraschend eintritt, dass Sie keine<br />
Möglichkeit haben, ihm auszuweichen.<br />
Bei einem »von außen auf den Körper wirkenden Ereignis« führt typischerweise ein Kontakt des Körpers mit der Außenwelt zur Gesundheitsschädigung.<br />
Beispiele: Sie verletzen sich bei einer Kollision im Straßenverkehr, bei einem Sturz von der Leiter oder bei einem Zusammenprall mit<br />
ihrem Gegner beim Fußballspielen. Dagegen sind Gesundheitsschäden, die ohne Einfl uss von außen auf einem rein inneren Vorgang des Körpers<br />
beruhen, kein Unfall.<br />
Eine »Gesundheitsschädigung« ist eine nachteilige Beeinträchtigung Ihrer Gesundheit, die nach medizinischen Gesichtspunkten feststellbar ist.<br />
»Unfreiwillig« erleiden Sie eine Gesundheitsschädigung, wenn Sie diese weder gewollt noch billigend in Kauf genommen haben.<br />
2. Erhöhte Kraftanstrengung<br />
Nahezu jede Bewegung erfordert einen gewissen Muskeleinsatz. Von einer erhöhten Kraftanstrengung kann man nur sprechen, wenn die Kraftentfaltung<br />
über das normale Maß hinausgeht. Erforderlich ist also eine erhebliche Entfaltung von Muskelkraft.<br />
Beispiel: Während eines Fußballspiels ziehen Sie sich bei einem Sprint einen Riss an der Achillessehne zu. Hier stellt der Sprint eine erhöhte<br />
Kraftanstrengung dar, die zu einem Riss einer Sehne geführt hat.<br />
3. Geistes- und Bewusstseinsstörungen<br />
Bei normaler Verfassung ist ein Mensch in der Lage, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen<br />
zu reagieren. Diese Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit kann jedoch durch Krankheit, Alkohol oder andere Mittel beeinträchtigt sein.<br />
Bei einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung ist diese Beeinträchtigung so stark, dass Sie den Anforderungen der konkreten Situation nicht mehr<br />
gewachsen sind.<br />
Die Beurteilung, ob eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung vorliegt, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Zum einen kommt es auf das<br />
Ausmaß an, in dem Ihre Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Zum anderen ist die konkrete Situation entscheidend, in der Sie sich<br />
zum Zeitpunkt des Unfalls befunden haben.<br />
Ein Unfall beruht z. B. auf einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung, wenn Sie beim Schlafwandeln aus dem offenen Schlafzimmerfenster stürzen.<br />
Das Gleiche gilt bei einem Treppensturz infolge eines Ohnmachtsanfalls.<br />
4. Invalidität<br />
Eine Invalidität liegt vor, wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist.<br />
Die Leistungsfähigkeit eines Menschen erfasst alle körperlichen und geistigen Funktionen des gesamten Organismus. Für den Grad der Invalidität<br />
ist entscheidend, inwieweit das gesamte Leistungsspektrum des Verletzten durch den Unfall beeinträchtigt wird. Dieses Leistungsspektrum bezieht<br />
sich auf alle Lebensbereiche. So kann sich ein Unfall nicht nur auf Ihre Leistungsfähigkeit im berufl ichen Bereich, sondern auch im Freizeitbereich<br />
auswirken.<br />
Die Leistungsfähigkeit muss durch den Unfall dauerhaft beeinträchtigt sein. Eine solche Feststellung setzt eine ärztliche Prognose voraus. Diese<br />
muss beinhalten, dass die gesundheitlichen Einbußen länger als drei Jahre bestehen und eine Besserung nicht zu erwarten ist.<br />
5. Gliedertaxe<br />
Für den Grad der unfallbedingten Invalidität enthalten die Versicherungs<strong>bedingungen</strong> bei bestimmten Gesundheitsschäden pauschalierte Sätze.<br />
Das regelt die sog. Gliedertaxe. Die Gliedertaxe gibt für den Verlust und die Funktionsunfähigkeit der in ihr genannten Körperteile, Organe und<br />
Sinnesorgane feste Invaliditätsgrade vor. Bei teilweisem Verlust ist nach medizinischen Gesichtspunkten der entsprechende Bruchteil des vorgegebenen<br />
Prozentsatzes zu ermitteln. Das Gleiche gilt bei teilweiser Funktionsbeeinträchtigung.<br />
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6. Progression<br />
Die Entschädigungsleistung aufgrund einer unfallbedingten Invalidität errechnen wir aus dem festgestellten Invaliditätsgrad und der vereinbarten<br />
Versicherungssumme. Gerade bei Unfällen mit schwerwiegenden Verletzungsfolgen steigen die fi nanziellen Belastungen. Die Vereinbarung einer<br />
Progression mildert diese Folgen ab, weil dadurch unter den folgenden Voraussetzungen höhere Beträge von uns ausbezahlt werden.<br />
Wir bieten zwei verschiedene progressive Invaliditätsstaffeln an: die Progression 225 % und die Progression 500 %. Eine Progression bewirkt eine<br />
Steigerung der Entschädigungsleistung, die in Stufen erfolgt. Dieser Leistungszuwachs beginnt ab einem Invaliditätsgrad von 26 %. Die Versicherungs<strong>bedingungen</strong><br />
enthalten Tabellen, die ab diesem Invaliditätsgrad den Anstieg der Invaliditätsleistung pro Prozentpunkt aufzeigen.<br />
Beispiel: Sie haben mit uns für die Invaliditätsleistung eine Versicherungssumme von 50.000 € und eine Progression 500 % vereinbart. Im Schadenfall<br />
wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 80 % festgestellt. Die Entschädigungsleistung errechnet sich folgendermaßen:<br />
– Für die ersten 25 % der Invalidität leisten wir aus der einfachen Versicherungssumme, hierfür zahlen wir also 25 % von 50.000 € = 12.500 €.<br />
– Für die Stufe zwischen 26 % und 50 % ermitteln wir die Entschädigungsleistung aus der dreifachen Versicherungssumme, d. h. wir zahlen dafür<br />
25 % von 150.000 € = 37.500 €.<br />
– Die nächste Stufe beginnt bei 51 % und geht bis maximal 75 %. Auf dieser Stufe erbringen wir die Entschädigungsleistung aus der sechsfachen<br />
Versicherungssumme, so dass wir dafür 25 % von 300.000 € = 75.000 € bezahlen.<br />
– Schließlich folgt die letzte Stufe ab 76 % bis zu einer vollständigen Invalidität von 100 %. Hier wird die zehnfache Versicherungssumme zu<br />
Grunde gelegt, in unserem Beispiel also 5 % von 500.000 € = 25.000 €.<br />
– Insgesamt erhalten Sie daher 12.500 € + 37.500 € + 75.000 € + 25.000 € = 150.000 €. Diese 150.000 € entsprechen damit 300 % Ihrer<br />
mit uns vereinbarten Versicherungssumme. Daher wird dieser Prozentsatz in der Tabelle Ihrer Versicherungs<strong>bedingungen</strong> unter »Leistung aus<br />
der Versicherungssumme« ausgewiesen.<br />
7. Leistungspfl icht dem Grunde nach<br />
Eine Leistungspfl icht dem Grunde nach beschreibt den Umstand, dass unserer Leistung bis auf die Höhe Ihres Anspruchs nichts mehr im Wege<br />
steht. Wann das der Fall ist, hängt von der jeweiligen Leistungsart ab.<br />
Am Beispiel der Invaliditätsleistung wollen wir das näher darlegen. Bevor wir unsere Leistungspfl icht dem Grunde nach anerkennen können,<br />
müssen wir verschiedene Aspekte prüfen:<br />
– Es liegt ein Unfall oder ein dem Unfall gleichgestelltes Ereignis vor.<br />
– Es ist Invalidität eingetreten, also eine unfallbedingt dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.<br />
– Die Fristen für Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität sind gewahrt.<br />
– Der Versicherungsschutz ist nicht durch einen der Tatbestände, die in den Versicherungs<strong>bedingungen</strong> geregelt sind, ausgeschlossen.<br />
– Im Einzelfall müssen wir noch weitere Umstände berücksichtigen, z. B. ob wir bei einer Verletzung von Obliegenheiten ganz oder teilweise<br />
leistungsfrei sind.<br />
Dagegen betreffen der Grad der Invalidität und die Berechnung der Entschädigungsleistung lediglich die Frage, in welcher Höhe wir leisten.<br />
8. Obliegenheiten<br />
Ihr Vertrag enthält verschiedene Obliegenheiten. Obliegenheiten sind typisch für das Versicherungsrecht und fi nden sich auch im Versicherungsvertragsgesetz<br />
(VVG) wieder.<br />
Eine Obliegenheit ist einer Pfl icht ähnlich. Sie stellt eine Verhaltensregel auf, der Sie als Versicherungsnehmer nachkommen müssen. Obliegenheiten<br />
können z. B. darauf gerichtet sein, den Schaden zu mindern, anzuzeigen und aufzuklären.<br />
Beispiel: Sie müssen uns einen Unfall unverzüglich anzeigen, wenn erkennbar ist, dass die Unfallverletzungen nicht folgenlos verheilen werden.<br />
Wenn wir Ihnen anschließend ein Schadenanzeigeformular zusenden, müssen Sie die darin enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß beantworten.<br />
Anschließend müssen Sie uns das ausgefüllte Formular unverzüglich zurücksenden.<br />
Wir können Sie nicht zwingen, Ihre Obliegenheiten einzuhalten. Trotzdem ist es für Sie in Ihrem eigenen Interesse wichtig, sie sorgfältig zu erfüllen.<br />
Denn wenn Sie das nicht tun, setzen Sie Ihre Entschädigung aufs Spiel: Verletzen Sie Obliegenheiten vorsätzlich, können wir im Regelfall vollständig<br />
ablehnen zu leisten. Verletzen Sie Obliegenheiten grob fahrlässig, haben wir u. a. das Recht, unsere Leistung zu kürzen. Außerdem berechtigen<br />
uns bestimmte Obliegenheitsverletzungen, den Vertrag zu kündigen.<br />
9. Textform<br />
Für vielerlei rechtserhebliche Erklärungen müssen Sie, aber auch wir, die Textform einhalten. Dabei handelt es sich um eine Formerleichterung<br />
gegenüber der Schriftform. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Sie können uns Ihre Erklärung deshalb als Brief, aber auch als Fax, Computerfax<br />
oder beispielsweise als E-Mail zukommen lassen. Hauptsache, es handelt sich um eine dauerhaft lesbare Erklärung. Wichtig ist allerdings,<br />
dass Sie als Absender für uns erkennbar sind. Außerdem müssen Sie deutlich machen, wo Ihre Erklärung endet – z. B. durch eine Grußformel.<br />
10. Zahlungen »bewirken«<br />
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie Ihre Beitragszahlungen rechtzeitig »bewirken«. »Bewirken« bedeutet, dass Sie alles<br />
getan haben müssen, was von Ihrer Seite her erforderlich war, um die Zahlung endgültig auf den Weg zu bringen.<br />
Beispiel: Überweisen Sie Ihren Beitrag, ist die Zahlung bewirkt, sobald der Überweisungsauftrag bei der Bank eingegangen ist – vorausgesetzt, Ihr<br />
Konto ist ausreichend gedeckt. Die ausreichende Deckung des Kontos ist auch entscheidend, wenn wir den Beitrag von Ihrem Konto einziehen.<br />
Unerheblich ist dagegen, wann die Bank die Überweisung oder die Einziehung vornimmt und den Betrag unserem Konto gutschreibt.<br />
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