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Kapp, Ebeling & Partner - bei der Bürgerstiftung Braunschweig

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Dr. Michael Messner<br />

Gewillkürte Erbfolge<br />

Formen letztwilliger Verfügungen<br />

1. Einseitige Verfügungen ⇒ Testament<br />

2. Zweiseitige Verfügungen<br />

• Erbvertrag<br />

• Gemeinschaftliches Testament (nur zwischen Eheleuten)<br />

1. Formen <strong>der</strong> letztwilligen Verfügungen<br />

• Erbvertrag immer notariell<br />

• Testament wahlweise handschriftlich o<strong>der</strong> notariell<br />

− gilt auch für Aufhebungen und Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>Kapp</strong>, <strong>Ebeling</strong> & <strong>Partner</strong>, Hannover

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