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Kapp, Ebeling & Partner - bei der Bürgerstiftung Braunschweig

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Beispiel Modifizierte Zugewinngemeinschaft<br />

Ehemann M verstirbt. Alleinerbin ist die Ehefrau F. Der Wert<br />

des Nachlasses beträgt T€ 900. Bei fiktiver Scheidung im<br />

Zeitpunkt des Todes hätte F T€ 450 for<strong>der</strong>n können, da <strong>bei</strong><br />

Eheschließung <strong>bei</strong>de <strong>Partner</strong> kein Vermögen besaßen.<br />

Der Erwerb ist vollständig steuerfrei, da T€ 450 nach § 5<br />

Abs.1 ErbStG nicht belastet werden, <strong>der</strong> Rest durch den<br />

persönlichen Freibetrag von T€ 500 abgedeckt wird.<br />

Ratschlag: Die Zugewinngemeinschaft nicht leichtfertig<br />

aufgeben<br />

Dr. Michael Messner<br />

<strong>Kapp</strong>, <strong>Ebeling</strong> & <strong>Partner</strong>, Hannover

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