Kapp, Ebeling & Partner - bei der Bürgerstiftung Braunschweig
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Beispiel Modifizierte Zugewinngemeinschaft<br />
Ehemann M verstirbt. Alleinerbin ist die Ehefrau F. Der Wert<br />
des Nachlasses beträgt T€ 900. Bei fiktiver Scheidung im<br />
Zeitpunkt des Todes hätte F T€ 450 for<strong>der</strong>n können, da <strong>bei</strong><br />
Eheschließung <strong>bei</strong>de <strong>Partner</strong> kein Vermögen besaßen.<br />
Der Erwerb ist vollständig steuerfrei, da T€ 450 nach § 5<br />
Abs.1 ErbStG nicht belastet werden, <strong>der</strong> Rest durch den<br />
persönlichen Freibetrag von T€ 500 abgedeckt wird.<br />
Ratschlag: Die Zugewinngemeinschaft nicht leichtfertig<br />
aufgeben<br />
Dr. Michael Messner<br />
<strong>Kapp</strong>, <strong>Ebeling</strong> & <strong>Partner</strong>, Hannover