Berufliche Schule - Staatliche Schulberatung in Bayern
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SCHUL BERATUNG<br />
STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN - WEST<br />
<strong>Berufliche</strong> <strong>Schule</strong><br />
Ausgleich von Nachteilen aufgrund<br />
dauernder Beh<strong>in</strong>derung<br />
Beantragung bei:<br />
BS – Schulleiter / Regierung<br />
FOS / BOS – M<strong>in</strong>isterialbeauftragter (MB)<br />
Nachweis über: fachärztlicher Befund, fachpädagogische<br />
Stellungnahme (MSD)<br />
Festlegung Nachteilsausgleich: MB / Regierung<br />
Umsetzung des Nachteilsausgleichs:<br />
Schulleitung, Klassenleitung<br />
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