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Berufliche Schule - Staatliche Schulberatung in Bayern

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SCHUL BERATUNG<br />

STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN - WEST<br />

<strong>Berufliche</strong> <strong>Schule</strong><br />

Ausgleich von Nachteilen aufgrund<br />

dauernder Beh<strong>in</strong>derung<br />

Beantragung bei:<br />

BS – Schulleiter / Regierung<br />

FOS / BOS – M<strong>in</strong>isterialbeauftragter (MB)<br />

Nachweis über: fachärztlicher Befund, fachpädagogische<br />

Stellungnahme (MSD)<br />

Festlegung Nachteilsausgleich: MB / Regierung<br />

Umsetzung des Nachteilsausgleichs:<br />

Schulleitung, Klassenleitung<br />

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