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Hella Universalbeleuchtung

Stützpunkthändler von Hella - Verkehrssicherungen Bätz GmbH

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Rechtliche Hinweise<br />

Rechtliche Hinweise<br />

für Scheinwerfer mit Schutzkappe<br />

In einigen Ländern sind Schutzkappen gesetzlich nicht erlaubt.<br />

Vor einer Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.<br />

Im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland müssen Scheinwerfer nach der StVZO ständig betriebsbereit sein.<br />

Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.<br />

Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.<br />

Rechtliche Hinweise<br />

für Scheinwerfer in LED-Technik<br />

Im Zusammenhang mit diesen geringen Leistungen, die sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheiden,<br />

kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere<br />

Lichtfunktionen detektiert werden. Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist<br />

und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung befreit.<br />

Die im Geltungsbereich der ECE R48 gesetzlich geforderte Ausfallkontrolle eines LED-Scheinwerfers ist im Fahrzeug<br />

durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen. Hierfür ist der Kunde verantwortlich.<br />

Auch hier kann es durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen<br />

(Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist).<br />

Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.<br />

Der Betrieb des LED-Scheinwerfers mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!<br />

Die einzelnen Funktionen eines Scheinwerfers dürfen nur mit einer fahrzeugseitigen Sicherung von max. 10A<br />

(fahrzeugspezifisch 5A) betrieben werden.<br />

Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät<br />

kann auf eine zusätzliche Sicherung für den Scheinwerfer verzichtet werden.<br />

1.08 L 15

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