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“Einigkeit” und Sängervereinigung 125 Jahre aktiv für Heidesheim

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<strong>Heidesheim</strong> - 4 - Ausgabe 16 / Freitag, 22. April 2011<br />

3. Änderung zum Sitzungsplan<br />

Monat April 2011<br />

Die <strong>für</strong> Mittwoch, den 27.04.2011 geplante Sitzung des Bau- <strong>und</strong><br />

Umweltausschusses der Ortsgemeinde <strong>Heidesheim</strong> entfällt.<br />

Zu den Rats- <strong>und</strong> Ausschusssitzungen ergehen gesonderte Einladungen,<br />

aus denen der genaue Sitzungsort <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

Terminverschiebungen ersichtlich sind.<br />

Joachim Borrmann, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Hiermit unterrichten wir gem. § 41 Abs. 5 Gemeindeordnung<br />

über die Ergebnisse der Sitzung des Kultur-, Sport- <strong>und</strong> Sozialausschusses<br />

<strong>Heidesheim</strong> am Rhein vom 12.04.2011.<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Kindergärten in <strong>Heidesheim</strong><br />

Die derzeitige Situation in den Kindergärten der Ortsgemeinde<br />

<strong>Heidesheim</strong> wird durch den Vorsitzenden dargelegt <strong>und</strong> im Ausschuss<br />

beraten.<br />

<strong>125</strong>0 Jahrfeier <strong>Heidesheim</strong> im Jahr 2012<br />

Der Ausschuss berät über die Ideensammlung der Arbeitskreise<br />

mit dem Ziel, einzelne Punkte zu bündeln <strong>und</strong> somit eine überschaubare<br />

Anzahl an Kategorien zu erhalten.<br />

Projekt-Beteiligung Jungen <strong>und</strong> Mädchen mit dem B<strong>und</strong><br />

Deutscher Pfadfinder<br />

Der Ausschuss diskutiert, welche Zielgruppe <strong>und</strong> welcher Ort <strong>für</strong><br />

die erste Projektrealisierung sinnvoll wären.<br />

Haus der Jugend<br />

Der Ausschuss diskutiert die Umsetzung des von der Stadt Ingelheim<br />

in Kooperation mit der Sucht- <strong>und</strong> Jugendberatung entwickelten<br />

Konzepts „Green Room“ in der Ortsgemeinde.<br />

Herbert Pieper, Erster Beigeordneter<br />

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />

<strong>Heidesheim</strong> am Rhein<br />

<strong>für</strong> das Jahr 2011<br />

Der Ortsgemeinderat hat am 24.01.2011 aufgr<strong>und</strong> der §§ 95 ff.<br />

der Gemeindeordnung <strong>für</strong> Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973<br />

(GVBl. 1973, S. 419) in der zur Zeit geltenden Fassung folgende<br />

Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch<br />

die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Aufsichtsbehörde vom<br />

07.04.2011 hiermit bekanntgemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- <strong>und</strong> Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt EUR<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 6.612.460 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.291.180 €<br />

der <strong>Jahre</strong>süberschuss/-fehlbetrag -678.720 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 5.989.950 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 6.319.220 €<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- <strong>und</strong><br />

Auszahlungen auf -329.270 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- <strong>und</strong><br />

Auszahlungen auf 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 469.200 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 869.150 €<br />

der Saldo der Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf -399.950 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 939.140 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 209.920 €<br />

der Saldo der Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf 729.220 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 7.398.290 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 7.398.290 €<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im<br />

Haushaltsjahr auf 0 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme<br />

zur Finanzierung von Investitionen <strong>und</strong> Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird gem. Genehmigungsschreiben<br />

der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 07.04.2011 <strong>für</strong><br />

zinslose Kredite auf 0 €<br />

verzinste Kredite auf 399.950 €<br />

zusammen auf 399.950 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,<br />

die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen <strong>für</strong> Investitionen<br />

<strong>und</strong> Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />

führen können, wird festgesetzt auf 0,- €.<br />

Die Summe der Verpflichtungesermächtigungen, <strong>für</strong> die in den<br />

künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, belaufen sich auf 0,- €.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) <strong>für</strong> die Gemeindesteuern <strong>und</strong> Beiträge,<br />

die <strong>für</strong> jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />

Gr<strong>und</strong>steuer A (land- <strong>und</strong> fortwirtschaftliche<br />

Betriebe) 320 v. H.<br />

Gr<strong>und</strong>steuer B (sonstige Gr<strong>und</strong>stücke) 365 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 370 v. H.<br />

3. H<strong>und</strong>esteuer<br />

<strong>für</strong> den ersten H<strong>und</strong> 65,00 €<br />

<strong>für</strong> den zweiten H<strong>und</strong> 100,00 €<br />

<strong>für</strong> jeden weiteren H<strong>und</strong> 140,00 €<br />

4. Wegebaubeitrag<br />

pro Ar land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich nutzbare<br />

Gr<strong>und</strong>stücksflächen 0,30 €<br />

§ 5<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2009 betrug 27.031.454<br />

€. Und der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum<br />

31.12.2010 beträgt 26.558.764 € <strong>und</strong> zum 31.12.2011<br />

25.880.044 €.<br />

§ 6<br />

Wertgrenze <strong>für</strong> Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000,00 € sind im<br />

jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />

§ 7<br />

Die Haushaltssatzung tritt hinsichtlich der Festsetzungen <strong>für</strong> das<br />

Haushaltsjahr 2011 am 01.01.2011 in Kraft.<br />

<strong>Heidesheim</strong>, den 19.04.2011<br />

Jens Lothar Hessel, Ortsbürgermeister<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2011<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4<br />

GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu<br />

den Festsetzungen wurden am 07.04.2011 erteilt.<br />

Die Haushaltssatzung <strong>und</strong> der Haushaltsplan 2011 liegen gem. §<br />

97 Abs. 2 der Gemeindeordnung <strong>für</strong> Rheinland-Pfalz (GemO)<br />

vom 31. Januar 1994 in der zur Zeit geltenden Fassung auf die<br />

Dauer von 7 Werktagen, <strong>und</strong> zwar von Dienstag, den 26.04.2011<br />

bis einschließlich Mittwoch, den 04.05.2011 bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

<strong>Heidesheim</strong>, Zimmer 208, 55262 <strong>Heidesheim</strong>,<br />

Am Goldenen Lamm 1, während der Dienstst<strong>und</strong>en öffentlich<br />

aus.<br />

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung ergeht folgender Hinweis:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

dieses Gesetzes oder auf Gr<strong>und</strong> dieses Gesetzes zustande<br />

gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma-

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